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> Fahrräder überholen riskant beim Parken in Fahradstraße
manfredstolz
Beitrag 27.03.2023, 08:51
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,

mein Büro befindet sich in einer Fahrradstraße, in der es auch Parkflächen/Parkbuchten neben der Fahrbahn gibt. Selbstverständlich nehme ich maximale Rücksicht auf die Radfahrer und möchte diese in keiner Weise gefährden. Zu meiner Verwunderung versuchen mich Radfahrer nahezu täglich während des Einparkvorgangs zu überholen, da für diesen Moment die Fahrbahn blockiert ist. Es kam sogar schon vor, dass mir Radfahrer erbost auf das Dach schlagen. Logischerweise halte ich an und warte bis der Radfahrer weg ist. Ich wüsste gerne, wie die genaue Rechtslage/Verkehrsregelung ist. Danke für eine Antwort!
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Crownsilver
Beitrag 27.03.2023, 09:02
Beitrag #2


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Nur ausnahmsweise zugelassener Verkehr darf Fahrradfahrer in Fahrradstraßen nicht behindern. Also Radfahrer vorbeifahren lassen und dann Einparken wenn eine Behinderung ausgeschlossen ist. Ist dies aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich sollte das geändert werden. Zum Beispiel könnte die ausnahmsweise eingeräumte Parkmöglichkeit dort zurückgenommen werden.
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mir
Beitrag 27.03.2023, 09:12
Beitrag #3


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Zitat (manfredstolz @ 27.03.2023, 09:51) *
Zu meiner Verwunderung versuchen mich Radfahrer nahezu täglich während des Einparkvorgangs zu überholen, da für diesen Moment die Fahrbahn blockiert ist. Es kam sogar schon vor, dass mir Radfahrer erbost auf das Dach schlagen. Logischerweise halte ich an und warte bis der Radfahrer weg ist. Ich wüsste gerne, wie die genaue Rechtslage/Verkehrsregelung ist. Danke für eine Antwort!


Das hat noch nicht mal viel mit Fahrradstraße zu tun. Kann es sein, dass Du gerne rangieren möchtest, während Radfahrer passieren wollen? Der fließende Verkehr hat Vorrang - egal, ob Rad, Auto oder Handkarren. Wie genau sieht denn Deine Rücksicht auf die Radfahrer aus?

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

In Fahrradstraßen darf zudem Autoverkehr nur ausnahmsweise zugelassen werden. Wenn das nicht ohne Gefährdungsmomente klappt, wäre der Autoverkehr auszusperren.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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manfredstolz
Beitrag 27.03.2023, 09:58
Beitrag #4


Neuling


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Es handelt sich bei der Straße um eine auch für Autos zugelassene Straße. Meine Rücksicht sieht so aus, dass ich viel Abstand zu den Fahrradfahrern halte und nicht, wie andere, fragwürde Übereholmanöver vollführe. Leider ist die Fahrspur so eng, dass selbst wenn ich die Radfahrer vorbeilassen wollte beim Einparken, diese maximal einen Meter Platz zum Vorbeifahren haben. Selbst wenn es mir möglich wäre, diese vorbeizulassen, blockiere ich zumindest beim Einparken die Fahrbahn, dass neu heranfahrende Radfahrer nicht vorbeikommmen würden.
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Jens
Beitrag 27.03.2023, 10:07
Beitrag #5


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Zitat (manfredstolz @ 27.03.2023, 10:58) *
Leider ist die Fahrspur so eng, dass selbst wenn ich die Radfahrer vorbeilassen wollte beim Einparken, diese maximal einen Meter Platz zum Vorbeifahren haben.

Dann dürftest du in dieser Straße keine Radfahrer überholen, denn du musst dabei einen Mindestabstand von 1,5 m halten. think.gif


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rapit
Beitrag 27.03.2023, 10:20
Beitrag #6


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Zitat (manfredstolz @ 27.03.2023, 09:51) *
Ich wüsste gerne, wie die genaue Rechtslage/Verkehrsregelung ist.

Du darfst Radfahrer dort nicht behindern.
Zumindest nicht mehr, als vermeidbar.
Das heißt, dass du vor dem Einparken warten musst, bis längere Zeit kein Radfahrer mehr kommt.
An einem stehenden Auto kommt man auch mit 1 m Abstand als Radfahrer gut vorbei.

