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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 23.03.2019 Mitglieds-Nr.: 85041 ![]() |
ich habe im September 2004 meine Führerscheine 1+3 wegen einer Alkoholfahrt mit 1,71 Promille abgeben müssen. 2005 habe ich einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt, konnte dann aber keine positive MPU nachweisen. Vor ca. 12 Monaten habe ich eine Selbstauskunft vom KBA beantragt, worin die Verjährung mit Dezember 2020 angegeben war. Meine aktuelle Situation: Ich bin seit 5 Jahren Schwerbehindert, jetzt seit 6 Monaten mit ALG 1 arbeitslos und mache aktuell eine Integrationsmaßnahme für Schwerbehinderte. Außerdem nehme ich seit 12 Monaten mit einem gedrosselten Fahrzeug (Ape 50) am Straßenverkehr teil. Weil mir das Geld fehlt, habe ich bisher keine Wiedererteilung beantragt. Gestern wurde mir in der Maßnahme gesagt, dass evtl. die Arbeitsagentur die Kosten für meinen Führerschein übernehmen würde. Ich müsste aber vorab herausfinden, wie lange die Wiedererteilung dauern würde und was die Aktion voraussichtlich kostet. Meine allgemeinen Fragen: 1) Wie stehen generell meine Chancen den Führerschein ohne erneute Prüfung zu bekommen? 2) Bringt mir der Nachweis (z.B. Versicherungsschein) etwas, dass ich seit 12 Monaten aktiv am Straßenverkehr teilnehme? 3) Bringt mir mein Schwerbehindertenausweis + Attest, dass ich keine psychischen Einschränkungen habe, etwas? 4) Soll ich jetzt nochmals eine Selbstauskunft beantragen oder kann ich mich auf das Ergebnis vom letzten Jahr verlassen? Zu den Kosten: 5) Ich habe in der Umschreibungstabelle gesehen, dass im alten 3er, der vor 1989 ausgestellt wurde, die Klasse A beinhaltet sein soll. Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, denn ich habe ja damals die Klasse 1 extra machen müssen. Warum kommt das jetzt zusammen in der Klasse B? Wer also damals keinen Motorradführerschein gemacht hat, bekommt den beim Umschreiben jetzt automatisch dazu? 6) Wenn das so stimmt, wie unter Punkt 5) angegeben, dann müsste ich nur die Klassen vom alten 3er neu beantragen oder? Ich frage deshalb, weil die Arbeitsagentur (wenn überhaupt) mir ja nur den PKW Führerschein bezahlen würde und nicht den fürs Motorrad oder sehe ich das falsch? Bitte bei Antworten die Nummer der Frage angeben, damit ich nachvollziehen kann, welche Fragen noch nicht beantwortet sind. Danke u. Gruß |
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Gast_Georg_g_* |
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#2
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1) Wie stehen generell meine Chancen den Führerschein ohne erneute Prüfung zu bekommen? Nach 17 Jahren ist diese Chance eher gering. 2) Bringt mir der Nachweis (z.B. Versicherungsschein) etwas, dass ich seit 12 Monaten aktiv am Straßenverkehr teilnehme? Eher nicht, weil es nicht das passende Fahrzeug ist. Ist die Ape 50 auf 25 km/h gedrosselt? In der Version mit 45 km/h darfst du sie nicht fahren. Also Vorsicht, bevor du ein 12-monatiges Fahren ohne Fahrerlaubnis zugibst. 3) Bringt mir mein Schwerbehindertenausweis + Attest, dass ich keine psychischen Einschränkungen habe, etwas? Nein, denn für die Führerscheinstelle dürfen nur die Regelungen des § 20 FeV entscheidend sein, also die Frage, ob du noch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. 5) Warum kommt das jetzt zusammen in der Klasse B? Wer also damals keinen Motorradführerschein gemacht hat, bekommt den beim Umschreiben jetzt automatisch dazu? Wer die alte Klasse 3 hatte, bekommt die Klasse A nur mit bestimmten Schlüsselzahlen, mit denen der frühere Umfang abgedeckt wird, z.B. Trikes. |
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#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 23.03.2019 Mitglieds-Nr.: 85041 ![]() |
@Georg_g
