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> Autofahrt mit THC im Blut - MPU angeordnet
das.ist.es.nicht.wer...
Beitrag 07.10.2019, 06:32
Beitrag #1


Neuling
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Hallo an alle hier im Forum - ich lese seit dem 10.08.2019 aufmerksam wie es anderen mit dem o.g. Thema so ergeht. Ihr seid ein ganz arg tolles Team - vielen Dank für die vielen nützlichen Informationen - jetzt schon!

Jetzt habe ich einen "bösen Brief" erhalten und bitte euch um Rat, was für mich am sinnvollsten ist zu tun und was da alles auf mich zukommt würde ich gerne wissen.
Fakten:
Am 10.08. wurde bei mir Blut abgenommen mit 1,3ng THC und 13,5 THC-COOH wie ich heute erfahren habe. Ich habe keine Angaben zu meinem Konsum gemacht.
Nun gehen die von einem gelegentlichen Kosum aus und wollen das mit einer MPU klären.

Ich habe seit der Blutabnahme nichts mehr konsumiert und bin auch bereit zukünftig vollständig darauf zu verzichten.

Nun die Fragen:
- Wie sicher ist mein Führerschein, wenn ich ohne Vorbereitung da rein (zur MPU) geh?
- Was kostet das Ganze?
- das 1mon Fahrverbot kommt vermutlich noch - oder?
- ist es u.U. sinnvoll auf "Einmalkonsum" zu Plädieren? Brauche ich dazu einen Anwalt?
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ulm
Beitrag 07.10.2019, 06:52
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

In welchem Bundesland wohnst Du denn?
Wie kam es zur Kontrolle?
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Beitrag 07.10.2019, 07:01
Beitrag #3


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Ich wohne in BW - es war eine allgemeine Verkehskontrolle - und beim Test auf einem Bein meinte der Beamte ich bin verdächtig - habe Urin und im Anschluss Blut abgegeben.
Ich habe hierzu bisher keine Vorgeschichte bei der Polizeit - obwohl ich alle paar Wochen am Wochenende 1-2 Joints geraucht habe.
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nobby0302
Beitrag 07.10.2019, 08:48
Beitrag #4


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Musst du ein ärztliches Gutachten machen, oder hast du eine Terminsetzung für eine MPU bekommen?
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Beitrag 07.10.2019, 08:53
Beitrag #5


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Terminsetzung für MPU ist gefordert.
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Jennaro
Beitrag 07.10.2019, 10:16
Beitrag #6


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Wie viele Stunden lagen zwischen letztmaligem Konsum und der Blutabnahme?
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Beitrag 07.10.2019, 10:21
Beitrag #7


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Ca. 14 bis 15 Stunden
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durban
Beitrag 07.10.2019, 10:31
Beitrag #8


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Hallo, willkommen im Forum! wavey.gif

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 07:32) *
- Wie sicher ist mein Führerschein, wenn ich ohne Vorbereitung da rein (zur MPU) geh?


Sehr unsicher. Die MPU ist kein Hexenwerk, aber zum Bestehen sollte man sich auf die MPU eingehend vorbereiten. Ein "war blöd, hab draus gelernt, kommt nicht wieder vor" genügt nicht, sondern es wird erwartet, dass Du Dein Konsumverhalten intensiv aufarbeitest.

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 07:32) *
- Was kostet das Ganze?


Das können andere hier besser beantworten.


Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 07:32) *
- das 1mon Fahrverbot kommt vermutlich noch - oder?


Ja. Wenn Du die MPU aber nicht bestehst, wird die Fahrerlaubnis unbefristet entzogen.

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 07:32) *
- ist es u.U. sinnvoll auf "Einmalkonsum" zu Plädieren? Brauche ich dazu einen Anwalt?


Die Behörde geht bei Dir von mindestens gelegentlichem Konsum aus.
Du bist jetzt in einem Dilemma. Du kannst zwei mögliche Strategien fahren:

1.) Du "plädierst" auf Einmalkonsum, um die MPU abzuwenden. Die Erfolgsaussichten kann man natürlich nicht abschließend beurteilen, aber einfach ist es sicherlich nicht, die Behörde von ihrer bisherigen Annahme abzubringen. Dazu solltest Du den Einmalkonsum schon sehr genau schildern und ggf. belegen können.
Problem: Du verliest Zeit für die MPU-Vorbereitung.

2.) Du versuchst Dich auf die MPU-Vorbereitung zu stürzen, wobei die Frist wahrscheinlich sehr knapp bemessen sein wird - insbesondere wenn Du Abstinenznachweise erbringen möchtest.

Wann hast Du zuletzt konsumiert?


--------------------
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Beitrag 07.10.2019, 10:43
Beitrag #9


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Zitat (durban @ 07.10.2019, 11:31) *
Wann hast Du zuletzt konsumiert?

wie gesagt ca. 15h vor der Blautabnahme.

Bis zum 14.10. soll ich den Wisch (wo ich die MPU machen will) abgegeben haben.
Und bis zur MPU selbst hab ich 6 Wochen Zeit.

