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> Sinn von „Breitstrich gestrichelt“ am Rande einer Fahrradstraße?
Söne spitze Steine
Beitrag 16.07.2022, 14:19
Beitrag #1


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Welchen Sinn hat der unterbrochende Breitstrich längs entlang des Fahrbahnrandes?

Hier gibts noch einen Artikel.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.07.2022, 14:21
Beitrag #2


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Hinter den jeweils rechten Strich hat sich ein Autofahrer zurückzuziehen, wenn ein Radfahrer überholen möchte... tongue.gif
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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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rapit
Beitrag 16.07.2022, 15:42
Beitrag #3


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Das hat man hingemalt, weil man da

vorgefunden hat. Also schnell die zuviel mitgebrachte Farbe entsorgt. Und schon passten die temporären HV-Schilder!


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Mueck
Beitrag 16.07.2022, 20:55
Beitrag #4


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Schick mal die Leute aus'n Bild raus, damit man mehr von der Straße sieht samt Parkierung, habe da 'n Verdacht ... thread.gif
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azrael
Beitrag 17.07.2022, 01:14
Beitrag #5


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Servicelink:
https://www.google.de/maps/@51.2647606,7.14...;8i6656?ucbcb=1
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Söne spitze Steine
Beitrag 17.07.2022, 01:36
Beitrag #6


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Angehängte Datei  w1900_h1267_x960_y640_WR_Rad_1_d866352673dc5809.jpg ( 313.94KB ) Anzahl der Downloads: 14

Quelle
Hier gibt es noch ein Foto fahrenderweise.

Die temporären HVe stehen da, weil die Markierungsarbeiten noch einige Tage andauern sollen.

Im Artikel heißt es. das Parken wäre in Fahrradstraßen nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt, sonst verboten. Was m.E. so nicht stimmt (im Gegensatz zu vbB). Bei dem Breitstrich gehe ich eher davon aus, daß das eine Parkmarkierung sein soll und ich halbhüftig parken darf.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.07.2022, 10:53
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst


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Odenwälder
Beitrag 17.07.2022, 11:19
Beitrag #7


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Laut dieser PDF (https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/Leitfaden_Fahrradstrassen_02_07_2021.pdf) sollen die Striche den Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Autos darstellen. Aber wo ist dann der Gehweg? think.gif


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Söne spitze Steine
Beitrag 17.07.2022, 13:29
Beitrag #8


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Das ganze scheint ein PR-Stunt zu sein. Die „Fahrradstraße“ darf nicht befahren werden und ist ganze 15-20 Meter lang – bislang jedenfalls.

In „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ ist auf Seite 4 links unten auch beidseitig der gestrichelte Breitstricj aufgemalt – allerdings parken da links und rechts auf Autos halbhüftig auf dem Gehweg. Als Sicherheitstrennstreifen zum Bordstein ist das in W bestimmt nicht gedacht. Möchte auch mal wissen, wie die Damen und Herren bei Fahrbahnbreiten unter 5 m hier legale Parkplätze ausweisen und dabei noch eine Restbreite von 4,75 m erreichen wollen (2x 1m fürs Rad pkus 0,75 m Seitenabstand zu parkenden Fz.).



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Finn
Beitrag 15.08.2022, 15:35
Beitrag #9


Neuling


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Wie ist denn überhaupt die rechtliche Wirkung dieses Zeichens auf der Fahrbahn? Gehe ich recht in der Annahme, dass es keine Wirkung hat, wenn es nicht auch noch ein Schild gibt?
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ulm
Beitrag 15.08.2022, 15:38
Beitrag #10


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Es gilt das beidseitige Zeichen 250, also "Durchfahrt auf eigene Gefahr" whistling.gif narr.gif wallbash.gif
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Söne spitze Steine
Beitrag 15.08.2022, 21:18
Beitrag #11


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Noch sind über 200 Schilder bestellt, die müssen erst noch geliefert und aufgestellt werden – hoffentlich nicht wieder mitten auf den engen Gehwegen.


