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> Tatsächliches Gewicht Krad wiegen: geht das?
die-scharfs
Beitrag 19.11.2022, 07:55
Beitrag #1


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Moin,

Junior stellt die Frage, ob das Wiegen eines Krades ("tatsächliches Gewicht") [edit: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle] möglich ist. Macht sich Sorgen wegen möglicherweise Überladung von wenigen 10 kg.

Stelle ich mir schwierig vor: Krad mit 2 Personen auf mobile Waage? Stationär geht, ist klar.

Das separate Wiegen von Personen dürfte ja wohl unzulässig sein, oder?

Danke!
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Baghira
Beitrag 19.11.2022, 08:11
Beitrag #2


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Warum sollte es unzulässig sein, das Kraftfahrzeug , den Fahrer und den Beifahrer extra zu wiegen? Werden da Persönlichkeitsrechte der Fahrer/in oder der Sozia verletzt?



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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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die-scharfs
Beitrag 19.11.2022, 08:52
Beitrag #3


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Ja, sehe ich persönlich so.
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HaWeThie
Beitrag 19.11.2022, 10:23
Beitrag #4


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Da eine ordentliche Motorradkombination auch ihr Gewicht hat - mE lässt das keinen Rückschluss auf das Körpergewicht zu.
Kannst dich ja gegen das Wiegen wehren oder klagen...
und hier berichten


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mkossmann
Beitrag 19.11.2022, 10:27
Beitrag #5


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Wenn du so argumentierst, könnte die Polizei auf die Idee kommen, dich zu nächsten stationären Waage zu eskortieren, deren Waagefläche groß genug ist um Motorrad + Besatzung gleichzeitig zu wiegen. Das wird dich auf alle Fälle einen Haufen Zeit kosten.
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HaWeThie
Beitrag 19.11.2022, 16:24
Beitrag #6


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Zitat
Das wird dich auf alle Fälle einen Haufen Zeit kosten.
und evtl. auch Geld.


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ulm
Beitrag 19.11.2022, 18:26
Beitrag #7


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Ich würde die Einzelwiegung bevorzugen, denn bei jeder Weisung wird ja dann hoffentlich eine Toleranz abgezogen...
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ToxicWaste
Beitrag 20.11.2022, 11:49
Beitrag #8


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Können denn Fahrer und Sozia gezwungen werden, sich wiegen zu lassen?
Niemand muss sich selbst belasten. Zumindst für den Fahrer würde ich das so sehen.
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TestDaf
Beitrag 20.11.2022, 12:49
Beitrag #9


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Man kann ja auch gezwungen werden eine Blutprobe abzugeben.
Das ist ja ein deutlich größerer Eingriff in die körperliche Unversertheit als das auf die Waage stellen.
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F117
Beitrag 20.11.2022, 12:52
Beitrag #10


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Zitat (ToxicWaste @ 20.11.2022, 11:49) *
Können denn Fahrer und Sozia gezwungen werden, sich wiegen zu lassen?

Wenn das so wäre, könntest Du damit jede ED-Behandlung verweigern.


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It's a lie we don't believe anymore!"

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nachteule
Beitrag 20.11.2022, 13:29
Beitrag #11


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Hallo, Toxic Waste,

Zitat (ToxicWaste @ 20.11.2022, 11:49) *
Können denn Fahrer und Sozia gezwungen werden, sich wiegen zu lassen?

m. E. können sie nicht dazu gezwungen werden.

Viele Grüße,

Nachteule


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hk_do
Beitrag 20.11.2022, 15:47
Beitrag #12


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§31c StVZO verlangt vom Fahrer, die Einhaltung der Achslasten und des Gesamtgewichts nachprüfen zu lassen.

Da das Gewicht der Personen Teil dieser Massen ist, ist diese Vorschrift also die Grundlage für die Verwiegung des Fahrzeugs mit den Personen (bzw. Fahrzeug und Personen).

Offen bleibt für mich hier nur, welche Folgen das für Mitfahrende hat, da sich die Vorschrift von ihrem Wortlaut her nur an den Fahrer richtet.

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nachteule
Beitrag 20.11.2022, 16:25
Beitrag #13


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Hallo, hk_do,

Zitat (hk_do @ 20.11.2022, 15:47) *
Da das Gewicht der Personen Teil dieser Massen ist, ist diese Vorschrift also die Grundlage für die Verwiegung des Fahrzeugs mit den Personen (bzw. Fahrzeug und Personen).

das stimmt schon, aber was ist, wenn der Fahrer sich vehement weigert, zum Wiegen ins Fahrzeug zu steigen, bzw. sich (beim Krad) auf diese zu setzen?

Es handelt sich hier ja in aller Regel nur um eine Verkehrsordnungswidrigkeit und da sehe ich keine rechtliche Handhabe, diese mit Zwang durchzusetzen.

Abgesehen davon: Wie sollte das technisch funktionieren, selbst, wenn es diese Rechtsgrundlage geben würde?

