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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.08.2021 Mitglieds-Nr.: 88615 ![]() |
Ein Kollege von mir hat eine Verwarnung vom Ordnungsamt erhalten weil er am Mittelstreifen geparkt hatte. Es lautete nicht am rechten Fahrbahnrand, Konkretisierung Am Mittelsteifen. Ich habe mal 2 Bilder gemacht von den Stellen. Ist der Tatvorwurf korrekt? Wenn ja wo kann ich das genau nachlesen? Google war nicht sehr hilfreich dabei. Vielen Dank ![]() ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7885 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Bezeichnen die Pfeile in beiden Bildern nur den AufstellORT oder auch die AufstellRICHTUNG des Autos, sprich: entgegen der Fahrtrichtung?
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.08.2021 Mitglieds-Nr.: 88615 ![]() |
Nur den Ort. Er parkte in Fahrtrichtung.
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 02.08.2023, 15:51
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das ist kein Mittelstreifen im Rechtssinne.
Es könnte einer sein, aber der Beschilderung nach mit ![]() ![]() Letzteres halte ich aber, ohne gemessen zu haben, für nicht möglich ![]() Der falsche Vorwurf kann geheilt werden. Zahlen schafft Frieden ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.08.2021 Mitglieds-Nr.: 88615 ![]() |
Trennt aber nicht ein Mittelstreifen 2 Fahrbahnen? Was ja hier der Fall ist. Oder sehe ich das falsch?
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 02.08.2023, 15:51
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das ist kein Mittelstreifen im Rechtssinne.
Es könnte einer sein, aber der Beschilderung nach mit ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21968 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Wenn ich es richtig verstanden habe lautet der Vorwurf nicht: "Sie parkten zu dicht an einer Kreuzung",
sondern "Sie parkten am Mittelstreifen." Da das ganze Konstrukt als doppelte Einbahnstraße beschildert ist und in einer Einbahnstraße meines Wissens an BEIDEN Fahrbahnrändern geparkt werden darf verstehe ich den Tatvorwurf nicht, denn der "Mittelstreifen" liegt jeweils am linken Fahrbahnrand der jeweiligen Einbahnstraße, wo (in Einbahnstraßen) nun mal geparkt werden darf, wenn es nicht durch anderslautende Verkehrazeichen verboten wird. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
@Doc: TE hat am "Mittelstreifendurchbruch" geparkt, also quasi quer zu den Einbahnstraßen, auf jenen 8 Metern, die sich da "anboten".
Der Vorwurf ist also falsch, was aber egal ist, das kann ja im Bußgeldverfahren geheilt werden. Teurer würde es dann glaube ich auch, aber da müsste ich nachschauen, was ich jetzt nicht will. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19635 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Mal zum Verfahren: Wahrscheinlich gab es bisher ein gebührenfreies Verwarngeldangebot.
Wenn das nicht akzeptiert wird, wird wahrscheinlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dann kommen zum ursprünglichen Bußgeld 28,50 Euro Verfahrenskosten dazu. Gegen das Bußgeld kann man dann Einspruch einlegen, dann entscheidet wahrscheinlich das Gericht. Wird man verurteilt, zahlt man zusätzlich zum Bußgeld in der Regel 57 Euro Verfahrenskosten. Wird man freigesprochen oder das Verfahren wird eingestellt, zahlt man nichts. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Einen Freispruch kann man an der Stelle wohl ausschließen
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7885 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Da würde ich erst mal wissen wollen, wo das ist, um in Google Maps nachmessen zu können ...
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 12.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89961 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7885 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Danke. Der Schatten verschluckt den einen Bordstein, aber mit Parkbuchtverlängerung kommt man auf rund 14 m, kann man schaffen, wenn man nicht gerade mit einem Schlachtschiff unterwegs ist und gut peilen kann über die Fahrzeugenden ...
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Wenn die Pfeile auf den Fotos nicht nur die Stelle, sondern auch die Fahrtrichtung darstellen sollten, dann halte ich den Tatvorwurf für zutreffend. Denn dann wurde, wie vorgeworfen, nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt. Die Tatsache, dass die zusätzliche Erläuterung mit dem Mittelstreifen nicht zutreffend ist, ändert imho nichts am Tatvorwurf.
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30693 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wenn die Pfeile auf den Fotos nicht nur die Stelle, sondern auch die Fahrtrichtung darstellen sollten, Tun sie aber nicht, das wurde schon geklärt: Er parkte in Fahrtrichtung. -------------------- |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Er parkte in Fahrtrichtung. Das habe ich gelesen. Für mich geht daraus aber nicht eindeutig hervor, ob er nun in Fahrtrichtung links, oder in Fahrtrichtung rechts geparkt hat. Daher habe ich auch bewusst vorsichtig formuliert, "wenn ... sollten ... dann..." Wenn nicht, dann natürlich nicht. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Ist bisher niemandem aufgefallen, dass beide Fotos unterschiedliche Orte zeigen?
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
Definiere Ort…das ist einmal das Obere Ende der Mittelinsel und einmal das untere Ende…
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Interessant ist ja aber nur die Stelle, wo die Verwarnung ergangen ist.
Foto 1 ist deutlich zu kurz zum Parken, Foto 2 könnte mit einem Kleinwagen hinhauen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:44 |