... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V  < 1 2  
Reply to this topicStart new topic
> Eine Frage zu eurer Hilfe - MPU
ulm
Beitrag 15.02.2024, 10:50
Beitrag #51


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14125
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Ja, die Abstinenzzeit kannst Du schon mal auf 12 Monate einplanen.

Die Sperrfrist und die Anzahl der Tagessätze sind ein bisschen vom Bundesland abhängig, doch nach so kurzer Zeit wieder erwischt, tippe ich auf min. 12 Monate und min. 60 Tagessätze.

Die Fahrerlaubnis musst Du neu beantragen, da es Deine bisherige Fahrerlaubnis nicht mehr gibt.
Der Führerschein wird geschreddert.
Du bleibst so lange ohne Fahrerlaubnis, bis Du eine Neuerteilung beantragst. Ohne eine Aktivität durch Dich bleibst Du also ewig ohne Fahrerlaubnis.

Die Neuerteilung kannst Du sechs Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen, dann erst wird die MPU angeordnet.
Für die MPU musst Du ziemlich sicher 12 Monate Abstinenz mitbringen, wenn Du alkoholabhängig bist 15 Monate.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 15.02.2024, 11:10
Beitrag #52


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Danke @Ulm

für deine Antwort. Ja geschreddert ist mir klar, MPU auch, die TS sind mir noch suspekt, also BW wäre das BL. Aber alles andere ist mir klar. 12 Monate sind kein Problem, die Frage ist, sind diese zwingend als WH-Täter oder nicht? Ich habe nachweislich seit meiner damaligen TF (2021) Nachweise bis heute,. Ich habe nach der ersten MPU alle 3 Monate Haarproben seitdem entnehmen lassen, Ergebnis war immer entweder abstinent oder aber im KT. Also durchgängig seit Juli 2022. Warum? Meine Frau hat das so gefordert - so what.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 15.02.2024, 11:22
Beitrag #53


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24500
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Addris71,

wurden bei Dir Ausfallerscheinungen festgestellt?

Je nach Sachlage wäre es bei 0,99 Promille trotz Hinweis eines Dritten möglich, dass es sich "nur" um eine Owi handelt.

Die Führerscheinstelle würde sich dann aber trotzdem bei Dir melden, um Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 15.02.2024, 13:26
Beitrag #54


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Ja ganz extreme Ausfallerscheinungen, bin das ja nicht mehr gewohnt
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 15.02.2024, 15:34
Beitrag #55


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2689
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (Addris71 @ 15.02.2024, 11:10) *
Ich habe nachweislich seit meiner damaligen TF (2021) Nachweise bis heute,.
Die bringen Dir gar nichts, denn durch die neuerliche Trunkenheitsfahrt sind die Nachweise der Vergangenheit obsolet.

Bei einem Wieerholungstäter in BW würde ich mal mit 50-60 Tagessätzen und einer Sperrfrist nicht unter 15, eher um die 18 Monate rechnen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 15.02.2024, 17:39
Beitrag #56


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 649
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Mach lieber mal 60-90 TS daraus.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 16.02.2024, 08:26
Beitrag #57


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Vielleicht ein Missverständnis: wurdest Du wegen der Ausfallerscheinungen angehalten, Schlangenlinien oder so? Nur dann ist es eine Straftat. Als Owi wärest Du mit 1000.-€ Bußgeld und einem Monat Fahrverbot dabei.

Zitat (nachteule @ 15.02.2024, 11:22) *
Die Führerscheinstelle würde sich dann aber trotzdem bei Dir melden, um Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Erst käme eine erneute MPU-Anordnung


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 16.02.2024, 08:29
Beitrag #58


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30730
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Kai R. @ 16.02.2024, 08:26) *
Als Owi wärest Du mit 1000.-€ Bußgeld und einem Monat Fahrverbot dabei.

