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> Pedelecs und Haftung, Tretunterstützung bis 27 km/h
rapit
Beitrag 17.12.2018, 13:35
Beitrag #1


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Neulich wieder mal eine bislang immer hochtheoretische Diskussion um die Haftung bei Unfällen mit Pedelecs.

Jetzt haben sich zwei Kollegen welche gekauft. Und sie gleich mal getestet: beide laufen bis 27 km/h mit Tretunterstützung! Erst dann wird abgeschaltet.

Fahrradhändler befragt: Das ist normal blink.gif think.gif

Haftpflichtversicherung befragt: Es käme auf die Bauart an, nicht die tatsächliche Geschwindigkeit. Ob man das schriftlich bekommen könne? Ähm, nein! ... Aha whistling.gif

Jetzt stehen sie beide wieder beim Fahrradhändler, mit der Aufgabe, er solle dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, dass bei spätestens 25 km/h abgeschaltet würde. Und die Nenndauerleistung auch gleich überprüfen...


unsure.gif

Hat denn schon jemand Erfahrung, wurde nach einem Unfall schon mal was überprüft? Denn werden die gesetzlichen (Höchst)Grenzen nicht eingehalten, sind es ja nunmal Kraftfahrzeuge.

Oder hat jemand schonmal ein normales Pedelec als S-Pedelec zugelassen bekommen? Also mit Versicherungskennzeichen als Leichtkraftrad? das würde ja auch die Problematik beseitigen.

Ist es denn normal, dass die Tretunterstützung erst bei 27 km/h abschaltet?


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randy1
Beitrag 17.12.2018, 13:53
Beitrag #2


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Hallo Rapid,

wollte mit dir schon mal Kontakt aufnehmen. Wir wohnen nicht soweit voneinander entfernt.

Diese Geschwindigkeitsangaben haben alle 10% Toleranz.
Ein Pedelec was 25km/h unterstützt hat also bis 27,5km/h Toleranz.
Die Hersteller nutzen diese Toleranz aus, dass die Unterstützung langsam ausklingt.
Ein abruptes Abschalten des Motors bei exakt 25km/h würde ein sehr ruppiges Fahren bei der Abschaltgrenze hervorrufen.

Man kann bei der Privathaftpflicht extra die Pedelecs angeben, damit diese explizit mitversichert sind.
Viele Versicherungen versichern die Pedelecs einfach als normale Fahrräder ohne Mehrkosten mit.
Bei anderen Versicherungen kann man die Pedelecs explizit im Versicherungsschein mit aufführen lassen.
Auch besteht die Möglichkeit das teure Pedelec zusätzlich gegen eventuelle Mehrkosten gegen Diebstahl versichern zu lassen.

Nachtrag:
Ein S-Pedelec bist Tempo 45 und 500 Watt Motorleistung kann man wegen der Helmpflicht und ohne Fahrerlaubnis, auch als Leichtmofa (Antrieb ohne Treten bis Tempo 20) zulassen.
Das ist dann ein Kraftfahrzeug und man benötigt ein Versicherungskennzeichen.
Diese S-Pedelecs haben eine Betriebserlaubnis mit vielen Auflagen. Deshalb sind die S-Pedelecs erheblich teurer wie die normalen Pedelcs mit 250 Watt Motorleistung.
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rapit
Beitrag 17.12.2018, 14:02
Beitrag #3


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Das Problem ist aber, dass es nur dann keine Kraftfahrzeuge sind, wenn, laut Gesetzgeber, die Tretunterstützung "spätestens" bei 25 km/h (und eben nicht bei 27) abschaltet.

Sonst sind es Kraftfahrzeuge.

Wenn die Dinger also 10 % Toleranz haben, müssen sie bei 23 abschalten, um in den Genuss eines Fahrrades zu kommen, welches die PHV nicht über die sog. Benzinklausel rauswirft.

Im Falle eines Obeschenkelhalsbruchs von Lieschen Müller, die einem vor's Radl gestolpert ist und umgefahren wurde, kannst Du Dir an zehn Fingern abzählen, dass die Versicherung eine Haftung ablehnt. Trotzdem das Pedelec mit aufgeführt ist...

P.S.: Könnte mir ein netter Mod vielleicht noch das "27 km" ändern in "27 km/h"? Oder ein anderer Mod... laugh2.gif


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randy1
Beitrag 17.12.2018, 14:11
Beitrag #4


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Diese Geschwindigkeitstoleranz ist natürlich +- 10%
Das gilt für alle Pedelecs und auch Mofas und Kleinkrafträdern. Diese Toleranz sollte man dann großzügig nach oben auslegen.

Im Falle eines Unfalls kommt ja noch die Messtoleranz eines Gutachtens über das Pedelecs dazu.
Wenn der Gutachter eine Geschwindigkeit von 28km/h feststellt, mit einer üblichen Toleranz von +- 3km/h, dann ist alles im grünen Bereich.

