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> Unterbodenbeleuchtung, Das Spaßmonster bleibt!
Tortenjan
Beitrag 19.09.2003, 08:39
Beitrag #1


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Zu: Unterbodenbeleuchtung

angehängt von Ingo [Kontakt]
am 18.09.03 17:26

Hi, nachdem ich diesen Thread gelesen habe, möchte ich auch noch meine Erfahrung zum Thema kund tun. Ich fahre seit gut zwei Jahren einen Volvo 440, ein schönes Auto! Sein Nachfolger ein 960 steht auf dem Hof, was liegt also nahe am 440 ein wenig zu Basteln? Auf einem Treffen in Stuttgart hab ich einen Lowrider-Fahrer getroffen. Dieses Auto hatte so eben erwähntes Lowride-system und auch den Stein des Anstoßes, eine Unterbodenbeleuchtung. Ich hab dann mal nachgefragt (das Auto hatte eine TüV-Plakette) wie das funktioniert mit dem Eintragen. Also das Lowridesystem kam mir spanisch vor (...) aber die UBB war TATSÄCHLICH im Fahrzeugschein eingetragen und zwar als "Arbeitsbeleuchtung". Technische Vorraussetzung für die Betriebserlaubnis der "Arbeitsbeleuchtung ist wohl ein Trennrelais, dass den Betrieb nur bei abgeschalteter Zündung ermöglicht. Gleich Am Nächsten Tag bin ich zum TüV "Dein Tuning Partner Nr.1" und hab mich da mal erkundigt. Also "bei offenen Türen" oder "bei abgeschalteter Zündung" und diese ganzen Stammtischweisheiten sind nur teilweise richtig oder stammen aus (willentlichem oder nicht sei mal dahingestellt) aneinander vorbei-reden. Wenn ich von Unterbodenbeleuchtung spreche, dann meine ich 2x90 und 2x130er Röhren in Farbe unterm Auto. Der TüV-Beamte spricht von Unterbodenbeleuchtung und meint "Ausstiegsbeleuchtung und für die gilt, sie darf nicht über den Fahrzeugumris hinausragen, nur bei geöffneten Türen ansprechen nicht heller als 8W sein und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Fast and Furious UBB ist ganz sicher verboten, so sicher wie das Amen in der Kirche. Mit der Anbringung erlischt die Betriebserlaubnis des KfZ. Lt Kraftfahrt Bundesamt (BKat-Nr.178) "Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt." Bekommt man dafür 3 Punkte (Kategorie A Verstoß) es kostet 50 Euro und es gibt kein Fahrverbot. Typischerweise gibt es gleich noch einen "Wiedervorführungstermin" beim TüV und unangenehmerweise die sofortige Stillegung des KfZ durch die Polizei D.h. Man muss es sofort aus dem Geltungsbereich der StVZO/StVO auf eigene Kosten entfernen -sprich abschleppen lassen. So das ist nur der Regelsatz, d.h. wenn man in eine Kontrolle gerät und die Beleuchtung entdeckt wird. Wird man aber WEGEN der Beleuchtung angehalten, dann kommen noch weitere Verstöße (je nach Tatbestand und Polizist)hinzu wie "in Kaufnahme von..." Personen / Sach- Schäden, Unfallprovokation, etc. So das sind so meine Erfahrungen, nach dem ich mich umfassend informiert habe. Meine Unterbodenbeleuchtung kommt nächste Woche mit der Post. Ich freu mich schon riesig! ;-)

Website: http://www.ingos-garage.de.vu


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Motzgott_*
Beitrag 23.09.2003, 16:34
Beitrag #2





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Ich versteh auch nicht so ganz den Sinn einer Unterbodenbeleuchtung......
Dem Typ, den man damit überfahren hat, ist es wohl auch wurscht, ob die Karre verrostet is oder nicht........ laugh.gif laugh.gif
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Gast_Markus_*
Beitrag 23.09.2003, 16:38
Beitrag #3





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Zitat
Typischerweise gibt es gleich noch einen "Wiedervorführungstermin" beim TüV und unangenehmerweise die sofortige Stillegung des KfZ durch die Polizei


Jooo, GottseiDank gibts ja noch die Mittel der Verhältnissmäßigkeit wobei der Zwote Punkt ja weit drüber liegt... unsure.gif

Eine Wiedervorführung innerhalb von 7 Tagen reicht doch genüge aus und macht dem ganzen Staatsapparat und dem Übeltäter deutlich weniger Arbeit, bei fast wohl dem gleichen Lerneffekt...

