... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V   1 2 >  
Reply to this topicStart new topic
> Umweltzone Euro 6
Elvispressluft
Beitrag 17.03.2023, 11:53
Beitrag #1


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



    
 
Hallo zusammen,

da in einigen Städten wie zum Beispiel in Stuttgart nur noch mit Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro 6 gefahren werden darf habe ich jetzt folgende Frage:

Angenommen ich werde mit meinem Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 bei einer Routine Kontrolle (nicht speziell wegen des Fahrverbots) angehalten. Das Fahrzeug sieht relativ modern aus und das Fahrzeugmodell gab es auch schon mit Euro 6, also man sieht es dem Auto überhaupt nicht an dass es sich um einen Euro 5 handelt. Wenn ich jetzt aber bei der Kontrolle meinen Fahrzeugschein vorzeige und da Euro 5 drinsteht dann muss ich mit einer Strafe von über 100 Euro rechnen. Wenn ich jetzt aber meinen Fahrzeugschein „gerade nicht finde“ und die Kontrolle ja nicht explizit zur Überprüfung des Fahrverbots dient dann bestehen ja Chancen dass ich keine Strafe bekomme.

Deshalb jetzt die konkrete Frage: Kann die Polizei ohne dass der Fahrzeugschein vorliegt die Abgasnorm des Fahrzeugs einsehen?

VG Elvis
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 17.03.2023, 18:22
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1605
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Ja, kann sie. Es gibt ein Kennzeichen und eine FIN. Damit sollte eine Abfrage der Fahrzeugdaten beim KBA 24/7 möglich sein.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Elvispressluft
Beitrag 17.03.2023, 22:47
Beitrag #3


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



Mit wieviel Aufwand ist diese Anfrage verbunden? Und ist diese Anfrage allein über das Kennzeichen möglich? Oder wird die FIN dafür auf jeden Fall benötigt?

Mir ist klar dass man es irgendwie rausfinden kann wenn man will, aber die Frage zielte ja eher darauf ab ob die Polizei das bei einer Kontrolle bei der es eigentlich garnicht um das Fahrverbot geht „schnell mal“ überprüfen kann oder ob man dafür die FIN braucht und umfangreiche Recherchen anstellen muss, was dann ja höchstwahrscheinlich nicht gemacht wird.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 21.03.2023, 19:22
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 18.03.2023, 07:48
Beitrag #4


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 759
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (Elvispressluft @ 17.03.2023, 11:53) *
Wenn ich jetzt aber meinen Fahrzeugschein „gerade nicht finde“

Da gibts in der Regel von der Polizei so einen Kontrollbericht / Mängelkarte in dem u.a. auch fehlende Papiere angekreuzt werden und du damit aufgefordert bist innerhalb der nächsten Tage den FZ-Schein nachträglich vorzulegen.
Die 100 Euro Knolle läuft der Polizei nicht weg. Vor Ort wird ein "Sahnehäubchen" von 10 Euro fällig wegen Nichtmitführen des FZ-Scheins.

Zitat (Elvispressluft @ 17.03.2023, 11:53) *
Kann die Polizei ohne dass der Fahrzeugschein vorliegt die Abgasnorm des Fahrzeugs einsehen?

Ja, das kann sie.
Es ist aber nicht die Aufgabe der Polizei deinem FZ-Schein oder deiner Abgasnorm hinterher zu telefonieren oder anderweitig zu ermitteln.
Deshalb gibts diese Kontrollberichte. Es ist ja deine Pflicht mitzuführen. Tust du das nicht, ist es für dich Mehraufwand zu einer Polizeiwache zu fahren, dort zu warten und den FZ-Schein zu zeigen und am Ende doch deine Anzeige zu erhalten.

Zitat (Elvispressluft @ 17.03.2023, 11:53) *
(nicht speziell wegen des Fahrverbots)

Du als verkehrsteilnehmender Autofahrer hast schließlich das Recht, von der Polizei vollumfänglich und sorgfältig überprüft und kontrolliert zu werden.
Die Einhaltung des Fahrverbotes gehört natürlich dazu.

Du hast also eine faire und gute 80:20 Chance, das du auffällst und je nach Sorgfalt der Polizei steigt die Chance auf noch bessere 90:10
Go to the top of the page
 
+Quote Post
randy1
Beitrag 18.03.2023, 08:33
Beitrag #5


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 453
Beigetreten: 02.05.2017
Mitglieds-Nr.: 81460



Wie sieht das mit Oldtimern aus.
Mein Oldtimer ist 32 Jahre alt, hat als Benziner durch Nachrüstung die Schadstoffklasse D3.
Damit könnte ich Straßen befahren, die für Benziner mit Schadstoffklasse EURO 1 und 2 gesperrt sind. Stimmt das soweit???

