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> Abschleppen eines E-Fahrzeuges während des Ladens in Hamburg
putronias
Beitrag 13.03.2023, 15:53
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich würde gerne mal eure Meinung zu dem Thema hören. Folgendes ist vorgefallen (in Hamburg):

- Das Fahrzeug ist ein Hybrid-Fahrzeug mit E-Kennzeichen
- Zum Tatzeitpunkt habe ich das Auto um 10:30 Uhr zum Laden auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz mit Ladesäule abgestellt und zum Laden angeschlossen
- Das Fahrzeug stand voll auf dem Parkplatz und hat den Verkehr nicht behindert
- Die Parkuhr ist eine Automatische, d.h. sie hat sich automatisch auf die Startzeit eingestellt. Sie hat eine entsprechende E-Nummer
- Mein Fahrzeug wurde 1,5 Stunden nach Überschreiten der maximalen Parkdauer (2 Stunden in Hamburg) um 14:08 Uhr abgeschleppt mit der Begründung: "Das Fahrzeug stand verkehrsbehindernd. Das Fahrzeug musste sichergestellt werden. Zum Zeitpunkt der Sicherstellungsanordnung war in unmittelbarer Nähe zum Abstellort des Fahrzeugs kein freier und geeigneter Platz im öffentlichen Verkehrsraum vorhanden"
- Ich musste mein Fahrzeug für ca. 500€ nach Feierabend im Industriegebiet auslösen.
- Eine Woche später wird mir eine Verwarnung zugestellt: Ich soll 40€ Verwarnungsgeld bezahlen. Der dortige Tatvorwurf: "Sie parkten bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden."

Dazu stellen sich mir nun folgende Fragen:
- Warum wurde mein Fahrzeug abgeschleppt? Ist das 1,5 Stunden nach überschreiten nicht etwas unverhältnismäßig?
- Die Begründung das das Fahrzeug verkehrsbehindernd stand kann ich nicht nachvollziehen, da ich voll auf dem ausgewiesenen Parkplatz stand
- Zum Zeitpunkt der Sicherstellungsanordnung war sehr wohl ein freier Parkplatz vorhanden. Das kann man im Beweisbild sehen. (direkt gegenüber war ein Parkplatz frei)
- Warum muss ich nun nach dem Gebührenbescheid für 500€ nun auch noch ein Verwarngeld bezahlen?
- Es sieht mir eher danach aus als das hier schnelles Geld für das Abschlepp-Unternehmen sowie Verwahr-Unternehmen(APCOA) gemacht werden sollte als wirklich zu verwarnen.
- Wieso wird das Abschleppen in der Verwarnung mit keinem Wort erwähnt? Hängen die Fälle nicht zusammen?

Ich habe dazu auch einen Anwalt kontaktiert (habe keine RSV). Der meinte nur das er mir davon abrät Widerspruch einzulegen, weil die Abschlepp-Fälle immer sehr wasserdicht sind.
Meine zahlreichen, offenen Fragen zu diesem Fall konnte er mir natürlich im Erstgespräch nicht alle beantworten.
Ich habe auch bei mehreren Polizeistellen angerufen um eine Erklärung zu bekommen, aber mir konnte eigentlich nie einer genau sagen wie die Begründung juristisch zu verstehen ist.

Hat jemand von euch vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht in Hamburg?

Vielen Dank für eure Antworten...
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auchdasnoch
Beitrag 13.03.2023, 16:13
Beitrag #2


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Zitat (putronias @ 13.03.2023, 15:53) *
Warum wurde mein Fahrzeug abgeschleppt?

Vermutlich damit dort für ein anderes Fahrzeug die Möglichkeit besteht die Akkus zu laden.


Der Tatvorwurf in der Verwarnung mag zwar vielleicht nicht ganz korrekt sein. Letztlich wäre das Überschreiten der Höchsparkdauer zu Ahnden. Aber insgesamt dürfte der Vorgang seine Berechtigung gehabt haben.
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thetdk
Beitrag 13.03.2023, 16:39
Beitrag #3


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Hm, das klingt schon eigenartig.

Woher weiß die Verkehrsüberwachung denn, das Du "länger als 3 Stunden" dort standest? Vermutlich von Deiner Parkscheibe. Oder kann man das der Ladesäule irgendwie (vor Ort) entnehmen?
Abschleppen finde ich hier schon ungewöhnlich, auch wenn es natürlich ein Verstoß war, und damit sicher irgendwie zu rechtfertigen ist.

Zumindest würde ich wohl versuchen herauszufinden wie die Parkzeit begründet wird, rein aus Neugier. Ob das aber reicht die Abschleppkosten (denn das ist ja der große Batzen, nicht die 40€ Verwarnung) zu vermeiden weiß ich nicht.
Denn wenn die elektronische Parkscheibe anerkannt wird, bist Du ja immer noch über der Parkzeit.
Wenn sie nicht anerkannt wird, bekommst Du vielleicht die 3 Stunden weg, aber dafür dann ohne Parkscheibe.

Alles in allem schwieirg.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Der_Veranstalter
Beitrag 13.03.2023, 16:45
Beitrag #4


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Wer mit vollem Akku - auch mit einem Hybrid - eine E-Säule blockiert, gehört abgeschleppt. Selbst schuld. Das verdient mE weder Mitleid noch Verständnis.

Der TE schreibt ja selbst, dass man maximal 2 Stunden parken darf, bei einem Überziehen um 1,5 Stunden darf einen dann das Abschleppen nicht wundern. Das zeigt eigentlich nur eine sehr extreme Ignoranz gegenüber anderen Menschen.


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putronias
Beitrag 13.03.2023, 16:54
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.03.2023, 16:45) *
Wer mit vollem Akku - auch mit einem Hybrid - eine E-Säule blockiert, gehört abgeschleppt. Selbst schuld. Das verdient mE weder Mitleid noch Verständnis.

Der TE schreibt ja selbst, dass man maximal 2 Stunden parken darf, bei einem Überziehen um 1,5 Stunden darf einen dann das Abschleppen nicht wundern. Das zeigt eigentlich nur eine sehr extreme Ignoranz gegenüber anderen Menschen.


ich habe weder um Mitleid noch um Verständnis gebeten. Also bitte sachlich bleiben.

Ich habe vollstes Verständnis dafür das ich dort zu lange gestanden habe und damit anderen E-Auto-Fahrern die Lademöglichkeit genommen habe. Das tut mir leid. Aber es sollte schon noch eine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Ich habe hier ja nicht die Straße blockiert oder auf einem Behindertenparkplatz gestanden.