Ich glaube nicht, dass ein Fussball-Schiedsrichter beim Trikot-Zupfen gleich die rote Karte zückt... ohmy.gif
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zpeedy
Beitrag 19.10.2003, 19:14
Beitrag #4


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ich habe einen tüv oprüfbericht das meine unterbodenbeleuchtung in ordnung ist.

ich scanne diese die nächsten tage mal ein.

sinngemäß 4 neonröhren unter der m fahrzeug, funktion nur beim öffnungs vorgang der türen.


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diomega
Beitrag 10.11.2003, 11:47
Beitrag #5


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Endlich wink.gif : "Unterbodenbeleuchtung" jetzt auch für's Fahrrad:





Gruß,
diomega


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Gast_Baster_*
Beitrag 07.12.2003, 22:18
Beitrag #6





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erkläre mal wie du TÜV bekommen hast und wie teuer der einbau und so weiter wahr
möchte auch gern eine Beleuchtung unterm Auto

Gruß baster
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zpeedy
Beitrag 08.12.2003, 12:59
Beitrag #7


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also es gibt keine vorschrift wie stark eine ein und austiegsbeleuchtun leuchten darf, es ist auch nicht festegahlten in welcher farbe. das sind alles mutmaßungen von tüv prüfern. den tipp es als arbeitsbeleuchtung zu titulieren habe ich von einem anderen tüv prüfer, da dies aber nur ärger bei polizeikontrollen gibt habe ich es nicht als solche deklariert.

ich hatte einen mängelschein wegen der beleuchtung bekommen. danach habe ich das vom tüv abnehmen lassen. den mängelschein habe ich bei der örtlichen polizeidienstelle abstempeln lassen und die haben sich das sogar angeschaut und darüber gelächelt.

ich habe von maitec zwei neonröhren mit e prüfnummer in der anleitung steht das man diese als austiegsbeleuchtung verwenden darf und wie man es montieren muss. wieviel watt die teile habe keine ahung, aber leuchten in blau und sind in den seitenschwellern angebracht.

schaut euch mal den sl von brabus an der hat auch so ne beleuchtung im schweller, mit zulassung!

also meine geht nur wenn die türen offen sind und wird über den türkontakt geschaltet. abgenommen in einer tüv prüfstelle beim tüv süd.


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Gast_Guest_*
Beitrag 08.12.2003, 18:10
Beitrag #8





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Die Brabuslösung kannst du eigentlich vergessen. Das sind nämlich zwei weiße sehr kleine Ausstiegsleuchten, die nicht sehr hell sind.

Und es als Ausstiegsbeleuchtung zu deklarieren ist auch sehr schwierig, da diese normalerweise nur bei Fahrzeugen anerkannt wird, bei denen es eine vom Werk her montierte Belechtung an dieser Stelle auch gibt.

Zudem ist die Wahl der farbe auch sehr problematisch, da blau zum Beispiel den Einsatzfahrzeugen der Polizei, Krankenwagen und der Feuerwehr bevorhalten sind.

Nun noch eine Frage, kann durch das Anbauen einer Unterbodenbeleuchtung die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn sie augeschaltet ist, da ja eine lichttechnische Änderung am Fahrzeug nicht zu den "schwerwiegenden Mängelen" des STZVO gelten....hm???
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.12.2003, 10:19
Beitrag #9





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Hi Leute,
Mich hat jemand auf ne Idee gebracht, die mir gar nicht so abwägig erscheint.
Was wäre denn wenn ich anstatt Neonröhren diese neuen Superhellen LEDs drunter baue. Die sieht man doch bei ner Polizeikontrolle überhauptnicht, oder ???

Und wie läuft das nun mit der Zulassung ???
Was wäre wenn ich denen Sage, das ich das nur auf Privatgrundstück einschalte ???
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Gast_Ein kopfschüttelnder Corvette-Fa_*
Beitrag 07.01.2004, 19:29
Beitrag #10





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...was für Probleme manche Fahrzeugführer haben...