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AnS
Beitrag 16.08.2022, 14:45
Beitrag #12


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Ich hätte eine starke Vermutung, was die Striche am Rande sollen. Die sollen die Fahrbahn für Radfahrer und Autofahrer verschmalern, so dass die Radfahrer nicht zu dicht am Rande fahren und die Autofahrer nicht so leichtfertig überholen. So eine optische Verschmalerung verlangsamt auch den Verkehr. (Zumindest bei breiten, schnellen, motorisierten Fahrzeugen) Ich habe die schon mal bei einer neuen Fahrradstraße gesehen und bin zu dieser Interpretation gekommen, dass vor allem die Radfahrer eben mittiger fahren sollen.
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rapit
Beitrag 16.08.2022, 16:34
Beitrag #13


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@AnS: und wie rechtfertigst du diese Verkehrszeichen? Obwohl nur nur unbedingt notwendiges gem. StVO erklaubt ist? think.gif


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ks-film
Beitrag 16.08.2022, 20:06
Beitrag #14


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Gemäß dem aktuellen Forschungsstand sollte die Fahrgasse von Fahrradstraßen im Sinne der Verkehrssicherheit in der Regel 4m (nicht viel mehr - nicht viel weniger) betragen.
Eigentlich sollte dieses durch optische Elemente (Pflasterung statt Asphalt am Rand, Farbmarkierungen etc.) erzielt werden.

Hier soll anscheinend die Breitstrichmarkierung das darstellen.
Ob dies die Erfordernis des Verkehrszeichen begründet...
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AnS
Beitrag 17.08.2022, 08:10
Beitrag #15


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@rapit: Aus rechtlicher Sicht sehe ich keine Grundlage oder Sinn in der Bemalung. Es weicht leider die Tatsache, dass Verkehrsschilder und Bemalung eindeutig sind (/sein sollten) stark auf. Aus dieser Sicht ist es ein Bärendienst für Verkehrszeichen.

Andererseits könnte gerade diese unbekannte Markierung für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Ich denke für die Außnahmefälle überwiegen die Vorteile, den großen Nachteil der uneindeutigen Markierung. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung der Lage.
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rapit
Beitrag 17.08.2022, 08:28
Beitrag #16


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Meines Erachtens ist es ein Unding, dass dort, wenn schon umgebaut wird, nicht gleich die Bürgersteige verbreitert wurden, so dass man diese rechtswidrige Malerei nicht braucht. Denn die sind eh zu schmal.


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Söne spitze Steine
Beitrag 05.09.2022, 21:54
Beitrag #17


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Nach nur 6 Wochen stehen die ersten 244er.

Komischerweise fehlt der „Breitstrichel“ ausgerechnet da, wo er zu parkenden Fahrzeugen einen Sicherheitsabstand darstellen könnte. 4 m Breite sind dann auch nicht mehr drin, bestenfalls PKW+ 80 cm für Radfahrer.



Also alles wie gehabt.


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Söne spitze Steine
Beitrag 22.09.2022, 04:05
Beitrag #18


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Nach nur 3 Monaten sind die Markierungsarbeiten endlich abgeschlossen und bereits am Tag der off. Einweihung gab es den ersten Unfall mit schwerverletztem Radfahrer.

Erstens wird an den Kreuzungen nicht auf die veränderte Verkehrsführung hingewiesen (die Straßenmalerei existiert ja teilweise schon 2-3 Monate), zweitens steht an der betreffenden Kreuzung das 205 etwa 10 Meter vor der Einmündung, für die es gelten soll. Der Autofahrer kam „von rechts“ und hat wohl im Glauben an rvl dem Radfahrer die Vorfahrt genommen.


Klick zum Vergrößern


Auf Infobannern wird die Ansicht vertreten, es herrsche auf der Fahrradstraße Parkverbot und Radfahrer hätten Vorrang.

Woher diese Weisheit stammt, ist mir nicht bekannt. W ist im Hinblick auf Autofahrer, die trotz entgegenkommendem Radverkehr in Engstellen einfahren, mindestens genauso schlimm oder rückständig wie HH. Und lt. StVO gibt es nur in vbB automatisch Parkverbote.


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ilam
Beitrag 22.09.2022, 05:46
Beitrag #19


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Zitat (Söne spitze Steine @ 22.09.2022, 04:05) *
Woher diese Weisheit stammt, ist mir nicht bekannt.


