Rotlichverstoss, Feuerwehr, Konsequenz,, ratlos |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Rotlichverstoss, Feuerwehr, Konsequenz,, ratlos |
11.02.2020, 21:35
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86474 |
ich bin heute, in meiner verzweifelten Situation, auf diese Forum gestoßen. Vielleicht könnt ihr mir noch einen Ratschlag geben, wie ich aus der Situation herauskomme. Ich bin 19 Jahre alt und habe meine Fahrerlaubnis seit etwas über einem Jahr. Ich habe mich immer bemüht vernünftig zu fahren, da für meine aktuelle Ausbildung, wohne auf dem Dorf und habe jeden Tag ca. 30km bis zu meiner Arbeit zu fahren, auf die Fahrerlaubnis angewiesen bin. Am 4.09.2019 ist mir etwas passiert, was gerade alles zunichte macht. Ich war wieder unterwegs und stand an einer roten Ampel, Straße zwei Fahrbahnen n jede Richtung, ich hatte mich links eingeordnet, da ich links abbiegen wollte und stand als erstes Fahrzeug vor der Ampel, die Rechte Spur war auch belegt, von hinten kam ein Feuerwehrauto mit Blaulicht und Sirene, kein Platz zum durchfahren, rechts hätte keiner ausweichen können, da Fußweg... etc... ich war nervös, irgendwie war mir im Kopf dass man der Feuerwehr mit Einsatzsignal freie Fahrt verschaffen muss, somit fuhr ich langsam weiter und vor die Insel in den Abbiegebereich, dabei löste der Blitzer an der Ampel aus. Am 22.12.2020 bekam ich dann ein Schreiben vom Landratsamt, wegen Überfahren einer roten Ampel und einen Anhörungsbogen um mich zur Sache zu äußern. Den habe ich ausgefüllt mit dem mit der Schilderung des Umstandes... 7.02.2020 kam erneut Post vom Landratsamt, 300€ Bussgeld, 3 Monat Fahrverbot, dazu die Verlängerung der Probezeit...letzes ist nicht schlimm, das Geld kratz ich irgendwie auch zusammen, aber dazu noch ein Fahrverbot - komm dann nicht mehr zu meiner Ausbildung, obwohl ich nur der Feuerwehr Platz gemacht habe, so wie ich es gelernt habe. Ich bin gerade wirklich verzweifelt. Hab auch niemand den ich fragen kann |
||||
|
|||||
|
11.02.2020, 21:45
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Was hat denn die Bußgeldstelle auf Deine Einlassung erwidert? Es ist wohl der Punkt, dass Du sehr schnell zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen solltest, damit Deine Fahrerlaubnis gerettet wird. |
|
|
11.02.2020, 21:48
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Vor Fristablauf unbedingt Einspruch einlegen. Sonst wird das rechtskräftig.
Mit der Begründung der Einsatzfahrt der Feuerwehr müsste das eigentlich durchgehen. -------------------- |
|
|
11.02.2020, 21:49
Beitrag
#4
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86474 |
Es kam danach nur der Bußgeldbescheid...
|
|
|
11.02.2020, 21:50
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Und gegen den hast Du fristgerecht Einspruch eingelegt?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
11.02.2020, 22:33
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3145 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 |
Dafür ist es ja noch nicht zu spät:
7.02.2020 kam erneut Post vom Landratsamt, 300€ Bussgeld, 3 Monat Fahrverbot, dazu die Verlängerung der Probezeit Auf jeden Fall schnellstens Einspruch einlegen! -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
|
|
11.02.2020, 22:41
Beitrag
#7
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86474 |
Soll ich da das da nochmal so schildern wie im ersten Beitrag geschrieben... Anwalt ist nicht, hab keine Rechtsschutzversicherung...
Wenn ich es genau nochmalso schildern soll im Einspruch tue ich das... hatte das ja schon in Anhörungsbogen gemacht... ich bin doch nur vor die Insel gefahren, damit die durch konnten. |
|
|
11.02.2020, 22:58
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Joh, musst Du nochmal schreiben.
-------------------- |
|
|
11.02.2020, 23:01
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wenn Du keinen Einspruch einlegst wird der BGB rechtskräftig.... mit allen Folgen!
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
11.02.2020, 23:04
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Behauptungen reichen nicht aus.
