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> Außerorts 32km/h zu schnell, Vater Halter, Sohn Fahrer
dk6
Beitrag 25.03.2020, 18:48
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich lese schon längere Zeit still mit und bin jetzt wahrscheinlich selbst mit dem absoluten Klassiker dran, dennoch habe ich mit der SuFu nichts exaktes gefunden. Die nachfolgende Geschichte ist natürlich reine Fiktion thread.gif

Sohn wird außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt, das Auto ist noch von damals aus Versicherunsgründen auf den Vater zugelassen. Sohn und Vater sehen sich sehr ähnlich, vergleichsweise kleine Altersdifferenz, werden auch schonmal von Dritten für Brüder gehalten laugh2.gif Es kommt wie es kommen muss, Anhörungsbescheid ("Ihnen wird vorgeworfen..") geht an den Halter (Vater).

Beide sind komplett ohne Voreintragungen / Probezeit / Punkte o.Ä. Wird wenn's sein muss auch bezahlt, auch wenn die Situation (Landstraße, wegen Baustelle 50 angeordnet, Baustelle schon lange wieder weg, von Querstraße eingebogen und noch stehendes Schild vermutl. durch haltenden PKW/Transporter verdeckt) doof gelaufen ist.

Lohnt es sich zu versuchen, den drohenden Punkt mit legalen Mitteln abzuwenden?

Wie ist die beste Taktik? Anhörungsbogen ignorieren, warten bis irgendwann ein Bußgeldbescheid gegen den Vater erlassen wird, am letzten Tag Einspruch erheben mit der Begründung a)Zeugnisverweigerungsrecht oder b)Amnesie (Fahrtenbuch gilt es definitiv zu vermeiden, steht ja in keinem Verhältnis zur eigentlichen "Strafe")?


Gruß
dk6

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Q-Treiberin
Beitrag 25.03.2020, 19:55
Beitrag #2


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Zitat (dk6 @ 25.03.2020, 18:48) *
dennoch habe ich mit der SuFu nichts exaktes gefunden.
Wie kann man mehrere hundert Threads zu genau dieser Fragestellung übersehen...? blink.gif


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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janr
Beitrag 25.03.2020, 20:20
Beitrag #3


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Die SuFu hier im Portal ist wenn dann bestenfalls mittelmäßig. So geht das wavey.gif

(Solltest du wissen, denn ich denke du hast doch mal den Tipp gegeben, daß man über Google die VP-Site durchsucht. Wenn ich mich da täuschen sollte: Sorry wavey.gif )


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 25.03.2020, 21:36
Beitrag #4


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Da mir der Fall so gar nicht fiktiv zu sein scheint...

und außerdem zu dieser Thematik des TE hier im VP nichts gewünscht wird, halte ich mich mal raus.

Ein kurzes (allerdings Kosten verursachendes) Gespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht wird die nötigen Antworten bringen rolleyes.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 25.03.2020, 22:15
Beitrag #5


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Wenn der TE noch eine Rolle Toilettenpapier rumstehen hat, kann er die ja tauschen gegen 10 Stunden Anwaltsarbeit...


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dk6
Beitrag 26.03.2020, 17:21
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 25.03.2020, 19:55) *
Wie kann man mehrere hundert Threads zu genau dieser Fragestellung übersehen...? blink.gif


Genau dieser eben nicht. Teils waren das offensichtliche Konstrukte wie Mama / Sohn, Tochter / Papa, Fälle in denen um was geht wie Probezeitmaßnahmen oder gar Fahren ohne Fahrerlaubnis. In fast allen Fällen kam auch kein Anhörungsbogen sondern direkt ein Zeugenfragebogen und das Thema war oft, ob sich Vater/Mutter wissentlich selbst belasten sollten. Und ohne kräftig die SuFu zu bemühen, hätte ich meinen schönen Thread mit den Spitzwindigkeiten, die mir als Laie vorher gar nicht klar waren (Anhörungsbescheid vs. Fragebogen) gar nicht posten können. Auch, dass die Verjährung bei beginnender Anordnung gegen den tatsächlichen Fahrer unterbrochen wird, musste ich hier nicht mehr extra nachfragen. Es tut mir leid, dass ich meinen leicht abweichenden Fall nochmal individuell behandelt haben wollte. Bitte nicht immer vom Schlimmsten ausgehen wavey.gif


Zitat (rapit @ 25.03.2020, 21:36) *
Da mir der Fall so gar nicht fiktiv zu sein scheint...

und außerdem zu dieser Thematik des TE hier im VP nichts gewünscht wird, halte ich mich mal raus.

