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> MPU oder nicht?
Aline
Beitrag 30.07.2023, 00:14
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Beigetreten: 29.07.2023
Mitglieds-Nr.: 90887



    
 
Hallo! Am Anfang möchte ich mich im Voraus für eventuelle Schreibfehlern entschuldigen(deutsch ist nicht meine Muttersprache). Ich habe fast alle Beiträge rund um die Wiedererteilung der Führerschein gelesen. Doch bin ich noch verzweifelt. Vielleicht könnt ihr mir ein bisschen Mut machen obwohl ich verdiene das nicht. Aber ich habe gemerkt dass hier wird man nicht so leicht verurteilt. Jetzt mein Fall:am 19.03.23 um 01:00 Uhr wurde ich von der Polizei angehalten weil sie gemerkt haben dass ich in Schlangenlinien gefahren bin. Ich musste pusten und sie haben mir gesagt dass ich betrunken bin(ich habe 4 Bier, 0, 33 l getrunken von 17:00 Uhr bis ungefähr 00:30)und dann haben sie mich im Krankenhaus gebracht. Mir wurde Blut abgenommen und ich habe ein paar Teste gemacht. Um 02:00 Uhr sie haben mich vor dem Krankenhaus gelassen. Der Führerschein wurde sofort entzogen. Sie haben mir nicht gesagt wieviel meine Alkoholwerte waren nur dass sie nicht so hoch sind. Ich habe auch nicht weiter gefragt da ich ängstlich und verzweifelt war. Für mich war das erste mal dass ich betrunken gefahren bin( eine große Dummheit ich weiß). Ich habe den Führerschein im 2018 hier in Deutschland gemacht. Bis jetzt keine Auffälligkeiten. Nach zwei Wochen habe ich bei der Polizei angerufen und sie haben mir gesagt dass mein BAK 0,70 Promille war. Eigentlich musste eine Ordnungswidrigkeit sein da ich Ausfallerscheinungen hatte ist ein Straftat und ich muss Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. Am 15.05.23 habe ich den Brief bekommen:25 Tagessätze zu je 25 Euro und 7 Monaten Sperrfrist.Im Strafbefehl steht so, ich zitiere:“sie fuhren trotz erlaubter 50 km/h innerorts lediglich 30 km/h. Darüber hinaus fuhren Sie in Schlangenlinien.Sie überfuhren mit den linken Reifen die Mittellinie deutlich dass Sie sich im Gegenverkehr befanden.Anschließend fuhren Sie auf den rechten Bordstein zu, wobei nur durch eine spontane und ruckartige Lenkbewegung Ihrerseits eine Kollision abgewendet wurde“.
Im Juli habe ich den Brief von der Fsst bekommen und da steht dass mein Sperrfrist ist bis 16.12.23 und vor drei Monaten darf ich der Führerschein beantragen. Aber drin steht auch so dass der Gesetzgeber sieht vor, dass nicht ohne weiteres eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
Und jetzt meine Frage: glaubt ihr dass ich doch ein MPU machen muss? Ich habe sowieso nicht mehr getrunken aber muss ich mich vorher vorbereiten.
Ich danke euch für Antworten.
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keinbock
Beitrag 30.07.2023, 03:10
Beitrag #2


Neuling
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Zitat (Aline @ 30.07.2023, 01:14) *
Und jetzt meine Frage: glaubt ihr dass ich doch ein MPU machen muss?


wavey.gif

Nein.
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Jens
Beitrag 30.07.2023, 05:27
Beitrag #3


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Zitat (Aline @ 30.07.2023, 01:14) *
Im Juli habe ich den Brief von der Fsst bekommen und da steht dass mein Sperrfrist ist bis 16.12.23 und vor drei Monaten darf ich der Führerschein beantragen.

Du darfst bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen (§ 20 Abs. 4 FeV).


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Herbie56
Beitrag 30.07.2023, 08:03
Beitrag #4


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

nur als Ergänzung zu meinen lieben Vorschreibern:
Du brauchst dich nicht zu schämen !
Nur daraus lernen.

Es ist nichts passiert, was nicht wiedergutzumachen wäre.
Also, Kopf hoch, FE beantragen yes.gif


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faber est suae suisque fortunae
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Aline
Beitrag 30.07.2023, 09:48
Beitrag #5


Neuling


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Danke dir für deine lieben Wörter! Glaub mir ich habe so was von gelernt! Ich hatte nie in meinem Leben mit der Polizei zu tun und für mich war diese Vorfall der größte Fehler meines Lebens.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 30.07.2023, 21:06
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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