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> 1 Monat Fahrverbot und zusätzlich MPU??
Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 14:09
Beitrag #1


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Moin Leute,

erstmal Grüße in das Forum und Anerkennung für die vielen engagierten Kommentare und Informationen. Hab hier jetzt schon eine Weile gestöbert, in der Vorbereitung auf eine wahrscheinlich anstehende MPU und viele Beiträge waren sehr informativ und nützlich!

Nun zu meinem Fall:
Ich habe mir im vergangenen Jahr eine Alkoholfahrt mit dem Rad geleistet. BAK lag bei 2,42 Promille (ist sportlich, ist mir bewusst). Das Schreiben mit dem Blutwert kam Anfang Januar. Hab danach die Tat gestanden und keine weiteren Angaben/ Aussagen gemacht. Bei der Höhe des Wertes und den hier zu findenden Erfahrungsberichten, war ich aber natürlich von einer MPU Anordnung ausgegangen.

Jetzt kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit Beschluss der Richterin: Vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr und Bußgeld von 1 Nettogehalt + Auslagen dies das. Dazu 1 Monat Fahrverbot!

Daher jetzt die Frage: Da steht jetzt also ich muss den Führerschein 1 Monat abgeben, aber danach bekomme ich ihn dann auch zurück. Ich dachte bei einer MPU gibt es erstmal den Führerscheinentzug und die MPU ist notwendig, um ihn wiederzubekommen. Bei mir gibt's jetzt ja aber erstmal gar keine Chance den Führerschein zu behalten, aber dafür muss ich ihn scheinbar auch nicht neu beantragen um ihn nach einem Monat wiederzubekommen.

Kann da jetzt trotzdem noch die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen und dann 1 Monat Fahrverbot & zusätzlich MPU? Oder heißt das ich muss nur den 1 Monat absitzen und bekomme den Lappen dann wieder ohne die MPU?

Beides erscheint mir irgendwie unsinnig bzw. widersprüchlich, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich mit dem Pegel ohne MPU davon komme!?

Vielleicht hat da jemand einen Plan was ich da jetzt zu erwarten habe. Aus dem Schreiben der Staatsanwalt werde ich dahingehend nicht so richtig schlau und nachfragen ist bei den Brüdern auch eher schwierig biggrin.gif

Über jegliche Antworten/ Erfahrungen wäre ich überaus dankbar smile.gif

Beste Grüße
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 13.03.2023, 14:30
Beitrag #2





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Hat das Strafgericht im Urteil die Fahreignung positiv festgestellt?
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rapit
Beitrag 13.03.2023, 14:32
Beitrag #3


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Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 14:09) *
Kann da jetzt trotzdem noch die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen und dann 1 Monat Fahrverbot & zusätzlich MPU? Oder heißt das ich muss nur den 1 Monat absitzen und bekomme den Lappen dann wieder ohne die MPU?

Letzteres.

Zitat (Panzerkroete @ 13.03.2023, 14:30) *
Hat das Strafgericht im Urteil die Fahreignung positiv festgestellt?

Konkludent ja, sonst hätte es kein Fahrverbot gegeben.

Was bei Fahrradtaten eigentlich gar nicht geht, aber das ist ja nun ein netter Fehler, den man tunlichst nicht angreifen sollte... whistling.gif


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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 14:33
Beitrag #4


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Zitat (Panzerkroete @ 13.03.2023, 14:30) *
Hat das Strafgericht im Urteil die Fahreignung positiv festgestellt?



Da steht nichts zur Fahreignung. Nur Ihnen wird für die Dauer von 1 Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 13.03.2023, 14:35
Beitrag #5





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Die alleinige Verhängung eines Fahrverbotes sagt doch nichts über die Fahreignung des Verurteilten aus und kann daher auch keine Bindungswirkung entfalten.

Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 14:33) *
Da steht nichts zur Fahreignung. Nur Ihnen wird für die Dauer von 1 Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.



Dann ist die MPU noch obligatorisch.
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Kai R.
Beitrag 13.03.2023, 14:47
Beitrag #6


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Auf welcher Rechtsgrundlage kann man denn hier ein Fahrverbot für Autos anordnen?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 14:51
Beitrag #7


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Zitat (Panzerkroete @ 13.03.2023, 14:35) *
Dann ist die MPU noch obligatorisch.


