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> Parken auf Gehweg: Wann kann man von Vorsatz ausgehen?
Frank999
Beitrag 18.03.2023, 20:21
Beitrag #1


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Hallo!
Wenn man den fließenden Autoverkehr nicht behindern möchte, ist es manchmal notwendig, halbhüftig auf dem Gehweg zu parken (obwohl dieses durch Schild nicht angeordnet ist).
Das geht also schon ein wenig in Richtung Notparken, alleine schon, weil die Stadt eigentlich verpflichtet sein sollte, für ausreichend Parkplätze zu sorgen.

Nehmen wir mal an, man wird vom Ordnungsamt kontaktiert, und parkt daraufhin wieder mit zwei Rädern auf dem Gehweg.
Ist dann schon die Voraussetzung des Vorsatzes gegeben?

Oder ist der erste Bescheid noch gar nicht rechtskräftig? Man könnte ja vergessen haben, wer der Fahrer ist usw.

Stimmt es wirklich, dass das Ordnungsamt bereits beim zweiten Verstoß eine Erhöhung vornehmen darf?
Wie viel sind dabei üblich (im ruhenden Verkehr)? Akzeptable 50 %, oder sogar gleich 100 % ?

Viele Grüße, Frank
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Q-Treiberin
Beitrag 18.03.2023, 20:30
Beitrag #2


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Zitat (Frank-Helbig)
Wenn man den fließenden Autoverkehr nicht behindern möchte, ist es manchmal notwendig, halbhüftig auf dem Gehweg zu parken (obwohl dieses durch Schild nicht angeordnet ist).
Echt?
Wo steht das?

Zitat
Das geht also schon ein wenig in Richtung Notparken, alleine schon, weil die Stadt eigentlich verpflichtet sein sollte, für ausreichend Parkplätze zu sorgen.
Echt?
Wo steht das?


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oder
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Freisinn
Beitrag 18.03.2023, 23:02
Beitrag #3


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Zitat (Frank-Helbig @ 18.03.2023, 20:21) *
Nehmen wir mal an, man wird vom Ordnungsamt kontaktiert, und parkt daraufhin wieder mit zwei Rädern auf dem Gehweg.
Ist dann schon die Voraussetzung des Vorsatzes gegeben?

Natürlich ist das Vorsatz, wenn dir das verbotswidrige Verhalten mitgeteilt wurde und die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann. Ich verdopple dann grundsätzlich.
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shortie
Beitrag 19.03.2023, 07:20
Beitrag #4


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Zitat (Frank-Helbig @ 18.03.2023, 20:21) *
ist es manchmal notwendig, halbhüftig auf dem Gehweg zu parken
Das geht also schon ein wenig in Richtung Notparken

Hab ich Anzeichen von Sarkasmus nicht gesehen oder meinst du das am Ende wirklich so?


Zitat (Frank-Helbig @ 18.03.2023, 20:21) *
Stimmt es wirklich, dass das Ordnungsamt bereits beim zweiten Verstoß eine Erhöhung vornehmen darf?

Das stimmt natürlich nicht.
Wenn Anzeichen für Vorsatz vorliegen, darf auch schon beim ersten Verstoß erhöht werden.
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Frank999
Beitrag 19.03.2023, 12:06
Beitrag #5


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Zitat (Freisinn @ 18.03.2023, 23:02) *
Natürlich ist das Vorsatz, wenn dir das verbotswidrige Verhalten mitgeteilt wurde und die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann. Ich verdopple dann grundsätzlich.

Was ist aber, wenn man gerade im Urlaub ist, und die Briefpost erst nach vier Wochen gelesen werden kann?
In diesem Zeitraum hat man doch keinerlei Kenntnis davon erlangt, dass das Ordnungsamt etwas von einem möchte.
Wenn man also erneut wieder falsch parkt, und schlichtweg keine Ahnung davon hat, dass es verkehrt sein könnte, kann es kein Vorsatz sein.

Zitat (shortie @ 19.03.2023, 07:20) *
Hab ich Anzeichen von Sarkasmus nicht gesehen oder meinst du das am Ende wirklich so?

Notparken: Es soll Städte geben, wo darüber berichtet wird. Den Begriff habe ich hier gefunden (List und Linden müßte wohl ein Stadtteil in Hannover sein)
https://hallolindenlimmer.de/notparken-in-l...en-in-der-list/

Zitat (Frank-Helbig @ 18.03.2023, 20:21) *
Wenn Anzeichen für Vorsatz vorliegen, darf auch schon beim ersten Verstoß erhöht werden.

