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> 4. EU-Führerscheinrichtlinie
Lance_Ulrich
Beitrag 07.01.2023, 08:41
Beitrag #1


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Hallo zusammen.

Wenn ich das richtig Verstanden habe steht die 4. EU-Führerscheinrichtlinie vor der Tür.

Wie läuft denn sowas ab und bis wann kommen die Änderungen in den einzelnen Ländern an?

Ist das hier die Seite worüber man sich auf dem laufenden halten kann?

https://ec.europa.eu/info/law/better-regula...inrichtlinie_de

Danke schon mal für die Hilfe.

Schöne Grüße
Lance
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Jupiter
Beitrag 11.01.2023, 12:37
Beitrag #2


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Führerschein: Diese wichtigen Änderungen sind 2023 geplant

mögliche Änderungen laut ADAC:

- Klasse B: Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen
- Anerkennung von B196 auch im Ausland
- "Refresher-Kurs" nach einem Jahr für Führerscheinneulinge
- Absenkung des Mindestalters für Klasse C (ev. auch D) auf 18 Jahre
- Einführung eines digitalen Führerscheins und QR-Codes
- Wohnsitzregelung für Führerscheinerwerb soll vereinfacht/gelockert werden
- praktische Ausbildung soll erst nach erfolgreicher theoretischer Prüfung beginnen
- Länge eines Führerscheinentzugs soll vereinheitlicht und gegenseitig anerkannt werden
- einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum angestrebt
- Punktesysteme sollen länderübergreifend angeglichen werden

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ulm
Beitrag 11.01.2023, 14:35
Beitrag #3


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Diese Änderungen sind so weitreichend, dass ich kaum eine Realisierungschance sehe...
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Lance_Ulrich
Beitrag 12.01.2023, 23:33
Beitrag #4


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Hallo @Ulm.

Könntest du das erklären warum bzw wo da die Probleme sind?

Ich habe da keine Ahnung von dem Ablauf von so etwas.

Bisher habe ich gedacht die EU-Kommission einigt sich darauf und die Länder müssen das dann umsetzen.
So wie ich dich jetzt aber verstehe wird sich da zwar geeinigt aber die Umsetzung in den Ländern ist unmöglich. Wozu dann das Ganze?

Grüße
Lance
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GerhardNL
Beitrag 13.01.2023, 10:10
Beitrag #5


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Zitat (Lance_Ulrich @ 12.01.2023, 23:33) *
Bisher habe ich gedacht die EU-Kommission einigt sich darauf und die Länder müssen das dann umsetzen.

Nein.

Die EU-Kommission macht lediglich Vorschläge. Erlassen werden EU-Richtlinien anschließend durch den Rat und das EU-Parlament. Danach müssen sie aber erst noch, und das ist der Unterschied zu EU-Verordnungen, innerhalb einer gewissen Frist von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Ösipower
Beitrag 13.01.2023, 22:35
Beitrag #6


Neuling
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Hallo,

"Anerkennung von B196 auch im Ausland" würde meine soeben gepostete Frage obsolet machen, wenn das auch für ausl. 125er-Erweiterungen gelten würde. Ich habe zB zu meinem österr. B-Führerschein die österr. 125er-Erweiterung gemacht. Heißt bei uns B111 und hat nur 125 Euro plus 50 Euro Gebühren gekostet.

BG Andi
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Jupiter
Beitrag 01.02.2023, 13:05
Beitrag #7


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Weitere Neuigkeiten aus Irland:
Stricter tractor driver rules review delayed until 2024

- Vorschlag der EU-Kommission zur 4. EU-Führerscheinrichtlinie soll zum Ende des 1. Quartals 2023 veröffentlicht werden
- Beschluss vor 2024 unwahrscheinlich
- möglicherweise EU-einheitliche Klasse T für Traktoren
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Jupiter
Beitrag 01.03.2023, 15:30
Beitrag #8


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Kommission schlägt moderne Anforderungen an Führerscheine und eine bessere grenzüberschreitende Durchsetzung der Straßenverkehrsvorschriften vor

Entwurf 4. EU-Führerscheinrichtlinie: klick

Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte: klick

Vorschlag für eine Richtlinie über den Entzug der Fahrerlaubnis mit EU-weiter Wirkung: klick

Fragen und Antworten: Vorschläge für den Führerschein und die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten: klick
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TT22
Beitrag 01.03.2023, 19:10
Beitrag #9


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Von einer EU-einheitlichen Klasse T ist im Entwurf nichts mehr zu finden, dafür aber neben der angekündigten Änderung bei Klasse B ziemlich "interessante" Bestimmungen zur Probezeit:


Artikel 15 - Probezeit

1) Der Inhaber eines erstmals ausgestellten Führerscheins einer bestimmten Klasse gilt als
Fahranfänger und unterliegt einer Probezeit von mindestens zwei Jahren.

2) Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften für Strafen für Fahranfänger fest, die mit einem
Blutalkoholspiegel von über 0,0 g/ml fahren, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um
sicherzustellen, dass sie umgesetzt werden. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig,
abschreckend und nicht diskriminierend sein.

3) Die Mitgliedstaaten können in ihrem Hoheitsgebiet zusätzliche Vorschriften für Fahranfänger
während der Probezeit erlassen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Sie setzen die
Kommission davon in Kenntnis.

4) Die Mitgliedstaaten kennzeichnen während einer Probezeit ausgestellte Führerscheine mit dem
Unionscode 98.01 gemäß Anhang I Teil E.



Das könnte man so verstehen, dass man nicht wie aktuell einmal Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit ist, sondern für jede einzelne Klasse neu.