Frisierte Pedelecs unterstützen bis weit über Tempo 30 teilweise bis Tempo 45. Da fährt man dann schon auffällig schnell.

Nachtrag: Wie soll man die Geschwindigkeit eines Pedelecs exakt auf 0,1 km/h messen??
Jeder Geschwindigkeitsblitzer hat eine Toleranz von +-3km/h oder 3%.
Auch ist die Genauigkeit eines Fahrradtachos nicht bekannt. Diese dürfte bestimmt nicht besser sein als die eines geeichten Blitzers.
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rapit
Beitrag 17.12.2018, 14:15
Beitrag #5


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So eines mit minus 10 % Toleranz, so eines hätte ich gerne... Dann wäre alles in bester Ordnung. Wenn es denn etwas mehr als 100 kg Zuladung aushält, was ja nicht alle können whistling.gif

Und: ja, das mit der Betriebserlaubnis ist ja wohl Voraussetzung, um ein Versicherungskenzeichen zu bekommen. Die aber bei normalen Pedelecs fehlt.
Man ist da wohl schon ziemlich gekniffen, wenn man auf Nummer sicher gehen will?


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randy1
Beitrag 17.12.2018, 14:19
Beitrag #6


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Man kann sich doch eine rotes Versicherungskennzeichen für Testfahrten besorgen. laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif
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Barney
Beitrag 17.12.2018, 14:31
Beitrag #7


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Zitat (rapit @ 17.12.2018, 13:35) *
Ist es denn normal, dass die Tretunterstützung erst bei 27 km/h abschaltet?

Wie mein Vorposter schon sagte: Ja!

Schon der Wechsel auf ein anderes Reifenformat macht mal eben 5% Differenz aus ..
http://www.bikegalerie.de/de/berechnungstools/radumfang
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Mueck
Beitrag 17.12.2018, 14:39
Beitrag #8


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Zitat (randy1 @ 17.12.2018, 14:53) *
Nachtrag:
Ein S-Pedelec bist Tempo 45 und 500 Watt Motorleistung kann man wegen der Helmpflicht und ohne Fahrerlaubnis, auch als Leichtmofa (Antrieb ohne Treten bis Tempo 20) zulassen.
Anfangs gab es mal S-Pdelecs mit Leichtmofa-Zulassung, die durften dann agO und igO mit Schild auch auf Radwege ...
Ist aber Geschichte nach einer Order des Bundesverkehrsmysteriums ...
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Kuli
Beitrag 17.12.2018, 14:48
Beitrag #9


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Kann hier nur eine Erfahrung beisteuern: Mein Pedelec hatte werksseitig auch die Abschaltschwelle bei 27km/h im Bordcomputer eingestellt.
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SeriousSam
Beitrag 17.12.2018, 16:26
Beitrag #10


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Zitat (rapit @ 17.12.2018, 13:35) *
Jetzt haben sich zwei Kollegen welche gekauft. Und sie gleich mal getestet: beide laufen bis 27 km/h mit Tretunterstützung! Erst dann wird abgeschaltet.

Wie wurden die 27 km/h denn gemessen? Oder ist das die Geschwindigkeit die der Tacho anzeigt? Der könnte ja, wie bei Autos üblich, mehr anzeigen als man real fährt und dann kann es mit 25 km/h real in etwa hinkommen? think.gif
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Jens
Beitrag 17.12.2018, 16:34
Beitrag #11


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Zitat (rapit @ 17.12.2018, 14:02) *
P.S.: Könnte mir ein netter Mod vielleicht noch das "27 km" ändern in "27 km/h"? Oder ein anderer Mod... laugh2.gif
Done


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randy1
Beitrag 17.12.2018, 16:42
Beitrag #12


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Ein S-Pedelec macht nur Sinn mit einer Leichtmofazulassung.
Damit kann man das S-Pedelec mit einem leichten Fahrradhelm fahren.

Bei einer Zulassung als Kleinkraftrad muss man einen Motorradhelm tragen und man muss eine Fahrerlaubnis besitzen.
Wie soll man das Fahrrad mit einem Motorradhelm fahren. Da schwitzt man kräftig und bekommt unter dem Visier keine Luft.
Diese Helmpflicht analog zu einem Motorrad macht keinen Sinn und erschwert das S-Pedelec fahren ungemein.
Damit wird es richtig unattraktiv gemacht.
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janr
Beitrag 17.12.2018, 17:13
Beitrag #13


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Bei einem normalen Mofa (Vmax 25) braucht es auch einen richtigen Helm und eine Erlaubnis (Prüfbescheinigung)
Bei einem Moped (Vmax 45) auch (sogar eine FE).

Warum sollte das bei einer leichteren Bauform mit so hoher Geschwindigkeit anders sein? think.gif


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GerhardNL
Beitrag 17.12.2018, 17:39
Beitrag #14


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Bei einem normalen Mofa oder Moped muss man halt nicht strampeln, da müssen die Schweißdrüsen nicht ganz so viel arbeiten.

