... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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Gast_Timy_*
Beitrag 12.11.2003, 19:23
Beitrag #1





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Hallo Leute!!!!!

Ich denke jeder hat schon diese Schinken wie 2Fast2Furious gesehen!!!!
Und alle haben wohl auch die schicke Unterbodenbeleuchtung gesehen!!!
Doch diese Neonröhren sind ja im bereich der StVZO nicht zugelassen!! sad.gif ph34r.gif

Nun meine frage

Dieses nicht zugelassen zählt das fürs einbauen oder heißt das nur das ich es einbauen darf aber nur bei mir auf dem Grundstück nutzen darf, sprich auf der strasse aus und bei mir an tongue.gif tongue.gif tongue.gif !!!!

Ich wäre für eine vernünftige antwort dankbar,

danke im voraus

Timy
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Dirk Plettner
Beitrag 12.11.2003, 19:27
Beitrag #2


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Nicht schon wieder.....

Was am Auto verbaut ist muss zugelassen sein. Ausnahme: das Fahrzeug ist nicht zugelassen und steht auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück.

Der Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr ist immer und überall verboten, es gibt keine Tricks und keine Ausnahmen.


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Gruss, Dirk
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Chris
Beitrag 12.11.2003, 19:53
Beitrag #3


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Zitat
Der Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr ist immer und überall verboten, es gibt keine Tricks und keine Ausnahmen.


Ich hab vor kurzem mal von nem Fall gehört, bei dem es einer tatsächlich gepackt hat seine Unterbodenbeleuchtung einzutragen.
Auflage war, dass die Lampen nur bei geöffneten Türen funktionieren.
Da scheint jemand einen sehr gnädigen Sachverständigen gehabt haben.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Andreas
Beitrag 12.11.2003, 20:44
Beitrag #4


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Zitat
Ich hab vor kurzem mal von nem Fall gehört, bei dem es einer tatsächlich gepackt hat seine Unterbodenbeleuchtung einzutragen.
Auflage war, dass die Lampen nur bei geöffneten Türen funktionieren.


Das stand vor einigen Tagen in irgendeinem Posting hier im Forum, leider habe ich es auf die Schnelle nicht gefunden.


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Josh
Beitrag 13.11.2003, 08:31
Beitrag #5


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@ Andreas

Guckst du hiiiiiieeeeeeeeerrrr:

Zpeedys UB-Licht
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Dirk Plettner
Beitrag 13.11.2003, 13:58
Beitrag #6


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Und? Das hält niemals einer genauen Überprüfung stand und schon ist der Spass vorbei in der nächsten Polizeikontrolle...


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Gruss, Dirk
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zpeedy
Beitrag 17.11.2003, 11:45
Beitrag #7


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ich bin zpeedy.

also wenn die ein und austiegsbeleuchtung nicht ok sein sollte dann wüsste ich mal gerne wieso?

die lampen haben bei mir ne e prüfnummer, der anbau wurde abgenommen, ich verstoße gegen keine regelung oder ein gesetz.

Man beachte auch,

solche teile gibt es am mercedes sl, vw phaeton, vw touareg und anderen autos. sogar spiegel mit einer solchen ein und ausstiegsbeleuchtung mit eg genehmigung kann man kaufen....


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Dirk Plettner
Beitrag 17.11.2003, 12:50
Beitrag #8


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@zpeedy

Beachte: wir reden von nicht zugelassener Unterbodenbeleuchtung, also 4 Röhren unter dem Auto ohne jedes Prüfzeichen, nicht von zugelassener und typengeprüfter Einstiegsbeleuchtung.


