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> Radfahrer beim Rechtsabbiegen übersehen (ohne Unfall)
B.Paulmeier
Beitrag 10.08.2022, 11:56
Beitrag #1


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Hallo,mir ist bewusst geworden, dass in gleicher Fahrtrichtung querender Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) einen Vorrang haben.
Ich vermute, das betrifft wohl auch die Situation, wenn sie nicht auf der Straße unterwegs sind, sondern auf einem begleitenden Rad- und Gehweg.
An der Stelle gibt es keine Ampel.

Wenn man nun recht flott um die Ecke abbiegt, und so einen Radler übersieht, es aber nicht zu einem Unfall kommt, und der Radler scharf bremsen muss, könnte es dann ein Bußgeld geben?
(Letzteres wohl nur, wenn es mehrere Zeugen gibt, die es bestätigen können, oder?)
Habe ich gute Chancen, mit einem "Dududu" davonzukommen, oder ist es im Zuge der Verkehrsnovelle teurer geworden?
Beispiel
Gruß Bernd
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silenz
Beitrag 10.08.2022, 12:07
Beitrag #2


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Ernsthaft?
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Crownsilver
Beitrag 10.08.2022, 12:18
Beitrag #3


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"Straße" ist alles zwischen den anliegenden Grundstücken, dazu zählt die Fahrbahn, Seitenstreifen, Radwege, Gehwege, etc. Vorfahrt bezieht sich immer auf Straßen. Ob man nun einem KFZ oder einem Fahrrad die Vorfahrt nimmt macht soweit ich weiß keinen Unterschied und kostet ein kleines Bußgeld. Beim Abbiegen muss man Fahrverkehr der in der gleichen Richtung unterwegs oder entgegenkommend ist vorfahrt gewähren. Der hier angesprochene Fall wäre also ein Vorfahrtsverstoß. Hat der Radfahrer z.B. Zeugen könnte es durchaus ein Bußgeld gegen den Fahrer geben. Wobei das mit dem Fahrer ein weiterer Punkt sein kann wo es kompliziert werden kann wenn sich die Behörde mit der Anzeigenbearbeitung zeit lässt. Fußgänger haben nie Vorfahrt, allerdings haben sie Vorrang wenn sie parallel laufen und ein Fahrzeugführer abbiegt. Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist übrigens auch Abbiegen mit den oben beschriebenen Konsequenzen.
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B.Paulmeier
Beitrag 10.08.2022, 12:37
Beitrag #4


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Wegen Vorrang bzw. Vorfahrt: Ja, schrieb ich doch: Vorrang. Ist mir schon klar, dass Fußgänger keine Vorfahrt haben.
Ansonsten ist die Frage ernsthaft, denn ich bin in einer Zeit groß geworden, wo ich in der Fahrschule gelernt habe, dass Radfahrer gegenüber Autos (Also Kraftfahrzeugen!) wartepflichtig sind.Der Bußgeldkatalog ist irgendwie schwammig. Ich finde hier Angaben von 25 Euro (Vorfahrt nicht gewährt) bis zu 140 Euro und einem Flenspunkt. Was stimmt denn nun?
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durban
Beitrag 10.08.2022, 12:58
Beitrag #5


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Ohne Gefährdung 40 Euro; mit Gefährdung 140 Euro, 1 Monat Fahrverbot (Nrn. 39 und 39.1 BKat). wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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auchdasnoch
Beitrag 10.08.2022, 13:06
Beitrag #6


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Zitat (B.Paulmeier @ 10.08.2022, 13:37) *
ich bin in einer Zeit groß geworden, wo ich in der Fahrschule gelernt habe, dass Radfahrer gegenüber Autos (Also Kraftfahrzeugen!) wartepflichtig sind.

Entschuldigung, aber wann soll das denn gewesen sein.
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B.Paulmeier
Beitrag 10.08.2022, 14:16
Beitrag #7


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Puh, dann habe ich nochmal Glück gehabt. Denn der Radler konnte noch abbremsen. Also dürfte es ein Vorfahrtsverstoß gewesen sein, aber ebend ohne Gefährdung, und somit ohne 1 Monat Sperre.
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Crownsilver
Beitrag 10.08.2022, 14:35
Beitrag #8


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Das der Radfahrer noch bremsen konnte schließt nicht aus das es nicht doch eine Gefährdung war. Das hängt von den genauen Umständen ab. Musste er nur leicht bremsen oder eine Notbremsung durchführen? Wieviel Platz blieb noch? Wie schnell war das KFZ beim Abbiegen?
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silenz
Beitrag 10.08.2022, 14:40
Beitrag #9


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In der Regel wird da nichts nachkommen, weil der betroffene VT sich vermutlich nicht die Mühe gemacht hat, Zeugen zu suchen und eine Anzeige zu erstellen.