MfG
Gerhard


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tadzio
Beitrag 17.12.2018, 19:44
Beitrag #15


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Zitat (SeriousSam @ 17.12.2018, 16:26) *
Der könnte ja, wie bei Autos üblich, mehr anzeigen als man real fährt


Fahrradtachos zählen einfach die Umdrehungen/Zeiteinheit und multiplizieren das mit dem Abrollumfang. Letzterer lässt sich bei allen Zubehörtachos einstellen, und präzises Zählen ist technisch einfach. Daher zeigt ein korrekt eingestellter Tacho die Geschwindigkeit immer sehr genau ( <0,5% Abweichung bei konstanter Geschwindigkeit) an.

@rapit, ich weiß nicht, ob sich bei den Pedelecs Deiner Bekannten der Abrollumfang einstellen lässt. Wenn nicht, wär's auf jeden Fall interessant, die Geschwindigkeit mit einem separaten, korrekt eingestellten Tacho zu überprüfen.

Cheers
tadzio


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Skoddy
Beitrag 17.12.2018, 19:56
Beitrag #16


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Ich würde einfach den Tacho so einstellen dass er bei Vmax genau 25 Km/h anzeigt. Damit ist das Problem gelöst.


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ilam
Beitrag 17.12.2018, 20:20
Beitrag #17


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Der Tacho ist bei den Pedelecs gleichzeitig die Steuereinheit für den Motor. Und sie gehen nach meiner Erfahrung meist erstaunlich genau. Ich habe mein Fahrradtacho auf einer Messtrecke kalibriert und wenn ich Pedelecs überhole oder neben ihnen fahre, passen die dortigen (unübersehbar riesengroßen) Geschwindigkeitsanzeigen sehr gut zu meinen...

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.12.2018, 22:11
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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rapit
Beitrag 17.12.2018, 21:43
Beitrag #18


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Zitat (SeriousSam @ 17.12.2018, 16:26) *
Wie wurden die 27 km/h denn gemessen?

Mit einem Sachverständigen. Man kennt sich...
Zitat (Jens @ 17.12.2018, 16:34) *
Done

Danke flowers.gif
Zitat (randy1 @ 17.12.2018, 16:42) *
Ein S-Pedelec macht nur Sinn mit einer Leichtmofazulassung.
...
Bei einer Zulassung als Kleinkraftrad muss man einen Motorradhelm tragen und man muss eine Fahrerlaubnis besitzen.

Ob ich einen Helm trage, oder nicht, interessiert nicht die Bohne bei der Frage der Haftung gegenüber anderen bei einem Unfall. rolleyes.gif

Fahrerlaubnisrechtlich ist auch alles kein Problem.

Wir dürfen alle echte, große Kräder fahren.

Es geht rein um's Geld im Falle eines (Un)Falles.

Es dürfte sogar völlig wurscht sein, ob das Versicherungskennzeichen montiert ist. Das Gefährt soll aber bitte eine Kfz-Versicherung besitzen!
Verkauft wurde es ja als zulassungsfrei etc.
Daher würde ich wahrscheinlich sogar das Versicherungskennzeichen ablassen thread.gif, schließlich will ich ja auch auf Radwegen und freigegebenen Busspuren fahren, wenn es soweit ist.

Ich will eben, wie Kollegen auch, das Ding nur als Kfz versichert wissen. Oder eben das Teil eingebremst einstellen lassen. Ich will nicht unbedingt bis 27 km/h unterstützt werden.


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steveluke
Beitrag 18.12.2018, 09:09
Beitrag #19


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Zitat (rapit @ 17.12.2018, 13:35) *
Hat denn schon jemand Erfahrung, wurde nach einem Unfall schon mal was überprüft? Denn werden die gesetzlichen (Höchst)Grenzen nicht eingehalten, sind es ja nunmal Kraftfahrzeuge.

Um etwas zu überprüfen, muss man zunächst zu einem Verdacht gelangen.
Aus welcher Aussage sollte sich ein Verdacht ergeben?
Aus einer Aussage, nach der das Pedelec 27 km/h statt 25 km/h gelaufen ist?
Zum einen wird man diese Aussage in der Praxis nie hören, weil sie schlicht peinlich ist bzw. peinlich sein sollte. Wer erkennt mit bloßem Auge eine Differenz von 2 km/h?
Zum anderen können Pedelecs zulässigerweise auch weit über 40 km/h fahren - nur halt mit gehöriger Pedalkurbelei.

Das wichtigste Argument aber:
Wenn ein Pedelecfahrer mit 27 km/h an mir vorbeifährt, kann ich eine etwaige Motorunterstützung nicht erkennen.

Wo kein begründeter plausibler Anfangsverdacht, da auch keine Folgemaßnahmen.