Eine Unterbodenbeleuchtung sieht genauso assi aus wie eine Doppellafette über dem Schiebedach oder eine Lichtorgel mit Nebelmaschine im Innenraum. Wenn alle Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer solche möglicherweise in den Vereinigten Staaten erlaubten Ideen cool finden (und diese Ideen auch noch noch zugelassen werden würden), dann erleben wir bald auf Deutschlands Straßen sozusagen die Verfilmung von Mad Max 4.

Eine Unterbodenbeleuchtung ist für andere Verkehrsteilnehmer irreführend und es sieht zudem voll assi aus, und der praktische Nutzen ist äußerst fragwürdig!

Oder möchten diejenigen, die eine Unterbodenbeleuchtung einbauen, auf diese Weise ihren möglicherweise wenig auffälligen Autos Geltung verschaffen? ... ich weiß es nicht.
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Peter Lustig
Beitrag 07.01.2004, 19:51
Beitrag #11


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Zitat
Die sieht man doch bei ner Polizeikontrolle überhauptnicht, oder ???

Ob man die Dinger sieht oder nicht, ist nebensächlich. Sie sind einfach nicht zulässig. Punktum!

Wer meint, das Risiko eingehen zu können oder zu wollen, soll es tun. Dann braucht er sich aber über die möglichen Konsequenzen auch nicht zu beschweren.
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Gast_OMG!!_*
Beitrag 14.01.2004, 01:30
Beitrag #12





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"Eine Unterbodenbeleuchtung sieht genauso assi aus wie eine Doppellafette über dem Schiebedach oder eine Lichtorgel mit Nebelmaschine im Innenraum. Wenn alle Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer solche möglicherweise in den Vereinigten Staaten erlaubten Ideen cool finden (und diese Ideen auch noch noch zugelassen werden würden), dann erleben wir bald auf Deutschlands Straßen sozusagen die Verfilmung von Mad Max 4.

Eine Unterbodenbeleuchtung ist für andere Verkehrsteilnehmer irreführend und es sieht zudem voll assi aus, und der praktische Nutzen ist äußerst fragwürdig!"


Wie ich solche Leute hasse!!! Und ein Italo Sportwagen ist besser??? 500 und mehr PS?? Wozu? Wenn man es so eilig hat sollte man sich an die Lufthansa wenden!!

Brauch man Alufelgen? Nein!
Brauchen wir verschiedene Farben? Nein!
Wo ist der Nutzen? Gibt es nicht!

Aber es gibt glücklicherweise verschiedene Geschmäcker, weil wenn wir alle Corvette fahren würden wäre es doch langweilig und manche finden es interessant sich z.B. einen alten Polo zu kaufen und dort vorne und hinten einen Motor einzubauen die es auf 600PS bringen.....der lässt jede Corvette stehen!!! Wozu?? Vielleicht einfach nur um dann das Kinn von all den Porsche, Ferrari oder Corvette fahrern zu sehen die meinen ihr Auto macht Sinn und ist das einzig wahre non plus ultra! Diesen Polo gibt es übrigens, hat zwar keine Strassenzulassung , aber das sollte den Besitzer ja nicht davon abhalten ihn auf der Strasse zu fahren!
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Matte
Beitrag 14.01.2004, 01:40
Beitrag #13


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@OMG!!

Wo du gerade von Nutzen und Sinn sprichst...

... wo ist das in deinem Posting? unsure.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Tigra_Michael_*
Beitrag 17.01.2004, 20:52
Beitrag #14





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also ich bin kurz davor mir eine Unterbodenbeleuchtung zu kaufen... nur bei der Frabe bin ich mir noch unsicher... Entweder Blau, Schwarzlich, UV oder Gelb...

Unterbodenbeleuchtung ist der absolute Renner auf jedem Tuningtreffen, Party usw.

Demnächst bekommt mein Auto noch Innenbeleuchtung ( UV Licht )...
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lideloh
Beitrag 17.01.2004, 21:04
Beitrag #15


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wie waere es denn mit einer kolbenbeleuchtung?