Puh, ist aber schwierig, wenn z.B. VZ 286 mit Pfeil von Fahrbahn weg aufgestellt ist.
Ganz im Ernst: Ich kenne Verkehrsteilnehmende, die so etwas völlig falsch interpretieren, und vielmehr denken, dass sie ab hier aufgesattelt (halbhüftig) parken sollen.
Dann dürfte es mit dem Vorsatz schwierig werden.
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AMenge
Beitrag 19.03.2023, 12:53
Beitrag #6


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Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 12:06) *
Wenn man also erneut wieder falsch parkt, und schlichtweg keine Ahnung davon hat, dass es verkehrt sein könnte, kann es kein Vorsatz sein.

Dass es falsch ist solltest du bereits in der Fahrschule gelernt haben.

Davon abgesehen finde ich deine grundsätzlichen Annamen sehr spannend. Du möchtest also durch dein Parken den fließenden (Auto-)Verkehr nicht behindern. Menschen zu behindern, die den Gehweg nutzen möchten ist aber vollkommen okay?

Und wie kommst du auf das schmale Brett, dass Städte dafür zu sorgen hätten, dass du deinen privaten PKW parken kannst?
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rapit
Beitrag 19.03.2023, 15:42
Beitrag #7


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Zitat (AMenge @ 19.03.2023, 12:53) *
Und wie kommst du auf das schmale Brett, dass Städte dafür zu sorgen hätten, dass du deinen privaten PKW parken kannst?

Nach der langen Lockdownzeit wegen Corona sind seit geraumer Zeit die Stammtische wieder zugänglich. Da lernt man so einen Quatsch... wallbash.gif


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Freisinn
Beitrag 19.03.2023, 16:00
Beitrag #8


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Man glaubt gar nicht, wie oft dieses Argument von Falschparkern kommt. Manche sind überzeugt davon, aus nicht vorhandenen Parkplätzen ein Recht auf Falschparken ableiten zu können.
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Frank999
Beitrag 19.03.2023, 16:03
Beitrag #9


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Ich finde es zumindest fragwürdig, dass es keinen Mengenrabatt gibt. Eine Zehnerkarte im Schwimmbad ist auch preiswerter.
Nur bei den Bußgeldern geht es nach oben, wenn man wiederholt erwischt wird.
Zum Glück wird aber bei Verstößen im ruhenden Verkehr (komisches Wort, aber so scheint es wirklich zu heißen) der Führerschein nicht einkassiert, was bei Trunkenheit oder Raserei hingegen schnell passieren kann.

Nachtrag:
Das Recht auf einen Parkplatz hat aber auch mit dem Gewohnheitsrecht zu tun. Die Stadtverwaltungen dürfen doch keine Parkplätze von Steuerzahlern vernichten.
Somit sind wir wieder beim Notparken.
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Freisinn
Beitrag 19.03.2023, 16:12
Beitrag #10


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ok, du schreibts so einen Humbug, dass ich das tatsächlich nicht mehr ernst nehmen kann.
Und natürlich kann bei einer Häufung von Verstößen im ruhenden Verkehr die Ungeeignetheit festgestellt und die Fahrerlaubnis entzogen werden.
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rapit
Beitrag 19.03.2023, 16:34
Beitrag #11


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Zitat (Freisinn @ 19.03.2023, 16:12) *
ok, du schreibts so einen Humbug, dass ich das tatsächlich nicht mehr ernst nehmen kann.

+ 1 wavey.gif

Allerdings musste ich bei
Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 16:03) *
Parkplätze ... vernichten
gerade daran denken, wie ich mich die Tage über zwei ehemalige Parkboxen wunderte, die mit Fahrradständern unbenutzbar gemacht wurden.

Und zwar diese beiden hier.

Da wird nie ein Fahrrad parken. Nie!

Das vorhandene öffentliche Parkhaus dort ist gerne mal belegt, jetzt fehlen also noch zwi Parkplätze mehr draußen wallbash.gif

Sämtliche Gebäude rund herum, die man evtl. erreichen wil, haben ausreichen dimensionierte Fahrradständer direkt vor den Eingängen. Es besteht also gar kein Grund, sein Fahrrad fernab der Eingänge zu parken.
Aber man hat mal eben Steuergelder verschwendet, Parkplätze vernichtet, und schürt nebenbei noch ein wenig Hass einiger Autofahrer auf Radfahrende ranting.gif unserm Grünen Verkehrsdezernenten sei Dank... wallbash.gif
Da stelle ich mir schon auch die Frage, warum sich Verantwortliche für solch einen Schwachfug, mit dem nutzlos Steuergelder verbraten werden, eigentlich nicht finanziell beteiligen müssen?


