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> Probezeit und Bußgeldbescheid
Scania R540
Beitrag 18.01.2023, 20:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen Mal eine Frage ich war bis Dezember in der Verlängerung der Probezeit und im Januar ist ein Bußgeldbescheid gekommen (erst Mal Anhörungsbogen) das ich mit dem LKW im November ein Überholverbot missachtet habe.mit was muss ich rechnen ???
Danke schön Mal
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Q-Treiberin
Beitrag 18.01.2023, 22:17
Beitrag #2


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Nichts, außer den „normalen“ Folgen nach dem Bußgeldrechner….


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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auchdasnoch
Beitrag 19.01.2023, 08:28
Beitrag #3


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Das stimmt so nicht. Natürlich hätte ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid auch noch Probezeitmaßnahmen zur Folge. Welche das sind, hängt davon ab, welche Probezeitmaßnahmen in der Vergangenheit bereits ergriffen wurden.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 19.01.2023, 11:54
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
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Lotti1404
Beitrag 19.01.2023, 10:32
Beitrag #4


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Da der TE in der Probezeitverlängerung ist, hat er bereits ein Aufbauseminar absolviert. Jetzt kommt die Empfehlung ein verkehrspsychologischen Beratung.

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Jens
Beitrag 19.01.2023, 10:40
Beitrag #5


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Zitat (Lotti1404 @ 19.01.2023, 10:32) *
Jetzt kommt die Empfehlung ein verkehrspsychologischen Beratung.

Was, wenn er die schon vorher erhalten hatte? Was, wenn die Fahrerlaubnis schon mal entzogen war? Ohne die genaue Vorgeschichte zu kennen, kann man nicht wirklich sagen was jetzt folgt.


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auchdasnoch
Beitrag 19.01.2023, 11:11
Beitrag #6


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Richtig. Deshalb ja auch:
Zitat (auchdasnoch @ 19.01.2023, 08:28) *
Welche das sind, hängt davon ab, welche Probezeitmaßnahmen in der Vergangenheit bereits ergriffen wurden.

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blackdodge
Beitrag 19.01.2023, 11:18
Beitrag #7


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und da der LKW einen Fahrtenschreiber hat, gibts auch keine Ausrede, wie etwa "das war ein anderer"


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auchdasnoch
Beitrag 19.01.2023, 11:49
Beitrag #8


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Unabhängig von der Probezeit wird ein Überholen im Überholverbot (Zeichen 276 / 277 / 277.1) ohne Gefährdung oder Unfallfolge mit einem Regelsatz von 70€ zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen, sowie einem Punkt geahndet.
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