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> Parken auf Behindertenparkplatz ?
frank010
Beitrag 23.06.2022, 09:47
Beitrag #1


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Hallo,

heute Morgen habe ich in einer Reihe geparkt und dabei stand mein PKW etwa einen Meter hinten auf einem Behindertenparkplatz.
Hinter meinem PKW war der Rest des zugegebenermaßßen sehr langen Behinderten-Parkplatzes frei, ich habe also niemanden behindert oder den Parkplatz weggenommen.

Da das Fahrzeug vor mir so "dämlich" geparkt hatte hatte ich keine Möglichkeit weiter nach vorne zu Parken und einen anderen Parkplatz habe ich nicht gefunden.

Als ich nach etwa einer Stunde wiederkam, hatte ich natürlich einen Zettel unter der Windschutzscheibe mit 55 € Verwarngeld.

Das finde ich so nicht gerechtertigt.
Das steht "sie parkten auf einem Sonderparkplatz ..... usw." aber das stimmt ja so gar nicht.
Wie gesagt, ich habe nur etwa einen Meter bis 1,5 Meter mit dem Heck meines PKW auf dem Behindertenparkplatz gestanden und dahinter war der ganze Rest des Parkplatzes für einen PKW in absolut ausreichender Länge frei.

Daher finmd eich die 55 € Forderung ungerechtfertigt.

Und nun meine Frage:
macht es Sinn dagegen Einspruch zu erheben oder nicht ?

Wie sieht bei solchen Fällen die Rechtssprechung aus ?

Vielen Dank für eine kurze Info.

LG, Frank
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Baghira
Beitrag 23.06.2022, 10:12
Beitrag #2


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Da Du 1m auf dem Behindertenparkplatz gestanden hast,wirst du wenig Chancen haben,das Bußgeld abzuwenden.Es gibt Behinderungen, die einen Ausstieg im Heck des Fahrzeugs vorraussetzt.Da muss der Parkplatz schon länger als ein normaler sein.



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Gruß Christian


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W E R ?
Beitrag 23.06.2022, 10:16
Beitrag #3


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Behindertenparkplätze sind in der Regel größer dimensioniert, sodass das Ein- und Aussteigen leicht möglich ist
Und zur Länge des Beh.Parkplatzes: Hast du berücksichtigt, dass eventuelle Hilfsmittel ein- und ausgeladen werden können, ohne dabei andere zu behindern oder selbst durch Platzmangel beeinträchtigt zu sein.
Um eine korrekte Nutzung zu gewährleisten, werden Parkverstöße auf diesen besonderen Parkflächen geahndet
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durban
Beitrag 23.06.2022, 10:20
Beitrag #4


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Ich halte die Erfolgsaussichten auch für gering. Der Begriff des Parkens umfasst auch teilweises Parken, also das Hereinragen des Fahrzeuges in die Parkfläche. Maßgeblich ist, dass der Behindertenparkplatz nicht mehr im vorgesehenen Umfang genutzt werden konnte.


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Freisinn
Beitrag 23.06.2022, 10:25
Beitrag #5


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einfach freuen, dass nicht sofort abgeschleppt wurde. Da sind die 55€ dann doch fast ein Schnäppchen.
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KJK
Beitrag 23.06.2022, 10:29
Beitrag #6


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Bei 20cm könnte man ja evtl. noch alle Hühneraugen zukneifen. Dann eergibt sich aber das Problem mit der negativen Vorbildwirkung und die Frage, welchen Überhang man denn zu tolerieren bereit ist. Bei 1m, der innerhalb des Beitrags schon auf 1,5m anwächst, ist diese Toleranzschwelle aber definitiv überschritten.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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rentenberater
Beitrag 23.06.2022, 10:36
Beitrag #7


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Zitat (Freisinn @ 23.06.2022, 11:25) *
Da sind die 55€ dann doch fast ein Schnäppchen.

Und die lassen sich auf die Hälfte reduzieren, wenn man sich nicht unbedachterweise als Fahrer outet...... whistling.gif
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frank010
Beitrag 23.06.2022, 10:38
Beitrag #8


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Alles klar, danke für die Rückmeldungen.

Auch wenn es irrelevant ist:
Ich hatte Zahnschmerzen und musste zum Doc, bin 3 mal um den Block gekurvt, irgendwann hat man dann einfach die Schnauze voll und ich hab eben so geparkt wie ich es getan habe.


Dann zahl ich das und dann ist die Sache erledigt.

Ich find´s trotzdem völlig überzogen.
Lohnt sich aber nicht sich deswegen noch weiter aufzuregen.