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wer spaeter bremst ist laenger tot (Lideloh, 2004)
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Gast_Pimpo_*
Beitrag 18.01.2004, 18:42
Beitrag #16





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Also meines Wissens war das ein Opel Corsa A mit den 2 Motoren und den 600 PS aber egal... Ich finde der Corvette-fahrer übertreibt maßlos... Ich kaufe mir auch auf jeden Fall ne Unterbodenbeleuchtung... egal, was die anderen sagen!! Außerdem ist mir aufgefallen, wenn Hersteller, wie Mercedes z.b. eine elektrische Kofferraumöffnung ab Werk verbauen oder Nebelscheinwerfer, die bei betätigung der Funkfernbedienung angehen (weil man ja sonst vergessen könnte, wo man sein Auto abgestellt hat) wir das als "Notwendig und luxuriös" beschrieben und allen gerne präsentiert... wenn man seiner Kreativität aber freien Lauf lassen will und sein Auto dementsprechend nachrüsten will, gilt man gleich als "Oberproll oder Asozial"... Finde ich absolut nicht in Ordnung mad.gif
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Josh
Beitrag 19.01.2004, 10:02
Beitrag #17


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{Vorsicht Ironie}

Geil, UV Innenraum-Beleuchtung. Da brauchst du ja gar kein Geld mehr in teuren Urlaub zu stecken. Fahr einfach in der Badehose 3 Stunden Auto und du bist schön krebsrot wie auf nem echten Malle-Urlaub. Nebenbei könntest du noch schön deine Netzhaut zerstören durch Dauerbelichtung im UV-Bereich und wunderbare Unfälle bauen weil du blind bist. Prima Idee...

{Ironie aus}
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zpeedy
Beitrag 20.01.2004, 10:54
Beitrag #18


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es geht wohl um so genanntes schwarzlicht.

ich bin jetzt soweit das ich mir wohl ne austiegsbeleuchtung in form von 2 rühren mit weißen led anbauene werden. röhren haben ein e prüfzeichen.

und bissl show ist es auch...


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Gast_mr_streichholz_*
Beitrag 28.01.2004, 20:45
Beitrag #19





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jo. will mir meinenalten passat aufmotzen. bin grad führerscheinanfänger. und wollt mal fragen, wo man sone unterbodenbeleuchtung herbekommt.
hab ausserdem gehört, dass die beleuchtung nen plastikschutz benötigt, damit kein kies oder sowas sie beschadigt, oder bei nem unfall was absplittert. aber zurück zur frage. also wie gesagt, will ich nen uralten passat n bissl optisch aufmotzen, und da wär ne unterbodenbeleuchtung perfekt. deshalb wollt ich fragen, wo man solche neonröhren herbekommt, wie man die , oder wer die einbaut, und wieviel der ganze spass mit einbau ca. kosten würde. ich hab an 2 röhren gedacht...
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Matte
Beitrag 28.01.2004, 21:47
Beitrag #20


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Diese Beleuchtungen sind nicht zulässig!


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Gast_THWler86_*
Beitrag 28.01.2004, 23:22
Beitrag #21





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Hallo,
bin jetzt ganz neu hier, un hab jetzt mal alles zum Thema Unterbodenbeleuchtung durchgelesen, un habe doch schon einige Zeit damit verbracht. Also ich finde so eine Unterbodenbeleuchtung echt klasse. biggrin.gif
Was ich jedoch nicht verstehe ist, wenn ich z.B. durch Mannheim oder eine andere größere Stadt fahre, fallen mir immer die Reklametafeln mit Bildschirm auf, vor allem in der Nacht können die doch schon ganzschön ablenken, deshalb verstehe ich nicht, warum dass man so eine Unterbodenbeleuchtung nicht im stand auf einem Parkplatz anhaben soll, oder während der Fahrt!!! Es gibt so viele sachen was ablenken kann, während der Fahr. Also ürgendwann muss man mit Scheuklappen fahren. Naja, un die cop.gif Rennleitung cop.gif haben meistens ihre eigenen Gesetze, der eine sieht´s so der andere so.
Aber wir sind eben in Deutschland. ranting.gif

MFG
THWler86
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Matte
Beitrag 29.01.2004, 03:08
Beitrag #22


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Zitat (THWler86 @ 28.01.2004, 23:22)
Aber wir sind eben in Deutschland. ranting.gif

Eben, deshalb auch nicht zulässig.


