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> Fahren ohne Fahrerlaubnis geblitzt
Jens
Beitrag 04.01.2023, 11:31
Beitrag #51


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Zitat (Kai R. @ 03.01.2023, 23:44) *
Ich rechne nicht mit einer Gerichtsverhandlung. Den Strafbefehl solltest Du in den ersten drei Monaten nach dem Bußgeldbescheid bekommen.

Wenn der Bußgeldstelle auffällt, dass @Lukasderfehler keine Fahrerlaubnis hat (wovon auszugehen falls es mindestens 16 km/h zu schnell sind, da dann standardmäßig das FAER abgefragt wird), wird sie keinen Bußgeldbescheid erlassen sondern das Verfahren direkt an die Staatsanwaltschaft abegeben.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 05.01.2023, 08:13


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.01.2023, 11:34
Beitrag #52


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Mal ne OT-"Lernfrage":
Warum setzt die Polizei eigentlich Blitzer ein, deren Ergebnisse bekanntermaßen nicht "gerichtsfest" sind? think.gif
Weil die keine anderen Blitzer haben und hoffen, dass die meisten Delinquenten nicht wissen, dass diese Blitzer vor Gericht gar nicht als Beweismittel anerkannt werden?

Ist ein derartiges Verhalten von Behörden überhaupt mit einem "Rechtsstaat" vereinbar?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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MsTaxi
Beitrag 04.01.2023, 11:48
Beitrag #53


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.01.2023, 11:34) *
Mal ne OT-"Lernfrage":Warum setzt die Polizei eigentlich Blitzer ein, deren Ergebnisse bekanntermaßen nicht "gerichtsfest" sind? think.gif

Zitat
Ich habe gelesen das das blitzeemodell in einem Bundesland verboten ist,

Stellt sich für mich eher die Frage, wie abenteuerlich die Begründung war, dass nur in einem Bundesland dieser Blitzer nicht eingesetzt wird. Wobei sich für mich dann noch die Frage stellt, ob die Info, die @Lukas da hat, überhaupt stimmt.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Buchholzer
Beitrag 04.01.2023, 12:06
Beitrag #54


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.01.2023, 11:34) *
Mal ne OT-"Lernfrage":Warum setzt die Polizei eigentlich Blitzer ein, deren Ergebnisse bekanntermaßen nicht "gerichtsfest" sind? think.gif Weil die keine anderen Blitzer haben und hoffen, dass die meisten Delinquenten nicht wissen, dass diese Blitzer vor Gericht gar nicht als Beweismittel anerkannt werden?
Ist ein derartiges Verhalten von Behörden überhaupt mit einem "Rechtsstaat" vereinbar?

Doc


Nur weil ein Amtsrichter mit eingeschränktem technischem Verständnis zu der Meinung kommt das ein bestimmter Blitzer nicht den Anforderungen entspricht, heißt das noch lange nicht, dass er illegal ist.....wenn man dann als Behörde eh gerade dabei war die Technik zu aktualisieren, warum soll man sich mit dem Richter rumärgern? Dann sortiert man die Dinger ebend aus.....die Meinung des Amtsrichters entfaltet aber in anderen Bundesländern keine Rechtskraft....da können sich andere Richter dran orientieren, müssen Sie aber nicht....
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Siq
Beitrag 04.01.2023, 14:28
Beitrag #55


Neuling


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Ich nutze einmal die Gunst der Stunde, nach Jahren des stillen Mitlesens und vor Allem Mitlernens hier (dafür euch ALLEN vielen Dank!!!), für meinen ersten Beitrag...

Ich vermute mal stark, dass sich der TE auf eine Entscheidung des saarländischen VGH beruft, welcher im Jahr 2019 die Verwertbarkeit von Fotos als Beweismittel im Bußgeldverfahren eines expliziten Typus von "Blitzgerät" (Traffistar S 350 vom Hersteller Jenoptik) als nicht verwertbar einstuften.

Hintergrund der letztinstanzlichen Entscheidung war, dass dieses Gerät die unverschlüsselten Rohmessdaten sowie der gesamten Messserie nicht speichert und es somit dem Beschuldigten nicht möglich ist, das ihm vorgeworfene Delikt zu prüfen und anzuzweifeln.

