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> Neuerteilung Führungszeugnis/ Straftaten, Straftaten, Eintragungen Führungszeugnis
Florian.S
Beitrag 29.06.2023, 15:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen

Ich war heute bei der Fss und habe Klasse B neu beantragt nach Entziehung.Auf Nachfrage zwecks MPU sagte die Mitarbeiterin mir das bei denen keine Straftat, Eintragungen vorhanden sind und der Unfall als Ausfallerscheinung gewertet wird. aber man müsste noch auf das Führungszeugnis warten. Ich wurde vor 8 Jahren 2 mal mit dem Roller erwischt ( fahren ohne Fahrerlaubnis ) weil der Roller frisiert war.Hatte nur eine Prüfbescheinigung zum führen von Mofas . Zu dem Zeitpunkt war ich 22 Jahre. Stehen im Führungszeugnis denn noch andere Straftaten? Könnten die mir das Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn es in der Führerscheinakte nicht eingetragen ist aber evt. im Führungszeugnis noch Steine in dem Weg legen ?

Beste Grüße
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Jens
Beitrag 29.06.2023, 15:39
Beitrag #2


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Zu welcher Strafe bzw. welchen Strafen wurdest du denn damals verurteilt?


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ulm
Beitrag 29.06.2023, 15:40
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Zitat (Florian.S @ 29.06.2023, 16:33) *
Stehen im Führungszeugnis denn noch andere Straftaten?

Diese Frage kannst nur Du Dir selbst beantworten.
Standest Du denn noch häufiger vor Gericht?
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Florian.S
Beitrag 29.06.2023, 15:44
Beitrag #4


Neuling


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Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Geldstrafe war meine ich einmal 500 und 1000€

Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war ich damals auch einmal vor Gericht
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Jens
Beitrag 29.06.2023, 15:45
Beitrag #5


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Zitat (Florian.S @ 29.06.2023, 16:42) *
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das war klar.

Zitat (Florian.S @ 29.06.2023, 16:42) *
Geldstrafe war meine ich einmal 500 und 1000€
Okay. Das werden wohl jeweils nicht mehr als 90 Tagessätze gewesen sein. Dann sind die Verurteilungen inzwischen aus dem BZR getilgt und können somit nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen.

Wurde in einem der Urteile bzw. evtl. in beiden auch eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubis verhängt?


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Florian.S
Beitrag 29.06.2023, 15:49
Beitrag #6


Neuling


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Eine Sperre habe ich nie bekommen
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Jens
Beitrag 29.06.2023, 15:51
Beitrag #7


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Dann sind die beiden Fahrten ohne Fahrerlaubnis auch in Flensburg getilgt und nicht mehr verwertbar.


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Florian.S
Beitrag 29.06.2023, 16:25
Beitrag #8


Neuling


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Super, vielen Dank smile.gif dann hoffe ich mal das alles gut geht. Hatte übrigens 1,17 Promille. Da kann ich nur hoffen das die Mitarbeiterin von heute auch meinen Antrag bearbeitet da sie mir bis auf das Führungszeugnis grünes Licht gegeben hat
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gruenerTeich
Beitrag 30.06.2023, 10:02
Beitrag #9


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Und da wurdest du nicht tateinheitlich wegen FoFe und Trunkenheit im Verkehr verurteilt? blink.gif Und sicher auch keine Sperrfrist für die Neuerteilung?

Oder hattest du einmal Tf und zweimal FoFE?
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Florian.S
Beitrag 30.06.2023, 12:05
Beitrag #10


Neuling


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Also verurteilt 2 mal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Einmal 500 und 1000€ geldstrafe. Ich habe nochmal nach geschaut und beim 2. mal musste ich die Prüfbescheinigung für einen Monat abgeben. Habe diese danach wieder bekommen. Keine Sperre bekommen und kein Alkohol oder Drogen im Spiel gewesen und das war vor 8 Jahren

Und nun letztes Jahr im Dezember Alleinunfall mit 1,17 Promille. 9 Monate Führerscheinentzug und 1500€ Geldstrafe
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