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> Unfall in Fahrschule
IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 09:42
Beitrag #1


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Hallo Leute, bitte verzeiht wenn ich komisch schreibe aber ich bin völlig im Schock.

Ich hatte gerade einen Unfall, Klasse B vorhanden BE Fahrstunde, Ich kuppel Hänger ab und an, lasse einrasten und überprüfe durch Schwingen und Markierung auf der Kupplungsklaue ob der Anhänger sitzt. Sieht alles gut aus.
Zur Anmerkung, Fahrlehrer hat nicht überprüft war aber auch die 6te Stunde bereits mit Anhänger.
Fahrlehrer steigt ein, ich Beifahrer, er will losfahren. Anhänger reist bei 60 Sachen ab, rammt Fahrschulfahrzeug in die Stoßstange hinten.

Welche Schule trage ich und wie soll ich jetzt vorgehen? Außergerichtlich einigen, Anwalt?

Bitte klärt mich da auf, ich bin einfach nurnoch völlig überfordert.
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steveluke
Beitrag 25.09.2013, 09:50
Beitrag #2


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 10:42) *
Welche Schule trage ich und wie soll ich jetzt vorgehen?

"Vorgehen" solltest du eigentlich nur, wenn dein Fahrlehrer Schadenersatzforderungen an dich stellt.
Tut er das?

Welcher Fahrschulwagen ist beschädigt worden? Der in dem ihr beide gesessen habt oder ein anderer?

Nach meinem Dafürhalten darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Fahrzeugführer (sprich: Fahrlehrer) für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand des Fahrzeuggespanns (insbesondere der sicheren Fahrzeugverbindung) verantwortlich ist.
Er hat sich vor Fahrtbeginn davon zu überzeugen.
Erst recht -so meine ich- in der Konstellation Fahrlehrer/Fahrschüler.


--------------------
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ulm
Beitrag 25.09.2013, 09:50
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Locker bleiben!
Erst mal abwarten, wer hier überhaupt was von Dir will.

Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 10:06
Beitrag #4


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Er stellt auch Schadensanforderung. 400-800 Euro, für mich sagt er. Die Rechnung wäre rund 2400 Euro und ich habe 1/3 wahrscheinlich zu tragen (Noch keine Rechnung oder ähnliches erhalten)

DA der Anhänger nicht an der Fahrschule sondern seperat geparkt wurde ist der Anhänger gefahren vom Zugfahrzeug in dem wir beide saßen, er am Steuer, hinter einer Motorrad Fahrstunde.
Unser eigener Fahrschulwagen ist beschädigt, fremdfahrzeuge waren keine involviert.

Polizei gabs keine, Anhänger wurde von ihm mit Auto runtergebremst und dann angehängt und mit Warnblinker die letzten Meter geschleppt.

Er hat mich gerade nochmals angerufen und mir gesagt wir waren in der Kurve deutlich langsamer sodass meine 60 km/h wohl deutlich zu hoch angesetzt waren (war jetzt ne Vermutung nach dem Schaden und wie ich mit dem Auto die Kurve+Beschleunigerstreifen nehme)
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steveluke
Beitrag 25.09.2013, 10:18
Beitrag #5


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 11:06) *
Er stellt auch Schadensanforderung. 400-800 Euro, für mich sagt er. Die Rechnung wäre rund 2400 Euro und ich habe 1/3 wahrscheinlich zu tragen (Noch keine Rechnung oder ähnliches erhalten)


Vorweg: Ich selbst bin kein Experte in Sachen Schadenersatzrecht; schon gar nicht kenne ich mich in Versicherungsfragen rund um die Fahrschulbranche aus.
Da gibt es hier im Forum andere Experten, die sich sicher noch zu Wort melden werden.

Grundsätzlich denke ich schon, dass es bestimmte Konstellationen gibt, bei denen auch Fahrschüler bei Eigenschäden am Fahrschulwagen in Haftung bzw. Mithaftung genommen werden können.

Ob du dich in deinem Fall schadenersatzpflichtig gemacht hast - und wenn ja, mit welcher Haftungsquote, kann ich nicht sagen.

Eine Haftungshöhe von 1/3 hält mein Bauchgefühl jedenfalls für deutlich zu hoch angesetzt, wenn eine Inhaftungnahme deinerseits überhaupt möglich ist...

Bist du rechtsschutzversichert?


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haschee
Beitrag 25.09.2013, 10:22
Beitrag #6


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Zitat (steveluke @ 25.09.2013, 10:50) *
Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 10:42) *
Welche Schule trage ich und wie soll ich jetzt vorgehen?

Nach meinem Dafürhalten darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Fahrzeugführer (sprich: Fahrlehrer) für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand des Fahrzeuggespanns (insbesondere der sicheren Fahrzeugverbindung) verantwortlich ist.


Da ist aber die Frage wer ist Fahrzeugführer?

Es gibt selbst wenn noch keine Fahrerlaubnis vorhanden ist durchaus je nach absolvierten Stunden Auslegungen, daß das durchaus der Fahrschüler sein kann.


Und hier haben wir eine Klasse B bereits vorhanden.
Die Grundzüge der Anhängerbeherrschung durchaus hergibt.