Zitat (thetdk @ 13.03.2023, 16:39) *
Woher weiß die Verkehrsüberwachung denn, das Du "länger als 3 Stunden" dort standest? Vermutlich von Deiner Parkscheibe.


Meine Parkuhr hat ja den Startzeitpunkt eingestellt auf 10:30 Uhr als ich das Fahrzeug dort abgestellt hatte. Dann um 14:07 hat der Beamte dann einfach die Differenz ausgerechnet. Das ist ja vollkommen richtig gelaufen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.03.2023, 17:28
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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TAK
Beitrag 13.03.2023, 17:01
Beitrag #6


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2h erlaubt, 3h 37 + X gestanden... da kommen wir dann fast auf das doppelte der erlaubten Parkdauer... denn um 14:07 war der TE ja noch nicht weggefahren, sondern zu der Zeit wurde die Verwarnung wohl ausgestellt bzw. der Abschlepper gerufen...

Tja, Thema Verhältnismäßigkeit ist schwer... hängt sicherlich von der Umgebung ab, wieviel Ladesäulen, Parkplätze es gibt/gab... Wenn hier schon mehrfach negative Erfahrungen gemacht wurden weil in der Nähe eine Freizeiteinrichtung ist oder so etwas, dann ist die Kulanz hier sicherlich niedriger, als wenn es nochmals 50 Ladesäulen im Umkreis von 5 Minuten gibt...

Zitat
Zum Zeitpunkt der Sicherstellungsanordnung war in unmittelbarer Nähe zum Abstellort des Fahrzeugs kein freier und geeigneter Platz im öffentlichen Verkehrsraum vorhanden


Das sagt ja m.E. schon einiges aus...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Der_Veranstalter
Beitrag 13.03.2023, 17:08
Beitrag #7


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Zitat (putronias @ 13.03.2023, 16:54) *
Ich habe vollstes Verständnis dafür das ich dort zu lange gestanden habe und damit anderen E-Auto-Fahrern die Lademöglichkeit genommen habe. Das tut mir leid. Aber es sollte schon noch eine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Ich habe hier ja nicht die Straße blockiert oder auf einem Behindertenparkplatz gestanden.


Du hast ignoriert, dass man da nur zwei Stunden stehen darf. Diese Regel wurde eingeführt, damit auch andere (die es vermutlich dringender brauchen als ein Hybrid) mal laden können.

Du wirst das nie wieder machen. Von daher ist der Lerneffekt hoffentlich eingetreten.

Sei doch wenigstens ein Mann und steh dazu. Herrje... jetzt rumflennen "daaaas war niiiiicht verhältnismäääääßig" ist ja peinlich.


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ulm
Beitrag 13.03.2023, 17:29
Beitrag #8


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Wenn ein Fahrzeug geladen wird, verriegelt doch der Stecker.
Wie kann dann abgeschleppt werden? think.gif
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Nerari
Beitrag 13.03.2023, 17:30
Beitrag #9


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Ich persönlich finde ein Abschleppen bei Überziehung der Parkdauer an einer Ladesäule auf fast das doppelte des Erlaubten jetzt nicht wirklich unverhältnismäßig.
Wenn auf diese Art und Weise die Kapazität der vorhandenen Ladesäulen mal eben halbiert wird, dann darf man mMn mit drastischen Methoden dafür sorgen, die vorhandene Kapazität wieder herzustellen. Alleine auch deswegen, um für die Zukunft einen nachhaltigen Lerneffekt zu erzielen.
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putronias
Beitrag 13.03.2023, 17:36
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (TAK @ 13.03.2023, 17:01) *
2h erlaubt, 3h 37 + X gestanden... da kommen wir dann fast auf das doppelte der erlaubten Parkdauer... denn um 14:07 war der TE ja noch nicht weggefahren, sondern zu der Zeit wurde die Verwarnung wohl ausgestellt bzw. der Abschlepper gerufen...

Tja, Thema Verhältnismäßigkeit ist schwer... hängt sicherlich von der Umgebung ab, wieviel Ladesäulen, Parkplätze es gibt/gab... Wenn hier schon mehrfach negative Erfahrungen gemacht wurden weil in der Nähe eine Freizeiteinrichtung ist oder so etwas, dann ist die Kulanz hier sicherlich niedriger, als wenn es nochmals 50 Ladesäulen im Umkreis von 5 Minuten gibt...

Zitat
Zum Zeitpunkt der Sicherstellungsanordnung war in unmittelbarer Nähe zum Abstellort des Fahrzeugs kein freier und geeigneter Platz im öffentlichen Verkehrsraum vorhanden


Das sagt ja m.E. schon einiges aus...


Genau der Satz ist ein weiterer Punkt der fragwürdig ist: In den online einsehbaren Beweismitteln ist ersichtlich das "Zum Zeitpunkt der Sicherstellungsanordnung" genau gegenüber ein normaler Parkplatz frei war. Es hätte also gar nicht abgeschleppt werden müssen sondern einfach umsetzen hätte auch funktioniert.

Das hier manche immer gleich nach Höchststrafe und "hast du ja verdient" rufen zeugt auch von einem sehr reifen Justiz- und Gerechtigkeitsverständnis.

Zitat (ulm @ 13.03.2023, 17:29) *
Wenn ein Fahrzeug geladen wird, verriegelt doch der Stecker.
Wie kann dann abgeschleppt werden? think.gif


Ich vermute die haben einen extra Schlüssel um die Verriegelung an den Ladesäulen zu lösen. Jedenfalls war das Kabel an meinem Fahrzeug noch gesteckt als ich es abgeholt habe und es war keine Beschädigung zu sehen am Kabel.
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ulm
Beitrag 13.03.2023, 17:43
Beitrag #11


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Zitat (putronias @ 13.03.2023, 17:36) *
Genau der Satz ist ein weiterer Punkt der fragwürdig ist: In den online einsehbaren Beweismitteln ist ersichtlich das "Zum Zeitpunkt der Sicherstellungsanordnung" genau gegenüber ein normaler Parkplatz frei war. Es hätte also gar nicht abgeschleppt werden müssen sondern einfach umsetzen hätte auch funktioniert.