Die Ape ist auf 25 km/h gedrosselt. Verstehe ich das richtig, dass wenn ich einen gedrosselten PKW hätte, dass der dann anerkannt würde? Wenn ich auf der Führerscheinstelle anrufen würde, um mich zu erkundigen, ob ich die Prüfungen neu machen müsste, können die dann eine generelle Auskunft geben oder ist das eine Einzelfallentscheidung? Mich interessiert das alles nur, um eine vernünftige Grundlage für die anstehenden Kosten zu bekommen. Wenn die Arbeitsagentur mir den Führerschein zahlen würde, kann mir das egal sein, ob ich die Prüfungen neu machen muss. |
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Gast_Georg_g_* |
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#4
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Verstehe ich das richtig, dass wenn ich einen gedrosselten PKW hätte, dass der dann anerkannt würde? Das habe ich nicht geschrieben. Wenn du eine Mofa-Prüfbescheinigung hast, dann darfst du damit außer einem Mofa auch einige dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h fahren. |
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#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 23.03.2019 Mitglieds-Nr.: 85041 ![]() |
@Georg_g
Dann hab ich das falsch verstanden. Mofa Zettel habe ich nicht, weil ich 1964 geboren bin und den nicht brauche. Aber nochmal: Wenn ich auf der Führerscheinstelle anrufen würde, um mich zu erkundigen, ob ich die Prüfungen neu machen müsste, können die dann eine generelle Auskunft geben oder ist das eine Einzelfallentscheidung? |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#6
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Wenn ich auf der Führerscheinstelle anrufen würde, um mich zu erkundigen, ob ich die Prüfungen neu machen müsste, können die dann eine generelle Auskunft geben oder ist das eine Einzelfallentscheidung? Die Frage lässt sich nicht beantworten. Es wird Sachbearbeiter geben, die sich erst mal einen Einblick in die Akte verschaffen wollen, um zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Es wird auch Sachbearbeiter geben, die nach 17 Jahren ohne Fahrerlaubnis Prüfungen pauschal für zwingend vorgeschrieben halten. Anrufen und fragen kannst du ja trotzdem. |
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#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 23.03.2019 Mitglieds-Nr.: 85041 ![]() |
Hallo,
ich möchte nach 15 Jahren ohne MPU meinen FS (vermutlich nur noch BE) wieder beantragen. Jetzt habe ich dazu eine Frage: Gibt es eine Auskunftspflicht vor der Antragstellung durch die Führerscheinstelle, ob ich meinen FS so bekomme oder ob ich die Prüfungen ablegen muss? Der Hintergrund ist der, dass ich schwerbehindert und arbeitslos bin. Ich benötige den FS um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, habe aber weder das Geld für die Prüfungen, noch kann ich es mir finanziell leisten die Antragsgebühr für nix rauszuwerfen. Ich muss also praktisch schon vor der Antragstellung wissen, ob die mir die Prüfungen auferlegen oder ob ich aus Kulanz den FS so wieder bekomme. Wie sieht das aus? Bringt das etwas, einfach mal anzurufen und zu fragen oder sagen die mir nur, dass ich den Antrag stellen muss?? Gruß |
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Gast_Georg_g_* |
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#8
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Streng nach Vorschrift kann eine verbindliche Aussage erst getroffen werden, wenn der Antrag und alle damit verbundenen relevanten Vorschriften geprüft wurden. Und das geht natürlich erst, nachdem der Antrag gestellt wurde. Das schließt aber nicht aus, dass sich ein Sachbearbeiter trotzdem zu einer Aussage hinreißen lässt, aber wenn die lauten würde, dass die Neuerteilung prüfungsfrei erfolgen könnte, wäre das nicht unbedingt rechtsverbindlich. Überhaupt ist eher nicht damit zu rechnen, dass die Neuerteilung nach 15 Jahren prüfungsfrei erfolgt. Anrufen und fragen kannst du natürlich mal.
