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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
damit das Fahrzeug so wie ein inländisches mit E-Kennzeichen nach Abs. 1 behandelt wird. In Abs. 5 heißt es zwar: "Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge [...] stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich." In Abs. 4 legt die Formulierung jedoch irgendwie noch die Vermutung nahe, dass eine Kennzeichnung mittels E-Plakette grundsätzlich zu erfolgen habe (wohlgemerkt nur, sofern das Fahrzeug denn so wie ein inländisches mit E-Kennzeichen behandelt werden soll, verpflichtend ist es ansonsten ja nicht): "Bei einem Fahrzeug [...], das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist." Oder soll sich hier einfach erschließen, dass das nur für diejenigen ausländischen Fahrzeuge gilt, die nicht schon ein E-Kennzeichen ihres Herkunftsstaates, sondern ein normales haben? Und dann wird die Plakette in die Heckscheibe geklebt, nehme ich an? Gibt es dafür keine weiteren Details, wie z. B. "nicht mitten in die Mitte" oder so? ![]() Hat irgendjemand sowas schonmal in freier Wildbahn gesehen? |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Gesehen ja, wo sie anzubringen ist, ist genausowenig geregelt wie bei unseren Umweltplaketten, rechts links mittig egal.
Was ich mich gefragt hatte war, wie man denn Lieferwagen etc. kennzeichnet, ob es auch Plaketten gibt, die man von außen aufklebt? ![]() Wie das in der Praxis mit den zB gut erkennbaren österreichischen Kennzeichen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Umgekehrt hat man mir mal aus österreich die Antwort gegeben, das deutsche E-Kennzeichen reiche nicht aus aber man hätte da anders als bei uns auch keine Plakette eingeführt. Die Ordnungshüter seien aber human. Ob alles stimmt, habe ich nicht weiter geprüft und es drauf ankommen lassen. Habe keinen Knollen bekommen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wo dat Dingen klebt ist wohl freigestellt, wie damals beim Nationalitätenkennzeichen.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
@rapit:
Das Problem das Österreich mit unserem E Kennzeichen hat ist das E Kennzeichen für plug in hybride. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Gesehen ja, wo sie anzubringen ist, ist genausowenig geregelt wie bei unseren Umweltplaketten, rechts links mittig egal. Gibt es da nicht Vorschriften, dass zumindest das (Fern-)Sichtfeld des Fahrers freibleiben muss? Was ich mich gefragt hatte war, wie man denn Lieferwagen etc. kennzeichnet, ob es auch Plaketten gibt, die man von außen aufklebt? ![]() Gute Frage! Aus § 9a oder Anlage 3a der FZV geht nichts hervor, ob die von innen oder von außen klebbar sein muss oder es beide Varianten geben kann. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Allein beim Beispiel "rechts links mittig" hast Du (je nach Auslegung von "mittig") 6 bis 8 Möglichkeiten ganz am Rand der Frontscheibe
![]() Und wenn du noch "halb mittig" oder gar "irgendwo dazwischen" dazu nimmst, wird es noch doller. Mit "mittig" meinte ich natürlich irgendwo am Randbereich, nicht mitten drauf im Sichtfeld ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Was ist eigentlich mit deutschen E-Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen? Dürfen die genauso E-Fahrzeugparkplätze nutzen wie Fz mit?
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Solche
![]() ![]() Solche ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 485 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Was ist eigentlich mit deutschen E-Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen? Dürfen die genauso E-Fahrzeugparkplätze nutzen wie Fz mit? Dazu, sehr erschöpfend und lesenswert: http://vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elek...destationen.htm |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Einfach gesagt für das Fahrzeug Symbol mit Stecker braucht es das Kennzeichen.