Immerhin darf man damit fahrerlaubnistechnisch immer 750 kg anhängen und durchaus auch mehr je nach Zugfahrzeug. (gesamt eben maximal 3,5t., fahrerlaubnistechnisch)


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 10:24
Beitrag #7


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Zitat (steveluke @ 25.09.2013, 11:18) *
Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 11:06) *
Er stellt auch Schadensanforderung. 400-800 Euro, für mich sagt er. Die Rechnung wäre rund 2400 Euro und ich habe 1/3 wahrscheinlich zu tragen (Noch keine Rechnung oder ähnliches erhalten)


Vorweg: Ich selbst bin kein Experte in Sachen Schadenersatzrecht; schon gar nicht kenne ich mich in Versicherungsfragen rund um die Fahrschulbranche aus.
Da gibt es hier im Forum andere Experten, die sich sicher noch zu Wort melden werden.

Grundsätzlich denke ich schon, dass es bestimmte Konstellationen gibt, bei denen auch Fahrschüler bei Eigenschäden am Fahrschulwagen in Haftung bzw. Mithaftung genommen werden können.

Ob du dich in deinem Fall schadenersatzpflichtig gemacht hast - und wenn ja, mit welcher Haftungsquote, kann ich nicht sagen.

Eine Haftungshöhe von 1/3 hält mein Bauchgefühl jedenfalls für deutlich zu hoch angesetzt, wenn eine Inhaftungnahme deinerseits überhaupt möglich ist...

Bist du rechtsschutzversichert?


Ok, dann warte ich mal auf weitere Antworten, vielen Dank.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, denkst du das ein Gerichtsverfahren notwendig wird?

Problem ist auch das der werte Lehrer gerne am Steuer telefoniert (natürlich OHNE Freisprecheinrichtung ranting.gif ) und mir nie klare Angaben macht.
Ich glaube das ich den Fehler beim Ankuppeln gemacht habe da er erst 2x!!! mir den Anhänger überprüft hat, ansonsten war er pinkeln oder ähnliches.

Ich will dem Mann nix böses, aber auch keine Schuld anerkennen wofür ich eigentlich nicht haftbar bin.
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steveluke
Beitrag 25.09.2013, 10:24
Beitrag #8


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Zitat (haschee @ 25.09.2013, 11:22) *
Da ist aber die Frage wer ist Fahrzeugführer?

Es gibt selbst wenn noch keine Fahrerlaubnis vorhanden ist durchaus je nach absolvierten Stunden Auslegungen, daß das durchaus der Fahrschüler sein kann.

Lt. Eingangsbeitrag: Fahrschüler = Beifahrer, Fahrlehrer = Fahrer.


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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 10:25
Beitrag #9


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Zitat (haschee @ 25.09.2013, 11:22) *
Zitat (steveluke @ 25.09.2013, 10:50) *
Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 10:42) *
Welche Schule trage ich und wie soll ich jetzt vorgehen?

Nach meinem Dafürhalten darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Fahrzeugführer (sprich: Fahrlehrer) für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand des Fahrzeuggespanns (insbesondere der sicheren Fahrzeugverbindung) verantwortlich ist.


Da ist aber die Frage wer ist Fahrzeugführer?

Es gibt selbst wenn noch keine Fahrerlaubnis vorhanden ist durchaus je nach absolvierten Stunden Auslegungen, daß das durchaus der Fahrschüler sein kann.


Und hier haben wir eine Klasse B bereits vorhanden.
Die Grundzüge der Anhängerbeherrschung durchaus hergibt.

Immerhin darf man damit fahrerlaubnistechnisch immer 750 kg anhängen und durchaus auch mehr je nach Zugfahrzeug. (gesamt eben maximal 3,5t., fahrerlaubnistechnisch)


Am Steuer saß der Fahrlehrer, ich bin zum Zeitpunkt des Unfalls nicht am Steuer gewesen.
Tjoa, im zweiten Punkt hast du Recht, und das ist meine Sorge.
Kann das ergo sich auf meinen B-Schein auswirken?
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Ernschtl
Beitrag 25.09.2013, 10:27
Beitrag #10


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QUOTE (steveluke @ 25.09.2013, 11:18) *
Bist du rechtsschutzversichert?
Das müsste in diesem Fall privat Rechtsschutz sein.
Wichtiger wäre jedoch ob der TE Haftpflicht versichert ist und ob diese die Forderung anerkennt.

Ich habe ein wenig gegockelt und herausgefunden, dass ein Fahrschüler, je nach Ausbildungsstand schon haftbar gemacht werden kann. Die Frage wäre hier nun ob dazu 6 Stunden ausreichen. Falls nicht bleibt die Sache an Fahrlerher und Schule hängen.


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steveluke
Beitrag 25.09.2013, 10:29
Beitrag #11


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 11:24) *
Ich glaube das ich den Fehler beim Ankuppeln gemacht

Genau das ist die Frage, um die es geht:

Du als Fahrschüler hast den Anhänger falsch befestigt/angehangen.

Der Fahrlehrer (ihr habt übrigens einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, aus dem sich eine Überwachungspflicht für den Fahrlehrer ergibt) hat das Gespann in Betrieb genommen ohne sich vom (verkehrs)sicheren Zustand des Gespanns zu überzeugen.
Nach meinem Dafürhalten eine vertragliche Verletzung seitens des Fahrlehrers, dessen Folge er sich selbst zuschreiben lassen muss.


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haschee
Beitrag 25.09.2013, 10:30
Beitrag #12


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Ah sorry - du bist der Beifahrer! blushing.gif wavey.gif


Dann sehe ich für B eigentlich nicht die Gefahr.
Auf welcher Grundlage denn. Weder Halter noch Führer, noch Fahrer.



Im Innenverhältnis zum Fahrlehrer müßte man sehen.
Das ist dann mehr was fürs BGB.


