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> Dreiste Abzocke der Stadt Borkum
brightling
Beitrag 03.08.2023, 20:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, ich habe eine Frage zum VZ 260 zeitlich begrenzt.

Auf der Nordseeinsel Borkum gibt es eine sogenannte "blaue Zone". Sie ist sowas wie ein Bezirk der durch VZ 260 mit zeitlicher Befristung (21:00 - 7:00 Uhr ) gekennzeichnet ist, um die Anwohner vor Nächtlichem Verkehrslärm zu schützen. (Macht soweit Sinn)
Aber seid etwa 2 Jahren ist die Stadt Borkum der Meinung das auch das Parken in der Zeit von 21:00 Uhr bis 7:00Uhr auf der Straße verboten ist, aber nicht auf den Parkplätzen, was die Straßenverkehrsordnung anders sieht, mit dem Urteil
(BGH VRS 72, 134 Zitat "Das Verbot gilt auch für den ruhenden Verkehr (OLG Karlsruhe VerkMitt. 78, 34). Jedoch wird durch Z. 250 mit zeitlich Befristungen (z. B. Zusatzschild "20.00 bis 05.00 Uhr") kein Parkverbot während der angeführten Zeit begründet. Sofern in erlaubter Zeit in den Bereich ein bzw. ausgefahren wird, liegt kein Verstoß vor; das befristete Verkehrsverbot bezieht sich nur auf den fließenden Verkehr").

Die Stadt Borkum schickt jetzt nachts Mitarbeiter vom Ordnungsamt rum um Strafzettel zu Verteilen, auf denen steht
"Sie parkten in einem Verkehrsbereich der durch Zeichen 260 gesperrt war.
§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, $ 49 StVO; § 24 Abs 1, 3 Nr. 5 StVG; 144 BKat "

Was ja nicht stimmt da, das VZ 260 temporär ist.

Auf diese Verwarnung wurde nicht reagiert, da wir den Bußgeldbescheid erhalten wollten um dann Einspruch einzulegen. Da der Tatbestand ja nicht erfüllt war.
Jetzt wurde aber kein Bußgeldbescheid verschickt, sondern ein Kostenbescheid über 23,50€ in dem steht dass, das Verfahren wegen zu hohem aufwand eingestellt wurde und der Halter die Kosten zu tragen hat.

Frage: Wenn man jetzt gegen diesen Kostenbescheid Einspruch einlegt, wird das Verfahren dann wieder rückgängig gemacht das es gerichtlich geprüft wird? Oder ist der Fall jetzt schon abgeschlossen und man muss als Halter des Fahrzeugs die Kosten tragen weil man vorher keine Angaben gemacht hat?

MFG

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Q-Treiberin
Beitrag 03.08.2023, 21:12
Beitrag #2


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Zitat
Jetzt wurde aber kein Bußgeldbescheid verschickt, sondern ein Kostenbescheid über 23,50€ in dem steht dass, das Verfahren wegen zu hohem aufwand eingestellt wurde und der Halter die Kosten zu tragen hat.
Rechtlich einwandfrei.

Zitat
Frage: Wenn man jetzt gegen diesen Kostenbescheid Einspruch einlegt, wird das Verfahren dann wieder rückgängig gemacht das es gerichtlich geprüft wird?
Nein.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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ulm
Beitrag 03.08.2023, 21:13
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Tja, mit Halbwissen gezockt und daher verloren, denn bei einem Parkverstoß ohne Reaktion folgt eben der Kostenbescheid.
Soweit hat sich die Stadt Borkum korrekt verhalten.

Hätte der Halter den verantwortlichen Fahrer angegeben, würde die Sache anders aussehen.


Edith sagt:
Zu viel geschrieben und damit nur einen zweiten Platz. @Q-Treiberin war einfach schneller... laugh2.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 03.08.2023, 21:44
Beitrag #4


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Zitat (ulm @ 03.08.2023, 22:13) *
Edith sagt:
Zu viel geschrieben und damit nur einen zweiten Platz. @Q-Treiberin war einfach schneller... laugh2.gif
Ich hab aber sogar noch zwei Zitate eingefügt… cool.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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rapit
Beitrag 03.08.2023, 22:24
Beitrag #5


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Zitat (Q-Treiberin @ 03.08.2023, 22:12) *
Rechtlich einwandfrei.