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Q-Treiberin
Beitrag 19.03.2023, 16:56
Beitrag #12


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Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 16:03) *
dass es keinen Mengenrabatt gibt. Eine Zehnerkarte im Schwimmbad ist auch preiswerter.
(…)
Das Recht auf einen Parkplatz hat aber auch mit dem Gewohnheitsrecht zu tun. Die Stadtverwaltungen dürfen doch keine Parkplätze von Steuerzahlern vernichten.
Somit sind wir wieder beim Notparken.
rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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Frank999
Beitrag 19.03.2023, 17:01
Beitrag #13


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Zitat (rapit @ 19.03.2023, 16:34) *

Vielleicht hat dort häufiger mal ein Lkw oder größerer Pkw parkiert, und der Kurvenbereich war deshalb nicht gut einsehbar.
Oder es sollte einfach mal die Quote an Fahrradständern pro Einwohner erfüllt werden.
Es soll sogar Tankstellen geben, in Autobahnnähe, aber fernab von Dörfern, und auch dort müssen Fahrradständer aufgestellt werden. Obwohl nie nicht niemals da jemand mit dem Fahrrad langkommt und zwecks Zwischenstopp einige Zigaretten oder einen Kaffee holt.
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Q-Treiberin
Beitrag 19.03.2023, 17:01
Beitrag #14


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Zitat (rapit @ 19.03.2023, 16:34) *
Aber man hat mal eben Steuergelder verschwendet, Parkplätze vernichtet, und schürt nebenbei noch ein wenig Hass einiger Autofahrer auf Radfahrende ranting.gif unserm Grünen Verkehrsdezernenten sei Dank... wallbash.gif
Wir haben einen „grünen“ Verkehrssenator der in seiner Amtszeit schon hunderte von schönen (klimawichtigen) Bäumen hat fällen lassen, mehrere hundert Parkplätze vernichtet hat nur um seine Ideologie durchzusetzen….

Und die heißt nun mal „Autos raus aus Hamburg“… mad.gif

Von dem unseligen Anwohnerparken mal ganz abgesehen…



@Frank-Helbig, irgendwie hoffe ich dass Du nur ein Troll bist….


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Frank999
Beitrag 19.03.2023, 17:08
Beitrag #15


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Zitat (Q-Treiberin @ 19.03.2023, 17:01) *
irgendwie hoffe ich dass Du nur ein Troll bist….

Man sollte nicht vergessen, dass ihr Expertinnen und Experten seid. Ihr habt werktäglich und sogar in eurer Freizeit mit Verkehrsrecht zu tun.
Der interessierte Laie hingegen nicht. Der nicht interessierte Laie - sondern nur der Betroffene - hingegen nur ganz selten.
Somit wäre es doch klasse, andere Sichtweisen zur Kenntnis zu nehmen. Also keineswegs zu akzeptieren. Aber zumindest eben das Recht zuzusprechen, dass Nicht-Fachleute einer anderen Meinung sein dürfen.
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AMenge
Beitrag 19.03.2023, 17:16
Beitrag #16


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Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 16:03) *
Ich finde es zumindest fragwürdig, dass es keinen Mengenrabatt gibt. Eine Zehnerkarte im Schwimmbad ist auch preiswerter.
Nur bei den Bußgeldern geht es nach oben, wenn man wiederholt erwischt wird.

Nur für den Fall, dass du nicht rumtorllen willst sondern den Quatsch ernst meinst: Bußgelder stellen eine Form der Sanktionierung dar, mit der bei dir eine Verhaltensänderung erreicht werden soll. Der Rabatt bei der Zehnerkarte soll ein Verhalten verstärken. Erkennst du den Unterschied?

Zitat
Das Recht auf einen Parkplatz hat aber auch mit dem Gewohnheitsrecht zu tun. Die Stadtverwaltungen dürfen doch keine Parkplätze von Steuerzahlern vernichten.

Informier dich doch bitte erstmal, was der Begriff "Gewohnheitsrecht" bedeutet, bevor du ihn verwendest. Davon abgesehen dürfen selbstverständlich Parkplätze entfernt und die Flächen einem anderen Zweck zugeführt werden. Das sind nämlich Flächen, die allen Bürgern gehören und nicht nur Autofahrern. Davon abgesehen zahlen alle Bürger Steuern und nicht nur Autofahrer.

Dein Geschwätz erreicht wirklich allerunterstes Stammtischniveau - oder obere Troll-Liga.
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Q-Treiberin
Beitrag 19.03.2023, 17:49
Beitrag #17


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Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 17:08) *
Ihr habt werktäglich und sogar in eurer Freizeit mit Verkehrsrecht zu tun.
Der interessierte Laie hingegen nicht. Der nicht interessierte Laie - sondern nur der Betroffene - hingegen nur ganz selten.
Ich habe nicht werktäglich mit Verkehrsrecht zu tun, aber ich habe mal eine FE erworben und gelernt wo ich parken darf und wo nicht!

Und der „interessierte Laie“ hat dieses evtl. auch getan.


