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> Die leidige Ampelfrage, Demnächst im AG Karlsruhe
helmet lampshade
Beitrag 17.11.2022, 11:39
Beitrag #1


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Eigentlich ganz gut wenn es hier mal gerichtliche Klärungen gibt.
Denn bei einigen Kreuzungen mit Kombiampeln und Fahrbahnampeln ist der Radfahrer nur auf der sicheren Seite, wenn beide "Grün" anzeigen
Aktuell in Karlsruhe: Eine Radfahrerin überquert eine Kreuzung bei roter Kombiampel und grüner Fahrbahnampel auf dem Radstreifen entlang der Fahrbahn und soll Bussgeld zahlen
Das Bild im Artikel zeigt die Situation gut: Zwei Radfurten, je entlang der Fahrbahn und der Fußgängerfurt und zwei Ampeln.
Die Lesart der Verkehrsbehörden ist, dass die Fahrbahnampel für die eine Furt gilt und die Fußgängerkombiampel für die andere Furt, was auch der früheren STVO entsprochen hatte (angrenzende Furten). Solche Konstrukte sind in Karlsruhe häufig anzutreffen. Die Polizei legt nun die STVO Bestimmung
Zitat
Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
so aus, dass die "besonderen Lichtzeichen" für alle Radverkehrsführungen gelten. Speziell bei dem Bild im Artikel wäre allerdings die Frage zu stellen, welche der beiden Ampeln denn nun auf der ungeteilten Furt (im Bild links) gelten soll.

PS: Ich werde den Verdacht nicht los, dass die Radfahrerin im Falle dass die Fahrbahnampel Rot die Kombiampel aber "Grün" gezeigt hätte, ebenfalls angezeigt worden wäre. Schrödingers Radfahrerin, sozusagen
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rapit
Beitrag 17.11.2022, 11:42
Beitrag #2


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Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 11:39) *
Speziell bei dem Bild im Artikel wäre allerdings die Frage zu stellen, welche der beiden Ampeln denn nun auf der ungeteilten Furt (im Bild links) gelten soll.

laugh2.gif Na im Zweifel immer die rote... mickey.gif
wallbash.gif


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helmet lampshade
Beitrag 17.11.2022, 11:46
Beitrag #3


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Auf der linken Straßenseite gibt es ja auch noch Ampeln
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rapit
Beitrag 17.11.2022, 12:09
Beitrag #4


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Ist das Bild nicht eigentlich vergleichbar mit sowas: think.gif

Besonders interessant ist ja, dass es da, wo der Hochbordradweg verläuft, sogar eine abweichende Vorfahrtsregelung bei Ampelausfall gibt, bzw. sogar bei eingeschalteter Ampel.


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MisterOJ
Beitrag 17.11.2022, 12:15
Beitrag #5


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Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 11:39) *
Denn bei einigen Kreuzungen mit Kombiampeln und Fahrbahnampeln ist der Radfahrer nur auf der sicheren Seite, wenn beide "Grün" anzeigen
Aktuell in Karlsruhe: Eine Radfahrerin überquert eine Kreuzung bei roter Kombiampel und grüner Fahrbahnampel auf dem Radstreifen entlang der Fahrbahn und soll Bussgeld zahlen
Das Bild im Artikel zeigt die Situation gut: Zwei Radfurten, je entlang der Fahrbahn und der Fußgängerfurt und zwei Ampeln.

Irgendwie versteh ich das Problem nicht ganz... wacko.gif

Es gibt dort 2 nebeneinander-verlaufende Fahrradfurten; davon:
- 1 Furt signalisiert mit Rad-Signalgebern VOR der Furt
- 1 Furt signalisiert mit Fußling/Rad-Signalgeber (die o.g. "Kombiampel"?) HINTER der Furt

(Luftbild) - WO soll das dort sein?
- nördlich entlang der Durlacher Allee? Da verläuft neben den Fußlings-Furten eine gesonderte Radfurt
- südlich entlang der Durlacher Allee? Da gibt es keine eigene Radfurt


OJ unsure.gif


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rapit
Beitrag 17.11.2022, 12:47
Beitrag #6


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Zitat (MisterOJ @ 17.11.2022, 12:15) *
- 1 Furt signalisiert mit Rad-Signalgebern VOR der Furt

no.gif
Nur die kombinierte Furt (des Hochbordradweges) hat kombinierte Streuscheiben auf der Mittelinsel und ganz gegenüber.

Der "Fahrbahnradweg" hat gar keine eigene Signalisierung.

Und die Betroffene ist bei "Geradeausgrün" gefahren, als eine Fahrradampel des rechts daneben verlaufenden Hochbordradweges "rot" zeigte.

Zitat (MisterOJ @ 17.11.2022, 12:15) *
WO soll das dort sein?

Dort.

Die Polizei meint, für diese Radler wären auch diese Ampeln maßgeblich.

Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 11:39) *
Eigentlich ganz gut wenn es hier mal gerichtliche Klärungen gibt.

Die wird es nicht geben. Das Verfahren wird (ohne Klärung) einfach eingestellt, wetten? whistling.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 17.11.2022, 13:43
Beitrag #7


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Wer hat so einen Schietkram konstruiert?

