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> MPUvorbereitung Alkohol
elif_kalknagel
Beitrag 14.08.2019, 21:09
Beitrag #1


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Hallo liebe Foristen,

ihr habt mir hier in der Vergangenheit schon sehr gut geholfen (leider habe ich den alten Account nicht mehr finden können) und da ich jetzt auf dem Weg zurück zur Autofahrerin bin, wollte ich euch mitnehmen und ein paar Fragen habe ich natürlich auch mitgebracht. Aber vielleicht erst einmal zur "Karriere":

- Trunkenheitsfahrt 2004
- mit Kfz, Verkehrsunfall mit Personenschaden (nur an mir, aber das reicht ja)
- BAK 1,18 Promille
- verurteilt wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- Folgen:
- Fahrverbot von 3 Monaten
- Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar

- Trunkenheitsfahrt 2008
- auf Fahrrad
- BAK 1,76 Promille
- verurteilt wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- Folgen:
- 60 Tagessätze
- Anordnung MPU

- In Folge: Freiwilliger Verzicht auf Fahrerlaubnis
- Verzicht auf Führerscheinklassen B,C,C1, M,S,L
- Meine Einverständnis mit der Untersagung des Fahrens von führerscheinfreien Kfz wie Mofas und Fahrräder

- Rotlichtverstoss 2012:
- Rotlichtverstoss mit Fahrrad, alter Bussgeldkatalog, unter einer Sekunde, keine Eintragung VZR/FAER, kostete nur ca. 60 Euro incl. Gebühren

- Momentan FAER Punktekonto: 3, umgerechnet aus 7 für Trunkenheitsfahrt.

- Seit Beginn 2019 Alkohol-abstinent belegbar mit 2x Haaranalyse. Vorher kontrolliertes Trinken, abstinent (gemischt) über die letzten 10 Jahre, allerdings nur für 2009 und 2010 mit Leberwerten belegbar (damals monatlich gesammelt).

So, wie ihr seht, mein Leben, die ein oder anderen Hochs und Tiefs in den letzten 10 Jahren. Da ich mittlerweile ein paar Dinge ganz gut meistere, hab ich mir gedacht, diese Altlast in meinem Leben auch noch anzugehen und mich der MPU zu stellen. Heute will ich aber erst einmal Formales fragen:

1. Wie lange sollte ich Abstinenz nachweisen, reicht das halbe Jahr oder muss es mehr sein?
2. Kann ich gefahrlos Akteneinsicht nehmen? Eigentlich müsste der Rotlichtverstoss längst schon wieder aus der Akte raus sein, zumindest wenn ich die Löschungsfristen richtig lese. Allerdings, wundert ihr euch nicht auch ein wenig, dass da damals nicht mehr kam? Zumindest eine Ordnungswidrigkeit wäre es doch gewesen.
3. Hab ich was relevantes vergessen?

Das wars. Ich bedanke mich bei allen Lesern!
Elif
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Kai R.
Beitrag 15.08.2019, 13:53
Beitrag #2


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Willkommen zurück!

Zitat (elif_kalknagel @ 14.08.2019, 22:09) *
1. Wie lange sollte ich Abstinenz nachweisen, reicht das halbe Jahr oder muss es mehr sein?

Besser ein Jahr. Ein halbes Jahr kann ausreichend sein, wenn Du einen deutlich längeren Abstinenzzeitraum wenigstens glaubhaft machen kannst

Zitat (elif_kalknagel @ 14.08.2019, 22:09) *
2. Kann ich gefahrlos Akteneinsicht nehmen? Eigentlich müsste der Rotlichtverstoss längst schon wieder aus der Akte raus sein, zumindest wenn ich die Löschungsfristen richtig lese. Allerdings, wundert ihr euch nicht auch ein wenig, dass da damals nicht mehr kam? Zumindest eine Ordnungswidrigkeit wäre es doch gewesen.

ja. Rotlichtverstoß ist getilgt

Zitat (elif_kalknagel @ 14.08.2019, 22:09) *
3. Hab ich was relevantes vergessen?

nein


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Grüße

Kai

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Jens
Beitrag 15.08.2019, 20:41
Beitrag #3


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Zitat (elif_kalknagel @ 14.08.2019, 22:09) *
Momentan FAER Punktekonto: 3, umgerechnet aus 7 für Trunkenheitsfahrt.

Wann hast du das FAER abgefagt?

Die Fahrt aus 2004 sollte eigentlich 2019 (15 Jahre nach dem Datum des Starfbefehls/Urteils) getilgt werden. Und die Fahrrad-Alkoholfahrt hätte zum 1. Mai 2019 gelöscht werden müssen.