Da sage ich auch, erstmal abwarten ob was kommt.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 10:31
Beitrag #13


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Oh, eine Haftpflichtversicherung greift nicht für Schäden in der Fahrschule wurde mir gesagt.
Von Fahrschule und Lehrer

und da ich kein eigenes Auto besitze sondern Car-Sharing Nutzer bin habe ich keine spezielle Autohaftpflicht abgeschlossen.

BE hat 3+1+1 Stunden Sonderfahrten und halt 1 normale für Ankuppeln. Das was mich schmerzt ist das ich morgen Prüfung gehabt hätte (obwohl ich gesagt hatte ich fühl mich noch nicht bereit :/)

OT: kann man hier eigentlich Beiträge editieren?
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steveluke
Beitrag 25.09.2013, 10:32
Beitrag #14


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 11:31) *
OT: kann man hier eigentlich Beiträge editieren?

Ab dem fünften Beitrag (Glückwunsch übrigens zum Erreichen dieser Zahl wink.gif ) und nur innerhalb von 20 Minuten, glaube ich...


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tadzio
Beitrag 25.09.2013, 10:35
Beitrag #15


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 10:24) *
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, denkst du das ein Gerichtsverfahren notwendig wird?


Eine Rechtschutzversicherung hilft auch, unberechtigte Forderungen gegen Dich abzuwehren.

Cheers
tadzio



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Etchells
Beitrag 25.09.2013, 11:09
Beitrag #16


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 11:31) *
Oh, eine Haftpflichtversicherung greift nicht für Schäden in der Fahrschule wurde mir gesagt.

Eine Haftpflichtversicherung greift grundsätzlich nur für Schäden an fremdem Eigentum, nicht für die eigenen Schäden. Dafür bräuchte es eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Deine Fahrschule scheint ein sehr sparsamer Betrieb zu sein, wenn sie an solchen Ausgaben spart. Zudem gibt es für Fahrschulen und Fahrschüler auch spezielle Zusatzversicherungen. Aber auch diese kosten eben zusätzliches Geld.

Die Frage ist, ob Dir eine Mitschuld vorzuwerfen ist, Du also entweder absichtlich, fahrlässig oder gar grobfahrlässig gehandelt hast. So wie Du den Vorfall schilderst, wäre hier imho keine Fahrlässigkeit zu erkennen, denn Du hast offenbar mit bestem Wissen und Deinem bis dahin erlernten Wissenstand nach den festen Sitz des Anhängers überprüft und warst Dir sicher, das dieser ordnungsgemäß am Zugfahrzeug befestigt ist. Damit wäre eigentlich eine Haftung Deinerseits für einen Schaden weitgehend ausgeschlossen.

Der Fahrlehrer hat hier die besondere Aufsichtspflicht und hätte sich vor Fahrtantritt davon überzeugen müssen, dass Du die gestellte Aufgabe auch gelöst hast. Er hätte also zwingend die feste Verbindung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug prüfen müssen. Er ist der verantwortliche Fahrzeugführer. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn er selber das Fahrzeug gesteuert hat.

Was noch dazu kommt: Du hast ja geschrieben, der Hänger sei "abgerissen". Oder hat er sich von der Kupplung "gelöst"? Abgerissen heißt ja, das igrendetwas sicher kaputtgegangen ist, also entweder ein Riss der Deichsel, Kugelkopf abgerissen, Kupplung abgerissen.

Aber auch beim unbeabsichtigten Lösen des Hängers könnte ja ein Defekt an den Befestigungseinrichtungen vorliegen, z.B. das die Verriegelung nicht funktioniert oder ausgeleiert ist. Das kommt zwar recht selten vor, aber zumindest sollte die Kupplung auf einen Defekt hin überprüft werden.
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 11:13
Beitrag #17


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Hm, warum vermute ich Rechtstreit :/

Danke für den Tipp das Rechtschutzversicherungen auch dabei helfen, ich war ja noch nicht in der Situation, bin bis jetzt Unfallfrei geblieben zum Glück und hab grad mal 4Monate Fahrpraxis :/

Ich sehs halt so das er als Fahrzeughalter, -führer und Fahrlehrer bitteschön den Anhängern kontrollieren darf wenn ich ihn darauf hinweise (nicht in dem Moment aber allg.) das ich mich mit Hänger nicht sicher fühle.

Aber vielen vielen Dank für die nette Hilfe, jetzt gehts mir gleich etwas besser.
Muss ich den Beitrag am Abend hochpushen oder sehen die Rechtsschutzexperten (oder wie ihr eure Experten nennt smile.gif ) den Beitrag auch so?

Der Hänger ist nach einer Bodenwelle/einem Schlag plötzlich allein gerollt, was ich weis ist das der Kopf der Anhängerkupplung zerkratzt aussah, mehr weis ich aber auch nicht, sorry. In dem Moment war ich einfach nur am Boden zerstört und völlig im Schock.
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Etchells
Beitrag 25.09.2013, 11:25
Beitrag #18


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Noch ein paar Fragen: was war das denn für ein Hänger? einachsig, zweiachsig, Doppelachse? gebremst oder ungebremst? Hatte der Anhänger ein Abreissseil und wenn ja, wo und wie war es befestigt?
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 11:27
Beitrag #19


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Einachsig mit Aufbau, Max Gewicht 1450 Kilo, innen beschwert mit Holzlatten. Auflaufbremse, Abrissseil vorhanden und wie vom Fahrlehrer beigebracht einfach über die Anhängerkupplung gelegt.
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mir
Beitrag 25.09.2013, 11:38
Beitrag #20


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Im Recht sieht's so aus:

Zitat (aus § 2 StVG)
Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.