Wers genau wissen will schaut sich den Link von WurstCase an. Allerdings ist da ziemlich viel drin... "Einfacher" mit Rechtsgrundlage: StVO §39 (10) - Da das Symbol Fahrzeug mit Stecker Zitat (10) Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Zur Unterstützung einer Parkflächenvorhaltung für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann das Sinnbild zusätzlich auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge. FZV §9a Absatz 2 und 4 in Verbindung mit 5 (das ausländische Plaketten und Zeichen) Zitat ... (2) Das Kennzeichen nach Absatz 1 ist das nach § 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen. Es führt den Kennbuchstaben „E“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer, der von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu vermerken ist. Wird ein Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a zugeteilt, ist der Kennbuchstabe „E“ auf dem fahrzeugbezogenen Teil anzubringen. ... (4) Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist. Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen: 1. die Zulassungsbescheinigung Teil I, 2. die Übereinstimmungsbescheinigung oder 3. eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage. In die Plakette ist von der Zulassungsbehörde im dafür vorgesehenen Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. (5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich. Allerdings steht im WurstCase Link noch was von EmoG. Daher kommt die Definition was ein Elektroauto ist. Darauf verweist auch der Absatz 1 des §9a FZV Zitat (1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt; für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 3 des Elektromobilitätsgesetzes jedoch nur, wenn dieses die Anforderungen des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt. EmoG § 3 Bevorrechtigungen Zitat (1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. (2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug 1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder 2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt. (3) Kann das Vorliegen der Anforderungen des Absatzes 2 nicht über die Übereinstimmungsbescheinigung nachgewiesen werden oder gibt es für ein Fahrzeug keine Übereinstimmungsbescheinigung, kann der Nachweis auch in anderer geeigneter Weise erbracht werden. (4) Bevorrechtigungen sind möglich 1. für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, ... ... im Sinne des §2 haben wir den §2: Zitat Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. ein elektrisch betriebenes Fahrzeug: ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug, 2. ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, a) dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und b) dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind, 3. ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten von a) Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und b) Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar, verfügt, ... Und in §4 steht nochmal drin, daß es einer Kennzeichnung Bedarf Zitat (1) Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind. Fertig? Nee, es gibt ja noch die Übergangsregelung des §5 für ältere Steck-Rein-Zwitter - neudeutsch Plug-In-Hybride Weil wir wissen ja aus dem §9a FZV: Anforderungen des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 [EmoG] Nicht vergessen! Zitat (2) Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 2 beträgt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer. (3) Fahrzeugen, die die Anforderung des Absatzes 2 erfüllen, dürfen auch nach dem 31. Dezember 2017 die Bevorrechtigungen gewährt werden, die Fahrzeugen nach § 3 Absatz 2 gewährt werden können. Edit: Ja, das muß alles zitiert sein, sonst beschwert sich wieder Einer. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__2.html https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__4.html https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__5.html -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 778 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 ![]() |
Was gibt's denn dann überhaupt für Gründe, kein E-Kennzeichen zu nehmen?
Mit sind in den letzten paar Wochen zwei Teslas ohne begegnet. |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Viele Zulassungsstellen vergeben nur auf ausdrücklichen Antrag E-Kennzeichen, fragen auch nicht nach.
Und wer nicht aufpasst, hat ruckzuck ein normales Kennzeichen. "Das E-Kennzeichen braucht man doch nicht" ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30693 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Viele Zulassungsstellen vergeben nur auf ausdrücklichen Antrag E-Kennzeichen, Naja, im §9a FZV steht ja auch, dass das "E" nur auf Antrag zugeteilt wird. ![]() ![]() -------------------- |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Scherzkeks. Alle Kennzeichen werden nur auf Antrag zugeteilt
![]() ![]() Man kann den mündigen aber meist etwas ungebildeten Bürger schon fragen, was er denn jetzt konkret beantragt. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Nun das ist aber doch wohl ein extra Antrag?
