Wie wahrscheinlich ist eine MPU?, Antrag auf Neuerteilung |
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Wie wahrscheinlich ist eine MPU?, Antrag auf Neuerteilung |
12.02.2020, 20:59
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86478 |
Erst mal zu Vorgeschichte: September 2019 musste ich meinen Führerschein abgeben. Grund: Das Erste Mal E-Scooter gefahren & mit 1,54 Promille (Blutprobe) angehalten worden. Strafe: 800€ + 10 Monate Sperrzeit Was habe ich danach getan: -Auf Alkohol verzichtet bis Dezember -Seminar besucht und eine Bescheinigung erhalten womit die Sperrzeit verkürz werden kann -Nach dem Seminar entschied ich mich zum kontrolliertem Trinken (maximal 6x im Jahr und dann auch nur max. 2xBier) konnte ich auch, problemlos umsetzten. -Das Erste Mal wieder getrunken im Dezember während der Feiertage zum essen 2x Bier 0,33 Vorheriges Trinkverhalten/Trinkgrund: -maximal 1x im Monat (beim gemütlichen Abend mit Freunden) -kein Disco-/Partygänger maximal Volksfest, wo ich aber auch bis jetzt nur 2x war -Trinkmenge, habe ich mich nie festgelegt (1x zu tief ins Glas geschaut (ziemlichen Kater am nächsten Morgen gehabt) und danach eine Grenze gesetzt, seit dem nie wieder so was gehabt. Ganz wichtig: -Auto fahren nach Konsum kamm/kommt für mich nie in Frage, dafür ist mir der Führerschein zu wichtig. Auch nie darüber nachgedacht! Aktuell: -glücklicher Papa geworden =) -Im Januar habe ich dann ein Schreiben an das Amtsgericht verfasst (zwecks Sperrzeitverkürzung) & mit der Teilnahmebescheinigung verschickt. Frage: wie lange dauert das ca., bis man eine Antwort erhält bzw. wie hoch ist, die Wahrscheinlichkeit das die Verkürzung gewehrt wird? Jetzt habe ich ein allgemeines Schreiben der Führerscheinbehörde erhalten. Wo drin stand das mein Führerschein aufgrund des Strafbefehls/Vergehens abgenommen wurde und ich frühestens 6 Monate vor Sperrzeitende eine Neuerteilung beantragen kann. Dort Stand auch das Ende der Sperrzeit Also habe ich dort angerufen, um nachzufragen, welche Unterlagen genau benötigt werden. Frage: Ist die Erstehilfeschulung zwingend notwendig oder ist diese bei der damaligen Austellende Führerscheinbehörde hinterlegt? Der Sachbearbeiter hat dann erst mal nach dem Aktenzeichen gefragt, welches ich dann nannte. Anschießend wurde direkt gesagt, dass ich nah an der Grenze von 1,6 Promille bin und mein Fall genau geprüft werden muss, ob eventuell eine MPU notwendig sei. Das hatte mich erst mal sehr überrascht/erschrocken, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich diese höchstwahrscheinlich nicht machen muss. Ich habe dann mal gefragt wovon die Entscheidung abgehängt, worauf ich die Antworten bekam. - Es hängt davon ab ob und welche Vorstrafen ich habe, wie z. B. Körperverletzung, Nötigung o.ä. -Was alles in meiner Führerscheinakte hinterlegt ist -Sowie was im Strafbefehl/Torkelbogen steht. Abschließend wurde gesagt, ich solle bitte persönlich erscheinen & es wurde mir geraten zu MPU Beratung schon mal zu gehen und um ein Gespräch zu bitten. Am Ende war meine Hoffnung den Führerschein im Juni (ohne MPU) wieder zu erhalten dann komplett erloschen, da ich 1-2 Tage zuvor auch noch einen Brief erhalten habe, zu einem Fall wo ich beschuldigt werde andere Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben und das dieses Verfahren (Schreiben kam erst ca. 6 Monate nach meiner Aussage) gegen eine Zahlung nach § 153a (Keine Eintragung ins Bundeszentralregister/Fahreignungsregister) eingestellt wird. Ich wollte eigentlich gegen die Beschuldigung vorgehen da aber, andere Beschuldigte (Hochzeitskorso) schon die Zahlung getätigt haben und mein Anwalt mir riet es lieber zu bezahlen, habe ich dies nun auch getan. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist das (eingestellte) Verfahren in der Führerscheinakte bereits ersichtlich bzw. bleibt erst nach Einstellung irgendwo vermerkt? Weil ich weiß das mein Anwalt ende September glaub ich eine Akteneinsicht in die Führerscheinakte (oder es war das Register in Flensburg, frage ich morgen nach) angefordert hat und dort lediglich 1 Punkt wegen zu hoher Geschwindigkeit hinterlegt war (25Kmh) wie hoch ist, die Wahrscheinlichkeit das eine MPU notwendig ist bei meinem Fall? Falls ich wesentliche Infos vergessen habe, oder Fragen zum eingestelltem Verfahren sind, einfach Fragen =) Danke vorab für die Hilfe/Mühe! Gruß Tan23 |
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12.02.2020, 21:03
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17058 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wann (Datum) soll die Nötigung denn gewesen sein?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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12.02.2020, 21:16
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86478 |
Im Juni 2019
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13.02.2020, 11:39
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Das eingestellte Verfahren spielt keine Rolle und wird auch nicht in der Führerscheinakte vermerkt sein.