Wer kann das kontrollieren? Steht die Schadstoffklasse bei Oldtimern auch im Kraftfahrzeugschein??
Für die Festsetzung der KFZ-Steuer ist bei Oldtimern die Schadstoffklsse je nicht relevant.
Spielt meine Schadstoffnachrüstung auf D3 bei einem Oldtimer überhaupt eine Rolle??
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 18.03.2023, 19:06
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7196
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Es käme darauf an, wie das Verkehrsverbote im konkreten Falle definiert bzw. angeordnet ist.

(gibt es solche Fälle in der Praxis schon?)

Rein theoretisch ist die D-Norm irrelevant, wenn es ein "Verbot für Euro 2" gibt. Rein praktisch wird man das hoffentlich etwas genauer definiert haben.

Und natürlich käme es auch darauf an, ob das konkrete Verbot überhaupt auch für Oldtimer gelten würde. Und wie man bei einem Oldtimer (schnell und einfach) die Schadstoffklasse feststelle wollte...

Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 19.03.2023, 07:46
Beitrag #7


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 759
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (randy1 @ 18.03.2023, 08:33) *
Wie sieht das mit Oldtimern aus.

Der "Oldtimer" ist definiert im § 2 Nr. 22 FZV

Oldtimer sind nach 35. BImSchV Anhang 3 von der Plakettenpflicht befreit und unterliegen auch nicht den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des BImSchG


Go to the top of the page
 
+Quote Post
randy1
Beitrag 19.03.2023, 09:32
Beitrag #8


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 453
Beigetreten: 02.05.2017
Mitglieds-Nr.: 81460



Danke Shorti für die beruhigende Antwort. Das leidige Thema ist auch für viele Oldtimerbesitzer interessant.
Die Oldtimerzulassung ist ein kleines Schlupfloch für richtig alte Autos. Mal sehen wann das Schlupfloch vom Gesetzgeber gestopft wird. mad.gif mad.gif

Aktuell zahle ich wegen der Nachrüstung auf D3 und meiner Scherbehinderung; Merkzeichen G; nur 60 EUR KFZ-Steuer.
Deshalb habe ich das Auto, wie viele andere Halter von Young-Oldtimern nicht als richtigen Oldtimer angemeldet.
Sobald sich gesetzlich was ändert, müsste ich handeln wegen des Bestandsschutzes. Hoffentlich wird das dann, wenn es soweit ist, im Forum rechtzeitig diskutiert.
In anderen Ländern deutet sich bereits an, dass die privaten Verbrenner bereits komplett aus den Innenstädten verbannt werden. ranting.gif ranting.gif ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 19.03.2023, 10:12
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Was ist denn ein
Zitat (randy1 @ 19.03.2023, 09:32) *
Young-Oldtimer

unsure.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
randy1
Beitrag 19.03.2023, 11:01
Beitrag #10


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 453
Beigetreten: 02.05.2017
Mitglieds-Nr.: 81460



Ein Auto, dass zwar mehr als 30 Jahre alt ist und nicht direkt als Oldtimer zugelassen ist.
Mein Auto erkennt man als Young-Oldtimer daran, dass ein altes Kennzeichen ohne den blauen EU-Balken montiert ist.
Dafür habe ich noch den alten D-Aufkleber am Heck. wavey.gif
Aus Kostengründen habe ich den alten Passat nicht als Oldtimer zugelassen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 19.03.2023, 11:16
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Okay think.gif
Aber dann ist @shorties Antwort ja nicht wirklich beruhigend für dich. Denn ohne Oldtimerzulassung, sprich ohne H-Kennzeichen, ist dein Wagen nicht von der Plakettenpflicht befreit und unterliegt sehr wohl den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des BImSchG.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
randy1
Beitrag 19.03.2023, 12:23
Beitrag #12


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 453
Beigetreten: 02.05.2017
Mitglieds-Nr.: 81460



Hallo Jens,
Wenn die Umweltzonen mit Fahrverboten für bestimmte Straßen weiter ausgedehnt werden und D3 nicht mehr ausreicht, dann werde ich das Auto als Oldtimer anmelden.
Ein entsprechendes Oldtimergutachten habe ich bei der letzten HU schon anfertigen lassen, das liegt in der Schublade. Darin ist der gute Erhaltungszustand des alten Familienautos dokumentiert.