Vielen Dank erstmal für die Antworten. Scheint auch nicht so ganz eindeutig zu sein biggrin.gif bei Google konnte ich da ebenfalls nichts belastbares finden

Also denkst du die MPU kommt noch on top? Ich hatte Kontakt zu ein paar Freunden, die ebenfalls schon eine MPU machen mussten. Bei keinem von denen wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, sondern sie hatten durch die MPU ihre Fahreignung unter Beweis zu stellen. Deswegen irritiert mich das etwas, das wär ja dann irgendwie die doppelte Bestrafung.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 13.03.2023, 15:04
Beitrag #8





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Zitat (Kai R. @ 13.03.2023, 14:47) *
Auf welcher Rechtsgrundlage kann man denn hier ein Fahrverbot für Autos anordnen?


§ 44 StGB. Wurde 2017 geändert. Seit diesem Zeitpunkt ist es auch möglich, Fahrverbote unabhängig von der Tatbegehung mit einem Kraftfahrzeug zu verhängen, wenn dies zur Einwirkung auf den Täter oder Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich scheint.

Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 14:51) *
Zitat (Panzerkroete @ 13.03.2023, 14:35) *
Dann ist die MPU noch obligatorisch.


Vielen Dank erstmal für die Antworten. Scheint auch nicht so ganz eindeutig zu sein biggrin.gif bei Google konnte ich da ebenfalls nichts belastbares finden

Also denkst du die MPU kommt noch on top? Ich hatte Kontakt zu ein paar Freunden, die ebenfalls schon eine MPU machen mussten. Bei keinem von denen wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, sondern sie hatten durch die MPU ihre Fahreignung unter Beweis zu stellen. Deswegen irritiert mich das etwas, das wär ja dann irgendwie die doppelte Bestrafung.


Nach meiner Auffassung ist die MPU noch on top. Das soll auch keine Bestrafung sein, sondern dient der Gefahrenabwehr (Auch wenn ich Sinn und Zweck der Mittel bei Fahrradtätern für fragwürdig halte und verstehe, dass man dies als Bestrafung auffasst).
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rapit
Beitrag 13.03.2023, 15:13
Beitrag #9


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Zitat (Kai R. @ 13.03.2023, 14:47) *
Auf welcher Rechtsgrundlage kann man denn hier ein Fahrverbot für Autos anordnen?

Was steht denn genau in der Entscheidung? Insbesondere die genaue Paragraphenkette interessiert hier!


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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 15:36
Beitrag #10


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vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr gemäß §§316 Abs. 1, 44 StGB ist als Straftat angegeben.

§44 StGB wird dann nachfolgend im Zusammenhang mit dem Fahrverbot aufgeführt.

Zitat (Panzerkroete @ 13.03.2023, 15:04) *
Nach meiner Auffassung ist die MPU noch on top. Das soll auch keine Bestrafung sein, sondern dient der Gefahrenabwehr (Auch wenn ich Sinn und Zweck der Mittel bei Fahrradtätern für fragwürdig halte und verstehe, dass man dies als Bestrafung auffasst).

Ja gut, das kann ich auch nachvollziehen. Sehe das schon auch irgendwo als gerechtfertigt an und bin auch bereit die Konsequenzen für die Nummer zu tragen. Sehe es jetzt auch nicht zwangsläufig als Bestrafung, aber für mich würden die Zusammenhänge einfach wenig Sinn ergeben. Also erst den Führerschein einen Monat abgeben, dann wiederbekommen und erneut abgeben, bis ich eine MPU bestanden habe. Da erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit des 1 monatigen Fahrverbots dann nicht so richtig.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.03.2023, 17:37
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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rapit
Beitrag 13.03.2023, 15:36
Beitrag #11


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Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 15:25) *
§44 StGB wird dann nachfolgend im Zusammenhang mit dem Fahrverbot aufgeführt.

Ohne genauere Angaben? Absatz? Satz? Alternative?

Ausführungen zum Grund des Fahrverbotes?

Ohne ganz konkrete Angaben können wir dir nicht wirklich weiterhelfen.


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auchdasnoch
Beitrag 13.03.2023, 15:40
Beitrag #12


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Ich vermute mal, dass sich die Sache in Bayern abgespielt hat. In Bayern wäre es nicht unwahrscheinlich, dass die Führerscheinstelle überprüfen wird, ob nicht auch das Radfahren untersagt werden sollte.
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rapit
Beitrag 13.03.2023, 15:49
Beitrag #13


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Nicht nur in BY. Das greift andernorts auch um sich... mad.gif


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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 15:53
Beitrag #14


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Zitat (rapit @ 13.03.2023, 15:36) *
Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 15:25) *
§44 StGB wird dann nachfolgend im Zusammenhang mit dem Fahrverbot aufgeführt.

Ohne genauere Angaben? Absatz? Satz? Alternative?