Dann dauert es halt ein wenig, bis du einparken kannst.
Dafür stellst du dein Auto ja in einer Fahrrdstraße ab, sei froh, dass dir das ausnahmsweise erlaubt ist.

Man kann natürlich mal bei der Straßenverkehrsbehörde fragen, was das mit den Schwierigkeiten beim Einparken aufgrund der Enge soll. Die Behörde wird voraussichtlich schnell tätig werden und die Parkplätze wegnehmen.

Zitat (Jens @ 27.03.2023, 11:07) *
Dann dürftest du in dieser Straße keine Radfahrer überholen, denn du musst dabei einen Mindestabstand von 1,5 m halten. think.gif

TE schreibt doch gar nicht, dass er sie überholt? think.gif


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Jens
Beitrag 27.03.2023, 10:23
Beitrag #7


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Upps, sorrry blushing.gif da hab ich zu oberflächlich gelesen.


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Söne spitze Steine
Beitrag 27.03.2023, 10:25
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 27.03.2023, 09:12) *
beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
Oh, die besondere Rücksicht. Gut sich das wieder ins Gedächtnis zu rufen. Das heißt dann in der Regel: die Betriebsgefahr des Fz. des vorrangigen Verkehrs tritt dann hinter die Haftung des Wartepflichtigen zurück.

Wenn da aber wieder nur mehr 3 Meter Restbreite zur Verfügung stehen, ist es allerdings auch als Radfahrer ziemlich gefährlich, sich am Gegenverkehr und Einparker vorbeizuquetschen.


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Hoheneicherstation
Beitrag 27.03.2023, 10:44
Beitrag #9


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Es kann ja auch so ähnlich wie auf diesem Bild aussehen, nur eine etwas weniger breite Fahrbahn, und der TE fährt rückwärts auf den Parkplatz auf seinem Grundstück.
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manfredstolz
Beitrag 27.03.2023, 10:48
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (rapit @ 27.03.2023, 11:20) *
Das heißt, dass du vor dem Einparken warten musst, bis längere Zeit kein Radfahrer mehr kommt.
An einem stehenden Auto kommt man auch mit 1 m Abstand als Radfahrer gut vorbei.


Danke, das scheint mir theoretisch die sauberste Lösung zu sein, die Radfahrer auch bei der Enge vorbeizulassen. Allerdings befürchte ich, dass das in der Praxis nur zu noch mehr Verärgerung führt, weil mein Verhalten dann so interpretiert wird, dass ich die Straße noch mehr blockiere und sich eben nicht jeder vorbei traut. Leider hat die Stadt hier nach einer Sparlösung gesucht, den Verkehr für die Radfahrer sicherer zu machen, anstatt Geld so zu investieren, dass es eine reine Fahrradstraße gibt. Ich selbst fühle mich nämlich als Radfahrer auf dieser Straße auch nicht wohl, wenn ich gemütliche 15 Km/h fahre und weiß, dass sich die Autos hinter mir stauen, da die Straße auch einen wichtigen Knotenpunkt bzw. Verbindungspunkt darstellt....

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.03.2023, 18:13
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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F117
Beitrag 27.03.2023, 14:49
Beitrag #11


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Der TE hat Jehova gesagt ... konnte er nicht wissen, ist ja noch neu hier.

Wie lange dauert ein Einparkvorgang eines PKW? Wenn es eng ist (wie beschrieben), auch mal gern 10-15 Sekunden. Ein Radfahrer ist mit 5-10 m/s unterwegs, kann also beim Beginn des Vorgangs auch gut und gern 50-150 m weit weg sein. Wenn dann die Straße nicht schnurgerade ist ... den Rest bekommt ihr auch so auf die Reihe, oder?

Für den TE: niemals nie nicht hier einen Radfahrer auch nur ansatzweise behindern. Niemals nie nicht!


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It's a lie we don't believe anymore!"

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.03.2023, 15:01
Beitrag #12


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Also:
Wenn durch das Rückwärts-Einparken ein Radfahrer behindert werden könnte (egal ob er von vorn oder von hinten kommt):
Niemalsnienicht rückwärts einparken, sondern weiterfahren und noch ne Runde um den Block drehen...