Der Alptraum eines jeden Young-Oldtimer Besitzer ist ein unverschuldeter Verkehrsunfall und der Unfallgegener ist bei der HUK versichert.
Die HUK ist bekannt dafür, jegliche Leistungen massiv zu drücken. Die wollen eben die Ausgaben minimieren, damit sie die KFZ-Versicherungen am billigsten anbieten können.
Da ist dann ein 32 Jahre altes Auto eine Schrottkarre, die nichts mehr wert ist.
Da ist dann das Oldtimergutachten mit der Bescheinigung eines guten Erhaltungszustandes wichtig, wenn man prozessieren muss.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 19.03.2023, 12:31
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Bei einem unverschuldeten Unfall empfiehlt sich immer die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Egal wie alt das Auto ist. Und egal welchen Versicherer der Unfallgegner hat.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 19.03.2023, 14:01
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1605
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Ein Oldtimer-Gutachten (zur Umschreibung auf ein H-Kennzeichen) in der Schublade ist völlig wertlos und wird von vielen Zulassungsstellen wegen mangelnder Aktualität nicht anerkannt. Willst Du den Passat irgendwann als Oldtimer zulassen/ummelden, prophezeihe ich, dass Du ein neues Gutachten brauchst.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 19.03.2023, 15:07
Beitrag #15


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 759
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (randy1 @ 19.03.2023, 11:01) *
Ein Auto, dass zwar mehr als 30 Jahre alt ist und nicht direkt als Oldtimer zugelassen ist.

Das ist aber dumm. Dann gilt diese Ausnahme vom Verkehrsverbot für dein Auto nicht.

Zitat (randy1 @ 19.03.2023, 11:01) *
Aus Kostengründen habe ich den alten Passat nicht als Oldtimer zugelassen.

Wie teuer ist denn sowas?


Zitat (F117 @ 19.03.2023, 14:01) *
Ein Oldtimer-Gutachten ... in der Schublade ist völlig wertlos ... dass Du ein neues Gutachten brauchst.

Sehe ich genau so
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 19.03.2023, 17:23
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (shortie @ 19.03.2023, 15:07) *
Wie teuer ist denn sowas?

Die Kfz-Steuer für Oldtimer beträgt pauschal 191,73 Euro. Wobei die wegen seiner Schwerbehinderung um 50% reduziert werden müsste, wenn ich §3a Abs. 2 KraftStG richtig interpretiere, genau wie bei der derzeitigen Zulassung ohne H-Kennzeichen. Das wären dann knapp 96 Euro, also 36 Euro mehr als er derzeit zahlt.

Bleibt noch die Versicherung.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 19.03.2023, 17:27
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Ja, das ist für D3 Fahrzeuge mit wenig Hubraum relativ uninteressant wegen der Steuer auf Oldtimer zu gehen.

Hatte hier ja mal den Corsa A vorgestellt mit C12NZ Motor (also sehr wenig Hubraum) mit Kaltlaufregler.

Der kriegt seine grüne Plakette.

Interessant wäre daher - Idee auch schon vor Jahren - die Oldtimer Steuer zu splitten in bis 2 Liter Hubraum und darüber...


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
randy1
Beitrag 19.03.2023, 20:57
Beitrag #18


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 453
Beigetreten: 02.05.2017
Mitglieds-Nr.: 81460



Hallo Jens,
leider gibt es für Schwerbehinderte mit Merkzeichen G keine 50% Ermäßigung bei einer Oldtimerzulassung auf die KFZ Steuer.
Der Zoll steht auf dem Standpunkt, dass ein Oldtimer kein alltagstaugliches Auto zum normalen Gebrauch für einen Schwerbehinderten ist.

Link dazu:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-..._HI6993073.html

Für die Haftpflicht und Vollkasko zahle ich 160 EUR Versicherung im Jahr. Habe einen Zweitwagen den ich als Alltagsauto nutze.
Der wird aber auch von anderen Personen benutzt, sodass bei diesem Auto eine Steuerermäßigung wegen Schwerbehinderung schwierig ist. Wenn soetwas auffliegt kann es richtig Ärger geben.
Unter diesen Umständen ist eine Oldtimerzulassung nicht sinnvoll.

Durch die Schwerbehinderung könnte man eventuell eine Sondergenehmigung bekommen für Fahrten auf entsprechenden Straßen.
Diese Sondergenehmigungen kosten aber auch Gebühren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
netghost78
Beitrag 20.03.2023, 08:52
Beitrag #19


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 302
Beigetreten: 21.09.2004
Wohnort: Schmalkalden
Mitglieds-Nr.: 5683



Zitat (haschee @ 19.03.2023, 17:27) *
Interessant wäre daher - Idee auch schon vor Jahren - die Oldtimer Steuer zu splitten in bis 2 Liter Hubraum und darüber...

