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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2258 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Junior stellt die Frage, ob das Wiegen eines Krades ("tatsächliches Gewicht") [edit: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle] möglich ist. Macht sich Sorgen wegen möglicherweise Überladung von wenigen 10 kg. Stelle ich mir schwierig vor: Krad mit 2 Personen auf mobile Waage? Stationär geht, ist klar. Das separate Wiegen von Personen dürfte ja wohl unzulässig sein, oder? Danke! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2036 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Warum sollte es unzulässig sein, das Kraftfahrzeug , den Fahrer und den Beifahrer extra zu wiegen? Werden da Persönlichkeitsrechte der Fahrer/in oder der Sozia verletzt?
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2258 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Ja, sehe ich persönlich so.
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6548 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Da eine ordentliche Motorradkombination auch ihr Gewicht hat - mE lässt das keinen Rückschluss auf das Körpergewicht zu.
Kannst dich ja gegen das Wiegen wehren oder klagen... und hier berichten -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 906 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Wenn du so argumentierst, könnte die Polizei auf die Idee kommen, dich zu nächsten stationären Waage zu eskortieren, deren Waagefläche groß genug ist um Motorrad + Besatzung gleichzeitig zu wiegen. Das wird dich auf alle Fälle einen Haufen Zeit kosten.
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6548 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat Das wird dich auf alle Fälle einen Haufen Zeit kosten. und evtl. auch Geld.
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 12916 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ich würde die Einzelwiegung bevorzugen, denn bei jeder Weisung wird ja dann hoffentlich eine Toleranz abgezogen...
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 180 Beigetreten: 15.04.2014 Wohnort: Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt Mitglieds-Nr.: 72217 ![]() |
Können denn Fahrer und Sozia gezwungen werden, sich wiegen zu lassen?
Niemand muss sich selbst belasten. Zumindst für den Fahrer würde ich das so sehen. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 22.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58531 ![]() |
Man kann ja auch gezwungen werden eine Blutprobe abzugeben.
Das ist ja ein deutlich größerer Eingriff in die körperliche Unversertheit als das auf die Waage stellen. |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1190 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Können denn Fahrer und Sozia gezwungen werden, sich wiegen zu lassen? Wenn das so wäre, könntest Du damit jede ED-Behandlung verweigern. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24205 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Toxic Waste,
Können denn Fahrer und Sozia gezwungen werden, sich wiegen zu lassen? m. E. können sie nicht dazu gezwungen werden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6956 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
§31c StVZO verlangt vom Fahrer, die Einhaltung der Achslasten und des Gesamtgewichts nachprüfen zu lassen.
Da das Gewicht der Personen Teil dieser Massen ist, ist diese Vorschrift also die Grundlage für die Verwiegung des Fahrzeugs mit den Personen (bzw. Fahrzeug und Personen). Offen bleibt für mich hier nur, welche Folgen das für Mitfahrende hat, da sich die Vorschrift von ihrem Wortlaut her nur an den Fahrer richtet. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24205 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, hk_do,
Da das Gewicht der Personen Teil dieser Massen ist, ist diese Vorschrift also die Grundlage für die Verwiegung des Fahrzeugs mit den Personen (bzw. Fahrzeug und Personen). das stimmt schon, aber was ist, wenn der Fahrer sich vehement weigert, zum Wiegen ins Fahrzeug zu steigen, bzw. sich (beim Krad) auf diese zu setzen? Es handelt sich hier ja in aller Regel nur um eine Verkehrsordnungswidrigkeit und da sehe ich keine rechtliche Handhabe, diese mit Zwang durchzusetzen. Abgesehen davon: Wie sollte das technisch funktionieren, selbst, wenn es diese Rechtsgrundlage geben würde? Persönlich würde ich hier eher (auch im Hinblick auf den Beifahrer bzw. Sozius) eher auf Kollegen mit etwa gleicher Statur zurückgreifen oder eben nur das Gewicht des Fahrzeugs ermitteln und es der Bußgeldstelle bzw. dem Gericht überlassen, das zusätzliche Gewicht der betroffenen Personen z. B. über einen Gutachter berechnen zu lassen (was vermutlich mit hohen Kosten für den Betroffenen verbunden sein dürfte). Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 629 Beigetreten: 05.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58760 ![]() |
Abgesehen davon, daß ich in über 40 Jahren Führerscheinbesitz noch nie erlebt/gehört habe, daß ein Motorrad gewogen wurde.