Es wären drei Monate Fahrverbot.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 16.02.2024, 08:51
Beitrag #59


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Stimmt. blushing.gif


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 20.02.2024, 13:52
Beitrag #60


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Ich wurde angehalten weil die Polizei informiert wurde dass ich alkoholisiert fahren würde.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 21.02.2024, 16:04
Beitrag #61


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Dann solltest Du jetzt abwarten, ob es als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt wird.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 26.02.2024, 09:24
Beitrag #62


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Wird strafrechtlich verfolgt, am 18.3. ist die Verhandlung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 26.02.2024, 11:39
Beitrag #63


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 649
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Hast Strafbefehl bekommen oder direkt Anklage?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 26.02.2024, 13:29
Beitrag #64


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Naja, die STA hat einen Antrag auf Erföffnung des HV gestellt und das ist dann zum 18.3. positiv vom AG übernommen worden. Strafbefehl gab es keinen bislang.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 26.02.2024, 15:52
Beitrag #65


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 649
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Das hört sich dann nicht so gut an.

Bist du sonst irgendwie vorbestraft?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 27.02.2024, 20:09
Beitrag #66


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30730
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (gruenerTeich @ 26.02.2024, 15:52) *
Bist du sonst irgendwie vorbestraft?

Könnte die direkte Hauptverhandlung nicht Folge der einschlägigen Vorbelastung (die TF aus 2021 mit 1,75 ‰) sein?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 27.02.2024, 21:04
Beitrag #67


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5685
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Naja, aber selbst im strengeren BaWü sehe ich nicht unbedingt ein gesteigertes öffentliches Interesse, dass es da eine HV bräuchte. Und dass er ein Alk-Problem haben könnte *räusper* dürfte dem @TE klar geworden sein.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 27.02.2024, 21:05
Beitrag #68


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30730
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Ja, aber in seinem anderen Thread schrieb er, dass er abgesehen von der TF keinerlei Straftaten auf dem Kerbholz hat.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schwarzermax
Beitrag 01.03.2024, 10:48
Beitrag #69


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 21
Beigetreten: 12.03.2022
Mitglieds-Nr.: 89376



Da du 2021 schon mal eine Trunkenheitsfahrt hattest bist du somit Vorbelastet. Diese Trunkenheitsfahrt wird bei der Gerichtsverhandlung mit einbezogen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Captaintsubasa
Beitrag 26.03.2024, 19:26
Beitrag #70


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 159
Beigetreten: 24.02.2019
Mitglieds-Nr.: 84882



Wieso genau muss er denn wieder MPU machen, wenn er doch unter den 1.1 Promille ist?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
chris72
Beitrag 26.03.2024, 20:41
Beitrag #71


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 312
Beigetreten: 23.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24392



Weil er Wiederholungstäter ist. Außerdem liegt wegen der erneuten Trunkenheitsfahrt die Vermutung einer Abhängigkeit mehr als nahe, wenn das nicht sogar schon Thema in der ersten MPU war anstatt "nur" Missbrauch.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.03.2024, 22:00
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 17.04.2024, 11:12
Beitrag #72


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Sorry das ich erst jetzt wieder in meinem Thread schreibe.

Verhandlung war am 18.3.

18 Monate Sperre
Geldstrafe und 3 Monate auf Bewährung waren das Urteil.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 18.04.2024, 07:28
Beitrag #73


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Und das nur wegen einer Wiederholungstat? Sicher dass da nicht mehr ist?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 03.05.2024, 07:18
Beitrag #74


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Ja absolut, da ist und da war nix anderes
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 03.05.2024, 19:35
Beitrag #75


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13862
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Zitat (Addris71 @ 15.02.2024, 12:10) *
Ich habe nachweislich seit meiner damaligen TF (2021) Nachweise bis heute,. Ich habe nach der ersten MPU alle 3 Monate Haarproben seitdem entnehmen lassen, Ergebnis war immer entweder abstinent oder aber im KT. Also durchgängig seit Juli 2022. Warum? Meine Frau hat das so gefordert - so what.

