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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Hat jemand den aktuellen Entwurf? |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
"aktuell" im Sinne von "seit ungefähr einem Vierteljahrhundert"?
Ja, durchaus ![]() 1999 wurde die FeV ausgegliedert, 2007 die FZV. Die Ausgliederung der FUV hatte ja nicht so geklappt wie geplant, dürfte aber immer noch nicht vom Tisch sein. Genehmigungen für Neufahrzeuge der meisten praktisch relevanten Klassen laufen längst nach internationalen Vorschriften. Am Ende bleibt dann ein Rest für die nationale Genehmigung einiger weniger Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie für nicht motorisierte Fahrzeuge (der sollte auch noch einen eigenen Namen bekommen, den ich aber schon wieder vergessen habe?) und einer für die Thematik Betriebserlaubnis, erlöschen derselben und Genehmigung von Änderungen. Dann wäre die StVZO Geschichte. Letztlich ist die StVZO ja jetzt schon in weiten Teilen eine leere Hülse, weil viele ihrer Vorschriften für den Großteil der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge (Klassen M, N, O und L, zunehmend auch LoF) überhaupt nicht mehr anzuwenden sind. Da kann man dann seitenweise Vorschriften lesen und übersieht am Ende den kleinen Nebensatz in dem steht, dass eigentlich für fast alle Fahrzeuge stattdessen EG- oder ECE-Recht gilt. Aber möglicherweise geht es dir ja um etwas ganz anderes: Aktuell scheint sich das Mysterium nämlich vor allem mit der FZV zu befassen. Da ist ein Neuerlass geplant, der zum 1. September in Kraft treten soll. Der Vorgang ist beim Bundesrat als Drucksache 70/23 zu finden. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30693 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
"aktuell" im Sinne von "seit ungefähr einem Vierteljahrhundert"? Nein, da ist wirklich was in Planung. Das BMDV meldet auf seiner Website: Zitat Die zahlreichen Änderungen der letzten Jahre an den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) u. a. durch neue rechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene und dem technischen Fortschritt hin zum automatisierten Fahren, bedingen eine grundlegende Reform der StVZO. Um eine bürgerfreundliche und den Herausforderungen der neuen Techniken entsprechende gesetzliche Basis zu schaffen, hat die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Ländern dieses Projekt in Angriff genommen. Die nächste Änderungsverordnung ist aktuell in Vorbereitung und soll möglichst bis Mitte 2023 erfolgen. Das weitere Vorgehen sieht danach eine vollständige und umfassende Neufassung vor, die sich momentan innerhalb der Fachabteilung in der Abstimmung befindet. Nun haben wir allerdings schon Mitte 2023 und das stand da auch schon so, als ich Anfang des Jahres im Zusammenhang mit der angeblichen Maskenpflicht im Verbandkasten auf die Suche nach zukünftig geplanten Änderungen der StVZO war. Wirklich viel scheint da also bisher nicht passiert zu sein. ![]() -------------------- |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Ich meintf tatsächlich die StVZO.
Diese ist wohl gerade im Anhörungsverfahren bei den Verbänden wie auch bei den TP und aaÜO, also noch nicht im BR. Demnach sollen wohl bei Änderungen an Fahrzeugen die EU-Rili zwingend anzuwenden sein und nur wenn es keine gibt, die deutschen Vorgaben. Interessant also z.B. hinsichtlich der Anforderungen an Radabdeckungen. Ebenso soll es neue Anforderungen an die Untersuchungsstellen geben, an denen Hauptuntersuchungen durchgeführt werden dürfen. Die "neue" StVZO soll auch wieder bei Paragraph 1 anfangen. ![]() Mich würde der genaue Inhalt interessieren. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Demnach sollen wohl bei Änderungen an Fahrzeugen die EU-Rili zwingend anzuwenden sein und nur wenn es keine gibt, die deutschen Vorgaben. Interessant also z.B. hinsichtlich der Anforderungen an Radabdeckungen. das wird auch im Bereich des Abgasverhaltens interessant, zum Beispiel bei geänderten Reifengrößen oder Stirnflächen ![]() Zitat Ebenso soll es neue Anforderungen an die Untersuchungsstellen geben, an denen Hauptuntersuchungen durchgeführt werden dürfen. Da wird sicher der ZDK noch ein gewichtiges Wort mitreden wollen. Allerdings sind wir ja momentan nicht überall EU-konform (die EU scheint z.B. die Prüfmethoden "Aufbauwackeln" und "Lenkradwackeln" nicht zu kennen...) |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Ja, unsere EU-konformen Spieldetektoren kennen auch keine Lenkungsteile
![]() Vielleicht werden die dann auch mit Inkrafttreten der StVZO-Änderung "endlich" Pflicht für die Untersuchung von Kfz > 3,5t. ![]() Wir geben ja gerne Geld aus, um Nachteile zu erlangen. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 18:58 |