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> Bevorstehende MPU - Alkohol, Wiederholungstäter obwohl 13 Jahre vergingen
DreamLand
Beitrag 08.06.2023, 14:45
Beitrag #1


Neuling
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Hallo und vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge hier. Ich hoffe, dass mir ähnlich gut Feedback gegeben werden kann.

Über Rückmeldungen/Tipps freue ich mich sehr.

Nun zu mir:
Ich bin 32 und wurde 2009 bei einer TF angehalten. Blutprobe 2,0.
2013 hatte ich eine positive MPU und somit ab Mitte 2013 wieder meine FE.

Nach einigem hin und her habe ich nun folgende Information von der Führerscheinstelle erhalten:
"Nach Durchsicht Ihrer Akte muss ich ihnen mitteilen, dass die 1. Entziehung der Fahrerlaubnis aus dem Jahr 2009, noch verwertbar ist.
Sie haben die Neuerteilung des Führerscheines im Jahr 2013 bekommen und im Dezember 2022 die 2. Entziehung der Fahrerlaubnis gehabt. Da noch keine 10 Jahre, seit der Neuerteilung (2013) der Fahrerlaubnis vergangen war, ist die 1. Entziehung noch verwertbar. Somit sind sie wiederholt unter Fahren mit Alkohol aufgefallen. Sie bekommen in den nächsten Wochen die Anordnung zur MPU"

Soweit so gut, wenn auch ärgerlich, da zwischen den TFs bereits 13 Jahre liegen.
Macht es natürlich nicht weniger schlimm und daher habe ich ohnehin gleich nach der 2.TF mit der Aufarbeitung anzufangen.

2. TF Oktober 2022, Samstagabend, Ergebnis: 1,15 Blutentnahme. 6 Monate Sperrfrist. Wie oben geschrieben hat sich jetzt erst die FS gemeldet, dass noch eine MPU angeordnet wird (gerechnet hatte ich ohnehin damit, wenn auch gehofft, dass die 13 Jahre hier den Unterschied machen...)

Hier mal ein ausgefüllter Fragebogen von mir:


1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)

Am 29.10.2022 bin ich morgens zu meinen Eltern gefahren, um bei der Gartenarbeit zu helfen. Ich bin von dort mit meinem Vater zusammen ins Stadion gefahren. Mein Auto blieb bei meinen Eltern. Dort wollte ich auch übernachten, um am nächsten Morgen heimzufahren. Gegen 16 Uhr haben wir Freunde von uns am Stadion getroffen. Da wir gerade erst wieder in die Heimat gezogen sind, habe ich dort 2-3 Freunde getroffen, die ich lange Zeit nicht gesehen habe. Nach dem Spiel bin ich wieder mit meinem Vater zurückgefahren.
Bei meinen Eltern wieder angekommen, so kurz nach 22Uhr, hatte ich eine Nachricht auf dem Handy von meiner Partnerin, dass es sowohl ihr, als auch unserem Hund nicht so gut geht. Wir sind erst eine Woche zuvor in eine neue Wohnung gezogen und ohne groß nachzudenken schnappte ich mir meinen Autoschlüssel und stieg ein, da ich sie nicht alleine lassen wollte, wenn es den beiden nicht gut geht, insbesondere so kurz nach dem Umzug.
Auf der Hälfte der Strecke wurde ich bei einer generellen Verkehrskontrolle angehalten und habe 1,2 gepustet.
Blutentnahme kurz nach 23 Uhr 1,15.

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)
Ich habe zwischen ca. 16:15 und ca. 21:00 7 Bier getrunken (5x 0,5 und 2x 0,33)

3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?
Insgesamt wären es ca. 25km gewesen und ich wurde ca. in der Hälfte der Strecke angehalten.


4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
(Ja/Nein + Begründung)

Eine genaue Einschätzung kann ich dazu nicht wirklich angeben zum Zeitpunkt als ich losgefahren bin. Ich hatte lediglich im Kopf, dass ich zu meiner Freundin will.
Es ist auch etwas schwammig, wie ich überhaupt losgefahren bin.

5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?
Es war geplant bei meinen Eltern zu übernachten und erst am nächsten Tag heimzufahren.


6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?
2009 hatte ich eine TF mit 2,0. Seit meiner Wiedererlangung 2013 (positive MPU) keine TF und keine Auffälligkeiten.


7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Seit 2009 hat keine alkoholisierte Fahrt stattgefunden. Ab 2018 kann es durchaus sein, dass morgens noch etwas Restalkohol vorhanden war, wenn auch minimal.

Exploration

8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
(Allererste Erinnerung und erster Konsum)
Mit 14 oder 15, als man das erste Mal mit Freunden wegdurfte. Wirklich lecker war das damals aber nicht.


9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?
Nach der TF 2009 habe ich bis 2018 nie mehr als 2-3 Bier getrunken, so gut wie nur am Wochenende und es gab auch viele Wochen, an denen ich gar nichts getrunken hatte.
2018 hat sich dies verändert und ich habe wöchentlich Alkohol getrunken, oft 2 mal pro Woche mit wenigen Ausnahmen, an denen ich mal 2 Wochen nichts getrunken habe.


10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Wie bei Frage 9 beantwortet: Hin und wieder mal am Wochenende 2-3 Bier, keinerlei hochprozentige Getränke. Ab Mitte 2018 habe ich dann auch ca. jede 2. Woche unter der Woche bis zu 5 Bier getrunken bei Firmenessen etc. und am Wochenende auch mal 5 oder mehr (sehr selten).

11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?

