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> Höhere Parkgebühren für SUV
Hein Mück
Beitrag 04.02.2023, 19:07
Beitrag #1


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Im eigentlichen Sinne ist solch Wagen recht hoch. Mit der Breite und Gewicht kann es recht wenig zu tun haben. Limousinen , Kombis weisen sicherlich vergleichbare Werte ( Abmaße) auf wie SUV's. Stromer sind vergleichbar vom Gewicht.
Da diese SUV'S nun wesentlich mehr Verkehrsfläche in Anspruch nehmen sollen wird hier beim Preis zugelangt. Warum ? think.gif , die Höhe solcher Fahrzeuge ist dem Verkehrsraum doch recht egal.

Die Frage resultiert daraus, das wir auf einem Parkplatz während einer Börse / Ausstellung statt 2,50 Euro Parkgebühr ( Pkws ) 5,00 Euro zahlen sollten ( SUV ) . Der Typ der das festlegt hat war recht entspannt und locker . Auf meine Nachfrage woran er das festmacht, kam die Antwort " Höhe " .
Ich sagte dann , warte mal 5 Sekunden und senkte den Wagen ab . Er schmunzelte und wollte 2,50 Euro haben . Es ging mir nicht um die Paar Markstücke, nur ums warum .

Gut , man kann hierbei von Willkür ausgehen. Wie bewerten dies hingegen Städte und Gemeinden ? Woran ?

Laut Fahrzeugpapieren ist mein Wagen eine Kombilimo mit einer Fahrzeugbreite ( ohne Spiegel ) von 1,895 Meter . Also kein SUV.
Der Hersteller hingegen spricht von einem CUV . Gut , ist ne andere neumoderne Erfindung die bestimmt auch bald in irgendeiner Art zur Kasse gebeten werden soll whistling.gif .

Es wird immer verrückter wenn man deutsch denkt ; Suffs , Cuffs , Eurobonds , Schockobongs....... whistling.gif
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ilam
Beitrag 04.02.2023, 19:32
Beitrag #2


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Wieso Städte und Gemeinden? Das klingt bei Börse/Ausstellung nach einem Privatparkplatz.

Und auch dort dürfte das nicht klappen. Es gibt gewisse Preisauszeichnungspflichten und hier muss man eindeutig sein, Dein Beispiel zeigt ja schön die Grenze, kaum ein Hersteller nennt seine Kisten "SUV". Und es gibt viele Modelle, die grenzwertig sind...

Also geht man nach Gewicht, Höhe, Breite, Anzahl Türen oder was auch immer objektiv feststellbar ist. Oder noch einfacher spart man sich das Theater und nimmt von allen das Gleiche, hat damit weniger Diskussionen (=Arbeitszeit).



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Hein Mück
Beitrag 04.02.2023, 19:48
Beitrag #3


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Zitat
Wieso Städte und Gemeinden? Das klingt bei Börse/Ausstellung nach einem Privatparkplatz.


Tübingen , Städtetag ? Ja , war ein Privatparkplatz , deshalb schrieb ich von Willkür .

Zitat
Also geht man nach Gewicht, Höhe, Breite, Anzahl Türen


blink.gif Suzuki Jimny ( mehr hoch als breit und kaum Gewicht ) . Ferrari F8 ( leicht , breit , kaum Höhe ----der im Nachbardorf wird es sicherlich nicht verstehen. Nun gut , gibt nur 2 Türen whistling.gif ) Tesla Moddel S ( viel Gewicht , alles andere recht unauffällig ) .

Und nun ? Wo ist den jetzt das Argument " Verkehrsraum " geblieben bei --- Gewicht , Höhe , Breite , Türen in Bezug auf SUV .
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HaWeThie
Beitrag 04.02.2023, 22:34
Beitrag #4


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Zitat
Ja , war ein Privatparkplatz , deshalb schrieb ich von Willkür .
Auf Privatgrund kann der Eigentümer die Bedingungen wiklich willkürlich estlegen. Ob nach Geschleccht - Augenfarbe - Schuhgröße oder oder oder...


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Ernschtl
Beitrag 05.02.2023, 00:11
Beitrag #5


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QUOTE (Hein Mück @ 04.02.2023, 19:07) *
Es wird immer verrückter wenn man deutsch denkt ; Suffs , Cuffs , Eurobonds , Schockobongs....... whistling.gif

Sorry, ich kenne schon einiges aber das musst du erklären.
Ich hoffe du hast nun keine komische clan connection? Weisst du, weil die labern so.