So leicht ist das nicht zu sagen:
Wenn nicht mit einem Kran abgeschleppt wurde, sondern der Falschparker auf das Plateau gezogen wurde oder die Räder mit Rollen aufgebockt wurden, kann der gegenüberliegende Parkplatz zu klein sein, um dort das Fahrzeug abzustellen.
Umsetzen ist übrigens auch nicht immer deutlich preisgünstiger als abschleppen. Zeitbedarf und gefahrene Kilometer sind oft identisch.
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Servior
Beitrag 13.03.2023, 17:46
Beitrag #12


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Zitat (putronias @ 13.03.2023, 17:36) *
Genau der Satz ist ein weiterer Punkt der fragwürdig ist: In den online einsehbaren Beweismitteln ist ersichtlich das "Zum Zeitpunkt der Sicherstellungsanordnung" genau gegenüber ein normaler Parkplatz frei war. Es hätte also gar nicht abgeschleppt werden müssen sondern einfach umsetzen hätte auch funktioniert.


Ohne das böse zu meinen, aber zwischen Entstehung des Fotos und dem tatsächlichen abschleppen vergehen mehr als ein paar Sekunden. Vielleicht war der Parkplatz zum Zeitpunkt des fertigen aufladen bereits wieder belegt. Das kann man aus einem Foto nicht erkennen.
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putronias
Beitrag 13.03.2023, 17:47
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (ulm @ 13.03.2023, 17:43) *
Wenn nicht mit einem Kran abgeschleppt wurde, sondern der Falschparker auf das Plateau gezogen wurde oder die Räder mit Rollen aufgebockt wurden, kann der gegenüberliegende Parkplatz zu klein sein, um dort das Fahrzeug abzustellen.
Umsetzen ist übrigens auch nicht immer deutlich preisgünstiger als abschleppen. Zeitbedarf und gefahrene Kilometer sind oft identisch.


Ok dann ist das also auch eine technische Vorraussetzung die gegeben sein muss.
Es wäre schon um 103€ günstiger gewesen, weil man pro angefangenen 24 Stunden 103,90€ bezahlt. Das ist wirklich ein vergoldeter Parkplatz...
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Buchholzer
Beitrag 13.03.2023, 19:24
Beitrag #14


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Noch viel günstiger wäre es gewesen wenn du dich einfach an die vorgegebene Parkdauer gehalten hättest.

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Ernschtl
Beitrag 13.03.2023, 20:08
Beitrag #15


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QUOTE (TAK @ 13.03.2023, 17:01) *
2h erlaubt, 3h 37 + X gestanden... da kommen wir dann fast auf das doppelte der erlaubten Parkdauer...
Mag sein, dass sich das geändert hat aber in den 80ern wurde ein Auto von der Parkuhr abgeschleppt weil es dort statt erlaubter 30min ganze >3,5 Stunden stand.
Der Fahrer ging durch 2 Instanzen und verlor weil 3 Stunden drüber bzw. die vielfache Parkzeit das Entfernen gerechtfertigt.

Nun frage ich mich ob 1,5h über den erlaubten 2h an einem Ladeparkplatz sowas auch gerechtfertigen.
Meiner Meinung nach absolut nicht und ich würde das auch heute einen Richter entscheiden lassen. Kann schief gehen aber ich sehe Chancen. Wenn die Rechtsschutz Versicherung die auch sieht dann los.


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rapit
Beitrag 13.03.2023, 23:22
Beitrag #16


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Was ist eigentlich der Grund, dass man nur 2 h laden darf? Die meisten E-Autos bekommt man an den typischen Hamburger Ladesäulen in 2 h nicht vollgeladen, wenn sie leer sind. Man muss also nach 2 h ein Stück spazieren fahren, um dann woanders weiter zu laden, was ich total bescheuert finde.
Denn es sollen ja nun auch gerade Leute elektrisch fahren, die über keine eigene Lademöglichkeit verfügen.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ulm
Beitrag 14.03.2023, 06:57
Beitrag #17


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Die ausführliche Begründung sollte doch in der verkehrsrechtlichen Anordnung stehen... whistling.gif

Aber Du hast vollkommen recht, es ist wohl eine Lademöglichkeit, um über die Stadtgrenze zu kommen und dort zu laden, wo man willkommen ist.
Eine handelsübliche 11-kWh-Ladesäule bringt mir in zwei Stunden im Optimalfall gut 100 Kilometer Reichweite, mehr nicht. So eine Zwei-Stunden-Begrenzung macht daher nur an den Schnellladesäulen von 50 bis 300 kWh Sinn.
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OlafSt
Beitrag 14.03.2023, 09:13
Beitrag #18


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Hier in Hamburg wird das mit den Ladesäulen seit Einführung des EMoG und absolut knallhart durchgezogen. Das liegt darin begründet, das die Ladesäulen schlicht und ergreifend dauerhaft von PHEV und Verbrennern zugestellt wurden, für die das ein willkommener und vor allem kostenloser Parkplatz war, bzw. im Verbrennerfall einfach ein Platz schön vor der Tür des Zielgeschäfts ohne Parkscheinpflicht. Das ist hier in HH ein ernstzunehmender Kostenfaktor.

Da ein BEV-Fahrer (habe selbst eines inzwischen) nicht mal eben mit nem Kanister zur nächsten Ladesäule laufen kann, um dort 5kWh Strom zu holen und in den Akku zu füllen, müssen diese Ladesäulen schlicht frei bleiben - darum die Höchstparkdauer von 2 Stunden. Es ist richtig, das man in den 2h nur mickrige 20kWh in den Akku bekommt - aber diese reichen dann locker bis zum nächsten HPC, wo man dann "voll machen kann" und es würden auch 10kWh dafür reichen.

Nach den bisherigen Gepflogenheiten hat der TE mit fast 2 Stunden Überziehen noch richtig viel Zeit bekommen, sein Fahrzeug zu entfernen. Hier gibts kein Wenn und aber, das Abschleppen war rechtmäßig und auch absolut angemessen.

Zusatzinfo: Durch die Zunahme der BEV musste inzwischen diese 2h-Regelung verschärft werden, denn zuvor hieß es: Parken für BEV (E-Kennzeichen). Dadurch wurden die Ladeplätze mit den Mietwagen von Miles und Co. zugepflastert, so das wieder keine Möglichkeit zum Laden gegeben war. Nun heißt es: Parken nur während des Ladevorgangs, dafür aber nun Höchstparkdauer 3 Stunden.


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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Hoheneicherstation
Beitrag 14.03.2023, 10:02
Beitrag #19


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Zitat (OlafSt @ 14.03.2023, 10:13) *
Da ein BEV-Fahrer (habe selbst eines inzwischen) nicht mal eben mit nem Kanister zur nächsten Ladesäule laufen kann, um dort 5kWh Strom zu holen und in den Akku zu füllen, ...


Reservekanister für E-Autos ...