Die vorherigen saarländischen Instanzen verwiesen auf die Zulässigkeit des Geräts durch die PTB und das angewandte standardisierte Messverfahren. Der VGH des Saarlands sah aber dennoch eine Einschränkung in den Rechten des Beschuldigten. Gestärkt wurde die saarländische Entscheidung vom BVerfG im Jahr 2020 durch einen bayrischen Fall, dass ein Recht auf Einsicht und Offenlegung obiger Informationen durch die Behörden im begründeten Fall einer Falschmessung zu erfolgen hat.

Hierbei ist der letzte Teil relevant für den TE. Denn das Messinstrument ist nicht per se "illegal"... Wie immer, der Einzelfall ist relevant...

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.01.2023, 11:34) *
Warum setzt die Polizei eigentlich Blitzer ein, deren Ergebnisse bekanntermaßen nicht "gerichtsfest" sind? think.gif

Sie sind weiterhin, außer im Saarland, "gerichtsfest"...

Zitat (MsTaxi @ 04.01.2023, 11:48) *
Stellt sich für mich eher die Frage, wie abenteuerlich die Begründung war, dass nur in einem Bundesland dieser Blitzer nicht eingesetzt wird. Wobei sich für mich dann noch die Frage stellt, ob die Info, die @Lukas da hat, überhaupt stimmt.

Siehe oben.

Die Entscheidung hat ausschließlich bindende Wirkung im Saarland, was das konkrete Gerät betrifft. Meines Wissens ist kein anderes Bundesland bisher dieser Logik gefolgt. Es hat(te) mehr zur Folge, dass Gerichte anderer Bundesländer eher bereit waren technisch-physikalischen Gutachten zuzustimmen, die i.d.R. auf Antrag und Kostenlast des Betroffenen fielen...

Kann der TE ja selbst entscheiden, ob er Widerspruch einlegt. Dazu raten würde ich, ausgehend von der bekannten Grundsituation, eher bis gar nicht.

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Lukasderfehler
Beitrag 05.01.2023, 02:05
Beitrag #56


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Ab wann gilt die Sperrfrist.

Ich habe ja keinen Führerschein. Zählt die Sperre ab dem Zeitpunkt wo ich geblitzt wurde oder erst nachdem das Urteil gefällt ist?

Und ist es mögliche die MPU während der Sperrzeit zu machen?


Und kann es sein das ich meinen Führerschein neu machen muss? Ich bin aus der Probezeit raus?
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GM_
Beitrag 05.01.2023, 07:05
Beitrag #57


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Zitat (Kai R. @ 30.12.2022, 01:10) *
Früher konnte man das umgehen, indem sich der falsche Fahrer selber eingetragen hat, aber das wird inzwischen als mittelbare Täterschaft auch bestraft.
Gibt es dazu irgend etwas aktuelles?

Nach meinem Stand war das ein einzigartiges Urteil des OLG Stuttgart aus 2015, das wegen inhaltlicher Mängel sehr kritisch diskutiert wurde, sich zwischenzeitlich nicht wiederholt hat (obwohl der Vorgang sicherlich regelmäßig vorkommt), und 2017 hat sogar eine andere Kammer des OLG Stuttgart anders entschieden. D.h. selbst in BW dürften sich die Gerichte mittlerweise an der aktuelleren Entscheidung orientieren.


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Herbie56
Beitrag 05.01.2023, 07:46
Beitrag #58


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Die Sperrfrist beginnt ab Rechtskraft des Urteils.

Ob dir neue Prüfungen auferlegt werden, hängt von der Fsst ab.

Aus meiner Sicht zäumst du das Pferd aber von hinten auf, wenn du dich schon jetzt damit beschäftigst, ob du die MPU innerhalb der Sperrfrist machen kannst ( mWs nicht vor 4 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist ).

Deine MPU und die Vorbereitung wird eine Herausforderung für dich werden und dir einiges an Zeit und emotionale Energie abverlangen.
Wir helfen dir sehr gerne dabei, deine Einsicht und Mitarbeit vorausgesetzt.
Dazu gehört auch, dass du Sinn entnehmend liest, was wir dir schreiben.