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Gast_ELise_*
Beitrag 31.01.2004, 22:54
Beitrag #23





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biggrin.gif hi, hab ne unterbodenbeleuchtung unterm bett, weil ich erst 15bin und noch kein auto hab -
bei fragen an peerschulz.de.vu@web.de mailen ,
viel spaß noch allen bastlern!
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Peter Lustig
Beitrag 31.01.2004, 23:10
Beitrag #24


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Nach den geplanten Änderungen im Straßenverkehrsrecht, die voraussichtlich in nächster Zeit in Kraft treten werden, ist vorgesehen, den Verwarnungsgeldbetrag für eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug von derzeit 5 auf künftig 20 € anzuheben. Es lohnt sich also weniger denn je. huh.gif
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Eydti
Beitrag 31.01.2004, 23:37
Beitrag #25


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Zu dem Corsam mit den zwei motoren, der hat ne straßenzulassung!!!

Ist in England zugelassen und fährt hier auf unseren Straßen rum. Nur mal so am rande.

DIe Unterbodenbeleuchtung ist auch für mich eine spinnerrei. Ok es sieht vielleicht nicht schlecht aus aber man darf sie nur auf Parkplätzen anknipsen und auch nur wenn man steht (motor aus und schlüssel vom Zündschloss) sonst hat man die Anzeige schneller im Nacken als einem lieb ist.


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Gast_Guest_*
Beitrag 02.02.2004, 23:37
Beitrag #26





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Hi,
hab zwar keine Unterbodenbeleuchtung, aber 2 kleine blaue Neonröhren zur Motorbeleuchtung an meinem Moped.Sieht goil aus und allen gefällts ( außer den grünen).

Frage:
Wie sieht es eigentlich mit Innenbeleuchtungen aus ?
Darf ich im Auto innen blaues Licht z.B. als kartenleseleuchte verwenden ???


A.C.A.B.

Paule
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Matte
Beitrag 02.02.2004, 23:40
Beitrag #27


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Zitat (Guest @ 02.02.2004, 23:37)
Hi,
hab zwar keine Unterbodenbeleuchtung, aber 2 kleine blaue Neonröhren zur Motorbeleuchtung an meinem Moped.Sieht goil aus und allen gefällts ( außer den grünen).

Frage:
Wie sieht es eigentlich mit Innenbeleuchtungen aus ?
Darf ich im Auto innen blaues Licht z.B. als kartenleseleuchte verwenden ???


A.C.A.B.

Paule

Solang es nicht nach außen strahlt, ja.


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Gast_QuijO_*
Beitrag 04.02.2004, 13:01
Beitrag #28





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man,bin ich froh Verwandte in Belgien zu haben...habe mein Auto einfach dort angemeldet (über meinen Cousin),UBB drunter und die grünen können mir gar nix biggrin.gif
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Jack Daniels
Beitrag 04.02.2004, 21:48
Beitrag #29


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think.gif Gibts da nichts mit Steuerhinterziehung wenn jemand,der ständig in Deutschland lebt, dauerhaft mit einem im Ausland angemeldeten Auto rumfährt?
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Gast_Lonestar_*
Beitrag 04.02.2004, 22:01
Beitrag #30





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hä? Muss dein Wagen dann nicht dem in Deutschland geltenden Gesetz entsprechen?
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Gast_Coopa_*
Beitrag 05.02.2004, 20:10
Beitrag #31





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Zitat (QuijO @ 04.02.2004, 13:01)
man,bin ich froh Verwandte in Belgien zu haben...habe mein Auto einfach dort angemeldet (über meinen Cousin),UBB drunter und die grünen können mir gar nix biggrin.gif

§1 IntKFzVO: Internationale und ausländische Zulassungsscheine

(1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger

Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1234) oder

ausländischer Zulassungsschein

ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Der ausländische Zulassungsschein muß mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl. 1977 II S. 809) erforderlichen Angaben enthalten.