Dann werde ich mich wohl mit der MPU beschätigen müssen.
Wie läuft das denn mit den Abstinenznachweisen, sollten die jetzt schon für ein halbes Jahr vorliegen oder wie soll man sich das vorstellen?
Oder geh ich da hin erkläre denen dass ich seit der Kontrolle abstinent bin und darf im nächsten (halben) Jahr meine Nachweise erbringen.
Ich bin noch völlig planlos wie ich "mit Führerschein" aus der Nummer rauskommen kann.
Empfehlt ihr mir externe Hilfe, oder kann ich mich selbst "gut genug" vorbereiten?
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durban
Beitrag 07.10.2019, 11:01
Beitrag #10


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Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 11:43) *
Zitat (durban @ 07.10.2019, 11:31) *
Wann hast Du zuletzt konsumiert?

wie gesagt ca. 15h vor der Blautabnahme.


Ich meinte jetzt insgesamt - also hast Du seit dem nicht mehr konsumiert?

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 11:43) *
Wie läuft das denn mit den Abstinenznachweisen, sollten die jetzt schon für ein halbes Jahr vorliegen oder wie soll man sich das vorstellen?


Im Prinzip schon. Bei der MPU ordnet man ja Dein Konsummuster ein. Und dann kann es sein, dass das beispielsweise ergibt, dass für die positive MPU Abstinenznachweise von mindestens 6 Monaten erforderlich sind, die Du naturgemäß noch gar nicht hättest erbringen können.

Aber es sind nicht immer Abstinenznachweise erforderlich, sodass es dann auch nicht schädlich ist, wenn man die 6 Monate nicht voll bekommt.

Dazu können Dir andere aber hier besser helfen.

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 11:43) *
Empfehlt ihr mir externe Hilfe, oder kann ich mich selbst "gut genug" vorbereiten?


Dazu gibt es keine allgemeine Antwort. Das A & O ist die eigene Aufarbeitung. Externe Hilfe ist weder Bestehensgarantie noch unbedingt notwendig. Bei manchen ist es sinnvoll, um die eigene Aufarbeitung zu ergänzen - oder um "Input" zu holen, wenn man keinen Einstieg findet.
Viele MPU-Institute bieten kostenlose Infoabende an, das ist ja vielleicht ein guter Einstieg.

Insgesamt musst Du Dein Konsumverhalten aufarbeiten und Dich fragen, warum Du konsumiert hast und daraus ableiten, warum es nicht mehr dazu kommt.

Wie sah denn so Dein Konsumverhalten aus?

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 11:43) *
Ich bin noch völlig planlos wie ich "mit Führerschein" aus der Nummer rauskommen kann.


Offen gesagt sind wir hier im Forum auch etwas am "Schwimmen". Das hängt damit zusammen, dass Du in eine Kategorie fällst, die es so erst seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Jahr gibt. Bis dahin wäre Dir wahrscheinlich sofort die Fahrerlaubnis entzogen worden. Das Gericht hat aber entschieden, dass die sofortige Entziehung der FE nicht gerechtfertigt sei; man müsse erst eine MPU "vorschalten". Das Problem dabei ist, dass die Zeit sehr knapp ist, um eine MPU zu bestehen, wenn man die Fahrerlaubnis behalten will.

Meiner Meinung nach (aber das können andere hier besser beurteilen) ist Deine einzige Chance, nicht mit der Angabe zukünftiger Abstinenz, sondern einer Art "verschärftes kontrolliertes Kiffen" in die MPU zu gehen - belegt durch eine sehr gute Aufarbeitung und vorübergehende Abstinenz. Da "kontrolliertes Kiffen" aber eine risikoreiche Strategie ist, gibt es hier im Forum nicht viele Fälle dazu.



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Beitrag 07.10.2019, 11:11
Beitrag #11


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Zitat (durban @ 07.10.2019, 12:01) *
Ich meinte jetzt insgesamt - also hast Du seit dem nicht mehr konsumiert?

ja, ich bin seither sauber.

oh mann das ist ja heftig.
Ich melde mich schon mal beim TÜV für die Online MPU-Info an.
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Beitrag 07.10.2019, 12:04
Beitrag #12


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eben auf "www.bast.de" habe ich gelesen:
Zitat
Schließen Sie rechtzeitig vor einer MPU einen Vertrag über Drogenscreenings aus Urin ab, bei dem zuverlässig forensische Bedingungen eingehalten werden. Damit können Sie bei der MPU Drogenfreiheit belegen.

Macht das in der kurzen Zeit vor der MPU bei mir Sinn? Immerhin untermauere ich damit meine Einstellung zum Konsum in der Zukunft!?
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Martinmmartin
Beitrag 07.10.2019, 18:41
Beitrag #13


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Wie lange sind deine Haare? Wenn Du 6 cm hast kannst die gleich als 6 Monate Abstinenz rückwirkend benutzen. So macht es sinn
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Q-Treiberin
Beitrag 07.10.2019, 18:49
Beitrag #14


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Wie soll er rückwirkend Abstinenz nachweisen können wenn er nicht abstinent war?