Oder:
Vorwärts einparken (notfalls unter Zuhilfenahme des Bordsteins) und dann im Zurücksetzen die Richtung korrigieren.
DAGEGEN wird hier zwar auch bald jemand meckern, aber ich praktiziere das in "Notfällen", und auch als ich es einmal unter den Augen einer Streifenwagenbesatzung gemacht habe gab es keinen Ärger...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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manfredstolz
Beitrag 27.03.2023, 15:34
Beitrag #13


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Habe mit der städtischen Verkehrspolizei gesprochen, da ich gerne Klarheit haben wollte. In jedem Fall muss man die unmittelbar hinter dem Fahrzeug befindlichen Räder vorbeilassen. Danach ist es aber zumutbar die Fahrbahn für den Zeitraum des Einparkvorgangs zu versperren, auch wenn aus der Ferne Räder herannahen.
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Frank999
Beitrag 28.03.2023, 13:57
Beitrag #14


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Gab es da nicht mal in der Landeshauptstadt Hannover, in der Kleefelder Str., 30175 Hannover
wo eine aktive Radfahrerin ihr Recht durchsetzen wollte, und einen Lieferwagen blockiert hatte?
Dort hatte wohl ein Anwohner sämtliche Register gezogen, und wollte die Radstraße wegklagen.
Den letzten Bericht fand ich allerdings hier, von 2021.
https://www.verwaltungsgericht-hannover.nie...and-203278.html
Keine Ahnung was daraus geworden ist.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist ja schön und gut, klappt in Großstädten aber nur, wenn das Blech herausgehalten wird. Gerne auch mit Modalfiltern.

In Langenhagen, unweit von Hannover, gibt es sogar nur EINE Radstraße, die regelmäßig als Umleitungsstrecke während langfristiger Baumaßnahmen der in der Nähe befindlichen Hauptstraße herhalten musste, und Radler wurden von Autos sogar weggehupt und angefahren.

Ich freue mich auf die Verkehrswende. Aber bis sie in den deutschen Köpfen angekommen ist, werde ich in die Niederlande auswandern.
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Michel051
Beitrag 28.03.2023, 14:39
Beitrag #15


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Die Gefahr für Radfahrer ist am geringsten, wenn sie stehen. Also das Auto zunächst ganz nach links lenken, so daß die Fahrbahn blockiert ist. Wenn dann alles steht kann man ohne Gefährdung einparken.
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Mueck
Beitrag 28.03.2023, 16:32
Beitrag #16


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Zitat (mir @ 27.03.2023, 09:12) *
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
Es sei angemerkt, dass dies generell gilt, nicht nur in Fahrradstraßen ... wavey.gif
Zitat (mir @ 27.03.2023, 09:12) *
erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen..
Da hat der Gesetzgebern hier und bei § 10 immerhin sprachlich die Freiheit der Wahl gelassen
- durch einen Einweiser oder
- in die geschlossene ... whistling.gif
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mir
Beitrag 28.03.2023, 19:08
Beitrag #17


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Zitat (Michel051 @ 28.03.2023, 15:39) *
Die Gefahr für Radfahrer ist am geringsten, wenn sie stehen.


Das gilt ja auch für Autos. Also sich einfach hinter das Auto stellen und warten, bis das Auto verschwindet. Nur stehender Verkehr ist sicher! Hallo Partner, dankeschön!


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.03.2023, 21:03
Beitrag #18


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Zitat (Michel051 @ 28.03.2023, 15:39) *
... Wenn dann alles steht kann man ohne Gefährdung einparken.

Nicht immer:
Wenn der Radfahrer direkt an Deiner hinteren Stoßstange stehenbleibt ist nichts mit "ohne Gefährdung Einparken"... whistling.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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nachteule
Beitrag 28.03.2023, 21:55
Beitrag #19


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Hallo, mir,

Zitat (mir @ 27.03.2023, 10:12) *
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

richtig: Eine Gefährdung muss ausgeschlossen sein.

Eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs lässt sich dagegen nicht immer komplett verhindern und wenn das Rangieren, aus welchen Gründen auch immer, ein paar Sekunden länger dauert, ist es m. E. dem von hinten ankommenden Verkehr und damit auch den Radfahrern zuzumuten, dass sie diese paar Sekunden warten und den Einparkenden bzw. sein Fahrzeug nicht durch waghalsiges Vorbeifahren unnötig behindern oder gar gefährden.