Wer z.B. nach 20 Jahren Klasse B auf die Idee kommt, um BE oder A zu erweitert, ist dann in den neuen Klassen wieder Fahranfänger!? blink.gif
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treysis
Beitrag 02.03.2023, 12:27
Beitrag #10


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Die 3. Richtlinie von 2006 hat doch auch 7 Jahre (2013) bis zur endgültigen Umsetzung gebraucht.
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Jupiter
Beitrag 04.03.2023, 09:30
Beitrag #11


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Senioren müssen künftig ab 70 nachweisen, dass sie noch Autofahren können

Zitat
Laut Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission sollen mit der Reform die Laufzeiten der Führerscheine verändert werden. Sie wären dann EU-weit 15 Jahre gültig, anstatt bisher zehn Jahre. Außerdem sollen Führerscheine digital werden, damit die Erneuerung dann auch online abgewickelt wird. Die 15-jährige Gültigkeit soll aber für alle ab 70 nicht mehr gelten: Senioren erhalten dann nur noch Führerscheine, die fünf Jahre gültig sind. Und damit soll es möglich sein, regelmäßig die Fahrtauglichkeit der Senioren zu überprüfen.
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hk_do
Beitrag 04.03.2023, 17:33
Beitrag #12


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Steht nicht abweichend von der Formulierung des Merkur im Entwurf, dass die Grenze ab der ein Mitgliedsstaat solche Prüfungen verlangen darf von 50 auf 70 hochgesetzt wurde?

Also kein Zwang für die Mitgliedsstaaten, diese Prüfungen auch tatsächlich zu verlangen.

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Jupiter
Beitrag 10.03.2023, 10:13
Beitrag #13


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Führerschein-Pläne der EU: Rentner müssen Fahrtauglichkeit ab 70 in Test nachweisen
Zitat
Inwiefern diese dann überprüft wird, soll weiterhin Entscheidung der Mitgliedsstaaten sein. Das heißt, die Mitgliedsstaaten können es auch dabei belassen, dass der Fahrer selbst bei der Erneuerung seines Führerscheins versichern muss, dass er noch in der Lage dazu ist, zu fahren. Aber, so der Entwurf, sollte es „bei der Abwicklung der Formsachen“ deutlich werden, dass der Antragsteller nicht den medizinischen Standards (mehr) entspricht, dann könne eine medizinische Untersuchung angeordnet werden.
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Jupiter
Beitrag 12.03.2023, 14:45
Beitrag #14


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Verkehrsminister Wissing gegen Fahrtauglichkeits-Tests für Senioren
Zitat
Volker Wissing will ein weiteres EU-Vorhaben blockieren. Dass Führerscheine von Senioren ab 70 Jahren nur noch begrenzt gelten sollen, kann der Verkehrsminister nicht verstehen. Viele ältere Menschen seien „sehr erfahrene, umsichtige Autofahrer“.
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hilgoli
Beitrag 30.03.2023, 17:27
Beitrag #15


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Die 4,25 to ist für Camper und die Branche natürlich Mega interessant..

Mir sagte gestern ein Wohnmobilhändler, das die 4,25 to nur für Neufahrrzeuge gelten soll, die durch die Hybrid oder Elektro Technik die 3,5 to überschreiten. (750kg Batterie o,ä.

Ich finde dazu auf Anhieb keine Hinweise im Netz.
Weiß hier jemand mehr ?

Ich denke aber auch, dass es noch 2-3 Jahre dauern wird bis es im nationalen Recht angekommen ist.
( Die Lobbyisten von Camping und Fahrschulbranche laufen sich vermutlich schon in unterschiedlicher Richtung warm)

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 31.03.2023, 06:16
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Jupiter
Beitrag 30.03.2023, 18:45
Beitrag #16


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In Beitrag #8 ist der komplette Entwurf in englisch verlinkt.
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Aloisius
Beitrag 31.03.2023, 10:36
Beitrag #17


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Zitat (hilgoli @ 30.03.2023, 17:27) *
( Die Lobbyisten (...) Fahrschulbranche laufen sich vermutlich schon in unterschiedlicher Richtung warm)


Warum?


--------------------
Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein!
Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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Muffy
Beitrag 31.03.2023, 15:26
Beitrag #18


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Zitat
In den vergangenen Wochen kursierten in den Medien zahlreiche irreführende Informationen über eine in Kürze bevorstehende Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie. Unter anderem soll angeblich in diesem Jahr für die Klasse B eine allgemeine Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse (zGM) auf 4.250 kg erfolgen.
Was an dieser Information tatsächlich dran ist, klärt ein in Zusammenarbeit zwischen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) und dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. erstellter Faktencheck.

Pressemitteilung des ADAC
Mit Pressemitteilung vom 9. Januar 2023 berichtete der ADAC, die EU-Kommission wolle in diesem Jahr eine Änderung der Führerscheinrichtlinie verkünden. Diese könne zahlreiche Neuerungen für Führerscheininhaber und für Fahrerlaubnisbewerber in Deutschland enthalten. Der Automobilclub listete u. a. folgende Punkte auf:

Klasse B: Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen,
Anerkennung von B196 auch im Ausland,
Einführung des digitalen Führerscheins,
obligatorischer Nachschulungskurs nach einem Jahr für alle Führerscheinneulinge,
Abschaffung der Prüfortregelung,
Senkung des Mindestalters für den Erwerb der Klasse C und der Klasse D,
die praktische Fahrausbildung darf erst nach dem Bestehen der Theorieprüfung abgelegt werden.
Der ADAC erwähnte ausdrücklich, etwa noch im Jahr 2023 verkündete Änderungen der Richtlinie müssten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, um im Inland Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Was stand in der Presse?
Weil Änderungen der EU-Führerscheinrichtlinie auf das Interesse eines großen Teils der Bevölkerung stoßen, griffen zahlreiche Medien die Pressemitteilung des ADAC auf. Daraus wurden teilweise Stories, die den Eindruck vermittelten, die Änderungen träten im Lauf des Jahres 2023 in Kraft.
Viele Schreiber scheinen nicht zu wissen, dass zwischen Verabschiedung einer EU-Richtlinie und deren Rechtsgültigkeit in den Mitgliedstaaten geraume Zeit vergehen kann, im Zweifel mehrere Jahre.

Faktencheck
Die BVF informierte ihre Mitgliedsverbände in einem Rundschreiben folgenden Inhalts:

„Einleitung eines Verfahrens zur Novellierung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie

Derzeit wird in der EU an der Novellierung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, in den Medien teils spekulativ 4. EU-Führerscheinrichtlinie genannt, gearbeitet. Lediglich in einer Präsentation über Vorschläge zum EU-BKF-Recht wird mehrfach von der 4. EU-Führerscheinrichtlinie gesprochen. Entgegen einigen Pressemeldungen ist, laut Auskunft aus dem BMDV, nicht mit einer zeitnahen Umsetzung zu rechnen.