Zitat
Oder geh ich da hin erkläre denen dass ich seit der Kontrolle abstinent bin und darf im nächsten (halben) Jahr meine Nachweise erbringen.
Nein, die AB-Nachweise müssen vor (!) der MPU gemacht werden.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Beitrag 07.10.2019, 19:11
Beitrag #15


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ja das ist so leider nicht machbar...3 Monate würde gerade so hin hauen, wenn das Labor schnell ist...

wann erfährt man eigentlich ob die Abstinenz nachgewiesen werden muss? Erst bei der MPU selbst? Das wäre mal richtig assozial!

was haltet ihr von diesem Beitrag:
γ) Fall 2: Reines THC zwischen 1ng/ml und 2ng/ml.
https://www.sicher-am-steuer.de/deutsch/mpu-anordnung.html
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Q-Treiberin
Beitrag 07.10.2019, 19:57
Beitrag #16


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Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 20:11) *
wann erfährt man eigentlich ob die Abstinenz nachgewiesen werden muss? Erst bei der MPU selbst? Das wäre mal richtig assozial!
Das hast Du doch schon erfahren, nämlich hier von den Usern im Forum...

Es hat ein oder zwei User (von Hunderten) hier gegeben, die ihre MPU mit „kontrolliertem kiffen“ bestanden haben, aber darauf solltest Du Dich nicht versteifen.

Und was daran „asozial“ ist, könntest Du vielleicht mal erklären, immerhin wusstest Du das Du illegale Drogen konsumierst und wusstest auch, dass sich Drogenkonsum und Fahrerlaubnis nicht vertragen.

Warum sollte dann die Behörde oder ein Gutachter asozial sein?


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Beitrag 07.10.2019, 20:07
Beitrag #17


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Völlig klar, ich habe einen Fehler gemacht und muss daraus die Konsequenzen ziehen.

Wenn ich allerdings keine Chance habe mich trotz Abstinenz und der Fragestellung der zukünftigen Tauglichkeit ein Kraftfahrzeug zu führen nicht bestehen kann, dann empfinde ich das als (sozial) nicht gerechtfertigt.
Zumal dieser Test mindestens 500€ kostet.

ich stelle mir die Situation vor, wenn ich nach unzähligen Tests während der MPU irgendwann gefragt werde wo denn mein Abstinenznachweis der letzten 6/12 Monate sei, wobei das Vergehen erst 3 Monate her ist
=>wie soll man sich da noch beherrschen, das wäre doch abzocke pur.

Zitat (Q-Treiberin @ 07.10.2019, 20:57) *
Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 20:11) *
wann erfährt man eigentlich ob die Abstinenz nachgewiesen werden muss? Erst bei der MPU selbst? Das wäre mal richtig assozial!
Das hast Du doch schon erfahren, nämlich hier von den Usern im Forum...

ich habe erwartet dass man mir das offiziell mitteilt - dem scheint dann wohl nicht so zu sein.
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Hans67
Beitrag 08.10.2019, 07:09
Beitrag #18


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Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 21:07) *
ich habe erwartet dass man mir das offiziell mitteilt - dem scheint dann wohl nicht so zu sein.


Die FSST will nur ein pos. Gutachten, keine Abstinenzbelege.
Also muss du dich dann kundig machen.
Gesetzlich ist es nicht geregelt, deswegen kann man hier am besten nach Erfahrunge fragen.
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ulm
Beitrag 08.10.2019, 08:12
Beitrag #19


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Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 21:07) *
Wenn ich allerdings keine Chance habe mich trotz Abstinenz und der Fragestellung der zukünftigen Tauglichkeit ein Kraftfahrzeug zu führen nicht bestehen kann, dann empfinde ich das als (sozial) nicht gerechtfertigt.

Du musst in der MPU durch die aktuell nachgewiese Abstinenz dem Gutachter einen Anhaltspunkt liefern, dass Du auch zukünftig abstinent sein kannst.

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 21:07) *
ich stelle mir die Situation vor, wenn ich nach unzähligen Tests während der MPU irgendwann gefragt werde wo denn mein Abstinenznachweis der letzten 6/12 Monate sei, wobei das Vergehen erst 3 Monate her ist
=>wie soll man sich da noch beherrschen, das wäre doch abzocke pur.

Eigentlich habe ich keine Lust, auf Beiträge zu antworten, in denen das Wort "Abzocke" vorkommt. Mache ich trotzdem mal. Damit Du etwas ganz Bestimmtes verstehst.
Du hast eine Fahrerlaubnis erworben und bei den Prüfungen nachgewiesen, dass Du den theoretischen Stoff beherrscht und auch ein paar praktische Übungen absolvieren kannst. Damit hast Du für die Zukunft einn Vertrauen ausgesprochen bekommen, dass Du Dich in Kenntnis der Regeln auch daran halten wirst. Dieses Vertrauen hast Du grob missbraucht, denn Du hast wissentlich eine verbotene Substanz aufgenommen. Der Volksmund sagt "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht". Du hast es noch wilder getrieben, denn Du hast regelmäßig und wissentliuch gegen die Spielregeln verstoßen. Nun bist Du erstmalig erwischt worden und beklagst Dich darüber? Unsere Führerscheingesetzgebung ist so tolerant, dass sie Dir nicht lebenslang die Fahrerlaubnis entzieht, sondern Dir eine neue Chance gibt, wenn Du den Beweis erbringst, dass Du drogenfrei sein kannst und Du bekommst dafür erneut das Vertrauen geschenkt, dass Du zukünftig Drogen und Auto trennen kannst.
Drei Monate drogenfrei ist nicht unbedingt eine Leistung, vor allem, wenn Hardcore-Kiffer erst mal zwei Monate brauchen, bis sich das eingelagerte THC aus dem Körper verabschiedet hat. Daher sind je nach Problemtiefe (und dazu gehört nicht nur Konsummenge und -häufigkeit) zum Nachweis einer stabilen Abstinenz in der Regel sechs bis zwölf Monate notwendig.
Wenn Du hier irgendwo eine "Abzocke" erkennst, dann sage mir bitte Bescheid. Oder vielleicht hast DU bisher die anderen Verkehrsteilnehmer abgezockt, weil Du Dich über die gemeinsamen Regeln gestellt hast?

