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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 24.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90440 ![]() |
Ich habe im August 2022 meinen Führerschein abgeben müssen, da ich die Frist von meinem Aufbauseminar verpasst habe. (Handy am Steuer in der Probezeit, im Februar 2022). Im Dezember 2022 habe ich mein Aufbauseminar erfolgreich abgeschlossen. Diesen Bescheid habe ich sofort bei meiner Führerscheinstelle eingeworfen, am 6.02.2023 habe ich einen Antrag auf Neuerteilung gestellt sowie alle nötigen Unterlagen abgegeben (Erste Hilfe, Sehtest etc.) So weit so Gut. Ich bin in der Zwischenzeit umgezogen, die Führerscheinstelle die mir mein Führerschein entzogen hatte hätte mir nach Händigung aller Unterlagen einen vorläufigen Führerschein ausgestellt, leider hat es mir nichts gebracht da ich ja umgezogen bin und eine neue Führerscheinstelle für mich zuständig ist. Naiv wie ich war dachte ich das ich dort auch mal nach einer vorläufigen Fahrerlaubnis frage, diese stellen sich aber komplett quer. Wartezeit dauert min. 3 Monate, nach meiner Frage warum ich diesen hier nicht bekomme aber in meiner alten Führerscheinstelle hätte ich diesen bekommen hieß es Wort wörtlich: ,,Dann ziehen Sie zurück, wäre für uns auch kein Problem“. Naja sehr sympathisch ![]() Jetzt meine Frage: wie sieht es da rechtlich aus? Ich finde im Internet leider nichts davon ob die Führerscheinstelle mir einen aushändigen darf, finde nur im Bezug zur MPU Information. Kann mir jemand helfen? Soll ich beharrlich bleiben? Oder dürfen die mir rechtlich wirklich keinen ausstellen? |
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Beitrag
#2
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 45 Beigetreten: 24.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90259 ![]() |
Den/die Sachbearbeiter/in vielleicht auf dem falschen Fuß erwischt? Vielleicht ist die Stimmung da aktuell etwas gereizt wg. der Antragsschwemme von Leuten die ihren alten Papier-Führerschein umtauschen müssen...
Wenn alle Voraussetzungen für die Neuerteilung vorliegen muss die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Fahrerlaubnis erteilen. Ein vorläufiger Führerschein ist soweit ich weiß eine Kann-Bestimmung, ein Rechtsanspruch besteht darauf wohl aber nicht. Die Behörde könnte/dürfte also, muss es aber nicht... Rechtliche Schritte, hier eine Untätigkeitsklage, sind nach § 75 VwGO frühestens nach 3 Monaten möglich. Dann kommt noch die Bearbeitungsdauer beim Verwaltungsgericht dazu... Nochmal freundlich nachfragen schadet bestimmt nicht, vielleicht mit einem Hinweis auf eine besondere Dringlichkeit (wird der Führerschein ggf. beruflich benötigt?). "Zwingen" kann man die Behörde aber außerhalb der Untätigkeitsklage nicht. Notfalls wieder für kurze Zeit bis zum Erhalt der Fahrerlaubnis in den Zuständigkeitsbereich der alten Behörde ziehen (bei Familie, Bekannten etc. unterkommen) ist keine Notlösungs-Option? Wenn die Fahrerlaubnis durch Aushändigung des vorläufigen Führerscheins erteilt wurde, kann man ja sofort wieder zurückziehen... |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Du meinst sicher keine vorl. Fahrerlaubnis (Gibt's nicht) sondern einen vorl. Führerschein.
Wurde denn bei der "alten" Behörde eine FS ausgestellt, obwohl du noch nicht alle Unterlagen beigebracht hattest? Wurde nicht von denen gleich ein FS beantragt? Fragen über Fragen... -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Im Dezember hast du die Aufbauseminarbescheinigung abgegeben, aber erst im Februar den Antrag auf Neuerteilung gestellt? Warum diese Lücke wenn ich fragen darf?
