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> Zuständigkeit für Meldung/Anzeige, Mautbeefreiung vs. Güter hinter selbstfahrende Arbeitsmaschine
B.O.
Beitrag 20.08.2022, 07:17
Beitrag #1


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Gegeben den Fall:
Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, mit dem die Fahrer zumeist ein Anhänger mit Ladung ziehen MÜSSEN, das KEIN Ausrüstung für die Arbeitsmaschine ist. Es droht ansonsten eine Abmahnung seitens AG und Rechnungstellung wegen anfallende Mehrkosten.
Die Arbeitsmaschine haben grüne Kennzeichen, sind also Mautbefreit.
In Falle einer Kontrolle sind die Fahrer dazu angehalten, ein Lügengeschichte zu bringen, mit dem die Ladung als Ausrüstung deklariert werden sollte, was aber nur bei ca. 1% der Fahrten der Wahrheit entspricht.
Bei einem Kollegen bekamen er trotzdem eine Verwarnung von nur 25 Euro, der Gespräch nach haben wohl die AG eine Anhörungsbogen erhalten, wo sie den Schuld alleinig auf den AN schoben, und die darauf folgende Strafe in Höhe von 180 Euro wurde dem AN ins Rechnung gestellt!!!

Welche Amt ist da zuständig??
Sowohl die örtliche Polizei als auch die örtliche Gewerbeaufsicht fühlen sich nicht zuständig!

(Kann leider kein Detail sagen, um was für ein Arbeitsmaschine, Ladung &Lügengeschichte es sich handelt, man wüsste sofort, wem gemeint ist!
Gerne per PN mehr Info)
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Jens
Beitrag 20.08.2022, 07:42
Beitrag #2


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Zitat (B.O. @ 20.08.2022, 08:17) *
Die Arbeitsmaschine haben grüne Kennzeichen, sind also Mautbefreit.
Grüne Kennzeichen bekommen steuerbefreite Kfz, das hat mit der Maut nichts zu tun.

Für die Maut ist das Bundesamt für Güterverkehr zuständig.


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B.O.
Beitrag 20.08.2022, 07:54
Beitrag #3


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BAG verweist auf örtliche Gewerbeaufsicht (Hier: Amt für Umwelt und Arbetischutz)
Lauf FAQ von BAG sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nur "Ausrüstung" auf Anhänger haben, Mautbefreit.
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