Geblitzt mit Auto der Ehefrau, Zeugenfragebogen erhalten - Vorgehensweise |
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Geblitzt mit Auto der Ehefrau, Zeugenfragebogen erhalten - Vorgehensweise |
15.08.2019, 21:00
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Ich hätte folgenden fiktiven Fall zur Diskussion: Fahrer X wird am 1.7. im Auto seiner Ehefrau außerorts mit 121 km/h bei erlaubten 100 km/h geblitzt. Eventuell relevant (Verzögerungstaktik): Anfang August ziehen Fahrer X und seine Ehefrau in ein anderes Bundesland um. Am 7.8. melden sie sich (zum 1.8.) am neuen Wohnort an. Am 14.8. erhält die Ehefrau einen Zeugenfragebogen. Dieser ist auf 6.8. datiert, wurde noch an die alte Wohnanschrift versendet und dank Nachsendeauftrag an die neue Adresse weitergeleitet. Der Fahrer ist auf dem Foto eindeutig erkennbar. Welches Vorgehen wäre in dieser Situation empfehlenswert? Viele Grüße raggelo |
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15.08.2019, 21:26
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nicht reagieren. einfach ignorieren.
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16.08.2019, 06:19
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Nicht reagieren. einfach ignorieren. Das war auch die Idee von Fahrer A. Wie würde es dann ungefähr weiter gehen? Und falls man "Besuch" bekommt (Ehemann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit tagsüber nicht zuhause anzutreffen sein), was wäre das richtige Verhalten? Eine Fahrtenbuchauflage sollte vermieden werden (da wäre das Bezahlen der Strafe die bessere Alternative). Viele Grüße raggelo |
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16.08.2019, 06:42
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10303 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
So weit wird es nicht kommen. Die gleichen das Foto mit dem Passfoto oder dem des Führerscheins des Ehemannes ab. Und wenn dann einigemaßen feststeht, wer gefahren ist, bekommt der Ehemann einen Anhörungsbogen als Beschuldigter mit der Möglichkeit, gleich zu bezahlen.
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16.08.2019, 07:02
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
bekommt der Ehemann einen Anhörungsbogen als Beschuldigter mit der Möglichkeit, gleich zu bezahlen. Da es für 21km/h zu schnell auch einen Punkt gibt, wird der Betroffene erstmal angehört ohne die Möglichkeit, gleich zu bezahlen. Bezahlen darf er erst, nachdem der Bußgeldbeschied erlassen wurde.-------------------- |
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16.08.2019, 08:23
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Und falls man "Besuch" bekommt ...sollte man einfach die Tür nicht öffnen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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16.08.2019, 08:39
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
... und dann durch den Spion/das Fenster beobachten wie der "Besuch" bei den Nachbarn klingelt und dort das Foto herumzeigt...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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16.08.2019, 09:15
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1119 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 |
Ist das eigentlich Anstiftung zur Falschaussage, wenn man die Nachbarn vorher instruiert was Sie sagen sollen und was nicht?
-------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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16.08.2019, 09:35
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1209 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
Wie wäre es mit einer völlig anderen, nahezu radikal anmutenden Voirgehensweise ? Nämlich einfach mal Verantwortung zu übernehmen und zu der Scheiße stehen, die man gebaut hat ?
-------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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16.08.2019, 10:07
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
... und dann durch den Spion/das Fenster beobachten wie der "Besuch" bei den Nachbarn klingelt und dort das Foto herumzeigt... Vielleicht ist man so kurz nach dem Zuzug noch nicht bekannt? Die Nachbarn instruieren würde ich nicht. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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16.08.2019, 11:30
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wie wäre es mit einer völlig anderen, nahezu radikal anmutenden Voirgehensweise ? Nämlich einfach mal Verantwortung zu übernehmen und zu der Scheiße stehen, die man gebaut hat ? So was gibt es? Ich erwarte einen solchen ZFB nämlich auch in den nächsten Tagen... Du meinst also meine bessere Hälfte soll einfach zu seinem schändlichen Tun stehen und sich als verantwortlichen Fahrer eintragen? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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16.08.2019, 11:54
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
In deinem Fall ist das sicher ganz anders...