Und wann bist du umgezogen? Bei welcher Behörde hast du den Antrag gestellt? Noch bei der, die entzogen hat? Oder bei der neuen, nach dem Umzug zuständigen? -------------------- |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 24.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90440 ![]() |
Im Dezember hast du die Aufbauseminarbescheinigung abgegeben, aber erst im Februar den Antrag auf Neuerteilung gestellt? Warum diese Lücke wenn ich fragen darf? Und wann bist du umgezogen? Bei welcher Behörde hast du den Antrag gestellt? Noch bei der, die entzogen hat? Oder bei der neuen, nach dem Umzug zuständigen? Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung eines Aufbauseminars verfliegt nach 1 oder 2 Wochen (Weiß ich leider gar nicht mehr), deswegen habe ich diesen im Vorfeld eingeworfen. Mit einem Vollzeitjob und ohne Führerschein hat es ewig gedauert bis ich alle Unterlagen beisammen hatte, musste ja Sehtest organisieren, persönlich bei meinem Rathaus vorbei etc. Was sehr interessant ist mir den Öffnungszeiten und wenn man von Morgens bis Nachmittags arbeitet aber egal es hat geklappt. Deswegen die große Lücke:) Bevor ich mein AFS absolviert habe, habe ich noch bei meiner alten Stelle informier, da ich eben noch dort gewohnt habe, die gesagt haben bei abgaben aller Unterlagen bekomme ich eben eine Fahrerlaubnis. Bis ich es aber zeitlich geschafft habe mein ASF zu absolvieren, war ich schon umgezogen. Ich musste ja ohne Führerschein mein komplettes Leben umkrempeln und eine Wohnung in der Nähe von meinem Arbeitsplatz suchen, war davor ein Pendler. Antrag habe ich alles bei meiner neuen Führerscheinstelle natürlich beantragt, hab diesen ja erst am 06.02 gestellt. Den/die Sachbearbeiter/in vielleicht auf dem falschen Fuß erwischt? Vielleicht ist die Stimmung da aktuell etwas gereizt wg. der Antragsschwemme von Leuten die ihren alten Papier-Führerschein umtauschen müssen... Wenn alle Voraussetzungen für die Neuerteilung vorliegen muss die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Fahrerlaubnis erteilen. Ein vorläufiger Führerschein ist soweit ich weiß eine Kann-Bestimmung, ein Rechtsanspruch besteht darauf wohl aber nicht. Die Behörde könnte/dürfte also, muss es aber nicht... Rechtliche Schritte, hier eine Untätigkeitsklage, sind nach § 75 VwGO frühestens nach 3 Monaten möglich. Dann kommt noch die Bearbeitungsdauer beim Verwaltungsgericht dazu... Nochmal freundlich nachfragen schadet bestimmt nicht, vielleicht mit einem Hinweis auf eine besondere Dringlichkeit (wird der Führerschein ggf. beruflich benötigt?). "Zwingen" kann man die Behörde aber außerhalb der Untätigkeitsklage nicht. Sehr Interessante Antwort, Vielen Dank. Das hatte ich mir nämlich auch gedacht das diese mir einen ausstellen können aber nicht müssen… Ich frage aufjedenfall nochmal Freundlich nach, mit den Beruflichen Gründen hatte ich erklärt, ist leider egal. Dadurch das man für meinen Fall relativ wenig im Internet und Foren war bei mir eine Riesen Verwirrung… Notfalls wieder für kurze Zeit bis zum Erhalt der Fahrerlaubnis in den Zuständigkeitsbereich der alten Behörde ziehen (bei Familie, Bekannten etc. unterkommen) ist keine Notlösungs-Option? Wenn die Fahrerlaubnis durch Aushändigung des vorläufigen Führerscheins erteilt wurde, kann man ja sofort wieder zurückziehen... Leider nein, aber wäre wirklich eine gute Idee Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 25.02.2023, 09:07
Bearbeitungsgrund: Antwort im Zitat repariert
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Dann hast du im Dezember bei der Führerscheinstelle deines neuen Wohnorts die Bescheinigung abgegeben und im Februar die Neuerteilung beantragt? Naja, die Behörde muss sich erstmal in den Vorgang einarbeiten, die Akte von der entziehenden Behörde anfordern und dann den Antrag prüfen.