Oder hast Du ggf. noch nie eine FE erworben? Dann wärst Du für Deine kruden Thesen entschuldigt.


Zitat (AMenge)
Dein Geschwätz erreicht wirklich allerunterstes Stammtischniveau - oder obere Troll-Liga.
+1


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Mueck
Beitrag 19.03.2023, 19:44
Beitrag #18


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Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 17:01) *
Vielleicht hat dort häufiger mal ein Lkw oder größerer Pkw parkiert, und der Kurvenbereich war deshalb nicht gut einsehbar.
Das Freihalten von Sichtdreiecken ist durchaus gelegentlich ein Grund für Radabstellplätze, sind auch massiv genug, um gegen Grünflächenparker ... rolleyes.gif

Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 17:01) *
Es soll sogar Tankstellen geben, in Autobahnnähe, aber fernab von Dörfern, und auch dort müssen Fahrradständer aufgestellt werden. Obwohl nie nicht niemals da jemand mit dem Fahrrad langkommt und zwecks Zwischenstopp einige Zigaretten oder einen Kaffee holt.
Hier kann man von einer Radroute auf einen Autobahnraststätte abbiegen whistling.gif
... nur nicht wieder zurück ... blink.gif
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rapit
Beitrag 19.03.2023, 20:29
Beitrag #19


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Sichtdreiecke an einer Grundstückszufahrt? Nur, weil die sich in der Zufahrt Vz 340 aufgemalt haben? think.gif


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rapit
Beitrag 19.03.2023, 21:44
Beitrag #20


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Ach übrigens, vielleicht könnte ein Mod ja mal den Faden hier mit dem früheren zusammenführen.

Der TE postet ja mehr oder weniger immer dieselbe Frage, und eigentlich gilt doch

Ein user, ein Problem, = ein Thread?


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Frank999
Beitrag 19.03.2023, 21:59
Beitrag #21


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Huch, bist Du jetzt ein Totengräber?
Der Thread ist von 2020. Damals gab es sogar noch den alten Bußgeldkatalog.
Da hat sich doch viel geändert; auch in der Vorgehensweise des Ordnungsamtes.
So wird in Berlin, und sogar in Hamburg, viel härter vorgegangen, obwohl gerade dort der Parkdruck sehr hoch ist.
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cybershadow
Beitrag 19.03.2023, 22:09
Beitrag #22


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Es wird konsequenter vorgegangen, weil durch den höheren "Parkdruck" erfahrungsgemäß viel dreister falschgeparkt wird.
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HaWeThie
Beitrag 19.03.2023, 22:51
Beitrag #23


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Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 16:03) *
Ich finde es zumindest fragwürdig, dass es keinen Mengenrabatt gibt. Eine Zehnerkarte im Schwimmbad ist auch preiswerter.
Stimmt, der dritte Mord gibt auch nur noch 5 Jahre....


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rapit
Beitrag 19.03.2023, 23:47
Beitrag #24


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Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 21:59) *
Huch, bist Du jetzt ein Totengräber?
Der Thread ist von 2020. Damals gab es sogar noch den alten Bußgeldkatalog.

Na und?

Die Vorsatzproblematik hat sich nicht geändert.

Und dass Gehwegparken verboten ist, auch nicht.

Wer sich für seine Trollerei nicht einmal neue Ideen ausdenkt, sondern das Forum mit immer den gleichen Fragen zumüllt, bekommt nach den Forenregeln nur einen Faden. Punktum.

Und sobald eines unserer Moderatoren darauf aufmerksam wird, wird sicher die Zusammenlegung erfolgen.


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silenz
Beitrag 20.03.2023, 00:09
Beitrag #25


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Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 12:06) *
Was ist aber, wenn man gerade im Urlaub ist, und die Briefpost erst nach vier Wochen gelesen werden kann?
In diesem Zeitraum hat man doch keinerlei Kenntnis davon erlangt, dass das Ordnungsamt etwas von einem möchte.
Wenn man also erneut wieder falsch parkt, und schlichtweg keine Ahnung davon hat, dass es verkehrt sein könnte, kann es kein Vorsatz sein.


Parken auf dem Gehweg kann eigentlich grundsätzlich nur mit Vorsatz sein, wenn es keine Schilder gibt (VZ 315), die dies explizit erlauben.

Zitat (Frank-Helbig @ 19.03.2023, 12:06) *
Notparken: Es soll Städte geben, wo darüber berichtet wird. Den Begriff habe ich hier gefunden (List und Linden müßte wohl ein Stadtteil in Hannover sein)
https://hallolindenlimmer.de/notparken-in-l...en-in-der-list/


Puh. Wenn es in dem Blog-Artikel wenigstens darum ginge, dass vorhandene Parkplätze abgeschafft wurden... Aber nein, es geht darum, dass durch Poller unterbunden wurde, dass auf dem Gehweg geparkt wird. Kanste dir nicht ausdenken.

