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> Strafzettel für Parken auf Gehweg gerechfertigt?
Blue_Car
Beitrag 01.05.2022, 21:56
Beitrag #1


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Guten Abend an alle,

ich habe als Halter einen Strafzettel bekommen (ich war später auch anwesend, aber habe das Auto aber dort nicht selber geparkt, Fahrer ist mir aber natürlich bekannt) und je länger ich mir (wir uns) die Parksituation anschaue, desto weniger verstehe ich ehrlichgesagt die konkrete Strafe. Deswegen wollte ich hier um Hilfe/nach Meinungen fragen.

Folgende Situation:
Es war zu einem 90. Geburtstag geladen, die Parkplatzsituation war schwierig, die Gäste bis 99 Jahre alt und dementsprechend nicht mehr so gut zu Fuß. Also wurde möglichst nah am Zielort geparkt, in einer Reihe mit anderen Fahrzeugen, die bereits dort parkten. Nach der Feier zurück bei den Autos (jetzt war ich auch anwesend) hatten alle Gäste, die dort geparkt hatten, einen Hinweis am Auto hängen. "Ihnen wird ein Verstoß zur Last gelegt. Nähere Einzelheiten erhält der Halter in Kürze schriftlich. [...]" Fanden wir ansich schon komisch, da wir dadurch zu dem Zeitpunkt noch nicht genau wussten, was uns zur Last gelegt wird. Ich dachte bei genauer Betrachtung der Parksituation an sowas wie "zu geringe Restbreite" oder "Parken entgegen der Fahrtrichtung", was zwar ärgerlich gewesen wäre, aber womit wir uns alle abgefunden hätten.

Jetzt kam gestern Post und zum großen Schrecken lautet die Strafe "Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg", was nicht nur 70 Euro nach sich zieht, sondern auch einen Punkt.
Nachdem ich mir jetzt die Bilder der Situation noch einmal auf der Dashcam angeschaut habe (der Ort ist 500km entfernt, also mal eben hinfahren ist natürlich nicht und vor Ort wussten wir ja noch nicht, was uns blüht bzw. auf was wir achten mussten) habe ich nur noch mehr Fragezeichen als davor.
Ich versuche das Ganze als Bilderfolge darzustellen, bei Google Maps/Streetview sieht man leider Bilder von 2008, welche nicht mehr aktuell sind.


Hier sieht man die Straße ein paar Meter vorher, rechts der Bushaltestelle ist wohl ein Fußweg, das Parkhaus hatte sich wohl rumgesprochen, wäre nur für Krankenhausgäste, deswegen wurde es nicht genutzt (was wohl jedoch leider eine Falschinformation war, hilft jedoch jetzt leider nicht mehr weiter).


Um die linke der beiden Parkreihen geht es im Anschluss. Das Halteverbotsschild gilt meiner Meinung nach nur für die Straße, hat also keine Bedeutung für unseren Fall, der Parkstreifen rechts ist als solcher beschildert und auf der "Straße" eingezeichnet.


Hier die Beschilderung noch einmal in Großaufnahme.


Hier sieht man jetzt die Parksituation. Die ganze "Straße" ist ca. 8-9 Fahrzeuge lang, also sagen wir mal knapp 50-80m und geht ja komplett parallel zur geplasterten Hauptstraße.
Geparkt wurde wie der Skoda Fabia auf dem Foto, links neben des geteerten Bereichs. Vor Ort fiel daher die Überlegung auf "zuwenig Restbreite", wobei man messen müsste, ob die geforderten 3,05m (zumindest ist das mein Kentnissstand der nötigen Restbreite) nicht doch noch frei waren, zumindest beim Fabia oder dem davor parkenden grauen Fahrzeug, bei dem Citroen könnte das schon anders aussehen. Ich hatte beim ersten Blick auf die Situation gleich die Idee des Parkens entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf der falschen Straßenseite, weil als Einbahnstraße wurde es schließlich nicht beschildert. Nachdem jetzt dann die Post gekommen ist, dachten wir zuerst, dass der Schotterstreifen als Gehweg gelten solle, was in unseren Augen jedoch etwas komisch wäre. Nachdem wir jetzt die Bilder anschaut haben, scheint es mir, dass die wohl das Gesamte als Gehweg sehen? Dann stellen sich uns aber gleich mehrere Fragen.
1. Dürfte man dort dann überhaupt fahren? Eigentlich ja nicht? Dann käme man doch aber gar nicht zu den rechts eingezeichneten Parkplätzen?
2. Wenn doch nur links auf dem Schotter geparkt wurde, nicht auf dem geteerten Bereich, dann dürfte das doch eigentlich nicht mehr zum Gehweg gehören?
3. Wenn es ein Gehweg wäre, müsste dieser nicht irgendwie beschildert sein? Schließlich gibt es extra für diesen Bereich einen abgesenkten Bordstein.