Bei der Zulassung von FZ werden die Passagiere mW mit 75 kg angenommen. Also sollte sich die Polizei auf diese Gewichte beziehen, wenn sie denn kontrollieren. Solĺte das Gewicht der Fahrer/Mitfahrer offensichtlich deutlich höher sein können sie ja versuchen einen richterlichen Beschluss zu erwirken um die Fahrer/Mitfahrer wiegen zu lassen. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30015 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bei der Zulassung von FZ werden die Passagiere mW mit 75 kg angenommen. Das gilt m.E. nicht für Krafträder, denn §42 Abs. 3 StVZO bestimmt: Zitat Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs […] bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht Und §30a Abs. 3 StVZO nennt Kaftfahrzeuge nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG, in welcher Zitat zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad genannt werden.-------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1190 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Indiskrete Frage - Woher kommt die Annahme von Junior, dass das Fahrzeug überladen sein könnte? Sind Fahrer und Sozia eher in die Rubrik "Wildecker Herzbuam" einzuordnen oder was müssen wir uns darunter vorstellen? Was sind "wenige 10 Kilo"? Erfahrungsgemäß sind Betroffene eher geneigt, beim Schätzen deutlich zu untertreiben.
Ein handelsübliches Motorrad hat übrigens eine Differenz zwischen Leergewicht und zGG von ~170 (Kawasaki) bis gut 220 kg (BMW). -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2258 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Naja, bei der 125er 150 kg Zuladung. Das ist eng....
Aber die Frage ist hinreichend beantwortet, danke! |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3135 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 ![]() |
Ich frage mich wie man ein mit Personen besetztes Motorrad wiegen will ausser auf Brückenwaagen? Mit Einzelwaagen wird das bestimmt lustig. Moderne Motorräder haben oft nur noch einen Seitenständer. Also Motorrad schön ausbalancieren. Verfälscht aber die Meßwerte. Eine dritte Waage unter den Seitenständer? Ja, ginge wenns das Motorrad mitmacht. Aber auch ein Vorteil für den fahrer. Nämlich dreimal Toleranzabzug. Und nicht vergessen, zweimal wiegen in umgekehrter Reihenfolge damit das Ergebnis Gerichtswerwertbar ist? Keine Ahnung warum, aber aus Erfahrungen mit dem Eichamt werde ich zur Reparatur oder Ausserbetriebnahme einer Waage gebeten wenn bei einer Eichung zwei verschiedene Werte bei einer Messung herauskommen.
Moped überladen geht gut. Nehmen wir mal einen 85Kg schweren Fahrer und sein Sozius mit 100Kg plus die Klamoten wie Helm, Kombi etc. Da sind schon die meisten Motorräder überladen. So einfach gehts. |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 673 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
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Beitrag
#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6251 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
und das schöne an der Brückenwaage ist, Es gibt weniger Toleranzabzüge
![]() Ausser die Polizei hat Wiegesystem Evocar (FIN). Da legt man dann 4 Platten hin (Vorderrad, Hinterrad und die Füße des Fahrers zum Ausbalancieren) und die Abzüge sind 10 kg pro Platte (bis 5t Radlast), also das doppelte einer Brückenwaage. Bei Haenni sind es mind. 25 kg pro Platte das sind schon Unterschiede ![]() ![]() ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.09.2023 - 01:20 |