Fast ausschließlich mit Arbeitskollegen / Vorgesetzten, in Restaurants und Bars.
Ca. 1x im Monat mit Freunden/Familie beim Fußball, wenn ich nicht selbst gefahren bin.

12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

2018 gab es eine Umstellung in der Firma und ich bin mit meinem neuen Vorgesetzten nicht gut zurechtgekommen. Wir wurden regelmäßig zu Abendveranstaltungen eingeladen und gleich beim 1. Abend habe ich das 1. Bier abgelehnt und wurde sofort mit blöden Sprüchen vom Chef beworfen. Nach wenigen Wochen hatte ich plötzlich Bedenken, aufgrund der Art und Weise wie mein Vorgesetzter aufgetreten ist, dass ich nicht gut ankomme, wenn ich als einziger nicht mitmache. Es wurde jedes Mal, gleich von Anfang an, immer Bier für die Runde bestellt, ohne nachzufragen und ich hatte damals, wie gerade geschrieben, Angst, dass es sich auf meinen Job auswirken könnte und habe somit auch nicht mehr „nein“ gesagt. Es war dann irgendwann auch einfacher, das Bier mitzutrinken, anstatt es abzulehnen und wieder zu argumentieren. Auch wenn ich eigentlich sehr selbstbewusst bin, gerade aufgrund meiner Vergangenheit (alleine 3 Jahre gereist und Berufsleben im Ausland gestartet), kamen hier Ängste hoch, dass es mit der Arbeit nicht klappt und sich das eventuell auf meine Beziehung auswirkt, da meine Partnerin eigentlich nicht wieder nach DE wollte und wir wegen meinem Job umgezogen sind (Umzug zurück nach Deutschland nach 5 Jahren Aufenthalt im Ausland). Ich dachte zu dem Zeitpunkt, die paar Bier in der Woche werden nicht so schlimm sein und es ist besser als den Job zu verlieren. Das mag jetzt ziemlich blöd klingen, aber bei uns sind damals viele geschäftliche Dinge außerhalb der Arbeit abgelaufen und daher kamen die Bedenken, dass ich hier nicht anders sein darf als die anderen.


13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
(bei wenig und bei viel Alkohol)
Bis zu diesem Punkt 2018 habe ich mich vollkommen wohlgefühlt über die 8 Jahre mit absolut wenig (nie mehr als 2-3 Bier) Alkohol. Ab 2018 habe ich dann festgestellt, dass es in der Arbeitsrunde (und es war fast immer die gleiche Runde) leichter fällt, wenn man mittrinkt. Man kam schneller ins Gespräch und hatte diesen sozialen Aspekt. Als ich merkte, dass die Gruppe (alle haben sich vom Vorgesetzten anstecken lassen) dann auch nicht mehr so oft nachfragt, habe ich dies einfach beibehalten.

14. Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?
Nein, es gab seit 2009 keinerlei Anmerkungen anderer, dass mein Alkoholkonsum zu hoch sei.


15. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?

Auch wenn es nicht zu „Black-Outs“ gekommen ist, habe ich gemerkt, dass ich nach solchen Abenden mit 4-5 Bier nicht mehr die volle Leistung am nächsten Tag abrufe und habe mich oft geschlaucht gefühlt. Wirkliche negative Auswirkungen gab es aber nie. Ich habe immer alle Termine wahrgenommen und weder beruflich noch privat jemanden im Stich gelassen.

16. Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?
Wenn ja, nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.

Ja, zur Abizeit, 2009 – ausführlich aufgearbeitet. Gründe damals: Ängste nicht zu wissen, was ich nach der Schule machen soll (Gerne mehr Infos wenn gewünscht, lasse ich hier mal weg und versuche mich auf die Zeit danach zu konzentrieren, da damals bereits positive MPU nach Aufarbeitung).

17. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?

Nein, seit 2009 ist das nie wieder vorgekommen.

18. Haben Sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht völlig auf den Genuss von Alkohol verzichtet?

Ja, ich trinke grundsätzlich jedes Jahr von Januar bis einschließlich Februar gar keinen Alkohol (hänge also immer noch einen Monat an den „dry-january“ dran. Das hat AUCH ab 2018 weiterhin funktioniert. Es kam auch vor, dass ich mal einige Wochen gar nichts getrunken habe ohne dies genau geplant zu haben.

19. In welcher Kategorie von Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?
(mit Begründung)

Früher dachte ich, da es nie zu Kontrollverlust oder negativen Auswirkungen gekommen ist, dass alles noch irgendwo im Rahmen sei und ich als Gelegenheitstrinker gelte. Rückblickend sage ich, dass ich mich auf jeden Fall als alkoholgefährdet einstufen würde bis zur TF, da ich zu schwach war, um „nein“ zu sagen und damit der Thematik aus dem Weg gegangen bin und meinen eigentlichen Plan, weiterhin nie mehr als 2-3 Bier zu trinken leider so nicht einhalten konnte.

Heute und in Zukunft

20. Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was, wie viel und wie oft?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Nach der TF Oktober 2022 habe ich bis Ende Dezember gar nichts getrunken. Seit Januar 2023 trinke ich maximal 2 Bier pro Woche. Ich habe seitdem kein einziges spontanes alkoholisches Getränk mehr konsumiert. Ich weiß immer mindestens 1 Tag vorher, wenn ich 1 Bier trinke und wenn ich mal spontan beim Grillen o.Ä. gefragt werde, lehne ich dankend und problemlos ab.

21. Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?

Am 3.6. habe ich 1 Bier getrunken mit meinem Vater bei einem Fußballspiel.

22. Trinken sie gelegentlich alkoholfreies Bier?

Nein.