Du solltest zunächst bei der Feuerwehr nachfragen, welche Einsätze die zu dem Zeitpunkt gefahren haben und ob die dabei an der Ampel vorbeigekommen sind oder zumindest sein können. Außerdem solltest du die beiden Bilder des Rotlichtverstoßes komplett anfordern. Mit dem Bußgeldbescheid bekommst du nur Ausschnitte, das Original zeigt viel mehr, zum Beispiel auch die sich nähernde Feuerwehr. Zudem müsste die Feuerwehr nach dir geblitzt worden sein. Der nachfolgende Rotlichtverstoß wäre somit auch ein Beleg für dein Verhalten. Da das Zeit beansprucht solltest du zunächst Einspruch ohne eine Begründung einlegen. Den gleichen Ablauf erneut zu beschreiben bringt überhaupt nichts, du musst schon neue Argumenten finden. |
|
|
11.02.2020, 23:15
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Anwalt ist nicht, hab keine Rechtsschutzversicherung... Die solltest Du auch nicht brauchen. Weil der Bußgeldbescheid schon in der Welt ist, muss die Staatskasse bei Rücknahme die RA-Kosten tragen. Und das sollte nach Deiner Schilderung zu erreichen sein. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
11.02.2020, 23:15
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, JungundUnerfahren,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. 19 Jahre, Ausbildung und Auto: Da kann es durchaus sein, dass Du vielleicht über eine RSV Deiner Eltern versichert bist (falls diese eine abgeschlossen haben). Bzgl. der Bußgeldstelle: Die Bußgeldstelle kann natürlich nicht einfach so Deiner Aussage mit der Einsatzfahrt der Feuerwehr Glauben schenken und die Sachbearbeiter können oft auch nicht selber überall nachfragen, ob dies tatsächlich der Wahrheit entspricht oder ob sich jemand herausmogeln will. Optimal wäre es, wenn Du den zuständigen Sachbearbeiter überreden kannst, dass er die anderen Rotlichtblitzer, die zum gleichen Zeitpunkt gemacht wurden, überprüft, denn eigentlich müsste das Feuerwehrfahrzeug ebenfalls geblitzt worden sein. Wenn dem nicht so ist, wirst Du, wenn Du keinen Anwalt hast, selber tätig werden müssen. In Deinem Fall wäre die zuständige Feuerwehrleitstelle Ansprechpartner, denn die können in ihren Unterlagen nachschauen, ob zum fraglichen Zeitpunkt ein Einsatzfahrzeug unterwegs war. Mit sehr viel Glück kann sich dann vielleicht sogar noch der Fahrer oder sein Beifahrer an Deine Rotlichtfahrt erinnern, oder vielleicht haben sie sogar an die Leitstelle gefunkt, dass der PKW XY geblitzt wurde. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
12.02.2020, 08:57
Beitrag
#13
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86474 |
Danke erstmal, Widerspruch geht direkt weg.
|
|
|
12.02.2020, 10:31
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19472 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Nur, um es noch mal zu betonen:
Du hast alles richtig gemacht. Nach § 38 Abs. 1 StVO ist Einsatzfahrzeugen mit Wegerechten sofort freie Bahn zu schaffen. Diese Anordnung geht anderen Regeln vor; in dem Moment warst Du berechtigt, das Rotlicht zu überfahren, soweit das nötig war, um Deiner Pflicht aus § 38 StVO nachzukommen. Das muss man eben der Bußgelstelle glaubhaft machen. Mir ist aber zum Verfahren einiges nicht ganz klar. Sind die Daten so korrekt: - 4.09.2019 - Tattag - 22.12.2019 erster Anhörungsbogen in der Sache - 07.02.2020 Bußgeldbescheid. Gab es keine weiteren Schreiben in der Sache? Dann könnte da ein Verjährungsproblem im Raum stehen. Dann: Du schreibst, der Bußgeldbescheid sieht "300 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit" vor. Kannst Du das konkretisieren? Der Regelsatz bei nicht vorbelasteteten Ersttätern beträgt 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Dazu kommen noch Gebühren und Auslagen (in der Regel 28,50 Euro). Dass etwas von der Probezeitverlängerung schon im Bußgeldbescheid steht, ist unüblich - das kommt normalerweise später. Oder wird Dir ein vorsätzlicher Verstoß vorgeworfen? Steht im Bußgeldbescheid, dass der Regelsatz erhöht worden ist? Zum Verfahren und Kostenrisiko: Wenn die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt, geht die Sache ans Amtsgericht. Wenn Du dort verurteilt wirst, kommen zusätzlich zum Bußgeld Gebühren und Auslagen (idR 57 Euro) dazu +ggf. Zeugenauslagen. Wenn Du freigesprochen wirst, zahlst Du natürlich nichts. Wenn Du die Sache nicht einem Anwalt übergeben willst, würde ich mich den hier genannten Tipps anschließen. Je genauer und nachvollziehbar Du den Vorfall begründen kannst, desto besser. Wenn Du in einem kleineren Ort wohnst, steht die Chance wahrscheinlich gar nicht so schlecht, das Einsatzfahrzeug zu ermitteln. Bist Du sicher, dass es ein Feuerwehrfahrzeug war? Dein erster Ansprechpartner wäre dann die für Deinen Bereich zuständige Rettungsleitstelle. Ich würde an Deiner Stelle da mal anrufen (nicht über die 112), den Sachverhalt schildern und darum bitten, zu prüfen, welches Feuerwehrfahrzeug zu der Zeit in dem Bereich unterwegs war. Wenn das ergebnislos bleibt, würde ich mich an die örtliche Feuerwehr wenden. Gerade bei freiwilligen Feuerwehren lassen sich die Einsätze oft schnell konstruieren. Es wäre natürlich klasse, wenn Du in der Hauptverhandlung das Fahrzeug (noch besser: den Fahrer!) benennen kannst. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
12.02.2020, 13:51
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Kannst Du Dich denn noch erinnern, was es für ein Feuerwehrfahrzeug war?