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Majesto
Beitrag 05.02.2023, 02:51
Beitrag #6


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Im Fernsehen habe ich auch schon mal einen Beitrag gesehen, in dem über höhere Parkgebühren für SUVs diskutiert wurde. Daß ein SUV mehr Platz braucht, kann sicher jeder bestätigen. Ab welchen Maßen eine höhere Gebühr sinnvoll ist, ist schwierig zu sagen. Wenn genug Platz ist, halte ich so eine erhöhte Parkgebühr auch nicht für angemessen, aber wenn der Parkraum knapp wird, könnte es schon sinnvoll sein. Das wäre dann vielleicht ein Ansporn an SUV-Fahrer, einen größeren Parkplatz zu nehmen und ein paar Schritte zu laufen.

Viele Grüße
Majesto
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Explosiv
Beitrag 05.02.2023, 03:35
Beitrag #7


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Man könnte dazu übergehen, von Fahrzeugführern, die beim Parken mehr als einen Stellplatz einnehmen, die doppelte Gebühr zu verlangen. Dabei wäre es egal, ob das am breiteren Fahrzeug oder an der Unfähigkeit des Fahrzeugführers läge.

Zusätzlich könnte man einige Stellplätze mit größerer Länge und Breite für eine etwas erhöhte Gebühr anbieten, damit man mit größeren Fahrzeugen die Wahl hätte, einen solchen zu nutzen.

Und in der Tat gibt es wohl Kombis, die länger und mindestens ebenso breit wie so manches SUV sind.


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Jens
Beitrag 05.02.2023, 07:06
Beitrag #8


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Zitat (Majesto @ 05.02.2023, 02:51) *
Daß ein SUV mehr Platz braucht, kann sicher jeder bestätigen.
Mehr Platz als was?


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ulm
Beitrag 05.02.2023, 08:09
Beitrag #9


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Mein SUV ist gut 20 Zentimeter kürzer als der Kombi aus der gleichen Baureihe.
Und jetzt bekomme ich also einen Nachlass beim Parken? think.gif
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Acki
Beitrag 05.02.2023, 08:32
Beitrag #10


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Zitat (Majesto @ 05.02.2023, 02:51) *
Daß ein SUV mehr Platz braucht, kann sicher jeder bestätigen.

Ähm, nein, eben nicht.
Vergleich doch mal die Maße.

Mein SUV ist weder länger noch breiter als jeder durchschnittliche Mittelklassewagen. Nur halt etwas höher.
Aber wiederum auch nicht höher als ein Minivan.

Gruß Acki
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Servior
Beitrag 05.02.2023, 08:33
Beitrag #11


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Zitat (Majesto @ 05.02.2023, 02:51) *
Daß ein SUV mehr Platz braucht, kann sicher jeder bestätigen.


Auch wenn manche dies gerne behaupten, dies ist nicht so. Ein SUV mag je nach Modell ein paar Zentimeter breiter sein, als der vergleichbare Kombi. Die 2-4 Zentimeter machen im Vergleich zu den Parkkünsten einiger Leute allerdings deutlich weniger aus. Guck dir die Leute an Supermarktparkplätzen oder anderen Orten an. Viele schaffen es nicht einmal die Parklücke vernünftig zu treffen, geschweige zu korrigieren. Da wird dann mit Fahrzeugen, welche 30 Zentimeter weniger Breite haben, mehr Platz beansprucht als so mancher SUV überhaupt benötigt.

Wozu also eine generell höhere Parkgebühr für SUVs? Wenn schon, dann eine höhere Parkgebühr an alle, die nicht in der Lage sind platzsparend zu parken. Leute die absichtlich mehrere Parkplätze blockiere, damit dem heiligen Bleche nix passiert, am besten nochmal mehr. Am Ende schauen wir mal, wie viele dieser erhöhten Parkgebühren dann tatsächlich von SUVs stammen.
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Baghira
Beitrag 05.02.2023, 09:17
Beitrag #12


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Was hat denn der Anbieter der Parkplätze geschrieben?
ich würde mal vermuten, dass er mit den 2,50€ nicht mehr zurechtkommt, die SUVs dann die Differenz bis zum Gewinn erwirtschaften dürfen.Vieleicht ist das ein Versuch, SUV Fahrer vom Parkplatz fernzuhalten, durch schon erlebte Stresssituationen bei Kratzern ect.
Die Preispolitik an der Bezeichnung SUV festzumachen, macht angreifbar. Besser wäre L*B*H, wenn es denn eine Unterscheidung sein muss.






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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Hein Mück
Beitrag 05.02.2023, 10:26
Beitrag #13


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Zitat
Die Preispolitik an der Bezeichnung SUV festzumachen, macht angreifbar.


Tübingen hat's gemacht, andere werden da sicherlich folgen .
L/B/H wäre dann für die Mehrheit in Zukunft teurer, damit müsste man sich dann anfreunden.
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Acki
Beitrag 05.02.2023, 11:11
Beitrag #14


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Wer definiert eigentlich was SUV genannt werden darf und was nicht?
Hier wird z.B u.a. der Mini Countryman als Kompakt-SUV geführt.
Da kann doch keiner mit Platzbedarf kommen der ernst genommen werden will.