Als ich nach Definition zu gehweg geschaut habe, habe ich folgendes gefunden:
"Die Begriffe des "Seitenstreifens" und des "Gehweges" sind in der Rechtsprechung und Literatur hinreichend geklärt. Unter einem "Seitenstreifen" ist - entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO - der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen, der befestigt oder unbefestigt sein kann, und Rad- und Gehwege nicht umfasst (vgl. Hauser DAR 1984, 271/273; OLG Karlsruhe NZV 1991, 38/39). Bei einem "Gehweg" handelt es sich um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg - durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise - äußerlich erkennbar ist. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante (vgl. BGH VRS 4, 388; OLG Düsseldorf VM 1992, 70/71)." Quelle: https://verkehrslexikon.de/Module/Parken_Seitenstreifen.php

Wenn ich ehrlich bin tue ich mich dadurch schwer, den Bereich, auf dem geparkt wurde, als Gehweg zu verstehen. Man könnte nach der Definition zwar das Gesamte als Gehweg sehen, wobei ich dann wieder bei 1. wäre, dürfte man dort dann überhaupt fahren? Aber würde den Bereich dazwischen wohl eher als Seitenstreifen verstehen?


Zur Vollständigkeit, hier das Ende des Was-auch-immer-es-ist.


Zum Abschluss: Uns ist, zumindest im Nachhinein, klar, dass man dort wohl nicht hätte parken durfte (ich hätte vermutlich auch nicht dort geparkt, aber ändern kann man die Situation jetzt nicht mehr, von daher muss sie als gegeben hingenommen werden). Wir würden zB wegen "nicht am rechten Fahrbahnrand über eine Stunde geparkt 25 €" auch gar nichts sagen, hätten sofort gezahlt und auch nichts unternommen bzw. nicht nach einer Meinung gefragt, aber 70 Euro und einen Punkt möchten wir nicht einfach hinnehmen.
Daher würde ich euch um Meinungen zu der Beschilderung, zum Verstoß, zu meiner Meinung und zur Strafe bitten. wavey.gif
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Blue_Car
Beitrag 01.05.2022, 22:37
Beitrag #2


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Ich kann leider meinen Beitrag nicht bearbeiten, ich möchte vielleicht noch der Vollständigkeit halber erwähnen, ich habe keinen Strafzettel direkt bekommen, sondern "nur" einen Anhörungsbogen bekommen in dem nach dem Fahrer gefragt wird und in dem auch steht, was vorgeworfen wird..
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KJK
Beitrag 01.05.2022, 22:45
Beitrag #3


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Hallo Blue_Car,

herzlich willkommen im Verkehrsportal!

