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> Überholen auf der Landstraße, Wann sollte man spätestens wieder einscheren?
Mr Hyde
Beitrag 12.04.2021, 17:40
Beitrag #1


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Gegeben sei eine Bundesstraße mit einer Spur je Richtung. Auf einem etwa 1000m langen Geradeausstück setzte ich zum Überholen zweier LKW an, die Gegenspur war frei. Auf Höhe der Lücke zwischen den beiden LKW tauchte Gegenverkehr auf (an dieser Stelle auf 70 km/h limitiert). Bremsen und zwischen den LKW einscheren wäre durchaus möglich gewesen. Ich entschied mich dagegen, da ausreichend Platz zum Gegenverkehr war, und setzte den Überholvorgang fort.
Meinen Wiedereinschervorgang startete ich, als der Gegenverkehr 200-250m entfernt war und beendete den Vorgang mit guten 170m Abstand (dreieinhalb Pfostenabständen) zum Gegenverkehr (eher mehr).
Ich wurde mit einem Blitzlichtgewitter des Gegenverkehrs bestraft. (NACH meinem vollständigen Einscheren begann dies erst, und die Zeit bis zum Passieren reichte, um 6-7 Salven zu erkennen, plus Handbewegung des Fahrers.) Bremsen musste der Gegenverkehr dabei nicht, und hat er auch nicht, soweit ich das erkennen konnte.

Da ich auch nach 20 Jahren Führerscheinbesitz bestrebt bin, mein Fahrverhalten zu reflektieren und zu hinterfragen, stelle ich hiermit mein Fahrverhalten zur Diskussion.

1. War mein Fahrverhalten a) ok, b) unhöflich oder c) sogar rechtswidrig ?

2. Oder war mein Kontrahent etwas überempfindlich?

3. Ändert sich die Bewertung der beschriebenen Abstände, wenn statt zHg 70 zHg 100 vorgelegen hätte?

4. In beiden Fällen: Bei wieviel Meter Restabstand zum Gegenverkehr sollte man spätestens den Überholvorgang abgeschlossen haben?

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.04.2021, 17:54
Beitrag #2





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Der andere hatte noch genügend Zeit und Muße, den nervösen Finger am linken Lenkstockhebel zu beschäftigen und mit der anderen Hand noch heftig zu gestikulieren, also musste er offenbar nicht bremsen oder ausweichen. Er wollte einfach mal belehren. Komisch, dass er nicht auch noch gehupt hat.

Zitat (Mr Hyde @ 12.04.2021, 18:40) *
Bei wieviel Meter Restabstand zum Gegenverkehr sollte man spätestens den Überholvorgang abgeschlossen haben?

In Metern ist es schwierig, weil das ja von den Geschwindigkeiten der Fahrzeuge abhängt. Man könnte es in Sekunden angeben, aber eine exakte Zeitangabe führt eher zu unnötigen Diskussionen.
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AMenge
Beitrag 12.04.2021, 18:55
Beitrag #3


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Vielleicht hat der Fahrer im Gegenverkehr bereits frühzeitig Geschwindigkeit rausgenommen ohne zu bremsen. Das erkennt man nicht unbedingt.

Ein anderer Gedanke: So wie du es schilderst, warst du relativ lange auf der Gegenspur und auch relativ lange im Blickfeld des Gegenverkehrs. Sowas wird oftmals als ausgesprochen unangenehm empfunden, insbesondere wenn du zwischenzeitlich die Möglichkeit zum Einscheren gehabt hättest.

Und der dritte Gedanke: Unterschiedliche Menschen bewerten identische Situationen durchaus unterschiedlich.
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Mr Hyde
Beitrag 12.04.2021, 19:18
Beitrag #4


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Ich gebe dir in allen drei Punkten grundsätzlich Recht.

zu 1) Ich glaube nicht dran... aber möglich ist es natürlich.
zu 2) Relativ lange ist halt relativ ;-) ich würde sagen, von Auftauchen im gegenseitigen Sichtfeld bis Einschervorgang... max 4 Sekunden. Hatte schon ordentlich Differenzgeschwindigkeit zum LKW. Aber ja, wenn einem einer entgegenkommt, fühlen sich 4 Sekunden schon lang an.
zu 3) Definitiv!

Also bis hier hin nehme ich mit: Von meiner Seite aus ok, aber eine gewisse Nervosität beim Gegenüber ist verständlich. Soweit d'accord?

Bin mal gespannt, ob es noch andere Meinungen gibt.
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Buchholzer
Beitrag 12.04.2021, 20:41
Beitrag #5


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Wenn in der 70er Zone LkW überholt werden kann von deiner Seite nichts okay sein....
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Andreas24
Beitrag 12.04.2021, 20:55
Beitrag #6


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Wieso? unsure.gif


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Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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haidi
Beitrag 12.04.2021, 21:58
Beitrag #7


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Zu wenig Geschwindigkeitsdifferenz zwischen LKW und dir.
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blackdodge
Beitrag 12.04.2021, 22:13
Beitrag #8


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wir können ja auch mal einfach sagen

Es wurde eine Länge von 18,75m plus 50m Sicherheitsabstand plus 18,75m überholt und diese Länge bewegt sich mit sagen wir mal 70 km/h in Fahrtrichtung.

den Rest kann man sich ausrechnen


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.04.2021, 22:17
Beitrag #9





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Zitat (haidi @ 12.04.2021, 22:58) *
Zu wenig Geschwindigkeitsdifferenz zwischen LKW und dir.