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Lukasderfehler
Beitrag 05.01.2023, 13:12
Beitrag #59


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Wieso denkst du das es mir einiges an Zeit und Nerven nehmen wird, ist eine mpu mit zwei Fragestellungen viel schwieriger als wie mit einer?

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 05.01.2023, 13:19
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vrpostings entfernt. :-(
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 05.01.2023, 13:21
Beitrag #60





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Deine Drogenfragestellung ist mit deinen derzeitigen Reifegrad schon schwierig genug.
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Herbie56
Beitrag 05.01.2023, 13:41
Beitrag #61


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Zitat (Lukasderfehler @ 05.01.2023, 13:12) *
Wieso denkst du das es mir einiges an Zeit und Nerven nehmen wird, ist eine mpu mit zwei Fragestellungen viel schwieriger als wie mit einer?


Ist die Frage ernst gemeint ?
Das meine ich jetzt nicht provokativ oder rhetorisch, sondern ganz aufrichtig.

Ich hatte doch extra geschrieben, dass du bitte genau liest, was wir dir schreiben.
Von Nerven habe ich nichts geschrieben, sondern von emotionaler Energie.
Wenn du nicht verstehst, was damit gemeint ist, dann frage doch bitte nach.


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MsTaxi
Beitrag 05.01.2023, 15:07
Beitrag #62


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Zitat (Lukasderfehler @ 05.01.2023, 13:12) *
ist eine mpu mit zwei Fragestellungen viel schwieriger als wie mit einer?

Auf alle Fälle.


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Kai R.
Beitrag 05.01.2023, 15:37
Beitrag #63


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wobei die Verhaltensänderung in der Regel für beide Sachverhalte greift und wenn dann noch ein gemeinsames Motiv für das Fehlverhalten zu finden ist, dann ist die zweite Fragestellung keine so große Hürde. Außer im Geldbeutel selbstverständlich.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Big R
Beitrag 09.01.2023, 09:23
Beitrag #64


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Zitat (Lukasderfehler @ 05.01.2023, 13:12) *
Wieso denkst du das es mir einiges an Zeit und Nerven nehmen wird, ist eine mpu mit zwei Fragestellungen viel schwieriger als wie mit einer?

In der MPU soll dann u.A. geklärt werden, ob Du Dein Verhalten grundlegend geändert hast und in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist, dass Du gegen Recht und Gesetz verstößt - und Du beschäftigst Dich gerade hauptsächlich damit, wie Du am besten eine Straftat mit einer anderen Straftat vertuschen kannst...
Mit der Einstellung wirst Du die MPU auf keinen Fall schaffen.


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GM_
Beitrag 09.01.2023, 22:32
Beitrag #65


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Nachtrag zur Selbstbezichtigung eines Dritten als Fahrer:

Handelt sich nur um einen Blitzer, dann greift ja regelmäßig §258 Strafvereitelung nicht, weil der Geschwindigkeitsverstoß keine Straftat ist sondern nur eine Owi. Fahren ohne FE ist aber keine Owi sondern eine Straftat, deshalb würde der sich selbst benennende Dritte eine Straftat nach §258 begehen.

Zitat
§258 Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.


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Kritiker
Beitrag 10.01.2023, 00:56
Beitrag #66


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Dafür müsste man aber dem Selbstbezichtiger nachweisen, dass er von der Straftat gewusst hat. Diese geht aus dem Anhörungsbogen ja nicht hervor.
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Lukasderfehler
Beitrag 10.01.2023, 03:07
Beitrag #67


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Hallo Leute,

ja mir ist klar das das angeben einer dritten Person eine Strafverfolgung mit sich ziehen könnte.
Kann mir jemand aus eigener Erfahrung oder von Freunden erzählen wie das bei sich abgelaufen istY
Meiner Erfahrung nach geht es in den meisten Fällen durch wenn die beiden Fahrer sich ähnlich sehen und im selben Alter sind oder irre ich mich?
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ulm
Beitrag 10.01.2023, 06:51
Beitrag #68