Ich denke, dass ist begrenzt nutzbar und aussagekräftig. Doch dann muss die jetzige Alkoholfahrt als Ausnahme erklärbar sein. Die Schwächen wurden zur MPU nachbearbeitet, Nachweis darüber etc. Das könnte auch im Strafverfahren helfen.

Aber: Im Alleingang eine Ausnahme zu begründen ohne genaueste Ursachenforschung kann in der MPU auch als Verharmlosung, fortdauernde Uneinsichtigkeit aufgefasst werden. Das gilt auch im Strafverfahren.

Da jedoch deine Frau das gefordert hatte, unterlagst Du einer Art Fremdkontrolle. Die TF war jedoch, so sieht es von außen aus, dein eigener Wille. Ohne eigenen Willen zur Abstinenz oder zur peniblen Einhaltung von kT kann eine positive Begutachtung nicht erfolgen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 25.07.2024, 10:24
Beitrag #76


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Hallöchen,

Im Januar hatte ich eine 2. Tf mit 0,99 und muss dementsprechend zur
MPU. FS-Sperre habe ich im März 18 Monate erhalten, 2 Monate von Januar wurden angerechnet.

Ich habe für mich beschlossen, dass Alkohol und ich nicht zusammen passen und ich zukünftig nichts mehr trinken werde.

Da ich das Thema ernsthaft, mit Unterstützung angehen möchte, habe ich mich an die Diakonie gewendet und werde ab September 24 mit einer ambulanten Reha beginnen. Diese wird voraussichtlich 12 Monate dauern.
Jetzt meine Frage, kann ich mit Abschluss der ambulanten Reha direkt zur MPU oder muss da ein Zeitraum abgewartet werden?

Wenn dies so ist, wo kann man das nachlesen? Ich finde hierzu nichts.

Zweite Frage, ich müsste theoretisch die ambulante Reha nicht bei der MPU angeben?

Seit Mai trinke ich keinen Alkohol mehr und werde ab September via Haaranalyse meine Abstinenz nachweisen.

Danke für eure Antworten.


Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 25.07.2024, 10:34
Beitrag #77


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5685
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Wäre gut gewesen, wenn du in deinem Thread geblieben wärst...

*****

Themen zusammengeführt.


Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 25.07.2024, 12:33


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 10:37
Beitrag #78


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 500
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Oder in diesem:
******

Oder in diesem:
*****

Themen zusammengeführt.


Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 25.07.2024, 12:34
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 25.07.2024, 10:40
Beitrag #79


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Ok, danke für euren Hinweis, werde dies gerne berücksichtigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 10:43
Beitrag #80


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 500
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Ich denke ein Admin wird die Threads verbinden smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jürgen99
Beitrag 25.07.2024, 11:15
Beitrag #81


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 55
Beigetreten: 18.07.2023
Mitglieds-Nr.: 90850



Hallo Addris

Zitat
Da ich das Thema ernsthaft, mit Unterstützung angehen möchte, habe ich mich an die Diakonie gewendet und werde ab September 24 mit einer ambulanten Reha beginnen. Diese wird voraussichtlich 12 Monate dauern.
Jetzt meine Frage, kann ich mit Abschluss der ambulanten Reha direkt zur MPU oder muss da ein Zeitraum abgewartet werden?

Die Mindestzeit zwischen ambulanter Langzeitmaßnahme und MPU beträgt 3 Monate. Insgesamt 15 Monate Abstinenz, 3 Monate nach der Therapie.
Zitat
Wenn dies so ist, wo kann man das nachlesen? Ich finde hierzu nichts.