23. Warum trinken Sie heute Alkohol/keinen Alkohol?

Seit der TF 2022 habe ich viel mit meiner Freundin darüber gesprochen und ich habe gemeinsam mit ihr überlegt, welche Momente es in den letzten Jahren gab, bei denen Alkohol eine positive Auswirkung hatte. Ich kann glücklicherweise sagen, dass wir schnell zu dem Schluss gekommen sind, dass ich wirklich jede einzelne Situation auch ohne Alkohol mindestens genauso, wenn nicht sogar besser, erlebt hätte. 2021 habe ich einen neuen Job angefangen und habe einen super Chef und ein super Team. Die letzten 7 ½ Monate habe ich nie mehr als 2 Bier getrunken, (ca. jede 2. Woche und einige Wochen auch ganz ohne Alkohol) und bin mehr als glücklich damit.

24. Warum haben Sie das Trinken reduziert bzw. aufgegeben und warum nicht schon eher?

Die damals von mir gedachte Notwendigkeit Alkohol zu trinken ist nicht mehr vorhanden. Ich bin selbstbewusst, werde mich auch nie wieder von anderen Menschen, egal ob Chef, Kollege oder „Freund“ in eine Richtung drängen lassen. Alkohol wird meines Erachtens auch total unterschätzt und mir ist bewusst geworden, dass es einfach überall automatisch dazugehört und mir macht es mittlerweile sogar Spaß Leute genau das Gegenteil zu fragen: Warum trinkst du denn heute Alkohol? Es benötigt für mich keine Rechtfertigung oder Begründung keinen Alkohol zu trinken.

25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?

Ich habe sehr viel mit meiner Familie (Eltern und Freundin) gesprochen und war zusätzlich auch bei einem Verkehrspsychologen zu Beratungsgesprächen. Ganz besonders meine Familie hat mir geholfen das Thema aufzuarbeiten und wir konnten viel darüber sprechen, weshalb ich damals meine Ängste nicht angesprochen habe, so dass so etwas nicht mehr vorkommt. So konnte ich noch mehr Vertrauen aufbauen und mir ist bewusst geworden, wie wichtig es ist, ein Problem rechtzeitig anzusprechen und ich weiß, dass ich mit meiner Partnerin und Familie über alles sprechen kann. Das hat mir nochmal ein enorm positives und wertschätzendes Gefühl zurückgegeben, weil ich weiß, dass ich nie alleine bin, egal mit welchem Thema. Zu keinem Zeitpunkt in dieser Phase hatte ich das Gefühl, dass ich jetzt aber gerne noch ein drittes oder viertes Bier trinken würde.

26. Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?

Ich fühle mich stark, wenn ich alkoholische Getränke (als einziger) ablehne. Auch auf Rückfragen weiß ich immer zu reagieren. Das stimmt mich sehr positiv. Auch dadurch, dass ich gar nicht mehr spontan etwas trinke, sondern nur noch 1 bis max. 2 Bier geplant im Voraus, weiß ich auch, dass ich auch in Zukunft immer für andere verfügbar sein kann, wenn mal etwas ist. Das ist mir sehr wichtig.

27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Ich werde mir weiterhin immer wieder vor Augen halten, dass es mir guttut, mindestens 1 Tag vorher zu wissen, wenn ich 1-2 Bier trinke und auch nicht öfter als 1-mal pro Woche. Diese Planung gibt mir absolute Sicherheit und ich fühle mich wohl damit.

28. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?
(Ja/Nein + Begründung)

Meine Familie, meine Freunde, mein Leben sind mir zu wichtig, um mehr Zeit zu verlieren, schöne Dinge zu erleben. Ich möchte spontan entscheiden können, dass ich meine Oma im Altersheim besuchen kann. Auch für meine Arbeit möchte ich flexibler sein und jederzeit zu Außenterminen fahren können. Ich erlebe gerade eine extrem schöne Phase und werde alles dafür tun, diese so beizubehalten.

29. Wie wollen sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?

Wie mehrfach angesprochen werde ich nur noch 1 bis max. 2 Bier trinken, wenn ich dies bereits 1 Tag vorher eingeplant habe. In diesen Fällen werde ich ohnehin zusätzlich kein Auto dabeihaben.
Selbst wenn an solch einem Tag etwas sein sollte und ich von A nach B muss, und entgegen der Erwartungen mein Auto vorhanden ist, werde ich mich fahren lassen oder ein Taxi rufen. Auch nach 1 Bier werde ich zukünftig nicht mehr Auto fahren.


30. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?

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gruenerTeich
Beitrag 08.06.2023, 15:05
Beitrag #2


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Wie hast du 2009 deine MPU bestanden? Meinst du mit Bier 0,5 oder 0,3?

Im Prinzip würde deine Aufarbeitung schon zu einer Tf mit 1,2 Promille passen.
Wäre da nicht die Tatsache, dass du dir im jungen Alter schon 2 Promille antrinken konntest.
Daher würde ich die Einschätzung ledliglich Alkoholgefährdung nicht unbedingt teilen. Sehr fraglich ob dir der Gutachter nochmal kT zutraut. Teilt der Verkehrspsychologe deine Einschätzung zur Alkoholgefährdung?

In welchem Monat 2013 wurde dir neu erteilt?
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Philipp68
Beitrag 08.06.2023, 15:14
Beitrag #3


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Hallo @DreamLand & Willkommen im Verkehrsportal,

10 Jahre nach Neuerteilung darf Deine alte MPU nicht mehr verwertet werden,
"Mitte 2013" müßte also doch bald vorbei sein.

ich würde den Antrag zurückziehen und einfach später, zum entsprechenden Zeitpunkt neu stellen.