Ausführungen zum Grund des Fahrverbotes?


Jo Sorry, aber da steht halt echt nicht viel mehr drin biggrin.gif Deswegen kann ich damit ja auch wenig anfangen.

"Ihre Fahruntüchtigkeit hatten Sie aufgrund der Gesamtumstände erkannt, zumindest aber billigend in Kauf genommen" (Keine Ahnung, wo die das hernehmen, konnte ja noch fahren und hätte meinen Pegel deutlich niedriger eingeschätzt)

"Sie werden daher beschuldigt, vorsätzlich im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen, strafbar als vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr gemäß $$316 Abs. 1, 44 StGB
Beweismittel:
Geständnis und Einlassung, Zeugen (die Polizist*innen und Urkunden)

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt. Tagessatz xy, gesamt xy...

Ihnen wird für die Dauer von 1 Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen (§ 44 StGB).

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Auslagen zu tragen.

Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn kein Einspruch blablabla...

And thats it biggrin.gif

Dann noch Rechtsmittelbeleherung und dann Belehrung über das Fahrverbot (§44 StGB):

,,Mit dem heute verkündeten Urteil (bzw. den anliegenden Strafbefehl oder Beschluss) wurde gegen Sie ein Fahrverbot ausgesprochen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach der Rechtskraft des Urteils (bzw. des Strafbefehls oder des Beschlusses) in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eintritt der Rechtskraft"

und dann noch ein paar Hinweise zum Führerschein Abgeben, von denen ich jetzt nicht glaube das sie relevant sind.


Und dann noch die letzte Seite:
"Aufgrund Meldepflicht wird eine Kopie des Schreibens bzw. des Strafbefehls an die folgende Behörde weitergeleitet:

-Hansestadt XY Verkehrsangelegenheiten-

Was irgendwie auch komisch ist. Ich hab zwar damals in der Stadt meinen Führerschein gemacht, lebe aber schon seit 10 Jahren in einer anderen Stadt, in der ich sowohl mit erstem Wohnsitz als auch mein Auto gemeldet ist. Von daher keine Ahnung warum mein Geburtsort da jetzt eine Rolle spielt.

Zitat (auchdasnoch @ 13.03.2023, 15:40) *
Ich vermute mal, dass sich die Sache in Bayern abgespielt hat. In Bayern wäre es nicht unwahrscheinlich, dass die Führerscheinstelle überprüfen wird, ob nicht auch das Radfahren untersagt werden sollte.


Nicht ganz, Sachsen wars wink.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.03.2023, 17:38
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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auchdasnoch
Beitrag 13.03.2023, 15:59
Beitrag #15


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Zitat (rapit @ 13.03.2023, 15:49) *
Nicht nur in BY. Das greift andernorts auch um sich... mad.gif
Mag sein. Aber Bayern ist mir diesbezüglich schon öfter aufgefallen. Zudem würde imho auch das Fahrverbot bei einem Radfahrer für den Freistaat sprechen. Und last not least erinnert mich der Nickname des TE an eine Person, die im Angestelltenverhältnis für einen bayrischen Sportverein tätig ist.


edit: OK, dann war es eben der andere Freistaat. giveup.gif
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auchdasnoch
Beitrag 13.03.2023, 16:21
Beitrag #16


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Also irgendwie ist das ja schon die Höchststrafe. 30 TS sind bei einem Radfahrer recht viel. Selbst dann, wenn man von Vorsatz ausgeht. Und dann noch das Fahrverbot. Das ist schon recht üppig. Ich vermag aber nicht abzuschätzen, ob ein Einspruch hier zu einer milderen Strafe führen könnte. Mir fehlt da die Kenntnis über vergleichbare Entscheidungen aus Sachsen.
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Der_Veranstalter
Beitrag 13.03.2023, 17:03
Beitrag #17


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a) Wäre hier nicht bei einem Ersttäter ein FV irgendwann im Zeitraum der nächsten 4 Monate anzutreten? Oder gilt das nur bei FV aufgrund von Speedlimits? Sonst würde das ja auf einen Nicht-Ersttäter hinweisen.

b) Wir hatten doch etwas vergleichbares erst hier: 2,04 Promille aufm Fahrrad -> 30 TS und 1 Monat FV -> später dann MPU durch die FESt. Und das war in Hessen.

c) Warum gibt es hier jetzt Kommentare "das ist bayern-typisch" oder "warum gibt es jetzt hier ein Auto-FV"? Die gleichen Sanktionen schienen im verlinkten Fred ganz normal.