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Gruss, Dirk
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zpeedy
Beitrag 18.11.2003, 11:54
Beitrag #9


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das ist eben was mich bisschen iritiert...

ich habe z.b die phaeton spiegel genau untersucht und finde nirgends eine genehmigung, auch die leuchten vom mercedes sl haben keine seperate genehmigung.

die lampen die ich habe besitzen auch nur ne e prüfnummer und sind eben laut verpackung und beschreibung als austiegsbeleuchtung vorgesehen.

sind im übrigen neonröhren die ca 40 cm lang sind. ich wüsste nicht wieso ich nur zwei anbauen solte, darf... wink.gif


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Gast_robert_*
Beitrag 18.11.2003, 18:32
Beitrag #10





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das mit den neon lichter würde mich auch interesieren darf man es unter dem fahren einschalten oder nicht? oder nur auf den parkplätzen?? bitte um antwort!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Gast_robert_*
Beitrag 18.11.2003, 18:37
Beitrag #11





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ich meine solche wie bei 2fast and 2furious! und mit felgen beleuchtun ist die dan auch nicht zugelassen?? ich ken mich nicht mer aus!
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Andreas
Beitrag 18.11.2003, 20:18
Beitrag #12


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NEIN
Felgen- Unterboden- Scheibenwischer- und was weiß ich noch nicht-Beleuchtungen sind unzulässig.


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Gast_Guest_*
Beitrag 18.11.2003, 21:26
Beitrag #13





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wo steht das?

ich will den genauen § sehen!

P.S. danke im voraus

mfg v!Rn$ blink.gif
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Andreas
Beitrag 18.11.2003, 21:34
Beitrag #14


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Hier im Forum kann man mit einer Suchmaschine auch suchen. Gib dort einfach den Begriff "Unterbodenbeleuchtung" ein. Ich bin aber nicht daran Schuld wenn es zu lange mit dem Lesen dauert und du morgen verschläfst. laugh.gif


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zpeedy
Beitrag 19.11.2003, 10:21
Beitrag #15


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Guest alles was nicht genehmigt ist, ist (so gut wie) verboten...


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2003, 18:18
Beitrag #16





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Da du den dazugehörigen gesetzestext sehen wolltest!

-> STVZO: Paragraph 49a
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Gast_stepter_*
Beitrag 04.05.2004, 18:08
Beitrag #17





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so tach auch! ich wollte auch mal was los werden zum thema unterbodenbeleuchtung! ich selber habe bis lang noch keine aber soweit ich weis darf man die röhren einbauen sie dürfen nur wärend der fahrt nich an sein und müssen als einstiegsbeleuchtung angeschlossen sein! (is eh geiler meiner meinung nach) so das bischen dazu! auserdem finde ich das die beleuchtung eigendlcih sinnvoller is, weil man dann das fahrzeug besser erkennen kann.und das manche sagen das das den gegenfahrker blenden oder ablenken kann fidne ich acuh bissel komisch,weil die röhren sidn alle hinter den schürzen angebracht (könn nirgends rasugucken und dabei sieht man halt nur das dezente licht aufer starße). so und wenn ich mir das recht überlege wenn mir am tag ein getuntes auto endgegenkommt der zufällig einen flipflop lack hat und einen auffahr unfall verursachen kann cih acuh sagen der lack hat mich voll irretiert! ok bissel weit hergeholt aber kann ja gut sein. und zu dem film "2fast2furious" warum darf man in den usa damit rumfahren udn kein arsch sagt was und hier darf man es nich? also ich finde es recht albern weil ch finde man wird damit eher erkannt und es gibt sofiele leute die (auch ältere) die diese leuchten schick finden und deswegen sollten sich mal die leute die das verordnet haben das das nicht erlaubt is ma zusammen setzen und das doch erlauben! =) *g*
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Gast_Guest_*
Beitrag 04.05.2004, 18:11
Beitrag #18





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In den Usa wird man das sicher auch nicht dürfen, nur weil das mal in nem Film so dargestellt wurde. Und du bekommst die Teile hier nicht eingetragen, auch nicht als Ausstiegsbeleuchtung wenn sie umterm Auto sind.
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Jack Daniels
Beitrag 05.05.2004, 02:37
Beitrag #19


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In den USA dürfen sie auch im allgemeinen nicht schneller als 120 fahren und wenn juckt das hier?Wenn dort ein Temposünder mit der Begründung kommt das man in Deutschland fahren darf was die Kiste hergibt und warum man das in den USA nicht darf kann er froh sein wenn er nicht ein paar Tage sitzt.
Wer meint das dort alles super ist kann ja mal dorthin ziehen und unter Umständen seine Umbauten mit einem Kleinstadtscheriff diskutieren. whistling.gif Aber dann nicht wundern wenn er ein schnuckliges Hotelzimmer anbietet.