Entsprechender Umkehrschluß bedeutet also. Hat das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort im Inland ist es also auch zulassungspflichtig. Wenn Du also mit diesem Fahrzeug in Deutschland fährst, begehst Du mindestens einen Zulassungsverstoß gem § 18 I, 69a StVZO. Kostet glaube ich 50€ und 3 Punkte. Hinzu kommen noch das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung bzw. das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Deine Unterbodenbeleuchtung sind dagegen nur Peanuts. Sie dient lediglich dazu auf Dich aufmerksam zu machen und so eine Kontrolle durch die police.gif geradezu herbeizuschreien.
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Gast_Guest_*
Beitrag 06.02.2004, 09:55
Beitrag #32





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durch die ubb hast du auch noch ein erlischen der be, auch 50 euro und 3 punkte.
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Gast_Lonestar_*
Beitrag 06.02.2004, 17:42
Beitrag #33





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Hätte mich auch schwer gewundert wenn man mit sowas durchkommt O_o
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Gast_Metzel_*
Beitrag 09.02.2004, 18:17
Beitrag #34





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Also jetzt mal klartext... darf man die ubb noch nicht einmal unterm auto haben wenn sie aus ist ? und was ist mit Show-Cars ? Die haben alle ubb und fahren zu einem treffen ...

Also ich interresiere mich jetzt nur um die GENAUE rechtslage !!!!!

Wie ist es geregelt ?

Einbau Ja ? Benutzung Nein ? oder wie ?
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Eydti
Beitrag 09.02.2004, 20:17
Beitrag #35


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Drunterbauen darf man sie, sie dürfen aber nicht einschaltbarsein während der fahrt bzw. wenn der motor läuft


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Gast_Metzel_*
Beitrag 09.02.2004, 21:14
Beitrag #36





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Also, wenn ich sie drunterbaue und ich einen schalter nach innen lege darf ich sie nicht haben, und wenn ich einen zweiten schalter dazwischen setze ? Wie kann ich sie einbauen und dran haben wenn ich sie von innen herraus einschalten möchte... auch während der fahrt...

kann mir einer sagen wie man sowas bewerkstelligen soll.... ich brauche hilfe, wie baue ich die ubb ein und wie mach ich das am besten mit den schaltern ?

Ich möchte schließlich auch während der fahrt die ubb dazu schalten...
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Matte
Beitrag 09.02.2004, 21:55
Beitrag #37


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@Metzel

Bitte hier klicken.


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Eydti
Beitrag 09.02.2004, 23:42
Beitrag #38


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ich würde einen elektrischen schalter einbauen (Relais). Einfach ein Öffner-Relais in den Stompfad einbauen, so, das wenn die zündung aktiviert wird sich die Belleuchtung selbsständig abschaltet. und dazu noch einen normalschalter da du ja nicht immer die belleuchtung anhaben willst wenn du den wagen ausstellst. Hier die Schaltung Schaltung unter Schaltung.JPG


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Matte
Beitrag 10.02.2004, 01:21
Beitrag #39


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@Eydti

Link nicht gelesen?


Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


P.S.: In deiner Zeichnung fehlt eh die Sicherung. wink.gif


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Eydti
Beitrag 10.02.2004, 06:50
Beitrag #40


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Ich sage doch ein Lob auf den Essener TÜV. Die Leute bei mir aus dem Club hatten keine Probs, solange die UB nicht einschaltbar ist, wenn der motor läuft. Und mit dieser Schaltung ist sie es definitiv nicht.
Sicherung was ist das???? Brauchman soetwas??? ich inde es doch gut, wenn es so richtig rumst weil die Batteri hoch geht. Daher lege ich ja auch kein 0,75 oder 1,5 mm² Kabel dort hin, nein direkt 16mm² damit der strom so richtig rasen kann! Für den ist es dann wie ne schöne Autobahn die gut ausgebaut ist und nicht so nen engen feldweg. biggrin.gif


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Gast_112_*
Beitrag 10.02.2004, 12:22
Beitrag #41





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Zitat (Eydti @ 10.02.2004, 06:50)
Ich sage doch ein Lob auf den Essener TÜV. Die Leute bei mir aus dem Club hatten keine Probs, solange die UB nicht einschaltbar ist, wenn der motor läuft. Und mit dieser Schaltung ist sie es definitiv nicht.
Sicherung was ist das???? Brauchman soetwas??? ich inde es doch gut, wenn es so richtig rumst weil die Batteri hoch geht. Daher lege ich ja auch kein 0,75 oder 1,5 mm² Kabel dort hin, nein direkt 16mm² damit der strom so richtig rasen kann! Für den ist es dann wie ne schöne Autobahn die gut ausgebaut ist und nicht so nen engen feldweg. biggrin.gif

Ohne Sicherung... Prima!