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Baghira
Beitrag 18.12.2018, 09:38
Beitrag #20


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Man kann aber Manipulation in der Motorsoftware erkennen.Das"Tuning"scheint nicht unbeliebt zu sein,wenn man auf einschlägigen Foren sich einliest.
Günstig ist es obendrein.
Werden jetzt schon Verunfallte Pedelecs in Sachen Tuning untersucht?


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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steveluke
Beitrag 18.12.2018, 09:47
Beitrag #21


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@Baghira:
Das Phänomen ist bekannt - bei vorliegendem Verdacht können die Pedelecs natürlich sichergestellt werden.
Aber wie du schon andeutest: Die Verdachtsgewinnung ist im Vergleich zu manipulierten KKR etwas schwieriger...


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rapit
Beitrag 18.12.2018, 10:54
Beitrag #22


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Also sind offenbar noch keine Fälle bekannt, in denen ein Pedelec untersucht wurde.

Nun, da aber
Zitat (steveluke @ 18.12.2018, 09:47) *
Das Phänomen ... bekannt (ist)
wird es nur noch eine Frage der zeit sein, bis bei entsprechend gravierenden Körperschäden und daraus resultierendem Verdacht geschwindigkeitsabhängiger enormer energetischer Kräfte, die auf einen unmotorisierten VT eingewirkt haben, die Sache untersucht werden wird.

Und dann ist es völlig irrelevant, ob der Pedelectist tatsächlich mit Tretunterstützung oder ohne fuhr. Wenn es bis 27 km/h geht, ist das Zweirad ein Kfz, die PHV ist raus, und der Radfahrer haftet mit seinem kompletten vermögen, verschuldensunabhängig!

Und da gibt es halt einige Leute, die sich darüber Gedanken machen. Insbesondere, wenn man beruflich mitbekommt, was einem im Straßenverkehr alles passieren kann, und wofür man dann als Kfz'ler haftet, obwohl man absolut nichts vermeiden konnte.

Für mich ist das eigene Weihnachtsgeschenk erstmal mindestens auf Ostern verschoben. Die Räder der Kollegen stehen beim Händler, die können sie auch nicht nutzen.


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janr
Beitrag 18.12.2018, 12:37
Beitrag #23


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Aber daß man mit einem Pedelec auch 30 fahren kann wenn die Unterstützung bereits bei 20 km/h aufhört würde doch am Unfallbild nix ändern think.gif

Wie ist es denn mit den Mopeds? Gibt es da nicht auch die 10%ige Toleranz, daß es anstelle mit 45 auch mit 49,5 noch i.O. ist, was ja Bergab noch scheller sein kann.
So weit weg ist doch ein Moped nicht. unsure.gif


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Skoddy
Beitrag 18.12.2018, 13:06
Beitrag #24


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Zitat (rapit @ 17.12.2018, 13:35) *
beide laufen bis 27 km/h mit Tretunterstützung! Erst dann wird abgeschaltet.

Ein neuer Skandal kündigt sich an. Millionen von unzulässigen Pedelec sind unterwegs. Ein neuer Pedelec-Gate? Zwangsupdate der Motorsteuerunssoftware? Wie kann man die Halter alle anschreiben?


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rapit
Beitrag 18.12.2018, 13:27
Beitrag #25


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Zitat (janr @ 18.12.2018, 12:37) *
Aber daß man mit einem Pedelec auch 30 fahren kann wenn die Unterstützung bereits bei 20 km/h aufhört würde doch am Unfallbild nix ändern think.gif

Nein. Aber am Ergebnis der Überprüfung. Und somit an der Einordnung des Fahrzeuges, welches DANN als Fahrrad qualifiziert würde. Und also nicht als Kraftfahrzeug.

Mit der Folge, dass man nur für Verschulden haftet, und eben nicht für Fälle, für die man nichts kann (Stichwort: Betriebsgefahr).

Aber auch umgekehrt: nietet dich dann ein Autofahrer um, kann er sich nicht entlasten, wenn Dein Gefährt ein Fahrrad ist, ist es ein Kfz und der Unfall für den "Idealfahrer" im Auto unabwendbar, wäre er aus der Haftung raus.
Beim Fahrrad allenfalls bei ganz, ganz überwiegendem Verschulden des Radlings.

Von daher passt auch der Mopedvergleich nicht. Das ist eh ein Kfz. Und es geht ja vorliegend nicht darum, ob es eine OWi ist, wenn das Pedelec einen bis z.B. 27 km/h unterstützt.
OK, in vielen Fällen wird es womöglich sogar eine Straftat sein, nämlich FoFE, aber mir ging es allein um das Haftungsproblem, von wegen Betriebsgefahr etc.