Wann hat das Ganze stattgefunden?
Wenn es länger als 14 Tage zurückliegt, wäre ein kollektiver Gedächtnisverlust (aufgrund des Alters der Betroffenen erscheint das ja glaubhaft rolleyes.gif ) vermutlich die einfachste Lösung: Euch ist nicht mehr bekannt, wer die betreffenden Fahrzeuge an diesem Tag dort abgestellt hat. Dann werden nämlich den Haltern die Kosten der Verfahren auferlegt, wodurch sich der finanzielle Verlust auf ca. € 30.-- pro Fahrzeug reduziert - und Punkte gibt es auch keine.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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ulm
Beitrag 01.05.2022, 22:49
Beitrag #4


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Es sind 23,50 Euro
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Blue_Car
Beitrag 01.05.2022, 23:06
Beitrag #5


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Es war am 24.4., also zum Zeitpunkt des Briefes erst vor 6 Tagen.
Besteht dann aber nicht sowieso die Gefahr eines Fahrtenbuches? thread.gif
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janr
Beitrag 01.05.2022, 23:20
Beitrag #6


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Nicht in der Preisklasse. Und ein Anhörungsbogen kann auch mal bei der Post verloren gehen.


Anhand der Bilder seh ich aber nicht unbedingt einen Gehweg. unsure.gif


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Blue_Car
Beitrag 01.05.2022, 23:29
Beitrag #7


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Zitat (janr @ 02.05.2022, 00:20) *
Und ein Anhörungsbogen kann auch mal bei der Post verloren gehen.

Das passiert bei uns leider tatsächlich regelmäßig, dass Post verschwindet, die angeblich (von offiziellen Stellen, aber auch von Freunden/Bekannten) an uns losgeschickt wurde :/ .
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Packesel_der_Nation
Beitrag 02.05.2022, 05:38
Beitrag #8


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Das ist doch mit ein Grund, die richtige Halterhaftung einzuführen. Wenn ich das richtig sehe, kann auch ein Radwegparker einfach sagen, er wisse nicht mehr, wer wann gefahren ist und muss nur die 23,50 zahlen. Das kann doch nicht Sinn und Zweck von Ordnungsmaßnahmen sein. Die sollen doch einen erzieherischen Effekt haben und den haben sie bei viel zu geringen Strafen ja überhaupt nicht.
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ulm
Beitrag 02.05.2022, 06:07
Beitrag #9


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Moderativer Hinweis:
Diese Diskussion hat mit dem Thema des Threaderöffners nun so gar nichts zu tun.
Bitte beim Thema bleiben!
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HaWeThie
Beitrag 02.05.2022, 06:24
Beitrag #10


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Die Sache scheint so zu sein, dass der Fahrer nicht auf der Straße geparkt hat. Und das ist nur erlaubt, wenn es durch Schilder oder Markierungen angeordnet wird.
Alles, was nicht Fahrbahn oder Radweg ist, ist Fußweg.
Von daher sehe ich den Vorwurf als grundsätzlich richtig an.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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rapit
Beitrag 02.05.2022, 08:42
Beitrag #11


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Zitat (HaWeThie @ 02.05.2022, 07:24) *
Alles, was nicht Fahrbahn oder Radweg ist, ist Fußweg.

Also ich kenne da noch Seitenstreifen. Auf denen man gem. § 12 StVO ausdrücklich parken darf.

Und 2 Fahrbahnen, die nur durch einen Gehweg abgetrennt werden, kannte ich bislang nicht.

Erkennen kann man das da auch nicht. think.gif


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Blue_Car
Beitrag 02.05.2022, 09:50
Beitrag #12


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Zitat (Packesel_der_Nation @ 02.05.2022, 08:42) *
Sein gutes Recht, das ist nun getan. Der TE hat aber nun auch offensichtlich zugegeben, dass er es auf die "Halterhaftung" hinauskommen lassen wird. Es zeigt lediglich nochmal die Schwäche dieses Systems auf. Nur wer es nicht weiß zahlt doch freiwillig mehr als er müsste.

Wo habe ich das zugegeben, kannst du mir den Teil bitte zeigen? Scheinbar leide ich wohl tatsächlich unter Gedächnisverlust, dadran kann ich mich nämlich nicht erinnern.

Und zum ersten Teil: Wenn nun geklärt wurde, dass das ein Gehweg ist, dann hätte ich gerne auch noch die Antwort auf "1." Wenn das ein Gehweg ist, darf ich doch da gar nicht drauf fahren, oder? Wie komme ich dann zu den eingezeichneten Parkplätzen?