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auchdasnoch
Beitrag 14.03.2023, 11:26
Beitrag #20


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Zitat (putronias @ 13.03.2023, 17:47) *
Es wäre schon um 103€ günstiger gewesen, weil man pro angefangenen 24 Stunden 103,90€ bezahlt. Das ist wirklich ein vergoldeter Parkplatz...

Soll das ernsthaft so berechnet werden? Das halte ich dann schon für unangemessen.

Auch wenn es um einen anderen Sachverhalt ging urteilte z.B. das Amtsgericht München unter Az. 472 C 8222/18, dass 30€ für zwei Tage angemessen seien. Andere Gerichte sahen 11,90€ pro Tag als geschäftsüblich an.
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Q-Treiberin
Beitrag 14.03.2023, 13:12
Beitrag #21


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Das stimmt ja so auch nicht:
Zitat
Für die ersten 24 Stunden: 103,90 Euro
Je weitere angefangene 24 Stunden: 15,00 Euro
Quelle: https://www.polizei.hamburg/zentrale-verwah...ahrzeuge-554420


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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auchdasnoch
Beitrag 14.03.2023, 13:55
Beitrag #22


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Da stellt sich dennoch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, die hier meiner Meinung nach nicht mehr gegeben ist.
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ulm
Beitrag 14.03.2023, 14:12
Beitrag #23


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Verhätnismäßigkeit in Bezug auf was? think.gif
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auchdasnoch
Beitrag 14.03.2023, 14:29
Beitrag #24


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Ich halte es für unverhältnismäßig, wenn die Abstellgebühr für die ersten 24h mit 103,90 € zu Buche schlägt. Da findet man ja schon günstigere Hotelzimmer inkl. Frühstück. Und das sogar noch für das Osterwochenende!
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ulm
Beitrag 14.03.2023, 14:32
Beitrag #25


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Naja, das musst Du einfach mal durchkalkulieren:
Den Neuzugang einbuchen, die Abholung ausbuchen, Rechnung schreiben, Zahlung verbuchen, Geldverkehrskosten.
Da ist ratzfatz eine Stunde weg. Das Ganze dann garniert mit der Dienstzeit 24/7, was zu Nacht- und Feiertagszuschlägen führt.
Ich gehe davon aus, dass das gerade so kostendeckend ist.
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auchdasnoch
Beitrag 14.03.2023, 16:18
Beitrag #26


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Eine Stunde Massage, Kosmetik, Friseur etc kostet auch keine 100€ obwohl ein Termin vereinbart werden muss, auch da eine Bonpflicht besteht, die Einnahmen verbucht und versteuert werden müssen etc. Es fällt sogar noch Material (Massageöl, Kosmetika, Tücher etc) an. Und das Hotelzimmer inkl Frühstücksbuffet ist auch trotz aller Nebenverrichtungen für unter 100€ zu haben. Nach der Massage, Kosmetik und dem Hotelbesuch kommen dann noch Aufwendungen für das Waschen von Handtüchern, das Reinigen des Zimmers, das Beziehen der Betten an.

Ich habe kürzlich ein Auto für eine Woche im Parkhaus eines großen internationalen Flughafens in Deutschland geparkt. 7 Nächte haben 56€ gekostet. Und auch dort habe ich eine Rechnung erhalten.

Wie weiter oben bereits geschrieben, sah das AG München 30€ für zwei Tage als angemessen an. Den Buchungsaufwand müssen die Münchner genauso betreiben wie die Hamburger. Und bei dem ganzen Buchungsaufwand hast Du nicht berücksichtigt, dass er alleine schon durch das Abschleppen entstanden ist. Die Standgebühr ist ja nur eine weitere Position auf einer ohnehin zu stellenden Rechnung.
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ulm
Beitrag 14.03.2023, 17:00
Beitrag #27


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Zitat (auchdasnoch @ 14.03.2023, 16:18) *
Eine Stunde Massage, Kosmetik, Friseur etc kostet auch keine 100€

Da wirs auch ein termin vereinbart, der dem Dienstleistenden angenehm ist und es ist nicht jemand 24/7 in Bereitschaft, damit Du ohne Voranmeldung Dein Auto wieder abholen kannst.

Zitat (auchdasnoch @ 14.03.2023, 16:18) *
Ich habe kürzlich ein Auto für eine Woche im Parkhaus eines großen internationalen Flughafens in Deutschland geparkt. 7 Nächte haben 56€ gekostet. Und auch dort habe ich eine Rechnung erhalten.

Ein automatisierter Vorgang, am Ende sogar am Automaten bezahlt? Also auch kaum vergleichbar.

Zitat (auchdasnoch @ 14.03.2023, 16:18) *
Wie weiter oben bereits geschrieben, sah das AG München 30€ für zwei Tage als angemessen an.

In welchem Jahr? Auch mit 24/7-Zugang?

Zitat (auchdasnoch @ 14.03.2023, 16:18) *
Und bei dem ganzen Buchungsaufwand hast Du nicht berücksichtigt, dass er alleine schon durch das Abschleppen entstanden ist.

Das Abschleppen erfolgt durch ein Privatunternehmen, den "Autoknast" betreibt die Polizei.
Andere Baustelle, anderer Rechnungsteller.

Zitat (auchdasnoch @ 14.03.2023, 16:18) *
Die Standgebühr ist ja nur eine weitere Position auf einer ohnehin zu stellenden Rechnung.

Es ist eben nicht _eine_ Rechnung, sondern mindestens drei:
- Bußgeld/Abschleppanordnung durch das Ordnungsamt
- Abschleppung durch Abschleppunternehmen (die öffentliche Hand darf (zurecht!) nicht privatwirtschaftlich tätig sein)
- Verwahrung im Autoknast durch Polizei



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mir
Beitrag 14.03.2023, 18:20
Beitrag #28


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Zitat (ulm @ 14.03.2023, 14:32) *
Den Neuzugang einbuchen, die Abholung ausbuchen, Rechnung schreiben, Zahlung verbuchen, Geldverkehrskosten.
Da ist ratzfatz eine Stunde weg. Das Ganze dann garniert mit der Dienstzeit 24/7, was zu Nacht- und Feiertagszuschlägen führt.


Neugang einbuchen: Man klickt auf "Neuzugang" und gibt Kennzeichen, Marke, Uhrzeit der Abholung, Anlass und wer bestellt hat, vielleicht noch eine Refenznummer. Dazu den Platz, wo's gelandet ist.

Zahlung verbuchen: Guck Dir bei ALDI an, wie lange das dauert.

Rechnung kommt aus dem Drucker, wenn man auf "Rechnung" klickt und das Kennzeichen eingibt

Geldverkehrskosten: Bitte!