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Moderative Ansage:
Wir werden Dich hier nicht beraten, um eine Straftat zu begehen.
Bei der nächsten Nachfrage in dieser Richtung trennen sich unsere Wege und wir werden Dich für diesen Forum sperren.
Wenn Du auf ehrlichem Weg Deine Fahrerlaubnis zurückerhalten willst, helfen wir Dir gerne.
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MsTaxi
Beitrag 10.01.2023, 07:28
Beitrag #69


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Zitat (Lukasderfehler @ 10.01.2023, 03:07) *
Meiner Erfahrung nach geht es in den meisten Fällen durch

Was fragst du dann noch?


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Lukasderfehler
Beitrag 11.01.2023, 23:47
Beitrag #70


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Nach anwaltlicher Beratung wird es in meinem Fall schwierig das es funktionieren wird.
Deshalb entscheide ich mich für den vernünftigen weg…
Sind 9 Monate Sperre oder 6 wahrscheinlicher?

Und kann man wenn man den Führerschein für eine Ausbildung braucht villeicht auf 6 Monate plädieren?
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Lukasderfehler
Beitrag 12.01.2023, 00:21
Beitrag #71


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Ich kann den vorherigen Post nicht mehr bearbeiten, deswegen alle fragen hier.

Was für eine Sperrfrist ist für das erste mal fahren ohne Fahrerlaubnis üblich?
wenn ich meinen Führerschein für eine Ausbildung benötige, kann es sein das der Richter mir nur 6 Monate statt 9 gibt?
-Kann ich die MPU während der Sperrfrist machen?
-ist es möglich das ich den Führerschein nach der MPU neu machen muss, obwohl ich aus der Probezeit bin?
-Gibt es nach der bestanden MPU eine eigene spezielle Probezeit in der ich wieder zur MPU muss wenn ich einen Punkt kassiere?
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MsTaxi
Beitrag 12.01.2023, 09:05
Beitrag #72


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- Ich kenne als Erststrafe für FoFE 6 Monate Entzug der FE. In Anbetracht deiner Drogenfahrten halte ich eine Reduktion, falls mehr als 6 Monate festgesetzt werden, für eher unwahrscheinlich.
- 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du Antrag auf Neuerteilung stellen, MPU kannst du direkt nach der Anordnung in die Wege leiten. Kann also sein, dass vor Ablauf der Sperrfrist der MPU-Termin stattfindet.
- erneute Fahrschule erfolgt normalerweise nur, wenn die FE-lose Zeit deutlich länger war als die mit FE. Hat mit Probezeit nichts zu tun.
- solltest du nach einer MPU nochmal innerhalb von 10 (???) Jahren mit einer Verkehrsstraftat, auch in Sachen Drogen, deutlich auffallen, darfst du erneut ran.

Fazit: zieh deinen Kopf mal aus dem dunklen Verlies, in dem er in Sachen Verkehrsteilnahme wohl steckt, und komm mal klar. Sonst fährst du die nächsten 15 Jahre verdientermaßen Öffis, Rad oder Mofa. In deiner aktuellen Verfassung jedenfalls würde ich dich eher ungern hinter dem Steuer sitzen sehen.


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ulm
Beitrag 12.01.2023, 09:13
Beitrag #73


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Zitat (Lukasderfehler @ 11.01.2023, 23:47) *
Und kann man wenn man den Führerschein für eine Ausbildung braucht villeicht auf 6 Monate plädieren?

Ganz im Gegenteil!
Wenn der Richter Deine Akte auf Tisch bekommt und sieht, dass Du wegen wiederholter Drogenfahrten Deine Fahrerlaubnis verloren hast, dann noch munter weiter fährst und dabei noch weitere Verkehrsregeln (Geschwindigkeit!) ignorierst, kann es gut sein, dass er aufgrund Deiner Uneinsichtigkeit den möglichen Strafrahmen weiter ausschöpft als bei einem "unbeschriebenen Blatt".
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rapit
Beitrag 12.01.2023, 10:58
Beitrag #74


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Zitat (Lukasderfehler @ 11.01.2023, 23:47) *
Nach anwaltlicher Beratung

Gehe ich recht in der Annahme, dass du hier fragst, statt einfach deinen RA zu fragen, weil es sich tatsächlich nur um eine "Beratung" gehandelt hat, und du den RA nicht mit der Verteidigung beauftragt hast?
Vielleicht aus finanziellen Gründen?

think.gif

Du hast, soweit ich das überflogen habe, bislang Drogen konsumiert.