Gruß Acki
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Söne spitze Steine
Beitrag 05.02.2023, 18:52
Beitrag #15


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Schokobings, jetzt hat's gebongt! Irgendein Bonn war's doch…

Das AG Frankfurt war der Meinung, Führer eines SUVs sollen für Rotlichtverstöße mehr als den Normaltarif bezahlen, weil so ein SUV gefährlicher sei als ein normaler PKW. Dagegen hatte aber das OLG FFM etwas einzuwenden. Letzten Endes kam es für die Frau aber nicht billiger, weil sie einige Voreintragungen in Flensburg vorzuweisen hatte.

Der Begriff SUV ist in der StVO gar nicht definiert, und auch sonst rechtlich unbestimmt. Man kann ein SUV weder vom Gewicht, noch von der Größe von einem PKW unterscheiden. Ein Škoda Yeti geht sowohl als Kompakt-SUV als auch Kompaktvan durch, wiegt mit 1400-1500 kg eine Tonne weniger als manche Elektrokutsche und ist mit knapp 4,30 Meter noch 140 cm kürzer als ein Rolls-Royce Phantom.

Wenn dann kann man mit einem allgemeinen Ansatz Parken auf Pkw mit einem zul. Gesamtgewicht beschränken:

… wobei das zweite ZZ mWn vom Landesministerium abgenickt werden muß.


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“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
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thetdk
Beitrag 06.02.2023, 17:22
Beitrag #16


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Zitat (Hein Mück @ 05.02.2023, 10:26) *
Tübingen hat's gemacht, andere werden da sicherlich folgen .
L/B/H wäre dann für die Mehrheit in Zukunft teurer, damit müsste man sich dann anfreunden.


Tübingen macht es aber am Gewicht fest, nicht an der Fahrzeugart. Das Gerede vom "SUV" in diesem Zusammenhang dient nur dem Populismus, ist halt ein Feindbild.

Die Regelung wird aber genauso Minivans oder große Kombis betreffen, also klassische Familienkutschen. Da werden sich die Leute noch umschauen.
Ein Tesla Model S ist genauso betroffen wie eine Mercedes S-Klasse, eine E-Klasse ist ohne Ausstattung noch unter 1,8t Leergewicht...
Und mit verbrauchtem Platz hat es natürlich nichts zu tun. Ein leerer Transporter dürfte deutlich mehr Platz verbrauchen, ist aber ggf. noch unter 1,8t Leergewicht.

es grüßt

thetdk



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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Hein Mück
Beitrag 06.02.2023, 18:03
Beitrag #17


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Nun gut. Dann geht es eben doch nicht um Verkehrsräume, sondern nur ums Gewicht ( zumindest in Tübingen) .
Einige Städte ermöglichten es vor gar nicht allzu langer Zeit, das Stromer keine Parkgebühren zahlen müssen zwecks Schadstoffemissionen .

Somit wäre dann ein ID 3 und vergleichbar / bzw. höher raus in solchen Städten .
Tübingen macht es am Gewicht fest , der Städtetag möchte es gerne an Abmessungen fest machen. Gut , ist wie beim Skat ......wer am besten raus kommen kann.
In dem Falle ( Gewicht) hat der Stromer wieder voll einen " mitbekommen " .
Verbrauchern wurde der Stromer schmackhaft gemacht, was sich im Nachhinein dann doch vom Unterhalt inkl. aller Nebenkosten als Fehlentscheidung darstellt. So geht Energiewende inkl. Umweltgedanken ( lieber Verbrenner unter 1,8 to , als Stromer.
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Explosiv
Beitrag 06.02.2023, 18:15
Beitrag #18


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Stromer geht immerhin bis 2.000 kg zum normalen Satz, mein bestellter Enyaq iV60 hat ein Leergewicht von 1.999 kg.


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Acki
Beitrag 06.02.2023, 18:22
Beitrag #19


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Zitat (Hein Mück @ 06.02.2023, 18:03) *
Einige Städte ermöglichten es vor gar nicht allzu langer Zeit, das Stromer keine Parkgebühren zahlen müssen zwecks Schadstoffemissionen .

Wenn es um knappen Parkraum geht und deshalb "große" Fahrzeuge mehr zahlen sollen, ist es absolut gerechtfertigt das "große" Elektroautos genauso höhere Parkgebühren zahlen müssen.

Das es jetzt am Gewicht fest gemacht werden soll und nicht an den Abmessungen ist etwas merkwürdig think.gif
Aber mir solls Recht sein. Meiner wiegt nicht so viel.

Gruß Acki
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 14:50