Hier der geplante Fahrplan zur EU-Gesetzgebung:

• Der Kommissionsvorschlag soll im März 2023 vorliegen,

– zunächst in Englisch, später auch mit Übersetzungen,

– danach wird darüber in der EU voraussichtlich 1,5 bis 2 Jahre beraten,

– Ende 2024/Anfang 2025 könnte die Veröffentlichung der neuen EU-FS-RL im Amtsblatt der EU erfolgen.

• Umsetzung

– Voraussichtlich 2026/2027 werden die neuen Vorgaben in den Ländern umgesetzt,

– in Deutschland wird es voraussichtlich eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum Inkrafttreten geben.

Da uns der Kommissionsvorschlag derzeit nicht vorliegt, können wir über Inhalte noch keine konkreten Aussagen treffen. Sobald wir hier weitere Informationen erhalten, informieren wir Sie unverzüglich.

Mit besten Grüßen
Jürgen Kopp
Vorsitzender Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.“


Quelle: www.flvbw.de
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hk_do
Beitrag 31.03.2023, 21:50
Beitrag #19


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Zitat (hilgoli @ 30.03.2023, 18:27) *
Die 4,25 to ist für Camper und die Branche natürlich Mega interessant..

Mir sagte gestern ein Wohnmobilhändler, das die 4,25 to nur für Neufahrrzeuge gelten soll, die durch die Hybrid oder Elektro Technik die 3,5 to überschreiten. (750kg Batterie o,ä.

Ich finde dazu auf Anhieb keine Hinweise im Netz.
Weiß hier jemand mehr ?


Naja, derzeit gibt es in Nachfolge der 4. FeV-AusnVO den Absatz 3b im §6 FeV:

Zitat
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen

- die ganz oder teilweise mit
a) Strom,
b) Wasserstoff,
c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas - CNG) und flüssig (Flüssigerdgas - LNG),
d) Flüssiggas (LPG),
e) mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme,
alternativ angetrieben werden,
- mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg,
- für die Güterbeförderung und
- ohne Anhänger,
sofern
- die 3.500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist, geschuldet ist und
- die Ladekapazität gegenüber diesem Fahrzeug nicht erhöht ist


Also insofern: derzeit nein. Keine Wohnmobile. Dafür aber nicht auf Neufahrzeuge beschränkt.

Der hier diskutierte Entwurf der EU dagegen enthält folgende Regelung:
Zitat
Article 9
Staging and equivalences between categories
(...)
2. The validity of driving licences shall be determined as follows:
(...)
(h) two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred
to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC with a maximum authorised mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer.


Wenn es so kommt, also dann ja, auch Wohnmobile und ja, nur mit alternativem Antrieb bzw. alternativer Energiequelle, aber immer noch nicht auf Neufahrzeuge beschränkt?!

Wobei ich jetzt so direkt mit dem Verweis auf Artikel 2 der Richtlinie 96/53/EG nichts anfangen kann unsure.gif
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Majesto
Beitrag 28.04.2023, 11:50
Beitrag #20


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Zitat (Jupiter @ 11.01.2023, 13:37) *
mögliche Änderungen laut ADAC:

- "Refresher-Kurs" nach einem Jahr für Führerscheinneulinge
- Absenkung des Mindestalters für Klasse C (ev. auch D) auf 18 Jahre


Einen Refresher-Kurs würde ich für sinnvoll halten. Der darf dann aber nichts extra kosten, eventuelle Gebühren sollten mit dem vorhandenen Führerschein schon abgedeckt sein.

Die Absenkung des Mindestalters auf 18 Jahre für den Busführerschein wird mit dem Fahrermangel begründet. Vor ein paar Tagen habe ich beim Plaudern von einem Busfahrer gehört, der schon um die 100 Bewerbungen geschrieben hat und noch keine Stelle gefunden hat. Wie paßt das zusammen? Sieht so der Fachkräftemangel aus?

Viele Grüße
Majesto
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Jens
Beitrag 28.04.2023, 14:12
Beitrag #21


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Zitat (Majesto @ 28.04.2023, 12:50) *
Einen Refresher-Kurs würde ich für sinnvoll halten. Der darf dann aber nichts extra kosten, eventuelle Gebühren sollten mit dem vorhandenen Führerschein schon abgedeckt sein.

Dann wird er von der Fahrschule bei der Grundgebühr des Führerscheins eingepreist. Oder wie stellst du dir vor, dass das funktionieren soll? think.gif


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ulm
Beitrag 28.04.2023, 17:07
Beitrag #22


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Zitat (Majesto @ 28.04.2023, 12:50) *
Vor ein paar Tagen habe ich beim Plaudern von einem Busfahrer gehört, der schon um die 100 Bewerbungen geschrieben hat und noch keine Stelle gefunden hat. Wie paßt das zusammen? Sieht so der Fachkräftemangel aus?

Dann würde ich mir eher Fragen stellen wie
- Eignung des Bewerbers
- Arbeitszeitwünsche
- Entlohnungsvorstellungen
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Majesto
Beitrag 28.04.2023, 20:14
Beitrag #23


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Zitat (Jens @ 28.04.2023, 15:12) *
Zitat (Majesto @ 28.04.2023, 12:50) *
Einen Refresher-Kurs würde ich für sinnvoll halten. Der darf dann aber nichts extra kosten, eventuelle Gebühren sollten mit dem vorhandenen Führerschein schon abgedeckt sein.

Dann wird er von der Fahrschule bei der Grundgebühr des Führerscheins eingepreist. Oder wie stellst du dir vor, dass das funktionieren soll? think.gif


Das habe ich auch so gemeint, daß der Kurs in die Grundgebühr mit eingepreist wird. Das sowas nicht komplett gratis sein kann, ist mir schon klar. Ich glaube aber, die Motivation, an einem bereits bezahlten Kurs teilzunehmen, ist größer, als wenn man dafür bei Antritt nochmal den Geldbeutel zücken muß.