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janr
Beitrag 18.12.2018, 13:41
Beitrag #26


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Sorry, das Zehnerl ist noch nicht ganz gefallen. unsure.gif

Wenn ein Moped schneller als erlaubt ist wissen wir, daß es das Problem des Fahrers ist auch wenn er es nicht so richtig mit bekommt.
Aber wenn ein Moped 49 anstelle 45 fährt beibt es ein Moped und es ist keine andere FZ-Klasse, es ist kein FoFE.

Auch beim Mofa welches 10% schneller ist, bleibt es ein Mofa und wird zu keinem FE-Moped.

Daher doch die Toleranz. So mein Gedankengang.

Ein Pedelec würde also auch eines bleiben, wenn es bei 27 noch etwas unterstützt.
Die Unterstützung geht ja langsam zurück und nicht abrupt. Soll doch das Pedelec bei 25 noch voll unterstützen dürfen.

Wenn ich mir jetzt einen typischen Radler-Unfall beim Abbiegen vorstelle wo ja der Abbiegende KFZler die Hauptschuld bekommt muß er dennoch mit Fahrrädern rechnen die schneller als 25 sind und es ist unerheblich ob er mit 10%iger Toleranz noch unterstützt wurde oder ob es ein Radler ist der ganz ohne Motor schneller daher kommt (untypische Geschwindigkeiten mal außen vor).

So doch auch das Mofa (Radwegfreigabe vorausgesetzt) welches nicht mit 25 sondern mit 27 daher kommt.
Da wird doch aus dem Fahrrad mit Hilfsmotor auch kein Moped draus. So wird doch aus dem Pedelec kein S-Pedelec.
Es sind ja weiterhin für Fahrräder erlaubte Geschwindigkeiten. think.gif


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rapit
Beitrag 18.12.2018, 14:19
Beitrag #27


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Ein Moped ist ein Kfz. Fahrend und stehend.

Beim Pedelec ist die sache etwas komplizierter, weil das eigentlich auch Kfz sind.

Die man aber seitens des Gesetzgebers den Fahrrädern zugeschlagen hat. Wenn (und eben auch nur dann) insbesondere die Tretunterstützung bei spätestens 25 km/h (oder eben früher) abschaltet.

Dann, aber eben nur dann, werden sie nach StVG wie Fahrräder angesehen.

Bei Grenzüberschreitung sind es eben dann doch Kfz.

Und das hat ganz erheblich andere Folgen.

Ein Moped ist nie ein Fahrrad. Daher passt das nicht. Es geht nicht um die Fahrzeugklasse, sondern die Fahrzeugart.

Zitat (janr @ 18.12.2018, 13:41) *
Soll doch das Pedelec bei 25 noch voll unterstützen dürfen.

Es darf nur bis höchstens 25 unterstützen.

Wenn man kein abruptes Abschalten will, muss man eben früher aufhören mit der vollen Unterstützung.

Ein Zug kann auch nicht erst 2 m hinter dem Prellbock anhalten, und tut es sicherheitshalber deswegen in gewissem Abstand davor. So ist das mit Grenzen.

Zu Toleranz finde ich nichts. Die Grenze, ob Kfz oder nicht, ist eine sog. Höchstgrenze, also starr. Ohne Toleranz.


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randy1
Beitrag 18.12.2018, 14:57
Beitrag #28


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Hallo rapid,

Wenn das Radl bei einer Geschwindigkeit von 27 km/h ein KFZ sein könnte, dann fahre doch Tempo 30 oder schneller.
Dann ist der Motor doch abgeschaltet. laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Ich frage immer bei meinem Fachhändler nach, ob es im Rhein Main Gebiet schon aufgedeckte Fälle von Pedelectuning oder Kontrollen durch die Polizei gegeben hat.
Dort ist nichts bekannt.
Vor Gericht würde ich sofort ein Geständnis ablegen, dass ich mit meinem Pedelec Tempo 60 gefahren bin, bergab mit Rückenwind und fitten Mukis. wavey.gif wavey.gif

Die Radler untereinander sind aber sehr wachsam.
Einmal wollte ich bei Tempo 30 mit meinem Pedelec einen Kampfradler mit seinem normalen Mountainbike im Wald überholen.
Der hat mich sofort niedergemacht, mein Pedlec sei frisiert. Ich habe nur auf meine fitten Mukis verwiesen und mich langsam zurückfallen lassen.
Man sollte als Pedelecfahrer im Tarnmodus niemals einen frustrierten Kampfradler überholen. laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif
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mir
Beitrag 18.12.2018, 15:23
Beitrag #29


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Man sollte mit Rechtsanwälten keine Verträge eingehen. Warum müssen diese Spitzbuben nicht auch außerhalb des Gerichts Roben tragen?

Ansonsten gebe ich @rapit recht. Man fragt sich aber, ob es wirklich der Wille des Gesetzgebers sein kann, dass eine geringe Abweichung bei gutem Glauben des Fahrers tatsächlich zu solchen Problemen führen soll. Bei Deinen Kollegen ist das natürlich anders, bei diesen liegt nun kein guter Glaube mehr vor.


