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> 10 Jahre 0,0 Promille ?
Gast_sNaj_*
Beitrag 08.10.2019, 14:29
Beitrag #1





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Hallo zusammen,

Wie manchen vielleicht bekannt ist, musste ich ja zur mpu da ich mit thc im Straßenverkehr aufgefallen bin.
Ich habe sie beim 1. Anlauf bestanden habe aber nun doch noch eine Frage.

Zu dem Cannabis hätte ich ja auch 0,72 Promille, jetzt habe ich in manchen Foren gelesen, dass für mich 10 Jahre lang 0,0 Promille gilt.
Stimmt dies oder ist es nur ein weiterer Mythos im Bereich Mpu ?


Aus der Probezeit war ich lange raus als es passierte.

Bin über antworten dankbar, liebe Grüße

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Skoddy
Beitrag 08.10.2019, 14:32
Beitrag #2


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Das ist ein Märchen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.10.2019, 14:39
Beitrag #3


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Meines Wissens darfst Du NACH bestandener MPU so viele Promille haben wie Du möchtest.
Du solltest Dich nur nicht hinters Steuer setzen, wenn Du Alkohol getrunken hast.

Auch einen Lenker solltest DU meiden:
Alle Promille-Grenzen sind reine AUgenwischerei: Wenn Du einen Unfall baust (wass schneller passiert als man gucken kann)bist DU bereits ab 0,3 Promille einStraftäter. Auch mit dem Fahrrad!!!

Aber auch GANZ ohne Straßenverkehrsbezug sollsest Du Dir keine Alkoholvergivtung einfangen:
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde davon Wind bekommt ist Dein Führerschein ebenfalls in Gefahr.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Hans67
Beitrag 08.10.2019, 14:58
Beitrag #4


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Das ist ein Märchen, kann mir aber vorstellen woher es entsprungen ist: cool.gif

In den nächsten 5 Jahren wirst du bei BAK >= 0,5­‰ sofort zu MPU geschickt.
Mehrere Trunkenheitsfahrten begründen ausreichend eine MPU, auch wenn es dann nur 2 waren.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.10.2019, 15:05
Beitrag #5


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Zur MPU wird man aber nur dann geschickt, wenn man sich erwischen lässt... tongue.gif

Doc


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Hans67
Beitrag 08.10.2019, 15:09
Beitrag #6


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 08.10.2019, 15:39) *
Meines Wissens darfst Du NACH bestandener MPU so viele Promille haben wie Du möchtest.


Das stimmt so alleine nicht. Wenn die erfahren, dass er besoffen in einer Schlägerei verwickelt war > MPU

§ 13 Satz 1 Nr. 2 a FeV
"nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen,"

Diese Tatsachen sind nicht klar definiert, aber Schlägerei unter Alkoholeinfluß las ich mal in einem Urteil
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Kai R.
Beitrag 08.10.2019, 15:26
Beitrag #7


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Zitat (Hans67 @ 08.10.2019, 16:09) *
Das stimmt so alleine nicht. Wenn die erfahren, dass er besoffen in einer Schlägerei verwickelt war > MPU

§ 13 Satz 1 Nr. 2 a FeV
"nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen,"

Diese Tatsachen sind nicht klar definiert, aber Schlägerei unter Alkoholeinfluß las ich mal in einem Urteil

1. Nö
2. Schon gar nicht bei einer THC-MPU


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_sNaj_*
Beitrag 08.10.2019, 16:33
Beitrag #8





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Danke für eure Antworten. Ich will das ganze nicht Herausfordern aber es interessiert mich halt.

Heißt also das ich theoretisch ein Radler trinken dürfte und danach fahren kann ohne das mir was passiert falls ich in eine Routine Kontrolle kommen sollte und der Atemalkohol unter 0,3 ist ?
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Jens
Beitrag 08.10.2019, 18:11
Beitrag #9


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Ja


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Gast_sNaj_*
Beitrag 08.10.2019, 18:12
Beitrag #10





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Okay Dankeschön
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Ernschtl
Beitrag 08.10.2019, 18:48
Beitrag #11


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QUOTE (Hans67 @ 08.10.2019, 16:09) *
Wenn die erfahren, dass er besoffen in einer Schlägerei verwickelt war > MPU
Auch als Opfer? Auch bei häuslicher Gewalt?
Du meinst also ein Ex MPU Absolvent ist dem Leben ausgeliefert und muss extrem brav sein? In welcher Welt lebst du?


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Wer bremst hat Angst
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haschee
Beitrag 08.10.2019, 18:58
Beitrag #12


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Kannst du denn immer nachweisen, daß du das Opfer warst?
Oder jemand beschützen wolltest?

Und durchaus gibt es Urteile, daß man für sowas seine Fahrerlaubnis verliert.

Auch sind je nach Region Polizeibeamte angehalten sowas zu melden.
System "gelbe Karte" oder ähnliches.


Hier ein schönes Standard-Beispiel was passieren kann - selbst wenn man dann noch Glück hat.
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/port...=0.0#focuspoint
Beachtlich auch der Zeitraum.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Hans67
Beitrag 08.10.2019, 21:37
Beitrag #13


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Zitat (Ernschtl @ 08.10.2019, 19:48) *
In welcher Welt lebst du?

Ich bin nur der Bote.
Wenn er mal googlen mag...


Zitat (Kai R. @ 08.10.2019, 16:26) *
1. Nö
2. Schon gar nicht bei einer THC-MPU


1. Es gibt aber Urteile, die gegen dein "Nö" sprechen.
2. Um THC ging es hier nicht.
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Hans67
Beitrag 08.10.2019, 22:11
Beitrag #14


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Zitat (Hans67 @ 08.10.2019, 22:37) *
2. Um THC ging es hier nicht.


Ah, ok mein Fehler. War wohl doch so.
Allerdings sind die 0,7‰ BAK sicherlich nicht unter dem Tisch gekehrt worden.
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