Für den Zug hatte der Fahrschüler keine Fahrerlaubnis, also greift der obige §. Der Fahrlehrer ist also der Fahrzeugführer i.S.d. StVG.

Ich frage mich allerdings, ob hier das StVG überhaupt den Schadensersatz regelt, schließlich hat hier der Anhänger das Zugfahrzeug beschädigt und nicht ein Fremdfahrzeug. Da bin ich allerdings überfragt.

Unabhängig vom StVG gibt es aber so oder so noch die "normale" Haftung aus Fahrlässigkeit nach dem BGB. Dafür kommt es auf den Ausbildungsstatus nicht an. Voraussetzung dafür ist allerdings ein tatsächliches Verschulden, das der Geschädigte auch nachweisen muß. Nach der Schilderung hat der Schüler den Anhänger eingekuppelt und die Verbindung getestet. Wenn die Verbindung dennoch nicht hielt, wird der Geschädigte erst mal dem Fahrschüler nachweisen müssen, daß er etwas falsch gemacht hat - und dabei gilt es den Ausbildungsstand zu berücksichtigen.

Alleine daraus, daß die Verbindung nicht hielt, kann man dem Fahrschüler keinen Strick drehen. Es muß schon geklärt werden, warum das so war.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Etchells
Beitrag 25.09.2013, 11:45
Beitrag #21


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Wenn hier alles in Ordnung und funktionstüchtig war, frage ich mich, warum er den Hänger mit dem Fahrschulwagen abbremsen musste. Das hätte dieser ja selbständig machen müssen.

Wenn der Fahrlehrer Dich schadensersatzpflichtig machen will, muss er Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Und ich denke, so wie der Fall liegt, wird er da Schwierigkeiten haben.

Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutz hast, dann lass Dich mal von einem Anwalt beraten. eine erste Beratung zahlt die RSV auf jeden Fall.

Aber Dein "Innenverhältnis" zu Deinem Fahrlehrer wird dadurch sich nicht unbedingt besser... thread.gif
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Mitleser
Beitrag 25.09.2013, 11:47
Beitrag #22


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Ich würde mich von der Konstellation Fahrschule komplett trennen. Zumal die Fahrt anscheinend auch nicht im Rahmen der Fahrausbildung stattfand.

Für mich hat ein Beifahrer einen Hänger angekuppelt. Dazu bedarf es keiner Fahrerlaubnis.
Fraglich ist, ob sich der Fahrer auf diese Handlung des Beifahrers prüfungslos verlassen darf. Das sehe ich nicht. Auch wegen der ua über das StVG herzuleitenden gesteigerten Kontrollpflicht / Verantwortlichkeit des Fahrers für sein Gespann.
ABER der Beifahrer hat mit dem Ankuppeln eine aktive Handlung begangen. Aus dieser Handlung* entstand im weiteren Verlauf ein darauf zurückzuführender* Sachschaden. Der Beifahrer hat augenscheinlich dem Fahrer nicht deutlich gemacht, dass er das Ankuppeln nochmals überprüfen solle oder er sich damit [immer noch] unsicher fühlt.

-> der Beifahrer zahlt - und das wohl nur gemindert um den dem Fahrer anzulastenden Anteil wegen unterlassener Kontrolle


* = immer vorausgesetzt es gab keinen technischen Defekt; diesen müsste mMn der Beifahrer beweisen.
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 11:49
Beitrag #23


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Das mit dem Führerschein ist für mich gestorben, nach so einem Erlebnis will ich die nächsten Wochen/Monate, ja eig Jahre, keinen Anhänger fahren.

Daas Verhältnis war nie das beste und ich muss mich auch nicht zwingend mit ihm Verstehen.

Warum er in so gebremst hat? Ich vermute!!! das Abrissseil ist durch die Bodenwelle mit von der Anhängerkupplung gerutscht, anders kann ich es mir auch nicht erklären.

Ich warte mal ab ob ne Rechnung kommt, nen Anwalt nehmen ist halt ne Brechstangenlösung die viiiel Aufwand bedeutet.

Ich würde mich von der Konstellation Fahrschule komplett trennen. Zumal die Fahrt anscheinend auch nicht im Rahmen der Fahrausbildung stattfand.
Das ist nicht richtig. Die Fahrstunde war beendet, das Anhängen aber meine letzte Aufgabe der Fahrstunde, somit war ich im Rahmen der Fahrausbildung.

Ich war als Fahrschüler beauftragt nach meinen Fähigkeiten den Hänger anzukuppeln, das ich vermehrt Probleme damit hatte war dem Fahrlehrer bewusst! Ich wurde jede Stunde mehrmals da dran gestellt und iwo hackte es immer.
Haltet mich auch gerne für doof, nur mit dieser blöden Klaue kam ich auch nach 6 Stunden nicht klar, es war ein bekanntes Problem!

