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> Frage zur Neuerteilung FS
Mondfeuer
Beitrag 25.03.2023, 14:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Com,

ich hoffe es nervt Euch nicht die x-te Frage dazu zu beantworten, nur bin ich durch das viele lesen verunsichert, da jeder „Fall“ doch etwas anders ist und man keine Fehler machen möchte.

Habe als junger Erwachsener viel Mist gemacht und wurde zweimal durch eine Trunkenheitsfahrt erwischt. Das erste mal 2005 mit einem Fahrverbot und 2012 mit Fahrverbot und MPU, weil Wiedergolungstäter.

Ich habe mich nie getraut die MPU zu machen und ehrlich gesagt hat es auch einige Jahre gedauert bis ich wirklich mein Leben umgekrempelt habe, aber das sagt natürlich jeder. Darum geht es mir aber nicht ob dass jetzt Glaubwürdig rüberkommt oder nicht. (Bitte nicht falsch verstehen)

Da wir jetzt das Jahr 2023 schreiben und die 10 Jahre um sind und ich mir in der Zeit auch nichts mehr zu Schulden kommen lies, wie stehen meine Chancen?

Mich verunsichert das mit der Beantragung der Neuerteilung, weil ich gelesen habe, wenn man zu früh dies macht, kann sowas nach hinten los gehen und das mit 10 bzw. 15 Jahren hab ich noch nicht ganz kapiert. Ich hatte nur den FS für den PKW und wohne in dem Bundesland: BY.

Könnt ihr mir Ratschläge, Tipps geben?

Grüße

Mondfeuer
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ulm
Beitrag 25.03.2023, 16:12
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Kurz zusammengefasst mit den zehn und 15 Jahren:
Die MPU-Anordnung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis verjährt nach 15 Jahren.
Also die 15 Jahre abwarten und dann die Neuerteilung beantragen oder eine MPU machen.

Die Änderung Deiner Einstellung zu Alkohol am Steuer wird in der MPU überprüft. Dazu gehören i.d.R. auch sogenannte "Abstinenznachweise", die Du in einem für forensische Zwecke akkreditierten Labor bekommst und diese Nachweise (je nach Situation grob für sechs bis 15 Monate) musst Du zur MPU mitbringen.

Damit wir Dir für Deinen Fall spezifischen Rat geben können:
Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung
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hk_do
Beitrag 25.03.2023, 22:49
Beitrag #3


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Zitat (Mondfeuer @ 25.03.2023, 14:51) *
Mich verunsichert das mit der Beantragung der Neuerteilung, weil ich gelesen habe, wenn man zu früh dies macht, kann sowas nach hinten los gehen


Jein:

Wenn dein Antrag abgelehnt wird weil du z.B. keine (positive) MPU vorlegen kannst, dann wird auch diese Ablehnung im Register gespeichert und die Verjährung beginnt mit dem Datum der Ablehnung von neuem zu laufen.

Das kannst du aber leicht verhindern, indem du den Antrag zurückziehst, bevor er abgelehnt werden kann.



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Mondfeuer
Beitrag 26.03.2023, 07:59
Beitrag #4


Neuling


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Vielen Dank für eure Antworten.

Was die MPU angeht, mich hat das immer abgeschreckt weil man überall hört, ohne eine Vorbereitung auf die Fragen hat man keine Chance und wenn dem Psychologen dein Auftreten nicht gefällt oder du ihm unsympathisch bist, hat man eh keine chance. Ich habe schon mein ganzes Leben lang eine Prüfungsangst und sehe da meine Chance gegen null.
Möchte da jetzt auch nicht jammern, weil es meine eigene Schuld ist, in der Situation zu sein.

Das die MPU nach 15 Jahren verjährt ist mir neu, danke für die Information.