Flauschige Grüße


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Feuerwehr - mit Stolz und Ehre


... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...?
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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 17:36
Beitrag #18


Neuling
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Danke für die Antwort.
Bin definitiv Ersttäter (zumindest nach Aktenlage), keine Ahnung was es da noch für vielfältige Optionen gibt.

b) Danke für den verlinkten Thread. Ich seh da aber nirgendwo was von Fahrverbot. Der Betroffene schreibt da nur von 30 TS und seinem Einspruch, um Zeit zu gewinnen. Vielleicht hab Ichs aber auch überlesen irgendwo. Im Zweifel bleibt nur abwarten, aber ich würd halt gern wissen was da noch so auf mich zukommt und halt auch wann biggrin.gif Das mit der MPU wird schon irgendwie, wenn es denn sein muss.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.03.2023, 17:39
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 13.03.2023, 17:40
Beitrag #19





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Bei 2,4 Promille auf dem Rad hast du vor der MPU ein ganzes Stück Arbeit vor dir, das wird kein Zuckerschlecken.
Das ist nicht nur sportlich, das ist CL-Qualifikation. Für dich ist Abstinenz angesagt, für mindestens zwölf Monate mit Screenings.
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MsTaxi
Beitrag 13.03.2023, 17:54
Beitrag #20


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Ob das mit dem FV juristisch nun das Wasser hält oder nicht, k.A. Wenn das FV abgelaufen ist, kriegt der @TE sie dann wohl wieder und gleichzeitig die MPU-Anordnung. Bringt er dann keine positive MPU bei, wird die FE einmassieren und eventuell sogar noch ein Verbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge ausgesprochen. Ist doch völlig Wumpe, in welchem Bundesland das Ganze dann stattfindet.

Und die MPU kommt sicher, da führt kein Weg dran vorbei. Da ich hier nix von Ausfallerscheinungen lese bisher, sind die 2,4 Promille nicht sportlich, sondern kritisch zu bewerten.

Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung

Der würde uns weiterbringen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 18:11
Beitrag #21


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Zitat (Panzerkroete @ 13.03.2023, 17:40) *
Bei 2,4 Promille auf dem Rad hast du vor der MPU ein ganzes Stück Arbeit vor dir, das wird kein Zuckerschlecken.
Das ist nicht nur sportlich, das ist CL-Qualifikation. Für dich ist Abstinenz angesagt, für mindestens zwölf Monate mit Screenings.


Ja gut äh. Bei Kumpels hats mit Kontrolliertem Trinken geklappt und da war einer mit 2,2 dabei, das ist jetzt auch nicht mehr soweit weg. Hab auch nicht vor in Zukunft abstinent zu leben und selbst wenn, die Screenings könnte ich mir aktuell ohnehin nicht leisten. Von daher wirds wohl der Versuch. Wenn es nicht klappt ist der Lappen halt erstmal weg.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 13.03.2023, 18:17
Beitrag #22





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War das auch auf dem Rad? blink.gif
Naja, vielleicht nach den alten BuK. Nach den neuen Kriterien hast du aber ohne Nachweise keine Chance, das ist einfach so. Wenn du dir die Nachweise nicht leisten kannst, dann kannst du dir die MPU erst recht nicht leisten.
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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 18:25
Beitrag #23


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Zitat (MsTaxi @ 13.03.2023, 17:54) *
Ob das mit dem FV juristisch nun das Wasser hält oder nicht, k.A. Wenn das FV abgelaufen ist, kriegt der @TE sie dann wohl wieder und gleichzeitig die MPU-Anordnung. Bringt er dann keine positive MPU bei, wird die FE einmassieren und eventuell sogar noch ein Verbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge ausgesprochen. Ist doch völlig Wumpe, in welchem Bundesland das Ganze dann stattfindet.

Und die MPU kommt sicher, da führt kein Weg dran vorbei. Da ich hier nix von Ausfallerscheinungen lese bisher, sind die 2,4 Promille nicht sportlich, sondern kritisch zu bewerten.

Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung

Der würde uns weiterbringen.


Danke für deine Einschätzung smile.gif Im ersten Schreiben stand was von Schlangenlinien und Problemen beim Absteigen, also wurden schon Ausfallerscheinungen beobachtet. Ich hatte allerdings beim Pusten einen Wert von 0,8 (*2 laut Aussage der Polizei = 1,6, deswegen mit zur Wache) und dann 2,4 beim Bluttest, das war schon auch eine amtliche Überraschung mit dem Ergebnis. Hätte mich auf jeden Fall eher im Bereich von 1,6 eingeschätzt, aber hilft nichts.