Zitat (Frank-Helbig @ 18.03.2023, 20:21) *
Puh, ist aber schwierig, wenn z.B. VZ 286 mit Pfeil von Fahrbahn weg aufgestellt ist.
Ganz im Ernst: Ich kenne Verkehrsteilnehmende, die so etwas völlig falsch interpretieren, und vielmehr denken, dass sie ab hier aufgesattelt (halbhüftig) parken sollen.
Dann dürfte es mit dem Vorsatz schwierig werden.


Es mag auch Verkehrsteilnehmer geben, die ein Durchfahrt verboten-Schild mit einer 50 drin für eine Altersbeschränkung halten. Die sollten dann aber nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
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rapit
Beitrag 20.03.2023, 09:55
Beitrag #26


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Zitat (silenz @ 20.03.2023, 00:09) *
Es mag auch Verkehrsteilnehmer geben, die ein Durchfahrt verboten-Schild mit einer 50 drin für eine Altersbeschränkung halten.

Ja klar, was denn sonst? Geschwindigkeitsbeschränkungen haben ein "km" hinter der Ziffer! So habe ich das gelernt!


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Frank999
Beitrag 20.03.2023, 10:32
Beitrag #27


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Wobei ich sowieso nicht verstehe, wieso auf den Schildern nicht korrekt km/h steht.
Sicher, das ist seit der Einführung so üblich. Man wollte bereits damals den Autofahrenden nicht überfordern.
Aber unser SI (System of International) so mit den Füßen zu treten.
Vielleicht klappt es ja irgendwann nach Abschaffung der Zeitumstellung, sich mal darüber grundsätzlich in der gesamten EU darüber zu unterhalten, und die Verkehrszeichen mit einer Geschwindigkeitsangabe zu versehen, und nicht mit einer Distanzangabe.
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Lesley
Beitrag 20.03.2023, 10:59
Beitrag #28


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Ist heute schon 1.April? wacko.gif

Bei deinen Ansichten zu Verkehrsregeln könnte der Spruch "Fahrerlaubnis in der Cornflakes Packung gefunden" echt wahr sein.

Mich würde wirklich mal interessieren, wie du zu den Ansichten kommst.
Die Dinge lernt man doch in der Fahrschule. think.gif




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"Lesen gefährdet die Dummheit."

== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 ==
18.08.2020 50.000 km
13.10.2021 100.000 km
05.05.2022 120.000 km
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rapit
Beitrag 20.03.2023, 11:39
Beitrag #29


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Wenn Du Dir die Beiträge des TE mal durchliest, kommst Du zu dem Ergebnis, dass er ein Radfahrer ohne Fahrerlaubnis ist. wavey.gif

(Allerdings lernt man sowas auch in der Judendverkehrsschule) shutup.gif


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Tinu
Beitrag 20.03.2023, 11:42
Beitrag #30


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Zitat (rapit @ 20.03.2023, 09:55) *
Geschwindigkeitsbeschränkungen haben ein "km" hinter der Ziffer!

Du solltest noch einen Ironie-Smiley für Frank-Helbig setzen, bevor er noch weiter abdriftet.


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Gruß
Martin
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rapit
Beitrag 20.03.2023, 11:57
Beitrag #31


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Ich habe das aber so gelernt!
Und Fahrzeuge hatten noch ein Gewicht, keine "Masse". Es gab noch Fußgänger und Radfahrer. Und die Bundespost durfte überall halten, um im Haus-zu-Haus-Verkehr Pakete zu liefern. Im Gegensatz zu UPS rolleyes.gif
Ist das heute nicht mehr so?
Manche Schilder sehen auch so extrem anders aus. Die Fahrräder haben keine Pedale und keine Lampen mehr. Und gewarnt wird nicht mehr vor Radfahrern, sondern vor Fahrrädern, die mit heruntergefallenem Fahrer die Straße kreuzen könnten. Ist ja auch klar, das sitzt keiner mehr zum Lenken und Bremsen drauf, das ist schon gefährlich.
Und Pferde sind jetzt wohl alle gerade dabei, das Äpfeln zu beginnen, wenn man sich den Schwanz anschaut, früher waren die ganz entspannt. Immerhin sitzt da aber noch ein Reiter drauf, wie beim Motorrad, dort trägt der Fahrer jetzt Helm, früher ja nicht. Warum bei kleineren Zweirädern keiner draufsitzt, verstehe ich aber nicht. think.gif

