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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 02.05.2021 Mitglieds-Nr.: 88274 ![]() |
da in einigen Städten wie zum Beispiel in Stuttgart nur noch mit Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro 6 gefahren werden darf habe ich jetzt folgende Frage: Angenommen ich werde mit meinem Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 bei einer Routine Kontrolle (nicht speziell wegen des Fahrverbots) angehalten. Das Fahrzeug sieht relativ modern aus und das Fahrzeugmodell gab es auch schon mit Euro 6, also man sieht es dem Auto überhaupt nicht an dass es sich um einen Euro 5 handelt. Wenn ich jetzt aber bei der Kontrolle meinen Fahrzeugschein vorzeige und da Euro 5 drinsteht dann muss ich mit einer Strafe von über 100 Euro rechnen. Wenn ich jetzt aber meinen Fahrzeugschein „gerade nicht finde“ und die Kontrolle ja nicht explizit zur Überprüfung des Fahrverbots dient dann bestehen ja Chancen dass ich keine Strafe bekomme. Deshalb jetzt die konkrete Frage: Kann die Polizei ohne dass der Fahrzeugschein vorliegt die Abgasnorm des Fahrzeugs einsehen? VG Elvis |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 806 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Ja, kann sie. Es gibt ein Kennzeichen und eine FIN. Damit sollte eine Abfrage der Fahrzeugdaten beim KBA 24/7 möglich sein.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 02.05.2021 Mitglieds-Nr.: 88274 ![]() |
Ja, kann sie. Es gibt ein Kennzeichen und eine FIN. Damit sollte eine Abfrage der Fahrzeugdaten beim KBA 24/7 möglich sein. Mit wieviel Aufwand ist diese Anfrage verbunden? Und ist diese Anfrage allein über das Kennzeichen möglich? Oder wird die FIN dafür auf jeden Fall benötigt? Mir ist klar dass man es irgendwie rausfinden kann wenn man will, aber die Frage zielte ja eher darauf ab ob die Polizei das bei einer Kontrolle bei der es eigentlich garnicht um das Fahrverbot geht „schnell mal“ überprüfen kann oder ob man dafür die FIN braucht und umfangreiche Recherchen anstellen muss, was dann ja höchstwahrscheinlich nicht gemacht wird. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Wenn ich jetzt aber meinen Fahrzeugschein „gerade nicht finde“ Da gibts in der Regel von der Polizei so einen Kontrollbericht / Mängelkarte in dem u.a. auch fehlende Papiere angekreuzt werden und du damit aufgefordert bist innerhalb der nächsten Tage den FZ-Schein nachträglich vorzulegen. Die 100 Euro Knolle läuft der Polizei nicht weg. Vor Ort wird ein "Sahnehäubchen" von 10 Euro fällig wegen Nichtmitführen des FZ-Scheins. Kann die Polizei ohne dass der Fahrzeugschein vorliegt die Abgasnorm des Fahrzeugs einsehen? Ja, das kann sie. Es ist aber nicht die Aufgabe der Polizei deinem FZ-Schein oder deiner Abgasnorm hinterher zu telefonieren oder anderweitig zu ermitteln. Deshalb gibts diese Kontrollberichte. Es ist ja deine Pflicht mitzuführen. Tust du das nicht, ist es für dich Mehraufwand zu einer Polizeiwache zu fahren, dort zu warten und den FZ-Schein zu zeigen und am Ende doch deine Anzeige zu erhalten. (nicht speziell wegen des Fahrverbots) Du als verkehrsteilnehmender Autofahrer hast schließlich das Recht, von der Polizei vollumfänglich und sorgfältig überprüft und kontrolliert zu werden. Die Einhaltung des Fahrverbotes gehört natürlich dazu. Du hast also eine faire und gute 80:20 Chance, das du auffällst und je nach Sorgfalt der Polizei steigt die Chance auf noch bessere 90:10 |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 ![]() |
Wie sieht das mit Oldtimern aus.
Mein Oldtimer ist 32 Jahre alt, hat als Benziner durch Nachrüstung die Schadstoffklasse D3. Damit könnte ich Straßen befahren, die für Benziner mit Schadstoffklasse EURO 1 und 2 gesperrt sind. Stimmt das soweit??? Wer kann das kontrollieren? Steht die Schadstoffklasse bei Oldtimern auch im Kraftfahrzeugschein?? Für die Festsetzung der KFZ-Steuer ist bei Oldtimern die Schadstoffklsse je nicht relevant. Spielt meine Schadstoffnachrüstung auf D3 bei einem Oldtimer überhaupt eine Rolle?? |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6714 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Es käme darauf an, wie das Verkehrsverbote im konkreten Falle definiert bzw. angeordnet ist.