Da wäre ich auch dafür. Bei meinem 32 Jahre alten Fahrzeug mit gerechnetem 1200 ccm und Euro2-Umrüstung lohnt sich die Oldtimer-Steuer auch nicht. Wenn er noch Euro1 wäre, wäre Oldtimer zwar immer noch leicht teurer, aber man könnte es sich überlegen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 20.03.2023, 12:35
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24390
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, F117,

Zitat (F117 @ 17.03.2023, 18:22) *
Ja, kann sie. Es gibt ein Kennzeichen und eine FIN. Damit sollte eine Abfrage der Fahrzeugdaten beim KBA 24/7 möglich sein.

eine direkte Anfrage beim KBA ist gar nicht notwendig und außerhalb der "normalen" Dienstzeiten bei solchen Delikten gar nicht möglich.

Dafür gibt es die ZEVIS - Anfrage, die jederzeit über PC (Wache, Datenstation, je nach Ausstattung der Beamten sogar vor Ort) möglich ist und hier sieht man ganz schnell, welche Euro - Norm das Fahrzeug erfüllt.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Spidersangel
Beitrag 20.03.2023, 12:47
Beitrag #21


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 183
Beigetreten: 01.03.2019
Mitglieds-Nr.: 84911



@TE
Ob bei einer Kontrolle dies geprüft wird, hängt sehr von den Kollegen der LaPo ab.

Was ich Dir aber versichern kann ist, dass wenn Du geblitzt wirst, automatisch die Abfrage gemacht wird und selbst bei der kleinsten Geschwindigkeitsüberschreitung, ein dementsprechendes Knöllchen mit dazu kommt.
Auch beim Parken in besagter Zone kann es sehr schnell passieren, das eine kurze Abfrage im ZEVIS erfolgt.
Und dann ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird.
Vor allem im "Ländle".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 20.03.2023, 15:26
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1605
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Wieder was gelernt.

Danke @nachteule flowers.gif


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 20.03.2023, 17:00
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26599
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Jens @ 19.03.2023, 17:23) *
Bleibt noch die Versicherung.

eine Zulassung als Oldimer ist bei den meisten Versicherungen keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Oldtimer-Tarif. Es reicht, wenn man glaubhaft macht, dass es sich um ein Sammlerfahrzeug handelt, welches nicht im Alltag bewegt wird.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 20.03.2023, 22:04
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7196
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (shortie @ 19.03.2023, 07:46) *
Oldtimer sind nach 35. BImSchV Anhang 3 von der Plakettenpflicht befreit und unterliegen auch nicht den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des BImSchG


Unabhängig vom BImSchG ist z.B. in Darmstadt das Verkehrsverbot offensichtlich so ausgeschildert, wie in diesem Artikel abgebildet. Auch auf der Seite der Stadt Darmstadt finde ich keinen Hinweis über etwaige Ausnahmen für Oldtimer.

Dafür werden hier die Euro-Klassen gemäß ihrer Abgasschlüsselnummern wie folgt definiert:

• Euro 6: 36NO – 36YO
• Euro 5: 35AO – 35MO
• Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
• Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61
• Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
• Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
• Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

Damit zählen (dort) die D3-Fahrzeuge (30, 31, 36, 37 und 42) zu Euro 3 und sind nicht vom Fahrverbot betroffen.

Bei der Oldtimer-Zulassung wäre es dann vermutlich hilfreich, sich die alte Schlüsselnummer zu 14.1 in Feld 22 eintragen zu lassen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Elvispressluft
Beitrag 20.03.2023, 23:53
Beitrag #25


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



Zitat (Spidersangel @ 20.03.2023, 12:47) *
@TE
Auch beim Parken in besagter Zone kann es sehr schnell passieren, das eine kurze Abfrage im ZEVIS erfolgt.


Meinst du beim Parken allgemein oder nur im Falle von Falschparken? Und wie sieht es dann mit der Ermittlung des Fahrers aus? Es könnte ja sein der Fahrzeughalter kann sich nicht mehr erinnern war das Fahrzeug an dem Tag hatte.

Zitat (shortie @ 18.03.2023, 07:48) *
Zitat (Elvispressluft @ 17.03.2023, 11:53) *
Wenn ich jetzt aber meinen Fahrzeugschein „gerade nicht finde“

Da gibts in der Regel von der Polizei so einen Kontrollbericht / Mängelkarte in dem u.a. auch fehlende Papiere angekreuzt werden und du damit aufgefordert bist innerhalb der nächsten Tage den FZ-Schein nachträglich vorzulegen.