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elif_kalknagel
Beitrag 02.09.2019, 14:54
Beitrag #4


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Hallo Kai, und hallo Jens!,

vielen Dank für eure Antworten! Das ist wirklich sehr nett.

An Jens:
Zitat (Jens @ 15.08.2019, 21:41) *
Wann hast du das FAER abgefagt?

Die Fahrt aus 2004 sollte eigentlich 2019 (15 Jahre nach dem Datum des Starfbefehls/Urteils) getilgt werden. Und die Fahrrad-Alkoholfahrt hätte zum 1. Mai 2019 gelöscht werden müssen.

Ende 2018 habe ich das abgefragt. Auf den einzelnen Seiten ist tatsächlich das Tilgungsdatum tatsächlich fast immer handschriftlich geändert worden. Also auf den Seiten für Trunkenheitsfahrt und Beschlagnahme steht Tilgung am 01.05.2019 (meine Trunkenheitsfahrt war tatsächlich am 02.05.2004). Das passt. Und auf der Fahrradfahrt steht auch 01. Mai 2019. Auf dem freiwilligen Verzichtsbescheid steht jetzt Tilgungsdatum 2024, das aber mit der Hand durchgestrichen wurde. Was heißt das denn alles? Sehr verwirrend. Die Führerscheinstelle weiß doch dennoch noch von den Fahrten.

An Kai:
Zitat (Kai R. @ 15.08.2019, 14:53) *
Willkommen zurück!

Danke schön!

Zitat (Kai R. @ 15.08.2019, 14:53) *
Besser ein Jahr. Ein halbes Jahr kann ausreichend sein, wenn Du einen deutlich längeren Abstinenzzeitraum wenigstens glaubhaft machen kannst

Danke für den Tipp. Dann mache ich das Jahr jetzt voll. Ich habe (noch) Arbeit, da kann ich mir die 2x Haaranalyse auch noch leisten.

Zitat (Kai R. @ 15.08.2019, 14:53) *
Zitat (elif_kalknagel @ 14.08.2019, 22:09) *
3. Hab ich was relevantes vergessen?

nein

Ja, dann doch: eine Frage, ich hab ja einmal die FE für Klasse C erworben. Jetzt hab ich gehört, dass die MPU noch schwerer wird, wenn ich den aufführe. Ich will eigentlich eh keinen LKW mehr fahren, zu gefährlich heutzutage. Kann ich dann einfach nur MPU für B machen?

Vielen Dank noch einmal und schöne Grüße!




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Kai R.
Beitrag 03.09.2019, 13:50
Beitrag #5


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die MPU ist die MPU, das ist nicht nach Klassen differenziert. Es steht Dir natürlich frei, im Neuantrag nur die B-Klasse zu beantragen, dann wird der Antrag billiger, Du brauchst kein ärztliches Gutachten, bekommst dann aber nur die erteilt. Da man Dir auch erneute Fahrprüfungen auferlegen wird, ist der Verzicht auf C nochmals geldsparender.


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Kai

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elif_kalknagel
Beitrag 05.09.2019, 22:17
Beitrag #6


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Wieder was gelernt, danke Kai. Puh, das wird ja doch noch ein kleiner Weg... nicht aufgeben...

Zitat (Kai R. @ 03.09.2019, 14:50) *
Da man Dir auch erneute Fahrprüfungen auferlegen wird, ist der Verzicht auf C nochmals geldsparender.


Passiert das mit der Fahrprüfung auch bei B automatisch? Wenn ich so nachdenke, könnte es fast billiger sein, die nächsten 5 Jahre bis 2024 auch noch auszusitzen und dann einen neuen Schein zu machen.
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Jens
Beitrag 06.09.2019, 08:15
Beitrag #7


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Zitat (elif_kalknagel @ 02.09.2019, 15:54) *
Die Führerscheinstelle weiß doch dennoch noch von den Fahrten.
Die dürfen aber nicht mehr verwertet werden, da sie getilgt sind. Vor einer MPU müssen sie aus der Führerscheinakte entfernt werden.


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Missandai
Beitrag 12.09.2019, 11:31
Beitrag #8


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Bei der Klasse C müssen lediglich beim Reaktionstest mehr Punkte erreicht werden.
Bei allen drei 35 statt 18(?). Da die meisten eh deutlich drüber sind ist das nicht relevant für die MPU.
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elif_kalknagel
Beitrag 20.01.2020, 11:58
Beitrag #9


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Hallo @alle!

auf dem Weg zurück zum Führerschein, kann mir jemand sagen, wie ich weiter verfahren soll?

