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> Fragebogen zur Fahrerermittlung, Fragebogen zur Fahrerermittlung
Ymnrad
Beitrag 05.02.2023, 03:30
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend,

Hallo,

Ich habe heute einen Fragebogen zur Fahrerermittlung erhalten.

Als Grund stand:

sie ermöglichten einem bevorrechtigten nicht das überqueren der fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten (Anzeigenerstellerin) dadurch andere.

Der Vorfall ist vor 3 Wochen und ich bin mir sicher dass ich dieses Ordnungswidrigkeit nicht begangen bin. Leider es ist mir momentan unmöglich zu wissen ob ich an dem Tag in dieser Zeit das Auto gefahren habe.

Meine Frage ist nun wie kann eine Anzeigenerstatterin beweisen dass ich diese Ordnungswidrigkeit begangen bin? Oder muss ich selbe beweisen muss das ich nicht an Tatort in dieser Zeit war?

Muss ein Einspruch anlegen

Ich bedanke mich im Voraus
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Explosiv
Beitrag 05.02.2023, 03:39
Beitrag #2


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Nach 2 Wochen muss man nicht mehr wissen, wer der Fahrer zu dem Zeitpunkt war.
Einfach antworten, dass man es nicht mehr weiß, aber gerne helfen würde, falls ein Photo oder eine Fahrerbeschreibung vorliegen würde.


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Ymnrad
Beitrag 05.02.2023, 04:41
Beitrag #3


Neuling


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Danke sehr für die schnelle Antwort.
Aber ich bin der Halter des Autos. Wird wahrscheinlich ein Fahrtenbuch auferlegt, oder? Kommt nich eine Bearbeitungsgebühr noch dazu?
Danke nochmal

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 05.02.2023, 07:47
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 05.02.2023, 07:07
Beitrag #4


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Zitat (Ymnrad @ 05.02.2023, 03:30) *
wie kann eine Anzeigenerstatterin beweisen dass ich diese Ordnungswidrigkeit begangen bin?
Eine Zeugenaussage ist ein Beweis.


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Buchholzer
Beitrag 05.02.2023, 09:55
Beitrag #5


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Zitat (Ymnrad @ 05.02.2023, 04:41) *
Aber ich bin der Halter des Autos. Wird wahrscheinlich ein Fahrtenbuch auferlegt, oder? Kommt nich eine Bearbeitungsgebühr noch dazu?
Danke nochmal


da das Delikt mit einem Punkt verbunden ist, kann das passieren...
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Kai R.
Beitrag 05.02.2023, 11:34
Beitrag #6


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Nein, eine Fahrtenbuchauflage kann nicht passieren, denn nach Ablauf von zwei Wochen ist man nicht mehr verpflichtet, sich an den Fahrer zu erinnern.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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andco
Beitrag 06.02.2023, 07:34
Beitrag #7


Neuling
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Handy mit aktiertem GPS ?
Dann kannst du ggf. deinen Standort zur Tatzeit auslesen.
Bei Android/Google Maps Nutzern unter "Persönliche Daten & Privatsphäre", fürs iPhone habe ich das leider nicht mehr im Kopf ...
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