Das klingt sehr theoretisch. Ich wurde schon öfters angehalten (nicht innerhalb einer Fahrverbotszone) wo ich weder Fahrzeugschein noch Führerschein dabei hatte und es gab noch nie eine Mängelkarte oder ein Bußgeld. Es kann ja auch ohne Fahrzeugschein überprüft werden ob das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und ob ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bin.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 21.03.2023, 08:54
Bearbeitungsgrund: Zitate gekürzt. Bitte halte Dich an die Zitat-Konventionen und mache keine unnötigen Vollzitate!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Spidersangel
Beitrag 21.03.2023, 08:46
Beitrag #26


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 183
Beigetreten: 01.03.2019
Mitglieds-Nr.: 84911



Eine fehlende oder falsche Umweltplakette fällt direkt auf.
Das Personal, welches kontrolliert, hat dafür einen geübten Blick.
Eine Zevis-Abfrage erfolgt in der Regel nicht.
Allerdings kann es natürlich durchaus vorkommen, das sporadisch doch abgefragt wird oder aus einem anderen Grund mal kurz nachgeschaut wird.
Ausnahmen bestätigen immer die Regel.
Immer gemessen am Arbeitseifer des kontrollierenden Personals.
Ich mach Dir das mal an einem Beispiel fest.
Der eine GVD läuft durch die Gegend und ahndet stupide Falschparker.
Der andere GVD schaut sich beiläufig die TÜV-Plakette an und bemerkt dabei, das bei dieser mit einem feinen Filzstift die Jahreszahl geändert wurde.
Oder die Zulassungsplakette abgelöst war und nach weiterer Recherche der Mazda 3 mit dem vorliegenden Kennzeichen eigentlich ein T4 Bus von VW sein sollte. (das sind jetzt nur Beispiele aus dem täglichen Alltag)
Das würde dem ersten GVD der nur Parkscheine kontrolliert und vielleicht mal einen Behindertenparkplatz dabei hat, nie auffallen.
Im ruhenden Verkehr gilt in der BRD die Halterhaftung. Da braucht es keinen Fahrer.
In Ba-Wü (vor allem Stuggi) wird die Umweltzone ein bisschen strenger gehandhabt, als in anderen Bundesländern. Auch bei den Gerichten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 21.03.2023, 08:54
Beitrag #27


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 759
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (hk_do @ 20.03.2023, 22:04) *
finde ich keinen Hinweis über etwaige Ausnahmen für Oldtimer.

Das ist auch nicht erforderlich.
Die Ausnahmen stehen im Gesetz - für Rechtsgrundlagen siehe meinen Beitrag weiter oben

Zitat (Elvispressluft @ 20.03.2023, 23:53) *
Es kann ja auch ohne Fahrzeugschein überprüft werden ob das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und ob ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bin.

Dann hast du bisher einfach Glück gehabt.
Natürlich kann das sein. Aber es ist immer noch nicht die Aufgabe der Polizei deinem FZ-Schein oder FS hinterher zu telefonieren oder anderweitig zu ermitteln.
Du hast Mitführ- und Aushändigungspflicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 21.03.2023, 09:23
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (shortie @ 21.03.2023, 08:54) *
Das ist auch nicht erforderlich.
Die Ausnahmen stehen im Gesetz - für Rechtsgrundlagen siehe meinen Beitrag weiter oben
Hast du dir mal das Foto der Beschilderung im Link angeschaut? Das ist keine Umweltzonenbeschilderung. Da hilft deine genannte Rechtsgrundlage nicht weiter.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Elvispressluft
Beitrag 21.03.2023, 09:48
Beitrag #29


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



Zitat (Spidersangel @ 21.03.2023, 08:46) *
Eine fehlende oder falsche Umweltplakette fällt direkt auf.
Das Personal, welches kontrolliert, hat dafür einen geübten Blick.
Eine Zevis-Abfrage erfolgt in der Regel nicht.
Allerdings kann es natürlich durchaus vorkommen, das sporadisch doch abgefragt wird oder aus einem anderen Grund mal kurz nachgeschaut wird.
Ausnahmen bestätigen immer die Regel.
Immer gemessen am Arbeitseifer des kontrollierenden Personals.
Ich mach Dir das mal an einem Beispiel fest.
Der eine GVD läuft durch die Gegend und ahndet stupide Falschparker.
Der andere GVD schaut sich beiläufig die TÜV-Plakette an und bemerkt dabei, das bei dieser mit einem feinen Filzstift die Jahreszahl geändert wurde.
Oder die Zulassungsplakette abgelöst war und nach weiterer Recherche der Mazda 3 mit dem vorliegenden Kennzeichen eigentlich ein T4 Bus von VW sein sollte. (das sind jetzt nur Beispiele aus dem täglichen Alltag)
Das würde dem ersten GVD der nur Parkscheine kontrolliert und vielleicht mal einen Behindertenparkplatz dabei hat, nie auffallen.
Im ruhenden Verkehr gilt in der BRD die Halterhaftung. Da braucht es keinen Fahrer.
In Ba-Wü (vor allem Stuggi) wird die Umweltzone ein bisschen strenger gehandhabt, als in anderen Bundesländern. Auch bei den Gerichten.