- Im Prinzip gilt noch alles wie in meinem 1. Post hier. Hinzukommt, ich bin jetzt 1 Jahr nachweislich abstinent. Das haben mir Kai und Jens hier geraten

- 2008 wurde ich aufgefordert ein pos. MPU-Gutachten, worauf ich mit freiwilligem Verzicht reagiert habe. Das war allerdings 3 Wohnorte vorher, mittlerweile müsste eine andere Fahrerlaubnisbehörde zuständig sein.

Was mach ich jetzt mit meinen vier Haaranalysen? Stelle ich einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis? Ich bin Berlinerin, also das hier https://service.berlin.de/dienstleistung/121637/ ? Bekomme ich dann eine erneute Aufforderung zur MPU und mache ich die dann?

Vielen Dank und schöne Grüße!
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elif_kalknagel
Beitrag 20.01.2020, 12:20
Beitrag #10


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P.S.: Ich muss wahrscheinlich erst einmal neu beantragen, richtig? Andere Frage: In Berlin, weiss das jemand, wie kriegt man am besten Akteneinsicht? Im Sommer hatte ich einmal den Mut und hab einfach an der Tür meines Buchstabens in der Behörde geklopft, der junge Mann hat sich dann auch tatsächlich meine Akte besorgt und meinte ich soll einfach vorbeikommen. Das hab ich nicht gemacht (ich weiß, ich ärgere mich auch, ist einfach Scham), meint ihr, die Akte liegt noch bei ihm und ich geh wieder einfach vorbei? Oder was ist der richtige Weg?
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T73
Beitrag 20.01.2020, 18:34
Beitrag #11


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Zitat (elif_kalknagel @ 14.08.2019, 21:09) *
- Seit Beginn 2019 Alkohol-abstinent belegbar mit 2x Haaranalyse.


Nur missverständlich? Ansonsten passt da was nicht... Mit 2 Haaranalysen belegst du maximal ein halbes Jahr Abstinenz.
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elif_kalknagel
Beitrag 20.01.2020, 21:42
Beitrag #12


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Also damals hatte ich 2 Haaranalysen, jetzt sind es 4. Danke für den Hinweis!

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.01.2020, 22:46
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Kai R.
Beitrag 20.01.2020, 22:10
Beitrag #13


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Neu beantragen ist richtig. Dann kommt die MPU-Aufforderung. Akteneinsicht funktioniert wie beim ersten Mal, aber diesmal hingehen:-)


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Grüße

Kai

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elif_kalknagel
Beitrag 21.01.2020, 08:23
Beitrag #14


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Zitat (Kai R. @ 20.01.2020, 22:10) *
Neu beantragen ist richtig. Dann kommt die MPU-Aufforderung. Akteneinsicht funktioniert wie beim ersten Mal, aber diesmal hingehen:-)


Danke! An der Aufforderung zur MPU, ist da dann wieder eine Frist mit verbunden?
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Kai R.
Beitrag 21.01.2020, 10:42
Beitrag #15


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Kai

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elif_kalknagel
Beitrag 22.04.2020, 18:42
Beitrag #16


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Hallo ihr Lieben!,

erstmal die gute Nachricht: Es ist (wahrscheinlich) geschafft! Dank eurer Hilfe, dank Vorbereitung und meiner Ehrlichkeit bin ich gut durchgekommen! Das Gutachten kommt erst nächste Woche, aber man hat mir schon einmal positives signalisiert. Vielen Dank euch allen, egal ob hier im Board oder anderer Stelle! Ganz besonderen Dank an Kai und Jens!

Wermutströpfchen (darf man in das in so einem Board so schreiben?): Ich war komplett ehrlich, weshalb die Psychologin auch Abstinenzpflicht diagnostizierte (was für die Jahre bis 2008 100% stimmt), allerdings war ich danach KT und AB im Wechsel. Jetzt bin ich ja trocken. Das will ich auch bleiben. Allerdings meinte die überaus freundliche Dame auch, dass meine FE (sollte ich sie wieder machen) auch an AB gebunden sein, ob im oder außerhalb des Straßenverkehrs. Ich weiß, das klingt jetzt vlt. für einige von euch lächerlich, aber für mich bedeutet dieser Druck von außen auch immer eine Abwehrreaktion, weil ich dann nicht sagen kann, dass ich AB bin "weil ich es möchte", sondern weil ich "es muss". Versteht mich jemand?