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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16.08.2019, 15:35
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
In deinem Fall ist das sicher ganz anders... Natürlich.... Erst wird er mies denunziert, dann geteert und gefedert und das Bußgeld ziehe ich ihm vom Taschengeld ab... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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16.08.2019, 15:58
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10320 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
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16.08.2019, 16:52
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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16.08.2019, 16:55
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
geteert und gefedert Dann erkennen ihn auch die Nachbarn nicht mehr. Aber es reicht doch, wenn du ihn unter die Linden setzt, da kannste Dir den Teer sparen -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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16.08.2019, 16:57
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Da hast Du natürlich recht... fehlen dann nur noch die Federn und die nehme ich von den Wellis (und dann ist er auch schön bunt) ...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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16.08.2019, 20:49
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Das war auch die Idee von Fahrer A. Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn die Polizei wirklich recherchiert würde auch ich die Tür nicht öffnen. Damit kann man dem Halter keinen Vorwurf der mangelnden Mitwirkung unterstellen. Sollte man Dich oder Deine Frau jedoch antreffen ist die Sache gegessen. Dann würden weitere Bemühungen die Sache in die Verjährung laufen zu lassen zu einem Fahrtenbuch führen. -------------------- |
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16.08.2019, 21:46
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9923 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Nämlich einfach mal Verantwortung zu übernehmen und zu der Scheiße stehen, die man gebaut hat ? Zeige mir einen aktiven Politiker der sowas macht, nachdem er Blödsinn entschieden hat, (ganz speziell Verkehrsministerium) und wir machens auch.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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17.08.2019, 19:43
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Danke für die zahlreichen Antworten!
Nämlich einfach mal Verantwortung zu übernehmen und zu der Scheiße stehen, die man gebaut hat ? Zeige mir einen aktiven Politiker der sowas macht, nachdem er Blödsinn entschieden hat, (ganz speziell Verkehrsministerium) und wir machens auch.Hätte Fahrer X nicht besser formulieren können. Meinem Verständnis nach gibt es also nach dem Ignorieren des Zeugenfragebogens folgende Szenarien: 1. Besuch im Haushalt X, dabei wird 1a. Niemand, bzw. niemand der Fahrer X identifizieren kann, angetroffen. Mögliche Folgen wären Szenario 2 oder 3, richtig? 1b. Fahrer X oder dessen Frau angetroffen. An dieser Stelle ist ein Mitwirken zwingend erforderlich, um nicht eine Fahrtenbuchauflage zu provozieren, richtig? Würde heißen, Szenario 2? 1c. ein/e Nachbar-/in angetroffen, die Fahrer X identifizieren kann. Folge ebenfalls Szenario 2. 2. Fahrer X erhält, entweder auf Szenario 1 folgend oder auch ohne vorhergehenden Besuch, Anhörungsbogen. Gibt es dann noch realistische Möglichkeiten, aus der Sache raus zu kommen? 3. Nichts passiert und die Sache verjährt. Sehe ich es richtig, daß also nur die als eher unwahrscheinlich anzusehende Möglichkeit 3, möglicherweise mit dem Zwischenschritt 1a, zum Erfolg für Fahrer X führen würde? Oder habe ich etwas übersehen/vergessen? Viele Grüße Raggelo |
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17.08.2019, 20:24
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Das ist mir jetzt mit X und Y zu unübersichtlich, in der „Ich-Form“ wäre das antworten leichter...