@gruenerTeich ... die MPU wurde 2013 abgelegt
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gruenerTeich
Beitrag 08.06.2023, 15:22
Beitrag #4


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Ähm ja, MPU 2013 meinte ich natürlich. smile.gif
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DreamLand
Beitrag 08.06.2023, 15:37
Beitrag #5


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Ich habe meine MPU 2013 mit kT bestanden. Datum des Gutachtens: 16.05.2013

Mein Verkehrspsychologe teilt diese Ansicht.
Er hat noch etwas mehr Infos zu meinem Lebenslauf, die ich nicht im Fragebogen unterbekommen habe.
Stabile Lebenslage (Familie, Arbeit, Langzeitfreundin, wie ich umgegangen bin mit der TF aus 2009 und wie ich mein Berufsleben aufgebaut habe seit 2012). Auch die Bedeutung meiner aktuellen Arbeit und der Umzug in die Heimat und der damit verbundene Plan zum Hausbau.
Kein Kontrollverlust o.Ä. seither und klare Einsicht, dass seit 2018 Fehler begangen wurden in der Herangehensweise.
Klar zu erkennen, woran es gelegen hat und klare Haltung, wie ein Rückfall vermieden werden soll und keine Motive,
dass dies erneut der Fall sein könnte.
So eine kurze Zusammenfassung seiner Aussage.

Im Mai 2013 war die Wiedererteilung (27.05.).
Also knapp 9 1/2 Jahre vor der 2. TF.

Verstehe ich jetzt richtig, dass ihr den Neuantrag des Führerscheins zurückziehen würdet?
Theoretisch könnte dieser aber dann jetzt sofort wieder gestellt werden, da jetzt Juni 2023 über 10 Jahre vergangen sind.

Die Aussage der FS dass die Wiedererteilung Juni 2013 und TF Oktober 22
keine 10 Jahre auseinander liegen steht aber
doch auch noch im Raum oder geht es lediglich darum, dass der jetzige GA dann die Ergebnisse der 1. MPU nicht
kennt?
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Philipp68
Beitrag 08.06.2023, 15:50
Beitrag #6


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Zitat (DreamLand @ 08.06.2023, 15:37) *
Verstehe ich jetzt richtig, dass ihr den Neuantrag des Führerscheins zurückziehen würdet?
Theoretisch könnte dieser aber dann jetzt sofort wieder gestellt werden, da jetzt Juni 2023 über 10 Jahre vergangen sind.


man möge mich berichtigen falls ich damit falsch liege, aber Ja

10 Jahre nach Neuerteilung darf Deine alte MPU und somit auch die Entziehung nicht mehr verwertet werde, somit wärst Du wieder als Ersttäter zu behandeln, d.h. keine MPU

(ich würde mich freuen wenn das jemand von unseren Experten nochmal bestätigen könnte unsure.gif )

OT ... aber es interessiert mich:
Zitat (DreamLand @ 08.06.2023, 14:45) *
21. Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?

Am 3.6. habe ich 1 Bier getrunken mit meinem Vater bei einem Fußballspiel.

warst Du (auch) in Berlin ?
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gruenerTeich
Beitrag 08.06.2023, 15:52
Beitrag #7


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Kannst du mal einen FAER Auszug beantragen und mitteilen, was da noch für Taten mit welchen Tilgungsdaten drin stehen?

Denn die erste Tf sollte spätestens mit Ablauf des 28. Mai getilgt sein und ist damit nicht mehr verwertbar. Somit ist für eine MPU-Anordnung aufgrund Wiederholungstat kein Raum.
Das Schreiben der FEB macht also wenig Sinn.
Wann hat dir die FEB das geschrieben?
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DreamLand
Beitrag 08.06.2023, 16:16
Beitrag #8


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Vielen Dank für eure Hilfe. Hatte leider meinen Onlineausweis-PIN nicht zur Hand. Ich melde mich sobald dieser da ist und ich die Infos aus dem FAER habe. Angeblich innerhalb der nächsten 7 Tage.

Die Email von der FS habe ich am Dienstag, den 6.7. erhalten. Zusätzlich stand hier noch, dass eine Akte bei der Staatsanwaltschaft angefordert wurde. Da dies ohnehin noch 1-5 Wochen dauern wird, reicht es, wenn ich erstmal warte bis ich die FAER-Auskunft habe und mich dann wieder melde, oder?

Ganz lieben Dank an dieser Stelle schonmal.


7.6. meinte ich natürlich. Vorgestern.

Alle guten Dinge sind 3, sorry.

6.6. Dienstag kam die Mail von der FS.
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gruenerTeich
Beitrag 08.06.2023, 16:18
Beitrag #9


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Ja, den Neuantrag brauchst du auch nicht sofort zurückziehen. Erstmal abwarten was die FEB macht und ob überhaupt eine MPU-Anordnung in den nächsten Tagen kommt.
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DreamLand
Beitrag 08.06.2023, 16:28
Beitrag #10


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Zitat (Philipp68 @ 08.06.2023, 16:50) *
OT ... aber es interessiert mich:


Am 3.6. habe ich 1 Bier getrunken mit meinem Vater bei einem Fußballspiel.
warst Du (auch) in Berlin ?


Vielen Dank für deine Unterstützung.
Und klar war ich in Berlin. Nächstes Finale wird dann wieder besser laufen wink.gif

Zitat (gruenerTeich @ 08.06.2023, 17:18) *
Ja, den Neuantrag brauchst du auch nicht sofort zurückziehen. Erstmal abwarten was die FEB macht und ob überhaupt eine MPU-Anordnung in den nächsten Tagen kommt.


