... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> 2te Alkoholfahrt MPU?
Aprilia
Beitrag 17.10.2022, 22:39
Beitrag #1


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



    
 
Hallo zusammen,

leider muss ich zu meiner Schande hier ein Thema eröffnen:

Hintergrund:
02.2014 Trunkenheitsfahrt 1,23 BAK
11.2014 neu Erteilung des FS ohne MPU

Neue Tat:
09.2022 Trunkenheitsfahrt mit E Scooter 1,01 Atemalkohol
10.2022 Bußgeldbescheid 500€ plus 1 Monat (Ersttäter aufgrund Verwertungsfrist bei OWI 5 Jahre)

Laut Polizeiakteneinsicht liegt nur ein Kontrollblatt vor für das Dräger Gerät sowie der Anhörungsbogen. (Ohne Angaben)

Wurde somit nichts an die FSST gemeldet oder erfolgt diese erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Habe wirklich große Angst vor einem erneuten FE
Lebe seitdem 09.2022 auch Abstinenz da der Konsum auch ohne Trunkenheitsfshrten wirklich nicht mehr „feierlich“ war.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das eine MPU angeordnet wird ? Bzw. Macht es Sinn den Bescheid solange hinauszuzögern damit auch eine gewisse Abstinenz schon gesammelt werden kann?
Oder soll ich keine „schlafende Hunde“ wecken und auf ein Brief der FSST warten? In der Regel dauert es ja dort etwas länger.

Vielen lieben Dank für eure Antworten!

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 18.10.2022, 06:49
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30694
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Ich sehe keine MPU bei einem Ersttäter im Ordungswidrigkeitenbereich.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.10.2022, 08:06
Bearbeitungsgrund: gestrichen nach dem korrekten Einwand von Kai


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 18.10.2022, 07:30
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26836
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Der TE ist aber Wiederholungstäter, da die erste Fahrt als Straftat erst 10 Jahre nach Neuerteilung getilgt wird. Daher wird die FSSt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids eine MPU anordnen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 18.10.2022, 08:07
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30694
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Kai, du hast natürlich Recht. Da hab ich nicht richtig gelesen, bzw. falsch gedacht.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 18.10.2022, 08:36
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26836
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Aprilia @ 17.10.2022, 23:39) *
Bzw. Macht es Sinn den Bescheid solange hinauszuzögern damit auch eine gewisse Abstinenz schon gesammelt werden kann?
Oder soll ich keine „schlafende Hunde“ wecken und auf ein Brief der FSST warten? In der Regel dauert es ja dort etwas länger.

das macht auf jeden Fall Sinn. Zwar hast Du vermutlich kein Konsumproblem mit der Droge Alkohol, aber auf jeden Fall ein Trennproblem. AB-Nachweise sind daher nicht unbedingt erforderlich (es sei denn, Du willst freiwillig abstinent leben). Der Gutachter wird von Dir eine nachvollziehbare, positiv erlebte und über eine längere Zeit eingeübte Verhaltensänderung erwarten. Das braucht Zeit. Daher kann man mit einem taktischen Einspruch die Rechtskraft des Bußgeldbescheids hinauszögern. Vorher meldet sich die FSSt auch nicht und Du weckst auch keine schlafenden Hunde.

Beachte die Einspruchsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid.

Wie siehst Du denn selbst Deinen Konsum?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 18.10.2022, 09:48
Beitrag #6


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo Kai,

vielen Dank für deine Antwort.

Wie erfährt denn die FSST von dem Eintrag? Punkte Register ist aktuell bei 0 Punkten.

Aktuell lebe ich Abstinent

der Konsum vorher war darauf ausgelegt bei Sonnenschein immer mal ein Bier zu trinken (ohne Autofahrt, da daheim)
also nach der TF habe ich mich erstmal auseinander gesetzt, wie oft und SINNFREI ich selbst 1-2 Bier trinke, obwohl keine Feier anstand oder sonstiges.

Bei meiner TF im 09.2022 war ich auf dem Oktoberfest und fand kein Taxi und bin halt idiotischerweise dann auf ein E Scooter umgestiegen. DUMMHEIT!