Du schriebst, er musste scharf bremsen. Das klingt schon so, als ob er nur durch das Bremsen einen Unfall verhindert hat oder dieses Annehmen musste. Da könnte man schon von Gefährdung sprechen.

Wenn er nur die Geschwindigkeit hätte verringern müssen, wäre das ja schon mit Behinderung.
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B.Paulmeier
Beitrag 10.08.2022, 15:33
Beitrag #10


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Zeugen dürfte er keine finden, denn ich hatte keine weiteren Leute dort gesehen.
Sollte er mich anzeigen, steht es sowieso Aussage gegen Aussage.
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Q-Treiberin
Beitrag 10.08.2022, 15:39
Beitrag #11


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Zitat (B.Paulmeier @ 10.08.2022, 13:37) *
ich bin in einer Zeit groß geworden, wo ich in der Fahrschule gelernt habe, dass Radfahrer gegenüber Autos (Also Kraftfahrzeugen!) wartepflichtig sind.
Also als ich 1985 meine FE erworben habe hätte mir mein FL für so eine Einstellung/so ein Verhalten die Ohren langgezogen…. und zwar beidseitig! unsure.gif

Entweder Du hattest einen schlechten/unfähigen FL oder Du bist schon uuuuuraaaalt….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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KJK
Beitrag 10.08.2022, 17:10
Beitrag #12


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@B.Paulmeier: Mein lieber Scholli, Du legst hier ja eine erschreckende Unkenntnis der Verkehregeln an den Tag! Ja, dass manche Autofahrer meinen, Radfahrer wären ihnen gegenüber wartepflichtig, könnte man schon manchmal denken ranting.gif . Du solltest Dich aber unbedingt mal über die aktuellen Regeln informieren.

Zitat (B.Paulmeier @ 10.08.2022, 16:33) *
Zeugen dürfte er keine finden, denn ich hatte keine weiteren Leute dort gesehen.
Sollte er mich anzeigen, steht es sowieso Aussage gegen Aussage.
*seufz*


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Mueck
Beitrag 10.08.2022, 18:20
Beitrag #13


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Zitat (auchdasnoch @ 10.08.2022, 14:06) *
Entschuldigung, aber wann soll das denn gewesen sein.
v.Chr.? shutup.gif
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Andreas24
Beitrag 10.08.2022, 20:46
Beitrag #14


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STVO 1934, §27 (1) , siehe https://www.lwl.org/westfaelische-geschicht.../1934-05-28.pdf

Zitat
An Kreuzungen und Einmündungen von Straßen ist bevorrechtigt, wer von rechts kommt; jedoch haben Kraftfahrzeuge und durch Maschinenkraft angetriebene Schienenfahrzeuge die Vorfahrt vor anderen Verkehrsteilnehmern ...


--------------------
Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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auchdasnoch
Beitrag 11.08.2022, 09:39
Beitrag #15


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Danke Andreas. Das ist zwar eine etwas andere Verkehrssituation, aber dennoch durchaus interessant.

Glaube aber nicht, dass B.Paulmeier in den 1930er Jahren seine Fahrerlaubnis erworben hat. thread.gif
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B.Paulmeier
Beitrag 11.08.2022, 12:25
Beitrag #16


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Also, ich bin 58 Jahre alt. Was mich halt stört, dass wir Autofahrer die Melkkühe der Nation sind, viele Steuern zahlen, und trotzdem Rücksicht nehmen sollen auf die Langsamen, die uns daran hindern, pünktlich zur Arbeit zu kommen.
Zur Sache: Weil der Radler nicht gestürzt ist, dürfte da nichts kommen, so von wegen "mit Gefährdung". Das stimmt einfach nicht, und dieser Typ hätte sowieso keine Zeugen.