Tatsächlich gings mir erstmal nur um die Frage ob Fahrverbot + MPU irgendwie üblich ist, weil ich davon vorher nie was gelesen hatte und auch keine Erfahrungsberichte in der Richtung finden konnte. Aber dann wirds ja wohl auf die MPU hinauslaufen (wenig Überraschung, aber hatte leise Hoffnung).
Die Vorbereitung dafür ist dann erstmal ne andere Geschichte, da beschäftige ich mich dann ausführlicher mit, wenn die Anordnung kommt. Hab mir aber schon viele Gedanken gemacht und hole den Fragebogen dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nochmal nach. Trotzdem Danke wink.gif

Zitat (Panzerkroete @ 13.03.2023, 18:17) *
War das auch auf dem Rad? blink.gif
Naja, vielleicht nach den alten BuK. Nach den neuen Kriterien hast du aber ohne Nachweise keine Chance, das ist einfach so. Wenn du dir die Nachweise nicht leisten kannst, dann kannst du dir die MPU erst recht nicht leisten.


Ja war auch mit dem Rad. Aber wieso Nachweise, wenn ich vor habe Kontrolliert zu Trinken. Widerspricht sich das nicht?

Ich präzisiere: Ich kann mir nicht die Mpu UND die Nachweise leisten, das Strafgeld zieht mir schon die Schuhe aus.
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ulm
Beitrag 13.03.2023, 18:29
Beitrag #24


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Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 18:25) *
Zitat (MsTaxi @ 13.03.2023, 17:54) *

Die Vorbereitung dafür ist dann erstmal ne andere Geschichte, da beschäftige ich mich dann ausführlicher mit, wenn die Anordnung kommt. Hab mir aber schon viele Gedanken gemacht und hole den Fragebogen dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nochmal nach. Trotzdem Danke wink.gif

Das wäre ein kapitaler Fehler!
Nimm die Vorbereitung auf die MPU nicht auf die leichte Schulter. Es geht vor allem um das "P" in der MPU, das "M" und das "U" sind teurer, aber einfacher zu bestehen. Du musst abber alle drei Buchstaben in den Griff bekommen. Das Psychologische kann Jahre brauchen, daher fange heute damit an, Dich selbst kennenzulernen und zu verstehen, warum Du Dich früher so zugelötet hast.
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MsTaxi
Beitrag 13.03.2023, 18:34
Beitrag #25


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Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 18:25) *
Aber wieso Nachweise, wenn ich vor habe Kontrolliert zu Trinken.

KT ist bei 2,4 Promille extrem schwierig, auch wenn es Ausfallerscheinungen gab. Das kann ich sogar ohne Fragebogen sagen.


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Herbie56
Beitrag 13.03.2023, 18:45
Beitrag #26


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Und nach den neuen BUK sind nicht nur Nachweise beizubringen, die das kT untermauern, sondern auch die einzelnen Phasen mit qualifizierter psychologischen Begleitung schriftlich vorzulegen.



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Jens
Beitrag 13.03.2023, 18:48
Beitrag #27


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.03.2023, 17:03) *
a) Wäre hier nicht bei einem Ersttäter ein FV irgendwann im Zeitraum der nächsten 4 Monate anzutreten?
Das gilt bei Fahrverboten, die nach §25 StVG verhängt werden. Der hier zur Anwendung kommende §44 StGB kenn diese vier Monate nicht.


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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 19:02
Beitrag #28


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Zitat (ulm @ 13.03.2023, 18:29) *
Das wäre ein kapitaler Fehler!
Nimm die Vorbereitung auf die MPU nicht auf die leichte Schulter. Es geht vor allem um das "P" in der MPU, das "M" und das "U" sind teurer, aber einfacher zu bestehen. Du musst abber alle drei Buchstaben in den Griff bekommen. Das Psychologische kann Jahre brauchen, daher fange heute damit an, Dich selbst kennenzulernen und zu verstehen, warum Du Dich früher so zugelötet hast.


Was heißt früher, das ist 5 Monate her biggrin.gif Und ich hab seitdem auch schon wieder getrunken, bei Weitem nicht so viel, aber schon auch mehr als 1 Bier. Hab meine Leberwerte checken lassen und alles in bester Ordnung.

Ich will das hier wirklich nicht Klein reden. 2,4 ist natürlich ein alarmierender Wert, dessen bin ich mir vollkommen bewusst. Allerdings gibts da meiner Auffassung nach einfach nicht so viel aufzuarbeiten. Erstmal hatte ich an dem Tag ein Fußballspiel und hab danach um 16 Uhr das erste Bier getrunken. Angehalten und mit zur Wache genommen wurde ich mehr als 12 Stunden später (04:35 Uhr) und wie gesagt kam ich noch ganz gut klar, obwohl ich natürlich ordentlich betrunken war.