Aber sei’s drum, dann antworte ich mal unverbindlich... Entweder „X“ wird identifiziert, entweder durch Antreffen, EMA-Abgleich oder Nachbarn, dann bekommt er „seine“ Anhörung und folgend den Bußgeldbescheid. Oder „X“ wird nicht eindeutig identifiziert, dann geht das ganze wohl in die Verjährung und -je nach Behörde- zahlt der Halter dann rund 200 Euro für die Anordnung eines Fahrtenbuches und hat sechs bis zwölf Monate das Generve dieses zu führen. Mein Vorschlag an „X“... kneif die Arschbacken zusammen und zahl das Ding... es gibt ein Foto, Ihr wohnt zusammen... Du hast einfach höchstens eine Chance von vielleicht 10% da „raus“ zu kommen, Deine Frau aber einen Chance von 90 % ein Fahrtenbuch für 200 Euro angeordnet zu bekommen.. Im übrigen... meine bessere Hälfte hat sofort nach dem Blitz gefragt was für mich/uns einfacher ist.... ob ich ihn eintrage oder er sich selbst einträgt, und da geht es auch um ein Pünktchen (was ich natürlich nicht bekommen möchte ). -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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17.08.2019, 21:05
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Meinem Verständnis nach gibt es also nach dem Ignorieren des Zeugenfragebogens folgende Szenarien: Das sehe ich genau so. -------------------- |
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18.08.2019, 20:47
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Danke für Eure Antworten.
Bisher liegt ja nur ein Zeugenfragebogen - übrigens ohne Zustellnachweis - vor. Ist damit ernsthaft eine Fahrtenbuch-Auflage zu befürchten? |
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18.08.2019, 21:14
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Nein
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18.08.2019, 21:28
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ja.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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19.08.2019, 06:06
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
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19.08.2019, 07:13
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Gerne
Ein Fahrtenbuch kann dann angeordnet werden wenn es der Behörde unmöglich gemacht wurde den tatsächlichen Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist zu ermitteln. Ein einzelner Brief, dessen Zustellung nicht zweifelsfrei belegt ist reicht hierfür in der Regel nicht aus. -------------------- |
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19.08.2019, 07:21
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Ein einzelner Brief, dessen Zustellung nicht zweifelsfrei belegt ist reicht hierfür in der Regel nicht aus. "Eine Fahrtenbuchauflage ist auch dann zulässig, wenn im zu Grunde liegenden Ordnungswidrigkeitenverfahren das Anhörungsschreiben mit einfacher Post verschickt wurde und der Halter im Verwaltungsverfahren zur Anordnung eines Fahrtenbuches behauptet, das Anhörungsschreiben nicht erhalten zu haben. Eine förmliche Zustellung des Anhörungsschreibens zur Aufklärung eines Verkehrsverstoßes mittels Postzustellungsurkunde ist von Gesetzes wegen nicht erforderlich. Erforderlich und ausreichend für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches sei es, wenn die Ordnungswidrigkeitenbehörde (Bußgeldstelle) unter rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles das ihr Zumutbare unternommen habe, um den Verantwortlichen eines Verkehrsverstoßes zu ermitteln, diese Ermittlungen aber ohne Ergebnis blieben. (VGH Kassel, Urteil vom 22.03.2005, Az. 2 UE 582/04)." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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19.08.2019, 07:29
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Der Anhörungsbogen wurde nicht an die Wohnadresse des TE gesendet. Die Behörde hat mit der Zusendung des Anhörungsbogens an die alte Adresse sicher nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Fahrerermittlung ausgenutzt.
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19.08.2019, 08:22
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Nämlich einfach mal Verantwortung zu übernehmen und zu der Scheiße stehen, die man gebaut hat ? Zeige mir einen aktiven Politiker der sowas macht, nachdem er Blödsinn entschieden hat, (ganz speziell Verkehrsministerium) und wir machens auch.könnt Ihr mal mit dem politischen und moralistischen Bockmist aufhören? -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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19.08.2019, 09:35
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30316 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die Behörde hat mit der Zusendung des Anhörungsbogens an die alte Adresse sicher nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Fahrerermittlung ausgenutzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Anhörung war die Halterin noch an der alten Wohnadresse gemeldet. Also hat die Behörde nichts falsch gemacht.
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19.08.2019, 09:45
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Diese Entscheidung geht allerdings davon aus, daß "Ein kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb muss nämlich grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönliche Erinnerung einzelner Personen in der Lage sein, Geschäftsfahrten anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen ..."