Meine Einstellung derzeit ist, ob MPU oder nicht min. 6 Monate auf den Alkohol zu verzichten und dann auch nur bei gegebenen Anlass zu trinken, aber keine sinnlose SAUFEREI mehr. Auch wenn es keine Volltrunkenheit ist aber es ist und war einfach sinn frei grundlos Alkohol zu konsumieren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 18.10.2022, 10:32
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26836
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird die FSSt eine Kontrollmitteilung von der Bußgeldstelle erhalten.

Deine Maßnahmen sind zielführend. Achte aber darauf, dass Du Dein künftiges Trinkverhalten (kontrollierter Konsum, Trinktagebuch, etc.) auch einübst. Wenn Du nur AB lebst, klappt das nicht (auch wenn man nicht gezwungen ist, Trinkanlässe zu haben). Für den Anfang ist AB nicht schlecht und das würde ich dann auch mit einer Haaranalyse (1 Monat warten, dann 3 Monate rückwirkend, also nach 4 Monaten) dokumentieren.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 18.10.2022, 13:09
Beitrag #8


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



kurzes Update:

habe gerade mit einer Verkehrsrechtsanwältin telefoniert:

ein Einspruch würde aufgrund der alten TF nicht funktionieren um Zeit "zu sparen" sondern würde mangels Gründe abgelehnt werden.

Sie meinte jedoch, dass die Mitteilung von der Bussgeldstelle an das KBA in Flensburg erfolgt und das KBA KANN muss aber nicht eine Mitteilung an die FSST melden.
Zudem meinte sie ich soll kein Einspruch einlegen und auf ein eventuelles Schreiben der FSST warten. Sollte etwas kommen von der FSST kann man aufgrund einer Anordnung zur Entziehung der FE einen Widerspruch einlegen.

Ich werde nichts desto trotz bereits mit einer Aufarbeitung beginnen um auch in Zukunft bei Alkoholkonsum nicht wieder in die Versuchung zu kommen ein Fahrzeug zu führen.

und Kai du hast Recht es bringt nichts nur auf Abstinenz zu setzen sondern sich auch ausgiebig mit einem KT auseinanderzusetzen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 18.10.2022, 13:46
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Du kannst die Abstinenzphase dazu nutzen, dir gegenüber offen und ehrlich zu sein, warum du überhaupt Alkohol konsumieren möchtest. Danach kannst du dann entscheiden, wie oft und weshalb du welchen Alkohol in welchem Maß zu dir nehmen möchtest. Wenn du diese beiden Schritte erledigt hast, beginnt die Einübungsphase, die du dann ebenfalls selbstkritisch angehst.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 18.10.2022, 13:48
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30694
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Aprilia @ 18.10.2022, 14:09) *
Sie meinte jedoch, dass die Mitteilung von der Bussgeldstelle an das KBA in Flensburg erfolgt und das KBA KANN muss aber nicht eine Mitteilung an die FSST melden.

Deine Anwältin irrt. §4 Abs. 8 StVG schreibt vor:
Zitat
Unabhängig von Satz 1 hat das Kraftfahrt-Bundesamt bei jeder Entscheidung, die wegen einer Zuwiderhandlung nach […]
den §§ 24a oder 24c
ergangen ist, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die vorhandenen Eintragungen aus dem Fahreignungsregister zu übermitteln.
Sie hat zu übermitteln, das ist eine Muss-Bestimmung, die seit acht Jahren so im StVG steht.

Zitat (Aprilia @ 18.10.2022, 14:09) *
ein Einspruch würde aufgrund der alten TF nicht funktionieren um Zeit "zu sparen" sondern würde mangels Gründe abgelehnt werden.
wenn du Einspruch einlegst (den du im Übrigen nicht begründen musst), dann wird die Bußgeldstelle den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben, und dann wird irgendwann eine Gerichtsverhandlung terminiert. Und dieses "irgendwann" wäre Zeit, die du gewinnen würdest.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 18.10.2022, 14:01
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26836
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



mit Verlaub, aber was macht die Anwältin so beruflich? Vielleicht ist sie auf ein anderes Rechtsgebiet spezialisiert? An den Aussagen ist so ziemlich alles falsch, wie @Jens Dir belegt hat.

