trotz getilgter Taten MPU |
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trotz getilgter Taten MPU |
11.09.2019, 08:03
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85774 |
Ich hätte Fragen zu folgendem Sachverhalt: 1.) 02.12.2006 FE Entzug durch Fahren unter THC 2.) 12.08.2009 FE Neuerteilung nach MPU 3.) 29.07.2016 FE Entzug durch Fahren unter Alk 1,22% 4.) 27.08.2019 Antrag auf FE Neuerteilung 》Anordnung einer MPU mit doppelter Fragestellung Das Tilgungdatum im FAER für 1.) war der 13.08.2019 Kann es wirklich sein das eine MPU angeordnet wird, obwohl beim KBA lediglich die Tat von 2016 vorliegt? Der Abteilungsleiter der LBVHamburg meinte das eine behördliche Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren gilt, und diese Daten auch zur Entscheidung hinzugezogen werden dürfen. Und wenn... Besonders geschockt bin ich über doppelte Fragestellung. Nach 13 Jahren THC Abstinenz muss ich mich jetzt damit nochmal auseinandersetzen, obwohl doch auch das positive Gutachten in den besagten Akten liegt welche aufgehoben werden. Tat Nummer 4.) allein hätte ja wohl keine MPU zu Folge. Kann man da überhaupt was machen, oder wäre das ein kostspieliger Prozess, welcher dann auch ein Jahr dauert und es am Ende finanziell gesehen besser wäre das so hinzunehmen? Danke schonmal. |
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11.09.2019, 08:45
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Die Tilgung des THC-Entzug war 10 Jahre nach der Neuerteilung. Eine Tilgungshemmung gibt es nicht mehr. Es sollte nur noch die Alkholfahrt eingetragen sein und die Behörde darf nur die Taten verwenden, die noch eingetragen sind. Für eine MPU-Anordnung fehlt die Rechtsgrundlage.
Hast Du einen Auszug aus dem Fahreignungsregister angefordert? Da kannst Du selber sehen, was eingetragen ist. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.09.2019, 10:29
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85774 |
Ja, ich hab den Auszug, da steht 13.08. drin. Die sagen aber sie dürfen auch alle Daten verwenden die sie haben (15 Jahre Verwaltungsbehörden aufhebepflicht) und daher zweifeln sie meine Fahrtauglichkeit aufgrund von Suchtverlagerung an.
Ich hab heute auch meine Führerscheinakte in Papierform gesehen, die ist immernoch sehr dick. Also der ganze alte Kram steht da noch drinnen, inkl. des positiven Gutachtens von 2009 für 1.) Ich dacht die müsste nach Tilgung ebenso auf Nr. 4.) zusammengeschrumpft sein. |
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11.09.2019, 10:36
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9923 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Der Abteilungsleiter der LBVHamburg meinte das eine behördliche Aufbewahrungsfrist von 15 Jahren gilt, und diese Daten auch zur Entscheidung hinzugezogen werden dürfen. Da liegt er m.W. falsch. Es gibt eine Anlaufhemmung von bis zu 5 Jahren und einen Verwertezeitraum von 10 Jahren. So können 15 Jahre zusammen kommen.Da du aber in 2009 eine neue FE erhalten hast zählt die Anlaufhemmung nicht sondern nur die 10 Jahre ab diesem Zeitpunkt. Nun gibt es noch eine Überliegefrist von 1 Jahr. D.h. der Eintrag ist noch sichtbar, darf aber nicht verwertet werden. Ich hoffe das stimmt soweit, man möge mich korrigieren. -------------------- Wer bremst hat Angst
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11.09.2019, 13:09
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30317 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die sagen aber sie dürfen auch alle Daten verwenden die sie haben Das ist falsch. Getilgte Taten dürfen nicht mehr vorgehalten werden.-------------------- |
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11.09.2019, 14:02
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
mit wem hast Du gesprochen? Mit dem Leiter der FSSt direkt oder einem Mitarbeiter? Entweder eskalieren zum Leiter oder durch einen Anwalt einen Brief schreiben lassen. Notfalls musst Du darum bitten, Deinen Antrag abzulehnen. Gegen die Ablehnung könntest Du dann im Eilverfahren gerichtlich vorgehen. Gefallen lassen würde ich mir das nicht.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.09.2019, 16:38
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85774 |
Ich habe zuerst mit einer Mitarbeiterin gesprochen, danach mit Ihrem Chef. Laut Türschild stellv.Leiter Abt.Führerschein bei den LBVHamburg.
Viel Zeit habe ich jetzt ja nicht mehr, laut der flrmlichen Zustellung habe ich 2 Wochen Zeit mich zu äussern (21.09.2019). Also ziehe ich meinen Antrag wohl erstmal zurück. Die Frage die sich mir stellt ist, ob das finanziell sich überhaupt lohnt dagegen irgendwie vorzugehen. Wenn das mehr als 2k€ kostet und überhaupt ein Jahr dauert, dann ists vermutlich günstiger das so hinzunehmen. Habe durch Strafe, Vers.Regress und defektes Auto schon genug geblutet. Frage bleibt aber, ist es Fakt, das zur Bestimmung der Eignung nur pol.FZ und FAER auskunft zugelassen sind, oder ob die echt noch irgendeine Grauzone zur Verfügung haben wo Hans und Franz nach Tageslaune entscheiden kann? |
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11.09.2019, 16:57
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13428 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Konfrontiere den Menschen doch bitte mal telefonisch mit der Antwort von @Ernstl und dann siehst Du, ob das der fehlende Denkanstoß ist oder ob man einen harten Weg gehen muss.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 19:45 |