Da sollen die Radler auf dem Fahrbahn-Radweg bei grüner Ampel stehen bleiben bis die Kombi Ampel auf der Mittelinsel grün wird?

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helmet lampshade
Beitrag 17.11.2022, 14:03
Beitrag #8


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Zitat (MisterOJ @ 17.11.2022, 12:15) *
- südlich entlang der Durlacher Allee? Da gibt es keine eigene Radfurt
OJ unsure.gif

Du hast recht, es gibt nur einen Aufstellbereich neben der Fahrbahn

Von dem aus man übrigens einen seeeeehr langen Arm bräuchte, um an das Knöpfchen der Bedarfsampel zu kommen.
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Hoheneicherstation
Beitrag 17.11.2022, 14:15
Beitrag #9


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So wie ich @rapit verstanden hab, will die Polizei dass die zwei Kombi-Ampeln, rechts im Bild für Radler auf der Fahrbahn im Aufstellbereich gelten sollen.

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helmet lampshade
Beitrag 17.11.2022, 14:23
Beitrag #10


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Zitat (Hoheneicherstation @ 17.11.2022, 13:43) *
Da sollen die Radler auf dem Fahrbahn-Radweg bei grüner Ampel stehen bleiben bis die Kombi Ampel auf der Mittelinsel grün wird?

Natürlich ist das nicht so vorgesehen. Die Polizei meint aber, dass das keine Rolle spiele sondern ausschließlich der eng ausgelegte Buchstaben des Gesetzes.


Zitat (Hoheneicherstation @ 17.11.2022, 14:15) *
So wie ich @rapit verstanden hab, will die Polizei dass die zwei Kombi-Ampeln, rechts im Bild für Radler auf der Fahrbahn im Aufstellbereich gelten sollen.

Im leider nicht zugänglichen Artikel steht, dass das die Sonderinterpretation der Polizei ist und die Verkehrsbehörden es anders beabsichtigt haben und die Furt nur auf den von links kommenden Zweirichtungsradweg beziehen. Gibt es z.B auch hier

Ich meine wir hätten das hier schon mal thematisiert und @mueck hätte mit den Behörden kommuniziert.

Ich bekam vom TBA Karlsruhe damals diese Aussage (vergleichbarer Fall)
Zitat
vielen Dank für Ihren Hinweis. Für den Radverkehr gilt das Signal, das auch für den Kfz-Verkehr gilt. Das Kombi-Signal für Fußgänger und Radfahrer gilt für Radfahrer, die von der Moltkestraße indirekt links in den Adenauerring einbiegen. Nur für diese Radbeziehungen wurde das Fußgängersignal in ein Kombisignal geändert. Anhand der Furtmarkierungen ist ersichtlich, dass der Radverkehr von Süden in Richtung Norden das Kfz-Signal zu beachten hat. Anbei ein Bild, das die Situation verdeutlicht.
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rapit
Beitrag 17.11.2022, 14:29
Beitrag #11


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Ich hatte wegen der tiefstehenden Sonne auf dem Mapillarybild gar nicht gesehen, dass die Furt auf der Fahrbahn nicht durchgeht.

Aber so ist es ja auch "nach der engen Auslegung des Gesetzestextes" völlig eindeutig, denn extra Radampeln gelten nur, wenn man über die Kreuzung hinweg der Radverkehrsführung folgt - die gibt es ja gar nicht!


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MisterOJ
Beitrag 17.11.2022, 14:42
Beitrag #12


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Zitat (rapit @ 17.11.2022, 12:47) *
Nur die kombinierte Furt (des Hochbordradweges) hat kombinierte Streuscheiben auf der Mittelinsel und ganz gegenüber.

DORTHIN wird der Radling aber "dank" des Radstreifens/Radaufstellbereiches AUF der Fahrbahn vor der LSA aber gar nicht geleitet; sondern diese Radverkehrsführung ist je ein deutliches Indiz für eine Fahrbahnführung der Radlinge.

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 12:47) *
Der "Fahrbahnradweg" hat gar keine eigene Signalisierung.

Die Radlinge werden ja auf der Fahrbahn geführt - also gelten für diese die Fahrbahn-LSA
(die Rad-Streuscheiben an der Furt gehören dort nicht hin)

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 12:47) *
Und die Betroffene ist bei "Geradeausgrün" gefahren, als eine Fahrradampel des rechts daneben verlaufenden Hochbordradweges "rot" zeigte.

Imho richtig verhalten, da sie ja gemeinsam mit dem Fahrzeugverkehr fährt (fuhr)

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 12:47) *
Die Polizei meint, für diese Radler wären auch diese Ampeln maßgeblich.

wallbash.gif


WIE soll ein Radling da denn fahren?
- vor der Kfz-LSA (im Rad-Aufstellbereich) anhalten
- bei Fahrbahn-grün losfahren und nach 2m scharf nach rechts auf die dortige Dreiecksinsel abbiegen/auffahren
- dort warten bis die Fußgängerfurt grün zeigt
- dann über die Fußgängerfurt rüberradeln?
- dann auf der anderen Seite vom gehweg wieder auf die Fahrbahn runterfahren
- dann auf seinem Radstreifen entlang der Fahrbahn fahren


OJ



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Hoheneicherstation
Beitrag 17.11.2022, 15:16
Beitrag #13


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Zitat (MisterOJ @ 17.11.2022, 15:42) *
...
WIE soll ein Radling da denn fahren?