Da kannst Du dann drauf hoffen, das Du be nem Kurzschluß noch zu einer kostenlosen Ganzfahrzeugbeleuchtung kommst... =Karre abgebrannt...

Würde micht echt freuen.....
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Gast_C]-[aOs_*
Beitrag 14.03.2004, 11:23
Beitrag #42





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Moin.
Also ich hab auch ne Unterbodenbeleuchtung unter meinem Peugeot 205.
Hab die nur an wenn ich stehe und weit und breit keine grünen zu sehen sind oder während der fahrt wenn kein auto vor oder hinter mir ist (was auf dem lande üblich ist *g*)
Nur ich frage mich wieso das verboten ist, ich meine klar andere auto fahrer werden abgelenkt weil das was neues ist. Aber mal ehrlich würdet ihr nicht hinterher gucken wenn eine hammer getunte karre mit richtig dumpfen sound an euch vorbeibrettert? Das lenkt genauso ab wie eine Unterbodenbeleuchtung, nur das das Tunen nicht verboten ist.
Also ich meine wenn man sie richtig anbringt blendet sie nicht und man sieht unter dem auto nur etwas blaues oder anderes licht reflektieren.
Desshalb sollten sich die deutschen gesetzgeber mal an den kopf fassen welche gesetze sie durchbringen.
Die angesprochenen Reklametafeln in der Stadt blenden außerdem mehr als eine UBB und trotzdem dürfen die dort aufgestellt werden! Noch dazu leuchten sie in allen möglichen Farben. Leuchtschriften lenken ja noch mehr ab, aber: Die sind erlaubt. Sei es nur ein Thermometer welches am straßenrand steht... oh wie warm ist es denn... und wenn man sich wieder auf die straße konzentriert ist man mal eben 50 m weiter. Was wenn da ein Kind vors auto läuft?
Also ich finde den ganzen rummel um eine UBB völlig scheiße.

So long

C]-[aOs
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Jack Daniels
Beitrag 15.03.2004, 00:16
Beitrag #43


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[COLOR=blue]Hab die nur an wenn ich stehe und weit und breit keine grünen zu sehen sind oder während der fahrt wenn kein auto vor oder hinter mir ist (was auf dem lande üblich ist *g*)
Warum hast du sie dann an wenn sie keiner sieht?

[COLOR=blue]Aber mal ehrlich würdet ihr nicht hinterher gucken wenn eine hammer getunte karre mit richtig dumpfen sound an euch vorbeibrettert?

Nö,die nerven meistens nur weil sie nur in begrenzten Abschnitten schnell sind und ansonsten wegen jedem Kisel eine Vollbremsung machen.
whistling.gif Aber der Blick der Fahrer ist göttlich wenn sie von einem serienmässigen Pampersbomber versägt werden und dann nicht mehr hinterherkommen.
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Gast_C]-[aOs_*
Beitrag 15.03.2004, 10:58
Beitrag #44





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Jo das ist herrlich. meine Karre hat zwar nur 60 PS aber für die meisten Corsas reicht's. Vor allem wenn die auch noch optisch super aussehen und dann von nem 92er Peugeot 205 platt gemacht werden, das ist göttlich smile.gif
Naja aber zum thema unterbodenbeleuchtung find ich die gesetze schon sehr krass weil so viel lenkt das auch nicht ab oder?

Und ich hab sie während der Fahrt an damit es keiner sieht genau smile.gif
Nee aber mir ist das zu riskant weil man die grün weiße rennleitung im dunkeln nicht erkennt. und bevor die mich dann anhalten mach ich die lieber aus... außerdem sehen es genug fußgänger und fahrrad fahrer *g*
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Gast_Djneon_*
Beitrag 15.03.2004, 21:24
Beitrag #45