Hast Du bei der Trunkenheitsfahrt Angaben zu Trinkanlass, Trinkmenge und Trinkende gemacht? Um welche Uhrzeit wurdest Du angehalten, und um welche Uhrzeit erfolgte die Blutentnahme? |
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13.02.2020, 12:05
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
auch bei 1,54%o müssen schon besondere Umstände hinzutreten, dass eine MPU-Anordnung gerechtfertigt wäre. Das hat das Bundesverwaltungsgericht verbindlich entschieden: . Ich gehe jetzt erst mal nicht davon aus.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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13.02.2020, 13:16
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Das ist richtig. Aber hier haben wir ja ganz aktuell einen Fall, bei dem aufgrund solcher besonderen Umstände schon bei 1,26‰ eine MPU angeordnet wurde. Ob die Anordnung rechtmäßig ist oder nicht, wird in jennem Thread diskutiert. Aber die Anordnung ist zunächst einmal erfolgt. 1,54‰ liegen tatsächlich nur knapp unter den "magischen" 1,6‰. Daher meine Nachfrage, ob es hier solche besonderen Umstände geben könnte.
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13.02.2020, 17:05
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86478 |
Danke erstmal für die tollen Beiträge.
@auchdasnoch Das hört sich schon mal positiv an, dass es nicht in der Führerscheinakte vermerkt wird/ist. Ich habe leider Angaben zu Trinkmenge und Trinkende gemacht. (Laut Beamten sollte das Positiv vermerkt werden, wenn ich kooperiere) Beim Trinkanlass bin ich mir nicht mehr sicher ob das gefragt wurde aber wenn ist es ein Geburtstag gewesen. Könnte ich aber, nachschauen sobald ich meine angeforderte Kopie der Strafakte erhalte vom Anwalt. Angehalten wurde ich, um 05:00 da musste ich auch pusten 2x (wert unbekannt) Blutprobe erfolgte 1std danach um 06:00 Ergebnis: 1,54%oo (inkl. Rückrechnung glaube ich) Trinkende war gegen 04:00 (wobei auch erwähnt wurde das ich mir nicht sicher bin) @Kai R. Die Frage ist, was für den Sachbearbeiter besondere Umstände sind? In meinem Fall habe ich nie eine Straftat oder Ähnliches begangen, bis auf den erwähnten Vorwurf. 1 Punkt habe ich, wegen Überhöhter Geschwindigkeit. Sonst nur Kleinkram (geblitzt, Parkknöllchen) Es ist ja auch nicht so das ich einfach die Strafe absitze. Wird der Besuch z.B. an so einem Seminar nicht mit bewertet? Oder das ich auch meine Trinkgewohnheiten überdacht und dementsprechend den Alkoholkonsum angepasst habe. Wie läuft den so eine Neuerteilung ab? Was für Fragen werden gestellt bzw. wie stellt der Sachbearbeiter nach einem Vorfall fest ob ich ein Problem mit Alkohol habe? |
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13.02.2020, 17:17
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Du stellst den Antrag und der wird genehmigt. Großartige Befragungen durch den Sachbearbeiter sind da eigentlich nicht vorgesehen. Vielleicht kann man natürlich mit dem Hut in der Hand da aufkreuzen und erzählen, dass man nach diesem Warnschuss auf jeden Fall das eigene Trinkverhalten grundsätzlich überdacht hat.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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13.02.2020, 22:59
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86478 |
Ok
dann werde ich persönlich dort vorbeischauen und um Neuerteilung bitten. Sollte ich dafür warten bis die eventuelle Bestätigung der Sperrzeitverkürzung vom Staatsanwalt kommt oder ist das irrelevant bzw. kann ich das auch nachreichen? So wie ich aus dem Schreiben der FSST entnehmen konnte, benötige ich auch keine Teilnahmebestätigung am Erstehilfekurs (nur notwendig wenn es keine frühere Erteilung gab oder der FS vor dem 01.09.1962 gemacht wurde) oder irre ich mich hier? Sollte ich die Teilnahmebestätigung vom besuchten Seminar mitbringen? Was könnte den im Torkelbogen (soll ja ausgewertet werden vom SB) stehen, was mich doch zu einer MPU bringt? |