Ein kurzes (allerdings Kosten verursachendes) Gespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht wird die nötigen Antworten bringen rolleyes.gif


Freut mich, dass meine Geschichte so gut geschrieben ist, dass man sie für echt hält whistling.gif

Die Kosten für einen Anwalt sind oft gut angelegt, aber ich denke, hier kann man sich bei Betrachtung Best-Case vs. Worst-Case das Geld sparen.


Zitat (Der_Veranstalter @ 25.03.2020, 22:15) *
Wenn der TE noch eine Rolle Toilettenpapier rumstehen hat, kann er die ja tauschen gegen 10 Stunden Anwaltsarbeit...


Was ist mit dem Rückgeld?



Bleibt gesund und Gruß
dk6
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Skoddy
Beitrag 26.03.2020, 20:28
Beitrag #7


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In einem ähnlich gelagerten Fall hatte ich schon mal die Empfehlung gegeben den Verstoß ohne nähere Begründung einfach nicht zuzugeben. In der Regel dürfte dann ein Bußgeldbescheid kommen. Bis über den Einspruch verhandelt ist dürfte der Verstoß verjährt sein. In der Verhandlung müsste dann der wirkliche Fahrer angegeben werden.

Der Vorteil in Deiner Konstruktion ist dass Der Betroffene nicht nach dem Fahrer befragt wurde. Damit dürfte es auch kein Fahrtenbuch geben.



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Q-Treiberin
Beitrag 26.03.2020, 21:54
Beitrag #8


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Zitat (Skoddy @ 26.03.2020, 20:28) *
In der Regel dürfte dann ein Bußgeldbescheid kommen.
In der Regel beginnt dann erstmal die Fahrerermittlung...


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rapit
Beitrag 26.03.2020, 23:49
Beitrag #9


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Ihr liegt beide falsch:

Es dürfte ohne Fahrerermittlung eigentlich kein Bußgeldbescheid kommen. Die Praxis sieht aber anders aus.

Daher muss der zweite Satz lauten: In der Regel sollte dann eigentlich erst die Fahrerermittlung beginnen.
In der Praxis erspart man sich das häufig. mad.gif


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GM_
Beitrag 27.03.2020, 01:25
Beitrag #10


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Zitat (rapit @ 25.03.2020, 22:36) *
Ein kurzes (allerdings Kosten verursachendes) Gespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht wird die nötigen Antworten bringen rolleyes.gif

Der Anwalt darf doch als Organ der Rechtspflege zu den effizientesten Methoden garnicht raten. whistling.gif


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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TAK
Beitrag 27.03.2020, 06:50
Beitrag #11


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32km/h zu viel sind jetzt keine Kleinigkeit... d.h. hier wird jede Behörde normalerweise vernünftig anfangen zu ermitteln, wenn kein Anhörbogen zurückkommt.. D.h. der erste Schritt könnte sein, dass man sich vom Halter ein Passbild kommen lässt, passt das soweit, wird ein BGB erfolgen... passt es nicht, wird der Vorgang zur örtlichen Polizei geschickt zur Fahrerermittlung - das kann auch schon vor dem Passbild erfolgen... d.h. man kann eigentlich ziemlich sicher davon ausgehen, dass die Polizei bei Dir im Ort den Vorgang erhält... Ob die in der heutigen Zeit dann bei Euch klingeln und die Nachbarn befragen bleibt abzuwarten...

Frage mich eh, warum man ohne Voreintragungen nicht einfach dazu steht, wenn man Scheisse gebaut hat... aber das ist wohl ein aktuelles Gesellschaftsproblem...