Übrigens sieht die Unterbodenbeleuchtung bescheuert aus.
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Eydti
Beitrag 05.05.2004, 07:40
Beitrag #20


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Meines Wissens dürfen UB montiert werden und auch angeschlossen werden. Sie dürfen nur nicht Einschaltbar sein, wenn der Motor (Zündung) an ist. Mein Kollege hatte bis jetzt noch keine Probleme mit der Polizei oder dem TÜV. Die Schaltung für diese "Verriegelung" habe ich für Ihn entwickelt, habe diese hier auch schon mal veröffentlicht. Jedoch gebe ich keine Gewährleistung, das man nicht doch Probleme bekommen könnte.
Nur wie gesagt, mein Kollege hat seid 4 Jahren die Dinger drunter. Er wird öfters mal Angehalten und keine Beanstandungen von seiten der Polizei.


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Matte
Beitrag 05.05.2004, 10:22
Beitrag #21


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Ist die Leuchte eine für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtung?


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Gast_ronny_*
Beitrag 27.05.2004, 20:31
Beitrag #22





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ich weis zwar nicht mehr genau in welchen posting das stand aber da stand fast alles was nicht zulässig ist sei verboten. aber wieso kann ich dann den ganzen klimbim an jeder ecke kaufen obwohl jeder weis das ist nicht zulässig, verboten und es bekommt kein schwanz das zeug eingetragen. dann finde ich es ziemlich "feige" von polizei und ordnungsamt den leuten, die viel schwerverdientes geld viel arbeit schweis und liebe in ihre autos gesteckt haben, die kohle aus den taschen zu leihern und sogar teilweise die karren stillzulegen. ich denke es wäre sinnvoller die industrie dafür heranzuziehen. wenn der gesetzgeber meint eine lampe oder ähnliches sei in deutschland nicht zulässig oder verboten warum unterbindet man da nicht einfach ein haufen ärger indem man den verkauf oder sogar die herstellung und den import diese ,z.b. lampe, verbietet. es sind ja nun weisgott keine 500 watt baustrahler in jede himmelsrichtung. ich denke vater staat wird den verkauf und aus dem einfachen grund nicht verbieten da er sich damit viel leicht verdientes geld in die taschen stecken kann und sollte das geld nicht reichen dann verbietet er halt n bissl was was grad voll der renner ist und über jede ladentheke geht wie paar heise semmeln. und sollte das geld dann auch nicht mehr reichen dann erhöht vater staat einfach die bußgelder stellt 100 unnötige blitzer, halteverbotsschilder und 30er zonen auf der kleine mann wirds schon bezahlen. ranting.gif
das mag für den einen oder anderen vielleicht etwas zu scharfe kritik von mir sein aber so denke ich nunmal über die derzeitige situation in deutschland. ind ich kann mir auch nicht vorstellen das sich da in näherer zukunft etwas ändern wird denn alle haben nur zu meckern abber sagen will keiner was.
ich hoffe mein statement war euch nicht zu stumpfsinnig.
würde mich trotzdem mal interessieren wie ihr über diese seite der verbote denkt.
vielen dank für die aufmerksamkeit man sieht sich. wavey.gif
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Ernschtl
Beitrag 27.05.2004, 21:16
Beitrag #23


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Ich kann Deiner Argumentation zwar folgen aber es ist nun mal so, dass das Verkaufen eine Sache ist und das Dranbasteln ans Auto eine andere. Beides hat zuerst mal nix miteinander zu tun. Du könntest Dir den ganzen Schnickschnack ja auch in den Partykeller hängen. Vorschrift ist deshalb nur, dass bei entsprechenden Produkten auf die möglicherweise vorschriftswidrige Verwendung hingewiesen werden muss.


