... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Am Mittelstreifen parken
lusti0
Beitrag 02.08.2023, 14:26
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 03.08.2021
Mitglieds-Nr.: 88615



    
 
Hallo

Ein Kollege von mir hat eine Verwarnung vom Ordnungsamt erhalten weil er am Mittelstreifen geparkt hatte. Es lautete nicht am rechten Fahrbahnrand, Konkretisierung Am Mittelsteifen. Ich habe mal 2 Bilder gemacht von den Stellen. Ist der Tatvorwurf korrekt? Wenn ja wo kann ich das genau nachlesen? Google war nicht sehr hilfreich dabei. Vielen Dank



Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 02.08.2023, 14:34
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7885
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Bezeichnen die Pfeile in beiden Bildern nur den AufstellORT oder auch die AufstellRICHTUNG des Autos, sprich: entgegen der Fahrtrichtung?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lusti0
Beitrag 02.08.2023, 14:34
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 03.08.2021
Mitglieds-Nr.: 88615



Nur den Ort. Er parkte in Fahrtrichtung.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 02.08.2023, 15:51
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 02.08.2023, 15:05
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Das ist kein Mittelstreifen im Rechtssinne.

Es könnte einer sein, aber der Beschilderung nach mit und sind es eben 2 nahe beieinander liegende Kreuzungen mit Einbahnstraßen. Da kann man unter Beachtung des 5m-Raumes legal parken.
Letzteres halte ich aber, ohne gemessen zu haben, für nicht möglich whistling.gif

Der falsche Vorwurf kann geheilt werden.

Zahlen schafft Frieden wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lusti0
Beitrag 02.08.2023, 15:10
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 03.08.2021
Mitglieds-Nr.: 88615



Trennt aber nicht ein Mittelstreifen 2 Fahrbahnen? Was ja hier der Fall ist. Oder sehe ich das falsch?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 02.08.2023, 15:51
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 02.08.2023, 19:44
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Das ist kein Mittelstreifen im Rechtssinne.
Es könnte einer sein, aber der Beschilderung nach mit und sind es eben 2 nahe beieinander liegende Kreuzungen mit Einbahnstraßen.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.08.2023, 22:53
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21968
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Wenn ich es richtig verstanden habe lautet der Vorwurf nicht: "Sie parkten zu dicht an einer Kreuzung",
sondern "Sie parkten am Mittelstreifen."

Da das ganze Konstrukt als doppelte Einbahnstraße beschildert ist und in einer Einbahnstraße meines Wissens an BEIDEN Fahrbahnrändern geparkt werden darf verstehe ich den Tatvorwurf nicht, denn der "Mittelstreifen" liegt jeweils am linken Fahrbahnrand der jeweiligen Einbahnstraße, wo (in Einbahnstraßen) nun mal geparkt werden darf, wenn es nicht durch anderslautende Verkehrazeichen verboten wird.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 02.08.2023, 23:01
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



@Doc: TE hat am "Mittelstreifendurchbruch" geparkt, also quasi quer zu den Einbahnstraßen, auf jenen 8 Metern, die sich da "anboten".
Der Vorwurf ist also falsch, was aber egal ist, das kann ja im Bußgeldverfahren geheilt werden.

Teurer würde es dann glaube ich auch, aber da müsste ich nachschauen, was ich jetzt nicht will. wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 03.08.2023, 08:33
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19635
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Mal zum Verfahren: Wahrscheinlich gab es bisher ein gebührenfreies Verwarngeldangebot.

Wenn das nicht akzeptiert wird, wird wahrscheinlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dann kommen zum ursprünglichen Bußgeld 28,50 Euro Verfahrenskosten dazu. Gegen das Bußgeld kann man dann Einspruch einlegen, dann entscheidet wahrscheinlich das Gericht. Wird man verurteilt, zahlt man zusätzlich zum Bußgeld in der Regel 57 Euro Verfahrenskosten. Wird man freigesprochen oder das Verfahren wird eingestellt, zahlt man nichts.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 03.08.2023, 11:28
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Einen Freispruch kann man an der Stelle wohl ausschließen rolleyes.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.08.2023, 17:13
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7885
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Da würde ich erst mal wissen wollen, wo das ist, um in Google Maps nachmessen zu können ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
keinbock
Beitrag 03.08.2023, 19:41
Beitrag #12


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 12.09.2022
Mitglieds-Nr.: 89961



Google Maps
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.08.2023, 20:08
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7885
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Danke. Der Schatten verschluckt den einen Bordstein, aber mit Parkbuchtverlängerung kommt man auf rund 14 m, kann man schaffen, wenn man nicht gerade mit einem Schlachtschiff unterwegs ist und gut peilen kann über die Fahrzeugenden ... thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 07.08.2023, 08:05
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2667
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Wenn die Pfeile auf den Fotos nicht nur die Stelle, sondern auch die Fahrtrichtung darstellen sollten, dann halte ich den Tatvorwurf für zutreffend. Denn dann wurde, wie vorgeworfen, nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt. Die Tatsache, dass die zusätzliche Erläuterung mit dem Mittelstreifen nicht zutreffend ist, ändert imho nichts am Tatvorwurf.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 07.08.2023, 08:20
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30693
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (auchdasnoch @ 07.08.2023, 09:05) *
Wenn die Pfeile auf den Fotos nicht nur die Stelle, sondern auch die Fahrtrichtung darstellen sollten,

Tun sie aber nicht, das wurde schon geklärt:
Zitat (lusti0 @ 02.08.2023, 15:34) *
Er parkte in Fahrtrichtung.



--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 07.08.2023, 10:29
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2667
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (Jens @ 07.08.2023, 09:20) *
Er parkte in Fahrtrichtung.


Das habe ich gelesen. Für mich geht daraus aber nicht eindeutig hervor, ob er nun in Fahrtrichtung links, oder in Fahrtrichtung rechts geparkt hat.

Daher habe ich auch bewusst vorsichtig formuliert, "wenn ... sollten ... dann..." Wenn nicht, dann natürlich nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 07.08.2023, 13:31
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Ist bisher niemandem aufgefallen, dass beide Fotos unterschiedliche Orte zeigen? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 07.08.2023, 15:41
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



Definiere Ort…das ist einmal das Obere Ende der Mittelinsel und einmal das untere Ende…
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 09.08.2023, 07:03
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Interessant ist ja aber nur die Stelle, wo die Verwarnung ergangen ist.
Foto 1 ist deutlich zu kurz zum Parken, Foto 2 könnte mit einem Kleinwagen hinhauen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:44