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 21:07) *
Zumal dieser Test mindestens 500€ kostet.

Der Test kostet rund 500 Euro, weil das grob dem Aufwand auf Laborseite entspricht.
Wer hat die Notwendigkeit des Tests hervorgerufen?
Wer sollte demnach die Kosten des Tests tragen?

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 21:07) *
Zitat (Q-Treiberin @ 07.10.2019, 20:57) *
Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 20:11) *
wann erfährt man eigentlich ob die Abstinenz nachgewiesen werden muss? Erst bei der MPU selbst? Das wäre mal richtig assozial!
Das hast Du doch schon erfahren, nämlich hier von den Usern im Forum...
ich habe erwartet dass man mir das offiziell mitteilt - dem scheint dann wohl nicht so zu sein.

Das ist überhaupt nicht asozial. Du musst das Ganze mal aus Sicht des Gutachters betrachten: Da kommt jemand zur Tür rein, der beim Kiffen und Fahren erwischt wurde und sagt "Ich werde zukünftig nicht mehr kiffen und fahren." Dann wird der Gutachter die rechte Augenbraue leicht anheben und sagen "Aha. Und wie wollen Sie mir das beweisen?" Wenn Du Dich auf so eine Frage und eine schlüssige Antwort vorbereitest, dann wird Dir wahrscheinlich von alleine klar werden, das ein "Ich mache das nie wieder. Ehrlich!" keine ausreichend glaubhafte Antwort sein kann. Vor allem, da Du ja schon bewiesen hast, dass Dich diese Spielregel bisher schon nicht wirklich interessiert hat. Daher die forensichen Abstinenznachweise als Beweis für Deine Behauptung der Abstinenz.
Wie lange Deine Nachweiszeit sein muss, liegt also an Deiner Problemtiefe und die kann man vor dem Gutachten nicht offiziell bestimmen. Daher bekommst Du auch von uns nur Tipps und Richtwerte. Das aber kostenfrei.
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haribo86
Beitrag 08.10.2019, 09:57
Beitrag #20


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Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 07:32) *
Am 10.08. wurde bei mir Blut abgenommen mit 1,3ng THC und 13,5 THC-COOH wie ich heute erfahren habe. Ich habe keine Angaben zu meinem Konsum gemacht.

- ist es u.U. sinnvoll auf "Einmalkonsum" zu Plädieren? Brauche ich dazu einen Anwalt?




Probiere es doch mit erstmaligen Probierkonsum = Einmmalkonsum.

Die Werte sind dafür "geeignet".

Dazu brauchst du keinen Anwalt, musst dies aber schriftlich einreichen (und schildern).

Eine MPU kannst du so kurzfrsitig nicht bestehen.

- die Voraussetzung für eine solche Maßnahme ist aber minimum der gelegentliche Konsum, dieser "Beweis" liegt aber nicht vor.
- sowohl aus den Werten nicht wie auch:

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 07:32) *
Ich habe keine Angaben zu meinem Konsum gemacht.
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Martinmmartin
Beitrag 08.10.2019, 11:16
Beitrag #21


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Bei dem Probierkonsum musst Du aber unbedingt die 6 Stunden Regel beachten ( bitte googeln) sonst kommst Du famit garantiert nicht durch
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durban
Beitrag 08.10.2019, 11:52
Beitrag #22


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Zitat (haribo86 @ 08.10.2019, 10:57) *
- die Voraussetzung für eine solche Maßnahme ist aber minimum der gelegentliche Konsum, dieser "Beweis" liegt aber nicht vor.
- sowohl aus den Werten nicht wie auch:

Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 07.10.2019, 07:32) *
Ich habe keine Angaben zu meinem Konsum gemacht.



Offenbar geht die Behörde aber derzeit davon aus, dass gelegentlicher Konsum festgestellt werden kann, sonst hätte sie die MPU nicht angeordnet.


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das.ist.es.nicht.wer...
Beitrag 08.10.2019, 16:43
Beitrag #23


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@ulm:
vielen Dank für deine sachlichen Hinweise.
Zitat (ulm @ 08.10.2019, 09:12) *
Wer hat die Notwendigkeit des Tests hervorgerufen?

Falls er nicht bestehbar wäre, wäre er auch nicht notwendig! Das WAR meine Sicht der Dinge.
Aber ich bin sehr beruhigt, dass es nicht unbedingt zwingend ist, einen Nachweis über 6/12Monate zu liefern.
Also erstmal Ruhig bleiben. Und weiter optionen Checken und weiter Informieren.

Zitat (durban @ 08.10.2019, 12:52) *
Offenbar geht die Behörde aber derzeit davon aus, dass gelegentlicher Konsum festgestellt werden kann, sonst hätte sie die MPU nicht angeordnet.