Naja, die Lkw fuhren mit den erlaubten 60 km/h, der TE überholte mit 120 km/h. Das sollte doch eine ausreichende Differenz sein. thread.gif

Übrigens könnte seine Schilderung auch so zu verstehen sein, dass nur für den Gegenverkehr 70 km/h galten, für ihn aber 100 km/h.
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HaWeThie
Beitrag 13.04.2021, 07:03
Beitrag #10


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Zitat
Finger am linken Lenkstockhebel zu beschäftigen und mit der anderen Hand noch heftig zu gestikulieren, also musste er offenbar nicht bremsen
kannst du mir den Zusammenhang mal erklären? Auch wenn ich bremsen muss, kann ich die Lichthupe betätigen und gestikulieren.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.04.2021, 07:05
Beitrag #11





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Zitat (HaWeThie @ 13.04.2021, 08:03) *
Auch wenn ich bremsen muss, kann ich die Lichthupe betätigen und gestikulieren.

Wer lenkt denn dann?
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Küstengold
Beitrag 13.04.2021, 07:07
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 12.04.2021, 18:54) *
Der andere hatte noch genügend Zeit und Muße, den nervösen Finger am linken Lenkstockhebel zu beschäftigen und mit der anderen Hand noch heftig zu gestikulieren, also musste er offenbar nicht bremsen oder ausweichen.

Höre ich immer wieder. Ich kann sowas gleichzeitig rolleyes.gif

Und ich hätte da wahrscheinlich auch Blitzlichtgewitter gemacht. Vielleicht musste der Gegenverkehr ja sogar bremsen? Mich nerven solche knappen Überholvorgänge auch immer wieder.

Zitat (HaWeThie @ 13.04.2021, 08:03) *
Zitat
Finger am linken Lenkstockhebel zu beschäftigen und mit der anderen Hand noch heftig zu gestikulieren, also musste er offenbar nicht bremsen
kannst du mir den Zusammenhang mal erklären? Auch wenn ich bremsen muss, kann ich die Lichthupe betätigen und gestikulieren.

verstehe ich auch nicht. Vielleicht bekommen manche Leute sowas nicht auf die Reihe?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.04.2021, 07:10
Beitrag #13





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Zitat (Küstengold @ 13.04.2021, 08:07) *
Ich kann sowas gleichzeitig

In allerhöchster Not wird der Gegenverkehr wohl nicht gewesen sein, wenn er das Blitzlichtgewitter starten und danach noch gestikulieren kann.

Zitat (Küstengold @ 13.04.2021, 08:07) *
Mich nerven solche knappen Überholvorgänge auch immer wieder.

Allerdings war es nach der Schilderung möglicherweise gar nicht so knapp. Die exakte, zentimetergenaue Analyse überlasse ich jetzt den Leuten, denen das Spaß macht und die glauben, dass das mit den Angaben des TE möglich sei.
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Küstengold
Beitrag 13.04.2021, 07:49
Beitrag #14


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Zitat (Georg_g @ 13.04.2021, 08:10) *
Zitat (Küstengold @ 13.04.2021, 08:07) *
Ich kann sowas gleichzeitig

In allerhöchster Not wird der Gegenverkehr wohl nicht gewesen sein, wenn er das Blitzlichtgewitter starten und danach noch gestikulieren kann.


Muss es erst zur allerhöchsten Not kommen? Es ist schon nervig genug, wenn man wegen solcher Leute abbremsen muss. Und selbst in allerhöchster Not kann ich trotzdem Hupen oder den Hebel ziehen.
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HeLi
Beitrag 13.04.2021, 08:10
Beitrag #15


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Leute, es ist doch beides möglich. Wir kennen ja nur die Schilderung des TE. Für ihn war es offensichtlich nicht zu knapp.
Für den Gegenverkehr war es aus dessen Sicht offensichtlich zu unsicher. (Oder er hat sich nur gemopst, dass einer überholt und wieder rechtzeitig einschert, aber er ihn auf sich zu fahren gesehen hat und ihn das genervt hat und er deshalb hinterhergeschulmeistert hat.)

Die Frage nach Metern oder Sekunden ist geschwindigkeitsabhängig. Die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, Beschleunigungen und Verzögerungen, auch die Abstände vor dem Aus- und Wiedereinscheren kennen wir nicht.

Es bleibt der Grundsatz: Bei Gegenverkehr Geschwindigkeit halbe Sichtweite bis zum Stillstand.


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da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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haidi
Beitrag 13.04.2021, 08:37
Beitrag #16


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Zitat (HeLi @ 13.04.2021, 09:10) *
Es bleibt der Grundsatz: Bei Gegenverkehr Geschwindigkeit halbe Sichtweite bis zum Stillstand.


Nur wenn die nutzbare Fahrbahnbreite zu schmal für Begegnung ist.
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Uwe Mettmann
Beitrag 13.04.2021, 08:39
Beitrag #17


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Zitat (Küstengold @ 13.04.2021, 08:07) *
Zitat (Georg_g @ 12.04.2021, 18:54) *
Der andere hatte noch genügend Zeit und Muße, den nervösen Finger am linken Lenkstockhebel zu beschäftigen und mit der anderen Hand noch heftig zu gestikulieren, also musste er offenbar nicht bremsen oder ausweichen.