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Skoddy
Beitrag 27.03.2020, 07:07
Beitrag #12


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Ich würde die Fahrereigenschaft eben gar nicht abstreiten, allerdings auch nicht zugeben. Einfach auf die Frage: Wird der verstoß zugegeben ein Nein ankreuzen und schon ist der.Bußgeldbescheid die wahrscheinlichste Folge.

Das Bild passt zum Halter/Betroffenen. Dieser trägt keine Argumente vor. Also ist er dran. Warum sollte man eine Fahrerermittlung durchführen wenn man bereits Schriftverkehr mit dem Betroffenen führt?


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TAK
Beitrag 27.03.2020, 07:42
Beitrag #13


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Was bringt Schriftverkehr wenn der Verstoß nicht zugegeben wird? Ohne zugegebenen Verstoß wird kein vernünftiger Sachbearbeiter einen BGB erlassen - außer er hat eben selbst den Fahrer ermittelt/ermitteln lassen

Und sind wir mal ehrlich... zwischen Vater und Sohn sollten wohl so um die 20 Jahre liegen... - da sollte man eigentlich schon einen Unterschied merken...


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Skoddy
Beitrag 27.03.2020, 07:50
Beitrag #14


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Zitat (TAK @ 27.03.2020, 07:42) *
Ohne zugegebenen Verstoß wird kein vernünftiger Sachbearbeiter einen BGB erlassen - außer er hat eben selbst den Fahrer ermittelt/ermitteln lassen

Was soll er sonst machen? Das Verfahren einstellen?

Es gibt keinen Anlass für eine Fahrerermittlung. Der Betroffene wird ja schon als verantwortlicher Fahrer geführt smile.gif


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TAK
Beitrag 27.03.2020, 09:23
Beitrag #15


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ach skoddy, du hast doch sicher auch schon genügend Anhörbögen erhalten... da steht immer so etwas schönes drin wie "Sollten Sie nicht der Fahrzeugführer gewesen sein bitten wir die Daten des Fahrers mitzuteilen"... und es ist einfach so, dass wenn nach einer gewissen Zeit der Anhörbogen nicht zurückkommt oder der Verstoß nicht zugegeben wird, dass dann der Fahrer in irgendeiner Form ermittelt werden muss... und wenn das nicht gelingt, ja, dann wird das Verfahren eingestellt...


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.03.2020, 10:12
Beitrag #16


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Ich hatte mal tatsächlich VERGESSEN, einen Anhörungsbogen zurückzuschicken.
Einige Tage später standen zwei cop.gif cop.gif vor unserer Tür, hielten mir ein Foto unter die Nase und fragten mich, ob ich zufällig den Fahrer erkennen würde... whistling.gif

Hätte ich ihn NICHT erkannt (oder wäre ich nicht zu Hause gewesen) hätten sie wohl bei den Nachbarn geklingelt...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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HaWeThie
Beitrag 27.03.2020, 10:15
Beitrag #17


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Zitat (rapit @ 26.03.2020, 23:49) *
Ihr liegt beide falsch:

Es dürfte ohne Fahrerermittlung eigentlich kein Bußgeldbescheid kommen. Die Praxis sieht aber anders aus.

Daher muss der zweite Satz lauten: In der Regel sollte dann eigentlich erst die Fahrerermittlung beginnen.
In der Praxis erspart man sich das häufig. mad.gif

wenn der/die SB'in zur Überzeugung gelangt ist, Halter = Fahrer... dann kann er den Bescheid erlassen.

Zitat
Ohne zugegebenen Verstoß wird kein vernünftiger Sachbearbeiter einen BGB erlassen
ach was....
dann wärden die BG-Behörden arbeitslos


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Skoddy
Beitrag 27.03.2020, 10:15
Beitrag #18


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Deshalb sollte man den Anhörungsbogen zurückschicken. Lies einfach meine Beiträge dazu.