Das kannst du in den Beurteilungskriterien 4. Auflage nachlesen. Ist aber nicht öffentlich zugänglich, außer man besorgt sich das Buch.
Ich zitiere mal:
Zitat (Beurteilungskriterien 4. Auflage)
Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme (vgl. auch Vorbemerkung zu A 1.4. N) durchgeführt, die in der Regel neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt, so ist der Zeitraum der Abstinenz insgesamt (inkl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate. Davon sollten mindestens drei Monate im Zeitraum nach Abschluss der Maßnahme und vor einer Begutachtung der Fahreignung liegen. Die Abstinenz ist nachvollziehbar belegt.

Eine 12 monatige Reha sollte diese Anforderungen erfüllen. Im Abschlussbericht oder Kurzbericht sollte das entsprechend formuliert werden.

Zitat
Zweite Frage, ich müsste theoretisch die ambulante Reha nicht bei der MPU angeben?

Wenn die Reha nicht aktenkundig ist, musst du sie nicht angeben. Allerdings sind die Inhalte der Reha die perfekte Vorbereitung für eine MPU. Man muss diese Inhalte dann nur noch MPU-konform aufbereiten bzw. auf den Punkt bringen.

In der Regel setzt der Kostenträger einer Alkohol Reha die Diagnose Abhängigkeitssyndrom (F10. 2) voraus. Diese liegt dann natürlich dem Gutachter vor, da du zumindest einen Kurzbericht der Therapie vorlegen musst.
Aber glaube mir, denn ich spreche aus Erfahrung, eine MPU als Alkoholiker (mit den entsprechenden Voraussetzungen 15 Monate AN, Therapie etc.) ist wesentlich leichter als eine MPU bei der man an einigen Ecken "Schönen" muss.

Was hast du denn für eine Diagnose?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 25.07.2024, 11:32
Beitrag #82


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5685
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Solltest du, aus welchen Gründen auch immer, die Reha verschweigen und der GA stuft dich, aus welchen Gründen auch immer, in A1 ein, bist du natürlich gekniffen.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 11:45
Beitrag #83


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 500
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Zitat (MsTaxi @ 25.07.2024, 12:32) *
aus welchen Gründen auch immer


Was wären denn überhaupt Gründe eine Reha zu verschweigen?
Außer man hat sie abgebrochen?
Da gibt es doch keine? Alles was in der Vergangenheit liegt ist in Ordnung und erledigt - die Zukunft ist wichtig.
Und hier hat man doch durch die Reha und die Abstinenz gezeigt und bewiesen dass man sich ändern möchte und bereits geändert hat.
Der Entschluss nix mehr zu trinken sitzt tief. Man hat Notfallmechanismen erlernt falls mal wieder der Suchtdruck kommt.
Mit A1 und absolvierter Reha hat man es doch vermutlich am einfachsten in der MPU. Wenn man die nötigen Nachweise hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jürgen99
Beitrag 25.07.2024, 11:56
Beitrag #84


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 55
Beigetreten: 18.07.2023
Mitglieds-Nr.: 90850



Hi Krystel

Der einzige Grund, eine Reha zu verschweigen wäre, dass die Alkoholabhängigkeit dann 10 Jahre nach der Neuerteilung aktenkundig ist. Die Vorteile, die man bei der MPU hat wiegen diesen Nachteil aber auf jeden Fall auf.

Wie ich schon geschrieben hatte, kann man mit Therapie + 15 Monate AN absolut offen und ehrlich erzählen. Allein schon das Erlebte aus der Therapie werden einen Gutachter sehr positiv stimmen.
Auch das Paket für die Rückfallprophylaxe wird in der Therapie geschnürt und man muss "nur" davon berichten.