Höre ich immer wieder. Ich kann sowas gleichzeitig rolleyes.gif

Und ich hätte da wahrscheinlich auch Blitzlichtgewitter gemacht. Vielleicht musste der Gegenverkehr ja sogar bremsen? Mich nerven solche knappen Überholvorgänge auch immer wieder.

Das war nicht knapp, denn als der TE wieder Spur wechselte, waren noch über 200 m Platz. Wenn man dann schon mit Lichthupengewitter reagiert, sollte man an sich arbeiten, um die Ängstlichkeit zu beseitigen.

Des Weiteren ist das Lichthupengewitter bei Dunkelheit nicht ganz ungefährlich, weil es den Fahrer des entgegenkommenden Fahrers einige Zeit die Sicht nimmt. Die Sicht ist ja nicht nur während des Lichthupengewitters eingeschränkt, sondern auch noch kurz danach, bis sich die geblendeten Augen wieder auf die Dunkelheit eingestellt haben. Wenn das Lichthupengewitter gar schon beginnt, wenn der Überholvorgang noch nicht beendet ist, ist es unverantwortlich dem Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs mit Lichthupengewitter die Sicht zu nehmen. Es entschärft nicht die Situation, sondern verschärft sie unnötigerweise.

Wenn man sich wegen dem Überholvorgang beschweren möchte, dann halt etwas später mit der Hupe, wenn der andere einem gerade begegnet. Das ist völlig ungefährlich.


Gruß

Uwe
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HeLi
Beitrag 13.04.2021, 08:49
Beitrag #18


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Zitat (Uwe Mettmann @ 13.04.2021, 09:39) *
..., dann halt etwas später mit der Hupe, ...

Vor welcher Gefahr wollte man im Nachgang denn noch warnen?


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Jens
Beitrag 13.04.2021, 09:04
Beitrag #19


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Zitat (HeLi @ 13.04.2021, 09:49) *
Vor welcher Gefahr wollte man im Nachgang denn noch warnen?
Vor derselben Gefahr, vor der der Fahrer mit der erst nach Beendigung des Überholvorgangs getätigten Lichthupe sowie seiner Handbewegung warnen wollte? Sprich vor gar keiner Gefahr, er wollte nur seinen Unmut über die Überholaktion ausdrücken.


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Uwe Mettmann
Beitrag 13.04.2021, 09:25
Beitrag #20


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Jens, richtig, deswegen habe ich auch nicht warnen, sondern „beschweren“ geschrieben, was HeLi in seinem Zitat interessanterweise weggelassen und stattdessen durch Punkte ersetzt hat.


Gruß

Uwe
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HeLi
Beitrag 13.04.2021, 10:13
Beitrag #21


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Die Hupe ist halt nicht zum Beschweren da, sondern zum Warnen vor einer Gefahr.
Darauf wollte ich hinaus.


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Uwe Mettmann
Beitrag 13.04.2021, 10:26
Beitrag #22


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Warum schreibst du es dann nicht auch so. In deinem letzten Beitrag hat es doch auch geklappt.

Abgesehen davon, wissen das doch alle hier. Dennoch beschweren sich einige in dieser Situation, meist durch die Lichthupe. Für diese Leute, die das machen, obwohl es klar gegen die StVO verstößt, habe ich nur die Alternative genannt, aus der keine Gefährdung hervorgehen kann.


Gruß

Uwe
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Küstengold
Beitrag 13.04.2021, 11:29
Beitrag #23


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Zitat (Jens @ 13.04.2021, 10:04) *
Zitat (HeLi @ 13.04.2021, 09:49) *
Vor welcher Gefahr wollte man im Nachgang denn noch warnen?
Vor derselben Gefahr, vor der der Fahrer mit der erst nach Beendigung des Überholvorgangs getätigten Lichthupe sowie seiner Handbewegung warnen wollte? Sprich vor gar keiner Gefahr, er wollte nur seinen Unmut über die Überholaktion ausdrücken.


Selbst wenn es so wäre, dann spricht nichts dagegen. Würde man sich vernünftig verhalten, müsste niemand die Lichthupe geben.
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HeLi
Beitrag 13.04.2021, 11:50
Beitrag #24


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Na, da gibt's aber schon Zeitgenossen, die ohne dass es nötig wäre, Warnzeichen absetzen, akustisch und/oder optisch.
Die ärgern sich nur, dass es jemand gewagt hat, zu überholen. Auf gerader Strecke 'nen Laster überholt habend, hab ich auch schon Lichtgewitter von vorn kassiert, obwohl ich schon ewig lang wieder auf meinem Streifen war, bis der Gegenverkehr kam. Aber er musste natürlich lichthupen!


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mkossmann
Beitrag 13.04.2021, 12:09
Beitrag #25


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Der Gegenverkehr hat nach Angaben des TE eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h also etwa 20 m/s , Der TE vermutlich 100 km/h also etwa 30 m/s, das ergibt also eine Differenzgeschwindigkeit von 50 m/s und damit mehr als 3 s zwischen Abschluß des Überholens und Begegnung mit dem Gegenverkehr. Das reicht m. E. noch aus. Enger wäre es nur geworden wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhalten wurden.