Dankeschön, ich gebe auf jeden Fall Rückmeldung sobald ich weitere Infos habe.
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Kai R.
Beitrag 08.06.2023, 18:22
Beitrag #11


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Dein Fragebogen reicht für eine positive MPU noch keinesfalls aus. Die Aufarbeitung ist viel zu oberflächlich. Das eigentliche Motiv, Deine Ängste und der Anpassungsdruck hast Du noch gar nicht adressiert, geschweige denn Vermeidungsstrategien entwickelt.

Als Wiederholungstäter musst Du viel mehr Sicherheit schaffen und kT geht nach meiner Einschätzung auch nicht mehr.

Deine beste Chance ist die Tilgung. Dafür müsstest Du den Antrag wahrscheinlich zurückziehen und neu stellen. Wobei das das Problem mit der fehlenden Aufarbeitung natürlich nicht löst und Du latent gefährdet bleibst.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Jens
Beitrag 08.06.2023, 18:54
Beitrag #12


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Zitat (DreamLand @ 08.06.2023, 15:45) *
Nach einigem hin und her habe ich nun folgende Information von der Führerscheinstelle erhalten:
"Nach Durchsicht Ihrer Akte muss ich ihnen mitteilen, dass die 1. Entziehung der Fahrerlaubnis aus dem Jahr 2009, noch verwertbar ist.
Sie haben die Neuerteilung des Führerscheines im Jahr 2013 bekommen und im Dezember 2022 die 2. Entziehung der Fahrerlaubnis gehabt. Da noch keine 10 Jahre, seit der Neuerteilung (2013) der Fahrerlaubnis vergangen war, ist die 1. Entziehung noch verwertbar

Interessante Aussage. Wann hast du die bekommen? Noch vor dem 27. Mai?

Ich sehe es nämlich genau wie @Philipp68:
Zitat (Philipp68 @ 08.06.2023, 16:50) *
10 Jahre nach Neuerteilung darf Deine alte MPU und somit auch die Entziehung nicht mehr verwertet werde, somit wärst Du wieder als Ersttäter zu behandeln, d.h. keine MPU


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Q-Treiberin
Beitrag 08.06.2023, 19:37
Beitrag #13


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Ich sehe es ähnlich…. Neuerteilung 27.05.2013, neue TF Dezember 2022. Oder gilt das Tattagsprinzip? Ich denke hier nicht, oder?

Normalerweise müsste doch die Akte zum 27.05.2023 bereinigt sein und der TE als Ersttäter gelten…. think.gif


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DreamLand
Beitrag 08.06.2023, 19:53
Beitrag #14


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Zitat (Jens @ 08.06.2023, 19:54) *
Interessante Aussage. Wann hast du die bekommen? Noch vor dem 27. Mai?


Die Aussage habe ich per Mail vorgestern am 6.6. erhalten von der FS.
Zusätzlich steht dort dass die Akte bei der Staatsanwaltschaft angefordert wurde.

Ich melde mich hier sobald ich Infos vom Auszug aus dem FAER erhalten habe und bin gespannt wie die FS/FEB reagieren wird.
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thobad2001
Beitrag 14.06.2023, 06:49
Beitrag #15


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Auch mal so in den Raum gestellt.

Selbst wenn er an dem Tag mit 0,7 Promille angehalten worden währe, hätte er als Wiederholungstäter zur MPU gemusst oder ?

So wurde due TF von 2022 als Wiederholungstat gewertet , und die MPU ist damit gebucht auch wenn er jetzt den Antrag zurück zieht und einen neuen stellt oder ?

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DreamLand
Beitrag 14.06.2023, 18:21
Beitrag #16


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Hallo zusammen,

ich habe nun die Auskunft aus dem FAER erhalten.
Hier steht:

unter nachstehenden Personendaten xxx
ist im Fahreignungsregister unter nachstehenden Personendaten xxx

zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung (14-06-2023) ein Vorgang mit 5 Entscheidung(en) erfasst.
Unverbindlicher Gesamtpunktestand: 3
Eintragungen im FAER und damit auch die Punkte werden nach Ablauf der Tilgungsfrist zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht.
Über Eintragungen, die sich in dieser Überliegefrist befinden, erhält nur der Betroffene selbst Auskunft. Außerdem dürfen diese Eintragungen
noch für die Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Ergreifung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-
Bewertungssystem an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde übermittelt werden.

1. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a.
Speicherungsdatum: 22.10.2009, Tilgungsdatum: 28.06.2023, Löschungsdatum: 28.06.2023
Überliegefrist: Nein

2. Das gleiche nochmal mit Angaben zum Strafmaß.
Speicherungsdatum: 01.02.2010, Tilgungsdatum: 28.06.2023, Löschungsdatum: 28.06.2023
Überliegefrist: Nein

3. (Erst-)Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Versagung/Entziehung/isolierter Sperre/Verzicht nach § 20 Abs. 1 FeV
Speicherungsdatum: 03.07.2013, Tilgungsdatum: 28.06.2023, Löschungsdatum: 28.06.2023
Überliegefrist: Nein

4. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach StPO § 111a
Speicherungsdatum: 15.11.2022, Tilgungsdatum: 14.01.2038, Löschungsdatum: 14.01.2039
Überliegefrist: Nein

5. Das gleiche nochmal mit Angaben zum Strafmaß.
Speicherungsdatum: 01.02.2023, Tilgungsdatum: 14.01.2038, Löschungsdatum: 14.01.2039
Überliegefrist: Nein

Datum der Entscheidung: 23.12.2022, Datum der Rechtskraft 14.01.2023
Sperrfristende 22.06.2023

Aktuell liegt mir noch keine offizielle MPU-Anordnung vor, lediglich die Aussage der FEB per Mail vom 6.6., dass eine MPU angeordnet wird, da zwischen Neuerteilung 2013 und Entziehung Dezember 2022 keine 10 Jahre liegen.