Da ist keine Stunde weg. Selbst mit sehr dicken Fingern sind das 5 Minuten.


Die 103 € werden eher Fixkosten der Abschleppung beeinhalten.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Q-Treiberin
Beitrag 14.03.2023, 18:34
Beitrag #29


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Zitat (ulm)
Das Abschleppen erfolgt durch ein Privatunternehmen, den "Autoknast" betreibt die Polizei.
(…)
- Verwahrung im Autoknast durch Polizei
Nicht ganz, der „Betreiber“ des Autoknastes ist ein privater, die Firma APCOA



Zitat (mir @ 14.03.2023, 18:20) *
Die 103 € werden eher Fixkosten der Abschleppung beeinhalten.
Nö, die Abschlepp- und Verwaltungskosten kommen nach drauf… (s. mein Link oben).

Oder hier: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Abge...chleppt106.html


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Jens
Beitrag 14.03.2023, 18:37
Beitrag #30


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Zitat (mir @ 14.03.2023, 18:20) *
Die 103 € werden eher Fixkosten der Abschleppung beeinhalten.

Auf der weiter oben von @Q-Treiberin verlinkten Website zum Autoknast steht:
Zitat
Gegen Zahlung der Gebühren für polizeiliches Handeln, der Verwahrgebühr und der Abschleppkosten wird Ihnen das Fahrzeug in der Verwahrstelle übergeben.
Dadurch kann i.d.R. ein Gesamtbetrag von 450,- bis 500,- Euro (für PKW) fällig werden.

Die Verwahrgebühr enthält also keine Abschleppkosten.


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ulm
Beitrag 14.03.2023, 18:40
Beitrag #31


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Zitat (Q-Treiberin @ 14.03.2023, 18:34) *
Zitat (ulm)
- Verwahrung im Autoknast durch Polizei
Nicht ganz, der „Betreiber“ des Autoknastes ist ein privater, die Firma APCOA

Na, dann wird das gewinnorientierte Unternehmen sich bei der Kalkulation entsprechend orientieren...

Zitat (mir @ 14.03.2023, 18:20) *
Guck Dir bei ALDI an, wie lange das dauert.

Schön wäre es, wenn das so schnell klappt.
Ich vermute, die Firma APCOA hat auch zehn Minuten einkalkuliert für Diskussionen mit dem "Kunden". Ich hätte es auf jeden Fall in meiner Kalkulation drin.

Und bitte nicht die Bereitschaftszeiten vergessen, die sind teuer.
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SeriousSam
Beitrag 14.03.2023, 19:05
Beitrag #32


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Zitat (ulm @ 14.03.2023, 14:32) *
Naja, das musst Du einfach mal durchkalkulieren:

Also wenn ich das so überschlage wäre ich gerne Betreiber des "Parkplatzes" laugh2.gif

Auf 2 unterschiedlichen Luftbildern von unterschiedlichen Kartenanbietern sind jeweils etwa 100 PKW zu sehen, also nehme ich den Wert als realistische durschnittliche Auslastung. Es wäre noch Platz für 20-40% mehr an Fahrzeugen.

Bei einem Durchsatz von 100 Fahrzeugen am Tag würde das Einnahmen von ca. 312.000€ im Monat bedeuten.
Jetzt holt nicht jeder sein Fahrzeug in den ersten 24 Stunden, aber ich schätze ein großer Teil schon.

Aber selbst wenn sich jeder 48 Stunden Zeit lässt und sich der Fahrzeugdurchsatz damit halbiert sinken die Einnahmen nur auf ca. 178.000€ im Monat.

Dafür darf gerne jeder "Kunde" auch 15 Minuten diskutieren, der Rest dauert wie schon vorgerechnet mit einem entsprechend zeitgemäßen System keine 10 Minuten.

Ich schätze man muss bei der Auslastung mit max. 2 Mitarbeitern zeitgleich rechnen, in den Nachtstunden eher einem.
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Q-Treiberin
Beitrag 14.03.2023, 19:47
Beitrag #33


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Du vergisst in Deinen Berechnungen die zweite Verwahrstelle am Flughafen…. wink.gif

Aber der Betreiber kassiert die Einnahmen ja nicht alleine, er verwahrt die Fahrzeuge ja für die Polizei.


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SeriousSam
Beitrag 14.03.2023, 20:03
Beitrag #34


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Egal wer am Ende das Geld bekommt ... ich wollte nur zeigen dass die 103,90€ sicher mehr als kostendeckend sind, egal ob ein Sub dafür bezahlt wird oder Beamte da sitzen und wie lange diskutiert wird tongue.gif
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auchdasnoch
Beitrag 15.03.2023, 08:23
Beitrag #35


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Die 103,90€ werden ja "nur" für die ersten 24h fällig. Je weitere 24h gibt es das Parken zum Schnäppchenpreis von 15€. Auch dann kann man das Auto jederzeit abholen. Das heißt, dass mit den 15€ in den nachfolgenden 24h der Stellplatz und der Bereitschaftsdienst kostendeckend (oder sogar gewinnbringend) betrieben werden können. 106,90-15=91,90€ für das Ein- und Ausbuchen des Fahrzeugs und ein wenig Smalltalk mit dem Abholer des Fahrzeugs. Wenn die Diskussion länger dauern sollte, dann könnte das natürlich auch an der unverhältnismäßigen Abzocke für die ersten 24h liegen.
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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 08:38
Beitrag #36


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Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 08:23) *
Das heißt, dass mit den 15€ in den nachfolgenden 24h der Stellplatz und der Bereitschaftsdienst kostendeckend (oder sogar gewinnbringend) betrieben werden können.

Kann es sein, dass du von Kalkulation von Kosten und Preisen nicht so wirklich viel Ahnung hast think.gif
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ulm
Beitrag 15.03.2023, 08:45
Beitrag #37


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+1
Aber den Verdacht hatte ich schon ein paar Postings vorher.
Mein BWL-Studium ist zwar schon laaaannngggee her, doch schon vor zwanzig Jahren musste man ehrlicherweise mit Stundensätzen von 60 Euro aufwärts für verwaltende Tätigkeiten kalkulieren und warum die Autowerkstatt 120 Euro für die Stunde nimmt, liegt auch an deren Kostensituation.
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rapit
Beitrag 15.03.2023, 09:22
Beitrag #38


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Zitat (ulm @ 15.03.2023, 08:45) *
und warum die Autowerkstatt 120 Euro für die Stunde nimmt, liegt auch an deren Kostensituation.