Ob die freie Sicht von max. 1000 m ( waren es zu Beginn des Überholens noch 1000 m ?) immer ausgereicht, um den Überholvorgang einzuleiten ist etwas schwieriger zu beurteilen. Da kann man sich durchaus Grenzfälle konstruieren, wo das knapp wird. Wenn man z.B annimmt das die LKW schneller als erlaubt fahren ( 80 km/h statt 60 km/h) und somit der Überholvorgang länger dauert kann man da auf Dauer des Überholvorgangs für beide LKW von 30s kommen. Wenn man dabei auch berücksichtigt, das auch Sicherheitsabstände vor dem Beginn des Überholvorgangs zur vorausfahrenden LKW wie auch an Ende zum überholten LKW einzuhalten sind. Kurze Überschlagsrechnung dazu:
Sicherheitsabstand vor dem Überholen 50 m , 1. LKW 20 m Sicherheitsabstand zum 2. LKW 30 m ( wir sind nicht auf der Autobahn, wo 50 m vorgeschrieben sind) 2. LKW 20 m und weitere 30 m Sicherheitsabstand vor dem LKW. Sind 150 m. Dazu braucht man bei einer Differenzgeschwindigkeit von 10 m/s ( PKW 100 km/h LKW 60 Km/h) 15s bei einem Lkw mit 80km/h und damit nur 5 m/s Differenzgeschwindigkeit aber 30 s . Bei 50 m/s Differenzgeschwindigkeit zum Gegenverkehr reichen 1000 m Sicht bei 15s Dauer aus, bei 30s Dauer bräuchte man aber 1500m Sicht.
Wenn aber aber auch die Richtung des TEs auf 70 km/h begrenzt war hat @haidi recht und man hätte gar nicht mit dem Überholvorvorgang beginnen dürfen. Wegen zu geringer Geschwindigkeitsdifferenz.
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Uwe Mettmann
Beitrag 13.04.2021, 12:46
Beitrag #26


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@mkossmann

Ein Überholen gleichzeitig beider LKWs war nicht zwingend notwendig. Es geht doch aus dem Ausgangsbeitrag hervor, dass der TE zwischen den beiden LKWs hätte einscheren können. Vermutlich hat er das als Option auch mit einbezogen. So mache ich das auch oft. Es wird erst das sichere Überholen mit dem Einscheren zwischen den LKWs geplant. Sehe ich dann während des Überholens, dass ich auch den vorderen LKW problemlos überholen kann, dann mache ich das.

Zitat (mkossmann @ 13.04.2021, 13:09) *
1. LKW 20 m Sicherheitsabstand zum 2. LKW 30 m ( wir sind nicht auf der Autobahn, wo 50 m vorgeschrieben sind)…

Du vergisst §4, Absatz 2 der StVO:
Zitat
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.

…und genau das machen die meisten LKW-Fahrer auf der Landstraße, sie halten einen großzügigen Abstand zum vorrausfahrenden LKW.

LKW-Fahrer denken meist auch an die anderen Verkehrsteilnehmer und wollen denen das Überholen ermöglichen. Nur bei Bummel-PKWs vergessen sie diesen guten Vorsatz manchmal und es wird gedrängelt.


Gruß

Uwe
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Mr Hyde
Beitrag 13.04.2021, 16:47
Beitrag #27


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Danke für die vielen Antworten smile.gif


Zitat (Buchholzer @ 12.04.2021, 20:41) *
Wenn in der 70er Zone LkW überholt werden kann von deiner Seite nichts okay sein....


Zitat (haidi @ 12.04.2021, 21:58) *
Zu wenig Geschwindigkeitsdifferenz zwischen LKW und dir.


Zitat (Georg_g @ 12.04.2021, 22:17) *
Übrigens könnte seine Schilderung auch so zu verstehen sein, dass nur für den Gegenverkehr 70 km/h galten, für ihn aber 100 km/h.


Georg_g hat Recht. Tatsächlich ist die 70er Zone an dieser Stelle asynchron (warum auch immer). Der Gegenverkehr war auf 70 limitiert, bei mir war 100 angesagt, hier beginnt die 70er Zone erst deutlich nach dem Passieren des Gegenverkehrs. Ich habe mit meinem 116PS Turbodiesel im vierten Gang ins Bodenblech getreten und hatte am Ende bestimmt 110-115 km/h drauf. Differenzgeschwindigkeit also absolut vorhanden. (Das hatte ich aber auch schon in Beitrag #4 geschrieben...)

Zitat (Küstengold @ 13.04.2021, 07:07) *
Und ich hätte da wahrscheinlich auch Blitzlichtgewitter gemacht. [...] Mich nerven solche knappen Überholvorgänge auch immer wieder.

Aber darum geht es ja. Meine Frage war: welcher zeitliche und räumliche Abstand zum Gegenverkehr ist a) höflich und b) rechtmäßig ? Hier scheint es ja durchaus unterschiedliche Meinungen (bzw. eher "Empfindungen" zu geben.
Also, dann mal Butter bei die Fische: Bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von ~ 180 km/h zum Gegenverkehr, wo ist da dein "Wohlfühleinscherabstand"? In Metern oder in Sekunden. Ab wo ist es FÜR DICH eine Gefährdung?
Wenn die 170 m dir zuwenig sind... sind dann 250m genug? Sollten es gar 500m sein?