Das würde Deine Aussage glaubhafter machen, wenn Du nicht über die Rettungsleitstelle das genaue Fahrzeug ermitteln kannst. Klein? Groß? Drehleiter oder Rettungswagen? Das Einzige, was mich gerade wundert: Du schreibst von einem Feuerwehrfahrzeug. Feuerwehrfahrzeuge sind normalerweise Rudeltiere... |
|
|
12.02.2020, 14:40
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Auf den hübschen Lichtbildchen, die eine Rotlichtüberwachungsanlage fertigt, und die ein RA problemlos zur Einsicht bekommt, ist in aller Regel auch vom Hintergrund ausreichend erkennbar, wo man das Einsatzfahrzeug erkennen können sollte.
@ulm: hier fahren die auch oft alleine rum. Sogar dann, wenn ein Löschzug ausrückt: dann fährt nämlich von einer der Hauptfeuerwachen (die näher dran ist) ein Löschzug los, von einer anderen ein Solofahrzeug. Und oft ist das von weiter weg kommende Einzelfahrzeug sogar dennoch schneller da. Dazu kommen Einsätze (zB wegen Wohnungsaufbrüchen wegen Notlage), da fährt generell nur 1 Fahrzeug der Feuerwehr los. Kannst Du Dich denn noch erinnern, was es für ein Feuerwehrfahrzeug war? Meine Kristallkugel glaubt, ein rotes ein Verjährungsproblem Diese Frage ist in der Tat sehr interessant! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
12.02.2020, 14:46
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
|
|
|
12.02.2020, 17:53
Beitrag
#18
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86474 |
Entschuldigt bitte, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Bin gerade erst von der Arbeit heim.
Die Möglichkeit der RSV über meine Eltern entfällt, da ich seit meinem 15 Lebensjahr keinen Kontakt mehr habe, dass ist nach dem Tag heute aber auch uninteressant. Letzte Nacht hatte ich, da ich nicht schlafen konnte, noch einen Widerspruch geschrieben, mit Bezug auf den Anhörungsbogen. Den wollte ich heute früh gleich aus der Firma faxen, hab vorher nachgefragt ob ich das darf), wegen Sendebestätigung und dann heute nach der Arbeit bei der Post per Einschreiben aufgeben. Als ich dann heute morgen am Faxgerät dabei war, die Nummer einzutippen, kam von hinten nur ein Stop, da stand doch mein Chef und hat mich umgehend in sein Büro gebeten. Zwischenzeitlich denke ich er stand schon einen Moment da. Mir hatte es völlig die Stimme verschlagen und ich war total nervös. Ich bin nicht der selbstbewussteste Mensch und auch ziemlich nah am Wasser gebaut. Ich saß dann in seinem Büro und er wollte wissen was los ist. Bin offensichtlich schon seit Tagen sehr unruhig und manchmal unkonzentriert, da mich das extrem belastet gerade. Irgendwie habe ich kein Wort herausgebracht. Irgendwie hat er es dann doch geschafft, dass ich ihm alles erzählt habe. Daraufhin rief er seine Sekretärin an, sie solle ihm doch bitte mit Herrn... verbinden. Daraufhin gab es ein kurzes Telefonat... im Anschluss sagte er mir ich hätte in 30min einen Termin beim Anwalt. Er gab mir die Adresse, sind ca. 10 Gehminuten bis dahin. Ich konnte nur stammelnd sagen Kosten und meine heutige Arbeit... Als Antwort nur, das klär ich ab und wenn du fertig bist, komm bitte noch einmal in mein Büro. Ich bin dann dahin, total durch den Wind und habe da die Sache auch noch einmal genauso geschildert. Er meinte nur als Abschluss, mach dir keinen Kopf das klären wir ab. Wäre das nur so einfach. Danach bin ich dann zurück in die Firma. Habe mich auch wieder beim Chef gemeldet und ihm nochmal Bericht erstattet. Er meinte dann nur, du bleibst heute hier und machst Innenarbeiten, der Herr... hat uns bis jetzt überall erfolgreich herausgeholt. Danach sprach er mich noch auf mein bevorstehendes Ausbildungsende an und ob ich mir im Anschluss daran vorstellen kann, denn Ausbildungsprozess fortzusetzen, auch wenn ich keine Idee habe, was er da denkt. Ich hoffe, dass ich nicht so sehr viele Fehler getippt habe. Ich bin einfach immer noch total durch den Wind.... |
|
|
12.02.2020, 18:08
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