Diese Aussage ist auch falsch:
Zitat (Aprilia @ 18.10.2022, 14:09) *
Sollte etwas kommen von der FSST kann man aufgrund einer Anordnung zur Entziehung der FE einen Widerspruch einlegen.

natürlich könntest Du Widerspruch einlegen, der hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Daher wärest Du in dieser Zeit ohne Fahrerlaubnis. Wenn Du nichts tust, meldet sich die FSSt in ca. 2 Monaten und gibt Dir für die MPU 2 Monate Frist. Die Zeit würde nicht reichen, sich solide vorzubereiten. Der Entzug wäre fast sicher.

Wenn Du den Einspruch einlegst (den Du nicht begründen musst), kann es ca. 4-6 Monate dauern bis zu einem möglichen Verhandlungstermin. Wenn Du 2 Wochen vor dem Termin den Einspruch zurückziehst, hast Du diese Zeit gewonnen und erst ab dann beginnen die oben genannten Fristen der FSSt zu laufen. Das Ganze kostet eine Briefmarke und ca. 20.- € Gerichtskosten. Negative Folgen kann es nicht haben.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 20.10.2022, 09:42
Beitrag #12


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Tipps.

Widerspruch ist bereits eingelegt und ein Verkehrsanwalt übernimmt diesen Fall.
Er geht auch davon aus, dass nach Rechtskraft eine Meldung von der FSST kommt. Er wollte jedoch noch ein FAER Auszug anfordern, da er meinte es kann auch mal vorkommen, dass nicht mehr vermerkt ist.

Sein Plan ist erstmal die Akteneinsicht und wie von euch bereits geschrieben ein Anstreben auf ein Gerichtstermin um diesen dann vorher zu "canceln" damit ich Zeit für die Vorbereitung gewinne.

Sein Rat an mich sind 6 Monate Abstinenz und danach angewendetes KT
Was sagt ihr dazu? reichen 6 Monate Abstinenz und würde ihr eher Urin oder Haaranalysen empfehlen?

Letzter Alkohol war am 01.10.2022

Viele Grüße
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 20.10.2022, 09:57
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26836
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



immerhin scheint dieser Anwalt kompetenter zu sein. Allerdings brauchst Du ihn für das, was er jetzt tut, eigentlich nicht.

Nach dem, was wir über Deinen Konsum wissen, sollte das mit den 6 Monaten AB und dann kT funktionieren. Ob Haar- oder Urin ist egal. Für Haaranalysen gehen nur drei Monate rückwirkend, da brauchst Du also zwei.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 20.10.2022, 17:52
Beitrag #14


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo Kai,

irgendwie fühlte ich mich damit sicherer.

Habe mich jetzt für die Urinkontrolle entschieden.
4x a 55€ in 6 Monaten

Wie wäre denn eigentlich der Ablauf wenn ich 6 Monate Nachweis habe und danach kT praktiziere und die FSST
Sich erst 4-6 Monate nach Rechtskraft melden würde?

Dann wäre meine Abstinenznachweise ja über 6 Monate alt. Wäre das ein Problem?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 21.10.2022, 08:44
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26836
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



nein, denn kT willst Du ja beibehalten.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 23.10.2022, 22:07
Beitrag #16


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade schon in meiner Aufarbeitung meines Alkoholskonsums.
Lebe derzeit Abstinent und habe auch bereits u.a. ein Fußballspiel besucht wo ich sonst Alkohol konsumiert habe um mich auch jetzt schon meinen alten Gewohnheiten zu stellen.

Meine Rückfrage bezüglich AN wäre wie lange ist eine Abstinenz sinnvoll in mein o.g. Fall?
Ich will keine Fehler machen und vll zu wenig Nachweise zu haben.
Wie verhält es sich denn mit den neuen BUK Auflage 4 bezüglich kT.