Also da lese ich aber tagtäglich, dass das viel zu teuer wäre und man ein Auto zu exakt derselben qualitativen Arbeit viel billiger reparieren könnte. Nämlich zu ca. 60,- € die Stunde. Inkl. Hol- und Bringservice, natürlich nach Herstellerkriterien, und "zertifiziert". (Allerdings wundert mich ein wenig, dass jenes Zertifikat, welches angeblich doch für die Reparaturqualität stehen soll, auch Anwaltskanzleien erhalten können) think.gif
Und du meinst jetzt, diese jene Werkstätten hätten nicht einmal ihre eigene Kostenstruktur im Griff? blink.gif Mannomann, wie gut, dass man sich offenbar wenigstens darauf verlassen kann, dass sie die Interessen ihrer Kunden, die ja eigentlich gar nicht ihre Kunden sind, zu wahren, wenn schon die Eigeninteressen auf der Strecke bleiben! Puh! narr.gif
Und ganz nebenbei darf auch noch das Auto kostenlos eine ganze Zeit lang auf deren Hof herumstehen.

(Wenn man dann noch herausfindet, dass nach Herstellerkriterien eine Tür, in der sich Auslösesensorik für die Luftprallsäcke befindet, gar nicht ausgebeult werden darf, was aber als Paradebeispiel für einen günstigeren Reparaturweg on top angepriesen wird, kommen allerdings doch ganz klitzekleine Zweifel) shutup.gif
Vielleicht bin ich einfach zu skeptisch!

Zitat (ulm @ 15.03.2023, 08:45) *
Mein BWL-Studium ist zwar schon laaaannngggee her,

Offensichtlich zu lange. Wenn sogar für 60,- €/h repariert werden kann, muss das Abstellen eines Autos billiger gehen.
Ist wahrscheinlich in den letzten Jahrzehnten alles viel billiger geworden.


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thetdk
Beitrag 15.03.2023, 09:27
Beitrag #39


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Die Frage ist doch, wer die Preisgestaltung bestimmt. Vielleicht ist der Preis im Vertrag zwischen APCOA und dem Land Hamburg oder wer da Vertragspartner ist festgelegt. Hat diese Information vielleicht sogar schon jemand befreit?

Sollte APCOA aber eine recht freie Preisgestaltung möglich sein, ist das natürlich eine Einladung zum Gelddrucken, da konstant "Kunden" reingespült werden, und es keine Wettbewerber gibt, zumindest nicht solange der Vertrag andauert.

Gab es hier auch, über viele Jahre war ein Unternehmen Vertragspartner der Stadt fürs Abschleppen, die betrieben auch die Verwahrstelle.
Dann wurde der Vertrag mal wieder ausgeschrieben, und plötzlich gab es einen Wettbewerber - der den Zuschlag bekommen hat, weil er die gleiche Qualität der Dienstleistung für etwa 40% des alten Preises anbieten konnte.

Aber natürlich waren die hohen Preise vorher zwingend erforderlich - der vorherige Betreiber hat immer gejammert er würde zu wenig verdienen...

Natürlich betreibt APCOA dieses Geschäft gewinnmaximiert. Und wenn ihnen niemand den Preis vorgibt, wird der an der oberen Schmerzgrenze liegen, ist doch klar.
Und vermutlich ist das der Stadt noch ganz recht so, soll der Autofahrer für seine Verfehlung doch reichlich zahlen.

Das geht mit Sicherheit günstiger, auch in Hamburg. Aber wenn niemand Interesse an einer günstigen Lösung hat (außer jene, die es sich nicht aussuchen können), wird es keine geben...

es grüßt

thetdk


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das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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auchdasnoch
Beitrag 15.03.2023, 09:32
Beitrag #40


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 08:38) *
Kann es sein, dass du von Kalkulation von Kosten und Preisen nicht so wirklich viel Ahnung hast think.gif
Ich stehe weder hier im Forum, noch in der Rechtsprechung mit meiner Meinung alleine da. Aber Du kannst mir gerne, nachdem es Ulm leider nicht gelungen ist, überzeugend darlegen, wie ein solcher Mondpreis zu rechtfertigen ist. Mit sachlichen Argumenten warst Du ja nun recht sparsam. Vielleicht kommt ja noch was.


Ich verweise an dieser Stelle auch gerne noch einmal an mein Vergleichsbeispiel mit der Hotelübernachtung (eine Nacht für eine Person ebenfalls in HH, Flughafennähe) inkl. Frühstücksbuffet, 24h Rezeption, Ein- und Auschecken, Housekeeping, frischer Bettwäsche, frischen Handtüchern, im Bedarfsfall Info und Smaltalk (Diskussion) an der Rezeption für unter 100€. Und da soll die Übernachtung eines Autos ohne Service und Überdachung für mehr als 100€ angemessen sein? Ja, stell Dir vor. Auch ich habe ein wenig Ahnung von Kalkulation und bleibe dabei, dass dieser Tarif absolut unangemessen ist.


Zitat (ulm @ 15.03.2023, 08:45) *
warum die Autowerkstatt 120 Euro für die Stunde nimmt, liegt auch an deren Kostensituation.

Für die 120€ erbringt die Autowerkstatt aber eine Arbeitsleistung. Die Kosmetikerin oder Masseurin kommt dagegen mit einem Stundensatz von ca. 50-70€ über die Runden. Dafür muss sie noch Handtücher waschen, Arbeitsgerät reinigen und desinfizieren, allerdings nicht so viel kostenintensives Equipement bereitstellen wie die Autowerkstatt. Verwaltende Tätigkeiten hat die Kosmetikerin (Masseurin, Friseuse) aber ebenfalls zu erbringen. Oder meinst Du, dass sich das bei ihr von alleine macht? Deren Stundensatz entspricht dann aber heute noch dem von Dir genannten Stundensatz, aus grauer Vorzeit während Deines Studiums entspringt. Der Parkplatzbetreiber erbingt praktisch keine Arbeitsleistung. Damit das Auto dort steht benötigt er auch keine kostenintensive technische Ausstattung. Die wird für das Abschleppen benötigt, das aber auch extra berechnet wird. Für das Abstellen des Autos und die Verwaltung benötigt er nur ein paar Quadratmeter umzäunter Abstellfläche und einen PC.
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rapit
Beitrag 15.03.2023, 09:34
Beitrag #41


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BTT:
Zitat (putronias @ 13.03.2023, 15:53) *
...
- Die Parkuhr ist eine Automatische, d.h. sie hat sich automatisch auf die Startzeit eingestellt. Sie hat eine entsprechende E-Nummer
- Mein Fahrzeug wurde 1,5 Stunden nach Überschreiten der maximalen Parkdauer (2 Stunden in Hamburg) um 14:08 Uhr abgeschleppt
...
- Eine Woche später wird mir eine Verwarnung zugestellt: Ich soll 40€ Verwarnungsgeld bezahlen. Der dortige Tatvorwurf: "Sie parkten bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden."