Besonders verstehe ich nicht die neue Beschilderung an Bahnübergängen. Da fuhr früher eine Lok quer, oder es gab Zäune für einen beschrankten BÜ. Heute wird eine S-Bahn gezeigt, die vor einem flüchtet. huh.gif Was soll das sein? Wo ist die Gefahr? Ich fahre doch gar nicht auf die Schienen, ich quere sie doch nur! Und selbst wenn, einem Zug hinterherzufahren finde ich weniger gefährlich, als wenn der mir entgegenkäme. Aber dann würde man ja das Dreilichtspitzensignal sehen, zwei Lichter müssen die Schlusslichter sein! (Und jetzt komm' mir keiner mit "Rot", das ist doch stilisiert in schwarzweiß dargestellt, deswegen ist da nix rot!).
Dafür wird im Gegenzug überall die Überholverbotsbeschilderung vor Bahnübergängen entfernt. Das ist doch was gap.gif
laugh.gif


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Frank999
Beitrag 20.03.2023, 12:46
Beitrag #32


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Zitat (rapit @ 20.03.2023, 11:57) *
Dreilichtspitzensignal

Bei echten Zügen (ICE, S-Bahn, RE, IC) haben sogar alle drei Scheinwerfer die gleiche Helligkeit.
Bei einigen Stadtbahnen ist das obere Licht nicht so hell wie die beiden Hauptscheinwerfer !
Das finde ich schon irritierend. Also klar, man erkennt das Dreieck bzw. die Dreiecksignatur.
Aber nach meiner Auffassung müssten alle Leuchtmittel den gleichen Lumenwert erreichen.
Ich frage mich, wer einige U-Bahnen bzw. Stadtbahnen zugelassen hat.
Vielleicht gibt es dabei Ausnahmeregelungen? Man müßte mal einen Eisenbahner dazu befragen.
Zitat (rapit @ 20.03.2023, 11:57) *
Dafür wird im Gegenzug überall die Überholverbotsbeschilderung vor Bahnübergängen entfernt.

Echt jetzt? Das ist mir tatsächlich neu. Das finde ich nicht in Ordnung. Dazu reicht es, sich mal einige Dashcam-Videos anzuschauen.
Ich finde ja sogar diese Halbschranken unakzeptabel, weil sich da manchmal noch ein Verkehrsteilnehmender vorbeimogelt.
(Ja, Radfahrer, Mopedfahrer, und auch Autofahrer. Selbst schon erlebt, und erst neulich wieder in einer großen und bekannten lesenswerten Zeitung (B...) davon gelesen.
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Frank999
Beitrag 20.03.2023, 14:58
Beitrag #33


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Zitat (rapit @ 20.03.2023, 11:39) *
dass er ein Radfahrer ohne Fahrerlaubnis ist.

Wie kommst Du darauf? Ich habe einen Führerschein gemacht, und habe sogar noch ein Foto davon.
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rapit
Beitrag 20.03.2023, 15:08
Beitrag #34


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Zitat (Frank-Helbig @ 20.03.2023, 12:46) *
Bei echten Zügen (ICE, S-Bahn, RE, IC) haben sogar alle drei Scheinwerfer die gleiche Helligkeit.

Nein.

Zitat (Frank-Helbig @ 20.03.2023, 12:46) *
Zitat (rapit @ 20.03.2023, 11:57) *
Dafür wird im Gegenzug überall die Überholverbotsbeschilderung vor Bahnübergängen entfernt.
Echt jetzt? Das ist mir tatsächlich neu. Das finde ich nicht in Ordnung.

Ja, echt jetzt. Weil es gesetzlich verboten ist, vor Bahnübergängen zu überholen. Und seitdem somit unnötige Beschilderung rechtswidrig geworden ist. Überflüssig nämlich.


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Explosiv
Beitrag 20.03.2023, 21:25
Beitrag #35


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Autofahrer sind keine Laien in Sachen StVO. Die wird ihnen zum Erwerb der FE beigebracht. Und der Erwerb der FE anno dunnemols entbindet nicht von der Verpflichtung, sich auf dem Laufenden zu halten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht etc.
Es ist schon ewig so, dass ein Auffahren auf den Bürgersteig, egal ob zum Halten, Parken oder beim Wenden, Rangieren etc. zum Durchfallen bei der Fahrprüfung führt. Warum sollte es also nach der Prüfung erlaubt sein?
Ein Bärendienst der Kommunen, die das bisher geduldet haben. Kein Wunder, dass manche KFZ-Führer Schluckauf bekommen, wenn es plötzlich geahndet wird. Und mittlerweile endlich richtig Geld kostes und bei Behinderung sogar Punkte einbringt. Da kocht der Stammtisch.
Der schreibt aber keine Gesetze.