(gibt es solche Fälle in der Praxis schon?) Rein theoretisch ist die D-Norm irrelevant, wenn es ein "Verbot für Euro 2" gibt. Rein praktisch wird man das hoffentlich etwas genauer definiert haben. Und natürlich käme es auch darauf an, ob das konkrete Verbot überhaupt auch für Oldtimer gelten würde. Und wie man bei einem Oldtimer (schnell und einfach) die Schadstoffklasse feststelle wollte... |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 ![]() |
Danke Shorti für die beruhigende Antwort. Das leidige Thema ist auch für viele Oldtimerbesitzer interessant.
Die Oldtimerzulassung ist ein kleines Schlupfloch für richtig alte Autos. Mal sehen wann das Schlupfloch vom Gesetzgeber gestopft wird. ![]() ![]() Aktuell zahle ich wegen der Nachrüstung auf D3 und meiner Scherbehinderung; Merkzeichen G; nur 60 EUR KFZ-Steuer. Deshalb habe ich das Auto, wie viele andere Halter von Young-Oldtimern nicht als richtigen Oldtimer angemeldet. Sobald sich gesetzlich was ändert, müsste ich handeln wegen des Bestandsschutzes. Hoffentlich wird das dann, wenn es soweit ist, im Forum rechtzeitig diskutiert. In anderen Ländern deutet sich bereits an, dass die privaten Verbrenner bereits komplett aus den Innenstädten verbannt werden. ![]() ![]() ![]() |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 29754 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 ![]() |
Ein Auto, dass zwar mehr als 30 Jahre alt ist und nicht direkt als Oldtimer zugelassen ist.
Mein Auto erkennt man als Young-Oldtimer daran, dass ein altes Kennzeichen ohne den blauen EU-Balken montiert ist. Dafür habe ich noch den alten D-Aufkleber am Heck. ![]() Aus Kostengründen habe ich den alten Passat nicht als Oldtimer zugelassen. |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 29754 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Okay
![]() Aber dann ist @shorties Antwort ja nicht wirklich beruhigend für dich. Denn ohne Oldtimerzulassung, sprich ohne H-Kennzeichen, ist dein Wagen nicht von der Plakettenpflicht befreit und unterliegt sehr wohl den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des BImSchG. -------------------- |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 ![]() |
Hallo Jens,
Wenn die Umweltzonen mit Fahrverboten für bestimmte Straßen weiter ausgedehnt werden und D3 nicht mehr ausreicht, dann werde ich das Auto als Oldtimer anmelden. Ein entsprechendes Oldtimergutachten habe ich bei der letzten HU schon anfertigen lassen, das liegt in der Schublade. Darin ist der gute Erhaltungszustand des alten Familienautos dokumentiert. Der Alptraum eines jeden Young-Oldtimer Besitzer ist ein unverschuldeter Verkehrsunfall und der Unfallgegener ist bei der HUK versichert. Die HUK ist bekannt dafür, jegliche Leistungen massiv zu drücken. Die wollen eben die Ausgaben minimieren, damit sie die KFZ-Versicherungen am billigsten anbieten können. Da ist dann ein 32 Jahre altes Auto eine Schrottkarre, die nichts mehr wert ist. Da ist dann das Oldtimergutachten mit der Bescheinigung eines guten Erhaltungszustandes wichtig, wenn man prozessieren muss. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 29754 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bei einem unverschuldeten Unfall empfiehlt sich immer die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Egal wie alt das Auto ist. Und egal welchen Versicherer der Unfallgegner hat.
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 806 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Ein Oldtimer-Gutachten (zur Umschreibung auf ein H-Kennzeichen) in der Schublade ist völlig wertlos und wird von vielen Zulassungsstellen wegen mangelnder Aktualität nicht anerkannt. Willst Du den Passat irgendwann als Oldtimer zulassen/ummelden, prophezeihe ich, dass Du ein neues Gutachten brauchst.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 517 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Ein Auto, dass zwar mehr als 30 Jahre alt ist und nicht direkt als Oldtimer zugelassen ist. Das ist aber dumm. Dann gilt diese Ausnahme vom Verkehrsverbot für dein Auto nicht. Aus Kostengründen habe ich den alten Passat nicht als Oldtimer zugelassen. Wie teuer ist denn sowas? Ein Oldtimer-Gutachten ... in der Schublade ist völlig wertlos ... dass Du ein neues Gutachten brauchst. Sehe ich genau so |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 29754 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wie teuer ist denn sowas? Die Kfz-Steuer für Oldtimer beträgt pauschal 191,73 Euro. Wobei die wegen seiner Schwerbehinderung um 50% reduziert werden müsste, wenn ich §3a Abs. 2 KraftStG richtig interpretiere, genau wie bei der derzeitigen Zulassung ohne H-Kennzeichen. Das wären dann knapp 96 Euro, also 36 Euro mehr als er derzeit zahlt. Bleibt noch die Versicherung. -------------------- |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9299 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Ja, das ist für D3 Fahrzeuge mit wenig Hubraum relativ uninteressant wegen der Steuer auf Oldtimer zu gehen.