Muss die gleiche Quelle sein wie vom Polizisten, der meinem damaligen "aber ich kam von rechts"-Unfallgegner in HH die Vorfahrtslage erklärt hat "Da ist das Schild Fahrradstraße, das heißt Radfahrer haben Vorfahrt".
(Nein, es ging für ihn über einen abgesenkten Bordstein, daher galt das rechts vor links nicht. Polizeitechnisch war das dann mit 35€ Verwarnung abgehandelt). Ich war im Gegensatz zu dem von Dir beschriebenen Fall zum Glück nur leicht verletzt. An der Stelle gibt es inzwischen "gestrichelte" Haltelinien, mein Unfall scheint nicht der einzige Vorfall an der Stelle gewesen zu sein. Der Witz: Die Dinger funktionieren hervorragend, vorher wussten viele dort tatsächlich nicht wer fahren darf (meist blieben dann alle stehen und tasteten sich rein, manchmal fühlten sich aber auch beide voll im Recht und gaben Gas wie bei mir...).

Solche Vorfahrtsverletzungen sind nach meiner Erfahrung an der Stelle in den seltenstend Fällen tatsächlich Absicht - die Leute wissen es tatsächlich nicht besser.








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DMHH
Beitrag 22.09.2022, 12:05
Beitrag #20


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Zitat (Söne spitze Steine @ 22.09.2022, 05:05) *
Nach nur 3 Monaten sind die Markierungsarbeiten endlich abgeschlossen und bereits am Tag der off. Einweihung gab es den ersten Unfall mit schwerverletztem Radfahrer.


Du hast nicht zufällig eine Pressemitteilung dazu?
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rapit
Beitrag 22.09.2022, 13:22
Beitrag #21


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Eine oder lieber zwei (allerdings Paywall oder Werbung freischalten)?
Und wenn du "Friedrichstraße" oder "Friedrichschulstraße" als Suchbegriff eingibst, findest du noch mehr Treffer, inkl. der Polizeimeldung. Danach war der PKW ein Skoda und der 60-jährige Radfahrer mit einem Pedelec unterwegs.
Dürfte aber uninteressant sein. Ich hätte mir, wenn sowieso schon so viel gemalt wurde, zusätzliche Wartelinien gewünscht.
Und selbstverständlich einen Hinweis auf die geänderte Vorfahrt!


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DMHH
Beitrag 22.09.2022, 14:03
Beitrag #22


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Danke wavey.gif

ich fragte nach der PM, weil:

bei mir in der Stadt wird ähnliches gerade im Rahmen eines in Erstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes vorgeschlagen.
eine Nebenstraße soll plötzlich mit Farbmalerei und Vorfahrt-Achten für den Verkehr auf der Hauptstraße Vorfahrtstraße werden.
thread.gif

da gruselt es selbst mich als bekennenden Kampfradler. dry.gif
hier "soll" es dann künftig für den Radverkehr geradeaus gehen.
unsure.gif
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mir
Beitrag 22.09.2022, 14:11
Beitrag #23


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Vorfahrtänderungen muss man auffällig machen, völlig egal ob das eine Fahrradstraße ist oder sonstwas - allerdings finde ich die Fahrbahnmarkierungen im Bild von Söne schon sehr deutlich suggestiv.

In Erlangen gab es eine ausgesprochene Problemkreuzung nach Öffnung einer Einbahnstraße für Radfahrer samt Änderung der Vorfahrt - der Einbahnstraße wurde in beide Richtungen die Vorfahrt genommen. Es kam zu Unfällen zwischen Verkehr aus der Einbahnstraße in deren Richtung von Autofahrern, die gewohnt waren, Vorfahrt zu haben. Inzwischen wurde die Einbahnstraße in Fahrtrichtung so verschwenkt, dass man nicht mehr flüssig durchfahren kann und Autofahrer vor der Kreuzung nicht allzu schnell sein können. Das half dann.




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rapit
Beitrag 22.09.2022, 14:21
Beitrag #24


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Zitat (mir @ 22.09.2022, 15:11) *
allerdings finde ich die Fahrbahnmarkierungen im Bild von Söne schon sehr deutlich suggestiv.
Zitat (Söne spitze Steine @ 22.09.2022, 05:05) *
die Straßenmalerei existiert ja teilweise schon 2-3 Monate

Da dürfte das Problem 1 liegen, Problem 2 ist, dass es solche Furtmarkierungen überall gibt, auch dort, wo gar kein Vorrang für Radlinge besteht. ranting.gif

Man hätte sogar die extra neu eingeführten Haifischzähne markieren können, und sei es als vorübergehende Gelbmarkierung. Einfach ein Vz 205 hinpflanzen und die Baustelle abräumen reicht halt nicht!