Vor dem Rechtsabbieger der Fahrbahn auch dem Radweg nach rechts folgen. (Der Gehweg ist ein kombinierter Rad/Gehweg.)
Dann kreuzt der Zweiwegeradweg vom Ostring und die Ampel ist ersichtlich. Wenn der Ostring überquert ist, geht der Radweg auf der Durlacher weiter. (Kann/soll man so machen, muss man das auch?)
Dann ist die Aufstellfläche vor der Ampel Durlacher irreführend.
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rapit
Beitrag 17.11.2022, 15:17
Beitrag #14


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Zitat (Hoheneicherstation @ 17.11.2022, 15:16) *
muss man das auch?



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Mueck
Beitrag 17.11.2022, 15:25
Beitrag #15


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Zitat (rapit @ 17.11.2022, 12:47) *
Die Polizei meint, für diese Radler wären auch diese Ampeln maßgeblich.
Exakt so ist es ...

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 12:47) *
Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 11:39) *
Eigentlich ganz gut wenn es hier mal gerichtliche Klärungen gibt.

Die wird es nicht geben. Das Verfahren wird (ohne Klärung) einfach eingestellt, wetten? whistling.gif
Sicher?
Zitat
In der dreiseitigen Ladung Dahmens zur Verhandlung steht auch ein „Hinweis des Gerichts“. Er lautet: „Es wird angeregt, den Einspruch auch unter Beachtung von Kostengesichtspunkten zurückzunehmen, weil nach Aktenlage die Entscheidung der Verwaltungsbehörde nicht zu beanstanden ist.“

In der letzten Mail aus dem Tiefbauamt hingegen liest die Radfahrerin: „Ich bin mir sicher, dass es zu Ihren Gunsten ausgehen wird. Wir hätten ja sonst falsch geplant und müssten viele Knotenpunkte im Stadtgebiet überarbeiten.“
Das AG hat also offenbar schon eine vorgefasste Meinung und ob die Radfahrerin (anwaltlich vertreten? Davon steht da nix ...) die Mail des TBA so überzeugend vorträgt, dass sie das AG zur Meinungsänderung veranlassen kann ...


Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 14:03) *
Von dem aus man übrigens einen seeeeehr langen Arm bräuchte, um an das Knöpfchen der Bedarfsampel zu kommen.
Nö ...
Zitat
„Die Polizisten belehrten mich“, erzählt Dahmen, „dass ich vom Rad hätte absteigen und separat Grün hätte anfordern müssen.“ Im ersten Moment hält die Radfahrerin das glatt für einen Spaß.




Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 14:23) *
Natürlich ist das nicht so vorgesehen. Die Polizei meint aber, dass das keine Rolle spiele sondern ausschließlich der eng ausgelegte Buchstaben des Gesetzes.
In der Tat hat die StVO einen Designfehler, weil im § 37 (2) 6. nicht steht, dass die Radampel auch zur Radverkehrsführung gehören muss, es reicht irgendeine Radampel ...

Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 14:23) *
Im leider nicht zugänglichen Artikel steht, dass das die Sonderinterpretation der Polizei ist
So "Sonder" diesmal ausnahmsweise nicht, sondern eigentlich strenge enge Auslegung der StVO ...

Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 14:23) *
Ich meine wir hätten das hier schon mal thematisiert und @mueck hätte mit den Behörden kommuniziert.
Thematisiert schon, mindestens etwas weiter nördlich Ostring/Mannheimer Str., mit den Behörden kommuniziert aber nicht.

Zitat (helmet lampshade @ 17.11.2022, 14:23) *
Ich bekam vom TBA Karlsruhe damals diese Aussage (vergleichbarer Fall)
Zitat
vielen Dank für Ihren Hinweis. Für den Radverkehr gilt das Signal, das auch für den Kfz-Verkehr gilt. Das Kombi-Signal für Fußgänger und Radfahrer gilt für Radfahrer, die von der Moltkestraße indirekt links in den Adenauerring einbiegen. Nur für diese Radbeziehungen wurde das Fußgängersignal in ein Kombisignal geändert. Anhand der Furtmarkierungen ist ersichtlich, dass der Radverkehr von Süden in Richtung Norden das Kfz-Signal zu beachten hat. Anbei ein Bild, das die Situation verdeutlicht.

a, das ist wohl die Meinung des TBA, und vmtl, auch die der SVB, die a vmtl. in der Ampelplanung integriert ist, aber offenbar nicht die Meinung der Landespolizei. Nicht der erste Fall von Meinungsdiversität, bei Radfahrstreifen standen auch oft lange keine 237, bis die Polizei monierte, dass das zum Abschleppen von Falschparkern nicht reicht ...