Nein, in dem schreiben "gehen sie von gelegentlichem Konsum aus" weil es so unwarscheinlich ist, dass man mich direkt nach dem "ersten mal" erwischt hat.
Also für mich klingt das nach einer Möglichkeit...
Nur wenn ich damit komme ist es doch bestimmt nicht mehr möglich die MPU zu bestehen, ah ja doch - das machen ja wieder andere Leute... oder? An wen müsste ich das Dokument denn schicken? Doch an die Führerscheinstelle, oder?

Haltet ihr es wirklich für sinnvoll zuerst auf "Probierkonsum" zu plädieren und wenn das fehl schlägt noch die MPU als Plan B? (natürlich sollte ich mit der MPU-Vorbereitung jetzt schon beginnen)
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haribo86
Beitrag 08.10.2019, 19:11
Beitrag #24


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ja.
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Beitrag 08.10.2019, 19:28
Beitrag #25


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Okay. Vielen Dank für die Hinweise bis hier her - das Thema ist nicht so einfach zu durchschauen.
Ich denke dann werde ich diesen Weg gehen.

Muss ich dann der MPU widersprechen und ein ärztliches Gutachen fordern oder kommt die Forderung dann von denen?
Im Schreiben steht noch: "Gegen die Anordnung der MPU ist ein Widerspruch nicht zulässig."
Stimmt das?
Einen Widerspruch würde ich nach dieser Vorlage erstellen mit der Begründung, dass ich Cannabis nicht gelegentlich sonsern nur einmalig konsumiert habe - somit diese Annahme nicht richtig sei - so in etwa?
https://www.widerspruch.org/mpu-widerspruch/

Ist es sinnvoll um Fristverlängerung zu bitten? Schließlich muss ich die Antwort noch abwarten und Montag soll spätestens der Brief mit der Wahl der MPU-Stelle bei denen eingehen.

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nobby0302
Beitrag 08.10.2019, 19:56
Beitrag #26


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leg Widerspruch mit Probierkonsum ein und warte ab, ob die Führerscheinselle ein FÄG anordnet, oder doch eine MPU.
Ab jetzt clean bleiben, denn auch beim FÄG könnte eine Haarprobe entnommen werden, also Haare kurz halten, dann geht eben nur Urintest. Übrigens Urintest kannst du auch in der Apotheke kaufen, bei unter 20 bist du save.
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haribo86
Beitrag 09.10.2019, 07:48
Beitrag #27


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Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 08.10.2019, 20:28) *
Einen Widerspruch würde ich nach dieser Vorlage erstellen mit der Begründung, dass ich Cannabis nicht gelegentlich sonsern nur einmalig konsumiert habe - somit diese Annahme nicht richtig sei - so in etwa?



Korrekt.

Wichtig ist: wann (Uhrzeit) war die Kontrolle, das der Tag ein Samstag war ist schon mal nicht schlecht.
Denn wichtig ist der zeitabstand zwischen Konsum und Kontrolle, im Verhältnis zu den Werten (ca 4-6 Stunden)

Der Widerspruch wird eigentlich über den Kostenbescheid geführt. Klammer dies aber mal aus.

Rein informativ schau mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=113405

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Q-Treiberin
Beitrag 09.10.2019, 11:13
Beitrag #28


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Zitat (nobby0302 @ 08.10.2019, 20:56) *
leg Widerspruch mit Probierkonsum ein und warte ab, ob die Führerscheinselle ein FÄG anordnet, oder doch eine MPU.
Wie der TE selber schreibt (und @haribo bestätigt), ist gegen eine MPU-Anordnung weder ein Wider-, noch ein Einspruch möglich, bitte verwirre den TE nicht noch mehr mit solchen Aussagen.

Zitat
Ab jetzt clean bleiben, denn auch beim FÄG könnte eine Haarprobe entnommen werden, also Haare kurz halten
Lies Dir bitte den Erstpost noch einmal durch, der TE ist seit dem Vorfall abstinent.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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Beitrag 09.10.2019, 12:03
Beitrag #29


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So ist es!
Bei der Führerscheinstelle konnte (oder wollte) Sie nicht auf ein äG oder eine Fristverlängerung eingehen, beides sei nicht im Ermessensspielraum.
Ich hatte beide Schreiben anständig formuliert und unterschrieben dabei - keine Chance meinte Sie - wurde zu den Akten gelegt... na klasse.

Was kann ich nun tun, um die MPU möglichst lange herauszuzögern? Am Montag den 14.10. muss ich den Brief zur Wahl der MPU-Stelle eingeworfen haben.
PS: in der Zwischenzeit würde ich gern das Urinscreening anfangen (da Haare evtl. noch nicht "sauber" sind) - wo mache ich das am besten?

Ich finde ja die Frist extrem kurz: Breif wurde am 06.10. bei mir eingeworfen und am 14.10. muss ich das Dokument schon bei der Führerscheinstelle eingeworfen haben - ist das Rechtens?
Würdet ihr einen Anwalt einschalten? Oder direkt zum Verkehrspsychologen bzw. MPU Vorbereitung?