Ist also nicht mit jeden Fall vergleichbar. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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19.08.2019, 09:55
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wo ist in diesem Tread von einem "kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb" die Rede?
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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19.08.2019, 10:45
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10303 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Der Wirtschaftsbetrieb ist außen vor.
Innerhalb einer Ehe/Partnerschaft/Wohngemeinschaft wird wohl diese Aussage aus dem Eröffnungspost ausreichen: Zitat Der Fahrer ist auf dem Foto eindeutig erkennbar.
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19.08.2019, 10:50
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Wo ist in diesem Tread von einem "kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb" die Rede? Einfach dem Link von janr folgen. Er bezieht sich auf das von Dir verlinkte Urteil. @ Explosiv Die Erkennbarkeit des Fahrers auf dem Foto spielt dann keine Rolle wenn das Schreiben mit dem Foto nicht an den Adressaten zugestellt wurde. Du verstehst - kein Schreiben, kein Foto -------------------- |
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19.08.2019, 10:56
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10303 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
@ Explosiv Die Erkennbarkeit des Fahrers auf dem Foto spielt dann keine Rolle wenn das Schreiben mit dem Foto nicht an den Adressaten zugestellt wurde. Du verstehst - kein Schreiben, kein Foto Die Behörde hat mit der Zusendung des Anhörungsbogens an die alte Adresse sicher nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Fahrerermittlung ausgenutzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Anhörung war die Halterin noch an der alten Wohnadresse gemeldet. Also hat die Behörde nichts falsch gemacht.-------------------- |
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19.08.2019, 13:13
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Ich würde mich über eine Quelle, nach der die Zusendung eines einzelnen (!) Zeugenfragebogens ohne Zustellnachweis als einzige (!) Ermittlungsmaßnahme, trotz erkennbarem Foto, zu einer Fahrtenbuchauflage geführt hat, freuen.
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19.08.2019, 13:22
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Eine solche Quelle wird dir keiner liefern können.
Fahrer X wird am 1.7. ... geblitzt. ... Am 14.8. erhält die Ehefrau einen Zeugenfragebogen. Dieser ist auf 6.8. datiert, wurde noch an die alte Wohnanschrift versendet und dank Nachsendeauftrag an die neue Adresse weitergeleitet. Der Fahrer ist auf dem Foto eindeutig erkennbar. Wenn die Behörde mehr als 1/3 der Verjährungsfrist mit Untätigkeit vetrödelt, halte ich ein Fahrtenbuch für nicht durchsetzbar. Zu Berücksichtigen ist dabei nämlich immer auch, dass die Ehegattin ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, das darf nicht ausgehöhlt werden.. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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19.08.2019, 13:52
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Wenn ich das jetzt so lese, dann war man schon umgemeldet und es wurde dennoch an die alte Adresse gesandt.
Diese Verzögerung ginge dann auch auf Kosten der Behörde -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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19.08.2019, 14:16
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
dass die Ehegattin ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, das darf nicht ausgehöhlt werden.. Mit dem Argument kommt man bei einer Fahrtenbuchauflage aber nicht sehr weit: "Der Halter kann sich gegen die Anordnung eines Fahrtenbuches nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO berufen. Auch die Berufung des Halters auf das Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) steht der Auflage eines Fahrtenbuches nicht entgegen (BverwG in DAR 1972 26/27)." In dem geschilderten Fall sehe ich allerdings auch kein Grundlage für eine FB-Auflage. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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19.08.2019, 15:22
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 51 Beigetreten: 27.09.2007 Wohnort: Südwestdeutschland Mitglieds-Nr.: 37047 |
Nämlich einfach mal Verantwortung zu übernehmen und zu der Scheiße stehen, die man gebaut hat ? Zeige mir einen aktiven Politiker der sowas macht, nachdem er Blödsinn entschieden hat, (ganz speziell Verkehrsministerium) und wir machens auch.Hätte Fahrer X nicht besser formulieren können. Eigenes Fehlverhalten mit dem Fehlverhalten anderer zu rechtfertigen ist kein guter Stil. |
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19.08.2019, 19:29
Beitrag
#42
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Fairerweise muß gesagt werden, daß die Ummeldung am 7.8. erfolgt ist. Also ist der Behörde hier kein Fehler anzulasten.
