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> Mit 1,5 Promille Auto gefahren
mathim
Beitrag 26.03.2020, 14:47
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Community,

Ich wurde mit 1,5 Promille (Bluttest) von der Polizei angehalten. Keiner ist zu Schaden gekommen.

Nun habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen:
Ich muss ab jetzt, für 10 Monate meinen Führerschein abgeben (Tat war vor 2 Monaten und seitdem habe ich auch schon keinen Führerschein) und 900€ Strafe (45 TS a 20€) zahlen.

Zu mir:
- ich bin eine 23 Studentin (habe kein Einkommen, außer aus einem Praktikum das ich gerade für 6 Monate absolviere - 1.500€ brutto) - kein Bafög etc.
- wohne in Bayern
- ich bin Ersttäterin, bis jetzt nicht auffällig gewesen und bis auf, dass ich geblitzt wurde auch kein Vergehen im Straßenverkehr (keine Punkte)
- ich habe meinen Führerschein seitdem ich 17,5 Jahre alt bin (also seit 5,5 Jahren)
- da mein Praktikum Ende September endet und ich danach einen richtigen Job anfangen wollte (mein Studium ist beendet) wäre ich ab diesem Zeitpunkt sehr auf meinen Führerschein angewiesen, da ich auf einem kleinen Dorf wohne und ich bei meiner Jobwahl auch nicht wählerisch sein kann (ich suche im Umkreis von 50 km und die Busanbindung ist sehr schlecht)

Deshalb meine Frage:
Lohnt es sich Einspruch zu erheben um Kosten und Monate zu verringern oder bin ich da chancenlos?
Kann es sein, dass ich nach der Verhandlung schlechter dastehe?

Oder wie würdet ihr vorgehen? Anwalt?

Ich habe gelesen, dass man die Sperrzeit im nachhinein noch verkürzen kann. Lohnt sich das durch Schulungen beim TÜV? Wie ist da das Vorgehen?

Mir ist bewusst, dass es kein kleines Vergehen war und ich bereue es auch sehr. Mir ist auch bewusst, dass die Strafe gerechtfertigt ist. Es war nach einer Dorffeier und ich habe in diesem Moment nicht über die Konsequenzen nachgedacht.

Wir haben einen Rechtsschutz aber ich weiß nicht, ob Verkehrsdelikte da inbegriffen sind.

LG
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Kai R.
Beitrag 26.03.2020, 15:00
Beitrag #2


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Die Strafe ist absolut im Rahmen. Da kannst Du mit hohem Aufwand 1-2 Monate runterbekommen, aber lohnt das? Nimm Dir lieber ein WG-Zimmer in der Nähe Deiner Arbeit.

Sperrfristverkürzung


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_beru_*
Beitrag 26.03.2020, 15:00
Beitrag #3





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Hallo mathim,
herzlich willkommen hier!

12 Monate und 45 TS sind für den Promillewert relativ normal. Du kannst natürlich Einspruch einlegen, ich bezweifle aber dass die Strafe herabgesetzt wird. Da eine Blutprobe vorliegt ist deine Tat auch indiskutabel nachgewiesen.

Mit den geschätzten Tagessätzen von 20 Euro bist du sehr gut weggekommen, immerhin ist dein Einkommen ja deutlich höher (1500€ / 30 = 50 €).


Wie lange du den FS hast und wie sehr du auf ihn angewiesen bist spielt keine Rolle und darf auch keine Rolle spielen. Du könntest ja wenn dein Job losgeht auch auch in die Nähe deines Arbeitsplatzes ziehen.


Es gibt Kurse zur Sperrfristverkürzung, wenn du einen besuchst (kostet 400-500 Euro) kann deine Sperrfrist um bis zu drei Monate verkürzt werden. Ich habe sowas mal in BW gemacht, dort sind (wenn man einen zertifizierten Kurs besucht) die drei Monate Standard, wie das in Bayern geregelt ist kann ich nicht sagen. Ich würde dafür mal die zuständige Staatsanwaltschaft kontaktieren und dich mit ihr abstimmen, du hast ja im Moment noch Zeit. Leider wird auf Grund von Corona im Moment vermutlich aber kein solcher Kurs stattfinden.