Vergleichen wir doch mal mit §9 ohne a Zitat (1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Zitat (3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. OT (wofür zum Teufel hats eigentlich 9a gebraucht - hätte man das da nicht noch reinwursteln können, so groß ist der 9er nicht?) /OT Auch ist die Frage was machst du wenn derjenige schon mit einem [HH-BD 1909] Kennzeichen kommt? In Carbon 3D für nen dreistelligen Eurobetrag. Oder sich das schon vorab hat zuteilen äh reserviert hat. Ohne Gebühr zu zahlen - ist schwer in den deutschen Zulassungsstellen. Jedenfalls gibt es Zulassungsstellen die das föderal gesehen nur auf expliziten Antrag machen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30693 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Auch ist die Frage was machst du wenn derjenige schon mit einem [HH-BD 1909] Kennzeichen kommt? Was soll man dann machen? Welchen Hintergrund hat deine Frage? Welches Problem willst du hier zur Schau stellen, dass sich deiner Meinung nach mit dem von dir genannten Kennzeichen ergibt? Warum ist es wichtig für die Fragestellung dass das kennzeichenschild teuer und in "Carbon 3D" ist? Erläutere deine Fragestellungen doch mal ausführlich statt dich in Andeutungen zu ergehen. -------------------- |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Was dein Problem?
![]() 1. Rapit weiß was ein XX-YY 5678 Kennzeichen aussagt. Es hat 8 Stellen. 2. dieses Kennzeichen in "Carbon 3D dreistelliger Eurobetrag" kostet einen € Betrag der drei Stellen hat. Also 123 € z. B. Und es ist physisch bereits vorhanden. Das Geld ist also weg. Was schlägt Rapit als Strategie der Schalterverwaltungsangestellten gegenüber der Person vor wenn diese eine E Auto damit zulassen möchte? Fürderhin argumentiere ich, daß §9 auch von Antrag spricht. 2x. Den 9a Antrag sehe ich analog. Kein Antrag = kein H, kein Saison, kein E. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Was schlägt Rapit als Strategie der Schalterverwaltungsangestellten gegenüber der Person vor wenn diese eine E Auto damit zulassen möchte? Das gleiche wie bei allen, die ein E-Kennzeichen-fähiges Auto haben: fragen, ob man ein E-Kennzeichen möchte. Tut doch nicht weh. Würde ich für bürgerfreundlich halten. Dass das nicht 9-stellig werden kann, ist halt so. Hier bei uns kann man übrigens nichts 8-stelliges reservieren. 8-stellig bekommt man nur in Ausnahmefällen, zB wenn ein E oder H dran soll, oder es handelt sich um Autovermietungen, die Polizei oder die Stadtwerke. Für ein Otto-normal-Kennzeichen werden nur 7 Stellen max. rausgegeben. Schmalschrift soll gering gehalten werden. Ist aber was spezielles hier am Ort. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Was ich mich gefragt hatte war, wie man denn Lieferwagen etc. kennzeichnet, ob es auch Plaketten gibt, die man von außen aufklebt? ![]() Gute Frage! Aus § 9a oder Anlage 3a der FZV geht nichts hervor, ob die von innen oder von außen klebbar sein muss oder es beide Varianten geben kann. Ganz offensichtlich muss es die E-Plaketten (wie die Umweltplaketten) in beiden Varianten geben. Ich finde nämlich im Web spontan Bilder mit hinter der Scheibe klebenden Plaketten und Texte, nach denen die Plaketten außen aufgeklebt werden müssen. Möglicherweise ist das von der Laune der Zulassungsstelle abhängig, was sie ausgeben? ![]() Hier sind uns übrigens unsere französischen Nachbarn einen Schritt voraus: Deren Umweltplakette ist sowohl für die Innen- wie auch für die Außenklebung geeignet. Hier bei uns kann man übrigens nichts 8-stelliges reservieren. 8-stellig bekommt man nur in Ausnahmefällen, zB wenn ein E oder H dran soll, oder es handelt sich um Autovermietungen, die Polizei oder die Stadtwerke. Für ein Otto-normal-Kennzeichen werden nur 7 Stellen max. rausgegeben. Schmalschrift soll gering gehalten werden. Hier bei uns teilt sich die Stadt selber gerne 8-stellig zu, und muss deswegen bei zweizeiligen Kennzeichen Engschrift nutzen... |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