Hatte hier ja mal den Corsa A vorgestellt mit C12NZ Motor (also sehr wenig Hubraum) mit Kaltlaufregler. Der kriegt seine grüne Plakette. Interessant wäre daher - Idee auch schon vor Jahren - die Oldtimer Steuer zu splitten in bis 2 Liter Hubraum und darüber... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 338 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 ![]() |
Hallo Jens,
leider gibt es für Schwerbehinderte mit Merkzeichen G keine 50% Ermäßigung bei einer Oldtimerzulassung auf die KFZ Steuer. Der Zoll steht auf dem Standpunkt, dass ein Oldtimer kein alltagstaugliches Auto zum normalen Gebrauch für einen Schwerbehinderten ist. Link dazu: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-..._HI6993073.html Für die Haftpflicht und Vollkasko zahle ich 160 EUR Versicherung im Jahr. Habe einen Zweitwagen den ich als Alltagsauto nutze. Der wird aber auch von anderen Personen benutzt, sodass bei diesem Auto eine Steuerermäßigung wegen Schwerbehinderung schwierig ist. Wenn soetwas auffliegt kann es richtig Ärger geben. Unter diesen Umständen ist eine Oldtimerzulassung nicht sinnvoll. Durch die Schwerbehinderung könnte man eventuell eine Sondergenehmigung bekommen für Fahrten auf entsprechenden Straßen. Diese Sondergenehmigungen kosten aber auch Gebühren. |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 298 Beigetreten: 21.09.2004 Wohnort: Schmalkalden Mitglieds-Nr.: 5683 ![]() |
Interessant wäre daher - Idee auch schon vor Jahren - die Oldtimer Steuer zu splitten in bis 2 Liter Hubraum und darüber... Da wäre ich auch dafür. Bei meinem 32 Jahre alten Fahrzeug mit gerechnetem 1200 ccm und Euro2-Umrüstung lohnt sich die Oldtimer-Steuer auch nicht. Wenn er noch Euro1 wäre, wäre Oldtimer zwar immer noch leicht teurer, aber man könnte es sich überlegen. |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24128 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, F117,
Ja, kann sie. Es gibt ein Kennzeichen und eine FIN. Damit sollte eine Abfrage der Fahrzeugdaten beim KBA 24/7 möglich sein. eine direkte Anfrage beim KBA ist gar nicht notwendig und außerhalb der "normalen" Dienstzeiten bei solchen Delikten gar nicht möglich. Dafür gibt es die ZEVIS - Anfrage, die jederzeit über PC (Wache, Datenstation, je nach Ausstattung der Beamten sogar vor Ort) möglich ist und hier sieht man ganz schnell, welche Euro - Norm das Fahrzeug erfüllt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 152 Beigetreten: 01.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84911 ![]() |
@TE
Ob bei einer Kontrolle dies geprüft wird, hängt sehr von den Kollegen der LaPo ab. Was ich Dir aber versichern kann ist, dass wenn Du geblitzt wirst, automatisch die Abfrage gemacht wird und selbst bei der kleinsten Geschwindigkeitsüberschreitung, ein dementsprechendes Knöllchen mit dazu kommt. Auch beim Parken in besagter Zone kann es sehr schnell passieren, das eine kurze Abfrage im ZEVIS erfolgt. Und dann ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Vor allem im "Ländle". |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 806 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Wieder was gelernt.
Danke @nachteule ![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26042 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Bleibt noch die Versicherung. eine Zulassung als Oldimer ist bei den meisten Versicherungen keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Oldtimer-Tarif. Es reicht, wenn man glaubhaft macht, dass es sich um ein Sammlerfahrzeug handelt, welches nicht im Alltag bewegt wird. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6714 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Oldtimer sind nach 35. BImSchV Anhang 3 von der Plakettenpflicht befreit und unterliegen auch nicht den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des BImSchG Unabhängig vom BImSchG ist z.B. in Darmstadt das Verkehrsverbot offensichtlich so ausgeschildert, wie in diesem Artikel abgebildet. Auch auf der Seite der Stadt Darmstadt finde ich keinen Hinweis über etwaige Ausnahmen für Oldtimer. Dafür werden hier die Euro-Klassen gemäß ihrer Abgasschlüsselnummern wie folgt definiert: • Euro 6: 36NO – 36YO • Euro 5: 35AO – 35MO • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70 • Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61 • Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 • Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77 • Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 Damit zählen (dort) die D3-Fahrzeuge (30, 31, 36, 37 und 42) zu Euro 3 und sind nicht vom Fahrverbot betroffen. Bei der Oldtimer-Zulassung wäre es dann vermutlich hilfreich, sich die alte Schlüsselnummer zu 14.1 in Feld 22 eintragen zu lassen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.03.2023 - 23:37 |