Meine Frage ist: Hätte ich z.B. meinen Alkoholwerdegang beschönigt oder gelogen, hätte es dann anders überhaupt ausgehen können? Was wäre, wenn ich jetzt die MPU nicht abgebe und einfach noch drei Jahre warte? Dann wären 15 Jahre seit 2008 vorbei. Oder hab ich mir das jetzt schon versaut, weil ich einen Antrag gestellt habe und eine Aufforderung zur MPU bekommen habe?

Ich bin verwirrt. Wenn AB für immer in allen Gelegenheiten sowieso normal ist, dann wäre das schon eine Auskunft für mich.

Andere Frage: Meint ihr es würde anderen helfen, wenn ich hier ein "How-to MPU" aus meiner Perspektive schildern würde, also wer mir wie geholfen hat und was ich unternommen habe?

Alles Gute und genießt die Sonne
Elif
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elif_kalknagel
Beitrag 18.05.2020, 20:42
Beitrag #17


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Hallo Alle!

es ist geschafft. Mensch bin ich glücklich. Bei Beantwortung der Fragestellung (Punkt V) steht:

Zitat
Es ist nicht zu erwarten, dass die Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Es liegen keine pszcho-funktionalen Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klasse B in Frage stellen.


Allerdings bin ich wohl Abstinenzpflichtig, so nannte die Gutachterin und mein Anwalt das. Mein Anwalt meinte, dass es möglich ist, dass ich die Schlüsselkennzahl 68 "kein Alkohol" (früher 5.08) in den Führerschein eingetragen bekommen. Im Gutachten steht nämlich z.B. folgendes:

Zitat
Im Falle eines positiven Gutachtens ... sollte auf den Konsum von Alkohol konsequent verzichtet werden.


Bei den medizinischen Befunden:

Zitat
Bei Frau ... liegt eine fortgeschrittene Alkoholproblematik vor, so dass ein dauerhafter Verzicht ... zu fordern ist.


Bei den psychologischen Befunden:

Zitat
Frau ... sieht ein, dass sie zu einem hinreichend kontrollierten Umgang mit Alkohol nicht in der Lage ist. Frau ... verzichtet daher dauerhaft


Ich hab noch ein paar Fragen, es wäre wirklich toll, wenn das jemand weiß. Vlt. Mr T? Lohnt sich bei der FS anzurufen und zu fragen?

  • Welche Nachteile habe ich nach eurer Erfahrung mit dem Eintrag im Führerschein (vor allem hinsichtlich Arbeit, aber auch sonstwo?
  • Kann ich später noch einmal zu Abstinenzbelegen aufgefordert werden? Wird das doch eine unendliche Geschichte?
  • Wie sind so die Erfahrungen, wird in Berlin diese Schlüsselzahl überhaupt vergeben?
  • Wie lange ist das Gutachten in der Führerscheinakte?


Schöne Grüße!
Elif
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Olympia
Beitrag 19.05.2020, 20:29
Beitrag #18


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ich habe soeben meinen text völlig kaputt gemacht mit diesem zitieren ... ahhhhh hilfe
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ulm
Beitrag 19.05.2020, 20:48
Beitrag #19


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Zitat (elif_kalknagel @ 18.05.2020, 21:42) *
es ist geschafft. Mensch bin ich glücklich.

Super! Herzlichen Glückwunsch! yahoo.gif
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Olympia
Beitrag 19.05.2020, 20:52
Beitrag #20


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Yeiiiiiiii GLÜCKWUNSCH thumbup.gif

Zitat (elif_kalknagel @ 18.05.2020, 21:42) *
Ich hab noch ein paar Fragen, es wäre wirklich toll, wenn das jemand weiß. Vlt. Mr T? Lohnt sich bei der FS anzurufen und zu fragen?

ich versuch´s wink.gif
Zitat (elif_kalknagel @ 18.05.2020, 21:42) *
  • Welche Nachteile habe ich nach eurer Erfahrung mit dem Eintrag im Führerschein (vor allem hinsichtlich Arbeit, aber auch sonstwo?

Ich weiss ja nicht was du beruflich machst, aber wer sich damit auskennt ist die Polizei, die dich jedesmal pusten lässt.
Zitat (elif_kalknagel @ 18.05.2020, 21:42) *
  • Kann ich später noch einmal zu Abstinenzbelegen aufgefordert werden? Wird das doch eine unendliche Geschichte?