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TAK
Beitrag 27.03.2020, 11:00
Beitrag #19


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@HaWeThie das zweite Zitat hat in der Form niemand von sich gegegen, du sollst nicht nur Halbsätze Dir rauspicken und damit die Gesamtaussage verfälschen... mad.gif


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durban
Beitrag 27.03.2020, 11:10
Beitrag #20


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Zitat (TAK @ 27.03.2020, 10:23) *
ach skoddy, du hast doch sicher auch schon genügend Anhörbögen erhalten... da steht immer so etwas schönes drin wie "Sollten Sie nicht der Fahrzeugführer gewesen sein bitten wir die Daten des Fahrers mitzuteilen"... und es ist einfach so, dass wenn nach einer gewissen Zeit der Anhörbogen nicht zurückkommt oder der Verstoß nicht zugegeben wird, dass dann der Fahrer in irgendeiner Form ermittelt werden muss... und wenn das nicht gelingt, ja, dann wird das Verfahren eingestellt...


Dann handelt es sich bei Deiner um eine sehr redliche Behörde.
Hier in Hamburg kenne ich es so, dass auf einen nicht beantworteten Anhörungsbogen oder ein Verwarngeldangebot stets der Bußgeldbescheid gegen den Halter erfolgt.

Ich habe demnach die gleichen Erfahrungen gemacht wie @rapit.

Ich vermute, dass das von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.03.2020, 13:27
Beitrag #21


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Zitat (durban @ 27.03.2020, 11:10) *
... Hier in Hamburg kenne ich es so, dass auf einen nicht beantworteten Anhörungsbogen oder ein Verwarngeldangebot stets der Bußgeldbescheid gegen den Halter erfolgt.

Das sehe ich nun auch nicht soooo kritisch, denn der Halter kann ja immer noch Einspruch einlägen und das Ganze vor Gericht klären kassen-

Doc


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Lars
Beitrag 27.03.2020, 19:20
Beitrag #22


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Zitat (TAK @ 27.03.2020, 07:42) *
Und sind wir mal ehrlich... zwischen Vater und Sohn sollten wohl so um die 20 Jahre liegen... - da sollte man eigentlich schon einen Unterschied merken...
Ich würde mal im Punktebereich geblitzt, hab brav alles zugegeben und bekam dann Besuch der Polizei. Der Fahrer auf dem Foto sähe keinesfalls aus wie Mitte 40 sondern deutlich jünger. Ok, stimmt in meinem Fall ja auch 😎
Sie haben mir dann auch geglaubt, dass nicht mein Sohn gefahren ist.


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HaWeThie
Beitrag 30.03.2020, 13:45
Beitrag #23


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Zitat
Das sehe ich nun auch nicht soooo kritisch,
falls der Halter ganz offensichtlich nicht Fahrer gewesen sein kann (Geschlecht, Alter...) gibt es Probleme, wenn der SB einen Bescheid ohne weitere Ermittlung erlässt.


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rapit
Beitrag 30.03.2020, 14:23
Beitrag #24


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Zitat (durban @ 27.03.2020, 12:10) *
Hier in Hamburg kenne ich es so, dass auf einen nicht beantworteten Anhörungsbogen oder ein Verwarngeldangebot stets der Bußgeldbescheid gegen den Halter erfolgt.

Ich habe demnach die gleichen Erfahrungen gemacht wie @rapit.

Der böse @rapit hat aber bei Behörden, bei denen das "immer so gehandhabt wird", auch schon mal Strafanzeigen gestellt. Weil das so nicht geht.

Und dann wurde das Verfahren, weil eine Einstellung nach § 170 II StPO nicht in Betracht kam, sondern nur § 153, das Verhalten überdacht... thread.gif


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dk6
Beitrag 19.04.2020, 11:57
Beitrag #25


Neuling


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Hallo zusammen,

anbei mal ein kurzes Update (meiner Geschichte..), da hier ja doch etwas Uneinigkeit bezüglich der Problematik Bußgeldbescheid ohne/mit Anhörungsbogen oder Fahrerermittlung besteht:

Der Anhörungsbogen wurde nicht zurückgeschickt, die Behörde hat daraufhin tatsächlich einen Bußgeldbescheid gegen den Halter erlassen - ganz ohne weitere Befragung oder Polizei vor der Tür.