Der Beifahrer hat augenscheinlich dem Fahrer nicht deutlich gemacht, dass er das Ankuppeln nochmals überprüfen solle oder er sich damit [immer noch] unsicher fühlt. Dürfte somit wohl auch flach fallen?
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Etchells
Beitrag 25.09.2013, 11:49
Beitrag #24


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@mir:

im Grundsatz hast Du vollkommen recht, aber hier liegt der Fall ja noch etwas anders. Der Fahrschüler ist gar nicht selber gefahren, sondern der Fahrlehrer selber. Also ist dieser auch alleinig verantwortlicher Fahrzeugführer und somit auch für die Betriebssicherheit des Zuges verantwortlich. Imho hätte er die Verbindung auch selber prüfen müssen und durfte sich nicht auf den Fahrschüler verlassen.
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Mitleser
Beitrag 25.09.2013, 11:52
Beitrag #25


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Zitat (Etchells @ 25.09.2013, 12:45) *
Wenn der Fahrlehrer Dich schadensersatzpflichtig machen will, muss er Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Und ich denke, so wie der Fall liegt, wird er da Schwierigkeiten haben.
Warum?

Ich halte beim Lösen eines Anhängers einen Bedienerfehler für durchaus die wahrscheinlichste Ursache. Natürlich kann auch ein technischer Defekt vorliegen. Aber der Fahrer kann dem Ankuppler einen Bedienerfehler vorwerfen und gleichzeitig erklären -und ggf. per Foto untermauern-, dass kein technischer Defekt erkennbar ist und dieser daher auszuschließen ist.
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Musher
Beitrag 25.09.2013, 12:00
Beitrag #26


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Hallo,

also, ich bin der Meinung, der Fahrer ist immer verantwortlich, und zwar allein. Wie bei der Ladungssicherung: nicht der Lagerist, der vielleicht die Gurte drummacht, sondern allein der Fahrer.
Ich kontrolliere immer , bevor ich losfahre, insbesondere, wenn jemand anders angekuppelt hat.

Zwei Sachen würden mich noch interessieren: Du schreibst, du hast dich vom Einrasten des Sicherungsmechanismus, bzw. der Kupplung überzeugt.
Wenn Du da wirklich sicher bist, kann auch evtl. ein technischer Defekt vorgegeren haben...Dann kann dir auch niemand Fahrlässigkeit oder Mitschuld unterstellen.

Hat das Abreisseil die Feststellbremse angezogen und ist dann auch abgerissen? So wäre es ok, und der Hänger müsste schlagartig zum Stillstand kommen.
Fraglich ist dann, wie er dann doch das Zugfahrzeug beschädigt hat?
Wenn das nicht so funktioniert hat, wäre auch hier evtl. ein Fehler zu suchen, denn normalerweise zieht es über das Abreisseil den Handbremshebel bis zum Anschlag durch, sodass der Hänger auch bergauf zum Stehen kommt.


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Mitleser
Beitrag 25.09.2013, 12:02
Beitrag #27


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 12:49) *
Zitat
Ich würde mich von der Konstellation Fahrschule komplett trennen. Zumal die Fahrt anscheinend auch nicht im Rahmen der Fahrausbildung stattfand.
Das ist nicht richtig. Die Fahrstunde war beendet, das Anhängen aber meine letzte Aufgabe der Fahrstunde, somit war ich im Rahmen der Fahrausbildung.

Ich war als Fahrschüler beauftragt nach meinen Fähigkeiten den Hänger anzukuppeln, das ich vermehrt Probleme damit hatte war dem Fahrlehrer bewusst! Ich wurde jede Stunde mehrmals da dran gestellt und iwo hackte es immer.
Haltet mich auch gerne für doof, nur mit dieser blöden Klaue kam ich auch nach 6 Stunden nicht klar, es war ein bekanntes Problem!
Ok, das ändert die Situation grundlegend. Dann greift die vertragliche/gesetzliche Aufsichtspflicht des Fahrlehrers.

Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 12:49) *
Zitat
Der Beifahrer hat augenscheinlich dem Fahrer nicht deutlich gemacht, dass er das Ankuppeln nochmals überprüfen solle oder er sich damit [immer noch] unsicher fühlt.
Dürfte somit wohl auch flach fallen?
Yep. Der Fahrer durfte nicht ansatzweise darauf vertrauen. Das wäre in etwas so, wie wenn er seinen 5-jährigen Sohn damit beauftragt hat und ihn nur verbal aus dem Fahrzeug anleiten würde.
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 12:06
Beitrag #28


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schlagartig kam der sicher nicht zum stillstand, als es bemerkt wurde hat sich mein Fahrlehrer vor den Anhänger gesetzt auffahren lassen und dann gebremst. Ich war im Schock und habe das Abrissseil nicht überprüft ob es den überhaupt gerissen ist. Hm, wer der blöde Hänger nicht schon in der Werkstatt hätte ich es nun nachgeschaut.

Es gab vorne an der Anhängerklaue, heißt sie glaub halt so nen beweglichen Pfeil mit ner skala links und rechts rot und in der mitte grün. Dort hat der Fahrlehrer gesagt muss ich schauen und wenn das Pfeilchen bei grün ist dann passt das. Zusätzlich habe ich getestet ob der Anhänger mitschwingt, dieses auf- und abwippen das ich gelernt habe und ob sich dabei die Verbindung iwie löst oder ähnliche Anzeichen zu erkennen sind.

