![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 05.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90379 ![]() |
Hallo, Ich habe heute einen Fragebogen zur Fahrerermittlung erhalten. Als Grund stand: sie ermöglichten einem bevorrechtigten nicht das überqueren der fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten (Anzeigenerstellerin) dadurch andere. Der Vorfall ist vor 3 Wochen und ich bin mir sicher dass ich dieses Ordnungswidrigkeit nicht begangen bin. Leider es ist mir momentan unmöglich zu wissen ob ich an dem Tag in dieser Zeit das Auto gefahren habe. Meine Frage ist nun wie kann eine Anzeigenerstatterin beweisen dass ich diese Ordnungswidrigkeit begangen bin? Oder muss ich selbe beweisen muss das ich nicht an Tatort in dieser Zeit war? Muss ein Einspruch anlegen Ich bedanke mich im Voraus |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Nach 2 Wochen muss man nicht mehr wissen, wer der Fahrer zu dem Zeitpunkt war.
Einfach antworten, dass man es nicht mehr weiß, aber gerne helfen würde, falls ein Photo oder eine Fahrerbeschreibung vorliegen würde. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 05.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90379 ![]() |
Danke sehr für die schnelle Antwort.
Aber ich bin der Halter des Autos. Wird wahrscheinlich ein Fahrtenbuch auferlegt, oder? Kommt nich eine Bearbeitungsgebühr noch dazu? Danke nochmal Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 05.02.2023, 07:47
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
wie kann eine Anzeigenerstatterin beweisen dass ich diese Ordnungswidrigkeit begangen bin? Eine Zeugenaussage ist ein Beweis.-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Nein, eine Fahrtenbuchauflage kann nicht passieren, denn nach Ablauf von zwei Wochen ist man nicht mehr verpflichtet, sich an den Fahrer zu erinnern.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 05.08.2021 Mitglieds-Nr.: 88620 ![]() |
Handy mit aktiertem GPS ?
Dann kannst du ggf. deinen Standort zur Tatzeit auslesen. Bei Android/Google Maps Nutzern unter "Persönliche Daten & Privatsphäre", fürs iPhone habe ich das leider nicht mehr im Kopf ... |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:03 |