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Goetz
Beitrag 21.03.2023, 07:47
Beitrag #36


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Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Gehwegparken ist doch eigentlich generell vorsätzlich?! Oder???
Ich kann aus Unachtsamkeit zu schnell fahren, die Parkscheibe vergessen, oder im Parkverbot stehen, auch vor einer Einfahrt ....
Aber aus Unachtsamkeit über einen Bordstein fahren und auf dem Gehweg parken?? Das tut man doch bewusst!
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Jens
Beitrag 21.03.2023, 08:03
Beitrag #37


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Zitat (Goetz @ 21.03.2023, 07:47) *
Gehwegparken ist doch eigentlich generell vorsätzlich?! Oder???
Das sieht der Verordnungsgeber nicht so. Denn sonst hätte er das Gehwegparken nicht im Abschnitt I des Bußgeldkatalogs (Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten) sondern im Abschnitt II (Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten) aufgeführt.


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silenz
Beitrag 21.03.2023, 08:39
Beitrag #38


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Auch wenn es in jünger Vergangenheit ein paar Anpassungen an den Bußgeldern gegeben hat, gilt Falschparken in weiten Kreisen halt immer noch als Kavaliersdelikt.

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mir
Beitrag 21.03.2023, 09:31
Beitrag #39


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Was nichts daran ändert, ob es Vorsatz ist.

Entscheidend ist dabei eben: Merkt der Falschparker, dass er auf einem Gehweg parkt? Nicht immer ist das wirklich klar. Da gibt es ellenlange Threads im Forum zu!

Ob der Falschparker weiß, dass das verboten ist, ist dagegen im OWi-Recht belanglos. Da kann also durchaus öfters zur Verdoppelung gegriffen werden. Aber die meisten Städte sind ja falschparkerfreundlich.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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durban
Beitrag 21.03.2023, 09:45
Beitrag #40


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Es gibt durchaus Amtsgerichte, die grundsätzlich bei Gehwegparkern bei einem Einspruch - falls es trotz Hinweises zu einer Verurteilung kommen sollte - den Regelsatz wegen Vorsatz verdoppeln, wenn es vor Ort keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass man an der fraglichen Stelle parken darf. Allerdings kommt es da selten zu Urteilen... whistling.gif

Streng genommen ist fahrlässiges Gehwegparken nur in Sonderkonstellationen denkbar - z.B. wenn man von einem erlaubenden Verkehrsschild ausgeht, das es nicht gibt.


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silenz
Beitrag 21.03.2023, 13:28
Beitrag #41


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Irgendwo geistert ein Urteil vom OLG Düsseldorf herum, in dem der Richter wohl der Absicht ist, dass Parken auf dem Gehweg im Regelfall vorsätzlich sein muss.
Die Ordnungsbehörden ziehen die Vorsatz-Karte in der Regel wohl nur bei bekannten Wiederholungstätern.
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Frank999
Beitrag 21.03.2023, 19:20
Beitrag #42


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Zitat (silenz @ 21.03.2023, 13:28) *
wohl nur bei bekannten Wiederholungstätern.

Damit sind wir schon fast wieder bei der Eingangsfrage: Darf das Ordnungsamt bereits beim zweiten Verstoß eine Erhöhung vornehmen, oder erst beim dritten, oder erst beim zehnten Mal?
Wo ist der Schwellwert? Gibt es diesbezüglich Erfahrungswerte? Wann gilt man als etablierter Wiederholungsbetroffener einer Ordnungswidrigkeit?
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mir
Beitrag 21.03.2023, 19:34
Beitrag #43


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Die Erhöhung liegt am Vorsatz und nicht an der Anzahl der Wiederholungen.


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silenz
Beitrag 21.03.2023, 20:09
Beitrag #44


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Ja, aber da gibt es oft einen Unterschied zwischen theoretischer Rechtslage und praktischer Umsetzung.

Sieht man ja in letzter Zeit häufiger in den Medien. Von "drei entrüstete Anwohner, die schon immer geparkt haben"-Artikeln bis prominent Bremen.
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Explosiv
Beitrag 21.03.2023, 20:14
Beitrag #45


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Ja, es ist immer wieder faszinierend und gleichzeitig ekelerregend, wie manche Leute ganz offen entweder ihre Regelunkunde oder aber ihren Anspruch, sich über die Regeln hinwegsetzen zu können, kundtun.
ranting.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 21.03.2023, 20:42
Beitrag #46


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Zitat (Frank-Helbig @ 21.03.2023, 19:20) *
Darf das Ordnungsamt bereits beim zweiten Verstoß eine Erhöhung vornehmen, oder erst beim dritten, oder erst beim zehnten Mal?
Wo ist der Schwellwert?
Es gibt keinen „Schwellenwert“ und je nach Ausgangslage kann (und sollte!) das Ordnungsamt bzw. die Polizei schon beim ersten Verstoß auf Vorsatz plädieren und ahnden….