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dk6
Beitrag 09.06.2020, 18:33
Beitrag #26


Neuling


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Und weiter geht die Geschicht'

Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt, aufgrund der Corona-Postlaufzeit hat das Einschreiben jedoch 11 Tage gebraucht. Nach Kenntnis dessen wurde also noch fristgemäß eine Wiederaufnahme beantragt. Im Einspruch wurde dargelegt, dass Halter X zum Zeitpunkt Y nicht der Fahrer gewesen sein kann und um weitere Prüfung des Vorfalls gebeten.

Die Behörde schickt daraufhin eine Woche später einen bösen Brief, in dem steht, dass das Verfahren eingestellt wird, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte und der Sachverhalt zur Prüfung einer Fahrtenbuchauflage an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben wird.

wavey.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 09.06.2020, 20:50
Beitrag #27


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Dann könnten jetzt auf den Halter rd. 200 Euro für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches zukommen....


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hk_do
Beitrag 09.06.2020, 21:35
Beitrag #28


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Wenn ich den Verlauf richtig mitbekommen habe:

- die Behörde hört den Halter als Betroffenen (Beschuldigter) der OWi.

- der Halter äußert sich nicht zum Sachverhalt.

- die Behörde erläßt ohne weitere Befragung einen BGB

- der Halter widerspricht dem BGB und gibt an, nicht der Fahrer gewesen zu sein.

- die Behörde stellt das Verfahren ein (nicht nur gegen den Halter, sondern komplett). Weil sie den Fahrer nicht ermitteln kann.

Was hätte denn dagegen gesprochen, dass die Behörde den Halter mal fragt wer der Fahrer war?

Ich hätte jetzt gesagt, wenn sie das nicht getan hat kann sie das Fahrtenbuch vergessen think.gif

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dk6
Beitrag 09.06.2020, 23:17
Beitrag #29


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Zitat (Q-Treiberin @ 09.06.2020, 21:50) *
Dann könnten jetzt auf den Halter rd. 200 Euro für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches zukommen....


Der ursprüngliche Verstoß war kaum "günstiger", dazu noch ein Punkt der wegfällt. Eigentlich so schon kein schlechter Deal, trotzdem sehe ich die mögliche Anordnung wie hk_do für nicht haltbar.
Im absoluten Worst-Case kommen übrigens noch die Kosten für die Ummeldung(en) dazu whistling.gif


@hk_do: Ja, das passt soweit. Der Versand des Anhörungsbogens kann vermutlich nicht einmal belegt werden. Ganz theoretisch hat der Halter nämlich urplötzlich zwei Monate nach dem Verstoß einen BGB (ohne Foto) bekommen. Aufgrund der angegebenen Tatzeit kann er zwar ausschließen, dass er gefahren ist, aber natürlich nicht wer. Er bittet die Behörde sogar im Einspruch um weitere Prüfung des Sachverhalts. Daraufhin stellt die Behörde das Ding sofort ein und droht ein Fahrtenbuch an.

Ich bin mal gespannt, welche zumutbaren Ermittlungen da in der Zeit gelaufen sein sollen. Ein gleichgeschlechtliches Familienmitglied, wohnhaft an der gleichen Adresse, dessen Initialen und Geburtsdatum am Kennzeichen pranken - da kann man auch als Sachbearbeiter drauf kommen. Wie gesagt, es gab nichts - keinen Anruf, keinen Brief, keinen weiteren Kontakt, auch kein Polizist mit Phantombild in der Nachbarschaft.

Ich halte euch auf dem Laufenden - wenn gewünscht.