Zitat (Uwe Mettmann @ 13.04.2021, 12:46) *
Ein Überholen gleichzeitig beider LKWs war nicht zwingend notwendig. Es geht doch aus dem Ausgangsbeitrag hervor, dass der TE zwischen den beiden LKWs hätte einscheren können. Vermutlich hat er das als Option auch mit einbezogen. So mache ich das auch oft. Es wird erst das sichere Überholen mit dem Einscheren zwischen den LKWs geplant. Sehe ich dann während des Überholens, dass ich auch den vorderen LKW problemlos überholen kann, dann mache ich das.

Genau so! Der Abstand zwischen den LKW war groß genug um bei Bedarf wiedereinzuscheren, und das war somit als Option einbezogen. Ich habe zuende überholt, weil ich wollte, und nicht, weil ich musste.

---

Der Sachverhalt wird offensichtlich unterschiedlich bewertet. Für die einen waren die Abstände ausreichend, andere empfinden sie als zu knapp. Als Überholer habe ich natürlich eine Kontrolle über das Geschehen, die der Gegenverkehr nicht hat. Das erzeugt natürlich ein gewisses Machtlosigkeitsgefühl über die Situation, und da können 170m-200m schon sehr knapp wirken, obwohl sie aus Überholerperspektive wirklich ausreichend erscheinen mit Sicherheitsmarge.

Ich werde das in mein zukünftiges Überholverhalten einbeziehen. wavey.gif
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Uwe Mettmann
Beitrag 13.04.2021, 17:36
Beitrag #28


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@Mr Hyde

Mache dir mal keinen Kopf. Es gibt Leute, die betätigen schon die Lichthupe, auch wenn noch genügend Platz und der Überholvorgang völlig unkritisch ist.

Das sind dann nicht selten die Leute, die, wenn es doch knapp ist, dann auch nicht zurückstecken, also nur die Lichthupe geben und draufhalten.

Ich erinnere mich an so einen Fall. Vor mir ein PKW. Im Gegenverkehr hat einer überholt, zugegeben recht knapp. Daher habe ich schon abgebremst, auch weil ich damit rechnete, dass das mein Vordermann auch macht. Weit gefehlt, der hat die Lichthupe betätigt und draufgehalten. Am Ende ist es knapp geworden. Sorry, für sowas habe ich kein Verständnis. Wenn es zu einer kritischen Situation kommt, wird die von mir entschärft, egal, wer dafür ursächlich verantwortlich ist. Das Ziel muss sein, einen Unfall zu verhindern und nicht, wer das größte Teil da unten.

Hier mal ein Beispiel, dass der hupende Draufhaltfahrer auch noch ins Internet gestellt: Klick mich (7:51 Min)

Ehrlich gesagt, habe ich es selten gesehen, dass einer gebremst und gleichzeitig die Lichthupe betätigt hat, sondern immer entweder oder. Die Leute, die die Situation entschärfen, lassen das mit der Lichthupe. Lichthupe wird meist in unkritischen Situationen geben fast oder, wenn die Situation doch kritisch ist, wird draufgehalten, so dass er gerade mal noch gutgeht.

Zitat (Mr Hyde @ 13.04.2021, 17:47) *
Ich werde das in mein zukünftiges Überholverhalten einbeziehen. wavey.gif

Was man einbeziehen muss, dass wenn man sich mal beim Überholen verschätzt, dass der andere die Situation nicht entschärfen, sondern vielmehr draufhalten wird. Aus diesem Grund darf man sich nicht verschätzen und muss also immer genug Reserven einplanen.

Gruß

Uwe
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KJK
Beitrag 13.04.2021, 19:02
Beitrag #29


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@Mr Hyde:
Bei dem Überholmanöver hat wohl der Dr. Jekyll in Dir die Oberhand gewonnen rolleyes.gif ...

Im Ernst:
Nach Deiner Schilderung wäre das für mich absolut ok gewesen (und zwar bei Weitem). Es gibt natürlich nervösere Kreaturen, die Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht so gut abschätzen können und die Ihre Unfähigkeit zum Maßstab für alle Anderen machen... thread.gif

Abgesehen davon: Prinzipiell gehe ich davon aus, dass mir da kein Selbstmordkandidat entgegenkommt und dass der auch versuchen wird, die Situation zu entschärfen. Dass ich auch meinen Teil dazu beitrage, ist selbstverständlich (wobei ich in Situationen, in denen es ohne meine Reaktion nicht gepasst hätte, das dem Gegenüber auch schon mal optisch oder akustisch mitzuteilen versuche - kommt aber sehr selten vor).


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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EMD
Beitrag 14.04.2021, 03:09
Beitrag #30


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Manche stellen sich einfach nur an würde ich mal sagen...
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Küstengold
Beitrag 14.04.2021, 06:48
Beitrag #31


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Zitat (Mr Hyde @ 13.04.2021, 17:47) *
Ich habe mit meinem 116PS Turbodiesel im vierten Gang ins Bodenblech getreten und hatte am Ende bestimmt 110-115 km/h drauf.

Und wieso überholt man, wenn man die Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten muss?

Zitat (Mr Hyde @ 13.04.2021, 17:47) *
Wenn die 170 m dir zuwenig sind... sind dann 250m genug? Sollten es gar 500m sein?