Es geht ja nicht um eine fehlende oder manipulierte Umweltplakette und auch nicht um die normalen Umweltzonen in die jeder mit grüner Plakette einfahren darf, sondern um das spezielle Diesel Fahrverbot für Fahrzeuge die nicht die Euro 6 Norm erfüllen. Das kann man einem Fahrzeug garnicht ansehen da es ja manche Fahrzeuge sowohl aus Euro 5 als auch als Euro 6 gibt und es könnte ja auch noch ein Benziner sein. Deshalb ja auch die Frage wie das überhaupt kontrolliert werden soll außer den Fahrzeugschein einzusehen?

Das heißt wenn die Halterhaftung genauso wie beim falschen parken gilt und der Halter aber nicht mehr weiß wer gefahren ist dann müsste er im schlimmsten Fall mit den 20 Euro Bearbeitungsgebühren rechnen, aber nicht mit dem Bußgeld an sich oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Spidersangel
Beitrag 21.03.2023, 10:06
Beitrag #30


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 183
Beigetreten: 01.03.2019
Mitglieds-Nr.: 84911



Halterhaftung und der Kostenbescheid nach §25a StVG sind zwei völlig unterschiedliche Bereiche.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
randy1
Beitrag 21.03.2023, 12:17
Beitrag #31


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 453
Beigetreten: 02.05.2017
Mitglieds-Nr.: 81460



Für Schwerbehinderte Personen scheint es in Darmstadt Ausnahmen zu geben.

Zitat:

2. Zeitlich befristete Ausnahmen:

- Anwohner/-innen der von den Verkehrsbeschränkungen betroffenen Abschnitte der Heinrich- und Hügelstraße bis zum 30. Juni 2020. Sollten bis zum 31. März 2020 keine geeigneten Nachrüstsysteme für die betroffenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen, verlängert sich die Frist um ein Jahr.

- Taxis bis zum 30. Juni 2020

3. Schwerbehinderte Personen (§ 46 StVO)

Wie soll man soetwas kontrollieren???
Ausrede: Der Beifahrer war schwerbehindert mit Merkzeichen G, dann darf ich auch dort mit meinem alten Stinker fahren. think.gif think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Spidersangel
Beitrag 21.03.2023, 13:31
Beitrag #32


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 183
Beigetreten: 01.03.2019
Mitglieds-Nr.: 84911



Das hat in der Regel damit zu tun, das ein umgerüstetes Fahrzeug für Schwerbehinderte Personen, nicht einfach mal so erneuert werden kann.
Nur als Beispiel die Umrüstung auf Handgas oder Rollstuhllifte/Rampen.
Und da man dies im Gesetz nicht genau definieren kann, ist eben jeder mit dem blauen Schwerbehindertenausweis davon befreit.
Dafür braucht es aber in der Regel einen GdB von 100% mit aG.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Elvispressluft
Beitrag 21.03.2023, 21:26
Beitrag #33


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



Zitat (Spidersangel @ 21.03.2023, 10:06) *
Halterhaftung und der Kostenbescheid nach §25a StVG sind zwei völlig unterschiedliche Bereiche.


Kannst du das genauer erklären? Gilt jetzt bei einem Verstoß gegen das Diesel Fahrverbot im ruhenden Verkehr die Halterhaftung oder nicht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 22.03.2023, 01:14
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7196
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Die Halterhaftung beschränkt sich auf die Vefahrenskosten.

Die betragen z.Zt. 20 Euro zzgl. 3,50 Euro für die förmliche Zustellung.

Eine über diesen Kostenbescheid nach §25a StVG hinausgehende Halterhaftung gibt es in Deutschland auch im ruhenden Verkehr nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Elvispressluft
Beitrag 22.03.2023, 09:02
Beitrag #35


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



Das heißt ein Verstoß gegen das Fahrverbot im ruhenden Verkehr kostet dann theoretisch nur 20 Euro oder?

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.03.2023, 09:23
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 22.03.2023, 09:09
Beitrag #36


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1605
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Nö, nicht zwingend. In Dortmund kostet (nur als Beispiel) Parken ohne Feinstaubplakette 80 €. Begründung: Das Auto ist dorthin gefahren worden und nicht vom Himmel gefallen.