Nein, rechtlich nicht einwandfrei. Weil der Vorwurf bei der Beschilderung nicht passend sein kann.

Daher kann man auch den Kostenbescheid angreifen. Wie, steht in der Rechtsmittelbelehrung.

Ist rechtlich ein wenig kompliziert.


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mir
Beitrag 03.08.2023, 23:05
Beitrag #6


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Genau! Wenn nämlich bereits der Verstoß nicht feststeht, greift auch keine Halterhaftung.

Gegen die Kostenentscheidung kann, wie auch im Bescheid steht (warum liest eigentlich niemand die Rechtsmittelbelehrung?), binnen 2 Wochen ab Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragt werden.

Wie erging eigentlich überhaupt eine Verwarnung, wenn der Fahrer nicht bekannt war? blink.gif


P.S. Der Thread ist ein seltener Fall, in dem der Begriff "Abzocke" mal tatsächlich angebracht erscheint!


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HaWeThie
Beitrag 04.08.2023, 07:00
Beitrag #7


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Zitat (mir @ 04.08.2023, 00:05) *
Wie erging eigentlich überhaupt eine Verwarnung, wenn der Fahrer nicht bekannt war? blink.gif
steht im Eingang
Zitat
um Strafzettel zu Verteilen, auf denen steht


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die-scharfs
Beitrag 04.08.2023, 07:55
Beitrag #8


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Zitat (brightling @ 03.08.2023, 20:51) *
Die Stadt Borkum schickt jetzt nachts Mitarbeiter vom Ordnungsamt rum um Strafzettel zu Verteilen, auf denen steht
"Sie parkten in einem Verkehrsbereich der durch Zeichen 260 gesperrt war.
....
Auf diese Verwarnung wurde nicht reagiert, da wir den Bußgeldbescheid erhalten wollten um dann Einspruch einzulegen.


Habe ich das richtig verstanden, dass nach der "Scheibenwischerzustellung am Fz" gleich der Kostenfestsetzungsbescheid kam?


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Mueck
Beitrag 04.08.2023, 08:32
Beitrag #9


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Blaues Borkum ... Da war doch schon mal was ...
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brightling
Beitrag 04.08.2023, 13:30
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (die-scharfs @ 04.08.2023, 08:55) *
Habe ich das richtig verstanden, dass nach der "Scheibenwischerzustellung am Fz" gleich der Kostenfestsetzungsbescheid kam?


Also es kam die Scheibenwischerzustellung dann etwa 1 Woche später kam eine Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung.
da hätte man sich mit bei Anhoerung24.de einloggen können und eine Stellungnahme machen können.
Was aber wahrscheinlich nicht viel gebracht hätte. Daher wurde da nicht drauf reagiert um zu gucken ob ein Bußgeldbescheid kommt oder nicht.
Danach kam nochmal eine Errinerung sich zur Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsordnung (StVG) zu äußern.

Und danach kam dann der Kostenbescheid

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.08.2023, 13:32
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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ulm
Beitrag 04.08.2023, 13:35
Beitrag #11


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Die Anhörung erfolgte also. Keine Reaktion, damit ist der nächste Schritt bei einem Parkverstoß der Kostenbescheid.
Der Fahrer hätte sich gegen den in seinen Augen falschen Tatvorwurf wehren können, da er geschwiegen hat, ist der Kostenbescheid gegen den Halter die korrekte Folge.

Ich sehe im Ablauf "Anhörung - Nichtreaktion - Kostenbescheid" nichts Dreistes und keine Abzocke.
Der Tatvorwurf ist eine andere Sache, aber Du hast Dich aus freien Stücken zur Nichtreaktion entschieden, daher sind nun die 23,50 Euro die zwingende Konsequenz.
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brightling
Beitrag 04.08.2023, 13:54
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (mir @ 04.08.2023, 00:05) *
Gegen die Kostenentscheidung kann, wie auch im Bescheid steht (warum liest eigentlich niemand die Rechtsmittelbelehrung?), binnen 2 Wochen ab Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragt werden.