Zitat (ulm @ 28.04.2023, 18:07) *
Zitat (Majesto @ 28.04.2023, 12:50) *
Vor ein paar Tagen habe ich beim Plaudern von einem Busfahrer gehört, der schon um die 100 Bewerbungen geschrieben hat und noch keine Stelle gefunden hat. Wie paßt das zusammen? Sieht so der Fachkräftemangel aus?

Dann würde ich mir eher Fragen stellen wie
- Eignung des Bewerbers
- Arbeitszeitwünsche
- Entlohnungsvorstellungen


Ich kenne den Bewerber nicht persönlich und kann daher auch nicht über die Eignung urteilen. Wären 100 Vorstellungsgespräche erfolglos verlaufen, wäre die Ursache eindeutig beim Bewerber zu suchen. Bei den meisten Bewerbungen soll aber gar nichts zurückgekommen sein. Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch, keine Eingangsbestätigung, nicht mal eine Absage. Das ist das, was mich etwas stutzig macht.

Viele Grüße
Majesto
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ulm
Beitrag 28.04.2023, 21:04
Beitrag #24


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Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Bewerbungsunterlagen so schlecht sind, dass sich die potenziellen Arbeitgeber die Zeit sparen, ein Vorstellungsgespräch zu führen.
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blackdodge
Beitrag 28.04.2023, 23:05
Beitrag #25


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Wäre es nicht eigentlich sinnvoller, bei gewissen Verstößen, eine Pflicht zu einer Verkehrsteilnehmerschulung oder Nachschulung für alle einzuführen ? Für Probezeitler gibts das ja schon lange.

In der DDR konnte der Polizist einfach so eine Vorladung zu einer Schulung (Verkehrsunterricht) verteilen. Es musste nicht unbedingt ein Verwarngeld, ein Stempel oder eine Owi-Anzeige sein.


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Der_Veranstalter
Beitrag 29.04.2023, 13:08
Beitrag #26


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Zitat (ulm @ 28.04.2023, 22:04) *
Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Bewerbungsunterlagen so schlecht sind, dass sich die potenziellen Arbeitgeber die Zeit sparen, ein Vorstellungsgespräch zu führen.


Wenn ich nochmals auf meinen Azubi-Thread im TTT hinweisen darf: Der Sproß meiner Lenden hat bis heute noch nicht von allen Angeschriebenen Antwort erhalten. Oder nach dem Probearbeiten eine Antwort erhalten. (Ist ihm aber egal, er hat jetzt eine Ausbildungsstelle beim Elon. Fand er am interessantesten.)


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hk_do
Beitrag 29.04.2023, 23:01
Beitrag #27


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Zitat (blackdodge @ 29.04.2023, 00:05) *
Wäre es nicht eigentlich sinnvoller, bei gewissen Verstößen, eine Pflicht zu einer Verkehrsteilnehmerschulung oder Nachschulung für alle einzuführen ? Für Probezeitler gibts das ja schon lange.


Du meinst eine Regelung wie "Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen."? think.gif

Die findest du genau so in §48 StVO. wavey.gif

praktische Bedeutung?
Vermutlich ziemlich genau null, schätze ich mal... whistling.gif

(gibt es dazu Statistiken?)

Zitat
In der DDR konnte der Polizist einfach so eine Vorladung zu einer Schulung (Verkehrsunterricht) verteilen. Es musste nicht unbedingt ein Verwarngeld, ein Stempel oder eine Owi-Anzeige sein.


und wurde von dieser Vorschrift da auch Gebrauch gemacht?

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blackdodge
Beitrag 30.04.2023, 09:19
Beitrag #28


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Jawoll. Solche Zettel habe ich damals genügend ausgestellt. Gab sogar ne Rückmeldung ob man erschienen war, wenn nicht gabs dann eine Owi-Anzeige hinterher. Die konnte man sogar beim Falschparker anbringen.

Auch wenn es aktuell in der aktuellen StVO drin steht, habe ich noch nie von einem durchgeführtem Verkehrsunterricht, oder von einer Vorladung dazu gehört. Das scheint aktuell bzw seit Jahren ne zahnlose Sache zu sein.


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Majesto
Beitrag 30.04.2023, 15:48
Beitrag #29


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Zitat (blackdodge @ 29.04.2023, 00:05) *
Wäre es nicht eigentlich sinnvoller, bei gewissen Verstößen, eine Pflicht zu einer Verkehrsteilnehmerschulung oder Nachschulung für alle einzuführen ? Für Probezeitler gibts das ja schon lange.


Oder wäre es vielleicht sogar sinnvoll, vorbildliches Verhalten zu belohnen? Bei uns gab es vor ein paar Monaten eine Aktion der Verkehrsüberwachung. Vorbildlich und natürlich ordnungsgemäß geparkte Autos bekamen eine Karte mit einem Lob und eine kleine Tüte Gummibärchen an den Scheibenwischer geklemmt. Eine sehr gute Idee. Das zeigt, daß auch Behörden kreativ und freundlich sein können und nicht nur Strafzettel verteilen.

Viele Grüße
Majesto
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blackdodge
Beitrag 30.04.2023, 18:10
Beitrag #30


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Das gibt es zumindest in Sachsen zum Schuljahresbeginn der 1-Klässler auch immer. Nennt sich "Blitz for Kids"


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Aloisius
Beitrag 04.05.2023, 14:56
Beitrag #31


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Zitat (blackdodge @ 30.04.2023, 09:19) *
Auch wenn es aktuell in der aktuellen StVO drin steht, habe ich noch nie von einem durchgeführtem Verkehrsunterricht, oder von einer Vorladung dazu gehört. Das scheint aktuell bzw seit Jahren ne zahnlose Sache zu sein.


Wird hier im LK durch die Polizeiinspektion durchgeführt. Die "Vorgeladenen" sind in der Masse Jugendliche, deren (Mofa)Roller etwas "verändert" war....