Was noch für die Offenlegung der Therapie spricht, ist die Gefahr, dass man trotz Verschweigen in A1 rutscht, wie MsTaxi schon geschrieben hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 25.07.2024, 12:09
Beitrag #85


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5685
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Neben dem Grund, den @Jürgen nannte, gibt es natürlich auch den Grund des unfreiwilligen Abbruchs der Reha, also der Rauswurf. Der trifft zwar meist stationäre Rehas, ist aber auch schon bei ambulanten Rehas vorgekommen.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 25.07.2024, 12:15
Beitrag #86


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13862
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Mir fallen da noch ein paar mehr Gründe ein, dass zu verschweigen. Allerdings habe ich hier keine gelesen. Und da ist das Bekenntnis zur eigenen Krankheit viel größer zu wiegen als ein kleiner juristischer Nachteil beim Rückfall. Es ist sogar so, dass das Bekenntnis zum "ich will nicht mehr, weil ich es nicht mehr kann und mir extrem schadet" geradezu einen Rückfall zu vermeiden hilft als ein später offenes "ich habe ja nie gesagt dass ich alkoholabhängig bin, also darf, kann und will ich jetzt trinken". Womöglich, Hintertüren sollten geschlossen werden. Und die MPU ist mit Bekenntnis einfacher. Das wurde auch schon im Thread betont.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 25.07.2024, 13:58
Beitrag #87


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Zitat (Jürgen99 @ 25.07.2024, 12:15) *
Hallo Addris

Zitat
Da ich das Thema ernsthaft, mit Unterstützung angehen möchte, habe ich mich an die Diakonie gewendet und werde ab September 24 mit einer ambulanten Reha beginnen. Diese wird voraussichtlich 12 Monate dauern.
Jetzt meine Frage, kann ich mit Abschluss der ambulanten Reha direkt zur MPU oder muss da ein Zeitraum abgewartet werden?

Die Mindestzeit zwischen ambulanter Langzeitmaßnahme und MPU beträgt 3 Monate. Insgesamt 15 Monate Abstinenz, 3 Monate nach der Therapie.
Zitat
Wenn dies so ist, wo kann man das nachlesen? Ich finde hierzu nichts.

Das kannst du in den Beurteilungskriterien 4. Auflage nachlesen. Ist aber nicht öffentlich zugänglich, außer man besorgt sich das Buch.
Ich zitiere mal:
Zitat (Beurteilungskriterien 4. Auflage)
Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme (vgl. auch Vorbemerkung zu A 1.4. N) durchgeführt, die in der Regel neben dem Ziel der Entwöhnung auch die Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt, so ist der Zeitraum der Abstinenz insgesamt (inkl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr und beträgt mindestens 15 Monate. Davon sollten mindestens drei Monate im Zeitraum nach Abschluss der Maßnahme und vor einer Begutachtung der Fahreignung liegen. Die Abstinenz ist nachvollziehbar belegt.

Eine 12 monatige Reha sollte diese Anforderungen erfüllen. Im Abschlussbericht oder Kurzbericht sollte das entsprechend

Was hast du denn für eine Diagnose?


Danke für deine Antwort, das hilft mir weiter.

Die Diagnose vom HA ist Sucht, was ich wenn ich mein Trinkverhalten Revue passieren lasse auch so unterschreiben würde. Müsste aber wegen der genauen Beurteilung nochmal schauen. Da wird ja auch in Werten ermittelt.

Meine Frage wegen dem "verschweigen" der Reha, das war nur aus reinem Interesse - falls die Dauer vom Reha Ende bis zu MPU mehr als 6 Monate gedauert hätte.

Ich nehme an der Reha nicht wegen der MPU oder meinem FS teil, sondern weil ich mein Leben zukünftig ohne Alkohol verbringen werde.

Auf 3 Monate kommt es mir da nicht an. Wenn ich davon ausgehen dass die Reha im Srptember 25 fertig ist, kann ich im Januar 26 zur MPU. Nachweise der Abstinenz habe ich dann so um die 20 Monate. Die 3-4 Monate nach der Reha, werde ich mit dem Verkehrspsychologen dann noch verbringen.