Und hör endlich mit Deinen elenden Vollzitaten auf.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 22.03.2023, 09:24
Beitrag #37


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30304
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



@Elvispressluft:
Bitte nutze nicht jedesmal den Zitieren-Button, wenn du antwortest. Das bläht nur die Beiträge unnötig auf. Grad wenn du auf einen direkt vor deiner Antwort stehenden Beitrag antwortest, ist das unnötig. Das Forum hat auch einen -Button. Und wenn du zitierst, dann kürze bitte das Zitat auf das notwendige Minimum. Danke


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 22.03.2023, 12:08
Beitrag #38


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 759
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (Jens @ 21.03.2023, 09:23) *
Hast du dir mal das Foto der Beschilderung im Link angeschaut? Das ist keine Umweltzonenbeschilderung.

Das ist aber eindeutig ein Verkehrsverbot nach 40 BImSchG - und davon sind Oldtimer befreit nach 35. BImSchV Anhang 3
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 22.03.2023, 13:20
Beitrag #39


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7196
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (F117 @ 22.03.2023, 09:09) *
Nö, nicht zwingend. In Dortmund kostet (nur als Beispiel) Parken ohne Feinstaubplakette 80 €. Begründung: Das Auto ist dorthin gefahren worden und nicht vom Himmel gefallen.


Aber nur, wenn der Fahrer auch ermittelt werden kann (oder der Halter nicht bestreitet, auch der Fahrer gewesen zu sein).

Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Halter bekommt den Kostenbescheid über 23,50 EUR.


Zitat (shortie @ 22.03.2023, 12:08) *
Das ist aber eindeutig ein Verkehrsverbot nach 40 BImSchG - und davon sind Oldtimer befreit nach 35. BImSchV Anhang 3


Die 35. BImSchV ist doch da überhaupt nicht im Spiel.

Es ist vielmehr ein über die eigentlich in den deutschen Vorschriften gesetzten Grenzen hinausgehendes Verbot, dass aufgrund des übergeordneten europäischen Rechts möglich (und notwendig) ist. Da gab es doch auch schon ein Urteil zu, IIRC im Zusammenhang mit den Fahrverboten in Stuttgart?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Elvispressluft
Beitrag 22.03.2023, 16:38
Beitrag #40


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



Hat des eigentlich irgendwelche Konsequenzen wenn öfters solche Verstöße im ruhenden Verkehr begangen werden und der Halter immer sagt er ist es nicht gewesen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 22.03.2023, 16:59
Beitrag #41


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 759
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (hk_do @ 22.03.2023, 13:20) *
Die 35. BImSchV ist doch da überhaupt nicht im Spiel.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Natürlich ist die im Spiel


§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes . . . . . . . .

§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
(3) Kraftfahrzeuge, die in Anhang 3 aufgeführt sind, sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß Absatz 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind.



Und in Anhang 3 Nr. 10 sind Oldtimer aufgeführt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 22.03.2023, 20:46
Beitrag #42


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7196
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (shortie @ 22.03.2023, 16:59) *
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?


Weil sich für die am Verkehr Teilnehmenden das Einfahrverbot aus dem angeordneten Zeichen 251 mit den dazu angebrachten Zusatzeichen ergibt. Zu diesem Zeichen gibt es in der StVO (Anlage 2, lfd. Nr. 29) keinen Verweis auf die 35. BImSchV bzw. deren Anhang 3. Ganz im Gegensatz zum Zeichen 270.1 (ebd. lfd. Nr. 44).

Für die Fahrzeugführenden kann es doch keine Rolle spielen, auf welcher Grundlage die Behörde das Verbot angeordnet hat, welche Einschränkungen diese dabei zu beachten hat oder eben aufgrund höherrangigem Recht eben doch nicht. Für die gilt, was am Straßenrand steht.

Die Stadt Darmstadt scheint im Übrigen der selben Meinung zu sein, denn es findet sich keine Erwähnung von Ausnahmen für Oldtimer auf deren Webseite.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 23.03.2023, 08:07
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Wäre ne Frage für nen Anwald der Konifere im Verkehr ist.

Oder am besten vor nem OLG durchfechten.

@hk-do:

Edit:
weiter oben ists verlinkt, sorry


Darmstadt selbst spricht von der

Zitat
Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 der
35. BImSchV



Ob das mal wieder so beabsichtigt war, daß die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht vielleicht auch dafür gelten könnten?



OT?:
Naja, wer Elektroautos ne grüne Plakette aufzwingt über nen Absatz der unten an Anhang 2 geklatscht wird...

Wer einen lichtechten "Stift" fordert und dann druckt...

Wer glaubt, daß unbedarfte Überwachungskräfte von 2 Plaketten überfordert sind...

Wer ne tote Verwesung in den Plakettenausgaberechten bis heute nicht geändert hat...

Wer (das nicht schuld der BimschV) schizophren zwischen Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katsen unterscheidet....