Zitat (rapit @ 17.11.2022, 14:29) *
Aber so ist es ja auch "nach der engen Auslegung des Gesetzestextes" völlig eindeutig, denn extra Radampeln gelten nur, wenn man über die Kreuzung hinweg der Radverkehrsführung folgt - die gibt es ja gar nicht!
Interessanter Hinweis ... Aber womöglich nicht ganz korrekt, denn das "folgt" findet sich im § 9, aber nicht im § 37, und auf einer RVF kommt sie ja angeradelt und auf der ist sie bis zur Haltelinie ... think.gif

Zitat (MisterOJ @ 17.11.2022, 14:42) *
WIE soll ein Radling da denn fahren?
- vor der Kfz-LSA (im Rad-Aufstellbereich) anhalten
- bei Fahrbahn-grün losfahren und nach 2m scharf nach rechts auf die dortige Dreiecksinsel abbiegen/auffahren
- dort warten bis die Fußgängerfurt grün zeigt
- dann über die Fußgängerfurt rüberradeln?
Das mit dem Absteigen laut Polizei habe ich a schon zitiert, aber das Problem ergibt sich m.E.n. weniger beim Losfahren, die gehen zeitnah beide auf Grün, sondern eher gegen Ende des Grüns, die Fußg.furt dürfte deutlich früher auf Rot schalten, wie üblich, dann hilft auch kein Wechsel mehr auf die Insel, weil da wird's nicht wesentlich früher wieder Grün ...

Zitat (MisterOJ @ 17.11.2022, 14:42) *
- dann auf der anderen Seite vom gehweg wieder auf die Fahrbahn runterfahren
- dann auf seinem Radstreifen entlang der Fahrbahn fahren
Auf der anderen Seite vereinigt sich alles zum Bordsteinradweg
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rapit
Beitrag 17.11.2022, 15:35
Beitrag #16


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Zitat (Mueck @ 17.11.2022, 15:25) *
In der Tat hat die StVO einen Designfehler, weil im § 37 (2) 6. nicht steht, dass die Radampel auch zur Radverkehrsführung gehören muss, es reicht irgendeine Radampel ...

Ähem, hüstel:
Zitat
6.Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

Eine Aufstellfläche ist keine Radverkehrsführung.


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Mueck
Beitrag 17.11.2022, 15:50
Beitrag #17


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Wie ist denn "Radverkehrsführung" definiert?
Ich erkenne da schon eine: Bordsteinradweg von Westen geht nahtlos und geradlinig in einen Radfahrstreifen über, der sich auf der anderen Seite wieder als Bordsteinradweg fortsetzt, nur die Furt zwischendrin fehlt, vmtl. spricht da irgendeine Richtlinie dagegen, das über eine ampellos abknickende Vorfahrtstr. zu markieren ... ist ja nicht "nur" Aufstellfläche
(Einige "Nur-Aufstellflächen" bekommen aus o.g. Gründen seit einer Weile 237 ... Werden die dann zu RVF?)
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rapit
Beitrag 17.11.2022, 16:08
Beitrag #18


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Ich erkenne auch eine: über die gemeinsame Rad-/Fußgängerfurt. Der man aber nicht folgen muss. Und für die, die dieser Führung nicht folgen, bibt es die Aufstellfläche.

Die Behörde hat da m.E. fast alles richtig gemacht (abgesehen davon, dass das Hochbord wohl mit beschildert ist, oder?
Aber was die Ampelkreuzung an sich angeht, ist das sauber gelöst. Besonders, dass man von der Aufstellfläche aus keine Furt markiert hat, ist natürlich prima.


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helmet lampshade
Beitrag 17.11.2022, 16:09
Beitrag #19


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Zitat (rapit @ 17.11.2022, 15:35) *
Zitat (Mueck @ 17.11.2022, 15:25) *
In der Tat hat die StVO einen Designfehler, weil im § 37 (2) 6. nicht steht, dass die Radampel auch zur Radverkehrsführung gehören muss, es reicht irgendeine Radampel ...

Ähem, hüstel:
Zitat
6.Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

Eine Aufstellfläche ist keine Radverkehrsführung.

Denke, das ist ein Nebenschauplatz. Eine Fahrradampel kann sich logischerweise auch nur auf die Führung beziehen die zur Ampel gehört.
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rapit
Beitrag 17.11.2022, 16:10
Beitrag #20


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Zitat (Mueck @ 17.11.2022, 15:25) *
Zitat
In der dreiseitigen Ladung Dahmens zur Verhandlung steht ...

Geh doch mal hin, und nimm ihr vorsorglich ein paar Antworten aus diesem Faden ausgedruckt mit... whistling.gif

@Helmet: komm dem Gericht nicht mit Logik!

Es wird nirgends gefordert, dass logisch zu entscheiden ist, sondern nach Recht und Gesetz shutup.gif

Hatten wir hier nicht mal einen Fall eines Würzburger "Radrambos" scared.gif der einem Polizeiauto in die Quere fuhr, weil er eiine Fußgängerampel am Radweg nicht beachtet hat sondern die "Autoampel"?
Bzw., ich weiß, dass wir das hatten, aber nicht mehr, wo blushing.gif
Da hatte der Amtsrichter das auch nicht begriffen, erst das Rechtsmittelgericht hat es ausgebügelt.