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Söne spitze Steine
Beitrag 29.03.2023, 01:33
Beitrag #20


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Daß du den Blinker zum Einparken setzt und der nachfolgende Pkw fährt dir dann bis an den Kofferraum, bevor du einparken kannst, habe ich auch schon zu Genüge gesehen. A-sozial sowas. Dasselbe habe ich schon in der Fahrradstraße gesehen, wo du mit der Blechkarre einparken willst und wirst links und rechts im Zentimeterabstand von Radfahrern überholt (die sonst nach anderthalb Metern Abstand schreien tongue.gif).

Auch im zweiten Anlauf wurde die „Fahrradstraße“ vom VG Hannover der westliche, nur 3 m breite Teil, aufgehoben. Vereinfacht gesagt ist, wenn der Gesetzgeber das Nebeneinanderfahren als eines der wenigen Rechte für Radfahrer explizit erlaubt, muß dies auch möglich sein – und dann ist 2m Fahrbahnbreite je Richtung für Radverkehr freizuhalten, als 4 insgesamt. Das ist bei einer 3m breiten Kleefeldstraße nicht möglich.

Davon abgesehen benötigen einige Landesbehörden (winke, winke, NRW) mächtig Überzeugungsarbeit, um im Sinne der Flüssigkeit des Verkehrs eine Mindestbreite von 4 m für eine Fahrradstraße auch durchzusetzen. Fakt ist, daß ein großer Großteil der Fahrradstraßen umgehend wieder für Kfz aller Art freigegeben werden. Und dann habe ich bei 3 m Fahrbahnbreite eher eine neue Gefahrenlage sowie eine rein politische Showveranstaltung, in der oft behauptet wird, Radfahrer hätten durch die Fahrradstraße nun Vorrang.


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HolgerE
Beitrag 21.04.2023, 21:57
Beitrag #21


Neuling


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Zitat (Michel051 @ 28.03.2023, 15:39) *
Die Gefahr für Radfahrer ist am geringsten, wenn sie stehen. Also das Auto zunächst ganz nach links lenken, so daß die Fahrbahn blockiert ist. Wenn dann alles steht kann man ohne Gefährdung einparken.


Ich hoffe - als Forumsneumitglied - noch ein wenig auf Ironie deinerseits? Wenn du absichtlich / unnötig weit nach links fährst, verhältst du dich verkehrswidrig:
"Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nicht behindert oder gefährdet werden"

Das ist dann auf jeden Fall bußgeldbewehrt, wenn der Radverkehr dabei auch noch gefährdet wird kann es schnell teuer werden. Von einem möglichen Unfall will ich gar nicht erst anfangen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.04.2023, 09:09
Beitrag #22


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Frage:
Was macht man, wenn das Parken am Fahrbahnrand erlaubt ist, die Parklücke aber so kurz ist, dass sie ausschließlich durch "Rückwärts-Einparken" erreicht werden kann?

Gehen wir mal zunächst mal von einer "normalen" Straße aus:
Wenn hinter mir ein weiterer Pkw fährt setze ich rechtzeitig den rechten Blinker und fahre langsam an der Parklücke vorbei bis zu dem Punkt, wo ich zum Einparken anhalten und den Rückwärtsgang einlegen muss.

In der Regel klappt das recht gut, und der Pkw hinter mir bleibt rechtzeitig stehen um mir das EInparken zu erböglichen.
aber nicht, mein merkbefreiter Hintermann hält erst direkt hinter meiner hinteren Stoßstange und verhindert, dass ich rückwärts einparken kann.
In so einem Fall bleibe ich stehen, lege den Rückwärtsgang ein, und ich gehe daavon aus, dass er an meinen - zusätzlich zum blinkenden rechten Blinker - aufleuchtenden Rückfahrscheinwerfern bemerkt, dass er mir im Weg steht und dass ich nicht gedenke, mich seinetwegen in Luft aufzulösen.
Wenn er weiterfahren will muss er entweder links an mir vorbeifahren oder zurücksetzen...

Das was ich da mache ist nach meiner Interpretation keine "Verkehrsbehinderung", sondern "verkehrsbedingtes Warten" :Ich kann erst dann in meiner (sowohl erlaubten als auch gewünschten) Fahrtrichtung - nämlich "rückwärts in die Parklücke" - weiterfahren, wenn mein Hintermannmir wieder Platz gemacht hat.

Und was ist nun an einer "Fahrradstraße" anders?
Sofern sie von Kraftfahrzeugen befahren werden darf: Fast NICHTS!
Ich darf nämlich auch auf "normalen" Straßen keine Radfahrer gefährden, und "behindern" tue ich sie hier schon allein durch meine bloße Existenz.