Und wie erfolgt ein geeigneter Nachweis über kT? Wäre hier eine Haaranalyse sinnvoll?

Mein derzeitiger Plan ist 6 Monate Abstinenz Inkl. Voller Aufarbeitung meiner Vorgeschichten.
Danach eine Einübungsphase mit kT. Was wäre jedoch wenn in dieser Phase kein Ereignis stattfindet bei dem ich konsumiere weil ich nicht möchte? Also sozusagen kein Konsum stattfindet obwohl es ja geübt werden soll?
Kann ich auch ein Tagebuch führen mit allen sozialen Ereignissen/Feiern? Ich würde jedoch dann hier eine extra Spalte lassen
Konsum J/N. Also quasi es war eine Teilnahme von mir dabei aber ich hatte keine Motivation etwas zu trinken. Damit der Gutachter sieht Ich stelle mich meinen alten Gewohnheiten und bin in der Lage „NEIN“ zu sagen zum Alkohol.

Habe mir bereits das Buch vom Kirschbaum Verlag bestellt sowie ein Erstgespräch mit einen Verkehrspsychologen vereinbart.

Vielen Dank für eure Antworten!

Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 23.10.2022, 22:28
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Welches Buch vom Kirschbaum Verlag meinst du?


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 23.10.2022, 22:34
Beitrag #18


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



„MPU (k)ein Problem“
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 30.10.2022, 22:32
Beitrag #19


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo zusammen,
hat eventuell jemand Erfahrungen zu u.a. Fragen?

LG


Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 01.11.2022, 19:40
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Selbst-Vollzitat entfernt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 31.10.2022, 01:11
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Zitat (Aprilia @ 23.10.2022, 22:07) *
Kann ich auch ein Tagebuch führen mit allen sozialen Ereignissen/Feiern? Ich würde jedoch dann hier eine extra Spalte lassen
Konsum J/N. Also quasi es war eine Teilnahme von mir dabei aber ich hatte keine Motivation etwas zu trinken.

Das kannst du natürlich zusätzlich tun. Wobei dann allerdings klar werden sollte, was an dem jeweiligen Termin so besonders war, dass du eigentlich konsumieren wolltest und warum du es dann doch nicht getan hast. Beim kT haftet den Konsumgelegenheiten ja gewissermaßen eine Ausnahme an, Konsum soll ja was Seltenes, Besonderes sein. Der Konsum, der der TF voraus ging, war ja zu oft und zu unreflektiert. Das muss beim kT ja anders sein.

Zu kT und BuK 4. Auflage weiß ich noch nichts Neues.



--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andi18
Beitrag 01.11.2022, 06:52
Beitrag #21


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 515
Beigetreten: 23.09.2020
Mitglieds-Nr.: 87407



Zitat (Aprilia @ 23.10.2022, 23:07) *
Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade schon in meiner Aufarbeitung meines Alkoholskonsums.
Lebe derzeit Abstinent und habe auch bereits u.a. ein Fußballspiel besucht wo ich sonst Alkohol konsumiert habe um mich auch jetzt schon meinen alten Gewohnheiten zu stellen.

genau solche Erfahrungen solltest Dir im großen FB notieren. Das macht dann die Darstellung realistischer.

Zitat (Aprilia @ 23.10.2022, 23:07) *
Meine Rückfrage bezüglich AN wäre wie lange ist eine Abstinenz sinnvoll in mein o.g. Fall?
Ich will keine Fehler machen und vll zu wenig Nachweise zu haben.
Wie verhält es sich denn mit den neuen BUK Auflage 4 bezüglich kT.
Und wie erfolgt ein geeigneter Nachweis über kT? Wäre hier eine Haaranalyse sinnvoll?

Die Haaranalysen helfen sicher Deine Ausführungen zu untermauern. Daher würde ich diese tatsächlich erstellen lassen.

Zitat (Aprilia @ 23.10.2022, 23:07) *
Mein derzeitiger Plan ist 6 Monate Abstinenz Inkl. Voller Aufarbeitung meiner Vorgeschichten.
Danach eine Einübungsphase mit kT. Was wäre jedoch wenn in dieser Phase kein Ereignis stattfindet bei dem ich konsumiere weil ich nicht möchte? Also sozusagen kein Konsum stattfindet obwohl es ja geübt werden soll?