Mein Plan ist jetzt:
- Führerschein so lange behalten wie möglich - mit MPU Verzögerung (ist da was möglich?) - während dieser Zeit Abstinenznachweise einholen
- MPU Vorbereitung starten und dann abschätzen ob ich diese bestehen kann
Fall A: schlechte Chancen MPU zu bestehen: Führerschein freiwillig abgeben (evtl geht dann das Fahrverbot in die Zeit und wird verrechnet)
und sobald 6Monate Nachweis da sind die MPU machen, bestehen
- Fall erledigt

Fall B: (gute) Chancen MPU zu bestehen: mit ca. 2-3 Monaten Creening zur MPU gehen, so gut wie möglich vorbereitet sein - bestehen.
- Fall erledigt

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.10.2019, 21:44
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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nobby0302
Beitrag 09.10.2019, 15:48
Beitrag #30


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@Q Treibern, du nörgelst nur nach und gehst nicht vorne weg, ich kommentiere erstmal nichts mehr.
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Q-Treiberin
Beitrag 09.10.2019, 16:48
Beitrag #31


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Ich stelle lediglich Deine fehlerhaften Aussagen richtig.


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haribo86
Beitrag 09.10.2019, 18:38
Beitrag #32


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Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 09.10.2019, 13:03) *
So ist es!
Bei der Führerscheinstelle konnte (oder wollte) Sie nicht auf ein äG oder eine Fristverlängerung eingehen, beides sei nicht im Ermessensspielraum.
Ich hatte beide Schreiben anständig formuliert und unterschrieben dabei - keine Chance meinte Sie - wurde zu den Akten gelegt... na klasse.


Bullshit


Gegen die Anordnung selbst kann man keinen Widerspruch einlegen, wohl aber gegen die Gebührenforderung (steht sehr wahrscheinlich auch auf Deinem Bescheid).
Reiche den bei der Leitung ein-geht auch per Email.
- schreib dazu das du dies sonst bei Gericht angehst.
Wenn Du gegen die Gebührenforderung Widerspruch einlegst, wird die Rechtmäßigkeit der Gutachtenanordnung geprüft.

Sonst wartest du bis die sich melden oder Entziehen wollen.

Stell mal dein Schreiben hier rein.
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Beitrag 09.10.2019, 19:42
Beitrag #33


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Ich finde es ehrenwert, wie ihr euch hier für mich einsetzt! Respekt!
Leider habe ich die Gebühren (28,70€) schon überwiesen. think.gif

Auf welcher Grundlage soll ich gegen die Gebühren widersprechen und falls die Anordnung des Gutachtens geprüft wird - von wem? und was könnte mir da helfen - evtl doch noch der Probierkonsum?
Im Schreiben steht zu den Auslagen für die Zustellung:
Zitat
Die Auslagen für die Zustellung haben Sie gem. §2 Abs. 1 Nr. 1 GebOSt zu tragen
=>
Zitat
§ 2 Auslagen
(1) Soweit im Gebührentarif nichts anderes bestimmt ist, hat der Gebührenschuldner folgende Auslagen zu tragen:
1. Entgelte für Zustellungen durch die Post mit Postzustellungsurkunde und für Nachnahmen sowie im Einschreibeverfahren; Entgelte für Eil- und Expresszustellungen, soweit sie auf besonderen Antrag des Gebührenschuldners erfolgen,
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durban
Beitrag 09.10.2019, 20:23
Beitrag #34


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Zitat (haribo86 @ 09.10.2019, 19:38) *
Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 09.10.2019, 13:03) *
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Bullshit




So unrecht hat die Frau nicht - einen Ermessensspielraum hat die Führerscheinstelle hinsichtlich der Auswahl der Mittel nicht.
Und der Widerspruch gegen den Gebührenbescheid hemmt nicht das Fahrerlaubnisentziehungsverfahren.

Dass bei einem Wert von über 1 ng/ml THC pauschal von mindestens gelegentlichem Konsum ausgegangen wird, ist in anderen Bundesländern schon lange üblich. Deshalb wurde in diesen Bundesländern bisher die FE sofort entzogen.

In BW wurde m.E. diese Annahme zwar so nicht getroffen, aber wenn man die Verwaltungspraxis geändert hat, wird es schwer sein, dagegen anzuargumentieren.



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Beitrag 10.10.2019, 13:15
Beitrag #35


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mein MPU-Berater hat mir geraten das Antwortschreiben mit der Wahl der MPU-Stelle nicht fristgerecht abzugeben - sondern den Termin mit ihm abzuwarten (der ist 4 Tage später)
Haltet ihr das für sinnvoll? Könnten/würden die meinen Führerschein dann nicht direkt am 15.10. einziehen?
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Martinmmartin
Beitrag 10.10.2019, 13:37
Beitrag #36


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Die enziehen erst wenn Du MPU Frist säusen lässt. Auch wenn Du bis dahin gar nichts machstp
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Beitrag 10.10.2019, 13:53
Beitrag #37


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super - danke!
Und was ist nun der Stichtag? Im Schreiben steht was von 6 Wochen - ab wann?
Wobei mir das dann auch der Berater sagen kann.