Noch etwas anderes: Habe neulich ein Schreiben vom Ordnungsamt an der Windschutzscheibe gehabt. Da steht aber nur, dass sie sich wegen einer Ordnungswidrigkeit melden, und ich soll bis dahin abwarten.
Also ich habe halbseitig mit dem Pkw auf dem Gehweg gestanden (man sagt wohl auch "halbhüftig" dazu).
Ok, macht man nicht. Ist mir auch klar.
Aber ich hatte dummerweise noch einen einachsigen Anhänger dran, der natürlich auch auf dem Gehweg stand.
Hoffentlich muß ich nun nicht die doppelte Strafe zahlen. Weiß das wer, ob man mit Anhänger dann ein höheres Bußgeld kriegt?
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Q-Treiberin
Beitrag 11.08.2022, 12:38
Beitrag #17


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Zitat (B.Paulmeier @ 11.08.2022, 13:25) *
Was mich halt stört, dass wir Autofahrer die Melkkühe der Nation sind, viele Steuern zahlen, und trotzdem Rücksicht nehmen sollen auf die Langsamen, die uns daran hindern, pünktlich zur Arbeit zu kommen.
Mit dieser Einstellung solltest Du besser gänzlich auf den ÖPNV umsteigen, dann kommst Du besser zur Arbeit, wirst nicht mehr „gemolken“ und gefährdest nicht weiter schwächere Verkehrsteilnehmer.

Also für alle ein Gewinn.


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Karl Kornfogel
Beitrag 11.08.2022, 12:41
Beitrag #18


Neuling


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@B.Paulmeier
Grauenhafte Einstellung!

@Q-Treiberin
Volle Zustimmung!
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silenz
Beitrag 11.08.2022, 12:43
Beitrag #19


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Der motorisierte Verkehr kostet den Staat mehr, als er einnimmt und das zahlen alle von ihren Steuern. Kfz-Steuer ist nicht zweckgebunden. Außerdem sind viele Radfahrer und Fußgänger auch Autofahrer. Spar dir dieses dumme Argument am besten.

Wenn der Anhänger angekuppelt war, solltest du nur ein Knöllchen bekommen.
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AMenge
Beitrag 11.08.2022, 13:23
Beitrag #20


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Zitat (B.Paulmeier @ 11.08.2022, 12:25) *
Also, ich bin 58 Jahre alt.

Also gerade mal 7 Jahre älter als ich. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der motorisierte Verkehr keinen generellen Vorrang vor dem unmotorisierten Verkehr hat. Ich denke nicht, dass sich innerhalb von 7 Jahren so viel an den Regeln geändert hat.

Zitat
Was mich halt stört, dass wir Autofahrer die Melkkühe der Nation sind, viele Steuern zahlen, und trotzdem Rücksicht nehmen sollen auf die Langsamen, die uns daran hindern, pünktlich zur Arbeit zu kommen.

Was mich stört sind Menschen, die solche Scheisshaus-Parolen auf unterstem Stammtisch-Niveau in der heutigen Zeit immer noch verbreiten, obwohl man sich doch ganz einfach über die Fakten informieren könnte. Diese sprechen eine eindeutig andere Sprache.

Davon abgesehen solltest du mal über ein paar Aspekte nachdenken:
1. Wenn ich auf dem Fahrrad unterwegs bin, dann ändert das nichts daran, dass ich für meine Kraftfahrzeuge Steuern zahle. Warum bin ich deiner Meinung nach dann auf einmal ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse?
2. Kannst du dir vorstellen, dass es Menschen gibt, die ihren Arbeitsweg mit dem Fahrrad zurücklegen und auch pünktlich dort sein wollen? Warum sollen die für dich zurückstecken?
3. Woher nimmst du eigentlich das Recht, deinen Mobilitätswunsch höher zu gewichten als den anderer Menschen?
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Reloader
Beitrag 11.08.2022, 13:39
Beitrag #21


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Zitat (B.Paulmeier @ 10.08.2022, 15:33) *
Zeugen dürfte er keine finden, denn ich hatte keine weiteren Leute dort gesehen.
Sollte er mich anzeigen, steht es sowieso Aussage gegen Aussage.


Auch hier: Aussage_gegen_Aussage solltest Du dich noch mal einlesen.
Das ist bestimmt sinnvoller als Kneipenparolen wiederzugeben.....
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KJK
Beitrag 11.08.2022, 14:05
Beitrag #22


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Zitat (B.Paulmeier @ 11.08.2022, 13:25) *
Was mich halt stört, dass wir Autofahrer die Melkkühe der Nation sind, viele Steuern zahlen, und trotzdem Rücksicht nehmen sollen auf die Langsamen, die uns daran hindern, pünktlich zur Arbeit zu kommen.