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Beitrag 17.11.2022, 16:20
Beitrag #21


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BTW: Die Ampel über den Rechtsabbiegerast müsste ja dann auch für Radfahrer auf der Radverkehrsführung gelten, deren Signal ist aber bei der Querung über den Radstreifen nicht erkennbar, weshalb der Radfahrer gar nicht auf diesem Wege zur Aufstellfläche fahren darf. Alles geschickte Täuschung narr.gif sorcerer.gif
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rapit
Beitrag 17.11.2022, 16:27
Beitrag #22


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Ach, da unterliegt der Radling einem entschuldbaren Irrtum, die scheint ja offenkundig aus zu sein gap.gif


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mkossmann
Beitrag 17.11.2022, 18:39
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Kann man beim Amtsgericht einen Mitarbeiter des TBA als Zeuge vorladen lassen, der die Intentionen der Radfahrerführung dem Richter erklärt ? Und z.B auch darauf hinweist, das die Fußgängerampel nur deswegen früher rot wird, weil sie auf die Räumzeiten von Fußgängern ausgelegt ist. Während die Fahrbahnampel auf die kürzeren Räumzeiten für Radfahrer ausgelegt ist.
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Beitrag 18.11.2022, 08:38
Beitrag #24


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Zitat (Hoheneicherstation @ 17.11.2022, 15:16) *
Dann ist die Aufstellfläche vor der Ampel Durlacher [/url] irreführend.

ebend! Und somit passt die örtliche Markierung nicht zur von der cop.gif interpretierten Radfahrer-Führung.


Zitat (Mueck @ 17.11.2022, 15:25) *
...aber das Problem ergibt sich m.E.n. weniger beim Losfahren, die gehen zeitnah beide auf Grün, sondern eher gegen Ende des Grüns, die Fußg.furt dürfte deutlich früher auf Rot schalten, wie üblich, dann hilft auch kein Wechsel mehr auf die Insel, weil da wird's nicht wesentlich früher wieder Grün ...

Genau da liegt der HAse im Pfeffer ...

...denn sowas darf nicht sein: für den dortigen Radling darf es nur 1 Signalgeber geben/gelten!

...und aufgrund der markierten Radaufstellfläche ist es der dort unmittelbar danebenstehende und nicht der 30m weiter weg irgendwo seitlich querab-stehende Kombi-Signalgeber wallbash.gif



Zitat (rapit @ 17.11.2022, 15:35) *
Eine Aufstellfläche ist keine Radverkehrsführung.

...steht WO? whistling.gif
(ich find in der StVO keinen § wo eine 'Radverkehrsführung' detailiert erklärt/definiert ist)

und: das eine macht ohne das andere doch gar keinen Sinn!


OJ


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helmet lampshade
Beitrag 18.11.2022, 09:40
Beitrag #25


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Ich hätte noch einen Vorschlag, der mit strenger STVO Auslegung konform gehen könnte: Die "Radverkehrsführung" über die Aufstellfläche ist unzulässig, da unklar ist, wie sich beide Radampeln auf diese beziehen und ob und wo der Radfahrer bei Rotwerden der hinteren Ampel während des Querens anhalten muss. Damit ist die Radverkehrsführung nichtig und nicht vorhanden, weshalb für den Radfahrer das Fahrbahnsignal gilt. Statt des Rotlichtverstoßes zahlt der Radfahrer Bußgeld für Missachtung der Radwegbenutzungspflicht. narr.gif

Noch ein Tipp für die Polizei KA fürs Ahnden von Gehwegradlern: Es gibt im Stadt und Landkreis noch einige veraltete VZ240.... whistling.gif
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rapit
Beitrag 18.11.2022, 10:08
Beitrag #26


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Zitat (MisterOJ @ 18.11.2022, 08:38) *
Zitat (rapit @ 17.11.2022, 15:35) *
Eine Aufstellfläche ist keine Radverkehrsführung.

...steht WO? whistling.gif
(ich find in der StVO keinen § wo eine 'Radverkehrsführung' detailiert erklärt/definiert ist)

Das steht da, wo Bordstein definiert ist tongue.gif

Aber: es gibt ja die RMS, und nach denen kann man meiner Erinnerung nach (habe gerade keine greifbar), Aufstellflächen markieren, wo es überhaupt gar keine Radverkehrsflächen gibt.

Sieht dann z.B. so aus. Oder so, kommt KA schon recht nahe. Auch Aufstellflächen. Ohne Radverkehrsführung (damals, ändert sich gerade was, gehört aber nicht hierher).


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MisterOJ
Beitrag 18.11.2022, 10:37
Beitrag #27


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Zitat (rapit @ 18.11.2022, 10:08) *
Aber: es gibt ja die RMS, und nach denen kann man meiner Erinnerung nach (habe gerade keine greifbar), Aufstellflächen markieren, wo es überhaupt gar keine Radverkehrsflächen gibt.

Sieht dann z.B. so aus. Oder so, kommt KA schon recht nahe. Auch Aufstellflächen. Ohne Radverkehrsführung (damals, ändert sich gerade was, gehört aber nicht hierher).


