Wiederholungstäter?, Fahrt unter Alk vor 11 bzw 15 Jahren |
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Wiederholungstäter?, Fahrt unter Alk vor 11 bzw 15 Jahren |
13.08.2019, 19:50
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 09.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85636 |
um euch den nötigen Überblick zu verschaffen, versuche ich mal kurz und gehaltvoll meine Geschichte zu erzählen: 15.05.2004 Unfallfahrt unter Alkohol (BAK 1,04 & 0,87 lt. Strafbefehl vom 20.07.2004), Sperrfrist 10 Monate NachAblauf der Sperrfrist wurde der Führerschein beantragt und wieder erteilt. 05.10.2007 Fahrt unter Alkoholeinfluss, Routinekontrolle, Führerschein wurde sichergestellt. Am 07.01.2008 erging das entsprechende Urteil, es wurde ein Sperrfrist von 10 Monaten festgesetzt. Ich habe zwar nach Ablauf der Sperrfrist den Führerschein beantragt, nachdem mir aber erwartungsgemäß die MPU auferlegt wurde und ich mir das ganze nicht leisten konnte, habe ich mich nie mehr darum gekümmert und gelernt, ohne Lappen auszukommen. So, nun sind aus Kleinkindern Teenies geworden und auch ansonsten wäre meine Frau sehr froh, wenn ich sie im Bereich Mobilität unterstützen könnte. Natürlich würde es auch mir das Leben leichter machen, keine Frage. Also habe ich vor ein paar Wochen mal eine Auskunft vom FAER erbeten und bekommen: "AM TAG DER AUSKUNFTSERTEILUNG IST EIN VORGANG MIT 2 ENTSCHEIDUNGEN ERFASST, heisst es da, und die beiden Entscheidungen befassen sich zum ersten mit dem Tattag 05.10.2007 und der Beschlagnahmung des Führerscheins. Die zweite Entscheidung bezieht sich auf das entsprechend am 07.01.2008 gefällte Urteil. Hier also drängt sich mir der Verdacht auf, dass der erste Vorfall aus 2004 beim KBA nicht mehr gespeichert ist. Damit könnte ich ggf. als Ersttäter behandelt werden. Allerdings stellt sich die Frage, was die Führerscheinstelle noch abfragt ausser mein FAER-Einträge ? Hat die Fürherescheinstelle eine eigene Akte über mich mit den "alten Geschichten"? Darf ich die einsehen, ohne "Probleme" zu bekommen? Hat jemand eine Ahnung, woher die Führerscheinstelle die BKA's des letzten Vorfalls herbekommt? ich habe es offengestanden vergessen oder verdrängt...habe mir zwar eine Kopie des Urteils vom Gericht schicken lassen, allerdings ist hier kein BAK vermerkt, entgegen zum Strafbefehl aus 2004. Mir klingelt noch was von 1,1 Promille im Ohr von der Verhandlung, bei der ich anwesend war....aber das sind nur wage Erinnerungen.... Sollte ich noch relevante Infos vergessen haben, bitte bescheid geben, reiche ich bald nach.....ansonsten wäre ich für jede Antwort zu meinen vielen Fragen sehr dankbar...!!! MfG Maccorsa |
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13.08.2019, 20:30
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17016 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Welche BAK hattest Du 2007? Das muss im Strafbefehl stehen.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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14.08.2019, 16:26
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 09.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85636 |
Da liegt mein erstes Problem. Ich habe mir zwar eine Kopie des Urteils von 2007 kommen lassen, aber die BAK steht da nicht drin
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15.08.2019, 13:49
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 241 Beigetreten: 17.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76680 |
Waren es mindestens 1,6 Promille?
Falls ja, müsstest du mit einer MPU-Anordnung rechnen. |
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15.08.2019, 13:53
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 09.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85636 |
Ich bin mir absolut sicher, dass ich weit unter 1,6 war... Wie beschrieben, 1,1 wurde in der Verhandlung benannt.... Mehr sicher nicht....
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15.08.2019, 13:55
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 241 Beigetreten: 17.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76680 |
Dann gibt es jetzt keine erneute MPU.
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15.08.2019, 15:16
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1643 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: in der schönen Pfalz Mitglieds-Nr.: 5003 |
Hast Du den Antrag Auf Neuerteilung zurückgezogen?
-------------------- It's not who's right, It's who's left!
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15.08.2019, 20:25
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30247 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die erte Fahrt ist sein 20.07.2019 getilgt. Sofern bei der zweiten Fahrt die BAK unter 1,6‰ war, ist keine MPU zu erwarten.
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16.08.2019, 05:57
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 09.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85636 |
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16.08.2019, 09:54
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1643 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: in der schönen Pfalz Mitglieds-Nr.: 5003 |
GGf. leider schon wenn Du aufgrund der nichtbeigebrachten MPU eine Versagung bekommen hast. Aber dazu werden sich die Oberexperten sicher noch äußern.
-------------------- It's not who's right, It's who's left!
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16.08.2019, 15:52
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 09.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85636 |
Also, nachdem ich von den Herrschaften mitgeteilt bekommen habe, dass sie ne MPU haben wollen, hab ich garnichts weiter gemacht, glaube ich. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich danach auch nichts mehr von denen gehört hab, von wegen Versagung oder irgendwas...
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