Was meint ihr dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße




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Kai R.
Beitrag 14.06.2023, 19:01
Beitrag #17


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Antrag zurückziehen und am 29.6. neu stellen, dann musst Du nicht zur MPU. Wie wir es Dir gesagt haben. Vielleicht lässt sich die FSSt auch darauf ein, die Entscheidung so lange zurück zu stellen. Nur ablehnen sollte sie den Antrag nicht.


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DreamLand
Beitrag 15.06.2023, 05:17
Beitrag #18


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Danke für deine Antwort.
Kann ich bei meiner Sachbearbeiterin bei der Fsst ohne Bedenken nachfragen, ob sie den Antrag bis zum 29.06. zurückhalten kann und ihr mitteilen, dass ich alternativ den Antrag zurückziehen möchte, um ihn dann ab dem 29. neu zu stellen? Oder gibt es hier erfahrungsgemäß noch etwas zu beachten?
Liebe Grüße
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Kai R.
Beitrag 15.06.2023, 07:21
Beitrag #19


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Warum solltest Du das nicht können, so ist schließlich die Rechtslage.


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gruenerTeich
Beitrag 15.06.2023, 10:02
Beitrag #20


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Was hast du denn für ein Erteilungsdatum auf deinem Führerschein stehen? Ich kann nämlich nicht erkennen, wie man hier auf den 28.06. auf Tilgungsdatum kommt.

Naja, jedenfalls wenn bis zu dem 28.06. eine MPU-Anordnung kommt, kannst du zurückziehen. Wenn die FEB danach noch mit der MPU-Anordnung daher kommt, ist diese rechtswidrig, da die erste Tat aus 2009 nicht mehr verwertbar ist.
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DreamLand
Beitrag 15.06.2023, 11:25
Beitrag #21


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Ich habe nur noch das Schreiben von der Fsst vom 27.05.2013, in dem steht dass ich den Führerschein ab sofort abholen kann.
Wie es jetzt vom 27.05. auf den 28.06.2023 bzgl. der Tilgung und Löschung kommt, weiss ich nicht.

In spätestens 2 Wochen bin ich hoffentlich schlauer.

Vielen Dank und Grüße
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Jens
Beitrag 15.06.2023, 20:53
Beitrag #22


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Zitat (DreamLand @ 15.06.2023, 12:25) *
Ich habe nur noch das Schreiben von der Fsst vom 27.05.2013, in dem steht dass ich den Führerschein ab sofort abholen kann.
Das ist dann aber nicht das Erteilungsdatum. Schau mal bitte auf die Rückseite deines Fürerscheins, im Feld 14 (oben links), was da für ein Datum steht. Das ist das Erteilungsdatum, ab dem die Tilgunsfrist zu laufen begann. Ich denke, das wird der 28.6.2013 sein.


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DreamLand
Beitrag 15.06.2023, 21:14
Beitrag #23


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Mein Führerschein wurde doch entzogen und somit kann ich nicht auf die Rückseite schauen. Gibt es noch eine andere Möglichkeit bzw. ist das wirklich von Bedeutung wenn im FAER das Tilgungsdatum so notiert ist?
Danke schonmal.

Ich habe gerade über ZFER-Auskunft geprüft.
27.6.2013 war die Erteilung.
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Jens
Beitrag 15.06.2023, 21:18
Beitrag #24


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Zitat (DreamLand @ 15.06.2023, 22:14) *
Mein Führerschein wurde doch entzogen
Sorry, das hatte ich nicht mehr im Kopf blushing.gif

Zitat (DreamLand @ 15.06.2023, 22:14) *
Ich habe gerade über ZFER-Auskunft geprüft.
27.6.2013 war die Erteilung.
Alles klar.


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shortie
Beitrag 16.06.2023, 05:23
Beitrag #25


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Zitat (Kai R. @ 08.06.2023, 18:22) *
Wobei das das Problem mit der fehlenden Aufarbeitung natürlich nicht löst und Du latent gefährdet bleibst.

Ob der TE selber "latent" gefährdet bleibt, kann doch der Allgemeinheit egal sein. Wenn er sich im stillen Kämmerlein Tod säuft, interessiert das außerhalb seines persönlichen Umfeldes niemand.
Wichtiger ist doch, dass er, wenn er weiter säuft und fährt, die Allgemeinheit gefährdet und das er das aufarbeiten muss.

Dass er jetzt auch noch um die 2. MPU herumkommt, hilft ihm dabei auch nicht weiter.
Jetzt hat er nur vor Augen "Oh wie geil, ich bin ja gar kein Wiederholungstäter" - aber genau das ist er.
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DreamLand
Beitrag 19.06.2023, 20:13
Beitrag #26


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Zitat (Kai R. @ 14.06.2023, 20:01) *
Antrag zurückziehen und am 29.6. neu stellen, dann musst Du nicht zur MPU. Wie wir es Dir gesagt haben. Vielleicht lässt sich die FSSt auch darauf ein, die Entscheidung so lange zurück zu stellen. Nur ablehnen sollte sie den Antrag nicht.