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mir
Beitrag 22.09.2022, 14:27
Beitrag #25


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Zitat (rapit @ 22.09.2022, 15:21) *
Man hätte sogar die extra neu eingeführten Haifischzähne markieren können, und sei es als vorübergehende Gelbmarkierung. Einfach ein Vz 205 hinpflanzen und die Baustelle abräumen reicht halt nicht!


Da hatten wir mal eine längliche Diskussion mit der Stadt.

Die Zähne darfst Du nur zeigen:

- Zur Verdeutlichung von Rechts-vor-links
- Zur Verdeutlichung der Vorfahrt von Radschnellwegen

Liegt beides an der Stelle nicht vor. Rechts-vor-links wurde ja gerade abgeschafft.

Irgendwas wird sich das Verkehrsmysterium schon dabei gedacht haben.

Besser sind gelbe Blinklichter und Fahrbahnschwellen. Überall sonst auf der Welt arbeitet man mit fiesen Fahrbahnschwellen, um den Autoverkehr einzubremsen, bloß in Deutschland macht das die Autos kaputt.



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rapit
Beitrag 22.09.2022, 14:48
Beitrag #26


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Ist doch eine Radschnellwegerschließungsstraße whistling.gif

Zitat (mir @ 22.09.2022, 15:27) *
bloß in Deutschland macht das die Autos kaputt.

Ja, macht es wirklich! ranting.gif Habe mir vorletzten Sommer eine rausgeflogene Schraube von so einer weggeflogenen Beruhigungsplatte in den Reifen gefahren. mad.gif Hätte man eigentlich gar nicht flicken dürfen, weil die Monsterschraube so groß war. Und das im Urlaub! (Dank eines Amigos wurde es dann doch geflickt, hat bis zur Leasingrückgabe gehalten) thread.gif


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mir
Beitrag 22.09.2022, 15:05
Beitrag #27


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Warum gehen Autoreifen wegen einer popeligen Schraube kaputt? Fahrradreifen vertragen mittlerweile erstaunlich viel.

Da könnte man jetzt drüber sinnieren, ob das Fahren über Schrauben nicht zur gewöhnlichen Verwendung eines Autoreifens gehört.


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Mueck
Beitrag 22.09.2022, 17:57
Beitrag #28


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Zitat (mir @ 22.09.2022, 15:27) *
Rechts-vor-links wurde ja gerade abgeschafft.
Dann kann ja eine "richtige" Haltelinie hin ...
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MisterOJ
Beitrag 22.09.2022, 18:48
Beitrag #29


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Zitat (Mueck @ 22.09.2022, 18:57) *
Dann kann ja eine "richtige" Haltelinie hin ...

no.gif Nur an LSA und Z206!


OJ wavey.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 22.09.2022, 20:41
Beitrag #30


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Das einzige breite an dieser Straße war die ursprünglich breite und großspurige Ankündigung, die Einmündungen wie Zufahrten auszubauen. Dann würde sich der Schilderwald schon mal um die Z301/205 lichten.


Ansonsten kann man die Dauerbreitstrichellinie, die ja nun wirklich nicht den Eindruck einer Wartelinie vermittelt, an den Einmündungen unterbrechen und tatsächlich Zeichen 341 Wartelinie entsprechend den Vorgaben der StVO/VwV/FGSV-Richtlinien aufbringen, und wie @rapid schon formulierte, vor allen Dingen mit oder ohne Blinklicht die Änderung ankündigen.

Der Unfall ist einfach nur deshalb passiert, weil der Skoda-Fahrer von rechts kam und gewohnheitsmäßig auf rvl vertraut hat. Zur Originalmeldung der Polizei. Die Wuppertaler Presse schreibt eh meist ab, da gibts auch hinter der Paywall nicht mehr Infos.

Die völlig uneinheitliche Gestaltung trägt ihren Teil dazu bei: im nördlichen Bereich der Fahrradstraße findet sich das Z244 ausschließlich in Fahrtrichtung der Radstraße, mal mit, mal ohne ZZ Kfz frei, Erstens hat man je nachdem von wo man kommt im Kreuzungsbereich mal Tempo-30-Zone, mal Fahrradstraße. Zweitens interessiert die meisten Kraftfahrer gar nicht, ob das 244 nun mit oder ohne ZZ angeordnet ist, da sie die konkrete Bedeutung des VZ und damit den Sinn des ZZ gar nicht verstehen (wollen).