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Je nach Art deiner Behinderung kann auch eine ärztliche Untersuchung gefordert werden, ob du körperlich in der Lage bist ein Kfz zu führen und ob Auflagen erforderlich sind.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Zitat Der Hintergrund ist der, dass ich schwerbehindert und arbeitslos bin. Ich benötige den FS um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, Dazu solltest Du auch das Jobcenter ansprechen. Eine Prüfungsauflage ist sehr wahrscheinlich. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 21.07.2021 Mitglieds-Nr.: 88571 ![]() |
Hallo du musst die Prüfungen machen , habe dasselbe jetzt su h durch .
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#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 23.03.2019 Mitglieds-Nr.: 85041 ![]() |
Ok danke, dann lasse ich das mal. Hat nicht sollen sein. Ich rufe an und hoffe...
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#13
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 23.03.2019 Mitglieds-Nr.: 85041 ![]() |
Hallo,
ich (58 Jahre alt) wollte nach 15 Jahren meinen Führerschein (alt 1+3) neu beantragen, aber mir hatte damals wegen Hartz4 das Geld gefehlt. Jetzt hab ich endlich die Gelegenheit und möchte wissen, was da jetzt auf mich zukommt und was ich ungefähr ausgeben muss. Dann noch weitere Fragen, die mich interessieren. Ich hab zwar die Suchfunktion genutzt, da mir es aber nichts nutzt, Antworten der letzten 10 Jahre zu lesen... Mir wurde bei der Führerscheinstelle gesagt, ich müsste die Prüfung neu machen, aber in der Aufregung habe ich vergessen Verschiednes nachzufragen: A) Wenn ich meinen alten 3er wiederhaben will, muss ich dann B, BE + C1E beantragen? B) Jetzt hab ich gelesen, dass man die C Klassen erst beantragen kann, wenn man bereits B hat. Gilt das auch in meinem Fall? C) Hab 2018 einen Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten gemacht, gilt der noch oder brauche ich einen neuen Zettel? D) Für die Beantragung von C1E braucht man immer noch ein normales und ein augenärztliches Gutachten? E) Welche Prüfungen muss ich machen, Theorie für C1E und Praxis für die jeweiligen einzelnen Klassen oder nur B oder nur C1E? D) Was kostet mich der Spaß gesamt ungefähr? Danke und Gruß |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Auf Antrag bekommst du B, BE, C1 und C1E. Du kannst C1 und C1E sofort mitbeantragen. Aber damit C1, C1E erteilt werden dürfen, musst du im Besitz der Klasse B sein. Also musst du erst Klasse B bestehen, bevor dir C1 und C1E erteilt werden können. Du musst drei praktische Prüfungen machen: B, C1 und C1E. C1E berechtigt dann auch für BE.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist gültig. Und ja, für C1E brauchst du normales und augenärztliches Gutachten. Kosten? Keine Ahnung, du bruchst ja keine Pflichtfahrstunden. Hängt also davon ab, wie gut du fahren kannst, sprich wieviele Fahrstunden du bruachst bis du "prufungsfit" bist. -------------------- |
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#15
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 23.03.2019 Mitglieds-Nr.: 85041 ![]() |
Danke soweit
Wie ist das mit der Theorieprüfung, muss ich die auch 3x machen? |
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Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Moderativer Hinweis:
Drei Threads im Jahrestakt mit ähnlicher Fragestellung verbunden. Ein User + ein Problem = ein Thread. Sonst müssen die hilfsbereiten Forenteilnehmer Fragen stellen, die schon beantwortet sind und geben Antworten, die es ebenfalls bereits gibt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 14:28 |