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janr
Beitrag 02.05.2022, 10:03
Beitrag #13


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Ich tu mir da auch schwer einen Gehweg zu erkennen.

Da ist ja immerhin ein 314ner und es sind Markierungen auf der Oberfläche des Bereichs dieser Straße
Ich dachte beim Bilderbetrachten als erstes an eine Nebenfahrbahn.

Der Vergleich ist recht holprig, aber an so ein Konstrukt dachte ich.
think.gif


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Explosiv
Beitrag 02.05.2022, 10:05
Beitrag #14


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Ich hätte da auch geparkt.
Dem Anschein nach ist das ein Parkplatz, auf dem links und rechts des Asphaltstreifens geparkt werden kann und wird.
Wie die Knöllchen zeigen, soll aber wohl nur rechts des Asphaltstreifens geparkt werden. Verkehrszeichen gelten oft nur auf der Straßenseite, auf der sie stehen.
Wäre man auf Nummer sicher gegangen, wäre man zum anderen Ende des Straßenstücks gegangen und hätte nachgeschaut, ob da in Gegenrichtung auch ein Z314 steht.
Der Anschein wirkt aber eher so, als wenn das Teilstück zur begleitenden Fahrbahn gehört und, da es rechts davon liegt, auch nur in der Richtung befahren werden darf. Für Begegnungsverkehr ist auf dem Asphaltstreifen jedenfalls kein Platz, abgesehen von einspurigen Fahrzeugen.

Ich würde das genau so vortragen, wenn ich der Fahrzeugführer gewesen wäre.

Im vorliegenden Falle würde ich mich mit dem tatsächlichen Fahrzeugführer absprechen, ob er sich outen will oder nicht.

Und ja, man kann auch die Füße still halten und nicht antworten. Mit etwas Glück kommt nichts nach, bis die 14 Tage um sind. Dann kann man sich folgenlos auf Nichtwissen berufen und die Kostentragung für den Halter von 23,50 auf sich nehmen.

Übrigens kann man fußschwache Mitfahrer egal welchen Alters auch ortsnah rauslassen und dann einen entfernteren, sicheren Parkplatz aufsuchen.
Aber wie oben geschrieben, hätte ich dort auch geparkt.

Wäre nett gewesen, wenn die zuständigen Behörden zeitgleich mit der Erhöhung des Bußgeldkataloges auch ihre Beschilderungen auf Eindeutigkeit untersucht hätten. Ein Z283 auf der linken Seite des Asphaltstreifens hätte alle Zweifel beseitigt.


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rapit
Beitrag 02.05.2022, 10:54
Beitrag #15


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Zitat (Explosiv @ 02.05.2022, 11:05) *
Ein Z283 auf der linken Seite des Asphaltstreifens hätte alle Zweifel beseitigt.

Nein, weil das 283er auf Seitenstreifen nicht gilt.

Aber ein hoher Bordstein links der Nebenfahrbahn hätte es klargemacht.

Mich würde aber trotzdem noch ein Foto des Bereiches vor Erreichen der Bushaltestelle interessieren.

Edit erledigt das selbst: Der Beschilderung nach ist das vor der Haltestelle auch kein Gehweg, sondern muss ein Seitenstreifen sein, sonst könnten die BH-Parkplätze nicht mit 314ern beschildert sein, sondern es bräuchte 315er.

Und ein paar Meter weiter sind da auf dem vermeintlichen "Gehwegteil" Parkmarkierungen gepflastert. think.gif

Mapillary hat etwas aktuellere Aufnahmen.
Wo sind denn die Steine abgeblieben?
Die Ausfahrt dieser Nebenfahrbahn, mit Vz 267.


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Blue_Car
Beitrag 02.05.2022, 11:24
Beitrag #16


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@rapit

Also die Beschilderung am Anfang des "Gehweges" ist gleich geblieben, aber die Autos neben der Telefonzelle haben an diesem Tag zumindest dort nicht gestanden.