Ich vermute im Rückblick halt das das Abrissseil durch die Bodenwelle nicht ausgelöst wurde, den eine Öse oder ähnliches für das Seil gab es nicht. Wie bereits genannt wurde das Seil einfach drüber gelegt.
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Bleistiftspitzer
Beitrag 25.09.2013, 12:10
Beitrag #29


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Zitat (Mitleser @ 25.09.2013, 12:52) *
gleichzeitig erklären -und ggf. per Foto untermauern-, dass kein technischer Defekt erkennbar ist und dieser daher auszuschließen ist.

falsche Schlussfolgerung. Dass kein Defekt erkennbar ist, bedeutet nicht, dass keiner vorhanden ist wavey.gif

Es gibt hier eigentlich 3 mögliche Gründe für den Unfall:
1. der Fahrschüler hat einen Fehler gemacht
2. der Fahrschüler hat entsprechend den Anweisungen des Fahrlehrers gehandelt und diese waren fehlerhaft
3. der Anhäger hat einen technischen Defekt

Ich halte Möglichkeit 2 und 3 für die wahrscheinlichsten, ein Defekt kann übrigens langsam durch Verschleiß entstehen und macht dann irgenwann unerwartet bemerkbar machen. Alternativ kann es natürlich auch sein, dass der Fahrlehrer den Fahrschüler nicht richtig ausgebildet hat und der Fahrschüler daher nicht wissen konnte, wie man es eigentlich hätte richtig machen müssen

Dass man mit einem Führerschein der Klasse B ein Auto mit Anhänger, einen Quad oder einen Mähdrescher fahren darf, bedeutet noch lange nicht, dass man es auch können muss. wavey.gif
Wer bislang nur Golf gefahren ist, der wird mit einem sportlichen Quad in der ersten Kurve auf die Fr***e fliegen. Und mit dem Mähdrescher wird er in der ersten Kurve den Autofahrer auf der Gegenfahrbahn mitnehmen, Hinterachslenkung sei dank
Und wie sieht es erst mit einem Traktor aus, der darf sogar zwei Drehschemelanhänger ziehen. Muss ein Autofahrer auch damit rückwärts fahren können? think.gif
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Mitleser
Beitrag 25.09.2013, 12:16
Beitrag #30


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Zitat (Bleistiftspitzer @ 25.09.2013, 13:10) *
Zitat (Mitleser @ 25.09.2013, 12:52) *
gleichzeitig erklären -und ggf. per Foto untermauern-, dass kein technischer Defekt erkennbar ist und dieser daher auszuschließen ist.

falsche Schlussfolgerung. Dass kein Defekt erkennbar ist, bedeutet nicht, dass keiner vorhanden ist wavey.gif
... ein Defekt kann übrigens langsam durch Verschleiß entstehen und macht dann irgenwann unerwartet bemerkbar machen.
Ich meinte natürlich schon ein Nachher-Foto. dry.gif
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Etchells
Beitrag 25.09.2013, 12:52
Beitrag #31


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 11:06) *
er am Steuer, hinter einer Motorrad Fahrstunde.

Hat der Fahrlehrer den Motorradfahrer ausgebildet? Also gleich im Anschluss an Deine Fahrstunde? Fuhr der vor Euch oder hinter Euch her? Das wäre zumindest eine Erklärung, warum der FL offenbar keine Zeit hatte, die Kupplung nochmal selber zu überprüfen (was er ja ganz sicher sonst immer gemacht hat ).

Und wenn Du jedesmal Probleme mit dem Kuppeln des Hängers hattest, dann würde das doch auch auf eine zumindest nicht vollständig einwandfrei funktionierende Anhängerkupplung hindeuten. Hast Du den Fahrlehrer darauf schon des öfteren hingewiesen?

Ich an Deiner Stelle würde mir da keine großen Sorgen machen. Der Fahrlehrer wird es mehr als schwer haben, Dir eine Teilschuld anzuhängen. Und sollte er Dir tatsächlich eine Rechnung präsentieren, dann bestehe auf eine vollständige Kostenaufstellung der Reparaturen und Ersatzteile, die die Werkstatt durchgeführt hat. Eventuell ist da ja auch so einiges mehr repariert worden...

Und gib doch die kostspielige Ausbildung nicht so einfach auf. Such dir eine neue Fahrschule, wenn's denn sein muss und beende die Ausbildung. Gespannfahren kann auch Spaß machen, wie dir die Kollegen hier wie @Doc aus Bückeburg und Co. sicher gerne bestätigen...
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Petra
Beitrag 25.09.2013, 12:54
Beitrag #32


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Das finde ich einen ganz wichtigen Satz, in diesem Beitrag:
Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 12:49) *
Ich würde mich von der Konstellation Fahrschule komplett trennen. Zumal die Fahrt anscheinend auch nicht im Rahmen der Fahrausbildung stattfand.

Die Fahrt kann gar nicht im Zusammenhang mit der FE-Ausbildung gestanden haben,
denn eine Fahrstunde hatte der Motorradfahrer.
Der FL gab aber Anweisung zum Ankoppeln an eine Person, die mehr oder minder unter seiner Aufsichtspflicht stand und von der er ahnte, dass sie der Aufgabe gewachsen ist, aber das nicht wusste.
Schließlich überzeugte er sich erst 2x davon. Wäre ja so, als wenn sich ein B-FL an der 3. re-v-li-Kreuzung bequem zurücklegen könnte, wenn der FS davor schon 2x solch eine Kreuzung ohne Beanstandung passierte.
Nebenbei: 2 Fahrschüler dürfen gleichzeitig nicht ausgebildet werden.
Für mich war @IchhabeinProblem in der Situ nicht viel mehr als eine Passantin, von deren Fachkenntnis sich der FL nicht überzeugte (und selbst dann stünde er als Fahrer auf dünnem Eis).
Wie er es dreht oder wendet: Der FL kommt mE nicht aus der Gesamthaftung heraus. tongue.gif


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Mitleser
Beitrag 25.09.2013, 13:03
Beitrag #33