Im südlichen Bereich dagegen hat man 5 bis 10 Meter vor der Einmündung in den Seitenstraßen Z244 mit ZZ aufgestellt und die vorhandenen Z220/267+ZZ Radverkehr frei gelassen. Das jwd aufgestellte Z244 oder eben das Z205 kann man angesichts kreuzender Fußgänger geflissentlich übersehen (unten die Friedrichschulstraße).


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mir
Beitrag 22.09.2022, 20:41
Beitrag #31


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Furtmarkierungen reichen auch eigentlich aus, um das zu verdeutlichen.

Zitat (rapit @ 22.09.2022, 15:21) *
Da dürfte das Problem 1 liegen, Problem 2 ist, dass es solche Furtmarkierungen überall gibt, auch dort, wo gar kein Vorrang für Radlinge besteht. ranting.gif


Ich muss sagen, dass ich das hierzulande nicht finde. Aber wenn ich solchen Furtmarkierungen gegenüberstehe, insbesondere wenn da vorher keine waren, dann gucke ich doch wenigstens mal nach Querverkehr. Und zwar bereits deswegen, weil das ja auch den Querverkehr dazu verleitet, seine Vorfahrt anzunehmen, egal was die Schilder zeigen.

Für mich sind solche Unfälle einfach nur ein Zeichen von zu unaufmerksamem Fahren, weil man meint, die Strecke zu kennen. Dagegen kommt man wirklich nur an, indem man Hindernisse einbaut, gegen die unaufmerksame Fahrer prallen, ohne dass sie andere gefährden. Da kann man ansonsten markieren, was man will.



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Söne spitze Steine
Beitrag 22.09.2022, 20:55
Beitrag #32


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Zitat (mir @ 22.09.2022, 20:41) *
Für mich sind solche Unfälle einfach nur ein Zeichen von zu unaufmerksamem Fahrern


Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, und Verkehrserziehung findet ja heute nicht statt (fand wahrscheinlich noch nie statt). Im Gegensatz zu früher erfindet das Verkehrsmysterium aber immerzu neue Regeln und Verkehrszeichen. Die Spardose 267 versteht jeder, aber erzähle doch mal jemandem daß er mit Kfz nicht in eine Fahrradstraße einfahren darf. Weil, wo so ein Schild steht, ist in der Regel ja auch ein „Kfz frei“ darunter, und deshalb darf man nach Adam Riese da grundsätzlich mit Kfz rein.

Daher spielt die Gestaltung des Straßenraums mit möglichst wenigen aber verständlichen VZ ja auch so eine große und wichtige Rolle. Und dieser Zusammenhang wird von der Verwaltung kosequent negiert.


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Mueck
Beitrag 23.09.2022, 11:56
Beitrag #33


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Zitat (MisterOJ @ 22.09.2022, 19:48) *
Zitat (Mueck @ 22.09.2022, 18:57) *
Dann kann ja eine "richtige" Haltelinie hin ...

no.gif Nur an LSA und Z206!
Sehe ich die nicht öfter auch bei 205? Muss ich mal drauf achten ... think.gif
Dann halt richtige Wartelinie, die darf bei 205 laut VwV-StVO, eben noch mal vorsichtshalber nachgeschaut ... whistling.gif
Ob die Haifischzähne auch bei Radlangsamstraßen hindürfen, muss man also gar nicht entscheiden ...
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rapit
Beitrag 23.09.2022, 13:55
Beitrag #34


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@Mueck: Maps hilft, gibt es sogar an Abbiegespuren.


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Söne spitze Steine
Beitrag 16.02.2023, 11:50
Beitrag #35


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Neues von unserer Fahrradstraße:

1) https://www.wz.de/-84949993 – zweiter Unfall mit Personenschaden binnen 5 Monaten (seit Eröffnung). In beiden Fällen haben wartepflichtige Fzf die Vorfahrt des Radfahrers mißachtet. Hinweise auf die geänderte Verkehrsführung mittels Z101+ZZ (Z301 Vorrang in der Fahrradstraße, Z205 an den Einmündungen) sucht man vergebens. Hätte man – auch nach VwV – nicht auf die geänderte Verkehrsführung hinweisen müssen?