Die Steine liegen noch da.
Das Einbahnstraßenzeichen haben wir bisher tatsächlich gar nicht wahrgenommen! Danke dafür! Dann ist das für mich/uns ja erst recht kein Gehweg? Und unsere Idee, das Parken auf der falschen Straßenseite wäre dann sowieso auch hinfällig.
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Blue_Car
Beitrag 02.05.2022, 12:47
Beitrag #17


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Kurzes Update: Ein anderer Gast hat jetzt heute Post bekommen, der Zeuge ist jemand anderes und es wurde zwar auch "länger als 1h parken auf Gehweg" aufgeschrieben aber zusätzlich in Tateinheit mit "Sie parkten nicht entsprechend den Fahrbahnmarkierungen" wobei er tatsächlich wohl ein paar Zentimeter den geteerten Bereich berührt hatte.

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ulm
Beitrag 02.05.2022, 13:23
Beitrag #18


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Gibt es dazu denn auch eine sechsstellige TB-Nr oder eine §§-Kette?
Fahrbahnmarkierungen regeln nämlich i.d.R. nicht das Parken. whistling.gif
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rapit
Beitrag 02.05.2022, 13:32
Beitrag #19


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Das Paradoxon sind doch Fahrbahnmarkierungen auf dem angeblichen Gehweg rolleyes.gif

(Vielleicht steht aber auch Parkmarkierungen im Schreiben)


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Blue_Car
Beitrag 02.05.2022, 13:39
Beitrag #20


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Zitat (ulm @ 02.05.2022, 14:23) *
Gibt es dazu denn auch eine sechsstellige TB-Nr oder eine §§-Kette?
Fahrbahnmarkierungen regeln nämlich i.d.R. nicht das Parken. whistling.gif

Danke für die Bestätigung meines ersten Gedankens, denn sonst müsste doch da meiner Meinung nach das Zusatzschild hängen "Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt" o.ä.?


Das hat er bekommen. Ich habe nur den oberen Teil und den ohne den § 19 OWiG (der ist bei ihm ja nur dort, weil es Tateinheit ist).


Zitat (rapit @ 02.05.2022, 14:32) *
Das Paradoxon sind doch Fahrbahnmarkierungen auf dem angeblichen Gehweg rolleyes.gif

(Vielleicht steht aber auch "Parkmarkierungen" im Schreiben)

Schuldigung, das habe ich gedanklich wohl falsch übertragen, für mich ist das sowieso alles Fachsprache und das gleiche thread.gif . Ich habe gerade das genaue Schreiben hochgeladen.
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Jens
Beitrag 02.05.2022, 14:56
Beitrag #21


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Ich hab die themenfremde Diskussion entfernt.


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Blue_Car
Beitrag 02.05.2022, 19:55
Beitrag #22


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Ich hätte noch eine grundsätzliche Frage. Ich habe tatsächlich noch nie einen Anhörungsbogen bekommen, jetzt stehen da im Fragebogen Pflichtangaben zu meiner Person drauf (eindeutig) und freiwillige Angaben, ob man der Fahrer war und den Verstoß zugibt. Dort wäre gar keine Möglichkeit/Feld den eigentlichen Fahrer zu benennen, ist das normal? Was passiert denn, wenn ich nur ankreuze, dass ich es nicht war? Dann können die doch gar nicht rausfinden, wer es war?
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Blue_Car
Beitrag 05.05.2022, 13:53
Beitrag #23


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Ich habe jetzt mal ganz blöd nachgefragt, was genau er eigentlich als Gehweg definiert, weil ich den Verstoß so überhaupt nicht nachvollziehen kann und ich sicher sein möchte, ob er das Geteerte, das Geschotterte oder beides meint.
Antwort: Sowohl das Geteerte, als auch das Geschotterte wäre Gehweg und man dürfe über einen Gehweg unter keinen Umständen drüber fahren, nicht drauf halten, gar nichts, das dürfte dort auch kein Arzt, keine Hebamme (dort ist ein Krankenhaus), auch ein Schwerbeschädigtenausweis (den einer der Beifahrer hatte). Auf die Nachfrage, dass er aber schon sieht, dass da Parkplätze eingezeichnet sind und man da nur hinkommt, wenn man über den "Gehweg" fährt, meinte er nur: "Ich weiß, dass man da nicht drüber fliegen kann, aber wenn man direkt da drauf fährt ohne davor zu halten, dann wäre das okay."

laugh2.gif rolleyes.gif
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janr
Beitrag 05.05.2022, 14:39
Beitrag #24


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Hat er nciht gemerkt daß er quatsch redet?