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Der Satz stammt nicht vom TE, sondern von mir und wurde nur vom TE zitiert. Und wie folgt beantwortet:
Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 12:49) *
Das ist nicht richtig. Die Fahrstunde war beendet, das Anhängen aber meine letzte Aufgabe der Fahrstunde, somit war ich im Rahmen der Fahrausbildung.
wavey.gif
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 13:10
Beitrag #34


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Richtig, und da der Anhänger seperat steht und wir uns dort immer treffen wollte der FL noch den Anhänger abstellen und mich zurückfahren da ich dort mein Fahrrad hatte.
Er lies mich den Anhänger anhängen, während er pinkeln war, holte das Motorrad dann aus der Garage und lies den Motorradschüler aufsteigen.
Ab da war meine FS beendet und die vom Motorradfahrer begann.
Ich sollte am Beifahrersitz Platz nehmen da er keine Doppelausbildung machen darf. Also ist er das Gespann gefahren und das Motorrad mit dem anderen Schüler vorne weg.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 25.09.2013, 14:33
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Petra
Beitrag 25.09.2013, 13:16
Beitrag #35


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Danke für die Aufklärung, @Mitleser. wavey.gif
Dass es ein Zitat war, blieb von mir unentdeckt. blushing.gif
Von @IchhabeeinProblem ist es vielleicht noch ein wenig zu viel verlangt, sich mit dem richtigen Zitieren zu beschäftigen, so belastet, wie er/sie derzeit ist ...
Aber für ne ruhige Minute wäre das mal ein Tipp. wink.gif


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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 13:27
Beitrag #36


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Zitat (Petra @ 25.09.2013, 14:16) *
Dass es ein Zitat war, blieb von mir unentdeckt. blushing.gif

Wir sind alle nur Menschen, Fehler passieren, bloß deiner kostet weniger tongue.gif

Zitat
Von @IchhabeeinProblem ist es vielleicht noch ein wenig zu viel verlangt, sich mit dem richtigen Zitieren zu beschäftigen, so belastet, wie er/sie derzeit ist ...


Vielen Dank für das Verständnis, je mehr ich hier lese desto lockerer werde ich laugh2.gif
Hatte mir hier echt Sorgen gemacht crybaby.gif
Als armer Student sind das doch relativ große Summen
Da muss man gut überlegen think.gif

Mit Humor und euren aufheiternden Beiträgen kommt langsam wieder Farbe ins Gesicht und der Puls geht runter smile.gif
Zitat
Aber für ne ruhige Minute wäre das mal ein Tipp. wink.gif

Du siehst ich übe wink.gif
Und wenn es mir jemand so gut erklärt dann mach ich meinen Kram auch ordentlich wink.gif
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ilam
Beitrag 25.09.2013, 13:43
Beitrag #37


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Zitat (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 11:49) *
Ich war als Fahrschüler beauftragt nach meinen Fähigkeiten den Hänger anzukeln, das ich vermehrt Probleme damit hatte war dem Fahrlehrer bewusst! Ich wurde jede Stunde mehrmals da dran gestellt und iwo hackte es immer.
Haltet mich auch gerne für doof, nur mit dieser blöden Klaue kam ich auch nach 6 Stunden nicht klar, es war ein bekanntes Problem!


Irgendwie sehr komisch, so kompliziert ist das alles eigentlich nicht. think.gif

Kann es evtl. sein, dass die Kupplung schon von Haus aus eine Macke hatte und sich das Ding jetzt während der Fahrt endgültig verabschiedet hat?
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 14:00
Beitrag #38


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Durchaus möglich.

Im Prinzip wurde mir beigebracht. Keile drunter, ranfahren, runterkurbeln bis einrastet, Rad hochkurbeln, Halterung für Stützrad lösen und die Metallstage hochfahren an dem das Rad ist. Festmachen. Abrissseil auflegen und dann den Strom anschließen. Belasten um zu sehen ob es hält. Reinsetzen und Lichttest.

Und genau das hab ich wieder gemacht.
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mir
Beitrag 25.09.2013, 14:03
Beitrag #39


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Zitat (Etchells @ 25.09.2013, 12:49) *
Der Fahrschüler ist gar nicht selber gefahren, sondern der Fahrlehrer selber. Also ist dieser auch alleinig verantwortlicher Fahrzeugführer und somit auch für die Betriebssicherheit des Zuges verantwortlich. Imho hätte er die Verbindung auch selber prüfen müssen und durfte sich nicht auf den Fahrschüler verlassen.


Hups, das war mir entgangen. Sorry blushing.gif

In dieser Konstellation:

Wenn sich der Fahrlehrer blind darauf verläßt, daß sein Schüler den Hänger richtig ankuppelt, und dann selber ohne Nachkontrolle losfährt, dann macht er selber etwas falsch. Der Schüler ist ja gerade dafür in der Ausbildung, um das korrekt zu lernen. Für den technischen Zustand des Zugs ist in erster Linie der Fahrer verantwortlich, in dieser Konstellation erst recht.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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ilam
Beitrag 25.09.2013, 14:05
Beitrag #40


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Zitat
Und genau das hab ich wieder gemacht.


Klingt doch gut.

