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Gast_Transporte_* |
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Beitrag
#1
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ich hätte ein paar Fragen, eventuell könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich biete Fahrzeugtransporte (gegen Entgelt) an, zudem Fahrzeuge die ich selbst für mein Geschäft kaufe. Die EU-Lizenz wird aktuell beantragt, sowie die IHK Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr. Meine Frage: Habe erfahren, dass ich nun bis zur Lizenz theoretisch kein Transporte mehr anbieten kann, ansonsten stehen hohe Geldstrafen an (2500-3000€) ist dass so richtig ? Darf ich theoretisch, meine Fahrzeug die ich kaufe auch nicht transportieren ? Vielen Dank im Voraus Gruß |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Was für ein zGg hat denn Dein Transportfahrzeug? Setzt Du auch einen Anhänger ein? Werkverkehr ist anmeldepflichtig. Das sollte aber auch in Deinem Lehrbuch stehen. |
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Gast_Transporte_* |
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Beitrag
#3
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Danke für schnelle Antwort.
Das Fahrzeug hat eine zGg von 3280 Kg. Der Anhänger hat eine Nutzlast von 2680 Kg, Leergewicht beträgt 750 Kg. Das weiß ich 👍🏼 |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Tja, dann ist es ganz einfach:
Mit Anhänger fällst Du als Fahrer unter alle Anforderungen des BKrFQG und musst auch bei Anhängerbetrieb Dein Kontrollgerät (vulgo: Fahrtenschreiber) benutzen. Mit Anhänger gilt das GüKG für Dich. Hast Du den Anhänger dran und bist für die Fahrertätigkeit nicht nach dem BKrFQG qualifiziert: Du kannst Dich schon einmal auf Strafen im vierstelligen Euro-Bereich einstellen. Hast Du den Anhänger dran und benutzt nicht das EG-Kontrollgerät: Du kannst Dich schon einmal auf Strafen im im vierstelligen Euro-Bereich einstellen. Beförderst Du nur eigene Fahrzeuge und hast den Anhänger dran, ist es anmeldepflichtiger Werkverkehr. Ohne Anmeldung kannst Du Dich schon einmal auf Strafen im vierstelligen Euro-Bereich einstellen. Beförderst Du fremde Fahrzeuge und hast den Anhänger dran, ist es genehmigungspflichtiger Güterkraftverkehr. Ohne Genehmigung kannst Du Dich schon einmal auf Strafen im vierstelligen Euro-Bereich einstellen. |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Beförderst Du nur eigene Fahrzeuge, ist es anmeldpflichtiger Werkverkehr. Ohne Anmeldung kannst Du Dich schon einmal auf Strafen im vierstelligen Euro-Bereich einstellen. Wie kommst du darauf? Ich kenne es so, dass Unternehmer die die Anmeldung zum Werkverkehr unterlassen haben, im Falle das dies auffällt zunächst mal eine nette Aufforderung bekommen, die Anmeldung nachzuholen. Edit: in diesem Bußgeldkatalog auf der Website des BAG sind fürs Unterlassen der Anmeldung des Werkverkehrs 90 Euro (bzw. 180 Euro bei Vorsatz) Geldbuße vorgesehen. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 19.10.2022, 10:25 -------------------- |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14077 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Du hast natürlich recht, das war ein Copy-and-paste-Fehler von mir.
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3331 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 ![]() |
Er fällt nicht unter das BKrFQG. Oder anders gefragt, warum ist dann in meinem Führerschein unter Klasse BE keine 95 eingetragen? Das Zugfahrzeug fällt doch eindeutig unter die Klasse B.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 727 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Er fällt nicht unter das BKrFQG. Oder anders gefragt, warum ist dann in meinem Führerschein unter Klasse BE keine 95 eingetragen? Das Zugfahrzeug fällt doch eindeutig unter die Klasse B. Zitat 1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf Fahrer, die 1. deutsche Staatsangehörige sind, 2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind, oder 3. Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt werden, soweit sie Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Für andere Fahrten als Beförderungen gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes nur, soweit eine Vorschrift dies ausdrücklich bestimmt. seh ich auch so.... |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15885 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Es gilt ja daß man für eine Kombination nach "BE alt", also für ein Zugfahrzeug mit bis zu 3,5 t zGG mit einem Anhänger über 3,5 t zGG, die 95 braucht die dann wenn keine C-Klasse vorhanden hinter BE steht bzw. stand.
Das kriegen immer wieder Leute in den falschen Hals von wegen man bräuchte für alles was über 3,5 t Zuggesamtgewicht und/oder BE-pflichtig sei die 95. Ich habe es jetzt schon seit etlichen Jahren so oft von so vielen verschiedenen Leuten immer und immer wieder gehört und gelesen. Langsam müßte sich da doch mal die tatsächliche Rechtslage durchsetzen. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3331 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 ![]() |
Ich lese da aber nichts von BE alt oder so. Wenn man das gerne hätte muß man es eben auch so formulieren.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 10:30 |