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rapit
Beitrag 18.12.2018, 15:40
Beitrag #30


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Zitat (randy1 @ 18.12.2018, 14:57) *
Vor Gericht würde ich sofort ein Geständnis ablegen, dass ich mit meinem Pedelec Tempo 60 gefahren bin, bergab mit Rückenwind und fitten Mukis. wavey.gif wavey.gif

Das Problem ergibt sich aber lustigerweise auch schon, wenn ein Unfall z.B. bei 10 km/h passiert.

Das ist ja die Krux.

Zitat (mir @ 18.12.2018, 15:23) *
Warum müssen diese Spitzbuben nicht auch außerhalb des Gerichts Roben tragen?

Weil wir das vor Gericht auch nicht müssen... rolleyes.gif

Ich bezeichne mich aber gerne mal im Rahmen von Vernehmungen von manchen Polizisten als "Uniformträger" mickey.gif und dafür muss ich sie in dem Moment anhaben. Der Erfolg, den jeweiligen Zeugen dann zur Weißglut zu bringen, ist regelmäßig gebucht shutup.gif


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Dlarah
Beitrag 18.12.2018, 18:43
Beitrag #31


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Hat denn der Gutachter auch die Reifen vermessen? Das Problem löst sich von allein, wenn durch Reifenabrieb der Rollumfang um stücker 1% kleiner geworden ist. Du kannst auch etwas Luft ablassen, dann rollt das Teil auf einem kleineren Umfang ab (und bringt mehr Trainingseffekt, auf dass der Sattel mit weniger Stützlast beaufschlagt werde thread.gif thread.gif )


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Skoddy
Beitrag 18.12.2018, 18:47
Beitrag #32


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Wie hoch ist das Ticket wenn das Pedelec schneller mit Elektro fährt? Gibts überhaupt ein Ticket wenn der Käufer keine Kenntnis von der Unrechtmäßigkeit des Pedelecs hat?


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hk_do
Beitrag 18.12.2018, 21:32
Beitrag #33


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Zitat (rapit @ 17.12.2018, 21:43) *
Mit einem Sachverständigen. Man kennt sich...


und der Sachverständige kennt den Toleranzenkatalog nicht? think.gif

und vor allem: was spricht dagegen, im Schadenfall den Hersteller in Regress zu nehmen auf dessen Angaben man sich verlassen hatte? wavey.gif
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Baghira
Beitrag 18.12.2018, 22:18
Beitrag #34


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Fahren mit einem getunten Pedelec ist teuer.
Hat man keine Fahrerlaubnis? -FoE
Verstoß gegen das Versicherungssgesetz
Im Unfallfall Verlust auf Schadenersatzanspruch.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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randy1
Beitrag 19.12.2018, 10:18
Beitrag #35


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Mein Vorschlag zur Diskussion im Forum:

Es gibt Versicherungen die versichern explizit Pedelecs zusätzlich in der Haftpflicht.
Man kann also eine Haftpflichtversicherung mit Diebstahlversicherung extra abschließen.

Man könnte eine separate, speziell auf das Pedelec abgestimmte Haftpflicht mit Teilkasko abschließen.
Durch den Diebstahlschutz wird die genaue Typenbezeichnung und Rahmennummer des Pedelcs in den Versicherungsschein mit aufgenommen.

Das wäre dann analog zu einem Mofa. Die Mofahaftpflicht zahlt ja auch im Falle eines Unfalls, selbst wenn das Mofa frisiert ist.
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rapit
Beitrag 19.12.2018, 10:32
Beitrag #36


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Das Problem ist beim Pedelec, dass sich die Fahrzeugart ändert. Und damit die Zuständigkeit der Versicherung.

Das frisierte Mofa war vorher schon ein Kfz.

Beim Pedelec ist es vergleichbar mit den Fällen vor zig Jahrzehnten, als es Leute gab, die an Skateboards Rasenmähermotoren drangebaut haben und damit dann durch die Gegend gefahren sind. Mit Motor war das Skateboard auch nicht mehr über die PHV abgesichert. Das waren dann Kfz.


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randy1
Beitrag 19.12.2018, 12:18
Beitrag #37


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Das Problem ist klar. Das Pedelec als Fahrrad ist dann plötzlich ein richtiges Kraftfahrzeug.
Bei einer Geschwindigkeit über 25km/h haben wir ein Kleinkraftrad vorliegen, da geht dann nichts mehr mit Leichtmofa oder Mofa.

Statt Privathaftpflicht wird eine richtige Kraftfahrzeugversicherung mit Kennzeichen benötigt.
Zusätzlich benötigt man auch noch eine Fahrerlaubnis und muss einen Motorradhelm tragen.