Danke erstmal! Jetzt habe ich eine Woche Ruhe vor dem ganzen Stress mit organisieren: was, wann, wo, wie...!
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HulioVanGoth
Beitrag 10.10.2019, 14:21
Beitrag #38


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Durban, mit der Argumentation würde aber auch jeder tatsächliche Erstkonsument wie ein Gelegenheitskonsument behandelt werden. Wie soll ein Erstkonsument denn seinen Erstkonsum geltend machen, wenn ihm eh nicht geglaubt wird, weil "THC ist über 1ng/ml du musst GeLeGeNhEiTsKoNsUmEnT sein". Mag sein, dass es so praktiziert wird aber einer genaueren Untersuchung wird das nicht standhalten.
Die Werte von OT sind doch geradezu Bilderbuchwerte für einen Erstkonsumenten der 3-4h Stunden vor Blutabnahme das erste Mal gekifft hat.
Würde wie Haribo verfahren.
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durban
Beitrag 10.10.2019, 14:34
Beitrag #39


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Zitat (HulioVanGoth @ 10.10.2019, 15:21) *
Durban, mit der Argumentation würde aber auch jeder tatsächliche Erstkonsument wie ein Gelegenheitskonsument behandelt werden. Wie soll ein Erstkonsument denn seinen Erstkonsum geltend machen, wenn ihm eh nicht geglaubt wird, weil "THC ist über 1ng/ml du musst GeLeGeNhEiTsKoNsUmEnT sein". Mag sein, dass es so praktiziert wird aber einer genaueren Untersuchung wird das nicht standhalten.


Immerhin hält das seit Jahren der rechtlichen Überprüfung durch die Oberverwaltungsgerichte der betreffenden Länder und des Bundesverwaltungsgerichts stand. Das Argument, dass es extrem unwahrscheinlich ist, unmittelbar nach seinem ersten Konsum fahrend von der Polizei angehalten zu werden, lässt sich ja nicht bestreiten.
Ich glaube kaum, dass wir hier im Forum schon einmal jemanden hatten, der tatsächlich nach dem ersten Konsum von Marihuana angehalten wurde.


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Lotte 2
Beitrag 10.10.2019, 14:49
Beitrag #40


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Zitat (durban @ 10.10.2019, 15:34) *
Ich glaube kaum, dass wir hier im Forum schon einmal jemanden hatten, der tatsächlich nach dem ersten Konsum von Marihuana angehalten wurde.

Wenn man die Cannabis Threads studiert, ist auffallend, dass die Mehrzahl der Betroffenen regelmäßige Konsumenten sind, die diese Nische des Einmalkonsums, welche manche Bundesländer bieten, für sich mit einer durchdachten Geschichte, ausnutzen.

Liebe Grüße
Lotte


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
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Beitrag 10.10.2019, 14:55
Beitrag #41


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Also nehmen wir an ich widerspreche der Gebührenforderung:
- mit welcher Begründung, oder geht das ganz ohne?
- soll ich ebenfalls die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU fordern?

Nun zu Wahrscheinlichkeit:
Die Kontrolle war aufgrund eines Festivals - was die Wahrscheinlichkeit etwas erhöhen sollte zum ersten mal mit THC in Kontakt gekommen zu sein.
Dass die Kontrolle aufgrund des Festivals war steht auch so im Polizeibericht.

Was kann ich damit erreichen:
- äG anstatt MPU
- längere Frist bist zur MPU (Überprüfung braucht nunmal Zeit) => muss den Führerschein erst später abgeben. Oder hat die Überprüfung keine "aufschiebende Wirkung"

Ich könnte darüber auch mit meinem MPU-Berater reden - er kennt wohl schon den ein oder anderen Trick, aber er will ja auch Geld verdienen...wobei ich mich ja für das äG auch vorbereiten müsste, oder?
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Martinmmartin
Beitrag 10.10.2019, 15:19
Beitrag #42


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aG ist viel einfacher. Du sprichst nur mit einem Arzt , und es ist vollig irrelevant was er oser sie denkt oder glaubt . Einziges was zaehlt ist was die messen koennen - Urin , Blut, Haare. Und ob deine Story zu dem Wert passen kann....wenn das alles mitspielt ( dein Urin u blut oder Haare sind clean) dann haben die keine Moeglchkeit dir was dagegen zu sagen
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Kai R.
Beitrag 10.10.2019, 15:22
Beitrag #43


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Zitat (das.ist.es.nicht.wert @ 10.10.2019, 15:55) *
- soll ich ebenfalls die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU fordern?

zu fordern hast Du da nichts, da die Entscheidung über eine MPU nicht rechtlich angreifbar ist. Nur die Folgeentscheidung (der Beschluss über einen Entzug) wäre überprüfbar. Wenn Du die Entscheidung überprüfen lassen willst, wäre ein Schreiben an die FSSt mit genauer Begründung, warum es nur Einmalkonsum war, das richtige Mittel. Allerdings musst Du auch genau schildern, wie es zum Konsum kam, wo der Stoff herkam, wann das war und warum Du als Erstkonsument dann noch gefahren und auch prompt erwischt worden bist.


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Kai

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Hans67
Beitrag 10.10.2019, 15:28
Beitrag #44


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Zitat (Kai R. @ 10.10.2019, 16:22) *
Allerdings musst Du auch genau schildern, wie es zum Konsum kam, wo der Stoff herkam, wann das war und warum Du als Erstkonsument dann noch gefahren und auch prompt erwischt worden bist.



Das wird schwer....wenn es denn überhaupt möglich ist.
Die Statistiken sprechen ja dagegen.
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Beitrag 10.10.2019, 15:43
Beitrag #45


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Zitat (Kai R. @ 10.10.2019, 16:22) *
Nur die Folgeentscheidung (der Beschluss über einen Entzug) wäre überprüfbar.