Die Rechtsmittelbelehrung wurde gelesen. Es war nur nicht ganz klar wenn man da Einspruch einlegt, ob man in dem Einspruch sich nur dazu äußern kann, das man sich nicht zur Tat gemeldet hat und das Verfahren an sich schon durch ist und man automatisch schuldig ist. Oder ob man sich noch zur Tat selbst noch äußern kann.

Also meinst du sich zur Sache äußern macht noch Sinn?


Zitat (ulm @ 04.08.2023, 14:35) *
Die Anhörung erfolgte also. Keine Reaktion, damit ist der nächste Schritt bei einem Parkverstoß der Kostenbescheid.

Ok der Ablauf ist wahrscheinlich korrekt da wurde dann falsch reagiert. Das mag ja alles so in Ordnung sein. Das Dreiste Abzocke bezog sich auch eher auf den Tatvorwurf, da es der Stadt auch schon bekannt ist das VZ 260 mit zeitlicher Befristung kein Parkverbot begründet. Und es werden trotzdem immer weiter Strafzettel verteilt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.08.2023, 14:07
Bearbeitungsgrund: Zitate auf das Wesentliche reduziert
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ulm
Beitrag 04.08.2023, 14:09
Beitrag #13


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Zitat (brightling @ 04.08.2023, 14:54) *
Also meinst du sich zur Sache äußern macht noch Sinn?

Kommt vor allem auf die Frist an...

Zitat (brightling @ 04.08.2023, 14:54) *
Das Dreiste Abzocke bezog sich auch eher auf den Tatvorwurf, da es der Stadt auch schon bekannt ist das VZ 260 mit zeitlicher Befristung kein Parkverbot begründet. Und es werden trotzdem immer weiter Strafzettel verteilt.

Ah, und das weisst Du woher genau, dass es der Stadt bekannt ist? think.gif
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brightling
Beitrag 04.08.2023, 14:37
Beitrag #14


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Also die Frist läuft noch 2 Wochen. Und wissen tu ich das, da Das Ordnungsamt des Öfteren in so einer Monatszeitung sich dazu äußert

https://www.borkum-aktuell.de/e-paper/archiv/ (Zum Beispiel hier einfach auf Ausgabe vom JUNI 2022 auf Seite 72 gehen.) Zumindest wurde das Ordnungsamt anscheinend darauf hingewiesen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.08.2023, 14:45
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 04.08.2023, 14:47
Beitrag #15


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Da steht das genaue Gegenteil von Deiner Behauptung.
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brightling
Beitrag 04.08.2023, 14:58
Beitrag #16


Neuling


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Warum? Da steht doch das in den Sozialen Medien rum geht das es sich nicht um ein Parkverbot handelt. Dann hat die Behörde doch zumindest Kenntnis und sollte das prüfen, denn Das Ordnungsamt ist ja der Meinung das es ein Parkverbot ist. Aber dem ist ja nicht so. Laut BGH Urteil.
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ulm
Beitrag 04.08.2023, 15:18
Beitrag #17


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Das Ordnungsamt ist nach Prüfung des Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis als Du gekommen.
Das bedeutet doch nicht, so wie Du es unterstellst, dass sie wider besseres Wissen beknollen.
Und wer anderer Meinung ist als das Ordnungsamt, dem steht doch der Weg der gerichtlichen Klärung offen.
Ich sehe da das Problem nicht.