Wenn du nicht wieder auffällst mit Atü, mit Auto, Fahrrad oder zu Fuss und du wieder eine mpu machen musst, dann wird es keine unendliche Geschichte wink.gif
Zitat (elif_kalknagel @ 18.05.2020, 21:42) *
  • Wie sind so die Erfahrungen, wird in Berlin diese Schlüsselzahl überhaupt vergeben?

Ich glaube das ist in jedem Bundesland gleich.
Zitat (elif_kalknagel @ 18.05.2020, 21:42) *
  • Wie lange ist das Gutachten in der Führerscheinakte?

10 Jahre.

Viele Grüsse
Oly

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elif_kalknagel
Beitrag 20.05.2020, 10:56
Beitrag #21


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Hallo Olympia, hallo Ulm! Vielen Dank für die Glückwünsche! Ich glaube ich muss mal eine Party schmeissen, ganz wirklich.

Zitat (Olympia @ 19.05.2020, 20:52) *
Ich weiss ja nicht was du beruflich machst

Haha, das frage ich mich auch immer, aber mal so, ich arbeite in/mit dt. Behörden in der Beratung (keine Führerscheinstellen leider... rolleyes.gif ).

Olympia, du schreibst:
Zitat (Olympia @ 19.05.2020, 20:52) *
Wenn du nicht wieder auffällst mit Atü, mit Auto, Fahrrad oder zu Fuss und du wieder eine mpu machen musst, dann wird es keine unendliche Geschichte wink.gif

- Was heißt Atü?
- Außerhalb des Straßenverkehrs war ich noch nie irgendwie auffällig. Ich hab gar keine Angst den Führerschein zu verlieren, ich will nur nicht ewig für Außenstehende gebrandmarkt sein. Dass ich trocken sein muss und auch will, ist eh klar (da könnte man auch sagen, der Eintrag ist ein Schutz, stimmt ja auch)

Ich will mal sagen, warum ich so paranoid bin. Ich war in den 1990ern 2x mal im Iran und 2004/5 bin ich länger in die USA und brauchte ein Visum und hab dort (dummerweise vlt.) wahrheitsgemäß meine Iran Aufenthalte angegeben. Und seitdem werde ich jedes Mal wenn ich in die USA reise peinlichst befragt und zwar nicht an der normalen Border Security, sondern im Hinterzimmer. Jedes mal kommt ein Typ mit einer Gun und sagt "bitte mitkommen", es folgt Befragung und dann darf ich auch einreisen, aber es nervt so sehr und meine Arbeitskollegen schauen auch manchmal doof....

- Also die Frage ist noch so ein bisschen offen: hat jemand Erfahrungen mit Schlüsselkennzahl 68 im Alltag, etc?

Merci! Elif
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slater
Beitrag 20.05.2020, 13:39
Beitrag #22


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Atü = Eigentlich irgendeine Druckeinheit (ähnlich wie Reifendruck) glaube ich

In diesem Sinne hier = Alkohol im Blut
ist Slang tongue.gif
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elif_kalknagel
Beitrag 26.05.2020, 09:55
Beitrag #23


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Danke @Slater!

Wie immer bleibt (ich lasse die Hoffnung nicht fahren ( cool.gif fahren, haha)

Zitat (elif_kalknagel @ 20.05.2020, 10:56) *
- Also die Frage ist noch so ein bisschen offen: hat jemand Erfahrungen mit Schlüsselkennzahl 68 im Alltag, etc?


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Jupiter
Beitrag 29.01.2022, 13:28
Beitrag #24


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Zitat (elif_kalknagel @ 18.05.2020, 20:42) *
Allerdings bin ich wohl Abstinenzpflichtig, so nannte die Gutachterin und mein Anwalt das. Mein Anwalt meinte, dass es möglich ist, dass ich die Schlüsselkennzahl 68 "kein Alkohol" (früher 5.08) in den Führerschein eingetragen bekommen.

Eintragung der Schlüsselnummer 68 in den Führerschein rechtswidrig
Zitat
Richtig erkennt die Beklagte nunmehr, dass „nach jetziger Rechtslage […] bei Alkoholauffälligkeiten keine Auflage oder Beschränkung mehr eingetragen werden [kann]. Dies bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg […].
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elif_kalknagel
Beitrag 20.02.2022, 13:06
Beitrag #25


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Danke @Jupiter ! Das ist sehr hilfreich.

Ich kann berichten: Bei mir hat die FS auch gar nicht versucht die Schlüsselkennzahl einzutragen. Es ist also alles sehr gut ausgegangen. Danke auch an dieses Forum!
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