Gruß
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Explosiv
Beitrag 10.06.2020, 05:12
Beitrag #30


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Na sicher ist das gewünscht. wavey.gif


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HaWeThie
Beitrag 10.06.2020, 06:32
Beitrag #31


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Zitat
einen bösen Brief,
wo ist ein Brief böse, wenn er den gesetzlichen Vorschriften entspricht?
Zitat
Was hätte denn dagegen gesprochen, dass die Behörde den Halter mal fragt wer der Fahrer war?
hast du schon mal einen Anhörungsbogen erhalten? da steht drin, dass man sich äußern kann. Und da steht auch, dass man mitteilen kann, wer gefahren ist, falls man es nicht selbst war. Warum dann nochmal nachfragen?
Zitat
Ich hätte jetzt gesagt, wenn sie das nicht getan hat kann sie das Fahrtenbuch vergessen
nö, nicht deswegen.


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TAK
Beitrag 10.06.2020, 09:17
Beitrag #32


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Kommt wohl ganz darauf an, wann denn der Tattag war... ggf. war das Verfahren gegen Dritte bei Einspruch bereits verjährt... so bestand dann gar keine Gelegenheit mehr, einen ZFB wegzuschicken... bzw. eigentlich steht in der Anhörung ja auch deutlich drin, wenn man selbst nicht der Fahrer war, dass man diesen benennt... da würde ein nochmaliger ZFB ohnehin keinen Sinn machen...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Reinheit
Beitrag 12.06.2020, 00:28
Beitrag #33


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Als juristischer Laie sehe ich in der Möglichkeit, auf einem Anhörungsbogen, dessen Zustellung wohl nicht belegbar ist, Angaben zum verantwortlichen Fahrer zu machen, gegebenenfalls ihn zu benennen, keine juristische Verpflichtung, dem nachzukommen, vor allem weil die Bußgeldbehörde sich ja sicher zu sein scheint, wer der betreffende Fahrer ist. Dies vor allem, wenn ich weiß, daß mir bei Betroffenheit eines entsprechenden Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, dessen Offenlegung wegen der dadurch erfolgten Einschränkung des Täterkreises mir nicht zweckdienlich erscheint.
Moralisch sieht die Sache in meinen Augen ganz anders aus. Da würde (und werde) ich im Fall des Falles mich nicht wegducken.
Es stimmt schon: Geld verschlechtert den Charakter nicht; es macht ihn nur sichtbar. wink.gif


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HaWeThie
Beitrag 12.06.2020, 12:54
Beitrag #34


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Zitat
Als juristischer Laie sehe ich in der Möglichkeit, auf einem Anhörungsbogen, dessen Zustellung wohl nicht belegbar ist, Angaben zum verantwortlichen Fahrer zu machen, gegebenenfalls ihn zu benennen, keine juristische Verpflichtung, dem nachzukommen,
stimmt, du musst nicht antworten. Spätestens beim BG sollte man aber und da hat man wieder die Möglichkeit, bei der Aufklärung mitzuwirken.
Wenn ein Foto vorliegt, kann man sich noch nicht mal auf die vergangene Zeit berufen.
Wenn man nicht mitwirkt, muss man mit den Konsequenzen rechnen, die in D eigentlich jeder kennen sollte.


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dk6
Beitrag 12.06.2020, 16:53
Beitrag #35


Neuling


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Zitat (Reinheit @ 12.06.2020, 01:28) *
Moralisch sieht die Sache in meinen Augen ganz anders aus. Da würde (und werde) ich im Fall des Falles mich nicht wegducken.
Es stimmt schon: Geld verschlechtert den Charakter nicht; es macht ihn nur sichtbar. wink.gif


Nun, eigentlich habe ich mir vorgenommen, nichts zu den Gründen zu äußern und bleibe auch dabei - zumindest hier im Thread. Soviel sei gesagt: Es wäre der erste Punkt in meiner Autofahrerkarriere nach mittleren 6-stelligen gefahrenen KM. Die Euros sind ebenfalls "Portokasse". Das Ding hätte ich mir also locker in zweierlei Hinsicht "leisten" können. Bei jeder anderen Situation hätte ich mich auch selber auf dem AHB belastet und das Ding nach ner Woche überwiesen, um Ruhe zu haben. Gerade aber das Foto hier, hätte ich bei einem direkten AHB/BGB gegen mich, direkt aus anderen vorliegenden Gründen angefochten (und werde ich auch, falls da noch was kommen sollte). Den "Fehler" der Behörde betrachte ich nur als Zusatzjoker. Vor Gericht und auf hoher See und so..