Ein anderes Thema ist, dass es schlauere und zweifelsfreiere Beschilderungen gibt, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Doch das ist nicht Aufgabe des Ordnungsamtes, dafür ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig.
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fredis-garage
Beitrag 04.08.2023, 17:45
Beitrag #18


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In NRW ist die Ordnungsbehörde einer Stadt bei innerörtlichen Straßen auch für die Aufstellung der Verkehrszeichen zuständig. Ob das in Niedersachsen auch so ist ?
Für NRW heißt das z.B., dass der Landrat des Kreises, zu dem die Stadt gehört, Aufsichtsbehörde ist- also bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde das Handeln der Ordnungsbehörde prüfen könnte.
Vielleicht wäre das auch ein Weg, die Beschilderung zu prüfen und ggf. eine Änderung zu erreichen.
fred
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Mueck
Beitrag 04.08.2023, 18:44
Beitrag #19


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Zitat (brightling @ 04.08.2023, 15:58) *
Da steht doch das in den Sozialen Medien...
Zitat (ulm @ 04.08.2023, 16:18) *
Das Ordnungsamt ist nach Prüfung des Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis als Du gekommen.
Das bedeutet doch nicht, so wie Du es unterstellst, dass sie wider besseres Wissen beknollen.
Kommt drauf an, was sie in den "sozialen Medien" vorgefunden haben ...
Wenn dort das BGH-Urteil diskutiert wurde, wird es schon schwierig, guten Gewsissens zu beknollen .... thread.gif
Bei der Qualität so mancher FB-Diskussion zu Verkehrsrechtsthemen, die ich so abseits, aber auch innerhalb von Verkehrsrechtsgruppen erlebt habe bisher, darf man nicht davon ausgehen, dass da stets auf kompetenter Basis mit BGH-Urteil diskutiert wurde ... crybaby.gif
Interessant wäre, ob schon mal jemand mit der Frage kompetent bis zum AG durchgedrungen ist und dort OHNE Einstellung MIT Freispruch rausgekommen ist. Einstellungen wären ein Muster ohne Wert, aber häufig, Freisprüche wären, wenn nicht eingestellt wird, auf AG-Ebene auch nicht unbedingt gewährleistet, und in eine höhere Ebene zu kommen bei einer Owi, also abseits zivilrechtlicher Streitigkeiten, ist auch nicht trivial ... rolleyes.gif
Mit den falschen Richtern im zuständigen AG könnte Borkum sich weiterhin sicher fühlen ...
Aber vielleicht hat es noch niemand versucht, weil schon alle an den Owi-Basics scheitern wir hier ...
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Explosiv
Beitrag 04.08.2023, 20:55
Beitrag #20


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Alles schön und gut, hilft dem TE aber nicht weiter.
Er hat zuletzt gefragt, ob es Sinn macht, jetzt gegen den Kostenbescheid Rechtsmittel einzulegen.
Wie ich dem Post von Rapit entnehme, macht es Sinn, ist aber nicht einfach. Man muss gegen die Grundlage des Parkverstoßes vorgehen, aufgrund deren erst die Verwarnung und dann der Kostenbescheid ergangen ist.
Wer ne RSV hat, die auch Parkvergehen beinhaltet, kann das mit RA versuchen. Aber ich sehe auch Chancen, wenn man vor Gericht geht und dem Richter das BGH-Urteil vorlegt. Könnte man schon dem Staatsanwalt zukommen lassen, der die Sache verfolgt. Oder dem Sachbearbeiter.
Prozessrisiko sind wohl ein paar 57 Euro.


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Uwe W
Beitrag 04.08.2023, 21:28
Beitrag #21


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Zitat (Explosiv @ 04.08.2023, 20:55) *
Aber ich sehe auch Chancen, wenn man vor Gericht geht und dem Richter das BGH-Urteil vorlegt. Könnte man schon dem Staatsanwalt zukommen lassen, der die Sache verfolgt. Oder dem Sachbearbeiter.

Ich würde in solchen Fällen den BGH-Beschluss bereits dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beifügen, denn ob man nach Einlegung des Rechtsmittels noch einmal Gelegenheit hat, sich zu äußern, ist überhaupt nicht klar.