LG, Frank
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durban
Beitrag 23.06.2022, 11:00
Beitrag #9


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Zitat (frank010 @ 23.06.2022, 11:38) *
Alles klar, danke für die Rückmeldungen.

Auch wenn es irrelevant ist:
Ich hatte Zahnschmerzen und musste zum Doc, bin 3 mal um den Block gekurvt, irgendwann hat man dann einfach die Schnauze voll und ich hab eben so geparkt wie ich es getan habe.


Menschlich nachvollziehbar, 55 Euro sind dann eben der Preis. wink.gif

Ich kenne die Situation vor Ort ja nicht, aber was vielen nicht bewusst ist: Es gibt behindertengerecht ausgebaute Fahrzeuge, an denen sich eine automatische Vorrichtung befindet, mit der ein Rollstuhl von einem Kragarm aus dem Kofferraum geladen und neben dem Fahrersitz positioniert wird. Solche Fahrzeuge sind auf eine Freifläche hinter dem Kofferraum angewiesen. Wenn es sich z.B. um einen personalisierten Parkplatz handelte oder mit solchem Verkehr zu rechnen ist, könnte der Parkplatz bewusst so angelegt sein.


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rapit
Beitrag 23.06.2022, 12:43
Beitrag #10


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Zitat (frank010 @ 23.06.2022, 11:38) *
Ich hatte Zahnschmerzen und musste zum Doc

Wärste gleich mit dem Taxi gefahren hättest du dir das Parkplatzsuchen gespart und wärst wahrscheinlich billiger davongekommen. Als Tipp für's nächste Mal wavey.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Freisinn
Beitrag 23.06.2022, 13:05
Beitrag #11


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Zitat (rentenberater @ 23.06.2022, 11:36) *
Zitat (Freisinn @ 23.06.2022, 11:25) *
Da sind die 55€ dann doch fast ein Schnäppchen.

Und die lassen sich auf die Hälfte reduzieren, wenn man sich nicht unbedachterweise als Fahrer outet...... whistling.gif

Ich arbeite auf der falschen Seite, um das in einem Thread zu erwähnen cop.gif
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frank010
Beitrag 23.06.2022, 18:30
Beitrag #12


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Zitat (rapit @ 23.06.2022, 13:43) *
Zitat (frank010 @ 23.06.2022, 11:38) *
Ich hatte Zahnschmerzen und musste zum Doc

Wärste gleich mit dem Taxi gefahren hättest du dir das Parkplatzsuchen gespart und wärst wahrscheinlich billiger davongekommen. Als Tipp für's nächste Mal wavey.gif


nee, taxi wäre nicht wirklich billiger gewesen, zumal ich danach weiter ins Büro musste.


Zitat (rentenberater @ 23.06.2022, 11:36) *
Zitat (Freisinn @ 23.06.2022, 11:25) *
Da sind die 55€ dann doch fast ein Schnäppchen.

Und die lassen sich auf die Hälfte reduzieren, wenn man sich nicht unbedachterweise als Fahrer outet...... whistling.gif


Wie soll das denn gehen ?
Wenn ich nicht gefahren muss ich ja wissen, wer gefahren ist, ist ja mein Auto.

ich hab´s jetzt eh schon überwiesen, würde mich aber trotzdem interessieren.
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Baghira
Beitrag 23.06.2022, 19:00
Beitrag #13


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Wurdest Du örtlich betäubt? Wenn ja, hättest Du sowieso mit dem ÖPNV oder Taxi fahren müssen.


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Gruß Christian


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janr
Beitrag 23.06.2022, 19:32
Beitrag #14


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Zitat (frank010 @ 23.06.2022, 19:30) *
... Wenn ich nicht gefahren muss ich ja wissen, wer gefahren ist, ist ja mein Auto.

ich hab´s jetzt eh schon überwiesen, würde mich aber trotzdem interessieren.
Ein Verwarnzettel am FZ kann verloren gehen.
Auch so die Anhörung.

Erst auf einen BGB muß man reagieren. Man muß sich aber dann aber nicht erinnern wer vor 14 Tagen das FZ bewegt haben könnte.
Daher bittet man dann um eine Fahrerbeschreibung weil man selber ja nicht gefahren ist.
Weil aber die Behörde keinen Fahrer beschreiben kann, man sich selber nicht belasten muß und höchstens einen Fahrer erkennen muß den die Behörde selber ermittelte muß das Verfahren eingestellt werden. Bei Parkverstößen wird nie darauf geachtet wer das FZ tatsächlich abgestellt hat.
Ist im Grunde ein Fehler im System.