Die kosten eine Menge Geld.

Chancen hast du sowieso nur, wenn du damit dauerhaft aufgehört hast.

Das gesparte Geld könntest du regelmäßig brav als Ratenzahlung zu deinem RA tragen, und so garantiert die Verteidigung finanzieren.

Und sollte der Tipp jetzt nicht auf dich zutreffen, hilft er hoffentlich anderen in ähnlicher Situation.

"Kostengünstig" kommst Du sowieso nicht zu einer Fahrerlaubnis.


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Lukasderfehler
Beitrag 12.01.2023, 14:55
Beitrag #75


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@rapit

Nein ich bin Mandant bei ihm, aber ich werde ihn sicherlich nicht für einen Strafbefehl beauftragen, außer die Strafe werden unverhältnismäßig hoch sein. Wofür brauchte ich denn einen Anwalr wenn ich die Tat zugebe?
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Buchholzer
Beitrag 12.01.2023, 15:12
Beitrag #76


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Also wie Rapit sagte....
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Lukasderfehler
Beitrag 12.01.2023, 15:26
Beitrag #77


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Ein MPU Betater meint das ich wegen fahren ohne Fahrerlaubnis wahrscheinlich keine Sperre kriegen werde, weil ich sowieso eine MPU machen muss. Kann das auch der Fall sein?
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MsTaxi
Beitrag 12.01.2023, 15:35
Beitrag #78


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Zitat (Lukasderfehler @ 12.01.2023, 15:26) *
das ich wegen fahren ohne Fahrerlaubnis wahrscheinlich keine Sperre kriegen werde,

Das wird auf keinen Fall passieren. Träumt mal schön weiter.


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ulm
Beitrag 12.01.2023, 15:36
Beitrag #79


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Was macht denn dieser MPU-Berater beruflich? think.gif
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rapit
Beitrag 12.01.2023, 16:08
Beitrag #80


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Zitat (Lukasderfehler @ 12.01.2023, 14:55) *
Nein ich bin Mandant bei ihm, aber ich werde ihn sicherlich nicht für einen Strafbefehl beauftragen

Das verstehe ich nicht. Ist er nun dein Verteidiger oder nicht? think.gif

Ja klar, theoretisch kann man den Verteidigerauftrag auf das außergerichtliche Vorverfahren beschränken, ist aber nicht ratsam.

Und selbst wenn, kann man dann so lange dieses Mandat läuft, durchaus dort nachfragen.
Zitat (Buchholzer @ 12.01.2023, 15:12) *
Also wie Rapit sagte....

Ich fürchte auch, dass TE in gewisser Weise falsche Prioritäten setzt und außerdem am falschen Ende spart.

@TE: mal Butter bei die Fische: Hast du deinen Drogenkonsum definitiv und dauerhaft eingestellt? Endgültig? Und wenn ja, mit welcher Hilfestellung? Oder bist du der Meinung, das bräuchtest Du nicht, das ginge schon problemlos so? Oder meinst du, es reiche doch aus, sich künftig nicht erwischen zu lassen, rechtzeit vor der MPU einfach mal ein halbes Jahr auszusetzen und gegebenenfalls mit ein paar tollen Mittelchen nachzuhelfen, die es im Internet geben soll?

Antworte ruhig auf die Fragen, hier will dir keiner was böses.
Aber nimmt die Tipps, die du bekommst, ernst. Die sind gut!


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Lukasderfehler
Beitrag 12.01.2023, 16:46
Beitrag #81


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@rapit Ich weiß aufgrund meiner Taten komme ich wie ein rücksichtsloser Idiot rüber, aber das bin ich definitiv nicht.