Dementsprechend hab ich mich auch nicht komplett zugelötet, sondern einfach kontinuierlich Alkohol getrunken. Mit gutem Essen zwischendurch und spontanem Club Besuch, der dann halt hinten raus noch eingeschlagen hat. Da wurde es auch mit den Getränken etwas unübersichtlich.

Ironischerweise war das auch tatsächlich das einzige mal, dass ich im letzten Jahr betrunken Rad gefahren bin, weil ich weiß wie dumm das ist.
Wenn ich weiß, dass ich was trinke und feiern gehe, nehme ich immer Öffis oder den Fußbus (mag unglaubwürdig klingen, ist aber wahr). Nur war es halt diesmal eher spontan.

Ich hab immer gern gefeiert und auch gern getrunken dabei. Ich hab lange studiert und das Studentenleben auch in der Hinsicht ausgekostet und ich studiere faktisch immer noch (Promotionsstudent). In meinem Studiengang war Saufen immer absolut angesagt, das hat dann möglichweise auch viel mit sozialer Eingebundenheit zu tun, aber ich habs schon auch einfach gefeiert, keine Frage!
Dementsprechend habe ich auch immer noch relativ viele Freiheiten und möglicherweise ist meine Persönlichkeit da auch einfach noch nicht so gefestigt, wie bei jemanden, der seit 10 Jahren Vollzeit berufstätig ist.

Und letztes Jahr war einfach DAS Jahr nach Corona. In der Zeit der Lockdowns usw. hab ich so gut wie gar nicht getrunken. Letztes Jahr wars dann vorbei und praktischerweise hatten dann viele von meinen Freunden, inklusive mir, Runde Geburtstage. Da gab es gemeinsame Urlaube, in denen viel getrunken wurde und fast wöchentlich eine große Party von irgendwem. Alle möglichen Anlässe wurden wieder gefeiert und viele Sachen nachgeholt. Da kann man schon mal eine Toleranz aufbauen, die dann Ende des Jahres ihren Höhepunkt in der Alkoholfahrt gefunden hat.

War eine extreme Zeit, war ein extremes Jahr. Aber abgesehen von der Nummer halt ohne irgendwelche Ausfälle und Auffälligkeiten. Von daher verspüre ich ehrlich gesagt auch keinen Antrieb und keine Notwendigkeit jetzt für immer abstinent zu leben. Und warum sollte ich denen bei der MPU irgendwelche Lügen erzählen? Das werden sie wohl merken, wenn sie denn gut sind.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.03.2023, 19:28
Bearbeitungsgrund: Zitat repariert
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Herbie56
Beitrag 13.03.2023, 19:21
Beitrag #29


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Nun ja, nicht böse gemeint, aber niemand „verlangt“ oder „erwartet“ von dir, dass du aufhörst zu saufen.
Eine MPU zu machen ist freiwillig.

Deine FE bist du bald los und dann kannst du sie nach 15 Jahren ohne MPU wiederkriegen.


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ulm
Beitrag 13.03.2023, 19:38
Beitrag #30


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Ja, ich kann mich @Herbie56 nur anschließen.
Du hast nicht verstanden, dass Du zuverlässig sicherstellen musst, Alkohol und Fahren zu trennen. Ich weiss nicht, ob Du im Moment nur cool sein willst oder wirklich so denkst.
Mein Tipp, wenn Du zu Deinen Worten stehst: Spare Dir das Geld für eine MPU und warte die 15 Jahre ab, bis Du die Neuerteilung Deiner Fahrerlaubnis ohne MPU beantragen kannst. Eine theoretische und praktische Prüfung sollte dann aber fällig werden.

Wenn Du Deine Fahrerlaubnis vor den 15 Jahren wieder haben willst:
Wir helfen Dir gerne auf dem Weg dorthin.
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Thiago1023
Beitrag 13.03.2023, 22:12
Beitrag #31


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Zitat (ulm @ 13.03.2023, 19:38) *
Ja, ich kann mich @Herbie56 nur anschließen.
Du hast nicht verstanden, dass Du zuverlässig sicherstellen musst, Alkohol und Fahren zu trennen. Ich weiss nicht, ob Du im Moment nur cool sein willst oder wirklich so denkst.
Mein Tipp, wenn Du zu Deinen Worten stehst: Spare Dir das Geld für eine MPU und warte die 15 Jahre ab, bis Du die Neuerteilung Deiner Fahrerlaubnis ohne MPU beantragen kannst. Eine theoretische und praktische Prüfung sollte dann aber fällig werden.