Ich betrachte mich auch nicht als nur widerwillig geduldeten Gast: Ich DARF ja (entsprechend der Beschilderung) hier fahren, und ich DARF auch rückwärts einparken. Eine dabei auftretende eventuelle Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht verboten, sondern "den Umständen nach unvermeidlich".

Es liegt in der Natur der Dinge, dass MANCHE Radfahrer sich hier im Recht wähnen, weil sie ja ganz einfach die "besseren Menschen" sind, aber ich mache mir dann bewusst, dass "sich wähnen" sich von "Wahn" ableitet.

Ich versuche in so einer Situation ganz einfach, die Ruhe zu bewahren und mich nicht aufzuregen.
Extra noch einmal um den Block zu fahren und zu beten, dass beim nächsten Winpark-Versuch KEINE Radfahrer hinter mir sind, ist für mich keine Alternative!

Doc


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mir
Beitrag 22.04.2023, 10:20
Beitrag #23


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In der Praxis kannst Du das machen, wie Du willst, Knöllchen stellt deswegen niemand aus. Mehr als schimpfen können die Radfahrer nicht.

Ich hab da so meine Erfahrungen, wie das "unvermeidlich" von Autofahrern ausgelegt wird. Unvermeidlich ist es nur, wenn es auch durch minutenlanges Warten vermeidbar ist, und Geduld für eine Minute bringen Autofahrer erfahrungsgemäß nur vor roten Ampeln auf, und auch da nur sehr zähneknirschend. Also ziehen der Autofahrer, wenn es eine gut befahrene Fahrradstraße ist, nach spätestens 30 Sekunden entnervt in den Radverkehr rein, egal, wie weit der nächste entfernt ist.

Die meisten Radfahrer sind total nett und scheinen gerne ein wenig auf Autos zu warten, die keine Zeit für andere haben. Ich bin das eher nicht so ganz, weil die Freundlichkeit und Flexibilität der Radler ziemlich ausgenutzt wird. Da war dann auch neulich erst der Amazon-Prime-Fahrer, der bewusst die Lücke zufuhr (die Reihe der parkenden Autos war auf seiner Seite, da wäre aber eine Lücke gewesen) und dann erst wedelte, dann auf die Uhr deutete, als ich mich wider Erwarten nicht in Luft aufgelöst habe. Ich wette, die letzten zwanzig Radfahrer, bei denen er das gemacht hat, sind dann abgestiegen und auf dem Gehweg den Fußgängern auf die Nerven gegangen. Also wird er das weiterhin so machen, spart ja Zeit, die man als Amazon-Prime-Fahrer nicht hat.

Da nutzt sich die Freundlichkeit bei Viel-Radlern halt ab.

Das eigentliche Problem, dafür kann der TE aber nix, ist die eigenartige Verkehrsplanung, die Fahrradstraßen immer genau dort anordnet, wo der Parkplatzsuchverkehr dominiert. Das soll dann ein Fahrradwegenetz bilden. Super. Das passt genausogut zusammen wie Parkplätze entlang der Autobahn, Konflikte sind also vorprogrammiert. Mir scheint es oft so, als ob das gewollt ist - so kann man besser über Rowdy- und Kampfradler schimpfen.


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HolgerE
Beitrag 22.04.2023, 19:33
Beitrag #24


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.04.2023, 10:09) *
Ich betrachte mich auch nicht als nur widerwillig geduldeten Gast: Ich DARF ja (entsprechend der Beschilderung) hier fahren, und ich DARF auch rückwärts einparken. Eine dabei auftretende eventuelle Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht verboten, sondern "den Umständen nach unvermeidlich".

Ich denke kein (vernünftiger) Mensch macht ein Problem daraus, wenn man zum rückwärts einparken mit Blinker am Straßenrand anhält - die Straße muss ja IMHO so breit sein, dass Radfahrer an stehenden Autos vorbei kommen (sonst kann man auch nicht rückwärts einparken). Du darfst aber nicht zum rückwärts einparken "ausholen" - was eben beim Einlenken passiert - und damit einen Radfahrer zum anhalten zwingen wenn grade einer kommt. Das wäre eine unnötige und somit verbotene Behinderung - im Zweifel auch eine Gefährdung wenn der vorfahrtberechtigte Radfahrer grade an dir vorbei fahren möchte.
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Mueck
Beitrag 23.04.2023, 15:49
Beitrag #25