Wenn kein Ereignis stattfindet, dann ist es so. Bei KT zwingt Dich niemand zu konsumieren, nur weil gerade der Monat vergangen ist.
Genau das zeigt ja dann ggfs auch Dein Trink-Tagebuch.

Zitat (Aprilia @ 23.10.2022, 23:07) *
Kann ich auch ein Tagebuch führen mit allen sozialen Ereignissen/Feiern? Ich würde jedoch dann hier eine extra Spalte lassen
Konsum J/N. Also quasi es war eine Teilnahme von mir dabei aber ich hatte keine Motivation etwas zu trinken. Damit der Gutachter sieht Ich stelle mich meinen alten Gewohnheiten und bin in der Lage „NEIN“ zu sagen zum Alkohol.

ergänzend zu MsTaxi ist es denke ich für Dich auch sehr überschaubar solche soziale Ereignisse wie das Fussballspiel zu dokumentieren, das gibt dann bei der Retrospektive Selbstsicherheit. D.h. ja nicht, daß Konsum geplant war sondern von vornherein ausgeschlossen war als "unwürdiges" Ereignis.
Dieses "vollständige" Tagebuch wird jeder verstehen und geht dann in die Gewohnheit über.
Ich weiß momentan auch gar nicht, ob ein GA zwingend das Tagebuch immer sehen will. Wenn deine Ausführungen mit der HA untermauerst, rückt das vlt etwas in den Hintergrund.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 15.11.2022, 22:08
Beitrag #22


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo zusammen,

ich melde mich nun auch mal wieder.

Derzeit noch keine Rückmeldung vom Anwalt. Er meldet sich sobald die Akte von der bussgeldstelle vorliegt.
Dauert das ErfahrungGemäss immer so lange?

Ich war bereits bei 2 VP‘s zum kostenlosen Gespräch.
Wollte beide kaum was von mir wissen und haben sofort gemeint mit kT wird das nichts sondern mindestens 12 Monate Abstinenz. (Bezüglich der Höhe an Promille wurde nicht gefragt)

Wie sind eure Erfahrungen bezüglich Abstinenz in o.g. Fall?

Abstinenz läuft sehr gut, und ich frage mich warum ich das nicht vorher schon gemacht habe.
1 Urin Kontrolle kam auch schon (natürlich negativ)

Kleiner Stand zur Aufarbeitung:
Ich konnte mich nicht dran erinnern, das ich aufgrund negativer Gefühle Alkohol konsumiert habe.
Im Gegenteil wenn ich „gut drauf“ war kam es eher zu einem gesteigerten Alkohol Konsum. (War u.a. Wohl nochmal ein Katalysator).

Wann würdet ihr mir Raten mich explizit mit einem VP vorzubereiten?
Einspruch wurde eingelegt und kann hoffentlich bis März April 2023 gezogen werden?
Danach bekommt die eh schon überlastetste FSST ja erst die Mitteilung vom KBA und es können noch 2-4 Monate vergehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 18.03.2023, 22:32
Beitrag #23


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo zusammen,

zu meinen Fall ein kurzes Update:

17.03.2023 Termin beim Amtsgericht dabei wurde der Einspruch meinerseits zurück genommen.

Ist der Bußgeldbescheid nun rechtsgültig und ich kann den Führerschein nun abgeben oder bekomme ich noch ein extra Schreiben?