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Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein!
Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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random
Beitrag 09.05.2023, 15:16
Beitrag #32


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Zitat (Majesto @ 30.04.2023, 16:48) *
Majesto


vom Prinzip her ist das natürlich schön, andererseits ist es auch bedenklich wenn man die Leute dafür loben muss, dass sie ihren Pflichten nachkommen die sich durch ihre Teilnahme am Straßenverkehr ergeben... think.gif
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Jupiter
Beitrag 06.06.2023, 12:28
Beitrag #33


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EU-Führerschein: Wissing sieht verpflichtende Selbstauskunft kritisch
Zitat
In der Debatte um neue EU-Führerscheinregeln für Senioren sieht Bundesverkehrsminister Volker Wissing mehr Vorgaben kritisch. "Die Grundfrage ist doch: Gibt es überhaupt einen Grund, dass man hier zusätzliche Anforderungen stellt", sagte der FDP-Politiker am Donnerstag, 1. Juni, vor einem Treffen mit seinen Amtskollegen der anderen EU-Staaten in Luxemburg. Von älteren Autofahrern gingen keine signifikant höheren Unfallzahlen aus, so der Minister.
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Lance_Ulrich
Beitrag 14.06.2023, 19:40
Beitrag #34


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Hallo alle.

Auf dieser Seite des Statistischen Bundesamtes zu Verkehrsunfällen

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellsch...html#_iki4p43z5

findet man u.a. Unfälle von Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr 2021
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellsch...publicationFile


dort findet sich z.B auf Seite 10

"Sofern über 64-jährige Pkw-Fahrerinnen/Pkw-Fahrer in einen Unfall verwickelt waren, trugen sie sehr häu-
fig (68,2 %) die Hauptschuld. Bei den mindestens 75-Jährigen wurde sogar drei von vier unfallbeteiligten
Pkw-Fahrerinnen oder Pkw-Fahrern die Hauptschuld am Unfall zugewiesen (75,9 %)."

(Bitte auch die anderen Jahre in der Grafik beachten)

Leider ist mit steigendem Alter schon auch festzustellen das die Hauptschuld dort liegt

Seite 11

"Insgesamt wurden den 39 309 an Unfällen mit Personenschaden beteiligten Pkw-Fahrerinnen und Pkw-
Fahrern, die mindestens 65 Jahre alt waren, 31 003 Fehlverhalten zur Last gelegt."

(Hier fehlt für meinen Geschmack der Vergleich zu den Jüngeren)



Persönlich würde ich es nicht verkehrt finden wenn man ab einem gewissen Alter seine Fahrtauglichkeit noch nachweisen müsste.
Habe selber schon eine MPU hinter mir und weis wie schön soetwas ist... Ich denke mir aber auch bei manchem Beispiel in der Familie das es einfach besser wäre das Auto stehen zu lassen...

(ps. zu den Fahrradunfällen wird ja auch eingegangen in dem Dokument... Soll man das der älteren Generation dann auch verbieten?)
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blackdodge
Beitrag 15.06.2023, 20:20
Beitrag #35


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habe mir letzte Woche mal unsere Unfallliste an einem Tag angeschaut.

3/4 der gesamten Unfälle waren mit Radfahrer-Beteiligung. und davon haben 4/5 der Radfahrer die Ursache gesetzt.

Allein beteiligt, Radfahrer gegen Radfahrer, dann ne ganze Weile nix und dann kamen erst die Unfälle mit Bus- Beteiligung weit dahinter die PKW-Beteiligung. In den wenigsten Fällen waren die PKW-Fahrer die Ursache. Unfälle mit Radfahrer und LKW hatten wir in der Woche keinen. Bei den Bussen haben die Radfahrer meist den Bus zur Notbremsung gebracht, da waren dann Fahrgäste verletzt und größtenteils die Radfahrer abgehauen.

ist zwar keine belastbare Statistik, aber so ungefähr der regelmäßige Wochendurchschnitt



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Mr Hyde
Beitrag 18.06.2023, 10:34
Beitrag #36


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Zitat (blackdodge @ 15.06.2023, 20:20) *
habe mir letzte Woche mal unsere Unfallliste an einem Tag angeschaut.

3/4 der gesamten Unfälle waren mit Radfahrer-Beteiligung. und davon haben 4/5 der Radfahrer die Ursache gesetzt.


Du scheinst in einer statistischen Anomalie zu wohnen bzw. zu arbeiten.

Die Zahlen laut Bundesstatistik 2021:
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellsch...publicationFile

Seite 89/90, Tabelle 2.8:

Von 258.987 Unfällen mit Personenschäden waren 83.723 unter Beteiligung von Fahrrädern (32%) (mit und ohne Schuld).


Seite 101, Tabelle 3.1.1
Von 174.765 Unfällen mit Personenschaden und zwei Beteiligten war bei 20.531 Unfällen der Radfahrer der Hauptschuldige (11,8%).

Lässt man die 6.210 Unfälle zwischen zwei Radfahrern beiseite, waren von 168.555 Unfällen mit Personenschaden und zwei Beteiligten, von denen einer KEIN Radfahrer war, nur in 14.321 Fällen der Radfahrer Schuld (8,5%).
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Jupiter
Beitrag 19.09.2023, 17:05
Beitrag #37


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Führerschein: EU plant Hammer-Vorschriften

Zitat
- Es soll künftig nach Altersklassen gestaffelte Tempolimits geben. Für Fahranfänger sind demnach 90 km/h als Grenze vorgesehen.
- Bei Fahranfängern soll es die Möglichkeit geben, Nachtfahrverbote zu verhängen.
- Senioren müssten mit erheblichen Kosten rechnen und künftig wohl mit der ständigen Angst vor dem Verlust des Führerscheins leben. Der Entwurf sieht nämlich vor, dass ab dem 60. Lebensjahr der Führerschein nur noch sieben Jahre gültig ist, ab 70 nur noch fünf und ab 80 nur noch zwei Jahre.
- Für alle PKW-Führerscheine der Klasse B (alte Klasse 3) soll es künftig eine Gewichtsgrenze von 1800 Kilogramm geben (bisher 3500 kg). Verbunden damit ist ein Tempolimit von 110 km/h. Wer größere Autos fahren will, muss dafür einen eigenen Führerschein machen, der „B+" heißt - und den man erst ab 21 Jahren erwerben darf.
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Der_Veranstalter
Beitrag 19.09.2023, 17:59
Beitrag #38


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Das ist ein HG und ein Clickbait erster Kajüte. Es muss nicht sein, so eine Meldung zu verlinken.