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.04.2023, 09:09) *
Gehen wir mal zunächst mal von einer "normalen" Straße aus:
Wenn hinter mir ein weiterer Pkw fährt setze ich rechtzeitig den rechten Blinker und fahre langsam an der Parklücke vorbei bis zu dem Punkt, wo ich zum Einparken anhalten und den Rückwärtsgang einlegen muss.
Das unterstrichene istzusammen mit dem Nachfolgenden essentiell, aber heutzutage bissele aus der Mode gekommen ...
Fehlt das, hat das zur Folge, dass ein
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.04.2023, 09:09) *
merkbefreiter Hintermann hält erst direkt hinter meiner hinteren Stoßstange und verhindert, dass ich rückwärts einparken kann.
In so einem Fall bleibe ich stehen, lege den Rückwärtsgang ein, und ich gehe daavon aus, dass er an meinen - zusätzlich zum blinkenden rechten Blinker - aufleuchtenden Rückfahrscheinwerfern bemerkt, dass er mir im Weg steht
Zu spät ...
Da erwarte ich dann oft, egal ob normale oder Fahrrad-Str., vom Vordermann sich
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.04.2023, 09:09) *
in Luft aufzulösen.
Wenn er weiterfahren will muss er entweder links an mir vorbeifahren oder zurücksetzen...
Leider finde ich an meinem Fahrrad keinen Rückwärtsgang und links vorbei muss auch erst mal möglich sein ...

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.04.2023, 09:09) *
Ich betrachte mich auch nicht als nur widerwillig geduldeten Gast: Ich DARF ja (entsprechend der Beschilderung) hier fahren, und ich DARF auch rückwärts einparken. Eine dabei auftretende eventuelle Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht verboten, sondern "den Umständen nach unvermeidlich".
Doch, Du bist nur geduldeter Gast.
Und "mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt" steht in § 1, aber nicht beim Vz 244.1 bzw. 244.3, da steht "nur": "Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern."
... ohne umständehalber Ausreden ... pur ... alle Behinderungen ... Daher nur Gast, der Kfz-Verkehr hat auch nach dem Satz danach zurückzustecken, nicht der Radverkehr, wenn der Autoverkehr zu viel Platz braucht ...


Zitat (mir @ 22.04.2023, 10:20) *
Da nutzt sich die Freundlichkeit bei Viel-Radlern halt ab.
Eben ...
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Tinu
Beitrag 24.04.2023, 07:01
Beitrag #26


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Zitat (Mueck @ 23.04.2023, 16:49) *
Doch, Du bist nur geduldeter Gast.

Es ist genau wie bei freigegebenen Gehwegen: Schrittgeschwindigkeit und weitere besondere Bevorzugung des Fußvolks drücken sehr deutlich aus, wer hier zuhause ist und wer sich als Gast auch wie ein solcher verhalten soll.


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Gruß
Martin
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.04.2023, 10:37
Beitrag #27


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Zitat (Mueck @ 23.04.2023, 16:49) *
"Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern."

Eben: Ich darf dort mit dem Pkw nicht schneller als 30 km/h fahren.
Das tue ich in Fahrradstraßen eh nicht, und beim Rückwärts-Einparken erst recht nicht!
Und weiter runter als bis zum Stand KANN ich meine Geschwindigkeit nun mal nicht nicht verringern.

Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass ich - wenn ich rückwärts einparken möchte und dabei Hinterleute habe, die für diese paar Sekunden während meines Einparkvorgangs auf mich warten müssten - den Einparkvorgang abzubrechen habe und eine "Runde m dwen Block" fahrne muss - in der Hoffnung, dass ich beim folgenden Versuch KEINE Hinterleute habe...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Schorsch
Beitrag 24.04.2023, 14:51
Beitrag #28


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.04.2023, 10:09) *
Ich betrachte mich auch nicht als nur widerwillig geduldeten Gast: Ich DARF ja (entsprechend der Beschilderung) hier fahren, und ich DARF auch rückwärts einparken. Eine dabei auftretende eventuelle Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht verboten, sondern "den Umständen nach unvermeidlich".