Bezüglich MPU Anordnung meinte mein RA das laut derzeitigen Bearbeitungsstand mit einer Anordnung in 6-12 Monate zu rechnen wäre.
Ich werde am 20.04. meine 6 Monatsabstinenz beenden und überlege diese auch weiterhin zu belegen. (Nachweis immer besser als keiner smile.gif )

Sollte es jedoch 12 Monate dauern geht das natürlich ins Geld. Gibt es hier evtl. Tipps wie ich damit am besten umgehen soll?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe smile.gif
Liebe Grüße
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 19.03.2023, 09:32
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26836
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Aprilia @ 18.03.2023, 22:32) *
Ist der Bußgeldbescheid nun rechtsgültig und ich kann den Führerschein nun abgeben oder bekomme ich noch ein extra Schreiben?
…..
Ich werde am 20.04. meine 6 Monatsabstinenz beenden und überlege diese auch weiterhin zu belegen. (Nachweis immer besser als keiner smile.gif )

Du könntest den FS jetzt abgeben, ich würde aber die 4 Monatsfrist möglichst ausnutzen. Wenn in der Zeit die FE durch die FSSt entzogen wird, fällt das mit dem FV zusammen.

AB-Nachweise auf jeden Fall fortführen. Die örtliche Suchtberatung kennt die günstigsten Möglichkeiten dazu.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 25.04.2023, 22:42
Beitrag #25


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo zusammen,

ich habe nun meinen AB Nachweis für 6 Monate.
Die nächsten 6 Monate habe ich nochmal Urin Kontrollen gebucht.
Hier wäre meine Frage, ob es sinnvoller ist Haaranalysen zu machen?
Bzw. werden Urin Kontrollen als weniger „gut“ angesehen? (Hintergrund ist das ich gefärbte Haare habe)

Fahrverbot habe ich bereits angetreten und ist bereits schon beendet.

Jeden Tag gehe ich zum Briefkasten und erwartet das Schreiben der FSST.
Gibt es erfahrungsgemäß Werte wann die Aufforderung kommt und gilt die Frist für 3 Monate immer bevor der FS entzogen wird?

Ich wollte anfangs 6 Monate AB leben, jedoch sehe ich nach dem gesammelten Erfahrungen keinen Grund dieses neue „Mindset“ wieder aufzugeben.

Zu gegebener Zeit würde ich hier gerne meinen FB hochladen und um euren Rat und Tipps bitten smile.gif

Vielen Dank vorab für eure Antworten
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 04.07.2023, 22:03
Beitrag #26


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo zusammen,

kurzes Feedback von mir.

AB läuft super smile.gif

FSST hat sich bis heute nicht gemeldet.
Rechtsgültigkeit war am 17.03.
wie stehen denn die Chancen, wann die Aufforderung im Briefkasten landet?

VP hatte ich mit einer sehr netten Dame. (Ehemalige Gutachterin)
Diese meinte zu mir ich solle mich erst wieder melden, sobald die Aufforderung kommt.
Rückmeldung ihrerseits war: „nachdem was Sie mir geschildert haben sehe ich Sie auf den richtigen Weg und
mit 3-4 h Vorbereitung gut gerüstet“

Gerne werde ich natürlich auch zu gegebener
Zeit den Fragebogen hier hochladen smile.gif

Viele Grüße an alle !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 05.07.2023, 09:32
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26836
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Aprilia @ 04.07.2023, 23:03) *
wie stehen denn die Chancen, wann die Aufforderung im Briefkasten landet?

das kann Dir niemand sagen. Manchmal wird man auch vergessen.

Freue Dich, dass es Dir so gut geht und Du Deinen FS behalten wirst, ob mit oder ohne MPU.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 05.07.2023, 10:24
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17519
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Und sorge dafür, dass die FEB nicht in Deine Akte guckt…. also keine Punkte „einfahren“, keine Erweiterung beantragen und FS nicht verlieren.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aprilia
Beitrag 12.12.2023, 21:35
Beitrag #29


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 34
Beigetreten: 04.08.2014
Mitglieds-Nr.: 73437



Hallo zusammen,

meine 1 jähriges Abstinenz ist seit dem 20.10.23 um mit Nachweis vom Labor.

Bis dato gab es keine Anordnung oder Brief von der FSST.
Habt ihr hier Infos, wie lange so etwas dauern kann?

Soll ich im Januar eine weitere Haaranalyse erstellen lassen? Kostet natürlich auch ca. 250€

Oder soll ich mir das sparen bis ich eine Anordnung erhalte?

Vielen Dank und Viele Grüsse
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 04:49