Wenn Du Deine Fahrerlaubnis vor den 15 Jahren wieder haben willst:
Wir helfen Dir gerne auf dem Weg dorthin.



Danke für eure Einschätzung und das nette Angebot der Hilfe! smile.gif
In meinen Augen trifft das aber nicht unbedingt den eigentlichen Gegenstand der Diskussion. Es ging ja nicht darum, dass ich munter so weitersaufen möchte und deswegen mein Verhalten nicht hinterfragen und ändern werde. Mir geht es darum, dass ich glaube kontrolliertes Trinken glaubwürdiger vertreten zu können als eine lebenslange Abstinenz. Und was das angeht denke ich wirklich so. Weder halte ich das irgendwie für cool noch würde mir cool sein angesichts der Anonymität in diesem Forum irgendwas bringen.
Der Alkoholkonsum war definitiv problematisch und ich möchte/muss daran auch aktiv etwas ändern. Keine regelmäßigen Besäufnisse mehr und nie wieder Trinken bis zum Kontrollverlust. Aber mMn auch eben nicht so problematisch und außer Kontrolle, dass ich nie wieder einen Schluck trinken sollte.
Ich hab das bei verschiedenen Beiträgen immer so verstanden, dass Kontrolliertes Trinken grundsätzlich eine Option ist. Das man für kT auch Nachweise erbringen muss, war mir so nicht bewusst.

Wenn ihr jetzt sagt aber mit 2,4 ist kT absolut unmöglich, dann Danke ich euch erstmal für die Einschätzungen. Probieren kann ich es wohl trotzdem und wenn ihr recht behalten solltet, dann muss ich mir danach halt die Frage stellen wie wichtig mir mein Führerschein zukünftig ist und dann ggf. doch abstinent leben.

Der Beitrag wurde von Thiago1023 bearbeitet: 13.03.2023, 22:15
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Der_Veranstalter
Beitrag 14.03.2023, 08:52
Beitrag #32


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Zitat (MsTaxi @ 13.03.2023, 17:54) *
Bringt er dann keine positive MPU bei, wird die FE einmassieren ...


Der, der das macht, ist der Franz Branntwein?


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... sacht mal, haben wir zur Zeit die Witzbold-Woche hier im Forum...?
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auchdasnoch
Beitrag 14.03.2023, 10:25
Beitrag #33


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.03.2023, 17:03) *
a) Wäre hier nicht bei einem Ersttäter ein FV irgendwann im Zeitraum der nächsten 4 Monate anzutreten? Oder gilt das nur bei FV aufgrund von Speedlimits?
Diese Frist von 4 Monaten gibt es nur bei Fahrverboten, die wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden. Vorliegend geht es um eine Straftat. Da gibt es diese Frist nicht.


Zitat (Der_Veranstalter @ 13.03.2023, 17:03) *
b) Wir hatten doch etwas vergleichbares erst hier: 2,04 Promille aufm Fahrrad -> 30 TS und 1 Monat FV -> später dann MPU durch die FESt. Und das war in Hessen.
Wo liest Du in dem verlinkten Thread etwas von einem Fahrverbot? Ich kann da nichts finden. Richtig ist, dass es in dem verlinkten Thread ebenfalls um einen Radfahrer mit mehr als 2‰ geht. Da ist, wenn man seine Fahrerlaubnis behalten, oder eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, die MPU Pflicht, weil sie nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6‰ vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurde. Bundesweit!


Zitat (Der_Veranstalter @ 13.03.2023, 17:03) *
c) Warum gibt es hier jetzt Kommentare "das ist bayern-typisch" oder "warum gibt es jetzt hier ein Auto-FV"? Die gleichen Sanktionen schienen im verlinkten Fred ganz normal.
Die Strafen sind bei Trunkenheitsfahrten regional sehr unterschiedlich. Ein Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad ist sehr ungewöhnlich. Aber vielleicht entwickelt sich da ja ein neuer Trend in der Rechsprechung. Bayern ist dafür bekannt (und das schreibe ich jetzt absolut wertfrei) Trunkenheitsfahrten härter zu sanktionieren, als andere Bundesländer. Daher hatte ich die Vermutung geäußert, dass sich der Vorfall in Bayern abgespielt haben könnte. Und offensichtlich gab es in dem verlinkten Thread nicht die gleiche Sanktion. Zwar waren es dort ebenfalls 30 TS, aber ein Fahrverbot hat der TE dort nicht erwähnt.

