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> Kennzeichen zur Ummeldung mitnehmen?
Blue_Car
Beitrag 12.04.2023, 21:17
Beitrag #1


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Nabend wavey.gif ,

nachdem ich heute bei 15 Anrufen über den Tag verteilt bei der Zulassungsstelle niemand erreichen konnte (entweder besetzt oder niemand ist dran gegangen...) und ich auch auf der Homepage nicht fündig geworden bin, stelle ich die Frage hier, das weiß bestimmt jemand smile.gif .

Ich muss meinen Wohnsitz wegen Umzug ummelden und somit natürlich auch mein Auto. Ich möchte gerne die alten Kennzeichen des alten Wohnortes behalten, muss ich die Kennzeichen trotzdem mit zur Zulassungsstelle nehmen?
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blackdodge
Beitrag 12.04.2023, 21:28
Beitrag #2


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bei unserer Zulassungsstelle stehts so

https://www.landratsamt-pirna.de/verkehrswe...zzulassung.html

( 4. Reiter wahrscheinlich )


edit: viele Zulassungsstellen haben Mittwoch geschlossen, da geht keiner ans Telefon.


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Ernschtl
Beitrag 12.04.2023, 21:47
Beitrag #3


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Was hindert dich daran die Kennzeichen einfach mitzunehmen?


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Blue_Car
Beitrag 12.04.2023, 21:57
Beitrag #4


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Zitat (Ernschtl @ 12.04.2023, 22:47) *
Was hindert dich daran die Kennzeichen einfach mitzunehmen?

Das (ein) Fahrzeug steht zB 200km entfernt, dort einfach die Kennzeichen mitzunehmen ist nicht soooo einfach.

@blackdodge
Danke smile.gif . Laut Internet ist dort mittwochs geöffnet. wavey.gif
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Jumbo56
Beitrag 13.04.2023, 06:40
Beitrag #5


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muss ich die Kennzeichen trotzdem mit zur Zulassungsstelle nehmen?



Nein
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Rhein-Main
Beitrag 13.04.2023, 08:08
Beitrag #6


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In diesem Fall wird auf den Kennzeichenschildern selbst nichts geändert, sodass diese vor Ort in der Zulassungsstelle nicht benötigt werden.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.04.2023, 09:30
Beitrag #7


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Meines Erachtens müssen die alten Kennzeichen zur Ummeldung entstempelt sein.
Davon sollte sich die Zulassungsstelle eigentlich überzeugen. think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Jens
Beitrag 13.04.2023, 10:02
Beitrag #8


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.04.2023, 10:30) *
Meines Erachtens müssen die alten Kennzeichen zur Ummeldung entstempelt sein.

Nicht wenn sie behalten werden, wie vom TE geplant:
Zitat (Blue_Car @ 12.04.2023, 22:17) *
Ich möchte gerne die alten Kennzeichen des alten Wohnortes behalten


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hk_do
Beitrag 13.04.2023, 20:16
Beitrag #9


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Es handelt sich also nur um eine Adressänderung des Halters.

Laut FZV muss dafür nur der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgelegt werden (§13(1) Nr. 1)

Die Kennzeichen aber auf keinen Fall.
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treysis
Beitrag 18.04.2023, 23:32
Beitrag #10


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@hk_do:
Ne, das dachte ich kürzlich auch. Es ist aber keine reine Adressänderung, wenn der Zulassungsbezirk gewechselt wird. Mitnehmen muss man die Schilder aber auch dann nicht. Zumindest wäre mir keine Zulassungsstelle bekannt, die das verlangt. Tatsächlich wurde auch nur die Zul.Besch. Teil 1 bei mir neu ausgestellt. Ob der dort hinterlegte Code zur Abmeldung mit dem Code auf dem Siegel aus dem anderen Bundesland noch funktioniert...ich vermute stark nein biggrin.gif
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ViolaP
Beitrag 23.04.2023, 07:55
Beitrag #11


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Ich habe 2022 selbst umgemeldet und es hieß damals "die Schilder müssen vorgelegt werden". Dumm gelaufen - ich habe seit Erstzulassung Diebstahlsschutzschrauben ...
bin also rein und erfuhr am Schalter "alles okay, Schilder nicht benötigt, es bleibt doch Ihr Fahrzeug" (Auto trägt weiter u.a. auch den Stempel vom früheren Bundesland).
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Blue_Car
Beitrag 27.04.2023, 11:33
Beitrag #12


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Kurzes Update: Kennzeichen wurden tatsächlich nicht benötigt, der Brief wurde nur angeschaut, aber die Adresse nicht geändert, eine neue Abbuchungserklärung für die Steuer brauchte es auch nicht "Behörden die Geld wollen, bekommen das untereinander schon hin."

Einzig ein Problem macht jetzt scheinbar die Versicherung, obwohl die Regionalklassen gesunken sind und sich sonst nichts verändert hat, steigt jetzt der Betrag um 20%.
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Ernschtl
Beitrag 27.04.2023, 19:04
Beitrag #13


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QUOTE (Blue_Car @ 27.04.2023, 12:33) *
...aber die Adresse nicht geändert,..
warum warst du dann dort?


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Blue_Car
Beitrag 27.04.2023, 20:41
Beitrag #14


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Weil ich mein Auto ummelden musste auf den neuen Wohnsitz?
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haschee
Beitrag 28.04.2023, 07:48
Beitrag #15


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Im "Brief" nicht.

Aber neuen "Schein" hast du schon?
Zumindest mit Aufkleber? thread.gif



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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Blue_Car
Beitrag 28.04.2023, 09:30
Beitrag #16


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Ja, einen neuen Schein habe ich. wavey.gif
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