![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90789 ![]() |
Die Beamten meinten das ein weiterer Punkt auf mich zu kommt, also wäre es dann der 7. für mich, ich habe den Beamten allerdings verheimlicht dass das Fahrzeug schon keine BE mehr hatte zu dem Zeitpunkt. Nun zu meiner Frage: mit welcher Strafe muss ich rechnen? Mein Führerschein ist für mich unverzichtbar, alleine schon wegen der Arbeit… kann ein Fahrzeug 2 mal seine Betriebserlaubnis erloschen bekommen? Die Geldstrafen sind mir in erster Linie egal, Hauptsache es kommen keine weiteren Punkte auf mich zu! Das Fahrzeug wurde übrigens abgeschleppt und wird nun technisch untersucht. Ich bin über jegliche Hilfe dankbar! |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
kann ein Fahrzeug 2 mal seine Betriebserlaubnis erloschen bekommen? Der Vorwurf lautet, dass du das Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen hast. Und wenn du das zweimal gemacht hast, kann das auch zweimal bestraft werden. Wofür sind die 5 bisher gesammelten Punkte? Wie alt sind die? Wurdest du nach dem Erreichen von 4 bzw. 5 Punkten von der Führerscheinstelle schriftlich ermahnt? -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90789 ![]() |
kann ein Fahrzeug 2 mal seine Betriebserlaubnis erloschen bekommen? Der Vorwurf lautet, dass du das Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen hast. Und wenn du das zweimal gemacht hast, kann das auch zweimal bestraft werden. Wofür sind die 5 bisher gesammelten Punkte? Wie alt sind die? Wurdest du nach dem Erreichen von 4 bzw. 5 Punkten von der Führerscheinstelle schriftlich ermahnt? Ich wurde bereits ermahnt, allerdings ist das alles in den letzten 3 Monaten passiert, sind mehrere Vergehen auf die ich nicht weiter eingehen will. Der erste „gesammelte“ Punkt verfällt erst Mitte 2024 also dauert noch ein bisschen^^ Also mein Stand ist jetzt: 5 Punkte als Ausgangslage 1 Punkt durch die erloschene BE 1 weiterer Punkt durch eine erneute erloschene BE? Dann wären wir bei 7 Punkten, sofern nicht noch mehr dazu kommt^^ |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17514 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Den Aussagen von @Jens zu den Tilgungsfristen kannst Du 100%ig vertrauen wenn Du alles „auf den Tisch gelegt“ hast.
Aber eins werde ich im Leben nicht verstehen…. ![]() Mein Führerschein ist für mich unverzichtbar, alleine schon wegen der Arbeit… warum dann so sammelwütig was Punkte angeht? ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2070 Beigetreten: 30.05.2020 Wohnort: Lüneburger Heide Mitglieds-Nr.: 86927 ![]() |
Ich wurde bereits ermahnt, allerdings ist das alles in den letzten 3 Monaten passiert, sind mehrere Vergehen auf die ich nicht weiter eingehen will. Auch dieses gibt mir sehr zu denken. Das bedeutet doch, dass sich nach der gelben Karte noch andere Dinge ereignet haben. Es wäre imho für dich schon wichtig, alle Karten auf den Tisch zu legen. Und, ernsthaft, mit dieser Einstellung ist es doch nur noch eine Frage eines überschaubaren Zeitrahmens, bis über deine FE „Amazing Grace“ gesungen wird. -------------------- faber est suae suisque fortunae
|
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
1 weiterer Punkt durch eine erneute erloschene BE? Wie gesagt. Sie ist nicht "erneut erloschen". Du hast das Fahrzeug trotz erloschener BE erneut in Betrieb genommen. Ist ja nicht so, dass du beim ersten Erwischtwerden Bußgeld und Punkt bekommst und danach nen Freifahrtschein hast (scheinst du ja zu glauben, wenn ich dein mehrmaliges Nachfragen richtig deute). Jede erneute Fahrt mit erloschener Betriebserlaubnis kann erneut bestraft werden.Dann wären wir bei 7 Punkten, sofern nicht noch mehr dazu kommt^^ Erwartest du noch mehr?-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90789 ![]() |
Das ist ja meine Frage, ich erwarte eigentlich nicht mehr, allerdings weiß ich halt nicht wie das mit dem Stillgelegten Fahrzeug geahndet wird… die Beamten meinten halt einen Punkt, das wäre ja dann wie oben erwähnt der 7.
Die Frage ist halt ob ich noch einen Punkt zusätzlich für das fahren ohne Betriebserlaubnis bekomme. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 29.06.2023, 20:50
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die Frage ist halt ob ich noch einen Punkt zusätzlich für das fahren ohne Betriebserlaubnis bekomme. Die Punkte bekommst du nicht für die erloschene Betriebserlaubnis, sondern weil du mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren bist. Also gibts dafür auch keine "Extra-Punkte".Aber selbst wenn, wäre der Punktestand auf 7 zu reduzieren, weil du noch keine Verwarnung (beim Erreichen von 6 bzw. 7 Punkten) bekommen hast. -------------------- |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:52 |