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Stefan Süßmann
Beitrag 28.05.2004, 07:17
Beitrag #24


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@ronny

Dieser ganz Schnickschnack wird gekauft, obwohl alle wissen, daß er verboten ist. Niemand wird hier über den Tisch gezogen.

Man könnte sein schwer verdientes Geld ja auch gleich in sinnvollere Sachen investieren. Jeder dürfte für sich bessere Ausgabemöglichkeiten finden.

Ich bekomme auch immer einen Hals, wenn die jungen Kerle mit ihren alten Kisten kommen, haben jeden Euro in überflüssiges Tuning gesteckt und haben dann kein Geld mehr für dringend nötige Reparaturen.


mfg


Stefan
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Gast_Gast_Tobias_*
Beitrag 03.06.2004, 22:46
Beitrag #25





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->Hi

Selbste wenn ich die Dinger an den Türkontakt snschließe, was würde das bringen.
Wenn du die dinger nicht eingtragen bekommst??? Dann kommst du nachts in eine Kontrolle und der Nette Mensch in Grün schöpft überhaupt keinen Verdacht das du was illegales an deiner Karre hast. Dannn musst du aussteigen und die Lichter gehen kann. Toll oder.. Is doch vorn Arsch..
Pers. hab ich LED Röhren drunter. Nur das die nicht besonders hell sind. Da ich sie ans Licht angschlossen habe (an gehen sie wann ich will) werden sie erst bei Licht richtig hell.
Aber der nachteil ist, das du die Lampen also den Leutradius siehst. Nicht wie bei Neon wo eine Fläche komplett ausgeleuchtet wird. Und du kannst verscheidene Programm wie Scanner oder Soundmodus schalten. Das ist schon ganz günstig..

Ich weiß das wird jetzt wieder nerven aber!! Wenn ich das Steuermodul der Röhren beim Fahren nicht bei mir habe, die Dinger als NULL Strom bekommen können die mir die Karre dann trotzdem auf Verdacht stilllegen.
Wenn der die Lampen sieht und ich sage: Tut mir leid ich hab das Kontrollmodul nicht da, und ich dem Zeigen kann, das nix zusätzliches an der Batterie angeschlossen ist... Das wäre doch dann halb so schlimm. Trotzdem ist es verboten ich weiß aber ich will nicht jedesmal alle Kabel rausreißen und die Lampen abschrauben..

Eins noch. Ich meine ich bin noch nie in eine Kontrolle gekommen. Aber!! Wie hoch ist die Chance, das die bei einer Routinemäßigen Kontrollen dir unters Auto schauen???

Gruß Tobias
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Eydti
Beitrag 04.06.2004, 07:29
Beitrag #26


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Kommt auf die männer in Grün. Wenn man den richtigen erwischt, dann ist der Zulassungsstempel schneller vom Nummernschild als man gucken kann. Ich kann nur aus erfahrung sprechen, das bis jetzt mein Kollege keine Probleme hatte. Selbst diese LED-Scheibenwaschanlagendüsen wurden bei ihm nicht bemängelt. diese sind ebenfalls nciht einschaltbar während der Fahrt / wenn die Zündung an ist.


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Sachse
Beitrag 04.06.2004, 15:25
Beitrag #27


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Man sollte das Thema U-Beleuchtung doch endlich abgeschlossen haben. ranting.gif crybaby.gif


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...sing mei Sachse sing....
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Gast_Muckel325_*
Beitrag 17.12.2004, 04:54
Beitrag #28





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nein ! weiter weiter !!

UBB in Blau über Funkfernbedienung ein/aus schaltbar bei Kontrollen noch nie entdeckt !

No Risk No Unterbodenbeleuchtung

Und nun noch zu denen die sagen eine UBB sei unsinnig.
JA genau so wie das hier auf solche art und weise kund zu tun!