2) Zwar wurden als ZZ zu Z244.1 nun „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ angeordnet, allerdings gibt es in der Fahrradstraße weder Halt- (Z283) noch Parkverbote (Z286). Lt. Presseberichten sieht das Ordnungsamt von Bebußung von „Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen“ ab – wir sind hier weder im Z325.1, noch Z290.1. (Das 286 Ende bezieht sich auf das Ende Anwohnerparken in der Seitenstraße). Sind diese ZZ nicht überflüssig?


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dopero
Beitrag 18.02.2023, 18:13
Beitrag #36


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Ich komme bei der Beschilderung echt nicht mit.

Das Zeichen 244.2 "Beginn einer Fahrradstraße" und 1000-30 "beide Richtungen" ergibt doch in Kombination absolut keinen Sinn. Und vor allem ergeben sich daraus imho keinerlei Vorfahrtsrechte.
Maximal könnte ich in diese Kombination hinein interpretieren, dass ich hier in eine Fahrradstraße einfahre (saber nicht überquere) und mit irgend welchen Verkehr von links und rechts rechnen muss.

Für die Überquerung einer Fahrradstraße gibt es doch die Kombination Zeichen 1000-32 "Radfahrer kreuzen von rechts und links" und darunter Zeichen 205 Vorfahrt gewähren.
Die Erläuterung zu Zeichen 1000-32 gibt doch genau die hier beabsichtigte Regelung wieder:
Zitat
Ge- oder Verbot
Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205 angeordnet, bedeutet es: Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV von links und rechts achten.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

Also wieder mal ein Fall von völlig unsinniger und verwirrender Beschilderung?
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Söne spitze Steine
Beitrag 19.02.2023, 01:09
Beitrag #37


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Das was du da siehst ist ein Z244.1 aus der Seitenstraße.

Zu Beginn war die Beschilderung noch mehr „Kraut und Rüben“. Mal war die Fahrradstraße an querenden Straße durchgägig, mal nicht. Das heißt, mal endete die Fahrradstraße an der Kreuzung und begann dahinter wieder, mal nicht.

Ebenfalls Kraut und Rüben ist die Vorfahrtsbeschilderung. In der Regel – bis auf die Wiesenstraße – hat die Fahrradstraße per Z301 Vorfahrt. Dies hat man im Bereich nördlich der Kurve auch durch (teilweise rote) Aufplasterung hervorgehoben, insbesondere südlich der Kirche aber nicht. In den zulaufenden Seitenstraßen steht mal das Z244.1 bereits 10 Meter vor der Kruezung, mal das Z205.

An der Friedrichschulstraße, wo es bereits 2x mit Personenschaden geknallt hat, steht das Z205 10 Meter vor der Einmündung.

Und eine verbindliche Parkregelung gibt es wie gesagt auch nicht. Zu den urprünglich aufgemalten Parkflächen fehlen für die anderen Bereiche immer noch Haltverbote. Offenbar will man hier nichts ordentlich machen.



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Söne spitze Steine
Beitrag 11.03.2023, 02:15
Beitrag #38


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Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW hat nun auch einen Leitfaden Fahrradstraßen herausgebracht.

https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/radverke...fahrradstrassen

Die finden zu solchen 3-Meter-Radgäßchen deutliche Worte:
Zitat
Die notwendige Breite der Fahrgasse der Fahrradstraße entlang einer Einbahnstraße ist identisch zu der im Zweirichtungsverkehr für den Kfz-Verkehr…



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Mueck
Beitrag 11.03.2023, 19:57
Beitrag #39


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Interessanter finde ich, dass auf der Webseite bzw. im PDF quasi die Antwort auf die Ursprungsfrage steckt ... thread.gif
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rapit
Beitrag 12.03.2023, 00:12
Beitrag #40


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Interessant? Ich finde es gruselig.


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Söne spitze Steine
Beitrag 12.03.2023, 12:39
Beitrag #41


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Gilesurg? Der Streicherheitstrennfensi? Äh, Tricherstreitsennhseifen?

Immerhin greift man im Leitfaden die modernen Seitenabstände auf, wie sie auch der UDV fordert bzw. zugrundelegt (75 cm statt 25 wie beim Schutzstreifen in der ERA).

75 cm kann man auch StVO-konform mit einer Grenzmarkierung bemalen. Eine Sperrfläche darf nicht überfahren werden und scheidet bei Parkständen aus. In FFM i-X-t man wohl einige Straßen mit breitem Sicherheitstrennstreifen aus – ist auch nicht so StVO-konform.

Wann kommt eigentlich die neue ERA?