Weil diesen Trick aber schon viele vor sehr langer Zeit entdeckten hat man irgendwann vor langer Zeit die Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen eingeführt.
Das sind dann 23,50 €.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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B.Paulmeier
Beitrag 23.06.2022, 20:28
Beitrag #15


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Zitat (frank010 @ 23.06.2022, 10:47) *
Da das Fahrzeug vor mir so "dämlich" geparkt hatte hatte ich keine Möglichkeit weiter nach vorne zu Parken und einen anderen Parkplatz habe ich nicht gefunden.

Hm, sieht mir aus wie: Die anderen hatten Schuld.

Auch bei Falschparkern auf dem Radweg (vor der Bäckerei) heißt es oft: "Diese Radfahrer sind doch noch daran vorbeigekommen. Also war es keine Behinderung".
Laut StVO genügt ein Zentimeter. Bitte auch die Spiegel berücksichtigen. Oftmals werden beide Augen zugedrückt, aber bei zehn Zentimetern Überstand ist definitiv Schluß.
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Freisinn
Beitrag 23.06.2022, 20:41
Beitrag #16


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Zitat (janr @ 23.06.2022, 20:32) *
Bei Parkverstößen wird nie darauf geachtet wer das FZ tatsächlich abgestellt hat.
Ist im Grunde ein Fehler im System.

bei meinen Verwarnungen ist öfter mal eine Fahrerbeschreibung für die Bußgeldstelle hinterlegt, oder der Inhalt eines Gespräches vor Ort. Ganz sicher sein kann man nicht, dass die Behörde den Fahrer nicht kennt. Dann kommt halt ein BGB statt ein Kostenbescheid. whistling.gif
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janr
Beitrag 23.06.2022, 20:57
Beitrag #17


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@Freisinn: Wenn es so passiert, dann ist das ja super.

Die meisten Knöllchen werden aber hingehängt ohne daß irgendjemand was weiß. wavey.gif


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HaWeThie
Beitrag 24.06.2022, 06:07
Beitrag #18


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Zitat
Weil diesen Trick aber schon viele vor sehr langer Zeit entdeckten hat man irgendwann vor langer Zeit die Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen eingeführt.
Das sind dann 23,50 €.
sollte man aber nicht ausreizen - die Behörde kann auch ein Fahrtenbuch anordnen.


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auchdasnoch
Beitrag 24.06.2022, 09:17
Beitrag #19


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Zitat (Baghira @ 23.06.2022, 20:00) *
Wurdest Du örtlich betäubt? Wenn ja, hättest Du sowieso mit dem ÖPNV oder Taxi fahren müssen.

Kannst Du die Richtigkeit dieser Behauptung auch belegen? Mir wurde auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits, von ärztlicher Seite stets zugesichert, dass ich nach einer örtlichen Betäubung noch fahren könne und dürfe.
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frank010
Beitrag 24.06.2022, 11:44
Beitrag #20


Neuling
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Zitat (Baghira @ 23.06.2022, 20:00) *
Wurdest Du örtlich betäubt? Wenn ja, hättest Du sowieso mit dem ÖPNV oder Taxi fahren müssen.


Ein generelles Fahrverbot nach Operationen und medizinischen Eingriffen mit örtlicher Betäubung gibt es nicht.

Zitat (janr @ 23.06.2022, 20:32) *
Erst auf einen BGB muß man reagieren. Man muß sich aber dann aber nicht erinnern wer vor 14 Tagen das FZ bewegt haben könnte.
Daher bittet man dann um eine Fahrerbeschreibung weil man selber ja nicht gefahren ist.
Weil aber die Behörde keinen Fahrer beschreiben kann, man sich selber nicht belasten muß und höchstens einen Fahrer erkennen muß den die Behörde selber ermittelte muß das Verfahren eingestellt werden. Bei Parkverstößen wird nie darauf geachtet wer das FZ tatsächlich abgestellt hat.
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Danke für die Info.
Wieder was gelernt.


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nachteule
Beitrag 27.06.2022, 20:27
Beitrag #21


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Hallo, Baghira,

OT:

Zitat (Baghira @ 23.06.2022, 20:00) *
Wurdest Du örtlich betäubt? Wenn ja, hättest Du sowieso mit dem ÖPNV oder Taxi fahren müssen.

warum? Bei ein - oder zwei Spritzen und einer kurzen Wartezeit nach der Behandlung ist man normalerweise nicht fahruntauglich.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Baghira
Beitrag 28.06.2022, 18:27
Beitrag #22


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Wurd mir bei jeder Betäubung vom jeweiligen Arzt erzählt. War wohl teilweise mist




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