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Hi Leute!
In diesem Forum gibt es einige Personen die meinen das eine UBB unzulässig ist, was ist aber mit den Angaben von TÜV-Prüfern!? Solange der Motor aus ist darf das Auto, um ein krasses Beispiel zu nennen, auch ohne KAT dastehen! Das ist Tatsache, solange der Motor aus ist darf man auch im Auto telefoniern!
Ich selbst habe seit drei Wochen meine UBB, leider noch verpackt, da es das Wetter noch nicht erlaubte! Die installation lass ich mir natürlich von Profis durchführen! Bevor ich mir die neuen LED-Röhren (2x120 und 2x 90, 7 Farbig mit 16 Funktionen) bestellt hatte hab ich meine Eltern darauf angesprochen was die dazu sagen, die finden es toll, vor allem mein Vater fands super. Heutzutage ist es nichts Ungewöhliches wenn man ein optisch und anderweitig verändertes Fahrzeug hatt. Hier in meiner Stadt fahren jede menge getunte Autos und einige mit UBB, einen den ich persöhnlich kenne hat eine rote UBB schaltet diese aber nur ein wenn der Motor aus ist! Zu der Geschichte mit dem Relais und der Sicherung, Leitungsquerschnitt nicht zu vergessen, sind wichtige Punkte, zumahl das Relais ein versehentliches (Unzulassiges ;-)) eingeschaltetbleiben der UBB verhindert, die Sicherung verhindert wie schon genant das bei einem Kurzschluss Kabelbrand entsteht und zuguterletzt der Querschnitt sollte groß sein damit der Strom schön zur UBB fliesen und diese erleuchten kann.

War zwar viel was ich hier getippt habe aber ich glaub ich sprech da einigen aus der Seele!!!
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Matte
Beitrag 15.03.2004, 22:22
Beitrag #46


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@Djneon
Zitat
In diesem Forum gibt es einige Personen die meinen das eine UBB unzulässig ist, was ist aber mit den Angaben von TÜV-Prüfern!?

Die sagen: Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Nachlesen kannst du das hier.

Zitat
Solange der Motor aus ist darf das Auto, um ein krasses Beispiel zu nennen, auch ohne KAT dastehen!

Nein, darf es nicht, da es jederzeit in Betrieb gesetzt werden kann. Die BE besteht ja auch bei einem parkenden Auto oder glaubst du die Kennzeichen sind unwirksam, sobald du anhälts?

Zitat
Das ist Tatsache, solange der Motor aus ist darf man auch im Auto telefoniern!

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Zitat
vor allem mein Vater fands super

Das macht die Sache auch nicht legal.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_DJneon_*
Beitrag 16.03.2004, 18:23
Beitrag #47





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Matte es geht nicht darum das du jedem einzelnen einbläust das es verboten ist, es geht darum das einige Leute einfach nur eine freundliche Antwort b.z.w. ein nettes Kommentar suchen.

gruß by DJneon
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Gast_Djneon_*
Beitrag 16.03.2004, 18:35
Beitrag #48





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Du zitierst mich in dem Punkt mit dem KAT, du solltest dir diesen Satz nochmal durchlesen! Da steht das ich ein "krasses" Beispiel nenne, das ist eine Übertreibung das muss nicht stimmen!

Und du meinst das wenn es mein Vater es gut findet ich es für legal halte?!
Es ist "nur" eine Meinung und es ist üblich in einem Forum eine Meinung zu vertreten und nicht anderen zunahe zu tretten!!!
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Gast_Nervensäge_*
Beitrag 16.03.2004, 18:51
Beitrag #49





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Selbst auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen.
Das Geld solltest du besser in ein wenig Bildung investieren da der Satzbau und die Rechtschreibung doch sehr zu wünschen übrig lassen.
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Matte
Beitrag 16.03.2004, 18:56
Beitrag #50


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@DJneon

Hast du dir alle Beiträge zum Thema UBB durchgelesen? Nein? Ich schon, und so langsam ist man es dann leid, immer wieder die selbe Antwort zu geben, weil einige es einfach nicht begreifen wollen.

Einbläuen will ich es niemandem. Ich gehe nur eine Anwort auf eine Frage. Wenn jemandem dann die Antwort nicht passt, weil es nicht die von ihm erhoffte ist, so kann ich damit leben.

Wer eine UBB haben will, soll sie doch drunter schrauben. Mich stört es nicht.
Nur sollte man sich dann nicht über die Folgen beschweren.

Zitat
Es ist "nur" eine Meinung und es ist üblich in einem Forum eine Meinung zu vertreten und nicht anderen zunahe zu tretten!!!

Deine Meinung kannst du gerne vertreten, denn das ist ausdrücklich willkommen. Man sollte sich dann nur nicht über entsprechende Reaktionen beschweren.


Toi, toi talk! wavey.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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