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14.02.2020, 09:27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Wenn Trinkende um 4:00 Uhr und Blutentnahme um 6:00 Uhr gewesen ist, dann dürfte der Alkoholpegel zum Zeitpunkt der Blutentnahme ziemlich auf dem Höhepunkt gewesen sein. Das heißt, dass die 1,6‰ wohl zu keinemZeitpunkt geknackt wurden, was gegen die Anordnung einer MPU sprechen würde.
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14.02.2020, 11:49
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Was könnte den im Torkelbogen (soll ja ausgewertet werden vom SB) stehen, was mich doch zu einer MPU bringt? wenn da drinsteht, dass Du keinerlei Ausfallerscheinungen hattest, wäre das nachteilig. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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14.02.2020, 14:07
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2469 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Würde aber keine MPU begründen.
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14.02.2020, 16:24
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86478 |
Strafakte habe ich vom anwalt noch nicht erhalten, deswegen weiß ich auch noch nicht was drin steht im Torkelbogen.
Ich weiß nur das ich kein Koordinationstest gemacht habe und meine mich errinern zu können das im Torkelbogen (wenn er das war) steht das ich verschwomen gesprochen habe und mich ruhig verhalten bzw. einsichtig gezeigt habe. In dem Bericht müsste doch auch stehen das ich auch einen Atemalkoholtest machen musste, oder ist es in dem Fall egal weil eine Blutprobe gemacht wurde? Zurück gerechnet darf ja nicht werden, da wenn ich es richtig verstanden habe zwischen Tatzeit und Blutentnahme nicht mehr als 2std vergangen sind oder? |
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19.02.2020, 22:59
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86478 |
Nabend,
falls ich bei der FSST gefragt werde nach Vorstrafen, müsste ich das eingestellte Verfahren angeben? |
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Gast_Georg_g_* |
19.02.2020, 23:19
Beitrag
#15
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Guests |
Man wird dich nicht nach Vorstrafen fragen. Eine Einstellung des Verfahrens, auch wenn sie gegen Auflagen erfolgt, ist aber auch nie eine "Vorstrafe".
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06.07.2020, 10:11
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 12.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86478 |
Hallo nochmal,
wollte mich nochmal zu Fall melden. Habe einen Termin bei der Führerscheinstelle gehabt, wo man mir sagte das man noch auf die Strafakte von dem eingestellten Fall warten (Vorwurf: Nötigung / Verfahren eingestellt gegen Geld Auflage nach §153a Absatz 1) Muss ich hier doch noch eine MPU befürchten? Und wieso kann die FS auf den eingestellten Fall zugreifen? Dieser soll ja laut Schreiben weder im Führungszeugnis noch in der Führerscheinakte vermerkt werden? Weiß das jemand eventuell? Hab nur rausfinden können das solche eingestellten Fälle wenn Im Register der Staatsanwaltschaft für 2 Jahre auftauchen. Frag ist nur ob nur die Staatsanwaltschaft darauf zugreifen kann. Gruß Tan23 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.04.2024 - 20:46 |