Hatte es bis jetzt so verstanden, dass nach 10 Jahren meine Straftat verjährt ist und wenn ich mir in diesem Zeitraum nichts mehr zu Schulden kommen lies, ist der Strafbestand der die MPU zu Folge hat ja gelöscht und den gibt es „sozusagen“ nicht mehr.
Das mit den 10 Jahren der Verjährung, hier fängt mein Unverständnis an, wenn das so sein sollte, wie darf dass dann noch gegen mich verwendet werden?

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Jens
Beitrag 26.03.2023, 08:37
Beitrag #5


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Zitat (Mondfeuer @ 25.03.2023, 15:51) *
Das erste mal 2005 mit einem Fahrverbot und 2012 mit Fahrverbot und MPU, weil Wiedergolungstäter.

Wieviel Promille hattest du beim ersten Mal? Wieviel beim zweiten Mal?
Wieso Wiederholungstäter? Wenn es nur ein Fahrverbot gab, dann waren die Fahrten wohl Ordnungswidrigkeiten, die damals eine Tilgungsfrist von fünf Jahren hatten. D.h. 2012 hätte die Fahrt aus 2005 schon getilgt sein müssen, außer wenn du zwischenzeitlich weitere, damals tilgungshemmende, Verstöße im Straßenverkehr begangen hattest. think.gif
Wann wurde die Fahrerlaubnis entzogen? Nachdem du die angeordnete MPU nicht gemacht hast?


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Mondfeuer
Beitrag 26.03.2023, 09:30
Beitrag #6


Neuling


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Leider weiß ich das nicht mehr so genau.

Beim ersten mal 2005 war ich unter der Promillegrenzen, wo keine MPU fällig gewesen wäre, da war das mit Fahrverbot,Geldstrafe und Punkte erledigt. Habe dann meinen Führerschein wiederbekommen.

2012 bekam ich eine Geldstrafe,Punkte, Fahrverbot und die Auflage eine MPU zu machen. Meine dass da auch der Promillewert zu hoch war und ausschlaggebend. Das mit dem Wiederholungstäter war u.a. meine Annahme.

Mir ist bewusst, das es ungünstig ist das nicht mehr genau zu wissen, wieviel Promille es waren.

Der FS wurde beide male vor Ort bei der Kontrolle einbehalten.
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Mondfeuer
Beitrag 26.03.2023, 09:58
Beitrag #7


Neuling


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Zwischen 2005 und 2012 hab ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen oder besser gesagt und Wahrheitsgemäß, ich wurde nicht erwischt. Da ich nicht zur MPU angetreten bin, habe ich das mit dem FS gelassen und meine „kleine“ Hoffnung liegt jetzt an den 10 Jahren auf Verjährung.

Wie kann ich den herausfinden, wie der Stand der Dinge ist?

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Jens
Beitrag 26.03.2023, 10:34
Beitrag #8


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So ganz werde ich aus deinen Antworten nicht schlau. Liegt vermutlich daran, dass du die Begrifflichkeiten nicht kennst (kein Vorwurf). Zudem ist deine Schilderung ungenau, was wohl auch der langen Zeit geschuldet ist, die seitdem vergangen ist.

Am besten fragst du mal ab, was im Fahreignungsregister eingetragen ist (hier klicken).

Grundsätzlich ist es zwar so, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis eine Tilgungsfrist von 10 Jahren hat. Aber diese 10 Jahre beginnen erst mit der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen, bzw. alternativ fünf Jahre nach der Entziehung wenn bis dahin keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde. Auf dich trifft der zweite Fall zu, so dass die Entziehung insgesamt erst nach 15 Jahren getilgt wird.


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Mondfeuer
Beitrag 26.03.2023, 10:44
Beitrag #9


Neuling


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Danke für den Link, werde versuchen aus dem was herauszufinden.
Die richtigen Bergriffe sind mir nicht geläufig unf die lange Zeit und solche unangenehme Themen verdrängt man auch gerne.
Vielen Dank für die Antworten.
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