Beschluss des BGH vom 21.10.1986 Aktenzeichen 4 StR 386/86 auf Wolters-Kluwer

Sinnvoll könnte es in meinen Augen auch sein, ein Foto des fraglichen Verkehrszeichens mitzuschicken, an dem man zu den erlaubten Zeiten vorbeigefahren ist.

Die nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Emden zuständige Richterin (E.4.) hält zwar auch Gerichtstage auf Borkum (E8.) ab, aber wird vermutlich keine Lust haben, sich das Verkehrszeichen in einem Ortstermin anzuschauen.
Wenn ihr ein Foto vorliegt, dem die Behörde hinsichtlich der Relevanz für den Fall nicht widerspricht, wird sie das hoffentlich akzeptieren und den Kostenbescheid mangels Verkehrsverstoß aufheben.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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brightling
Beitrag 05.08.2023, 12:47
Beitrag #22


Neuling


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Ok habe jetzt mal einen Einspruch geschrieben

Bescheid vom 31.07.2023; Aktenzeichen: **************

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid vom 31.07.2023
Widerspruch
ein.
Entgegen Ihres Bescheides bin ich der Auffassung, dass Der Tatbestand 141164 nach Bußgeldkatalog nicht erfüllt ist.
Begründung:
Als Tatort wurde angeben: **********-Straße . Tatzeit: 22:10 Uhr.
Die **********-Straße ist im Bereich einer Tempo 30 Zone, die nur temporär von 21.00 Uhr - 7:00 Uhr durch VZ 260 gesperrt ist. Da das Auto mit dem Kennzeichen ******** dort vor 21:00 Uhr abgestellt wurde, liegt somit Kein Verstoß gegen § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 144 BKat vor. Mit Verweis auf Urteil BGH, 21.10.1986 - 4 StR 386/86

Zitat:
' Das Verkehrsverbot $ 41 Abs. 2 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung - Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art - enthält mit Zusatzschild "20.00 bis 5.00 Uhr" kein Verbot für Halten oder Parken. '

Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen



Mal sehen was passiert
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die-scharfs
Beitrag 06.08.2023, 08:42
Beitrag #23


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Zitat (brightling @ 05.08.2023, 12:47) *
Ok habe jetzt mal einen Einspruch geschrieben


Mal eine Frage an die Experten:
Muss die diesen Einspruch empfangende Behörde das von Amtswegen auf einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung umdeuten?
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mir
Beitrag 06.08.2023, 11:47
Beitrag #24


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Ich denke, schon.

Aber ich frag mich schon wieder, warum die Leute die Behelfsbelehrung nicht lesen. unsure.gif


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ulm
Beitrag 06.08.2023, 11:54
Beitrag #25


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Ich wollte es schon schreiben...

...und wenn es dann schief geht, sind die anderen schuld.
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HaWeThie
Beitrag 07.08.2023, 18:29
Beitrag #26


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Zitat (die-scharfs @ 06.08.2023, 09:42) *
Zitat (brightling @ 05.08.2023, 12:47) *
Ok habe jetzt mal einen Einspruch geschrieben


Mal eine Frage an die Experten:
Muss die diesen Einspruch empfangende Behörde das von Amtswegen auf einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung umdeuten?

grds. ja - aber dem TE scheinen ja die Namen der Rechtsmittel eh egal zu sein.
in der RMB steht "Antrag auf gerichtliche Entscheidung"
Gegen BGB gibts den "Einspruch" - und der TE legt Widerspruch ein. (widerspruch wird im Übrigen erhoben und nicht eingelegt).

Ist aber egal - die Behörde wir schon das richtige damit machen.


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ulm
Beitrag 07.08.2023, 20:46
Beitrag #27


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Du meinst rund ablegen? think.gif
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Baghira
Beitrag 08.08.2023, 08:46
Beitrag #28


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Warum nimmt man das KFZ überhaupt mit auf die Insel, wenn man es dort nur für den Weg zur Unterunft und zurück nutzen darf?