Nur gilt doch dann für die dort sich aufstellenden Radlinge ja die Fahrbahnampel und nicht irgendeine woanders stehende Fußgängerampel!


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 18.11.2022, 11:13
Beitrag #28


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Das sagst Du. Die Polizei in KA sieht das anders. dry.gif


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ulm
Beitrag 18.11.2022, 11:17
Beitrag #29


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Ich würde da nicht die ganze Polizei Karlsruhe in einen Topf schmeißen.
Es gibt wohl da ein oder zwei "Spezialisten", von deren Treiben wahrscheinlich die Verkehrssachbearbeiter gar nichts ahnen...
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rapit
Beitrag 18.11.2022, 11:25
Beitrag #30


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Na klar. Die Formulierung war auf den Artikel bezogen wavey.gif


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Mueck
Beitrag 19.11.2022, 00:15
Beitrag #31


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Zitat (rapit @ 17.11.2022, 16:08) *
Ich erkenne auch eine: über die gemeinsame Rad-/Fußgängerfurt. Der man aber nicht folgen muss. Und für die, die dieser Führung nicht folgen, bibt es die Aufstellfläche.
Ich halt's ja noch immer für eine sich gerade aus dem Radweg entwickelnde Radverkehrsführung, mindestens mal bis zur Haltelinie.

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 16:08) *
Die Behörde hat da m.E. fast alles richtig gemacht (abgesehen davon, dass das Hochbord wohl mit beschildert ist, oder?
?
Vom Knoten ostwärts ist es ein getrennter G+R mit 241, der Nord<->Süd-kreuzende G+R ist ein gemeinsamer Zweirichtungs-G+R, natürlich mit 240ern irgendwo, so wie auch der von Westen kommende G+R ein gemeinsamer ist, der ein 240 haben sollte, was bei Mapillary nicht zu finden ist, evtl. auch, weil es in der Praxis oft/lange verdreht ist, irgendwo nach der Auffahrt der Radspur auf den Radweg.

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 16:08) *
Aber was die Ampelkreuzung an sich angeht, ist das sauber gelöst. Besonders, dass man von der Aufstellfläche aus keine Furt markiert hat, ist natürlich prima.
Um da noch mal drauf zurückzukommen, auch im Vergleich zum Knoten in Bielefeld aus der anderen Diskussion:
In Bielefeld sind die sich aus Radfahrstreifen entwickelnden, nicht zusammen mit den Gehwegfurten über Bordsteine laufenden Radverkehrsführungen quer über die Vorfahrtstraße durchmarkiert. So stand es auch in den Ausführungsplänen der Kriegsstr., das wurde, laut Google Maps und m.E.n. auch aktuell noch nicht umgesetzt, so wie auch hier am Knoten keine Furt über die Vorfahrtstr. markiert ist, wohl weil man es als selbständige Furt sieht, die es nach VwV nicht geben darf ohne Vorfahrt? Durchmarkiert wurde bei der relativ frischen Kriegsstr. nur, wenn es sich als klare Ampelfurt aus einem Bordsteinweg entwickelt.

Nur bei der Frage, ob es ohne Durchmarkierung keine RVF im Sinne des § 37 ist, bin ich noch immer nicht sicher ...

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 16:10) *
Zitat (Mueck @ 17.11.2022, 15:25) *
Zitat
In der dreiseitigen Ladung Dahmens zur Verhandlung steht ...

Geh doch mal hin, und nimm ihr vorsorglich ein paar Antworten aus diesem Faden ausgedruckt mit... whistling.gif
Ein Bekannter will schon als Besucher hin und muss nur noch den Zeitpunkt recherchieren.
Laut Google könnte sie in LinkedIn vertreten sein ...

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 16:10) *
@Helmet: komm dem Gericht nicht mit Logik!
Das ist das Problem ... shutup.gif

Zitat (rapit @ 17.11.2022, 16:10) *
Da hatte der Amtsrichter das auch nicht begriffen, erst das Rechtsmittelgericht hat es ausgebügelt.
Da muss man erst mal hinkommen und -wollen ...


Zitat (mkossmann @ 17.11.2022, 18:39) *
Kann man beim Amtsgericht einen Mitarbeiter des TBA als Zeuge vorladen lassen, der die Intentionen der Radfahrerführung dem Richter erklärt ? Und z.B auch darauf hinweist, das die Fußgängerampel nur deswegen früher rot wird, weil sie auf die Räumzeiten von Fußgängern ausgelegt ist. Während die Fahrbahnampel auf die kürzeren Räumzeiten für Radfahrer ausgelegt ist.
Da würde aber viel Logik drinstecken ... shutup.gif
Wäre aber eine Idee ...

Zitat (MisterOJ @ 18.11.2022, 08:38) *
Genau da liegt der HAse im Pfeffer ...