Den Erste-Hilfe-Kurs hast du wirklich nochmal neu gemacht? Hättest du nicht gebraucht, der von der Ersterteilung ist unbefristet gültig. -------------------- |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 24.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90440 ![]() |
Nein den Erste Hilfe Kurs habe ich nicht nochmal neu gemacht:)
Ja das ist eben die Frage… Ob die erst noch die ganzen Akten von meinem Alten Wohnsitz anschauen müssen und ich dann eine vorläufige Fahrerlaubnis bekommen kann oder davor… Kenn mich ja nicht aus ![]() Die Kerninfo die ich bei meiner neuen Stelle bekommen habe ist das ein vorläufiger Führerschein NICHT möglich ist, ich darf erst fahren wenn mein Führerschein quasi da ist in ca. 3 Monaten Deswegen wende ich mich an euch ob ich da ruhig nochmal nachhaken kann oder ob es utopisch ist da nach einem vorläufigen Führerschein zu fragen. Wie oben schon erwähnt sind die in der Führerscheinstelle wahrscheinlich maßlos überfordert mit den Umtausch von den alten Führerscheinen, den ganzen anderen Anträgen etc. Will da jetzt auch nicht noch tausendmal anrufen aber wahrscheinlich komme ich nicht drumherum nochmal ganz lieb zu fragen? Normal hätte ich ja schon nach einmal nein Ruhe gegeben aber dadurch das ich es bei meiner alten Führerscheinstelle bekommen hätte weiß ich ja das es eigentlich geht? Versteht ihr meine Unsicherheiten? Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.02.2023, 10:58
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Die Prüfung des Antrags kann sich durchaus aufwändig gestalten. Es könnte ja z.B. sein, dass Du zwischenzeitlich ohne Fahrerlaubnis gefahren bist, und jetzt ein Verfahren gegen Dich läuft, oder von einem Gericht eine Sperrfrist verhängt wurde etc. Das nimmt einige Zeit in Anspruch. Und je nach Auslastung der Behörde kann es auch noch etwas länger dauern.
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 877 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Ich bin in der Zwischenzeit umgezogen, die Führerscheinstelle die mir mein Führerschein entzogen hatte hätte mir nach Händigung aller Unterlagen einen vorläufigen Führerschein ausgestellt, Wenn du den Antrag vor deinem Umzug bei der alten Wohnortbehörde abgegeben hast, bleibt deine "alte" Führerscheinstelle zuständig § 73 Abs. 2 FeV sagt: "(2) Örtlich zuständig ist... die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller ... seine Wohnung ...hat..." Die Anträge die du bis zum Umzug (bzw. Ummeldung) bei der "alten" Behörde gestellt hast, werden also von dort weiter bearbeitet. Hast du denn den bereits laufenden Antrag bei der "alten" Behörde zurückgezogen? Oder hast du den Antrag, wegen des bevorstehenden Umzuges, erst gar nicht bei der "alten" Behörde gestellt? |
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 24.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90440 ![]() |
Nein den Antrag habe ich bei meiner jetzigen Stelle zuerst beantragt. Leider
Update: Bin immer noch am selben Punkt. Habe letztens angerufen und vorsichtig nachgefragt wie weit der Antrag jetzt schon ist, es fehlen immer noch die Unterlagen von meinem alten Wohnsitz ansonsten ist alles bearbeitet… von vorläufigen Führerschein keine Sicht:( Übermorgen sind es 3 Monate als ich den Antrag gestellt habe, im Dezember 2022 habe ich meine Seminar absolviert. Ich bin so traurig, bald ein Jahr ohne Führerschein wegen der ganzen Sache |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:03 |