Wer (OLG Hamm) vor der halbgaren Änderung gegen den Bürger und für die Verwaltung entscheidet...


Der ist nicht mein Anspruch an Staat.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Elvispressluft
Beitrag 23.03.2023, 10:47
Beitrag #44


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



Zitat (hk_do @ 22.03.2023, 13:20) *
Aber nur, wenn der Fahrer auch ermittelt werden kann (oder der Halter nicht bestreitet, auch der Fahrer gewesen zu sein).

Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Halter bekommt den Kostenbescheid über 23,50 EUR.

Hat des eigentlich irgendwelche Konsequenzen wenn öfters solche Verstöße im ruhenden Verkehr begangen werden und der Halter immer sagt er ist es nicht gewesen?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.03.2023, 11:11
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche gekürzt und Antwort erkennbar gemacht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 23.03.2023, 11:12
Beitrag #45


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13410
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Moderativer Hinweis:
Wenn Du schon zitierst, dann nur die wesentlichen Passagen. Und vor allem nicht die Antwort zwischenrein setzen, so weiss doch niemand mehr, wer was geschrieben, gefragt und geantwortet hat.
Anleitung zur Benutzung der Zitierfunktion
Es ist nicht die Aufgabe der Moderation, hinter Dir aufzuräumen und Deine Postings in eine lesbare Form zu bringen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 23.03.2023, 13:04
Beitrag #46


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10605
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Zitat (Elvispressluft @ 17.03.2023, 12:53) *
da in einigen Städten wie zum Beispiel in Stuttgart nur noch mit Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro 6 gefahren werden darf habe ich jetzt folgende Frage:

Angenommen ich werde mit meinem Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 bei einer Routine Kontrolle (nicht speziell wegen des Fahrverbots) angehalten.
Es gibt in Stuttgart garkeine speziellen Kontrollen des Diesel-Fahrverbots.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HaWeThie
Beitrag 23.03.2023, 14:14
Beitrag #47


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6603
Beigetreten: 12.03.2004
Mitglieds-Nr.: 2251



Zitat
Hat des eigentlich irgendwelche Konsequenzen wenn öfters solche Verstöße im ruhenden Verkehr begangen werden und der Halter immer sagt er ist es nicht gewesen?

Sagt dir das Wort "Fahrtenbuch" irgendwas?


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 23.03.2023, 17:34
Beitrag #48


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 759
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Du bist aber hartnäckig im Nichtverstehen was?

Zitat (hk_do @ 22.03.2023, 20:46) *
Weil sich für die am Verkehr Teilnehmenden das Einfahrverbot aus dem angeordneten Zeichen 251 mit den dazu angebrachten Zusatzeichen ergibt.

Im § 40 BImSchG steht ein bestimmtes zu verwendendes VZ der StVO gar nicht drin.

Im Abs. 2 steht dazu:
"(2) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auf bestimmten Straßen oder in bestimmten Gebieten verbieten oder beschränken . . . "
Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stehen in der StVO.
Die bestimmten Straßen werden mit Streckenverboten ausgeschildert - z.B. VZ 251
Die bestimmten Gebiete jedoch mit dem Zonenverbot - VZ 270.1

Die unterschiede zwischen Streckenverbot und Zonenverbot werde ich dir nicht erklären.

Wichtig ist doch nur, aus welchem Grund das Verbot/die Beschränkung eingerichtet wurde. Und die Zusatzzeichen weisen Unmissverständlich auf § 40 BImSchG hin - und damit ist man unweigerlich bei der 35. BImSchV und dem Anhang 3
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 23.03.2023, 17:59
Beitrag #49


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7196
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Es bleibt wohl dabei, dass wir in diesem Punkt unterschiedlicher Meinung sind.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Elvispressluft
Beitrag 24.03.2023, 08:37
Beitrag #50


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 02.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88274



Zitat (GM_ @ 23.03.2023, 13:04) *
Es gibt in Stuttgart garkeine speziellen Kontrollen des Diesel-Fahrverbots.

Das ist mir bewusst, aber wenn ich in einer Routine Kontrolle meine „Euro 5“ Fahrzeugschein zeige habe ich ja ein Problem oder?

Zitat (HaWeThie @ 23.03.2023, 14:14) *
Sagt dir das Wort "Fahrtenbuch" irgendwas?

Bis ein Fahrtenbuch auferlegt wird muss ja einiges passieren oder? Und was ist eigentlich wenn man eine Fahrtenbuchauflage hat, aber es dann zufällig am Tag des Verstoßes „vergessen“ wurde zu führen?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.03.2023, 08:47
Bearbeitungsgrund: Zitate und Antworten erkennbar gemacht
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V   1 2 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 10:57