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Firefighter im Ruhestand....

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ulm
Beitrag 19.09.2023, 18:14
Beitrag #39


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Ich würde es als grenzwertig zum Human Gateway ansehen.
Es sind Ideen diverser Politiker enthalten, wobei wahrscheinlich die Namen einiger dieser Politiker höchstens ihnen selbst bekannt sind, so wichtig sind sie... whistling.gif
Warten wir mal ab, was da wirklich über die Beratungen Einzug in den Entwurf findet.
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Jupiter
Beitrag 19.09.2023, 18:41
Beitrag #40


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Es handelt sich um den von der offiziell ernannten Berichterstatterin des EU-Parlaments in den Verkehrsauschuss eingebrachten Entwurf im Gesetzgebungsverfahren, das hier dokumentiert ist: klick

Hier kann man das komplette Dokument nachlesen: klick (pdf, 110 Seiten)
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ulm
Beitrag 20.09.2023, 15:32
Beitrag #41


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...und wenn man das Ganze versachlicht, dann kommt zum Beispiel so etwas heraus.
Oder schreibt in diesem Link der SWR etwas Falsches? think.gif
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Jupiter
Beitrag 20.09.2023, 16:28
Beitrag #42


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Ich werde zukünftig nur noch neutralere Artikel verlinken. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch nicht die Originaldokumente herausgesucht.

Zitat (ulm @ 20.09.2023, 16:32) *
Oder schreibt in diesem Link der SWR etwas Falsches? think.gif

Nichts Falsches, aber m.E. unvollständig. Der SWR schreibt:
Zitat
Hintergrund der Berichterstattung ist der Änderungs-Entwurf einer EU-Politikerin. Und darin liegt der feine Unterschied: Nicht die EU plant einen „Führerschein-Hammer", sondern eine französische Grünen-Politikerin.
Sie hat den Entwurf nicht als "EU-Politikerin" bzw. einfache EU-Abgeordnete eingebracht, sondern wurde vom Verkehrsausschuss als Berichterstatterin ernannt und hat in dieser Funktion den Entwurf offiziell eingebracht. Da sehe ich schon einen Unterschied zu einem Änderungsantrag als einfacher EU-Abgeordneter.
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Anachronist
Beitrag 20.09.2023, 17:44
Beitrag #43


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Zitat (Jupiter @ 19.09.2023, 19:41) *
Hier kann man das komplette Dokument nachlesen: klick (pdf, 110 Seiten)


Und dasselbe nochmal in Deutsch, für die Diskussion in einem deutschsprachigen Forum wohl etwas geeigneter.
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azrael
Beitrag 20.09.2023, 21:26
Beitrag #44


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1: Seit wann sind themenbezogene Nachrichten in einem bestehendem Thread ein HG?

2: Gibt es eine Liste welche Medien/Nachrichtenportale forenkonform sind? [/sarkasmus]

3: Ist die Frage ob der SWR etwas falsches schreibt ernst gemeint, nachdem was @Jupiter ergänzt hat und bei dem Inhalt der bei fefes blog nur als Bullshit Bingo bezeichnet werden würde?
(Bzw. wo ist der Unterschied zu der Focus Meldung?)

4: Warum muss man ein langjähriges Forenmitglied, das sich permanent um ein forenspezifisches Thema bemüht, so angehen?
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ulm
Beitrag 21.09.2023, 05:19
Beitrag #45


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Als Human Gateway bezeichnen wir hier unkommentierte Links. Dieser Link hat dann noch eine sehr reißerische Überschrift, die als Klick-Verstärker diesen soll.

Das hat dann auch nichts mit forenkonformen Quellen zu tun, so ganz sarkasmusfrei. Wobei Sekundärquellen immer mit Vorsicht zu genießen sind, da diese ganz automatisch filtern und daher ggf. nicht mehr neutral informieren.

Im Focus wird dann sehr ausführlich dargestellt, was da so alles Einschränkendes in dem Papier drin steht und allenfalls im Vorspann und im Schluss des Artikels kann man erahnen, dass wir durch den mehrstufigen Entscheidungsprozess wohl noch mehrere Jahre von einem konkreten Gesetz entfernt sind.
Der SWR ordnet dagegen die Ideen auch ein, vor allem, dass ein Teil der Regeln schon längst in Deutschland üblich ist (Probezeit). Außerdem, dass auch im EU-Verkehrsausschuss keinerlei Einigkeit über dieses Papier herrscht. Daneben erwähnt der SWR auch die Vorteile, die in dem Papier angemacht sind, nehmen wir den elektronischen Führerschein.

Zumindest ich habe niemanden angegangen, sondern ich habe meinen persönlichen Standpunkt und vor allem meine Bedenken zu dieser Meldung kundgetan.
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azrael
Beitrag 21.09.2023, 13:45
Beitrag #46


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Zitat (ulm @ 21.09.2023, 06:19) *
Als Human Gateway bezeichnen wir hier unkommentierte Links. Dieser Link hat dann noch eine sehr reißerische Überschrift, die als Klick-Verstärker diesen soll.

Aus den Foren-Netiquette:
Zitat
Unerwünscht sind so genannte "human gateways" und "click baits". Unter ersterem versteht man einen isolierten Link ohne Einbettung in ein Diskussionsthema, unter letzterem Links zum Neugierigmachen ohne hinreichende Beschreibung.

@Jupiter verlinkt in einem Thread zum Thema Führerscheinrichtlinie eine Nachricht zum Thema Führerscheinrichtlinie, inklusive einer Beschreibung des Inhalts. Wo ist das bitte ein HG?