Natürlich sind 170m viel zu wenig. Du weißt weder wie schnell der Gegenverkehr unterwegs ist, noch wie schnell der Überholer wirklich überholt. Manche überholen mit 2 km/h Differenz und dann sind 170m viel zu wenig. Und wieso wird verlangt, dass der Gegenverkehr auch noch bremsen muss? Damit Herr Eilig überholen kann?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.04.2021, 07:02
Beitrag #32





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Zitat (KJK @ 13.04.2021, 20:02) *
@Mr Hyde:
Bei dem Überholmanöver hat wohl der Dr. Jekyll in Dir die Oberhand gewonnen

Dr. Jekyll war doch der Gute und Mr. Hyde der gefährliche Überholer. ;-)
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AMenge
Beitrag 14.04.2021, 07:50
Beitrag #33


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Zitat (Küstengold @ 14.04.2021, 06:48) *
Zitat (Mr Hyde @ 13.04.2021, 17:47) *
Ich habe mit meinem 116PS Turbodiesel im vierten Gang ins Bodenblech getreten und hatte am Ende bestimmt 110-115 km/h drauf.

Und wieso überholt man, wenn man die Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten muss?

Du hast beim Überholen noch nie die zHg überschritten? Halte ich für unglaubwürdig.

Zitat
Natürlich sind 170m viel zu wenig. Du weißt weder wie schnell der Gegenverkehr unterwegs ist, noch wie schnell der Überholer wirklich überholt. Manche überholen mit 2 km/h Differenz und dann sind 170m viel zu wenig. Und wieso wird verlangt, dass der Gegenverkehr auch noch bremsen muss? Damit Herr Eilig überholen kann?

Doch, die Geschwindigkeit des Überholers dürfte Mr. Hyde in diesem Fall sehr gut kennen, das war er nämlich selbst. Davon abgesehen sehe ich nicht, wo er gefordert hätte, dass der Gegenverkehr bremsen müsse, um ihm das Überholen zu ermöglichen.

Irgendwie habe ich beim Lesen deines Beitrags das Gefühl, dass du ihn nur mit dem Zweck geschrieben hast, dem TE ein Fehlverhalten zu unterstellen. Und dazu verbiegst du dann das vom TE Geschriebene bis zur Unkenntlichkeit. Sowas halte ich für ziemlich schlechten Stil.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.04.2021, 07:53
Beitrag #34





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Zitat (AMenge @ 14.04.2021, 08:50) *
Irgendwie habe ich beim Lesen deines Beitrags das Gefühl, dass du ihn nur mit dem Zweck geschrieben hast, dem TE ein Fehlverhalten zu unterstellen. Und dazu verbiegst du dann das vom TE Geschriebene bis zur Unkenntlichkeit.

Das kennen wir ja schon von Docs Überholschilderung. ;-)
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Küstengold
Beitrag 14.04.2021, 07:57
Beitrag #35


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Zitat (AMenge @ 14.04.2021, 08:50) *
Und dazu verbiegst du dann das vom TE Geschriebene bis zur Unkenntlichkeit. Sowas halte ich für ziemlich schlechten Stil.

Stimmt doch gar nicht. Es war nun einmal niemand dabei aber ich kann mir schon vorstellen, dass das Überholen halt sehr grenzwertig war, ansonsten hätte man keine Lichthupe geben müssen. Aus Spaß macht man sowas ja nicht. Ich hatte vor einiger Zeit genau so einen Fall gesehen. Arbeitskollege war vor mir, überholte auch relativ knapp und auf Arbeit kam nur : Wieso? War doch genug Platz! Aha, deswegen musste der Gegenverkehr auch relativ stark abbremsen und hat beim Passieren auch gehupt. Hat natürlich auch viel gebracht, er war wenige Sekunden vor mir im Parkhaus.

Zudem sehe ich solche Manöver immer häufiger, die Leute meinen alle keine Zeit mehr zu haben. Genau wie die Unsitte, dass man vor einem Hindernis nicht mehr zu warten hat.


Zum Thema Geschwindigkeit beim Überholen: Klar werde ich auch mal schneller aber 15 km/h brauche ich eigentlich nicht. Entweder fährt vor mir jemand schnell genug, dann überhole ich nicht oder er ist langsam und ich warte auf die passende Gelegenheit.
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Jens
Beitrag 14.04.2021, 08:03
Beitrag #36


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Zitat (Küstengold @ 14.04.2021, 08:57) *
ansonsten hätte man keine Lichthupe geben müssen.
Die Lichthupe kam erst, nachdem der Überholvorgang bereits abschlossen war. Es gab also keinen Grund, sie geben zu "müssen".


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AMenge
Beitrag 14.04.2021, 08:15
Beitrag #37


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Zitat (Küstengold @ 14.04.2021, 07:57) *
Stimmt doch gar nicht. Es war nun einmal niemand dabei aber ich kann mir schon vorstellen, dass das Überholen halt sehr grenzwertig war, ansonsten hätte man keine Lichthupe geben müssen.

Doch, mein Vorwurf des Verbiegens des Eingangsbeitrags stimmt sehr wohl, weil du du dir leider sehr viel vorstellst, wie es gewesen sein muss und dabei die Schilderung des TE komplett ignorierst.

Zitat
Ich hatte vor einiger Zeit genau so einen Fall gesehen.