Die Sache mit dem Zeugnisverweigerungsrecht scheint der Rechtssprechung nach nicht vor einer Fahrtenbuchauflage zu schützen. Jedenfalls scheint der eine Brief nicht ausreichend, ein Fahrtenbuch zu rechtfertigen. Dennoch stellt sich die Frage, was nun das geschickteste Verhalten wäre. Was ist daher hinsichtlich der Risikominimierung von folgender Vorgehensweise zu halten: - Vorerst nicht reagieren. - Wenn zweiter Brief kommt, diesen mit der Bitte um Zusendung eines besser auflösenden Fotos beantworten - Wenn Foto zur Verfügung gestellt wird: kurz (sehr kurz) vor Ende der Verjährungsfrist Fahrer benennen. Damit sollte der Halterin keine fehlende Mitwirkung angelastet werden können, richtig? |
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19.08.2019, 21:56
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
So nicht. Auch ich würde raten auf den Anhörungsbogen nicht zu reagieren. Eine knappe Antwort dürfte jedoch nicht funktionieren. Entweder sie kommt rechtzeitig. Dann gibts einen Anhörungsbogen für den tatsächlichen Fahrer. Oder es ist zu spät. Dann winkt das Fahrtenbuch.
Ich schätze jedoch dass es einen weiteren Anhörungsbogen nicht geben wird. Es wird nicht 2x angehört. ich denke die Behörde wird nun nun andere Maßnahmen zur Fahrerermittlung ergreifen. Daher würde ich die nächsten Wochen die Tür nicht öffnen wenn es klingelt. -------------------- |
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19.08.2019, 21:58
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Es gab doch noch gar keinen Anhörungsbogen... an keinen der beiden Eheleute.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.08.2019, 07:54
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Die Sache mit dem Zeugnisverweigerungsrecht scheint der Rechtssprechung nach nicht vor einer Fahrtenbuchauflage zu schützen. Nein, alleine betrachtet nicht. Hier spielt aber viel zusammen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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20.08.2019, 20:04
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#46
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 03.12.2015 Mitglieds-Nr.: 77657 |
Da die Angelegenheit zu Unwohlsein bei der Gattin führt, scheint die Benennung des Fahrers nun wieder als Option auf dem Tisch...
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20.08.2019, 20:10
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#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ich würde wetten, du hast was angestellt
War sie beim Frisör und du hast nichts gesagt? Oder sowas? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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20.08.2019, 20:32
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Da die Angelegenheit zu Unwohlsein bei der Gattin führt, scheint die Benennung des Fahrers nun wieder als Option auf dem Tisch... Sie muss Dich doch nicht benennen... schnapp Dir (als „Mann“) den den Bogen und trag Dich als verantwortlichen Fahrer einfach selbst ein...Das Bußgeld geht vom Haushaltskonto, das Pünktchen verjährt irgendwann und der Ehefriede bleibt bestehen... -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.08.2019, 21:07
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Da die Angelegenheit zu Unwohlsein bei der Gattin führt, Ich würde den Knollem bezahlen, den Wagen behalten und die Gattin wechseln. -------------------- |
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21.08.2019, 04:57
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#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 191 Beigetreten: 29.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39203 |
Mag etwas OT sein, aber was ist an einem Fahrtenbuch so schlimmes dran, dass versucht wird, es unter allen Umständen zu vermeiden?
§31a StVZO (2) (2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt 1. vor deren Beginn a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers, b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und 2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen. Je nach Nutzung z.B. mit nur einem (1) Fahrer, wiederholt sich also nur Eintrag c) und Eintrag 2. so what? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 01:21 |