Und was ist bei den anderen Malen schiefgegangen?
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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 14:13
Beitrag #41


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Entweder hat sich die Stange mit dem Stützrad dran nicht festmachen lassen oder die Klaue ist nicht korrekt eingerastet (aber immer zu sehen das besagter Pfeil nicht im grünen Bereich war)
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ilam
Beitrag 25.09.2013, 14:34
Beitrag #42


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Wenn der Pfeil diesmal sichtbar im grünen Bereich war, wüsste ich nicht, was Du -bei dem Unfallhergang- falsch gemacht haben solltest.
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fritz440kombi
Beitrag 25.09.2013, 15:00
Beitrag #43


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Würde mich da entspannt zurücklegen, ER ist gefahren und ER ist daher der Lenker des FZ. Als Lenker hat man sich davon SELBST zu überzeugen, ob ein Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand ist.

Ob man Dir als "B" Fahrer zutrauen konnte, daß Du eine Kupplung richtig schließen kannst ist völlig irrelevant, die Kupplung war an einem Hänger, für den Du noch keine Lenkberechtigung besitzt ... Dumm gelaufen für den FL, ging wahrscheinlich x-mal vorher gut.... think.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 25.09.2013, 19:49
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Eröffnungsbeitrags gelöscht


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Beitrag 25.09.2013, 19:39
Beitrag #44


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QUOTE (IchhabeinProblem @ 25.09.2013, 11:31) *
Oh, eine Haftpflichtversicherung greift nicht für Schäden in der Fahrschule wurde mir gesagt.
Von Fahrschule und Lehrer
Ich würde die Versicherung fragen, nicht die Geschädigten.
Aber so wie's aussieht brauchst du die sowieso nicht. Nach meiner Ansicht und all den Beiträgen hier ist allein der Fahrlehrer haftbar zu machen.


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Tazmedic
Beitrag 25.09.2013, 19:47
Beitrag #45


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Hat der TE eine private Haftpflichtversicherung? Wenn überhaupt und bei ganz viel Phantasie da jemand eine Mitschuld geltend machen möchte, wird spätestens die Haftpflicht des TE den Regulierungsanspruch entsprechend prüfen. Dazu ist sie letztlich auch verpflichtet.
Und bei den bisherigen Schilderungen müsste die Versicherung mit dem Klammeraffen gepudert sein, da auch nur einen Cent zu regulieren.


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Beste Grüße
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Jens
Beitrag 25.09.2013, 19:53
Beitrag #46


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Zitat (haschee @ 25.09.2013, 11:22) *
Und hier haben wir eine Klasse B bereits vorhanden.
Die Grundzüge der Anhängerbeherrschung durchaus hergibt.

Aber doch wohl nur theoretisch. Oder gibt es bei der Klasse B-Ausbildung auch praktischen Unterricht mit Anhänger?


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CvR
Beitrag 25.09.2013, 20:03
Beitrag #47


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Zitat (Bleistiftspitzer @ 25.09.2013, 12:10) *
ein Defekt kann übrigens langsam durch Verschleiß entstehen und macht dann irgenwann unerwartet bemerkbar machen.

Ist solch ein "verschleißbedingter Defekt" nicht gerade bei einem Fahrschulfahrzeug besonders naheliegend? Immhin wird ein Fahrschulanhänger ja vielleicht deutlich häufiger an- und abgekuppelt als ein "normaler" PKW-Anhänger, und das möglicherweise noch von ahnungslosen Nutzern, die nicht besonders schonend mit der Kupplung umgehen. think.gif Ist denn "Anhänger löst sich" ein typisches und naheliegendes Ereignis angesichts einer verschlissenen Kupplung?


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IchhabeinProblem
Beitrag 25.09.2013, 21:29
Beitrag #48


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Vielen Dank euch allen! Heute Nacht kann ich dank euch ruhig schlafen.

Bisschen OT aber. Kann mir jemand sagen wie ich mich von einer Fahrschule umschreiben lasse sofern ich BE doch noch will und in welchen Fristen ich mich dabei bewege? Da ich ja ergo als Prüfungsreif galt ist die Frage wie ich nicht nochmal die Sonderstunden nehmen muss (fahren ist ja kein Problem) sondern ich dachte an z.B. nochmal 1h Rückwärts einparken, 1h ankuppeln und noch ne Stunde was der neue Fahrlehrer meint das nötig ist.
Aber halt die Sonderfahrten net nochmal blechen.
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Scitch
Beitrag 25.09.2013, 21:44
Beitrag #49


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Zitat (Jens @ 25.09.2013, 20:53) *
Aber doch wohl nur theoretisch. Oder gibt es bei der Klasse B-Ausbildung auch praktischen Unterricht mit Anhänger?
Das Ankuppeln gab es zumindest nicht einmal bei meinem BE Schein als wirklich praktischen Unterricht.
Zumindest würde ich die 3 Minuten "so hängste den ein" so nicht bezeichnen. thread.gif

Zitat (CvR @ 25.09.2013, 21:03) *
Ist denn "Anhänger löst sich" ein typisches und naheliegendes Ereignis angesichts einer verschlissenen Kupplung?
Ist bei mir zumindest einmal passiert. Allerdings hat mein kleiner Anhänger zu dem Zeitpunkt auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel gehabt...seitdem bin ich diesbezüglich aber aufgeschreckt.
Glücklicherweise war das auch innerorts und der Hänger nicht beladen. wavey.gif


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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carllson
Beitrag 26.09.2013, 06:22
Beitrag #50


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Jetzt mal eine Frage, die mich beschäftigt. Was wäre passiert, wenn dem Fahrschüler dieser Unfall während der Prüfungsfahrt passiert wäre? Natürlich wäre er durchgefallen, aber wie sieht es mit der Haftung aus. Ist er der Fahrer, oder ist der Fahrlehrer trotzdem der Fahrer???
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