P.S. wer bekommt die Marzipantorte?
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Josh
Beitrag 17.12.2004, 08:33
Beitrag #29


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Wenn du bei Polizeibesuch genauso schnell reagierst, wie bei diesem Thread, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis du entdeckt wirst rofl1.gif .
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Gast_Guest_*
Beitrag 18.12.2004, 01:48
Beitrag #30





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laugh2.gif lol wollte doch nur diesen Thread am leben halten ich finde er hat es verdient.
ich bin der Meinung man sollte eine initiative gründen zur Legalisierung der Unterbodenbeleuchtung

lightbulb.gif ach ja fahre schon länger mit UBB als es diesen Thread gibt! thread.gif
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multimedia
Beitrag 18.12.2004, 05:14
Beitrag #31


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Hi,

also gut, halten wir den Thread am Leben. In den USA ist diese Art der Beleuchtung erlaubt und bei Fahzeugen wie dem Ford F350 sogar Serienmäßig verbaut. Hatte selbst so ein Schiff und habe es sogar mit dier Beleuchtung zugelassen bekommen. Übrigens ging die Beleuchteuchtung der Trittbretter und der Heckleiter ganz normal mit dem Licht an. Ich persönlich halte das auch bei solchen Fahrzeugen für sinnvoll, da auf der Autobahn bei schlechten Wetter sofort die Länge des Fahrzeuges zu ersehen ist und zu frühes ausscheren damit verhindert wird.

Gruß Patrick


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Rover400
Beitrag 18.12.2004, 09:37
Beitrag #32


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Das ist doch eigentlich ganz simpel.
Und mit der Suchfunze dürfte das Thema garnicht mehr hier entstehen weil schon bis zum erbrechen Diskutiert.
Unterbodenbeleuchtung ist verboten . Punkt um !
Einstiegsbeleuchtung mit TÜV Segen ist erlaubt ! Gibts von Folia Tec und leuchtet weiß. Will aber keiner der Spasstuner haben weil eben nicht bunt.
Ne UBB Neonröhre kaufen und sagen iss ne Einstiegsbeleuchtung iss einfach nur Unsinn . Was glauben einige warum Folia Tec für die blaue Einstiegsbeluchtung keine ABE bekommt. Weil bunt nun einfach mal nicht mit der STVO bzw. STVZO in Einklang zu bringen ist .
Und so einen Unfug wie warum kann ich es dann kaufen ? HAAALOOOO warum kann ich mir nen Radarwarner kaufen Einbauen und darf es trotzdem nicht ?
Ganz einfach weil der Verkauf halt nicht verboten ist , interessiert doch den Händler nicht ob du dir das Teil in den Keller baust. Nur ans Auto darfst du es nicht bauen , ganz einfach .


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Gruß
Thorsten

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Gast_Ironzwerg_*
Beitrag 18.12.2004, 15:08
Beitrag #33





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Hi,
ich habe jetzt alle Thread mit dem Thema Unterbodenbeleuchtung durch.
Dabei ist mir immer noch nicht klar, wenn man ein E-Prüfzeichen hat, dass man diese dann auch noch eintragen lassen muss, zumal man die Röhren mit dem Türöffner verbunden hat.
Ich habe bei Ebay welche gefunden die haben auch ein E-Prüfzeichen und da steht auch noch, dass man die Teile anbringen darf.
Was ist denn jetzt Sache?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...7940301573&rd=1

Danke schon mal

MfG

Iron
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Rover400
Beitrag 18.12.2004, 15:48
Beitrag #34


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Du solltest lieber fragen WAS? ein E Prüfzeichen hat . Der Röhrenträger kann durchaus eine E-Prüfnummer haben , günstiges Splitterverhalten usw. Aber was ist mit dem Leuchtmittel , am Fahrzeug darfst du nur geprüfte Leuchtmittel verwenden , daher ja die E-Nummer auf deiner H4 bzw. H7 Birne . Wo aber willst du eine Neonröhre mit einer E-Prüfnummer herbekommen ? und schon hast du eine Leuchte angebaut die keine Zulassung hat . Ich kann mir in mein Standlicht auch keine LED reinfummeln und dann behaupten , der Scheinwerfer iss aber e-geprüft daher muss das doch erlaubt sein