Man kann dort also entlangfahren wenn man einen Parkplatz sucht > zum Fahren erlaubt > Neben-Fahrbahn.
Wäre das ein Gehweg (eine Definition hat er ja nicht erklärt) müßte dort zur Klarstellung ein Blauschild hin, damit man als Autler das weiß.


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rapit
Beitrag 05.05.2022, 15:36
Beitrag #25


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Wäre es ein Gehweg, müssten statt der Vz 314er dort Vz 315er stehen, wie gegenüber in der Gegenrichtung und es könnte kein Vz 267 aufgestellt sein, denn das verbietet nur die Einfahrt in die Fahrbahn. Zumindest "auch-Fahrbahn" muss es also sein.


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janr
Beitrag 05.05.2022, 15:58
Beitrag #26


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Stimmt

Also an das 267 dachte ich grad überhaupt nicht (hab auch keines auf den Bildern gesehen) und das hier 314er herumlungern ist auch ein sehr gutes Argument für "ist kein Gehweg".
Meine Gedanken drehten sich um die Markierungen, die aber auf Gehwegen sein dürfen.
wavey.gif


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Blue_Car
Beitrag 05.05.2022, 16:33
Beitrag #27


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Das Zeichen 267 hat netterweise rapit aufgeworfen (danke nochmal smile.gif ).
Hier das entsprechende Foto von dem Tag:


Zitat (janr @ 05.05.2022, 15:39) *
Hat er nciht gemerkt daß er quatsch redet?

Zumindest nicht so, dass er den Einspruch hat gelten lassen. rolleyes.gif
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janr
Beitrag 05.05.2022, 17:39
Beitrag #28


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Na dann frag doch noch mal nach wie er bei der Beschilderung auf Gehweg kommt.


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Beitrag 05.05.2022, 19:23
Beitrag #29


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Wir haben das jetzt schriftlich erläutert und warten auf Reaktion. Spannend finde ich übrigens, dass nicht nur zwei unterschiedliche Personen als Zeugen genannt sind bei uns bzw. den anderen Gästen, sondern dass auch unterschiedliche Sachbearbeiter zugeteilt sind.

In der Bemerkung zum Sachverhalt steht übrigens groß "Spiel VFL". Bedeutet das jetzt für mich, dass wir nur aufgeschrieben wurden, weil an dem Tag in der Nähe ein Fußballspiel stattgefunden hat, deswegen Auswärtige schön abkassiert werden können und man als Einheimischer unter der Woche nichts zu befürchten hat? Oder was soll einem diese Bemerkung suggerieren? Ist doch völlig egal, ob da in der Nähe ein Fußballspiel gewesen ist?
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Blue_Car
Beitrag 27.05.2022, 16:54
Beitrag #30


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Ich wollte hier kurz mal den aktuellen Stand posten, nämlich dass es nichts Neues gibt biggrin.gif .

Es ist jetzt knapp 3 Wochen her, seitdem ich schriftlich dargelegt habe, wieso in meinen Augen die Strafe nicht gepasst hat und habe seitdem nichts mehr gehört. *auf Holz klopf
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Blue_Car
Beitrag 29.07.2022, 12:26
Beitrag #31


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Also diese Vorgehensweise finde ich jetzt äußerst interessant...

Heute kam ein Kostenbescheid, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, 23,50 Euro.