Zitat (ulm @ 21.09.2023, 06:19) *
Das hat dann auch nichts mit forenkonformen Quellen zu tun, so ganz sarkasmusfrei. Wobei Sekundärquellen immer mit Vorsicht zu genießen sind, da diese ganz automatisch filtern und daher ggf. nicht mehr neutral informieren.

Stimmt, und zwar alle Sekundärquellen. Ich bin kein Fan oder Leser vom Focus, aber in diesem Fall finde ich persönlich den Artikel sogar besser als den vom SWR.

Der SWR Artikel positioniert sich als Richtigstellung zu den "Schockartikeln" die im Internet zu finden sind, unterschlägt dann aber ganz bewusst die Rolle der Verfasserin der Vorschläge wie von @Jupiter erwähnt:
Zitat
Es handelt sich um den von der offiziell ernannten Berichterstatterin des EU-Parlaments in den Verkehrsauschuss eingebrachten Entwurf im Gesetzgebungsverfahren, das hier dokumentiert ist: klick

Stattdessen wird vom SWR ihre Rolle reduziert:
Zitat
Hintergrund der Berichterstattung ist der Änderungs-Entwurf einer EU-Politikerin. Und darin liegt der feine Unterschied: Nicht die EU plant einen „Führerschein-Hammer“, sondern eine französische Grünen-Politikerin. Karima Delli hat ihre Ideen vorgestellt, wie sie sich eine Neuregelung der Führerscheinregeln vorstellt.

Finde ich beklemmend...


Zitat (ulm @ 21.09.2023, 06:19) *
Im Focus wird dann sehr ausführlich dargestellt, was da so alles Einschränkendes in dem Papier drin steht und allenfalls im Vorspann und im Schluss des Artikels kann man erahnen, dass wir durch den mehrstufigen Entscheidungsprozess wohl noch mehrere Jahre von einem konkreten Gesetz entfernt sind.

Sorry, aber der erste Absatz dreht sich genau darum das es sich um einen Entwurf handelt. Wo soll man das denn sonst positionieren?


Zitat (ulm @ 21.09.2023, 06:19) *
Der SWR ordnet dagegen die Ideen auch ein, vor allem, dass ein Teil der Regeln schon längst in Deutschland üblich ist (Probezeit). Außerdem, dass auch im EU-Verkehrsausschuss keinerlei Einigkeit über dieses Papier herrscht. Daneben erwähnt der SWR auch die Vorteile, die in dem Papier angemacht sind, nehmen wir den elektronischen Führerschein.

Sorry, der SWR ordnet meine Meinung nach garnichts ein.
In dem Artikel werden genau 4 Punkte aus dem Entwurf erwähnt:
- Probezeit für Fahranfänger
- Begleitetes Fahren ab 17
- Fahrtauglichkeit bei chronischen Krankheiten
- Der digitale Führerschein.

Über das was sonst noch in dem Focusartikel erwähnt wird, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Gewichtsbeschränkungen, kürzere Führerscheingültigkeiten, schreibt der SWR nichts...


Zitat (ulm @ 21.09.2023, 06:19) *
Zumindest ich habe niemanden angegangen, sondern ich habe meinen persönlichen Standpunkt und vor allem meine Bedenken zu dieser Meldung kundgetan.

Dich habe ich damit auch nicht primär gemeint.
Frage: Wärst Du auf die Idee gekommen den Post als "grenzwertig" HG zu bezeichnen wenn @Der Veranstalter das nicht geäußert hätte?


Und meine persönliche Meinung zu dem Entwurf:

1: Digitaler Führerschein.
Ein digitales Projekt der EU. Das ich nicht lache... Alle anderen digitalen Projekte funktionieren ja so grandios...

2: Wenn nun die ganzen Regelungen bzw. Einschränkungen die der Focus beschreibt durchgesetzt werden, wie werden diese Regelungen langfristig überwacht?
Mit dem Hintergrund des geplanten digitalen Führerscheins, wer kann sich an den Anfang des Films "Das fünfte Element" erinnern? "Multipass".
Das würde in die Richtung einer Überwachung aller KFZ Führer führen (no pun intendet) die ich persönlich ablehne.


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ulm
Beitrag 21.09.2023, 14:21
Beitrag #47


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Zitat (azrael @ 21.09.2023, 14:45) *
Wo ist das bitte ein HG?

Ich hatte den Forenbeitrag nicht als Human Gateway bezeichnet. Oder täusche ich mich da?

Mag sein, dass Du den SWR-Beitrag beklemmend findest, doch der Focus-Artikel erzeugt seine Reißerischkeit nicht nur durch die Überschrift, sondern auch durch die lange Auflistung der einzelnen "Hammer" und dem abschließenden Widerstand von andere Politikern und Lobbyisten.

Ob der SWR zu stark reduziert, ist sicher diskutierbar, doch wenn man die letzten Seiten der EU-Veröffentlichung liest, so sind die überschrieben mit "Standpunkt der Berichterstatterin" und auch einzelne Absätze beginnen mit "Die Berichterstatterin befürwortet", nicht jedoch mit "Der Verkehrsausschuss befürwortet".

Und ich bin vollkommen bei Dir, dass die Vorschläge so umfassend eingreifen, dass eine Überwachung nahezu unmöglich ist. Vor allem sollte das dann ja gleichmäßig flächendeckend in allen EU-Staaten geschehen.
Falls das jemals so verabschiedet wird...
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azrael
Beitrag 21.09.2023, 21:48
Beitrag #48


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Zitat (ulm @ 21.09.2023, 15:21) *
Ich hatte den Forenbeitrag nicht als Human Gateway bezeichnet. Oder täusche ich mich da?

Zitat (ulm @ 19.09.2023, 19:14)
Ich würde es als grenzwertig zum Human Gateway ansehen.

Zitat (ulm @ 21.09.2023, 06:19)
Als Human Gateway bezeichnen wir hier unkommentierte Links. Dieser Link hat dann noch eine sehr reißerische Überschrift, die als Klick-Verstärker diesen soll.

Das mag jeder lesen wie er möchte.