Dazu stellen sich mir nun folgende Fragen:
- ...unverhältnismäßig?

Der Vorwurf ist bei elektronischer Parkscheibe falsch. Es war ja eine Parkscheibe vorhanden, und die Überschreitung betrug nur 1 1/2 Stunden.

Zur Unverhältnismäßigkeit: war denn das Fahrzeug noch am laden?

Verkehrsrechtlich halte ich die Verhältnismäßigkeit auch für höchst fraglich, weil es verkehrsrechtlich keinen Unterschied macht, ob ein Fahrzeug da die Parkdauer zum Laden überschreitet oder der Parkplatz für andere Ladewillige freigeschleppt wird- Ladesäulenhopping dient nicht dem Verkehr.

Das Argument, PHEV hätten geringere Rechte als BEV ist Bullshit, niemand kann gezwungen werden, mit Verbrennermotor zu fahren. Und außerdem kann sich nach dem Freischleppen ganz legitim ein nach Emog gekennzeichnetes Fahrzeug ganz ohne zu laden dort hinstellen. Das sind Parkplätze, keine Tankstellen.
Da darf man mit E-Kennzeichen ganz normal parken. Und kann nebenher laden, wenn man will, muss aber nicht.


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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 10:07
Beitrag #42


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Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 09:32) *
Aber Du kannst mir gerne, nachdem es Ulm leider nicht gelungen ist, überzeugend darlegen, wie ein solcher Mondpreis zu rechtfertigen ist.

Ich kenne natürlich nicht die einzelnen Kosten, die in den Preis des ersten Tages hineinkalkuliert werden.
Klar ist aber, dass in diesen Preis alle Kosten, die für die Inobhutnahme, Verwahrung, Rausgabe, Vorhalten des Personal des Platzes etc pp anfallen, berechnet werden.
Von daher ist deine Schlussfolgerung..
Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 08:23) *
Das heißt, dass mit den 15€ in den nachfolgenden 24h ...der Bereitschaftsdienst kostendeckend (oder sogar gewinnbringend) betrieben werden können.

natürlich falsch, denn ab dem zweiten Tag werden natürlich all diese zum kompletten Vorgang gehörenden Kosten nicht mehr kalkuliert, sondern lediglich noch die Belegung des Stellplatzes bepreist.
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auchdasnoch
Beitrag 15.03.2023, 10:23
Beitrag #43


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 10:07) *
[denn ab dem zweiten Tag werden natürlich all diese zum kompletten Vorgang gehörenden Kosten nicht mehr kalkuliert, sondern lediglich noch die Belegung des Stellplatzes bepreist.

Das ist mir auch klar. Ich halte es aber für absurd, wenn
Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 10:07) *
die Inobhutnahme, Verwahrung, Rausgabe, Vorhalten des Personal des Platzes etc pp
also
Zitat (ulm @ 14.03.2023, 14:32) *
Den Neuzugang einbuchen, die Abholung ausbuchen, Rechnung schreiben, Zahlung verbuchen, Geldverkehrskosten.
mit 91,90€ kalkuliert werden.
Das Hotel muss auch
Zitat (ulm @ 14.03.2023, 14:32) *
Den Neuzugang einbuchen, die Abholung ausbuchen, Rechnung schreiben, Zahlung verbuchen, Geldverkehrskosten.
zusätzlich das Zimmer reinigen, Wäsche waschen, Frühstück bereitstellen und schafft das für unter 100€. Zusätzlich muss das Hotel die Infrastruktur (Gebäude, Einrichtung, Heizung, fließendes Wasser etc.) bereitstellen und finanzieren und kommt immernoch auf seine Kosten. Oder willst Du etwa behaupten, dass das Hotelmenagement
Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 08:38) *
von Kalkulation von Kosten und Preisen nicht so wirklich viel Ahnung ha(s)t
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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 10:47
Beitrag #44


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Entschuldigung, aber alleine dass du ein Hotel, das vermutlich eine ganz andere Kostenstruktur hat als eine "Verwahrstelle", und damit eine ganz andere Kalkulationsgrundlage, ständig 1:1 als Vergleich heranziehst, um die völlige Überteuerung der Verwahrung zu belegen zeigt mMn, dass du von Kosten und Kalkulation nicht wirklich eine Ahnung hast.
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rapit
Beitrag 15.03.2023, 11:06
Beitrag #45


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 10:47) *
Entschuldigung, aber alleine dass du ein Hotel, das vermutlich eine ganz andere Kostenstruktur hat als eine "Verwahrstelle"

Ich sehe jetzt nicht, wo das Einsparpotential für ein Hotel liegen sollte, warum es also billiger sein sill, einen menschlichen Gast zu beherbergen, als nur einfach ein Auto think.gif

Sogar wenn noch der Aufwand der Kurtaxe oder ähnlicher Spielereien dazu kommt, kommt man bei normalen Hotels nicht auf Übernachtungspreise von über 100,- €.

Die Frage derart abzubügeln, halte ich für unangemessen und vermisse insoweit jegliche Sachargumente.

Zitat (Q-Treiberin @ 14.03.2023, 18:34) *
die Firma APCOA

Die ist übrigens nicht ganz unbekannt für äußerst eigenartige Preisgestaltungen, auch bei Parkhäusern whistling.gif

Ich finde z.B. auch eine Staffelung wie folgt "überraschend": 1. Stunde 2,50 €, 2. Stunde 1,50 €, 3. Stunde 1,50 €, Tagespauschale 24,- €.
Dass die Tagespauschale bei 3 h 1 Minute anfällt, ist mir einigermaßen unerklärlich.
Und der Name APCOA mir daher bereits bekannt. rolleyes.gif


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F117
Beitrag 15.03.2023, 11:08
Beitrag #46


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Konkurrenz belebt das Geschäft und senkt gleichzeitig die Preise. Wer keine Konkurrenz hat, kann deutlich entspannter kalkulieren. Es gehen relativ wenige Sicherstellungsgelände-Betreiber in Konkurs, Hotels dagegen ...

Davon ab hält sich mein Mitleid für die armen geschröpften Falschparker in doch sehr engen Grenzen.

Edith hat geklingelt:
Zitat (rapit @ 15.03.2023, 11:06) *
Dass die Tagespauschale bei 3 h 1 Minute anfällt, ist mir einigermaßen unerklärlich.