Die Fährunternehmen sind ja keine Sozialisten.
An den Festlandhäfen kann der Autofahrende sein KFZ sicher abstellen.Fürs Gebäck gibts Koffer ect und eine solche Anreise


Edit: Vergiss meine Frage. Egal wie man anreist, die Insulaner wissen, wie man das Geld von den Touristen bekommt.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Buchholzer
Beitrag 08.08.2023, 08:54
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Weil man mit Kind und Hund bei 2 Wochen Urlaub sonst ganz schön zu schleppen hat....Auch ist das Ostland oder Hooke Hörn oder der Hafen flexibler zu erreichen. Und der Lidl zum Großeinkauf für die Familie.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.08.2023, 09:10
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Das scheint bei Borkum-Urlaubern genau so zu sein wie bei Norderney-Urlaubern:
Ich (als gebürtiges Nordlicht und mit reichlich Verwandtschaft im nordwertostfriesischen Städtchen Norden) habe früher immer gelästert: "Wenn man für viel Geld sein Auto mit auf die Insel nimmt kann man es wenigstens täglich streicheln..."

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Buchholzer
Beitrag 08.08.2023, 09:18
Beitrag #31


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Hallo Doc, ganz wenn ich die Kosten für Gepäckservice zur Unterkunft der AG Ems berechne...dazu die Parkgebühren auf dem Festland....dann ist die der Luxusaufschlag zum Fährticket ziemlich gering zumal die FeWo eh nen Stellplatz hat....und ich kann vor allem mal tiefenentspannt irgendwelche Ikea-Taschen mit Klamotten in die Dachbox müllen...
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mir
Beitrag 08.08.2023, 10:19
Beitrag #32


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Anscheinend fahren die mit dem Auto ganz gern auf der Insel rum, sonst bräucht's dort ja keine Leute, die Strafzettel schreiben.

Ist aber doch alles egal. Wir leben im Kapitalismus, wer das Geld hat, genießt damit eine ziemlich große Handlungsfreiheit, auch wenn's anderen nicht einleuchtet.

Und der Antrag auf gerichtliche Entscheidung dürfte erst mal zu einem Gerichtsverfahren in Emden führen, wenn die Behörde nicht sogar vorher einlenkt.


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Buchholzer
Beitrag 08.08.2023, 10:26
Beitrag #33


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Auf der Insel rumfahren ist ja nicht verboten. Es gibt eine rote Zone (Kerngebiet) da dürfen Urlauber bis 2 Stunden nach Fährankunft und 2 Stunden vor Abfahrt am Anreise- und Abreisetag fahren. Für Handwerker, Insulaner und Lieferanten gibt es Dauerausnahmegenehmigungen zum befahren. Dann gibt es eine blaue Zone (rund um die rote Zone) da ist das befahren von 21 - 7 Uhr verboten. Insofern gibt es auf der Insel ganztägig Fahrzeugverkehr (aber halt eingeschränkt) und somit auch Falschparker....
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Beitrag 08.08.2023, 10:32
Beitrag #34


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Eben. Warum also den Kopf zerbrechen, warum der TE sein Auto mitnehmen will?

Zermatt löst das seit Jahrzehnten sinnvoller, aber im Autostaat Deutschland geht das freilich nicht.


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Buchholzer
Beitrag 08.08.2023, 12:05
Beitrag #35


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Zitat (mir @ 08.08.2023, 11:32) *
Zermatt löst das seit Jahrzehnten sinnvoller, aber im Autostaat Deutschland geht das freilich nicht.


Ob die Anreise mit dem Helikopter sinnvoller ist wage ich zu bezweifeln...
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blackdodge
Beitrag 08.08.2023, 13:52
Beitrag #36


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Zermatt,


wieso Helikopter ? Da ist vor der Stadt ein großer Parkplatz und rein gehts nur mit Zug oder Elektrokarre, Selbst Polizei hat nur Elektrokarre. Einzige Ausnahmen sind Baufahrzeuge bei Baustellen und die Feuerwehr


siehe https://www.alamy.de/zermatt-schweiz-16-sep...e225402650.html

oder

https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge...en/photo/270228


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Buchholzer
Beitrag 08.08.2023, 14:13
Beitrag #37


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Air Zermatt fliegt bis fast ins Stadtzentrum.....die Lärm- und Umweltbelastung durch die ganzen Neureichen ist gigantisch höher als wenn die mit Auto kommen würden....
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mir
Beitrag 08.08.2023, 15:59
Beitrag #38


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Die meisten kommen mit dem Zug.