In genau einem Monat bin ich 1 Jahr clean, mit Gras aufzuhören war für mich nicht schwer.

Wieso empfiehlst du mir denn ein Anwalt für das Verfahren?
Es wird doch ein Strafbefehl kommen und dann ist die Sache doch geregelt oder irre ich mich?
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Buchholzer
Beitrag 12.01.2023, 17:01
Beitrag #82


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Zitat (rapit @ 12.01.2023, 16:08) *
Zitat (Lukasderfehler @ 12.01.2023, 14:55) *
Nein ich bin Mandant bei ihm, aber ich werde ihn sicherlich nicht für einen Strafbefehl beauftragen

Das verstehe ich nicht. Ist er nun dein Verteidiger oder nicht? think.gif


ich tippe jetzt mal der hat zu dem Kandidaten jede menge Verfahrensakten aus der Vergangenheit, sozusagen Stammkundschaft nur der aktuelle fall ist nicht direkt beauftragt...
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Q-Treiberin
Beitrag 12.01.2023, 17:04
Beitrag #83


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Vielleicht hat er ja auch ein „kein“ vergessen…. think.gif


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rapit
Beitrag 12.01.2023, 17:05
Beitrag #84


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Zitat (Lukasderfehler @ 12.01.2023, 16:46) *
Ich weiß aufgrund meiner Taten komme ich wie ein rücksichtsloser Idiot rüber, aber das bin ich definitiv nicht.

Mit dieser Grundeinstellung wird das mit der MPU nichts!

Du bist erst bekifft und später ohne Fahrerlaubnis gefahren, und kannst noch nicht einmal dann die Verkehrsregeln einhalten, sondern bist viel zu schnell unterwegs.

Welche Gefahr (im Grunde ein anderes begriffliches Herangehen an "Rücksichtslosigkeit") jede einzelne Tat darstellt, ist dir nicht ansatzweise klar, oder?

Du musst noch ganz gravierend grundsätzlich an Dir arbeiten.


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Lukasderfehler
Beitrag 12.01.2023, 17:11
Beitrag #85


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Hhahah ihr seid ehrlich amüsant.

Stammkundschaft, ich war das erste mal in meinem Leben bei einem Anwalt.

Wieso geht ihr davon aus, das ich das genau so bri der MPU sagen werde?
Ich werde auch nicht sagen das ich 14 Tage vor der Kontrolle nicht geraucht habe, obwohl es die Wahrheit ist.
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Kai R.
Beitrag 12.01.2023, 17:28
Beitrag #86


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Nur zu Deiner Einordnung: RA-Pit ist Anwalt. Ich denke auch, dass man den Strafbefehl erst abwarten könnte.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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rapit
Beitrag 12.01.2023, 20:52
Beitrag #87


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Zitat (Lukasderfehler @ 12.01.2023, 17:11) *
Wieso geht ihr davon aus, das ich das genau so bri der MPU sagen werde?

Glaubst du denn, die Psychologen da wären mit dem Klammerbeutel gepudert worden?

Die riechen förmlich, wenn man sie anlügt.

Un du musst ganz gravierend an deiner Grundeinstellung was ändern. Da könnte mitunter auch ein guter Kollege von mir helfen. Der Strafbefehl ist ja nicht das Ende deiner Probleme.


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Lukasderfehler
Beitrag 14.01.2023, 17:12
Beitrag #88


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Hey, ein Kollege hat seinen Strafbefehl bekommen für fahren ohne Fahrerlaubnis und in der steht nichts von einer Sperre, heißt dies das er keine bekommt?
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Q-Treiberin
Beitrag 14.01.2023, 17:42
Beitrag #89


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Kann sein, kann nicht sein.


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Andi18
Beitrag 14.01.2023, 19:32
Beitrag #90


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@Lukas,
..das war bestimmt der Freund eines Freundes des Schwagers vom Arbeitskollegen..
man sollte Justizia für nicht dumm verkaufen, brisante peinliche Informationen werden gerne verschwiegen.
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F117
Beitrag 14.01.2023, 20:01
Beitrag #91


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Eine Sperre bekommt nur der, der ohne Lappen nach Drogenfahrt geblitzt wird. Einfach ohne Lappen fahren ist - wie der Begriff schon sagt - eine Lappalie ...