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Grüner Feger
Beitrag 18.12.2004, 17:55
Beitrag #35


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Zitat (zpeedy @ 18.11.2003, 11:54)
das ist eben was mich bisschen iritiert...

ich habe z.b die phaeton spiegel genau untersucht und finde nirgends eine genehmigung, auch die leuchten vom mercedes sl haben keine seperate genehmigung.

die lampen die ich habe besitzen auch nur ne e prüfnummer und sind eben laut verpackung und beschreibung als austiegsbeleuchtung vorgesehen.

sind im übrigen neonröhren die ca 40 cm lang sind. ich wüsste nicht wieso ich nur zwei anbauen solte, darf... wink.gif

Diese Teile sind an den Fahrzeugen auch schon ab Werk dran, d.h. diese wurden bei der Abnahme des Fahrzeuges von vorneherein zugelassen, daher brauchen die auch keine Extra-Papiere hierfür.

Wäre ja noch was, wenn ich mir ein neues Auto kaufe und dann noch irgendwelche zusätzliche Papiere mitschleifen müsste. laugh2.gif
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Gast_Muckel325_*
Beitrag 20.12.2004, 00:45
Beitrag #36





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So ich noch ma hab noch was zu sagen und zwar wird ja immer gefragt ob man die UBB im stand an machen darf oder nicht so jetzt ma ne antwort die uns hoffentlich weiter bringt!
es kommt nämlich nicht unbedingt darauf an ob das Auto steht oder nicht. Sondern WO! think.gif
Wenn es auf der Straße geparkt ist dann ist es genauso verboten wie beim fahren,
doch wenn sich das Fahrzeug nicht im bereich der stvzo befindet Z.B auf einem Parkplatz vom Aldi oder auf dem Gelände einer Tankstelle u.s.w dann ist es quasi erlaub zumindest solange wie du dich dort aufhältst. whistling.gif
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multimedia
Beitrag 20.12.2004, 05:24
Beitrag #37


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Hi Muckel325,

da liegst Du nur bedingt richtig! Es wird ja auch meistens die bauliche Änderung der Fahrzeuges zur Anzeige gebracht und die liegt vor, ob Du die Neons an hast oder aus. Auf einem Privatgrundstück hat es die Ploizei nur schwerer einzugreifen. Aber Fakt ist, sind die Dinger anmontiert erlischt die Betriebserlaubnis. Du darst dann nur noch auf Privatgrundstücken fahren!
Ich bin absolut kein Gegegner der Neons! Sehen auch geil aus, aber ist nicht erlaubt. Hatte bei meinem letzten Auto auch solche Dinger drunter, als ich das Auto vom Händler!! mit neuem TÜV!! gekauft hatte. Aber ging auch nur zwei Wochen gut, danach bin ich von der police.gif angehalten worden und die Dinger mußten ab. Ich bin noch mal gut davongekommen, da ich glaubhaft machen konnte, das ich das Fahrzeug so gekauft hatte. Der Händler hatte das bestätigt. Wahrscheinlich hatte das Konsequenzen für den TÜV-Prüfer, was mir aber egal sein kann.

Gruß Patrick


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Weise ist der, der weiß, wo geschrieben steht, was er nicht weiß! (Albert Einstein)
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Gast_Muckel325_*
Beitrag 24.12.2004, 00:00
Beitrag #38





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Hi

Da hab ich auch ne Lösung parat man könnte doch die rören mit Clips und Stecker versehen so das man die rören schell entfernen kann wenn die G. police.gif wirklich ma kommen solten, und sagen wenn ich das Gelände verlasse (mit rören) bekomme ich ne anzeige. dann werden sie abgeclipst und in Kofferraum geschmissen und gut is dann sind nur noch die Kabel da und die sind ja nicht verboten oder ?

frohe weihnachten !!! hypocrite.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2024 - 21:32