Du *musst* dort nicht parken, weißt Du ...


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 11:18
Beitrag #47


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Zitat (rapit @ 15.03.2023, 11:06) *
Die Frage derart abzubügeln, halte ich für unangemessen und vermisse insoweit jegliche Sachargumente.

Zwei verschiedene Unternehmen aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlicher Kostenstruktur hinsichtlich der Kalkulation zu vergleichen ist schlicht und ergreifend ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Und ohne diese Grundlage zu kennen ist jede Diskussion über "Mondpreise" letztlich nur Stammtisch, sonst nichts.

Es mag ja sein, dass die Firma APCOA für großzügige Kalkulation bekannt ist, pauschal aber erst mal "Mondpreise" anzuprangern, ohne die Grundlage des Preises wirklich zu kennen, halte ich für falsch.
Klarerweise ist bei einem privaten Unternehmen im Preis ein Gewinnzuschlag inbegriffen, hier wird aber so getan, als ob das per se sittenwidrig wäre.
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auchdasnoch
Beitrag 15.03.2023, 11:49
Beitrag #48


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 11:18) *
Zwei verschiedene Unternehmen aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlicher Kostenstruktur hinsichtlich der Kalkulation zu vergleichen ist schlicht und ergreifend ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.
Ja, Du hast recht. Ich bin auch der Meinung, dass der Vergleich mit dem Stundenlohn einer Autowerkstatt nicht sehr treffend gewesen ist. Der Vergleich der Übernachtung eines Autos mit der Übernachtung eines Menschen kommt der Sache aber näher. Und was die Kostenstruktur angeht, habe ich ja auch dargelegt, dass das Hotel sehr viel mehr Unkosten einlakulieren muss, als ein Parkplatzbetreiber.

Im Übrigen habe ich auch branchenintern z.B. mit dem überdachten Parkplatz in einem Parkhaus an einem internationelen Flughafen verglichen.


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 11:18) *
Und ohne diese Grundlage zu kennen ist jede Diskussion über "Mondpreise" letztlich nur Stammtisch, sonst nichts.
Eine Diskussion, an der Du Dich beteiligt hast. Alllerdings leider ohne Sachargumente. Natürlich kann man immer sagen, "Du hast keine Ahnung", und "Deine Vergleiche passen nicht". Aber das hat dann noch weniger Diskussionskultur, als ein solider Stammtisch.


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 11:18) *
Klarerweise ist bei einem privaten Unternehmen im Preis ein Gewinnzuschlag inbegriffen, hier wird aber so getan, als ob das per se sittenwidrig wäre.
Selbstverständlich will und darf ein Privatunternehmen nach Gewinn streben, muss es sogar. Das gilt übrigens auch für ein Hotel. Aber das darf man ja Deiner Meinung nach nicht vergleichen. Aber die Preisgestaltung eines Privatunternehmens kann grundsätzlich natürlich auch sittenwidrig sein. Typisches Beispiel sind zum Beispiel Schlüsseldienste, die die Notlage ihres Kunden mit Wucherpreisen ausnutzen. Oh, wie blöd. Jetzt habe ich schon wieder branchenübergreifend verglichen.

Apropos Wucher:
Die Verbraucherzentrale bezeichnet Preise als Wucher, wenn sie z.B.
1.) mindestens doppelt so hoch sind wie marktüblich.
2.) Der Anbieter eine Notlage ausnutzt.

Zu 1.) Wollen wir noch einmal rechnen: 103,90€ für 24h. Der halbe Preis wäre 51,95€. Würdest Du freiwillig 51,95€ für bis zu 24h parken bezahlen? Würdest Du diesen Preis als marktüblich bezeichnen? Ich nicht.

Zu 2.) Der TE hat dort nicht freiwillig geparkt. Er hatte keine Möglichkeit Preise zu vergleichen und mit dem Parkplatzbetreiber bewusst einen Vertrag einzugehen. Er befindet sich also in einer Notlage, wenn sein Auto im Knast gelandet ist. Und diese Notlage wird vom Parkplatzbetreiber imho schamlos ausgenutzt. Jetzt kann man natürlich dagegenhalten, dass der TE die Situation selbst verschuldet hat. Das mag richtig sein. Er hat es aber möglicherweise nicht vorsätzlich getan. So wie das Opfer des Schlüsseldienstes, dass sich versehentlich selbst ausgesperrt hat und nun Hilfe für den Zugang zur eigenen Wohnung in Anspruch nimmt. Ich weiß, branchenübergreifende Vergleiche blah, blah, blah
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Nerari
Beitrag 15.03.2023, 12:14
Beitrag #49


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Zitat (auchdasnoch @ 15.03.2023, 11:49) *
blah, blah, blah

Irgendwie vergleichst du mMn weiterhin Äpfel mit Birnen.

Aber wenns so einfach ist, wie du schreibst, dann ist das doch ein Skandal erster Güte, dass die Stadt Hamburg mit einem derartigen Wucherunternehmen zusammenarbeitet bzw. ein solches beauftragt. Es sollte ein leichtes sein, dagegen vorzugehen. Wieso um alles in der Welt macht das keiner unsure.gif
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auchdasnoch
Beitrag 15.03.2023, 13:06
Beitrag #50


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Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 12:14) *
Irgendwie vergleichst du mMn weiterhin Äpfel mit Birnen.
Wenn man zwei identische Dinge miteinander vergleicht, dann ist es aber kein Vergleich mehr.


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 12:14) *
Aber wenns so einfach ist, wie du schreibst
Bitte entschuldige, dass ich meine Meinung geäußert habe. Ich dachte, dass das in einem Internetform möglich wäre.


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 12:14) *
dann ist das doch ein Skandal erster Güte, dass die Stadt Hamburg mit einem derartigen Wucherunternehmen zusammenarbeitet
Wo habe ich etwas von einem Skandal geschrieben? Ich habe geschrieben, dass ich den Preis für die ersten 24h für unangemessen halte. Von Dir kam dann das Totschlagargument, dass ich keine Ahnung hätte, und das die Diskussion mangels Grundlage an einem Stammtisch zu führen sei. Ich bin stolz auf Dich, weil Du damit das Niveau dieses Forums deutlich über Stammtischniveau angehoben hast.


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 12:14) *
Es sollte ein leichtes sein, dagegen vorzugehen.
Wenn Du das sagst.


Zitat (Nerari @ 15.03.2023, 12:14) *
Wieso um alles in der Welt macht das keiner unsure.gif
Vielleicht weil Niemand, außer Dir natürlich, eine Ahnung von Preisgestaltung und Kalkulation hat?
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