Wem es jetzt unbedingt unter den Fingern brennt, darf mir eine PN schreiben..

Zitat (HaWeThie @ 12.06.2020, 13:54) *
stimmt, du musst nicht antworten. Spätestens beim BG sollte man aber und da hat man wieder die Möglichkeit, bei der Aufklärung mitzuwirken.
Wenn ein Foto vorliegt, kann man sich noch nicht mal auf die vergangene Zeit berufen.


Im Einspruch wurde doch die Fahreigenschaft mit dem ausdrücklichen Vermerk verneint, dass der Sachverhalt bitte noch einmal geprüft werden soll. Mit dem BGB kommt übrigens kein Foto, sondern nur der Zahlungsbeleg. Ich finde es legitim, dass man da als jur. Laie erstmal nur ganz doof sagt, dass man unschuldig ist. Was machen denn eigentlich die Leute, bei denen der AHB verloren geht? Nicht ohne Grund kommt der BGB mit Zustellnachweis. Das wäre ja noch lustiger, wenn die Behörde einfach BGBs an irgendwelche Halter schickt - ohne Foto, bei Vergehen älter >2 Monate- und erwartet, dass diese ohne erkennbare Aufforderung mal eben den Fahrer benennen (können).


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Jens
Beitrag 12.06.2020, 17:38
Beitrag #36


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Zitat (dk6 @ 12.06.2020, 17:53) *
Mit dem BGB kommt übrigens kein Foto,
Aber du hast es mit der Anhörung erhalten. Dass du auf die nicht reagiert hast, war doch deine eigene Entscheidung.


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Explosiv
Beitrag 13.06.2020, 07:07
Beitrag #37


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Der Zugang des AHB ist aber ungewiss.
Und mit der Zunahme der prekär Beschäftigten im Zustelldienst hat auch die Anzahl der verlorengegangenen Briefe zugenommen, so zumindest meine Beobachtung.

In jedem Fall muss man dem BGB widersprechen, wenn man nicht einverstanden ist. Sonst erhält dieser nach 14 Tagen Rechtskraft.


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Jens
Beitrag 13.06.2020, 09:09
Beitrag #38


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Zitat (Explosiv @ 13.06.2020, 08:07) *
Der Zugang des AHB ist aber ungewiss.
Im konkreten Fall ist er zugegangen.

OVG Lüneburg v. 31.10.2006: Zur Verhängung einer Fahrtenbuchauflage bei fehlender Mitwirkung des Halters und von vornherein sinnlosen Ermittlungen der Behörde:
Zitat
An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters daran, den Fahrzeugführer zu bezeichnen, fehlt es regelmäßig bereits dann, wenn der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 13.06.2020, 09:14


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DiDato
Beitrag 15.06.2020, 19:38
Beitrag #39


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Zitat (dk6 @ 25.03.2020, 19:48) *
Wie ist die beste Taktik? Anhörungsbogen ignorieren, warten bis irgendwann ein Bußgeldbescheid gegen den Vater erlassen wird, am letzten Tag Einspruch erheben mit der Begründung a)Zeugnisverweigerungsrecht oder b)Amnesie (Fahrtenbuch gilt es definitiv zu vermeiden, steht ja in keinem Verhältnis zur eigentlichen "Strafe")?


Gruß
dk6


Wenn Vater und Sohn nicht zusammen wohnen, oder besser gesagt, melderechtlich nicht in der selben Adresse gemeldet, dann würde ich folgendes machen:

1.) Bußgeldbescheid erhält der vater

2.) Der Vater legt Widerspruch / Einspruch ein, aber ohne Begründung, das ist ganz wichtig!
Einfach nur formlos "Hiermit lege ich Einspruch ein" an die Bußgeldbehörde schreiben.

3.) Irgendwann kommt es zur Gerichtsverhandlung

4.) Wenn zwischen "Tattag" und Gerichtsverhandlung mehr als 3 Monate vergangen sind, erklärt der Vater nur kurz, dass er nicht gefahren sei.