Komme gerade vom Fachändler und wir haben uns mal genauer die Betriebserlaubnis von verschiedenen S-Pedelecs angesehen.
Die S-Pedlecs von 2017 und auch noch 2018 haben eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 18km/h eingetragen, die sind also als Leichtmofa zugelassen.
Laut Internet werden die neuen S-Pedelec Modelle jetzt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h in der Betriebserlaubnis angegeben.
Damit sind diese neuen S-Pedelecs als Kleinkrafträder eingestuft, was erhebliche Konsequenzen hat.
Das Kraftfahrzeug ist fahrerlaubnispflichtig, ein richtiger Motorradhelm ist Pflicht, Radwege dürfen selbst außerorts nicht mehr befahren werden.

Damit sind die S-Pedelecs vom Gesetzgeber her uninteressant gemacht worden.
Es ist regelrecht gefährlich mit diesen Fahrrädern auf Landstraßen fahren zu müssen, selbst wenn neben der Straße ein Radweg angelegt ist.
So macht man die Elektromobilität kaputt!!!!
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mir
Beitrag 19.12.2018, 12:22
Beitrag #38


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Nö, so macht man einen bestimmten Fahrzeugtyp unattraktiv.


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deichhexe
Beitrag 19.12.2018, 14:37
Beitrag #39


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Zitat (randy1 @ 19.12.2018, 12:18) *
Damit sind diese neuen S-Pedelecs als Kleinkrafträder eingestuft, was erhebliche Konsequenzen hat.
Das Kraftfahrzeug ist fahrerlaubnispflichtig, ein richtiger Motorradhelm ist Pflicht, Radwege dürfen selbst außerorts nicht mehr befahren werden.

Damit sind die S-Pedelecs vom Gesetzgeber her uninteressant gemacht worden.
Es ist regelrecht gefährlich mit diesen Fahrrädern auf Landstraßen fahren zu müssen, selbst wenn neben der Straße ein Radweg angelegt ist.
So macht man die Elektromobilität kaputt!!!!


Zitat (mir @ 19.12.2018, 12:22) *
Nö, so macht man einen bestimmten Fahrzeugtyp unattraktiv.



Kommt drauf an!

1. Fahrerlaubnispflicht: warum nicht? Ich möchte als Verkehrsteilnehmer ernst genommen werden, ich leiste dafür auch gerne meinen Beitrag in Bezug auf den Führerschein

2. Kennzeichen/Versicherungspflicht: Ebenfalls warum nicht? Auch hier sehe ich meinen Anspruch ernstgenommen zu werden auch als Verpflichtung an. Ich bin durch das Kennzeichen erkennbar und versichert. Gute Sache.

3. Radwegpflicht: ich interesse mir für ein S-Pedelec aus dem einzigen Grund, dass die leidige, mich gefährdende, Radwegpflicht entfällt. Auf Radwegen erlebe ich meine Waterloo's, auf der Straße nur, wenn man absichtlich (aus erzieherischen Gründen) auf mich losgeht.

4. Spezieller Helm: Nun, ich fahre eh nie ohne Helm und es gibt inzwischen mehrere Hersteller, die Fahrradhelme bauen, die der Norm ECE-R 2205 entsprechen. Mit dem S-Pedelec ist man schnell unterwegs. Was ist problematisch daran, dass man den entsprechenden Helm aufsetzt? Auf meinen anderen Fahrrädern kann ich beim Helm nach EN 1078 bzw. 1080 bleiben - denn außer bergab bleibe ich auch unter den 45 km/h. (Dass die Schutzwirkung von Fahrradhelmen allgemein umstritten ist, ist ein anderes Thema und für mich persönlich uninteressant).

So verschieden sind die Betrachtungsweisen.

Gruß
Silke


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(Mark Twain, US-amerikanischer Schriftsteller, 1835 – 1910)
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hk_do
Beitrag 20.12.2018, 17:52
Beitrag #40


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Zitat (randy1 @ 19.12.2018, 12:18) *
D
Die S-Pedlecs von 2017 und auch noch 2018 haben eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 18km/h eingetragen, die sind also als Leichtmofa zugelassen.
Laut Internet werden die neuen S-Pedelec Modelle jetzt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h in der Betriebserlaubnis angegeben.
Damit sind diese neuen S-Pedelecs als Kleinkrafträder eingestuft, was erhebliche Konsequenzen hat.

(...)

Damit sind die S-Pedelecs vom Gesetzgeber her uninteressant gemacht worden.


Wie hat der Gesetzgeber denn die Hersteller gezwungen, die bbH ihrer Produkte so erheblich anzuheben?