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Mueck
Beitrag 12.03.2023, 13:49
Beitrag #42


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Zitat (rapit @ 12.03.2023, 00:12) *
gruselig.
?
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Söne spitze Steine
Beitrag 12.03.2023, 22:57
Beitrag #43


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Ich denke, das gruselig bezieht sich auf den dunklen Wald und die komischen Strichmarkierungen, die aussehen wie breite Schutzstreifenmarkierungen.


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rapit
Beitrag 12.03.2023, 23:44
Beitrag #44


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Nicht nur die empfohlenen Strichmarkierungen. Der gesamte Inhalt des PDF ist eher gruselig.

Eigentlich ist die Praxis der Fahrrdstraßen gruselig. Die Idee einer Fahrradstraße wird quasi nirgends umgesetzt.

Das sind alles für teuer Geld aufgehübschte Straßen, die es nicht besser machen. Komisch beschilderte T30-Zonen, sonst nichts.

Und die Problematik der Beschilderung von Kreuzungen hatte der StVO-Gesetzgeber irgendwie nie auf dem Schirm.

Ein eigenes Schild, ähnlich wie bei der Vorankündigung eines Kreisverkehrs im Ausland, z.B. so:

Und dann regelmäßig Vz 206 an den Kreuzungen.

Oder man lässt es gleich bleiben.


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Söne spitze Steine
Beitrag 27.08.2023, 04:27
Beitrag #45


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Einmal Thema aufwärmen.

Neue Erfindung in der Z244.1:


Das soll wohl irreführend suggerieren, daß nur in den bezeichneten Parkflächen einer Fahrradstraße auch geparkt werden darf.


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Kuli
Beitrag 28.08.2023, 10:49
Beitrag #46


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Manche Verkehrsbehörden gehen davon aus, dass es sich um Radverkehrsanlagen handelt und auf Radverkehrsanlagen nicht geparkt werden darf.

Kann den Gedanken ein Stück weit nachvollziehen, aber die StVO gibt diesen Gedanken nicht her.
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Mueck
Beitrag 29.08.2023, 08:25
Beitrag #47


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Zitat (Kuli @ 28.08.2023, 11:49) *
Manche Verkehrsbehörden gehen davon aus, dass es sich um Radverkehrsanlagen handelt und auf Radverkehrsanlagen nicht geparkt werden darf.

Kann den Gedanken ein Stück weit nachvollziehen,
Umjotteswillen! Dann wären ja straßenbegleitende Fahrradstraßen benutzungspflichtig!!1

Zitat (Kuli @ 28.08.2023, 11:49) *
aber die StVO gibt diesen Gedanken nicht her.
Im Gegentum: "4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt."
Also Parken nach § 12
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VPL
Beitrag 30.08.2023, 11:49
Beitrag #48


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Zitat (Söne spitze Steine @ 11.03.2023, 03:15) *
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW hat nun auch einen Leitfaden Fahrradstraßen herausgebracht.
https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/radverke...fahrradstrassen


Die erste Erwähnung zur seitlichen Abstandsmarkierung mit dem unterbrochenen Breitstrich gab es 2017 schon in den Musterlösungen aus Baden-Württemberg. S. 45 - 47 im pdf.
Daran dürfte sich die AGFS NRW orientiert haben. Die an den Dokumenten beteiligten Planungsbüros sind übrigens zum Teil in den Fachgremien der FGSV. wavey.gif

Für mich sind diese markierten Sicherheitstrennstreifen im Berufsalltag immer noch ein Problem: mit den E-Klima der FGSV sollen die häufig neben Parkstreifen markiert werden. Wo genau und wie genau bleiben aber die Regelwerke und (VwV-)StVO schuldig.

Da muss man sich über den Wildwuchs nicht wundern.

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Mueck
Beitrag 30.08.2023, 16:30
Beitrag #49


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Zitat (VPL @ 30.08.2023, 12:49) *
Die erste Erwähnung zur seitlichen Abstandsmarkierung mit dem unterbrochenen Breitstrich gab es 2017 schon in den Musterlösungen aus Baden-Württemberg. S. 45 - 47 im pdf.
Daran dürfte sich die AGFS NRW orientiert haben. D
Wie hier schon gefunden, hat der UDV was noch älteres im Köcher.

Irgendwo scheint man eine gesetzl. Grundlage gefunden zu haben, in KA wurden die Widerstände gegen 340-breit wohl ausgeräumt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:38