na geht doch. Dann wird das Verfahren hoffentlich in Deinem Sinne zu klären sein. Guter Chef, der Dich anscheinend schätzt. Kannst Dein Selbstvertrauen etwas polstern.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
12.02.2020, 18:35
Beitrag
#20
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Welche Farbe denn das Blaulicht der Feuerwehr. Kannst Du Dich denn noch erinnern, was es für ein Feuerwehrfahrzeug war? Meine Kristallkugel glaubt, ein rotes ... -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
12.02.2020, 18:51
Beitrag
#21
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21794 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Sechs Österreicher unter den ersten Fünf...
Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
12.02.2020, 23:04
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, JungundUnerfahren
Er meinte nur als Abschluss, mach dir keinen Kopf das klären wir ab. klasse Chef. Wird schon alles gut werden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
13.02.2020, 09:09
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 25.09.2013 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 70041 |
Ich würde dir auch mal Mut zusprechen, ich hab mich auch in sehr bescheidenen Situationen (Unfall in Fahrschule, mehrmals ungerechtfertigt geblitzt) an das Forum gewendet und mich mit den diversen Tipps dann zur Wehr gesetzt.
Bis jetzt konnte ich viermal mich erfolgreich wehren. Gratulation auf jeden Fall zum Chef, sowas findet man sehr, sehr selten. Das man am Wasser nah gebaut ist kann ich absolut nachvollziehen. Prüf wie gesagt die Verjährung, damit ist das ganze Thema evtl. hinfällig sowieso. Mit dem Einspruch seh ich sehr gute Chancen. Und.. ich hab es auch nicht glauben können, aber man kann sich eine sehr günstige Erstberatung holen und mir sagte ein Anwalt dann sehr schnell wie die Chancen sind und verrechnete mir tatsächlich nichts. Sagte sogar ich soll kommen nur, wenn der Einspruch abgelehnt wird. Ich drück dir die Daumen, du hast richtig gehandelt und hoffe es gibt eher mehr Leute die handeln wie du und das dieses ärgerliche Erlebnis nicht dein korrektes Handeln und den Willen dazu künftig zerstört. |
|
|
13.02.2020, 19:39
Beitrag
#24
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86474 |
Ich möchte mich hier noch einmal ganz, ganz herzlich bedanken. Ohne eure Hilfe, hätte ich die Strafe wohl akzeptiert, da mir einfach die Erfahrung fehlt. Ohne eure Hilfe hätte ich deshalb auch keinen Widerspruch mehr eingelegt oder weitergemacht. Ich denke und hoffe, dass das ganze jetzt ein für mich gutes Ende nimmt.
Es ist einfach sehr schwer, wenn man niemanden hat den man fragen kann. Ich bin euch so dankbar... mehr kann ich hier leider nicht zurückgeben. |
|
|
13.02.2020, 20:46
Beitrag
#25
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
mehr kann ich hier leider nicht zurückgeben. DOCH! Bitte halte uns einfach auf dem Laufenden, wie diese Sache weitergeht. Ich denke, viele nehmen an der Geschichte Anteil und hoffen auf ein Ende, dass den realen Vorgängen entspricht. Und wir wollen doch alle aus Deinen Erfahrungen lernen und Deine Erfahrungen weitergeben. |
|
|
14.02.2020, 21:21
Beitrag
#26
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1865 Beigetreten: 29.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23659 |
Danach sprach er mich noch auf mein bevorstehendes Ausbildungsende an und ob ich mir im Anschluss daran vorstellen kann, denn Ausbildungsprozess fortzusetzen, auch wenn ich keine Idee habe, was er da denkt. Ich würde das mal so interpretieren das er ernsthaft in Betracht zieht dich nach Ende der (erfolgreichen) Ausbildung zu übernehmen. Es gibt wohl doch noch ein paar Chefs die ihre MA wertschätzen. Gruß JeHo -------------------- Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter. |
|
|
15.02.2020, 11:28
Beitrag
#27
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86474 |
Ich werde euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Bin jetzt gespannt wie lange das dauert!