Persönlich würde ich hier eher (auch im Hinblick auf den Beifahrer bzw. Sozius) eher auf Kollegen mit etwa gleicher Statur zurückgreifen oder eben nur das Gewicht des Fahrzeugs ermitteln und es der Bußgeldstelle bzw. dem Gericht überlassen, das zusätzliche Gewicht der betroffenen Personen z. B. über einen Gutachter berechnen zu lassen (was vermutlich mit hohen Kosten für den Betroffenen verbunden sein dürfte).

Viele Grüße,

Nachteule


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Michel051
Beitrag 20.11.2022, 17:27
Beitrag #14


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Abgesehen davon, daß ich in über 40 Jahren Führerscheinbesitz noch nie erlebt/gehört habe, daß ein Motorrad gewogen wurde.

Bei der Zulassung von FZ werden die Passagiere mW mit 75 kg angenommen. Also sollte sich die Polizei auf diese Gewichte beziehen, wenn sie denn kontrollieren.
Solĺte das Gewicht der Fahrer/Mitfahrer offensichtlich deutlich höher sein können sie ja versuchen einen richterlichen Beschluss zu erwirken um die Fahrer/Mitfahrer wiegen zu lassen.
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Jens
Beitrag 20.11.2022, 17:51
Beitrag #15


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Zitat (Michel051 @ 20.11.2022, 17:27) *
Bei der Zulassung von FZ werden die Passagiere mW mit 75 kg angenommen.

Das gilt m.E. nicht für Krafträder, denn §42 Abs. 3 StVZO bestimmt:
Zitat
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs […] bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht

Und §30a Abs. 3 StVZO nennt Kaftfahrzeuge nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG, in welcher
Zitat
zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad
genannt werden.


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F117
Beitrag 20.11.2022, 20:06
Beitrag #16


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Indiskrete Frage - Woher kommt die Annahme von Junior, dass das Fahrzeug überladen sein könnte? Sind Fahrer und Sozia eher in die Rubrik "Wildecker Herzbuam" einzuordnen oder was müssen wir uns darunter vorstellen? Was sind "wenige 10 Kilo"? Erfahrungsgemäß sind Betroffene eher geneigt, beim Schätzen deutlich zu untertreiben.

Ein handelsübliches Motorrad hat übrigens eine Differenz zwischen Leergewicht und zGG von ~170 (Kawasaki) bis gut 220 kg (BMW).


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die-scharfs
Beitrag 21.11.2022, 06:53
Beitrag #17


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Naja, bei der 125er 150 kg Zuladung. Das ist eng....

Aber die Frage ist hinreichend beantwortet, danke!
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Tanker
Beitrag 21.11.2022, 22:55
Beitrag #18


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Ich frage mich wie man ein mit Personen besetztes Motorrad wiegen will ausser auf Brückenwaagen? Mit Einzelwaagen wird das bestimmt lustig. Moderne Motorräder haben oft nur noch einen Seitenständer. Also Motorrad schön ausbalancieren. Verfälscht aber die Meßwerte. Eine dritte Waage unter den Seitenständer? Ja, ginge wenns das Motorrad mitmacht. Aber auch ein Vorteil für den fahrer. Nämlich dreimal Toleranzabzug. Und nicht vergessen, zweimal wiegen in umgekehrter Reihenfolge damit das Ergebnis Gerichtswerwertbar ist? Keine Ahnung warum, aber aus Erfahrungen mit dem Eichamt werde ich zur Reparatur oder Ausserbetriebnahme einer Waage gebeten wenn bei einer Eichung zwei verschiedene Werte bei einer Messung herauskommen.
Moped überladen geht gut. Nehmen wir mal einen 85Kg schweren Fahrer und sein Sozius mit 100Kg plus die Klamoten wie Helm, Kombi etc. Da sind schon die meisten Motorräder überladen. So einfach gehts.
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shortie
Beitrag 27.11.2022, 16:19
Beitrag #19


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Zitat (die-scharfs @ 19.11.2022, 07:55) *
Krad mit 2 Personen auf mobile Waage?

Es besteht doch kein Anspruch darauf "mobil" verwogen zu werden.
Wenns technisch nicht möglich ist, fährt man in Begleitung zur nächsten Brückenwaage
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blackdodge
Beitrag 27.11.2022, 17:40
Beitrag #20


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und das schöne an der Brückenwaage ist, Es gibt weniger Toleranzabzüge whistling.gif

Ausser die Polizei hat Wiegesystem Evocar (FIN).

Da legt man dann 4 Platten hin (Vorderrad, Hinterrad und die Füße des Fahrers zum Ausbalancieren) und die Abzüge sind 10 kg pro Platte (bis 5t Radlast), also das doppelte einer Brückenwaage.

Bei Haenni sind es mind. 25 kg pro Platte das sind schon Unterschiede laugh2.gif whistling.gif blink.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 07:17