Zitat (ulm @ 21.09.2023, 15:21) *
Mag sein, dass Du den SWR-Beitrag beklemmend findest, doch der Focus-Artikel erzeugt seine Reißerischkeit nicht nur durch die Überschrift, sondern auch durch die lange Auflistung der einzelnen "Hammer" und dem abschließenden Widerstand von andere Politikern und Lobbyisten.

Anmerkung: "Finde ich beklemmend" von mir ist eine Anspielung auf bzw. ein Zitat aus einer aktuellen Y-Kollektiv "Reportage", muss nicht weiter beachtet werden.

Und ist nicht die lange Auflistung der "Hammer" genau das was man in so einer Nachricht erwartet? Und der "Widerstand" wird auch in dem SWR Artikel genannt.


Zitat (ulm @ 21.09.2023, 15:21) *
Ob der SWR zu stark reduziert, ist sicher diskutierbar, doch wenn man die letzten Seiten der EU-Veröffentlichung liest, so sind die überschrieben mit "Standpunkt der Berichterstatterin" und auch einzelne Absätze beginnen mit "Die Berichterstatterin befürwortet", nicht jedoch mit "Der Verkehrsausschuss befürwortet".

Was hat der Anfang des Satzes mit seinem Ende zu tun?
Aber es wird mühsam, können wir uns darauf einigen das wir uns in der Bewertung der Artikel uneinig sind?

Man wird eh jeden einzelnen Artikel zu dem Thema auseinander nehmen können.
Beispiel:
Im Spiegel Artikel zu dem Thema
https://www.spiegel.de/auto/fuehrerschein-s...d1-947df18db4ac
steht:
Zitat
Was ihre Änderungsvorschläge wirklich bedeuten, fasst die Politikerin so zusammen:
...
der Führerschein solle auch kein Verfallsdatum bekommen, weder am Ende der von ihr vorgeschlagenen zweijährigen Probezeit noch für ältere Fahrer. Vielmehr schlage Delli regelmäßige Auffrischkurse und Fahrsicherheitschecks für alle vor, in zehnjährigen Abständen auch medizinische Checks wie Seh- oder Hörtests. Dieses in Italien bewährte Modell bringt auch die EU-Kommission ins Spiel.

Und was steht in dem EU-Dokument aus Seite 60 als Vorschlag von Frau Delli?
Zitat
müssen die Mitgliedstaaten die in Unterabsatz 1 festgelegte Gültigkeitsdauer von Führerscheinen folgendermaßen begrenzen:

i) auf höchstens sieben Jahre für Führerscheine von Inhabern mit Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet, die das 60. Lebensjahr vollendet haben;

ii) auf höchstens fünf Jahre für Führerscheine von Inhabern mit Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet, die das 70. Lebensjahr vollendet haben;

iii) auf höchstens zwei Jahre für Führerscheine von Inhabern mit Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet, die das 80. Lebensjahr vollendet haben;

Die Mitgliedstaaten können als Voraussetzung für den Abschluss des Erneuerungsverfahrens eine verpflichtende Kontrollfahrt oder einen Auffrischungskurs mit einem Fahrlehrer vorsehen, insbesondere in Fällen, in denen die allgemeine ärztliche Untersuchung Zweifel an der tatsächlichen Fahreignung des Führerscheininhabers aufkommen lässt. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer wird nur bei der Erneuerung eines Führerscheins angewendet.

Fake News?


Nebenbei wird glaube ich im Moment in vielen Artikeln durcheinander geworfen was
einerseits "Vorschläge" der EU-Kommission von März 2023 sind,
andererseits Änderungsvorschläge von Frau Delli an den Vorschlägen der Kommission sind.

Schon der Kommissionsvorschlag fordert eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen auf 5 Jahre ab dem 70. Lebensjahr.
Frau Delli will diese Beschränkung nun noch verschärfen.

Dafür wird im Kommissionsvorschlag der Europaweite "Führerschein ab 17" gefordert, von Frau Delli wird dieser Punkt komplett gestrichen wenn ich das richtig verstehe (EU-Dokument Seite 65)

Im Endeffekt wird das ganze eine Medienkompetenzübung, ich habe bis jetzt noch keinen Artikel dazu gesehen der das ganze richtig dargestellt hat. Man kann sich leider doch (fast) nur auf Orginalquellen verlassen...


Zitat (ulm @ 21.09.2023, 15:21) *
Und ich bin vollkommen bei Dir, dass die Vorschläge so umfassend eingreifen, dass eine Überwachung nahezu unmöglich ist. Vor allem sollte das dann ja gleichmäßig flächendeckend in allen EU-Staaten geschehen.
Falls das jemals so verabschiedet wird...

Ich sehe das als die Büchse der Pandora, grade in Bezug auf die Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen für Fahranfänger. Wie will man das kontollieren? Indem man alle kontrolliert. Dazu eignet sich doch wunderbar der geplante großartige digitale Führerschein. Wo wäre das Problem? Mit LKW-Fahrern macht man es doch bereits...
Und nein, ich möchte das nicht...

Multipass!
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ulm
Beitrag 22.09.2023, 05:27
Beitrag #49


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Zitat (azrael @ 21.09.2023, 22:48) *
Zitat (ulm @ 21.09.2023, 15:21) *
Ich hatte den Forenbeitrag nicht als Human Gateway bezeichnet. Oder täusche ich mich da?

Zitat (ulm @ 19.09.2023, 19:14)
Ich würde es als grenzwertig zum Human Gateway ansehen.

Das mag jeder lesen wie er möchte.

Nein, das kann nicht jeder lesen wie er möchte, wenn er nicht mutwillig etwas Falsches unterstellen will.
Nochmal für Dich: "grenzwertig zu" ist eben genau nicht eine Grenze überschritten, "Noch jenseits der Grenze".
Jetzt verstanden?
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Jupiter
Beitrag 22.09.2023, 10:06
Beitrag #50


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Auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gibt es eine Stellungnahme von Bundesverkehrsminister Wissing zu dem Entwurf:
Keine neuen Führerschein-Einschränkungen für Fahranfänger und Senioren

Wissing lehnt die Änderungen der Berichterstatterin Karima Delli ab und fordert sie auf, den Entwurf offiziell zurückzuziehen.
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