"Rechts vor Links" nur zwischen gleichartigen Verkehrsanlagen? |
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"Rechts vor Links" nur zwischen gleichartigen Verkehrsanlagen? |
07.09.2021, 19:02
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 449 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 |
https://www.youtube.com/watch?v=VgjZi0Mw19c&t=360s Der filmende Radfahrer befährt währenddessen der fahrbahnbegleitenden Radweg links neben dieser Fahrbahn. Müsste er nicht ebenso den von rechts kommenden Radlern die Vorfahrt gewähren? Es heißt doch immer, dass Vorfahrtregelungen zwischen zwei sich kreuzenden Straßen (nicht nur zwischen sich kreuzenden Straßenteilen) gelten. Falls dem nicht so ist, weshalb? Und wie sieht es dann an Kreuzungen wie dieser aus (die Straße von bzw. nach rechts hat keine Fahrbahn, sondern besteht nur aus einem Getrennten Geh- und Radweg)? |
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07.09.2021, 19:37
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24287 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Müsste er nicht ebenso den von rechts kommenden Radlern die Vorfahrt gewähren? Jepp. Und die Radfahrer hätten nicht nach links abbiegen dürfen (da fehlt das Radfahrer frei unter dem Linksfahrgebot aus der Seitenstraße). Linksseitige Radwege überfordern halt nicht nur Autofahrer, sondern neben Radfahrern auch die Straßenverkehrsbehörde. Und wie sieht es dann an Kreuzungen wie dieser aus (die Straße von bzw. nach rechts hat keine Fahrbahn, sondern besteht nur aus einem Getrennten Geh- und Radweg)? Soweit nicht § 10 anwendbar ist, weil z.B. ein Gehweg oder ein Bordstein überfahren wird, ebenso. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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07.09.2021, 19:40
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Schwierig. Auf Anhieb hätte ich gesagt, dass der Videoradler im Recht ist, weil die anderen über einen abgesenkten Bordstein auf den Radweg kommen.
Nach dem Wortlaut von §10 StVO gilt das aber nur für die Fahrbahn... Also hätten die anderen dem Wortlaut nach tatsächlich Vorfahrt - ich würde mich aber darauf nicht verlassen, beim Machen der Verkehrsregeln wurden solche Stellen einfach nicht beachtet, da kann ein Gericht im Zweifelsfall auch anders entscheiden nach dem Motto "Das ist hier im Prinzip eine Fahrbahn". Bei deinem anderen Beispiel gilt hingegen eindeutig rechts vor links. |
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Gast_Georg_g_* |
07.09.2021, 20:20
Beitrag
#4
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rvl gilt nur an Kreuzungen und Einmündungen. Die sehe ich in dem Fall nicht.
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07.09.2021, 21:28
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24287 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wie definierst Du "Kreuzung" und "Einmündung"?
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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Gast_Georg_g_* |
07.09.2021, 22:05
Beitrag
#6
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Es kreuzen sich zwei Straßen oder zwei Fahrbahnen bzw. es mündet eine Straße oder eine Fahrbahn in eine andere ein. Wo mündet denn bei 6:16 etwas ein? Was mündet worin ein?