...denn sowas darf nicht sein: für den dortigen Radling darf es nur 1 Signalgeber geben/gelten!
Es gibt ja auch nur einen!
Man ist sich nur noch nicht einig, welcher von beiden derjenige ist ... whistling.gif


Zitat (rapit @ 18.11.2022, 10:08) *
Oder so, kommt KA schon recht nahe. Auch Aufstellflächen. Ohne Radverkehrsführung (damals, ändert sich gerade was, gehört aber nicht hierher).
Das ist aber ein ARAS (aufgeweiteter Radaufstellstreifen) der sich aus dem Nichts entwickelt, während er in KA nicht aufgeweitet ist und sich gerade aus dem Bordsteinradweg entwickelt.


Zitat (ulm @ 18.11.2022, 11:17) *
Es gibt wohl da ein oder zwei "Spezialisten", von deren Treiben wahrscheinlich die Verkehrssachbearbeiter gar nichts ahnen...
Apropos "Spezialisten" ...
Erwähnte ich schon mal, dass man sich mal aus ein parallel fahrendem Polizeiiauto beschwerte, dass ich eine Fußgängerzone entlanglaufe?
... mitten auf den Gleisen, längs, ...
... die damals noch in Betrieb waren ...
... auf denen aber gerade weit und breit keine Tram zu sehen war ...


Zitat (Michel051 @ 18.11.2022, 19:58) *
Vorbildlich vor allem die Bekleidung der Radlerin: passend zur Dunkelheit komplett in schwarz. Man möchte offenbar auf keinen Fall gesehen werden.
Was hat das mit der Ampelfrage zu tun, dass ihr Rock zu kurzihre Jacke der aktuellen Mode entspricht?
Das Rad könnte ein Pedelec sein, das idR gutes Licht mit bringt. Das hat zu reichen.

Im übrigen: Mein Bestand an weißen und gelben dicken Winterjacken ist altersbedingt langsam ersatzbedürftig. Im letzten (und/oder gar vorletzten?) WSV fand sich aber nichts adäquates, was von Preis und Aussehen etc. in Frage käme ... Beschwerden also bei der Kleidungsindustrie einreichen ...
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helmet lampshade
Beitrag 11.01.2023, 10:00
Beitrag #32


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Update: Nach mehrmaligem Verschieben ist nun laut der "Badischen neuesten Nachrichten" der Termin für die Verhandlung auf Freitag den 13.1 gesetzt
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Jens
Beitrag 11.01.2023, 16:48
Beitrag #33


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Ich hab der OT-Diskussion zur Bekleidung von Radfahrern einen eigenen Thread spendiert.


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Mueck
Beitrag 13.01.2023, 15:41
Beitrag #34


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Das Volk, in dessen Namen heute gesprochen wurde, war recht zahlreich vertreten, nachdem das ja durch die Presse ging ... Inklusive mindestens zweier seit relativ kurzem pensionierter Behördenvertreter ... Plus paar Bekannte von mir ...
"Vorne" war's deutlich einsamer, da die Beschuldigte nicht durch RA vertreten war ...

Hier war's:

Aus der bisherigen Presseberichterstattung gingen wir eig. alle bisher von der gelben Fahrtroute 0 aus.
Pustekuchen ...

Sie war auf der roten Route 1 unterwegs und die (Autobahn-)Polizisten gingen wohl anfangs auch von Benutzung der falschen Straßenseite aus, was aber nicht der Fall ist, ist ein blau-weißer Zweirichtungsradweg.

Bzgl. der genauen Route über die Dreiecksinsel wurde bissele vorne bissele "gefeilscht" ob so num oder anderster num um'n Pfosten oder so ..., das hat man im Detail von den Zuschauern aus nicht sehen können. Es klang danach, als hätte man sich auf "Furt berührt", also a. geeinigt?
Das passt aber im Nachhinein betrachtet aber nicht so ganz zur Befürchtung der Polizeibeamten, sie hätten gedacht, sie würde mit dem Pedelec in voller Fahrt in ihren Verkehsstrom brechen mit Unfallgefahr, das wäre eher, nun noch mal von oben betrachtet, zu b oder c passen ...

a wäre klar ein Rotlichtverstoß ggü. dem Rot dieser Furt, das Urteil wäre dann formal völlig korrekt.
Wie das bei bei b oder c aussähe unter Beachtung von § 10?
d wäre wohl wieder ein Rotlichtverstoß bzgl. des Rots der anderen Furt ...

Mit einem anderen Zuschauer, der dort auch öfters rechts abbiegt, haben wir dann mutgemaßt, dass Fahrtroute 2 in grün eigentlich legal sein müsste, sofern man dort § 10 beachtet ... Jedenfalls kein Rotlichtverstoß?

Es schien, als wäre der Richterin der Unterschied zwischen Fahrtroute 0 und 1 bewusst und das Urteil wäre bei 0 anders ausgefallen. Und auch die Polizisten schienen den Unterschied zu kennen ...

Es kam übrigens gegen die Empfehlung der Richterin ggü. der Beschuldigten, sie möge besser zurückziehen, zu einem Urteil. Ob B. damit noch weiteres vorhat, weiß ich nicht, sie müsste dann ja Zulassung zu Gedöns beantragen etc.

Ein anderer Bekannter als Zuschauer will noch ans Tiefbauamt rantreten, ob man statt Bettelampel diese Furt ständig im Umlauf freigeben kann, denn eine Benutzung derselben ist eig. völlig problemlos, sofern die Autos der Durlacher Allee gerade Grün haben, und "1x Aussetzen" eigentlich völlig unbegründet. Mal abwarten, was von dort zu den Räumzeiten gesagt wird ...