Das klingt schon plausibler.
Um etwas zu widersprechen brauche ich meiner Meinung nach nämlich einen Grund.
Das Gebürhenthema ist ja geregelt - drum verstehe ich nicht wie ich da Widersprechen kann => ich lass mich gerne aufklären!

Das heißt: wenn es soweit ist, dass der Füherschein entzogen wird, dann werde ich das Schreiben entsprechend aufsetzen mit genauer Beschreibung wie es dazu kam! Aber ich werde sicherlich keine Namen nennen!
Nach Einreichung abwarten was passiert...melden müssen sie sich ja auf jedenfall, denk ich mal.

Kann ich den Führerschein auch freiwillig abgeben um die Kosten zu sparen oder muss er zwangsweise entzogen werden, damit ich dagegen widersprechen kann?
Klingt jetzt vielleicht komisch. Aber im Prinzip ist es ja das gleiche.
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Kai R.
Beitrag 10.10.2019, 15:47
Beitrag #46


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das Schreiben an die FSSt kannst Du auch schon vorher schicken, dafür musst Du den Entzug nicht abwarten. Du hast nur keine rechtliche Handhabe, dass sie es überprüfen.

Selbstverständlich kannst Du den FS auch freiwillig abgeben, dann kannst Du aber nicht mehr gegen den Entzug Einspruch einlegen (wenn Du das willst).


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Kai

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Beitrag 10.10.2019, 16:09
Beitrag #47


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OK verstanden.
Nur macht mir Angst, dass falls das nicht klappt (was relativ wahrscheinlich ist) die Akte dem Psychologen bei der MPU vorgelegt wird.
Und dann mach ich widersprüchliche Angaben, weil vor dem Psychologen brauch ich eigentlich kein Einmalkonsum, sondern da gehts dann ums Trennungsvermögen. Also habe ich doch da ein Problem, und muss bei der Geschichte bleiben oder etwa nicht?

Ach noch was. bei der Sichtung der Unterlagen ist ein weiterer Wert in der Blutanalyse drin gestanden - den hat die FSST nämlich nicht erwähnt:
Somit sind meine Werte vollständig: 1,3ng THC / ca. 0,4 ng/ml ? / 13,5 ng/ml THC-COOH
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durban
Beitrag 10.10.2019, 16:24
Beitrag #48


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Man muss verschiedene Sachen trennen:

Vorab:
Ein förmliches Widerspruchsverfahren gibt es nur gegen eine förmliche Entscheidung. Das ist

a) Der Bescheid, mit dem Gebühren für die MPU verlangt werden und
b) Die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Anordnung der MPU ist - wie gesagt - keine Entscheidung, die mit einem Widerspruch angegriffen werden kann.

Ein Widerspruch ist also nur gegen a) und b) statthaft. Dann ist die Behörde gezwungen, ihre Entscheidung zu überprüfen. Man kann auch vorher ein entsprechendes Schreiben an die Behörde schicken; das verpflichtet die Behörde aber nicht direkt. Sie muss also nicht noch mal wegen dieses Schreibens entscheiden.


1. Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Eigentlich solltest Du über diese Möglichkeit in dem Schreiben, das die Gebühren fordert, aufmerksam gemacht worden sein.

Das ist etwas ein "Trick durch die Hintertür", weil man ja die MPU-Anordnung (s.o.) nicht anfechten kann: Man legt Widerspruch gegen die Gebührenforderung ein und sagt damit: Die Gebühren werden zu Unrecht gefordert. Die Gebühren darf man ja nur fordern, wenn die zu Grunde liegende Verwaltungstätigkeit, für die Gebühren verlangt werden, rechtmäßig ist.
Wenn man das macht, ist die Behörde also implizit gezwungen, die MPU-Anordnung zu überprüfen.

Allerdings kann das dauern und der Widerspruch hemmt die MPU-Anordnung nicht.


2. Widerspruch gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

Man wartet also ab - macht die MPU nicht. Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen kann man unmittelbar Widerspruch einlegen. Dann wird die Fahrerlaubnisentziehung (einschl. MPU-Anordnung) geprüft.
Da das ganze dauert, kann man parallel einen Eilantrag bei Gericht stellen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Dieser wird in der Regel recht schnell entschieden.

Verzichtet man auf die Fahrerlaubnis, hat man weder die Möglichkeit eines Widerspruchs noch eines Eilantrages.

Man sollte sich bei alledem bewusst sein, dass auch ein förmliches Widerspruchsverfahren nicht kostenlos ist!

Zu Deiner letzten Frage:
Grundsätzlich ist es kein Problem, zunächst Einmalkonsum zu versuchen und dann beim Gutachter etwas anderes zu berichten - der Grund ist ja nachvollziehbar. Bei der MPU solltest Du dann mit Deiner Aufarbeitung so weit sein, das erklären zu können.


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cybershadow
Beitrag 10.10.2019, 17:10
Beitrag #49


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Dazu muss man aber auch wissen, dass die Entziehung der Facherlaubnis sofort vollziehbar ist. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. Bis über den Widerspruch (oder den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz) entschieden wurde, ist in jedem Fall erst mal "der Lappen weg".
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HulioVanGoth
Beitrag 10.10.2019, 17:15
Beitrag #50


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Vielen Dank für die Infos durban, wieder was gelernt.

@cyber auch wenn die MPU nicht rechtmäßig gewesen wäre wird trotzdem erstmal entzogen? Hört sich wenig gerecht an.
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