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07.09.2021, 22:33
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Falls dem nicht so ist, weshalb? Und wie sieht es dann an Kreuzungen wie dieser aus (die Straße von bzw. nach rechts hat keine Fahrbahn, sondern besteht nur aus einem Getrennten Geh- und Radweg)? Das haben wir hier anhand eines Urteils durchdekliniert: RvL (Bilder der dortigen Stelle auf S. 2)Es kreuzen sich zwei Straßen oder zwei Fahrbahnen bzw. es mündet eine Straße oder eine Fahrbahn in eine andere ein. Wo mündet denn bei 6:16 etwas ein? Was mündet worin ein? Na die Straße von rechts mündet in die beradelte Straße ein, Radwege sind Teil der Straße.. |
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Gast_Georg_g_* |
07.09.2021, 23:01
Beitrag
#8
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Na die Straße von rechts mündet in die beradelte Straße ein, Radwege sind Teil der Straße. Du meinst bestimmt "Fahrbahn" und nicht "Straße", aber auch dann trifft es doch nicht zu. Fahrbahn und Radweg verlaufen parallel und sie sind durch einen Bordstein voneinander getrennt. Da mündet kein Teil in den anderen ein. Nur das Überwechseln vom einen auf den anderen Straßenteil ist möglich, weil die Kette an dieser Stelle unterbrochen ist. |
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08.09.2021, 02:01
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24287 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Doch, da mündet die Veillodterstraße von rechts in den Maxtorgraben. Letzterer ist überhaupt eines der Highlights in Nürnberg für Radfahrer.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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Gast_Georg_g_* |
08.09.2021, 02:22
Beitrag
#10
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Guests |
Nein, das ist auf der anderen Fahrbahnseite. Hier kannst du es erkennen: Die eine Straße mündet von rechts kommend in die andere an. Die Lücke im Geländer ist aber linksseitig und stellt keine Einmündung dar.
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08.09.2021, 09:35
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19471 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
M.E. haben wir hier die Kreuzung (Einmündung) zweier Straßen. Eine Straße hat davon einen separierten Straßenteil für Radfahrer (Radweg). Für die gesamte Straßenkreuzung gilt § 8 StVO (rvl). § 10 ist dem Wortlaut nach nicht einschlägig.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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08.09.2021, 11:23
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 449 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 |
Soweit nicht § 10 anwendbar ist, weil z.B. ein Gehweg oder ein Bordstein überfahren wird, ebenso. Obwohl ich eigentlich derselben Auffassung bin, hab ich immer noch keine Belege finden können, dass das Überqueren eines Gehwegs (ohne abgesenkten Bordstein) beim Einfahren aus der Seitenstraße den Nachrrang nach § 10 auslöst. Nein, das ist auf der anderen Fahrbahnseite. Hier kannst du es erkennen: Die eine Straße mündet von rechts kommend in die andere an. Die Lücke im Geländer ist aber linksseitig und stellt keine Einmündung dar. Sowohl Radweg als auch Fahrbahn gehören zur selben Straße (Maxtorgraben). Wenn nun also die Vorfahrt zwischen den beiden Straßen gilt und nicht nur zwischen den beiden Fahrbahnen (und das ist ja hier die Frage), dann hat Vorfahrt, wer von rechts kommt, egal auf welchen Teil der nachrangigen Straße er einfährt. Wenn ich mir das Ganze auf Maps so anschaue (und das meint vielleicht auch Georg_g), könnte man aber evtl. sogar meinen, dass man gar nicht direkt von der Veillodterstr. auf den Radweg des Maxtorgrabens abbiegen kann, sondern eigentlich erstmal nach rechts auf die Fahrbahn einbiegt und dann von dort auf den Radweg wechselt. Dann wäre man auf jeden Fall nachrangig, da man von der Fahrbahn auf den parallel verlaufenden Radweg wechselt. Das würde dann wiederum auch das Problem mit dem Z. 209 lösen, ist allerdings so grenzwertig, dass es wohl wirklich erst vor Gericht letztendlich geklärt werden würde. |
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08.09.2021, 11:34
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Anhand des Schachtdeckels und dann verglichen mit dem Luftbild siehst du, dass das täuscht. Die Lücke im Geländer/in der Kettenabsperrung ist noch voll im Einmündungsbereich.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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08.09.2021, 13:25
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ich hab jetzt nur mal das Video gesehen und dort lungert doch ein 102er herum.
Es handelt sich also um eine "Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts" Vorfahrt gilt ja nicht nur für die Fahrbahn sondern für die gesamte Straße. Also hat in meinen Augen der Video-Radler zu warten. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_Georg_g_* |
08.09.2021, 13:47
Beitrag
#15
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08.09.2021, 14:15
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Richtig.
Es zeigt, daß der Video-Radler sich im Unrecht befindet. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 01:56 |