Von Deinen Beiträgen, die Du vor ein paar Wochen verfasst hast, hatte ich einen deutlich positiveren Eindruck von Dir.
Deine jetzigen Stammtischparolen sind so platt, dass sie fast schon trollig sind...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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OWI2014
Beitrag 12.08.2022, 05:19
Beitrag #23


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Viele Radreisende mit Gummianzüge habe ja mittlerweile ActionCam am Helm oder Fahrrad.
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HaWeThie
Beitrag 12.08.2022, 08:02
Beitrag #24


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Zitat
Weil der Radler nicht gestürzt ist, dürfte da nichts kommen, so von wegen "mit Gefährdung".
Wenn der Radfahrer gestürzt wäre, läge ein (Sach- und/oder Personen-) Schaden vor. Das ist eine Stufe höher und wird erst mal unter strafrechtlichen Aspekten untersucht.
Eine Vollbremsung des Radfahrers ist ein Indiz für eine Gefährdung.

Zum Mythos "Aussage gegen Aussage" steht ja schon oben was.

Und: ich bin älter als du - habe aber auch nie gelernt, dass Auto Fahrende gegenüber Radfahrenden Vorrang haben. Vielleicht vertust du dich mit dem "Mann mit Handkarren" der früher oft auf den Fahrschulbögen auftauchte.
Auch zahle ich einiges an Steuern, bin aber noch nie auf die Idee gekommen, einen Arbeits- bzw. Obdachlosen umzurennen - nur weil der im Weg steht.


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Mueck
Beitrag 12.08.2022, 13:18
Beitrag #25


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Mal einen Blick in meine Fahrschulunterlagen geworfen ...
"Lehrbuch für die Führerscheinklassen 3 - 1 - 4 von Ing. W- Müller, Verlag Werner Degener Hannover, ... Best. Nr. 1130 Auflage 25 24 23"
Falls da jemand das Alter rausorakeln kann ... Steht sonst glaub nirgends, mein Führerschein ist jedenfalls von 1981.

S. 85 rechts:
Zitat
Rechtsabbiegen
Verkehrszeichen beachten.
Nachfolgenden Verkehr beachten.
Möglichst weit rechts einordnen.
Querverkehr (Vorfhrtregelung) beachten.
[Bild mit Radfahrer auf Radweg und Rechtsabbieger]
Nach rechts umschauen. Zweiradfahrer durchlassen.
In engem Bogen abbiegen; auf Fußgänger achten, nötigenfalls warten.
Dasselbe gilt auch beim Abbiegen in ein Grundstück.
[Passendes Bild zu letzterem]

Nächste Seite Linksabbiegen, bzgl. Fuß/Rad dasselbe in "Rot" (statt grünem Auto)
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heretic12
Beitrag 12.08.2022, 22:21
Beitrag #26


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Zitat (B.Paulmeier @ 11.08.2022, 13:25) *
Also, ich bin 58 Jahre alt. Was mich halt stört, dass wir Autofahrer die Melkkühe der Nation sind, viele Steuern zahlen, und trotzdem Rücksicht nehmen sollen auf die Langsamen, die uns daran hindern, pünktlich zur Arbeit zu kommen.
Zur Sache: Weil der Radler nicht gestürzt ist, dürfte da nichts kommen, so von wegen "mit Gefährdung". Das stimmt einfach nicht, und dieser Typ hätte sowieso keine Zeugen.

Was soll denn dieses blöde Geschwurbel mit der Frage nach der Rechtslage?
Sei doch einfach ehrlich: Du scheißt auf die Rechtslage, weil du rücksichtslos bist und keine Ahnung von irgendwelchen Rechtsgrundsätzen hast.
Weil du nicht in der Lage bist, rechtzeitig loszufahren, ist angeblich der Radfahrer schuld.

Wenn der Radfahrer einen Zusammenstoß nur durch (scharfe) Bremsung verhindern konnte, ist das eine Gefährdung.
Wenn er dabei gestürzt wäre, ist das meist ein Sach- und/oder Personenschaden.

Ob er Zeugen hat, ist scheiß egal. Der Mythos "Aussage gegen Aussage" ist längst widerlegt, wie hier bereits geschrieben wurde. Aber auch das scheint ja an dir vorbei zu gehen.