Ich finde es für die Stammuser dieses Forums durchaus interessant einschätzen zu können, in welchem Bundesland welche Sanktionen drohen. Es geht mir, wenn ich nachfrage oder darüber spekuliere wo sich so eine Geschichte zugetragen hat oder haben könnte, nicht darum irgendein Bundesland besonders positiv oder negativ darstellen zu wollen.
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Der_Veranstalter
Beitrag 14.03.2023, 12:39
Beitrag #34


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Zitat (Der_Veranstalter @ 13.03.2023, 17:03) *
b) Wir hatten doch etwas vergleichbares erst hier: 2,04 Promille aufm Fahrrad -> 30 TS und 1 Monat FV -> später dann MPU durch die FESt. Und das war in Hessen.


Möchte mich entschuldigen, in dem verlinkten Fred stand nichts bzgl. FV.

War wohl von mir eine altersbedingte Ausfallerscheinung.... unsure.gif


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Kai R.
Beitrag 14.03.2023, 15:12
Beitrag #35


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Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 22:12) *
Der Alkoholkonsum war definitiv problematisch und ich möchte/muss daran auch aktiv etwas ändern. Keine regelmäßigen Besäufnisse mehr und nie wieder Trinken bis zum Kontrollverlust. Aber mMn auch eben nicht so problematisch und außer Kontrolle, dass ich nie wieder einen Schluck trinken sollte.

Du trittst hier gegen die wissenschaftliche Erkenntnis an. Generell ist es zwar möglich, auch im Grenzbereich von 2,0 %o bis 2,5%o noch eine MPU mit kT zu bestehen. Aber es wird schwierig. Dazu kommt, dass Du noch sehr orientiert warst und Dich (nach Deinen eigenen Angaben) nicht mal wirklich zugelötet hast. Das spricht für eine sehr hohe Alkoholtoleranz und dafür braucht es hartes Training. Wenn Du also nicht wirklich 6 Monate kT einüben willst, um dann durch die MPU zu fallen, dann überlege für Dich, ob AB nicht doch die bessere Strategie für Dich ist.

Die Wirkungen, die der Alk für Dich gehabt hat, sind auch mit kT nicht mehr zu erzielen. Du wirst etwas ändern müssen, auch wenn Du (mein Eindruck) im Moment noch nicht so loslassen willst. Außerdem beginnt auch eine kT-Strategie mit einer Abstinenzphase. Ich an Deiner Stelle würde Alk für die nächsten 6 Monate ganz lassen und das auch nachweisen. In der Zwischenzeit kannst Du Deine Aufarbeitung vorantreiben. Und dann bewerte die Sache noch mal.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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MsTaxi
Beitrag 14.03.2023, 16:06
Beitrag #36


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Das Problem besteht noch an anderen Stellen als die, die @Kai schon angerissen hat.

Eine Alkoholtoleranz, die einen befähigt, 2,4 ‰ zu überstehen, fliegt einen nicht an wie ein Schnupfen. Die hat man sich hart erarbeitet. Nach dem Beginn eines abstinenten Lebenswandels geht sie in der Regel auch nicht mehr auf das Ausgangsniveau zurück. Wer eine solche Toleranzentwicklung nicht glaubhaft erklären kann, hat schon mal schlechte Karten. Gegen jahrzehntelang gut erforschte medizinische Fakten kommt man eben kaum an.

KT ist eben keine Option, die grundsätzlich allen offen steht, nicht gerade wenige MPU-Kandidaten sind abstinenzpflichtig. Wer dies bei seiner Vorbereitung nicht in Rechnung stellt, kann dann auch gleich zuhause bleiben. Bei 2,4 ‰ scheiden sich dann wirklich die Geister. Da geht es auch nicht mehr um Glaubwürdigkeit der Darstellung, sondern um das Gesamtbild der Trinkentwicklung.

Wir sind hier keine Spaßbremsen, die dir das Leben grau gestalten wollen, um diesem Missverständnis gleich mal vorzubeugen. Wir beraten hier anhand der Praxis und der dort geltenden Spielregeln. Ob du nun zum absoluten Anti-Alkoholiker wirst oder den Harld-Juhnke-Weg gehst, is tdeine Entscheidung, die wir nicht kritisieren oder negativ bewerten werden.



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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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amdwolle
Beitrag 14.03.2023, 18:16
Beitrag #37


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Zitat (Thiago1023 @ 13.03.2023, 22:12) *
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Das ist kein KT. Hast du dich mal über KT schlau gemacht?
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