5.) Verfahren gegen den Vater wird dann eingestellt

6.) OwiG gegen den Sohn ist nach 3 Monaten verjährt.

P.S.: Funktioniert übrigens auch, wenn Vater und Sohn im gleichenh Haushalt wohnen, und dort beide gemeldet sind.



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Q-Treiberin
Beitrag 15.06.2020, 19:50
Beitrag #40


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Zitat (DiDato @ 15.06.2020, 20:38) *
5.) Verfahren gegen den Vater wird dann eingestellt

6.) OwiG gegen den Sohn ist nach 3 Monaten verjährt.
Und dann führt Papa mindestens 6 Monate lang ein Fahrtenbuch dessen Anordnung ihn rund 200 Euro kostet (plus das Generve jede Fahrt eintragen zu müssen..)



Zu mir einen Gefallen bitte, bleib in Deinem Thread und spamme andere nicht mit gefährlichem Halbwissen voll.... kümmer Dich lieber darum, wie hoch mittlerweile die Forderungen gehen Dich durch die öffentliche Zustellung sind... dry.gif


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DiDato
Beitrag 15.06.2020, 19:57
Beitrag #41


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Zitat (Q-Treiberin @ 15.06.2020, 20:50) *
Zitat (DiDato @ 15.06.2020, 20:38) *
5.) Verfahren gegen den Vater wird dann eingestellt

6.) OwiG gegen den Sohn ist nach 3 Monaten verjährt.
Und dann führt Papa mindestens 6 Monate lang ein Fahrtenbuch dessen Anordnung ihn rund 200 Euro kostet (plus das Generve jede Fahrt eintragen zu müssen..)




Falsch, das Fahrtenbuch, bzw, diese Auflage erhält er nur, wenn er die Aussage verweigert, wer gefahren ist.

Wenn er lediglich nur Einspruch einlegt, so hat er ja keine Aussage verweigert.

Kommt es dann nach 3 oder mehr Monaten zur Gerichtsverhandlung, und er äußert sich dann, dass er nicht gefahren ist, könnte es sein, dass er gefargt wird, wer dann gefahren sei.

Wenn der Vater dann seinen Sohn benennt, ist das folgenlos, da die OwiG gegen den Sohn sodann verjährt ist.

Zitat (Q-Treiberin @ 15.06.2020, 20:50) *
l.... kümmer Dich lieber darum, wie hoch mittlerweile die Forderungen gehen Dich durch die öffentliche Zustellung sind... dry.gif


Die Forderungen bei einem sodann verjährten Fall betragen ganz einfach NULL
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Jens
Beitrag 15.06.2020, 19:59
Beitrag #42


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Zitat (DiDato @ 15.06.2020, 20:57) *
Falsch, das Fahrtenbuch, bzw, diese Auflage erhält er nur, wenn er die Aussage verweigert, wer gefahren ist.
Falsch


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DiDato
Beitrag 15.06.2020, 20:02
Beitrag #43


Neuling


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OK, ....Man(n) kann vielleicht nicht alles wissen.

Schließlich sind vielleicht im o.g. Fall auch deutsche Kennzeichen involviert, und mit deutschen kennzeichen ist man immer auf der Spielwiese der deutschen Behörde.

Aus diesem Grunde fährt ein Verwandter von mir auch nur mit italienischen kennzeichen, da gibt es einen solchen Klamauck nicht.
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ulm
Beitrag 15.06.2020, 20:09
Beitrag #44


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Ein Verstoß gegen die Zulassungsbestimmungen macht übrigens noch mehr Ärger. Ein Fahrzeug muss an seinem regelmäßigen Standort angemeldet sein. whistling.gif
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HaWeThie
Beitrag 16.06.2020, 07:20
Beitrag #45


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Zitat
Aus diesem Grunde fährt ein Verwandter von mir auch nur mit italienischen kennzeichen, da gibt es einen solchen Klamauck nicht.
sehe ich da Probleme mit der Steuer (Steuerhinterziehung)etc. auf deinen Verwandten zukommen?


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