Und deshalb muss dieser "Fall" natürlich exakt genauso sein, auch wenn der TE ihn abweichend geschildert hat. Und im Thread rund ums Thema Meinungsfreiheit schreibst ausgerechnet du, man dürfe nicht die Wahrheit sagen. Welche Wahrheit denn bitte? Meinst du das Szenario, dass sich in deinem Kopf abspielt oder das Szenario, welches der TE beschreibt?
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Küstengold
Beitrag 14.04.2021, 09:21
Beitrag #38


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Zitat (Jens @ 14.04.2021, 09:03) *
Zitat (Küstengold @ 14.04.2021, 08:57) *
ansonsten hätte man keine Lichthupe geben müssen.
Die Lichthupe kam erst, nachdem der Überholvorgang bereits abschlossen war. Es gab also keinen Grund, sie geben zu "müssen".

Klar, sehe da kein Problem darin. Man kann ja auch "sagen" " Hey, war knapp und ich musste wegen dir bremsen".

Zitat (AMenge @ 14.04.2021, 09:15) *
Und deshalb muss dieser "Fall" natürlich exakt genauso sein

nein, kann es mir aber gut vorstellen, da man sowas bald täglich sieht.
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Andreas0815
Beitrag 14.04.2021, 09:25
Beitrag #39


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Zitat (Küstengold @ 14.04.2021, 08:57) *
Es war nun einmal niemand dabei aber ich kann mir schon vorstellen, dass das Überholen halt sehr grenzwertig war, ansonsten hätte man keine Lichthupe geben müssen. Aus Spaß macht man sowas ja nicht.


Also ganz ehrlich, ich hab schon sehr viele Lichthupen gesehen(nicht unbedingt auf mich bezogen) für die ich keine wirkliche Erklärung finden konnte, außer das der Lichthupende vielleicht ein bisschen doof ist:) Viele benutzen das ja auch einfach als versuchte Verkehrserziehung. Und wehe man reagiert nicht darauf, dann schwellen die Lichthupengewitter schnell zu ganzen Sturmfronten an.....




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HeLi
Beitrag 14.04.2021, 09:33
Beitrag #40


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Zitat (Küstengold @ 14.04.2021, 10:21) *
Klar, sehe da kein Problem darin. Man kann ja auch "sagen" " Hey, war knapp und ich musste wegen dir bremsen".

Ich sehe ein Problem darin, wenn jemand meint, nach einem abgeschlossenen Überholvorgang den Überholer belichthupen zu müssen. Es besteht dann nämlich keine Gefahr, vor der gewarnt werden müsste. Das ist einfach nur abreagieren von Wut, dass da einer überholt hat.
Und wie wir spätestens hier gelernt haben: Selbst wenn dem Gegenverkehr das Überholmanöver kritisch erscheint, ist das lichthupen kontraproduktiv. Entschärfen ist wirkungsvoller.

Und warum gehst Du davon aus, dass der Gegenverkehr hier bremsen musste?


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Küstengold
Beitrag 14.04.2021, 09:38
Beitrag #41


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Zitat (HeLi @ 14.04.2021, 10:33) *
Und warum gehst Du davon aus, dass der Gegenverkehr hier bremsen musste?


Niemand weiß es, außer der Fahrer aus dem Gegenverkehr. Da ich aber mehr als einmal für solche Leute selber bremsen musste, KÖNNTE ich es mir schon gut vorstellen, sonst würde man ja kaum Lichthupe geben. Wenn mehr als genügend Platz vorhanden ist, macht es ja keinen Sinn.
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HeLi
Beitrag 14.04.2021, 09:43
Beitrag #42


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Na, also wenn Du schon aus Deinem Erfahrungsschatz postulierst, dass das hier auch so gewesen sein könnte, dann kann ich Dir versichern: es gibt auch Leute, die lichthupen einen Überholer an, auch wenn der durchaus nicht knapp schon längst wieder eingeschert ist.

In einem Punkt bin ich bei Dir: das macht keinen Sinn.


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Jens
Beitrag 14.04.2021, 09:44
Beitrag #43


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Zitat (Küstengold @ 14.04.2021, 10:38) *
KÖNNTE ich es mir schon gut vorstellen, sonst würde man ja kaum Lichthupe geben. Wenn mehr als genügend Platz vorhanden ist, macht es ja keinen Sinn.
Du würdest da vielleicht keine Lichthupe geben. Es sind aber nicht alle wie du.

Ich habs schon erlebt, dass ich auf der Autobahn auf der linken Spur hinter einem LKW fahre, der grad einen anderen LKW überholt. Und hinter mir gibt einer Lichthupe. Macht auch keinen Sinn, passiert aber trotzdem.


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janr
Beitrag 14.04.2021, 11:18
Beitrag #44


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Zitat (Uwe Mettmann @ 13.04.2021, 13:46) *
... §4, Absatz 2 der StVO:
Zitat
(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.

…und genau das machen die meisten LKW-Fahrer auf der Landstraße, sie halten einen großzügigen Abstand zum vorrausfahrenden LKW. ...
Ganz schön sarkastisch.
Da fehlen doch Smilies think.gif


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HaWeThie
Beitrag 14.04.2021, 11:53
Beitrag #45


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Zitat
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Uwe Mettmann
Beitrag 14.04.2021, 12:09
Beitrag #46


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Zitat (janr @ 14.04.2021, 12:18) *
Zitat (Uwe Mettmann @ 13.04.2021, 13:46) *
…und genau das machen die meisten LKW-Fahrer auf der Landstraße, sie halten einen großzügigen Abstand zum vorrausfahrenden LKW. ...
Ganz schön sarkastisch.
Da fehlen doch Smilies think.gif

Das ist nicht sarkastisch, sondern hier auf der Landstraße ist das häufig die (positive) Realität.

