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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90727 ![]() |
Ich glaube, dass ich einen recht speziellen Fall hier habe und würde mich über eure Beratung freuen. Kurze Timeline: - Mai 2008, Deutschland, Führerschein verloren - Mit freiwilligem Verzicht auf die damals vorhandenen Führerscheine B und A1 - Ca. 2012 nach UK (England) gezogen - Im Juni 2015 in England die Klasse A (offene Motorräder) ganz normal in einer lokalen Fahrschule gemacht - Vor kurzem (2022) wieder nach Deutschland zurückgezogen Die Fragen meinerseits: - Kann ich meinen UK Führerschein (Klasse A) ohne weiteres in einen deutschen "eintauschen", sprich deutschen Schein beantragen? - Kann ich im gleichen Zuge Klasse B neu erteilen lassen? - Was gibt es dabei zu beachten, so dass ich am Ende keine Probleme bekomme, selbst wenn ich nur den UK Schein in einen deutschen Tauschen möchte? - Was sagt das KBA dazu? Hoffe, dass das soweit verständlich ist und freue mich auf Antwort. Danke & Grüße |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30693 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Kann ich meinen UK Führerschein (Klasse A) ohne weiteres in einen deutschen "eintauschen", sprich deutschen Schein beantragen? JaKann ich im gleichen Zuge Klasse B neu erteilen lassen? Ja, aber es ist möglich, dass du dafür Prüfung(en) ablegen musst.Was gibt es dabei zu beachten, so dass ich am Ende keine Probleme bekomme, selbst wenn ich nur den UK Schein in einen deutschen Tauschen möchte? NichtsWas sagt das KBA dazu? Das KBA hat dazu nichts zu sagen. Die Entscheidung trifft die zuständige Führerscheinstelle. Und da der Verzicht aus 2008 inzwischen getilgt ist, gibt es im KBA auch keinen Eintrag mehr, der einem Umtausch und einer Neuerteilung im Weg steht.-------------------- |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 877 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Führerschein verloren... Bedeutet? Örtlich verlegt und physisch nicht mehr auffindbar? oder Fahrerlaubnis entzogen? Mit freiwilligem Verzicht auf die damals vorhandenen Führerscheine B und A1 Und welchen "Führerschein" hast du dann "verloren" ? Hast du freiwillig verzichtet weil dir diese Klassen entzogen worden wären? |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90727 ![]() |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Hast du freiwillig verzichtet weil dir diese Klassen entzogen worden wären? Zitat (ulla_popken) Mai 2008, Deutschland, Führerschein verloren - Mit freiwilligem Verzicht auf die damals vorhandenen Führerscheine B und A1 -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:32 |