|
|
|
15.02.2020, 13:11
Beitrag
#28
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 25.04.2013 Wohnort: Heidelberg Mitglieds-Nr.: 68312 |
Danach sprach er mich noch auf mein bevorstehendes Ausbildungsende an und ob ich mir im Anschluss daran vorstellen kann, denn Ausbildungsprozess fortzusetzen, auch wenn ich keine Idee habe, was er da denkt. Ich würde das mal so interpretieren das er ernsthaft in Betracht zieht dich nach Ende der (erfolgreichen) Ausbildung zu übernehmen. Ich vermute eher er meint damit eine Weiterbildung. |
|
|
15.02.2020, 17:22
Beitrag
#29
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 31.05.2012 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 64484 |
Die Weiterbildung wird den Chef aber nur dann interessieren, wenn er vor hat, den TE zu übernehmen bzw kurz danach auf einer höherwertigen Stelle einzusetzen. Wenn er sowas anspricht, es das ein sehr gutes Zeichen.
Vertrau deinem Chef und dem Anwalt da, das sieht doch ganz gut aus. Der Feuerwehrwagen wurde mit Sicherheit auch geblitzt und ein Einsatzprotokoll dazu wird es auch geben. Mit Anwalt (der Akteneinsicht, Kenntnis der Abläufe, Erfahrung und Ruhe hat) wirst du da wohl stressfrei rauskommen. Wenn es bis zur ersten Anhörung schon so lange dauerte, wird die Behörde wohl nicht all zu schnell bzw überlastet sein. Wunder dich also nicht, wenn das alles noch länger dauert. |
|
|
17.02.2020, 13:52
Beitrag
#30
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 25.09.2013 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 70041 |
Würde mich nicht wundern, wenn das ein paar Tage oder Wochen dauert. Aber ich denke es ist nun in besten Händen und du kannst relativ entspannt sein. Manchmal staune ich was Anwälte da noch rausholen können
und bei dir ist das ja wirklich sehr gut erklärbar weniger als Schleichwerbung, aber als Anhaltspunkt http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=106067 Da hatte ich meinen Fall, mit dem ich im Verkehrsportal aufschlug. Ließ sich auch mit den Tipps der Leute hier super lösen. Bin heute noch sehr glücklich und dankbar darüber. |
|
|
03.03.2020, 21:30
Beitrag
#31
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 11.02.2020 Mitglieds-Nr.: 86474 |
Heute kam endlich der Anruf das Anwaltes, ich glaube er versteht sein Fach sehr gut. Das Verfahren wird eingestellt. Ich muss mit keinen Konsequenzen rechnen. Die entsprechende Post wird mir zeitnah zugestellt.
Ich habe immer noch Tränen in den Augen... Auch wenn das gar nichts mit der Sache (oder vielleicht doch) zu tun hat... hatte ich ein weiteres Gespräch mit meinem Chef. Er möchte mich, wenn ich es auch möchte, mich zeitnah nach meinem Abschluss zur Meisterschule schicken. Das hätte ich nie erwartet.... Ich hätte das alles so hingenommen, wie es sein sollte, aber dank euch bin ich jetzt wieder echt glücklich... Vielen, vielen Dank nochmal! |
|
|
03.03.2020, 21:34
Beitrag
#32
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Danke für die Rückmeldung und alles Gute für die (Deine) Zukunft...!
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
05.03.2020, 05:41
Beitrag
#33
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10308 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Und lass Dir ein Bisschen Rückgrat wachsen. Man muss sich nicht schubsen lassen wie ein Schaf.
-------------------- |
|
|
05.03.2020, 11:50
Beitrag
#34
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 25.09.2013 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 70041 |
Herzlichen Glückwunsch im doppelten Sinne!
Und jetzt hast du vermutlich gelernt man muss nicht immer gleich aufstecken und oft genug liegt die Verwaltung falsch will niemand unterstellen Sie spekulieren auf einfach zahlen wie bei gewissen Blitzerurteilen im Raum Hessen Hauptsache es ging für dich jetzt zurecht gut aus! |
|
|
06.03.2020, 10:50
Beitrag
#35
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Herzlichen Glückwunsch.
|
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 19:46 |