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Lukasderfehler
Beitrag 14.01.2023, 21:48
Beitrag #92


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@andi18

Seid ihr die Justizia oder was?
Ich wurde vor ein paar Wochen geblitzt, wie soll ich jetzt schon den Strafbefehl?

@F117 Mein Kollege war auf Drogen und wurde ohne Führerschein erwischt und bei ihm steht nichts von einer Sperre.

Nur zu Info ich bin seit fast einem Jahr clean und wie sollen die wissen das ich clean bin oder nicht?


Ist es nun möglich ohne Fahrerlaubnis keine Sperre zu kriegen?
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Q-Treiberin
Beitrag 14.01.2023, 22:09
Beitrag #93


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Zitat (Lukasderfehler @ 14.01.2023, 21:48) *
Ist es nun möglich ohne Fahrerlaubnis keine Sperre zu kriegen?
Ja und nein, kommt immer auf die persönlichen Umstände an…

Aber kümmere Dich doch bitte lieber um Deine Drogen- und Straftatsproblematik bevor Du den Thread mit irgendwelchen „mein Kumpel hat gesagt dass seinem Kumpel dieses oder ähnliches passiert ist…“verwässerst und ins OT führst!


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uwe112
Beitrag 14.01.2023, 22:09
Beitrag #94


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Zitat (Lukasderfehler @ 14.01.2023, 21:48) *
Ist es nun möglich ohne Fahrerlaubnis keine Sperre zu kriegen?


Man keine keine Sperre für etwas bekommen ,was man nicht hat .
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Q-Treiberin
Beitrag 14.01.2023, 22:15
Beitrag #95


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@uwe112, ist Dir der Begriff „isolierte Sperre“ bekannt?


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uwe112
Beitrag 14.01.2023, 22:38
Beitrag #96


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Zitat (Q-Treiberin @ 14.01.2023, 22:15) *
@uwe112, ist Dir der Begriff „isolierte Sperre“ bekannt?


Nein ,ist mir noch nicht bekannt.

Ich habs,

Gegen Verkehrsteilnehmer, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, können isolierte Sperren verhängt werden. Innerhalb dieser Sperrzeit können sie keine Fahrerlaubnis beantragen.
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Andi18
Beitrag 15.01.2023, 06:01
Beitrag #97


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Zitat (Lukasderfehler @ 14.01.2023, 17:12) *
Hey, ein Kollege hat seinen Strafbefehl bekommen für fahren ohne Fahrerlaubnis und in der steht nichts von einer Sperre, heißt dies das er keine bekommt?

wird wohl so sein. Warum hat er denn keinen FS mehr? Vlt hat er deswegen keine bekommen, weil die Sperrfrist noch läuft? Wie sind die Hintergründe des Kollegen?
Das sind die brisanten Informationen, welche er vlt verschweigt..
Insofern darf er dann beruhigt sein. Die Fsst wird davon erfahren und das führt zur Mpu Anordnung, somit sehr wahrscheinlich doppelte Fragestellung.
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Lukasderfehler
Beitrag 15.01.2023, 19:26
Beitrag #98


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@andi selbst wenn er eine Sperre hätte würde diese verlängert werden.
Das er eine doppelte Fragestellung kriegt ist uns bewusst
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 15.01.2023, 19:45
Beitrag #99





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Wenn du es doch scheinbar eh besser weißt, warum fragst du uns dann noch?
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MsTaxi
Beitrag 15.01.2023, 21:17
Beitrag #100


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Vielleicht weil er doch nicht ganz so gelassen und cool ist, wie er tut.

Mal ehrlich: zwei TF, 2 x Bußgeld, AN über ein Jahr, jetzt das FoFE (inkl. erneutes Bußgeld) und damit eine MPU mit doppelter Fragestellung gebucht, da würde mir langsam der Achtersteven auf Grundeis gehen. Von der Kohle könnte ich mir einen ausgedehnten Urlaub finanzieren... und ein Paar neue Schuhe kaufen. laugh2.gif


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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