(PS: Sogar einige Radler auf "gelber" Route nutzen die und drücken, weil sie m.E.n. glaub eine kurze Weile vorher auf Grün springt und man wenige Meter weiter vorne steht und so insgesamt einen kleinen Vorsprung gewinnt ...)


Ein weiterer Bekannter war auch dort, der hatte vor einer Weile Erfolg (Einstellung) vor Gericht in einer Rotlichtsache. In seinem Fall war es eine Fußgängerampel mit zus. Radstreuscheibe, deren Furt aber von einem (immer noch) unbeschilderten Gehweg startet nahe einer einmündenden Querstr., aus der er kam und sich erdreistete, auf der Fahrbahn rechts abzubiegen, um baldigst in das andere Ende der (gerade rot erleuchteten) Furt einzufädeln, um die Mittelinsel zu erreichen (eine Fahrbahnquerung gibt es dort aber nicht).
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helmet lampshade
Beitrag 13.01.2023, 15:43
Beitrag #35


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Es gibt einen Thread auf Twitter, der das Ergebnis beschreibt
Der Einspruch wurde abgewiesen und dir Radfahrerin verurteilt wegen unabsichtlichem Rotlichtverstoß
Offenbar kam die Frau genau aus der Richtung für die Kombiampelführung gedacht war (linksseitiger VZ240 Weg entlang des Ostrings) und ist dann bei roter Kombiampel von der Führung auf die Fahrbahn gewechselt.
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rapit
Beitrag 13.01.2023, 16:07
Beitrag #36


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Ich fasse mal zusammen: Sie kam aus dem Ostring, und alle Ampeln für den Verkehr aus dem Ostring waren rot?
Die für den MIV, die Radfurtampel über die Durlacher Alle und die Radfurtampeln über den Ostring?

Sie fuhr trotzdem und mögelte sich irgendwie in den Verkehr der Durlacher Alle ein, also den Querverkehr, der grün hatte?

Sorry, dann nehem ich oben quasi alles zurück, dann ist sie zurecht verurteilt worden.


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helmet lampshade
Beitrag 13.01.2023, 16:17
Beitrag #37


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So habe ich es auch verstanden.

Ein Sturm im Wasserglas
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Mueck
Beitrag 13.01.2023, 16:43
Beitrag #38


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Zitat (rapit @ 13.01.2023, 16:07) *
Ich fasse mal zusammen: Sie kam aus dem Ostring, und alle Ampeln für den Verkehr aus dem Ostring waren rot?
Die für den MIV, die Radfurtampel über die Durlacher Alle und die Radfurtampeln über den Ostring?
Die bei d) in meiner Grafik auf jeden Fall, fiie für den Ostring-MIV von Süden sicher auch, die bei a) dies mal auch, die hätte aber auch grün sein können, wenn "eine Runde vorher" jemand gedrückt hätte ...

Die zur Dreiecksinsel rüber ist eine Alles-Dunkel-Bedarfsampel.

Zitat (rapit @ 13.01.2023, 16:07) *
Sie fuhr trotzdem und mögelte sich irgendwie in den Verkehr der Durlacher Alle ein, also den Querverkehr, der grün hatte?
Was meinst Du zur optionalen grünen Route 2?


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rapit
Beitrag 13.01.2023, 17:34
Beitrag #39


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Zitat (Mueck @ 13.01.2023, 16:43) *
Was meinst Du zur optionalen grünen Route 2?

Quasi erst Linksabbiegen und dann wenden? Halte ich für ein bewusstes Umfahren der Ampel(n) und daher genauso illegal, wie über ein Tankstellengelände an roter Ampel vorbeizufahren ohne zu tanken.


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mir
Beitrag 13.01.2023, 17:36
Beitrag #40


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Oder auch legal, wenn man den Kreuzungsbereich nicht berührt. Jedenfalls hat da vor ein paar Jahren die Rechtsprechung gewendet.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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rapit
Beitrag 13.01.2023, 17:38
Beitrag #41


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Einigen wir uns auf: das würde kein Richter als Rotlichtverstoß aburteilen wavey.gif

Zumal ja die Frage bei Freiläufern ist, ob die zur Kreuzung gehören (dann müssten sie ja am Vorfahrtsrecht der Gesamtkreuzung teilnehmen)...


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Jupiter
Beitrag 14.01.2023, 10:20
Beitrag #42


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BNN: Rotlichtfahrt: Richterin bekräftigt 130-Euro-Knöllchen gegen Radfahrerin
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helmet lampshade
Beitrag 17.01.2023, 15:54
Beitrag #43


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Bei der Besichtigung der Kreuzung ist mir aufgefallen, dass es in einer Richtung (Ostring nordwärts) keine durchgehende Radwegnutzungsmöglichkeit gibt. Da linksseitig ist die Fahrbahn auch keine Option, es bleibt nur schieben oder Geisterradeln. Ab hier darf man dann wieder radfahren
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 06.05.2024 - 00:57