Hier hat der Radfahrer Vorrang. Wenn ein LKW Vorrang hat, dann fährst du wahrscheinlich nicht einfach drauflos und erklärst die Behinderung für unvermeidlich. Wieso sollte das bei Radfahrern nicht gehen. Die Ausübung des Rechts der Stärkeren ist doch nicht unvermeidlich.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.04.2023, 15:39
Beitrag #29


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Mein lieber Schorsch,
wenn ich in einer "normalen" innerörtlichen Straße rechts rückwärts einparken will und hinter mit fährt ein Lkw, dann mache ich genau das, was ich auch vor einem Pkw oder GANZ ohne Verkehr in der Nähe machen würde:
- Ich verlangsame;
- blinke rechts;
- fahre langsam "etwas mehr als halb" an der Parklücke vorbei;
- bleibe stehen;
- lege den Rückwärtsgang ein;
- und versuche, rückwärts die gewünschte Parklücke anzulaufen.

Ein sogenannter "Vorrang" anderer Verkehrsteilnehmer KANN nicht so weit gehen, dass ich nicht mehr rückwärts einparken darf, nur weil mein Hintermann es eilig hat.

Einen "Vorrang" von Radfahrern in einer Fahrradstrraße deute ich so, dass ein Radfahrer - egal ob in meiner Richtung oder entgegenkommend - mir keinen Platz zu machen braucht um mein schnelleres Vorankommen zu ermöglichen.
Sein Vorrang geht aber nicht so weit, dass ich seinetwegen weiterfahren muss, wenn ich anhalten möchte.



Zitat (Tinu @ 24.04.2023, 08:01) *
Zitat (Mueck @ 23.04.2023, 16:49) *
Doch, Du bist nur geduldeter Gast.
Es ist genau wie bei freigegebenen Gehwegen: Schrittgeschwindigkeit und weitere besondere Bevorzugung des Fußvolks drücken sehr deutlich aus, wer hier zuhause ist und wer sich als Gast auch wie ein solcher verhalten soll.

Einspruch, Euer Ehren!
Wenn ich "legal" mit dem Pkw eine Fahrradstraße benutze, dann gibt es natürlich bestimmte Regeln, an die ich mich halten muss.
Ich muss aber keinen Radfahrer um Erlaubnis fragen, ob ich sein heiliges Areal benutzen darf.

Der "Vorrang" von Radfahrern geht auch nicht so weit, dass ich demütig den Rückwärtsgang einlegen muss, wenn mir Radfahrer zu dritt nebenander entgegenkommen.
Ich würde dann lediglich rechts ranfahren und abwarten, bis sie sich (vermutlich im "Gänsemarsch") an mir vorbeigequetscht haben.

Doc


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F117
Beitrag 24.04.2023, 15:45
Beitrag #30


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Neinnein, das siehst Du völlig fclash. Weißt Du eigentlich, womit die Blechdosenwiderwilligdulder ihre Heiligenscheine polieren?

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Tinu
Beitrag 25.04.2023, 06:22
Beitrag #31


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.04.2023, 16:39) *
Einspruch, Euer Ehren!
Wieso? Ich stimme allem, was du danach geschrieben hast, zu. Ich habe doch nur den Vergleich zu freigegebenen Gehwegen gezogen, wo gleichermaßen gewisse Vorrechte gelten, die aber auch ihre Grenzen haben.

Die Metapher vom Gast bleibt natürlich nur eine Metapher, die man nicht überstrapazieren darf, indem man gleich noch ein Hausrecht ableitet!


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Gruß
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Andreas24
Beitrag 25.04.2023, 12:42
Beitrag #32


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.04.2023, 16:39) *
(...) Ein sogenannter "Vorrang" anderer Verkehrsteilnehmer KANN nicht so weit gehen, dass ich nicht mehr rückwärts einparken darf, nur weil mein Hintermann es eilig hat.

Einen "Vorrang" von Radfahrern in einer Fahrradstrraße deute ich so, dass ein Radfahrer - egal ob in meiner Richtung oder entgegenkommend - mir keinen Platz zu machen braucht um mein schnelleres Vorankommen zu ermöglichen.
Sein Vorrang geht aber nicht so weit, dass ich seinetwegen weiterfahren muss, wenn ich anhalten möchte.(...)

Genau so sehe ich das auch. Behinderung wäre es, wenn du z.B. in zweiter Reihe hältst um zum Bäcker zu gehen. Beim einparken hingegen ist es ein normales "Verkehrsbedingtes Warten" des Radfahrers und somit keine Behinderung dessen.


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