So langsam wirds Zeit, dass ich mir für Auto und Fahrrad ne Dashcam anschaffe.
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ulm
Beitrag 13.08.2022, 12:48
Beitrag #27


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Beschimpfungen helfen dem Andersdenkenden nicht auf dem Weg zur Einsicht.
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rentenberater
Beitrag 13.08.2022, 16:12
Beitrag #28


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Zitat (AMenge @ 11.08.2022, 14:23) *
Zitat (B.Paulmeier @ 11.08.2022, 12:25) *
Also, ich bin 58 Jahre alt.

Also gerade mal 7 Jahre älter als ich. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der motorisierte Verkehr keinen generellen Vorrang vor dem unmotorisierten Verkehr hat. Ich denke nicht, dass sich innerhalb von 7 Jahren so viel an den Regeln geändert hat.

Ich bin 3 Jahre älter als B.P., habe meinen Führerschein mit 17 gemacht (also definitiv vor ihm) und auch im Jahre des Herrn 1978 und 79 war nicht die Rede davon, dass Autos generell Vorrag hätten (und die geschilderte Situation war auch definitiv so geregelt wie heute auch).
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mir
Beitrag 13.08.2022, 16:39
Beitrag #29


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Naja, falsche Vorstellungen sind dazu da, ausgeräumt zu werden.

Mir hat mal ein Autofahrer gesagt, dass die Vorrang nach der Breite der Straße beurteilt würde. Und der Radweg sei schließlich schmaler. Das kann man nur noch mit viel Humor nehmen, was es bisweilen für falsche Vorstellungen gibt.

Und deswegen fände ich's nicht schlecht, wenn gelegentlich mal die theoretischen Kenntnisse überprüft werden. Entweder nach Zeitablauf (alle 10 Jahre wäre ja nun wirklich keine Zumutung, zudem sich die Vorschriften ja auch ändern), oder wenn's einen Anlass gibt (z.B. wenn Tatsachen bekannt werden, die es als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Fahrer die Regeln nicht kennt).


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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heretic12
Beitrag 13.08.2022, 16:51
Beitrag #30


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Der ADAC hat nen Wissenstest machen lassen:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fue...uer-autofahrer/
Fand den jetzt nicht wirklich schwer, allerdings die Frage zum Thema Handy missverständlich (vermutlich deshalb Flop4).
Das Ergebnis ist erschreckend:
Zitat
Eine repräsentative ADAC Umfrage mit 20 Fragen aus der Führerscheinprüfung offenbart große Wissenslücken. Nur zwei Prozent der Teilnehmenden lagen fast immer richtig.

Fast immer richtig meint dabei 17 Richtige.

Zitat
Überdurchschnittlich viele richtige Antworten gaben im ADAC Wissenstest Männer, Menschen mit höherer Bildung und Führerscheinneulinge.

Der letzte Punkt ist doch eigentlich n klarer Argument für regelmäßige Nachschulungen von älteren Fahrern.
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mkossmann
Beitrag 13.08.2022, 17:52
Beitrag #31


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Den Vorrang des "Geradeausverkehrs" vor Abbiegern gibt es mindestens seit der Novelle der STVO von 1970
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0815Biker
Beitrag 17.08.2022, 05:46
Beitrag #32


Neuling
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Zitat (B.Paulmeier @ 11.08.2022, 13:25) *
Also, ich bin 58 Jahre alt. Was mich halt stört, dass wir Autofahrer die Melkkühe der Nation sind, viele Steuern zahlen, und trotzdem Rücksicht nehmen sollen auf die Langsamen, die uns daran hindern, pünktlich zur Arbeit zu kommen.

Und woher kommt diese Einstellung? Kannst du beziffern, wie viel Verspätung dir dadurch eingefahren wird, dass du einem langsamen Radfahrer mal hinterher fahren musst? Kannst du belegen, dass nur die Autofahrer alleine die Melkkuh sind?
Zahlen Radfahrer nicht auch sämtliche Steuern (Lohn, Mehrwert, etc.)? Sind Radfahrer nicht auch meistens Autofahrer? Bewegen sich Radfahrer durch den "Sport" nicht mehr und sind dadurch weniger anfällig für Krankheiten, entlasten somit die Krankenkassen, was auch dir zugute kommen könnte, da du dadurch im Endeffekt doch etwas weniger an Krankenkassenbeiträgen zahlst?

Außerdem sollte man sich vor Fahrtantritt im Klaren sein, dass ein gewisser Puffer für die Fahrt zur Arbeit zwingend erforderlich ist. Je nach Strecke würde ich zwischen 5 - 10 Minuten mehr einplanen, als mir bspw. Google Maps anzeigt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 02:04