Auf meine Frage, ob der Antrag (bzw. die Entscheidung) bis zum 29.6. zurückgehalten werden kann und falls nicht, dass ich alternativ den Antrag zurückziehe, um dann sofort neu zu beantragen, hat mir die Führerscheinstelle zurückgemeldet, dass sie mir die Fristverlängerung bis zum 30.06. gewährt.

Da mir keine Frist für irgendetwas bekannt ist, muss ich hier erstmal nichts mehr unternehmen oder?

Zusammenfassend nochmal:
Ab dem 28.6.2023 ist der Eintrag aus 2009 getilgt/gelöscht laut FAER, da am 27.06.2013 meine Neuerteilung war.

Unter der von der FSSt genannten Fristverlängerung verstehe ich jetzt, dass mein aktueller Neuantrag ab dem 29. bzw. 30.6. weiter bearbeitet wird und somit der Antrag nicht zurückgezogen und dementsprechend auch nicht erneut beantragt werden muss von mir.

Viele Grüße und einen schönen Abend
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DreamLand
Beitrag 29.06.2023, 14:01
Beitrag #27


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Hallo zusammen,

für diejenigen, die es interessiert:
Heute teilte mir die Fsst mit, dass sie gestern eine MPU-Anordnung verschickt haben.
Meine Frage, was die Bestätigung für das Zurückhalten meines Antrags per Mail bedeutete, ließ die Dame unbeantwortet und meinte, dass der Antrag nicht zurückgehalten werden kann.

Jetzt sollte ich per Mail bestätigen, dass ich auf den Neuantrag verzichte und in der Mail erwähnen, dass sie mir einen Neuantrag zukommen lassen soll, mit dem ich dann neu beantragen kann.
Daraufhin wird dann aber geprüft, ob trotzdem MPU als Ersttäter wegen 1,1.
Mit der aktuellen Akte wurde darauf nicht geprüft, da nur Wiederholungstäter geprüft wurde und daher gestern die Anordnung verschickt wurde.

Mal sehn wann sowohl die Anordnung (theoretisch morgen, aber da heute per Mail Verzicht gemeldet, kann dies ja ignoriert werden) als auch das erneute Formular für den Neuantrag ankommen und wie es dann weitergeht.

Viele Grüße
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gruenerTeich
Beitrag 29.06.2023, 14:17
Beitrag #28


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Hast du irgendwas per Mail bestätigt?
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DreamLand
Beitrag 29.06.2023, 14:21
Beitrag #29


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Ich habe geschrieben, dass ich auf den Neuantrag gestellt an Datum x verzichte/zurückziehe und ich darum bitte, wie von ihr gefordert, einen Neuantrag zu erhalten, so dass ich diesen direkt wieder einreichen kann.

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gruenerTeich
Beitrag 29.06.2023, 14:25
Beitrag #30


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Das war ungünstig, die FEB ist mit der MPU Anordnung präkludiert. Es hätte bis zum 27.06 23:59 Uhr und 59 Sekunden die Anordnung bekannt gegeben werden müssen.
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auchdasnoch
Beitrag 29.06.2023, 14:28
Beitrag #31


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Zitat (DreamLand @ 29.06.2023, 15:01) *
Daraufhin wird dann aber geprüft, ob trotzdem MPU als Ersttäter wegen 1,1.
Wenn die Führerscheinstelle das in gewisser Weise schon ankündigt, dann würde ich dennoch mit einer MPU rechnen. Das BVerwG hat entschieden, dass auch bei Ersttättern mit weniger als 1,6‰ eine MPU angeordnet werden kann, wenn bei der Trunkenheitsfahrt keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Da Du keine Ausfallerscheinungen erwähnt hast, und in Deiner Sachverhaltsschilderung nur eine Routinekontrolle erwähnst, gehe ich davon aus, dass die Anordnung einer MPU möglich ist. Auch wenn die erste Trunkenheitsfahrt nicht mehr verwertbar ist, so hat sie die Sachbearbeiterin dennoch im Hinterkopf. Nicht zuletzt auch aufgrund des Antrages, den Du nun zurückgezogen hast.


Wenn denn tatsächlich eine MPU angeordnet werden sollte, dann kommt ein weiteres Problem auf Dich zu. Kai hatte es bereits erwähnt, und ich sehe das ähnlich. Und dieses Problem lautet:
Zitat (Kai R. @ 08.06.2023, 19:22) *
Dein Fragebogen reicht für eine positive MPU noch keinesfalls aus. Die Aufarbeitung ist viel zu oberflächlich. Das eigentliche Motiv, Deine Ängste und der Anpassungsdruck hast Du noch gar nicht adressiert, geschweige denn Vermeidungsstrategien entwickelt.
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DreamLand
Beitrag 29.06.2023, 14:42
Beitrag #32


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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mal angenommen ich erreiche die Sachbearbeiterin heute noch und frage ob sie meine Mail ignorieren/löschen kann, da ich zu schnell gehandelt habe und mir die Anordnung zuerst durchlesen möchte bevor ich zurückziehe?
Sollte ja morgen in der Post sein oder ist das bereits aussichtslos?
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gruenerTeich
Beitrag 29.06.2023, 14:47
Beitrag #33


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Versuchen kannst du das sicherlich. Die Frage ist eher, kannst du es dir zeitlich und finanziell leisten, gegen eine andere Rechtsauffassung vorzugehen.