@rapit:
Du sagst dem also durch die Blume, daß er doof ist und er sein Geld abschreiben kann wenn er ein E will? Natürlich ist es eine kleine Frage, aber rein nach Gesetz bedarf es eben eines Antrags. Manche Menschen wollen das E auch einfach nicht. Aber gut, im Sinne eines Service der Verwaltung plädiere ich auch für fragen ob man einen Antrag stellen möchte. ![]() Hier bei uns kann man übrigens nichts 8-stelliges reservieren. 8-stellig bekommt man nur in Ausnahmefällen, zB wenn ein E oder H dran soll, oder es handelt sich um Autovermietungen, die Polizei oder die Stadtwerke. Für ein Otto-normal-Kennzeichen werden nur 7 Stellen max. rausgegeben. Schmalschrift soll gering gehalten werden. Hier bei uns teilt sich die Stadt selber gerne 8-stellig zu, und muss deswegen bei zweizeiligen Kennzeichen Engschrift nutzen... Ist halt föderal - jeder macht es anders. Bei Kennzeichen mit dreistelligem Landkreiskürzel und dann zweistelliger alphabetischer Unterscheidung kann man die potentiell möglichen 4 numerischen Stellen gar nicht nutzen da schon bei dreistellig die 8 maximalen Stellen erreicht sind. (extra stellig geschrieben für weiß schon wen) Deren Umweltplakette ist sowohl für die Innen- wie auch für die Außenklebung geeignet. Hab ich. Ist recht günstig wenn man beim Staat selbst bestellt. Das ist auch recht praktisch, daß die Elektroauto Plakette Teil der Umweltplakette ist. Daß Elektroautos in Deutschland zusätzlich eine Umweltplakette brauchen, andere extra Buchstaben Kennzeichen wie H aber nicht ist ein Treppenwitz der deutschen Gesetze. In der BimSchV unten rangeklatscht bei Grün - was teilweise schon Autos von 1991 bekommen! - statt bei den Ausnahmen zu stehen oder eine extra Farbe zu bekommen. Nicht so wichtig? Nunja: Sollte mal kein Erlaubnisschild, nichtmal für grün, an der Einfahrt zur Umweltzone stehen dürfen Elektroautos nicht rein. Der 5,7 Liter Smallblock mit H Kennzeichen aber schon. Weil der bei den Ausnahmen steht... In Frankreich wäre das nicht das Problem, da Elektroautos eine extra Plakettenfarbe haben. Vignette 0. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
@rapit: Du sagst dem also durch die Blume, daß er doof ist und er sein Geld abschreiben kann wenn er ein E will? Ähm, bitte was? ![]() ![]() Weißt du, so langsam verstehe ich, dass von dir ein Großteil der Stammuser nichts hält. Ich glaube, es hackt! Das habe ich nirgends gesagt. Ich denke, ich werde es fortan so halten wie die meisten anderen, und dich einfach nicht mehr für voll nehemn. Und abwarten, bis die endgültige Bannung erfolgt. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Szenario auf das du antworten solltest / kannst ist:
8 stelliges Kennzeichen. Reserviert / Zugeteilt. Physisch vorhanden. Hat der in der Hand. Extra bestellt in 3D Plastik Carbon Optik. Das ist nix was nen Schilder-Präger im Container herstellt. dreistellig Geld z. B. ca. 150,90 € ausgegeben. a) du sagst was (durch die Blume) b) du sagst nix Und grundsätzlich hab ich dir Recht gegeben. Im Sinne des Service einer Verwaltung kann man fragen ob jemand der ein E Auto zulässt einen Antrag auf "E" stellen möchte. Man könnte auch wenn jemand zum xten Mal ein Sommerauto an und abmeldet fragen ob derjenige einen Antrag auf Saison stellen möchte. Aber - muß nicht. Föderalismus pur wers macht oder nicht. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
... Ich denke, ich werde es fortan so halten wie die meisten anderen, und dich einfach nicht mehr für voll nehemn. Und abwarten, bis die endgültige Bannung erfolgt. Also ich nehme ihn für voll. Sternhagelvoll. Darum ist er auf meiner Ignoreliste. Leider wird er ab und zu zitiert. Das dauert, bis die Pickel wieder weg sind. ![]() -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 18:38 |