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mathim
Beitrag 26.03.2020, 15:29
Beitrag #4


Neuling


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Danke für eure Nachrichten!

Das Problem ist, dass ich gerade umgezogen bin bzw. mit meinem Freund zusammengezogen bin, d.h. Umziehen ist keine Option. Ich hätte gerne einen Job hier in der Gegend (wie gesagt ca. 50 km Umkreis) und bis September ist das ja jetzt auch kein Problem zum Prakitkum komme ich. Ich habe nur Angst, dass mich das dann bei der Jobsuche sehr einschränkt oder ich einen guten Job ablehnen muss, da ich dann nicht hinkomme. Die Auswahl ist da leider nicht so groß.

Deshalb interessiert mich das sehr wie das mit der Sperrzeitverkürzung abläuft. Meint ihr ich kann da einfach anrufen beim zuständigen Amtsgericht und nachfragen, was ich machen könnte?
Oder nützt es was beim TÜV da mal nachzufragen?

Ich bin absolut überfordert mit der Situation...
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Gast_beru_*
Beitrag 26.03.2020, 15:41
Beitrag #5





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Du kannst den TÜV anrufen, aber die werden dir nicht sagen können wann der nächste Kurs stattfindet (das weiß gerade niemand). Und sie werden dir des Weiteren sagen dass du den Kurs auf jeden Fall machen sollst, sie wollen ja schließlich einen verkaufen.

Ja, wenn du die Sperre verkürzen willst ist das Amtsgericht dein Ansprechpartner (in BW wars die Staatsanwaltschaft, aber Bayern ist hier wohl anders).. Ruf doch einfach mal an und frag nach was die empfehlen, dabei kann nichts schiefgehen. Vllt kannst du auch rausfinden bei welchem Kurs sie zu welcher Verkürzung tendieren (eine fixe Aussage wirst du wahrscheinlich nicht bekommen).

Warum schließt denn dein letzter Umzug einen weiteren aus? Du kannst ja auch einfach für die entprechende Dauer ein WG Zimmer als zwischenmieter anmieten und am Wochenende nach Hause pendeln. Oder du versuchst für die Zeit eine Fahrgemeinschaft zu organisieren. Oder dein Freund fährt dich. Oder du nutzt das Fahrrad. Oder du findest andere Menschen (Freunde / Familie) die dich öfters mal Fahren können.
Es gibt super viele Möglichkeiten, speziell da es in deinem Fall ja zeitlich begrent ist. Solange du den FS nicht dringend für die Arbeit selbst brauchst, sollte es immer eine Lösung geben.

Edit: es gibt neben dem TÜV auch noch andere Anbeiter solcher Seminare, ich sebst war damals bei der AFN (hoffe das ist keine unzulässige Werbung).
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durban
Beitrag 26.03.2020, 15:44
Beitrag #6


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Zitat (beru @ 26.03.2020, 16:00) *
Mit den geschätzten Tagessätzen von 20 Euro bist du sehr gut weggekommen, immerhin ist dein Einkommen ja deutlich höher (1500€ / 30 = 50 €).


Kleine Korrektur: Die Tagessatzhöhe berechnet sich nach dem Nettoeinkommen.

Zitat (mathim @ 26.03.2020, 16:29) *
Deshalb interessiert mich das sehr wie das mit der Sperrzeitverkürzung abläuft. Meint ihr ich kann da einfach anrufen beim zuständigen Amtsgericht und nachfragen, was ich machen könnte?


Das würde ich an Deiner Stelle einfach mal tun.

Auch, wenn es abgedroschen klingt: Kopf hoch. Du bist nicht die Erste in der Situation und wirst nicht die Letzte bleiben - und wenn man konstruktiv die Sache angeht und nicht den Kopf in den Sand steckt, tun sich manchmal mehr Möglichkeiten auf, als man denkt. Bis zum Ende der Sperrfrist wird es sicherlich unbequem, aber viele sagen zB "hier auf dem Dorf gibt es kein ÖPNV", ohne sich konkret zu informieren, ob es nicht doch eine passende Verbindung gibt. Ein Mofa bis 25 km/h darfst Du übrigens fahren (Prüfbescheinigung vorausgesetzt). Alles nicht toll, aber vielleicht eine machbare Übergangslösung. Nur vom Fahren ohne FE solltest Du Dich hüten; wenn das auffliegt, kann das den Führerschein in weite Ferne rücken.