Ich habe ja schriftlich begründet warum für mich kein Verstoß vorliegt, der Fahrer wurde auch genannt, war also bekannt. Auch kam nie noch eine Nachfrage oder eine Antwort auf meinen Einspruch. unsure.gif

Falls ein Fahrtenbuch auferlegt werden würde (was ja eigentlich bei der Summe nicht sein sollte), wäre das gleich mit dem Kostenbescheid gekommen?
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ulm
Beitrag 29.07.2022, 12:53
Beitrag #32


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Wenn Du auf dem Anhörungsbogen den Fahrer angegeben hast, ist der Kostenbescheid widerrechtlich erlassen worden.
Mit dieser Begründung kannst Du dann auch die 23,50 Euro niederschlagen.
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Blue_Car
Beitrag 29.07.2022, 13:16
Beitrag #33


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Der Fahrer wurde nur telefonisch mitgeteilt, der Anhörungsbogen wurde so direkt gar nicht ausgefüllt. Es wurde nur schriftlich begründet, warum der Verstoß nicht stimmt.
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ulm
Beitrag 29.07.2022, 13:19
Beitrag #34


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Dann hast Du damit 23,50 Euro zum Fenster hinausgeworfen...
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Blue_Car
Beitrag 29.07.2022, 17:09
Beitrag #35


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Oder den Rest gespart, weil es ja schon so klingt, als ob sie weiterhin der Meinung sind, dass der Verstoß so richtig war? unsure.gif D.h. wenn ich den Fahrer schriftlich mitgeteilt hätte, hätten sie am Geld und Punkt festgehalten? Oder habe ich einen Denkfehler?
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Q-Treiberin
Beitrag 29.07.2022, 19:49
Beitrag #36


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Das Geld hätte dann der Fahrer bezahlt und auch den Punkt kassiert…


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Mr Hyde
Beitrag 30.07.2022, 16:11
Beitrag #37


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Zitat (Blue_Car @ 29.07.2022, 17:09) *
wenn ich den Fahrer schriftlich mitgeteilt hätte, hätten sie am Geld und Punkt festgehalten? Oder habe ich einen Denkfehler?


Sie hätten aller Wahrscheinlichkeit nach an Geld und Punkt festgehalten. In solchen Fällen ist das aber üblich. Wenn sie deiner Argumentation folgen würden, hätten sie dich (und die vielen anderen) gar nicht erst aufgeschrieben. Der Umdenkprozess setzt in der Behörde meist nicht von selbst ein. Dazu ist nach dem (schriftlichen!!) Outen als Fahrer jedoch der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (mit ausführlicher und stichhaltiger Begründung und mit Fotostrecke) und das Hineingehen in den Gerichtsprozess von Nöten.

Dazu braucht es die innerliche Bereitschaft, das bis zum Ende durchzuziehen, und auch das (kleine) Restrisiko des Punktes zu tragen. Die Zusatzkosten vor Gericht sind sehr überschaubar.

Wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ausführlich genug ist (mit Fotostrecke), stellt der Amtsrichter das mit etwas Glück schon nach Aktensichtung direkt ein.

Die 23,50€ sind jetzt der leichtere, aber teurere Weg.
Dagegen anzugehen, ist mangels Beweisen für das telefonische Fahrerouting wohl nicht sinnvoll.
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Skjaldar
Beitrag 30.07.2022, 17:17
Beitrag #38


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OT: Schön wenn man auf den Bildern den Ort sofort erkennt und sich dann zurück erinnert wie oft man selbst auf Parkplatzsuche die Straße hoch und runter gefahren ist um mit dem Sohnemann in den Bochumer Tierpark zu gehen. Man muss bedenken das hier geballt ein Altenheim, die LWL-Klinik (Psychiatrie), ein krankenhaus, der Stadtpark, ein Tierpark(eher ein kleiner Zoo) und eine Kirche ist. Hier wird sehr oft kontrolliert.. Parkraum gibt es genug, nur muss dann leider gelaufen werden. Als ich in meiner Ausbildung einen Fremdeinsatz in der LWL-Klinik hatte waren tagtäglich zig Abschleppwagen dort unterwegs.
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Blue_Car
Beitrag 12.03.2023, 15:08
Beitrag #39


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Ich wollte kurz ein Update geben, heute habe ich gesehen, dass dort jetzt ein eingeschränktes Halteverbotsschild steht. laugh2.gif
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