Manch einer „lernt“ (bzw. erinnert sich) nur an gelehrten Regeln über den Geldbeutel bzw. das Punktekonto…


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Frank999
Beitrag 22.03.2023, 19:21
Beitrag #47


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Ok, also auf dem Gehweg darf man nicht parken. Auch nicht mit zwei Rädern. Das lernt man in der Fahrschule.
Andererseits: Mann/Frau/divers möchte mal den typischen Betroffenen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (hier Gehwegparken) freundlich ansprechen.
Bei einer Vielzahl bekommt man zu hören: "Das wusste ich nicht".

Leider ist es tatsächlich so. Eine belastbare Quelle dazu habe ich nicht, aber sehr wohl eigene Erfahrungen.

Den Dialog mit Verkehrssündern spare ich mir inzwischen. Da kommt es nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zu einer echten Einsicht.
Stattdessen wird schwadroniert: "Ihr Radfahrer macht aber auch Fehler", bis hin zu "Sie haben ja gar kein Licht am Fahrrad", oder auch "Ihr Radfahrer seid die schlimmsten. Keine Steuern zahlen, aber meckern".
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mir
Beitrag 22.03.2023, 19:40
Beitrag #48


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Faszinierend ist dabei, dass die Leute sich Kenntnis über die kompliziertesten Zusammenhänge beschaffen können, wenn es zu ihrem Vorteil ist. Aber die einfache und einsichtige Vorschrift, dass man auf dem Gehweg nicht parken darf, soll in manchen Gegenden völlig unbekannt sein.

Na klar.

Den Dialog mit den Falschparkern (ehrlich gesagt finde ich hier religiöse Begriffe deplaziert) kann man abkürzen, indem man darauf verweist, dass sie diesen Dialog gerne im Bußgeldverfahren führen können.


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rapit
Beitrag 22.03.2023, 20:06
Beitrag #49


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Zitat (silenz @ 21.03.2023, 13:28) *
Irgendwo geistert ein Urteil vom OLG Düsseldorf herum, in dem der Richter wohl der Absicht ist, dass Parken auf dem Gehweg im Regelfall vorsätzlich sein muss.
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Wenn nur ein Auto auf dem Gehweg parkt, ist das sicher vorsätzlich.
Stehen da aber ganz viele und einer parkt in einer Lücke ein, wird der im Regelfall davon ausgehen, dass das Gehwegparken angeordnet ist und nach dem Pribzip des Mitzieheffektes sich keine Gedanken darüber machen, dass sein Parken rechtswidrig ist. Und das dürfte dann der Grund sein, erst im Wiederholungsfall von Vorsatz auszugehen.

Im übrigen ist Gehwegparken viel häufiger versehentlich angeordnet, als man denkt. Denn der Regelungsbereich von Vz 315 endet, anders als bei 283/286 nicht an der nächsten Kreuzung/Einmündung shutup.gif


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Frank999
Beitrag 22.03.2023, 20:17
Beitrag #50


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Diesen Mitzieheffekt findet man nicht nur bei gelb- und roten Ampeln, sondern tatsächlich beim halbhüftigen Parken.

Da gibt es tolle Stellen, in unserer Stadt. An manchen Tagen wird korrekt geparkt. Aber steht erst einmal ein Fahrzeug mit zwei Rädern auf dem Gehweg, machen es die anderen Verkehrsteilnehmenden nach. Und schwups, stehen ganz viele Autos verkehrt.

Ich wollte gerade schreiben, dass ich zum Thema Mitzieheffekt nichts in der Wikipedia finde. Das war vor über einem Jahr tatsächlich der Fall.
Den Begriff "mitziehen" gab es bisher nur in der Fotografie, obwohl er mir im Verkehrsrecht bereits vor zehn Jahren auffiel. Zumindest bei roten Ampeln.

Doch eine Abfrage in einer Suchmaschine meiner Wahl ergab, dass es inzwischen mehreren Seiten gibt (auch die deutschsprachige Wikipedia), die sich damit beschäftigen.
Ok, bei ruhendem Verkehr ist es wohl die fehlende Vorbildfunktion.

Deshalb kann es sogar angebracht sein, bei Bagatellverstößen einen freundlichen Hinweis (handgeschriebener Zettel) an der Windschutzscheibe anzubringen.
Denn der Erste parkt nur zehn Zentimeter auf dem Gehweg (mit Spiegel sind es dann doch 30 cm), der nächste etwas mehr, und irgendwann stehen die Pkw und sogar schwere Lkw fast einen Meter auf dem Bürgersteig.

Nachtrag:
Ich sehe gerade, dass das Lemma in der deutschsprachigen Wikipedia im September 2016 angelegt wurde.
Anscheinend gab es sogar einen klitzekleinen Edit von mir. Doch ich hatte es völlig vergessen. Da bin ich gerade über mich selbst erstaunt.
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