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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 419 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Es gibt aber für Parken auf Geh- und Radwegen parallel auch einzelne Tatbestände. Auch jeweils mit/ohne Behinderung/Gefährdung. Bei Behinderung/Gefährdung wird dort jedoch ein Punkt fällig. Und ab 1 Stunde ebenfalls. Zudem wird dann nochmal unterschieden "länger als 1 Stunde mit Behinderung", was nochmal teurer wird. Hier, bei "länger als 3 Stunden" wird jedoch nicht mehr nach ohne/mit Behinderung unterschieden und es ist noch nicht einmal teurer als unter 3 Stunden und gibt auch keinen Punkt. Dieser (im Hinblick auf Geh- und Radwege) auf den ersten Blick doppelten Tatbestände war ich mir bisher gar nicht bewusst. Wann kommen statt der Einzeltatbestände bei (ggf. gemeinsamen/getrennten) Geh- oder Radwegen die o. g. Tatbestände 141184-141186 infrage? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9828 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Ich kann dir nicht ganz folgen, was war nochmal die Frage? Für Dummies.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30015 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Es gibt aber für Parken auf Geh- und Radwegen parallel auch einzelne Tatbestände. Welche sind denn das?
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6548 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Kann das sein, dass oben ein paar Kommas fehlen?
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1190 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
-s +ta
Eigentlich fehlt nur eins oder zwei. Es fehlt aber ein / -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6548 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
-s +ta nö - der Plural von Komma ist Kommas oder (!!) Kommata war gerade erst Thema in einer Quizshow, in der Grundschulwissen abgefragt wurde.. ![]() aber besser wäre: btt -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1190 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
![]() ![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 419 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Ich kann dir nicht ganz folgen, was war nochmal die Frage? Für Dummies. Sorry ![]() Es gibt aber für Parken auf Geh- und Radwegen parallel auch einzelne Tatbestände. Welche sind denn das?Die anderen sind u. a.: Parken auf Radwegen (Z. 237): 141174 – 0 Pkte., 55 € mit Behinderung: 141175 – 1 Pkt., 70 € länger als 1 Stunde: 141776 – 1. Pkt., 70 € Parken auf Geh- und Radwegen (Z. 240/241): 141194 – 0 Pkte., 55 € mit Behinderung: 141795 – 1 Pkt., 70 € länger als 1 Stunde: 141796 – 1 Pkt., 70 € (fett hervorgehoben, wo 1 statt 0 Punkte bzw. 1 statt 3 Stunden) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 23992 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
141174 gehört zu BKat Nr. 52a, 141184 zu Nr. 144. Es gibt also schon zwei Einträge im Bußgeldkatalog.
Halten und Parken 52a steht unter "Halten und Parken", 144 unter "Vorschriftzeichen". Da wird der 52a ursprünglich für nicht beschilderte Radwege gedacht sein, der 144 für beschilderte, aber aufgrund irgendeiner Qualitätsinitiative wurden dann doch noch die Verkehrszeichen mit in den 52a geschrieben. Und daraus wurden dann zwei Tatbestände gebastelt. Ich glaube, wir hatten das schon einmal im Forum angesprochen. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 419 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
141174 gehört zu BKat Nr. 52a, 141184 zu Nr. 144. Es gibt also schon zwei Einträge im Bußgeldkatalog. Halten und Parken 52a steht unter "Halten und Parken", 144 unter "Vorschriftzeichen". Genau, das war mir auch aufgefallen. Hatte ich nur nicht mit in den OP geschrieben, da er ja so schon unübersichtlich genug ist ![]() Auf jeden Fall stehen im BT KAT OWI zwei Tatbestände, die anscheinend zumindest in Teilen deckungsgleich sind, jedoch unterschiedlich hohe Bußgelder/Punkte vorsehen. Ich frage mich deshalb, welcher der beiden infrage kommenden Tatbestände in der Praxis zur Anwendung kommen darf/muss, wenn z. B. auf einem mit Z. 240 beschilderten Geh-/Radweg geparkt wird. Ich glaube, wir hatten das schon einmal im Forum angesprochen. Hab ich nicht finden können, sorry ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 419 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Das KBA teilt auf Anfrage mit, dass der Umstand bekannt sei, der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog jedoch erst nach entsprechender Änderung der BKatV angepasst werden kann. Das Parken auf Geh-/Radwegen mit Z. 240/241 soll aber mit den TBNR 141194, 141795 und 141796 geahndet werden. Also ggf. mit Punkt und ab 1 Stunde. Bei den anderen TBNR sollen die beschilderten Radwege aus der Aufzählung entfernt werden.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.09.2023 - 00:31 |