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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90790 ![]() |
Ich war heute bei der Fss und habe Klasse B neu beantragt nach Entziehung.Auf Nachfrage zwecks MPU sagte die Mitarbeiterin mir das bei denen keine Straftat, Eintragungen vorhanden sind und der Unfall als Ausfallerscheinung gewertet wird. aber man müsste noch auf das Führungszeugnis warten. Ich wurde vor 8 Jahren 2 mal mit dem Roller erwischt ( fahren ohne Fahrerlaubnis ) weil der Roller frisiert war.Hatte nur eine Prüfbescheinigung zum führen von Mofas . Zu dem Zeitpunkt war ich 22 Jahre. Stehen im Führungszeugnis denn noch andere Straftaten? Könnten die mir das Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn es in der Führerscheinakte nicht eingetragen ist aber evt. im Führungszeugnis noch Steine in dem Weg legen ? Beste Grüße |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Zu welcher Strafe bzw. welchen Strafen wurdest du denn damals verurteilt?
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14079 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90790 ![]() |
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Geldstrafe war meine ich einmal 500 und 1000€
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war ich damals auch einmal vor Gericht |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das war klar.Geldstrafe war meine ich einmal 500 und 1000€ Okay. Das werden wohl jeweils nicht mehr als 90 Tagessätze gewesen sein. Dann sind die Verurteilungen inzwischen aus dem BZR getilgt und können somit nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen.Wurde in einem der Urteile bzw. evtl. in beiden auch eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubis verhängt? -------------------- |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90790 ![]() |
Eine Sperre habe ich nie bekommen
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Dann sind die beiden Fahrten ohne Fahrerlaubnis auch in Flensburg getilgt und nicht mehr verwertbar.
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90790 ![]() |
Super, vielen Dank
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 627 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Und da wurdest du nicht tateinheitlich wegen FoFe und Trunkenheit im Verkehr verurteilt?
![]() Oder hattest du einmal Tf und zweimal FoFE? |
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Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90790 ![]() |
Also verurteilt 2 mal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Einmal 500 und 1000€ geldstrafe. Ich habe nochmal nach geschaut und beim 2. mal musste ich die Prüfbescheinigung für einen Monat abgeben. Habe diese danach wieder bekommen. Keine Sperre bekommen und kein Alkohol oder Drogen im Spiel gewesen und das war vor 8 Jahren
Und nun letztes Jahr im Dezember Alleinunfall mit 1,17 Promille. 9 Monate Führerscheinentzug und 1500€ Geldstrafe |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:47 |