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helmet lampshade
Beitrag 09.08.2023, 10:18
Beitrag #39


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Zitat (Buchholzer @ 08.08.2023, 10:26) *
Auf der Insel rumfahren ist ja nicht verboten. Es gibt eine rote Zone (Kerngebiet) da dürfen Urlauber bis 2 Stunden nach Fährankunft und 2 Stunden vor Abfahrt am Anreise- und Abreisetag fahren. Für Handwerker, Insulaner und Lieferanten gibt es Dauerausnahmegenehmigungen zum befahren. Dann gibt es eine blaue Zone (rund um die rote Zone) da ist das befahren von 21 - 7 Uhr verboten. Insofern gibt es auf der Insel ganztägig Fahrzeugverkehr (aber halt eingeschränkt) und somit auch Falschparker....

Wenn ich das jetzt aber richtig verstehe, wird der Durchschnittsurlauber dann aber kaum sein Fahrzeug über die ganze Nacht in der blauen Zone parken, so dass es wohl meist abendliche Besuche des Stadtbereichs Grund fürs Parken sind. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war dann allerdings der Verstoß möglicherweise beabsichtigt aber noch nicht ausgeführt, wenn vor 21 Uhr eingefahren wurde.
Mögliches Vorgehen: Kontrolle um 21 Uhr, "Knöllchen" werden verteilt, 2. Kontrolle 7 Uhr: "Knöllchen" werden von den Fahrzeugen, die noch da sind, wieder entfernt.
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Buchholzer
Beitrag 09.08.2023, 10:45
Beitrag #40


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Also in etlichen Straßen der blauen Zone gibt es kein Parkverbot, da die Restfahrbahnbreite ausreichend vorhanden ist. Wenn ich tagsüber da parken darf, warum soll ich dann nicht nachts da parken dürfen? Genau das hat ja der BGH auch bestätigt das ich da nachts parken darf…im übrigen wäre das für mich genau das Argument da auch nachts zu parken. Nach dem Frühstück gegen 10 Uhr packe ich Kind, Hund und Ehefrau ein, fahre is Ostland, genieße einen entspannten Tag am kilometerweiten Sandstrand, dazu lecker essen im Dünenbudje und 19 Uhr bin ich zurück….parke dann da wieder legal…und fahre ja nicht mehr so dass die Fahrverbotszeit eingehalten worden..

Die blaue Zone erstreckt sich übrigens auf den kompletten restlichen Stadtbereich. Insofern kann ein abendlicher Innenstadtbesuch mit dem Auto garnicht erfolgreich sein weil ich ja garnicht zur FeWo zurück komme.
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helmet lampshade
Beitrag 09.08.2023, 14:41
Beitrag #41


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@Buchholzer Ok, Du parkst in der Nähe der Unterkunft, weil vielleicht der zugehörige Parkplatz schwer erreichbar ist. Wenn Du das Fahrzeug nachts nicht bewegst, darfst Du da natürlich parken
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doxygen
Beitrag 22.08.2023, 11:47
Beitrag #42


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Moinsen!
Zitat (ulm @ 04.08.2023, 16:18) *
Das Ordnungsamt ist nach Prüfung des Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis als Du gekommen.
Das bedeutet doch nicht, so wie Du es unterstellst, dass sie wider besseres Wissen beknollen.
Und wer anderer Meinung ist als das Ordnungsamt, dem steht doch der Weg der gerichtlichen Klärung offen.

Erstaunlich die Einschätzung des Ordnungsamtest.
Ich hätte gerne das mal ein Betroffener klagt.
Vielleicht sollte ich es mal selber zum Spaß machen. whistling.gif
Willkommen in Schilda!!

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