Es mag bei dichtem Verkehr auf der Landstraße anders aussehen, aber dann haben wir eine lange Schlage und die LKWs sind auch nicht das geschwindigkeitsbegrenzende Element. Überholen ist bei langen Fahrzeugschlangen eh sinnlos, also halten die LKW-Fahrer zum vorderen LKW nicht viel Platz.

Im Gegensatz zu vielen PKW-Fahrern denken die meisten LKW-Fahrer auch an die anderen Verkehrsteilnehmer, sind anderseits aber manchmal rabiat, ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Da aber LKW-Fahrer bei relativ leerer Landstraße keinen Vorteil habe, wenn sie dicht hinter dem vorherfahrenden LKW hängen, halten sie in der Regel einen großen Abstand, um den PKWs und den Motorrädern ein Überholen zu ermöglichen.

Anderes manche PKW-Fahrer, die, auch wenn sie nicht überholen wollen, absichtlich die Lücke zu dem vorherfahrenden LKW so klein halten, dass ein etappenweises Überholen nicht möglich ist. So ein Beispiel liefert z.B. unser Küstengold: Beitrag #6 und folgende.

Weil bei dem üblichen halben Tacho Abstand sich dann trotzdem Überholer zwischenquetschen, wählt er einen gesetzeswidrig zu geringen Abstand: Beitrag #42

Das ist dieser Küstengold, der hier inzwischen des Öfteren TEs Vorhaltungen macht, auch, wenn sie nicht angebracht sind. Ich habe mir jetzt mal erlaubt den Spieß umzudrehen. smile.gif

Jedenfalls, wenn er andere kritisiert, muss er selbst auch Kritik aushalten können.



@Mr Hyde

Du siehst, es gibt Leute, die haben ein grundsätzliches Problem mit Überholern, auch wenn es ganz normal und völlig unkritisch erfolgt. Sie geben dann auch schon mal die Lichthupe, wenn in Gegenrichtung völlig unkritisch überholt wird. Daher mache dir keine Gedanken, du hast nichts falsch gemacht. Dennoch finde ich es gut, wenn du dir Gedanken machst und du reflektierst, ob du alles richtig gemacht hast. smile.gif



Gruß

Uwe

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janr
Beitrag 14.04.2021, 12:34
Beitrag #47


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Zitat (Uwe Mettmann @ 14.04.2021, 13:09) *
... Das ist nicht sarkastisch, sondern hier auf der Landstraße ist das häufig die (positive) Realität. ...

Das mag an kleineren Landstraßen der Fall sein.
Hier im Umland ist bei den Landstraßen überall Gewerbe und dort stapeln sich die LKWs anstelle daß sie hintereinander oder gar mit Abstand fahren.
(Gut ... ist etwas übertrieben, aber nahe der Realität)


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Küstengold
Beitrag 14.04.2021, 12:37
Beitrag #48


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Zitat (Uwe Mettmann @ 14.04.2021, 13:09) *
Das ist dieser Küstengold, der hier inzwischen des Öfteren TEs Vorhaltungen macht, auch, wenn sie nicht angebracht sind. Ich habe mir jetzt mal erlaubt den Spieß umzudrehen. smile.gif

Jedenfalls, wenn er andere kritisiert, muss er selbst auch Kritik aushalten können.

Kein Problem, nur leider kannst du nicht richtig lesen oder hast Probleme mit dem Verarbeiten der Informationen. Wo steht denn bitte, dass ich die Lücke extra klein halte? Ich hatte geschrieben, das ich weder extrem viel Platz halte, noch dicht auffahre. Wer es dann nicht schafft, hat Pech und dazu stehe ich auch heute noch.
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Uwe Mettmann
Beitrag 14.04.2021, 13:05
Beitrag #49


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@Küstengold

Das mit dem nicht Lesen können, muss ich wohl zurückgeben, denn ich habe deinen entsprechenden Beitrag extra verlinkt, hier jetzt als Zitat:

Zitat (Küstengold @ 11.02.2017, 16:51) *
Zitat (Scitch @ 11.02.2017, 15:46) *
Wie groß ist denn dein Abstand so?
Die Faustregel "halber Tacho in Metern" wendest du an? wavey.gif

Halben Tacho auf gar keinen Fall...

Kleiner halber Tacho ist gesetzeswidrig. Da du das absichtlich machst, hältst du die Lücke extra klein. Nicht das wir uns missverstehen, ich habe nicht behautet, dass du das erst machts, wenn bereits einer am Überholen ist, denn das wäre eine gefährliche Sauerei, erst dann die Lücke zuzufahren. Ich habe nur gesagt, dass du die ganze Zeit die Lücke gesetzeswidrig extra klein hältst, und das ist aus deiner Beschreibung auch glockenklar zu entnehmen.


Gruß

Uwe
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janr
Beitrag 14.04.2021, 16:32
Beitrag #50


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Zitat (Uwe Mettmann @ 14.04.2021, 14:05) *
...
Kleiner halber Tacho ist gesetzeswidrig. ...
Dann lass uns mal gucken was im Gesetz steht
Zitat (§4 Abstand)
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,

1.wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde,

2.wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder

3.auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Klick
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