Denn die Antragsrücknahme ist nämlich wegen der gewählten Form unwirksam. Im Interesse der Klarheit des Verfahrens muss für die Rücknahme eines Antrags das gleiche Formerfordernis gelten wie für die Antragsstellung (BVerwG NVwZ-RR 1993, 275, vgl. Stelkens/Bonk/Sachs/Schmitz VwVfG § 22 Rn. 68, dort m.w.N.). Der Antrag auf FE ist nach § 21 Abs. 1 S. 1 FeV schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen, gleiches gilt daher auch für die Rücknahme. Eine einfache E-Mail wahrt nicht die Schriftform und mangels vorliegender qualifizierter Signatur (vgl. §126a BGB) auch nicht die elektronische Form.
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DreamLand
Beitrag 29.06.2023, 15:16
Beitrag #34


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Kosten sind natürlich immer eine Frage.
Zum Zeitfenster ändert sich insofern jetzt mit den neuen Infos von heute nichts (vorausgesetzt die fsst akzeptiert meinen Rückzug vorerst zu ignorieren) da ich doch ohnehin nachgebohrt hätte mit anwaltlicher Unterstützung wenn morgen die Anordnung, datiert nicht früher als 28.06., gekommen wäre..

Besten Dank für diese Zusatzinformation.
Allerdings bin ich jetzt unsicher, ob ich heute noch versuchen soll die Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen (noch ca. 1h möglich) oder eine Mail schicken soll und sogar auf deine Info verweisen soll oder abwarten, bis die Anordnung morgen im Briefkasten ist und dann die nächsten Schritte entscheiden…
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gruenerTeich
Beitrag 29.06.2023, 15:19
Beitrag #35


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Ich würde mir erstmal die MPU Anordnung anschauen und höchstens noch mit einer zweiten Mail pro Forma darauf hinweisen, dass die Antragsrücknahme wegen nicht eingehaltener Form ohne Bedeutung ist.

Das ganze schreit eh schon nach "denn sie wissen nicht was sie tun" und damit nach Anwalt.
Da macht man als Rechtsunkundiger so wenig wie möglich und erst Recht gibt man nicht spontan irgendwelche Willenserklärung ab, wenn man sich nicht über die Rechtsfolgen im Klaren ist!
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DreamLand
Beitrag 29.06.2023, 15:42
Beitrag #36


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Ja, da habe ich leider viel zu schnell reagiert sad.gif

Aber davon mal abgesehen läuft es doch entweder darauf hinaus, dass die Anordnung rechtswidrig ist, da das Zeitfenster verpasst wurde (und selbst wenn die FEB das dann auch so sieht, wird die Akte erneut geprüft oder es wird noch länger dauern weil ein Anwalt sich einschalten muss) oder mein Rückzug des Antrags wird akzeptiert und ich beantrage mit dem nächstmöglichen freien Termin meine FE erneut und dann wird auch erneut geprüft.

Oder sehe ich da was falsch?
Daher erschließt sich mir aktuell nicht welcher Weg der bessere (und evtl. schnellere) wäre.

Nochmals vielen Dank.

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DreamLand
Beitrag 29.06.2023, 17:42
Beitrag #37


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Macht es durchaus Sinn Akteneinsicht/Polizeibericht zu beantragen, um vorab zu sehen, was dort vermerkt wurde zum Thema Ausfallerscheinungen?
Das müsste anwaltlich bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden und kann Wochen dauern oder?
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DreamLand
Beitrag 01.07.2023, 14:31
Beitrag #38


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Heute kam dann das Schreiben datiert 27.06.2023, zugestellt am 01.07.2023.

Da das Schreiben das Datum 27.06.2023 aufweist, gehe ich davon aus, dass dies rechtsgültig ist, da der erste Eintrag, exakt einen Tag später, am 28.06.2023 nicht mehr im FAER aufgetaucht ist.

Bedeutet für mich, dass ich nun sicherstellen muss, dass mein Rückzug des Antrags wirklich akzeptiert/registriert wurde, so dass ich einen neuen Antrag einreichen kann?

In dem Atemzug werde ich dann auch nach Akteneinsicht fragen, um zu schauen, ob dokumentiert wurde, dass keine Ausfallerscheinungen anzumerken waren.
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Kai R.
Beitrag 01.07.2023, 22:07
Beitrag #39


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Zieh den alten Antrag zurück-entweder persönlich mit Quittung oder per Fax mit Sendebestätigung.


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gruenerTeich
Beitrag 02.07.2023, 13:57
Beitrag #40


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Bevor ich zurückziehen würde, würde ich mir erst noch die Akte anschauen um das Vorhandensein von Ausfallerscheinungen zu erfahren.
Falls es welche gibt:
Danach kann man persönlich dann auch gleich schriftlich Rücknahme erklären und Neuantrag stellen (sofern die FEB mitmacht)
Ja, Neuantrag geht nur, falls derzeit kein Erteilungsverfahren läuft. Da die FEB aber derzeit davon ausgeht, dass der Antrag zurück genommen wurde, ist das eine reine Formalität.
Falls es keine gibt: Lieber erst mit der MPU Vorbereitung anfangen bevor man Neuantrag stellt.

Ich bin übrigens der Meinung, dass für die Frage der Rechtmäßigkeit nicht auf den Erlass-, sondern auf den Bekanntgabezeitpunkt der Anordnung ankommt. Dies folgt aus der Systematik der gegen die Entscheidung gegebenen Rechtsbehelfe. Eine Anfechtungsklage wäre erst zu dem Zeitpunkt zulässig, in dem der VA materiell-rechtliche Wirksamkeit entfaltet. Dies ist erst bei der Bekanntgabe der Fall. Aus dem Verweis nach 44a VwGO muss das auch für die vorbereitenden Verwaltungshandlungen gelten.

Damit wäre die MPU Anordnung immer noch verspätet.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:27