Was die Strafhöhe angeht: Ich sehe es wie meine Vorschreiber. Die Strafe liegt absolut im "üblichen Rahmen". Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter, der den Strafbefehl erlassen hat, plötzlich nach einem Einspruch die Sperrfrist erheblich verkürzt, halte ich für gering. Da kann auch ein Anwalt nicht zaubern.
Die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung auszuloten ist da zielgerichteter.




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Gast_beru_*
Beitrag 26.03.2020, 15:47
Beitrag #7





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Zitat (durban @ 26.03.2020, 15:44) *
Kleine Korrektur: Die Tagessatzhöhe berechnet sich nach dem Nettoeinkommen.

Stimmt, mein Fehler. Aber auch bei 1500 Brutto wird sie wesentlich über 600 Netto liegen.
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mathim
Beitrag 26.03.2020, 16:27
Beitrag #8


Neuling


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Danke euch smile.gif

Dann werde ich morgen mal bei TÜV und Amtsgericht anrufen.

Ein weiterer Umzug ist ausgeschlossen, da der jetzige erst im Januar stattgefunden hat und auch einfach kein Geld mehr da ist für so etwas.

Aber das mit dem Mofa war ein guter Tipp smile.gif

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runrig1
Beitrag 26.03.2020, 18:18
Beitrag #9


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Der TÜV wird wohl im Moment keine Kurse anbieten, da auf Grund Corona sämtliche Aktivitäten eingestellt sind. Momentan geben sie den 19.4. an. Ob das wohl so ist????
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Jens
Beitrag 26.03.2020, 18:24
Beitrag #10


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Zitat (mathim @ 26.03.2020, 14:47) *
Ich muss ab jetzt, für 10 Monate meinen Führerschein abgeben

Du musst den Führerscheinübrigens nicht für 10 Monate abgeben. Deine Fahrerlaubnis wird entzogen, d.h. dein Führerschein wird vernichtet und dir darf vor Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahreraubnis erteilt werden.

Du bekommst also nicht zum Ende der Sperrfrist den Führerschein einfach so zurück, sondern musst selber aktiv werden, sprich einen Antrag auf Neuerteilung stellen und bekommst dann einen neuen Führerschein mit neuem Erteilungsdatum. Den Antrag kannst du sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.


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EarlJ
Beitrag 30.03.2020, 10:59
Beitrag #11


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6 Monate, 3 Monate oder sogar nur 10 Wochen, je nach Stadt / Kreis.
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durban
Beitrag 30.03.2020, 11:08
Beitrag #12


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Nein, bundeseinheitlich 6 Monate - das steht so im Gesetz. wavey.gif


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Jens
Beitrag 30.03.2020, 11:10
Beitrag #13


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Die sechs-Monats-Frist steht im §20 FeV. Die kann keine Stadt / Kreis eigenmächtig verkürzen.


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EarlJ
Beitrag 31.03.2020, 15:07
Beitrag #14


Neuling


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Danke für die Aufklärung.
Offenbar ist §20 FeV nicht allen Städten bekannt.

3 Monate https://www.service.bremen.de/sixcms/detail...en128.c.9075.de
In Dachau sind es auch 3 Monate.
In Bonn sogar nur 10 Wochen: https://www.bonn.de/vv/produkte/Fuehrersche...hrerlaubnis.php



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Jens
Beitrag 31.03.2020, 16:31
Beitrag #15


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Die Frist wurde Ende 2016 von 3 auf 6 Monate verlängert. Das hat Bremen wohl noch nicht auf der Website geändert. Und auf der Bonner Website liest sich das für mich so, als ob die die den Zeitrahmen nennen, den sie für die Bearbeitung ansetzen, nicht die gesetzliche Frist.


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