Go to the top of the page
 
+Quote Post
abstinent
Beitrag 25.07.2024, 14:07
Beitrag #88


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 146
Beigetreten: 14.09.2022
Mitglieds-Nr.: 89972



Edit: falscher Post, Teile des Threads nicht gelsen, Sorry
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 25.07.2024, 14:21
Beitrag #89


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 500
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Zitat (Addris71 @ 24.11.2022, 12:19) *
Ich bin 51 Jahre alt und kann all das mit Nein beantworten, aber ich weiss zu 100% niemals mehr werde ich mich mit Alkohol ans Steuer setzen.

Spannend so alte, seit heute verbundene Threads mal komplett zu lesen...
100% gibt es hier nicht - sollte ein Warnschuss für alle Mitlesenden hier sein. (mich eingeschlossen!)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jürgen99
Beitrag 25.07.2024, 14:27
Beitrag #90


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 55
Beigetreten: 18.07.2023
Mitglieds-Nr.: 90850



Zitat
Danke für deine Antwort, das hilft mir weiter.

Aber gerne doch smile.gif
Zitat
Die Diagnose vom HA ist Sucht, was ich wenn ich mein Trinkverhalten Revue passieren lasse auch so unterschreiben würde. Müsste aber wegen der genauen Beurteilung nochmal schauen. Da wird ja auch in Werten ermittelt.

Wie schon gesagt, ohne die Diagnose Abhängigkeit würde dir keine Therapie bezahlt. Also zumindest keine Entwöhnungstherapie.
Eindeutige Werte gibt es bei dieser Diagnose nicht. Lediglich Anhaltspunkte. Die Diagnose wird über eine Anamnese deiner Trinkgewohnheiten und den daraus folgenden Problemen gestellt. Ein Problem davon sind körperliche Schädigungen, vor allem, wenn man ungeachtet dieser weiter trinkt.
Zitat
Ich nehme an der Reha nicht wegen der MPU oder meinem FS teil, sondern weil ich mein Leben zukünftig ohne Alkohol verbringen werde.

Das ist prima. Respekt. Die MPU wird dann eine Formsache für dich werden.
Zitat
Auf 3 Monate kommt es mir da nicht an. Wenn ich davon ausgehen dass die Reha im Srptember 25 fertig ist, kann ich im Januar 26 zur MPU. Nachweise der Abstinenz habe ich dann so um die 20 Monate. Die 3-4 Monate nach der Reha, werde ich mit dem Verkehrspsychologen dann noch verbringen.

Perfekt. Dann musst du definitiv nichts verschweigen.

Ich wünsche dir alles Gute wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Addris71
Beitrag 26.07.2024, 04:17
Beitrag #91


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 32
Beigetreten: 15.11.2022
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 90157



Zitat (Krystel887 @ 25.07.2024, 15:21) *
Zitat (Addris71 @ 24.11.2022, 12:19) *
Ich bin 51 Jahre alt und kann all das mit Nein beantworten, aber ich weiss zu 100% niemals mehr werde ich mich mit Alkohol ans Steuer setzen.

Spannend so alte, seit heute verbundene Threads mal komplett zu lesen...
100% gibt es hier nicht - sollte ein Warnschuss für alle Mitlesenden hier sein. (mich eingeschlossen!)


Keine Ahnung was für ein Film bei Dir läuft. Zuerst meinst du du musst in meinem ersten Post noch zu posten, nach dem berechtigter Weise MSTaxi mich auf meinen alten Thread aufmerksam gemacht hat. Jetzt fühlst du dich mit diesem Zitat-Post wieder aufgerufen was zu schreiben
Dein erster Post war unnötig und der zweite wäre für mich völlig ok gewesen wenn Du zuvor etwas zu meiner Frage beigetragen hättest können. So sieht es für mich aus, als ob du einfach mal Beiträge sammelst. Ich will dich gar nicht persönlich angehen, aber das ist für mich sinnfrei. Wenn Du meine von Dir gesuchten und wohl auch gelesenen Threads aufmerksam betrachtet hättest, wäre dir auch aufgefallen dass ich mich verbal hier schon total daneben benommen habe.
Sowohl mit meiner verbalen Entgleisung damals, als auch meinen 2. Tfen ist es leider so, dass man im Leben manchmal falsche und dumme Entscheidungen trifft. Wichtig ist, ob und was man daraus lernt und welche Konsequenzen man daraus zieht. Ich allein bin für mein hier geschriebenes verantwortlich, ebenso für meine TFten. Und manchmal dauert es bis man ein Problem erkennt bzw. erkennt das man ein Problem hat und sich dem dann auch stellt. Wo ich dir gerne recht gebe, man kann nie etwas zu 100% ausschließen.


Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 26.07.2024, 07:34
Beitrag #92


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26843
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Gelöscht


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 26.07.2024, 07:43
Beitrag #93


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 500
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Zitat (Addris71 @ 26.07.2024, 05:17) *
nach dem berechtigter Weise MSTaxi mich auf meinen alten Thread aufmerksam gemacht hat.


MsTaxi hatte nur deinen neuesten Thread gefunden - die zwei von mir waren, zwei noch ältere von dir, die zu diesem hier dazugehören, wenn man den ganzen Überblick über alles haben möchte, was bei dir passiert ist. Das hat nix mit blosstellen oder so zu tun. Aber anhand der Verknüpfung kann man nachlesen was alles vorher schon bei dir passiert ist und man weiß jetzt dass du ne relativ kurze Zündschnur hast.

Zitat (Addris71 @ 26.07.2024, 05:17) *
Jetzt fühlst du dich mit diesem Zitat-Post wieder aufgerufen was zu schreiben


Auch dieser Punkt war nicht um gegen dich zu schießen.
Es war einfach spannend für mich (weil du der erste bist den ich hier live erlebe) der eine zweite TF hingelegt hat und sich aber vorher 100% sicher war so etwas nicht mehr zu machen.
Ich bin mir gefühlt auch 100% sicher es nicht mehr zu machen. Deshalb lese ich hier jetzt gerne mit und versuche aus deinen Fehlern zu lernen.

Mit Thema A1 kenn ich mich halt null aus. Deshalb kann ich dir da nicht helfen. Aber ich stell ab und zu mal "blöde Fragen" (Mein Lehrer in der Schule hat immer gesagt: blöde Fragen gibt es nicht biggrin.gif), um mein Wissen zu erweitern.

Fühl dich nicht angegriffen.

--

Was ich jedoch nicht ganz verstehe ist das hier:
Zitat (Addris71 @ 15.02.2024, 12:10) *
Ich habe nachweislich seit meiner damaligen TF (2021) Nachweise bis heute,. Ich habe nach der ersten MPU alle 3 Monate Haarproben seitdem entnehmen lassen, Ergebnis war immer entweder abstinent oder aber im KT. Also durchgängig seit Juli 2022.


Wenn du diese Abstinenznachweise für fast 3 Jahre hast, die belegen, dass du kein Alkoholiker sein kannst und demnach auch nicht süchtig bist, was bringt dir dann die Therapie?
Und wer sollte dir diese genehmigen?

Du hast doch eher ein Problem dich an Regeln zu halten? Kann das sein?
Eine Therapie wäre doch rausgeschmissenes Geld...

Welcher Arzt sollte bei dir diagnostizieren, dass du süchtig bist? Deine Leberwerte werden auch im Normbereich sein.
Und warum schreibst du oben, dass du seit Mai Abstinent bist?
Zitat (Addris71 @ 25.07.2024, 11:24) *
Seit Mai trinke ich keinen Alkohol mehr

Du hast dann von Februar bis Mai einfach durchgesoffen oder was war da los? Nachdem du vorher über 3 Jahre fast komplett abstinent warst?

Vielleicht sollten wir hier mal langsam anfangen und du füllst den Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung aus?
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V  < 1 2
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.07.2025 - 20:24