Die Leichtmofa AusnVO ist doch weiterhin in Kraft think.gif
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randy1
Beitrag 20.12.2018, 18:05
Beitrag #41


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Hallo hk do,

Hier eine Link die ich im Internet gefunden habe:

https://www.pd-f.de/2018/04/05/s-pedelecs-w...zeug-wird_12377

Früher wurde die Höchstgeschwindigkeit eines S-Pedelecs bestimmt, wenn der Fahrer passiv auf dem Sattel sitzt.
Das ist vom Mofa bis zum schweren Motorrad so geregelt. Bei der Bestimmung der Höchstgeschwindigkeit sitzt der Fahrer auf der Sitzbank und bedient das Kraftrad.
Noch kräftig in die Pedalen zu treten, wäre da absolut Sinnfrei.
Die S-Pedelcs hatten meistens einen Schalter, damit das Fahrzeug durch den Motor ohne mittreten bis Tempo 18km/h beschleunigt wurde.
Deshalb die Zulassung als Leichtmofa.
Das wurde jetzt geändert, es zählt jetzt die Geschwindigkeit (Tempo 45km/h) bis zu der der Motor den Fahrer beim treten unterstützt.

Da wundert es keinen wenn bei diesen gesetzlichen Bestimmungen S-Pedelecs in Deutschland regelrechte Ladenhüter sind.
Die Schweiz ist da wesentlich flexibler ist dafür auch kein EU-Land.
Lassen uns wir mal überraschen, wie in den nächsten Jahren jetzt S-Pedelecs von den Herstellern zugelassen werden. Vielleicht wird doch noch ein Hintertürchen gefunden.
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hk_do
Beitrag 20.12.2018, 18:27
Beitrag #42


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und wer hindert jetzt die Hersteller daran die Fahrzeuge so zu bauen, dass sie bei über 20 km/h nicht mehr elektrisch unterstützen?

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mir
Beitrag 20.12.2018, 19:17
Beitrag #43


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Mich würde ja eher interessieren, warum. Eine Gesetzesänderung ist mir nicht aufgefallen. Ein klärendes höchstrichterliches Urteil auch nicht.


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randy1
Beitrag 20.12.2018, 19:19
Beitrag #44


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Unter diesen Umständen macht ein S-Pedelec keinen Sinn.
Ein normales Pedelec unterstützt bis 25km/h und gilt rechtlich als Fahrrad.
Da ist ein Leichtmofa (Kraftfahrzeug!!) was bis 20km/h ohne Tretunterstützung nur durch eine Gasgriff fährt, nicht mehr sinnvoll.
Dann muss der Antrieb komplett abschalten, also auch keine Tretunterstützung mehr.
Mit einem S-Pedelec will man einfach schneller, deutlich über 25km/h, unterwegs sein.

Nachtrag für mir.
Da wurde 2017 irgend eine EU-Richtlinie geändert.

https://www.e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche...-bikes-pedelecs
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mir
Beitrag 20.12.2018, 19:32
Beitrag #45


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Ja, die mögliche Antriebsleistung für einige Fahrzeugarten wurde angehoben. Und?


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Skoddy
Beitrag 20.12.2018, 19:59
Beitrag #46


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Zitat (hk_do @ 20.12.2018, 18:27) *
und wer hindert jetzt die Hersteller daran die Fahrzeuge so zu bauen, dass sie bei über 20 km/h nicht mehr elektrisch unterstützen?

Die potentiellen Kunden die dann keine potentiellen Kunden mehr sind.


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Wookie
Beitrag 20.12.2018, 20:05
Beitrag #47


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Das Problem bei solchen Regelungen ist ja immer, dass keine Begründung dransteht. Vermutlich würden sonst @Rapid und seine Kollegen die Hälfte der Regelungen in der Luft zerreißen whistling.gif
(Oder man will euch den Job einfach nicht zu leicht machen thread.gif )

Das man mit dem gleichen Fahrrad ohne Unterstützung schneller als mit Unterstützung sein kann, hatte vermutlich keiner auf dem Schirm.


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randy1
Beitrag 21.12.2018, 09:05
Beitrag #48


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Ein normales Pedelec ist eben kein Kraftfahrzeug. Der Hersteller zertifiziert das Pedelec wie ein normales Produkt mit einem CE Kennzeichen oder anderen Prüfsiegel.
Da schlägt die deutsche Bürokratie noch nicht richtig zu.
Sobald die unterstützte Geschwindigkeit über 25km/h liegt, fangen die Probleme an. Dann kommt man in den Bereich eines Kraftfahrzeuges.

Ich suche schon seit langem im Internet nach konkreten Prüfvorschriften oder Zulassungsbestimmungen.
Darin müsste genau geregelt werden wie man dann die Höchstgeschwindigkeit als Mischung von Motorkraft und Muskelkraft ermittelt.
Dazu müsste auch ein normgerechter Radler definiert werden. Bei Motorrädern ist exakt die Größe, Sitzhaltung und die Bekleidung des Fahrers genormt.
Wir haben für alles Normen, wo sind die Normen für Pedelecs.
Jeder Geschwindigkeitsblitzer ist von der PTB zugelassen und wird regelmäßig geeicht. Die Vorschriften sind umfangreich und es gibt jede Menge Gerichtsurteile.

Wenn jemand weitere Quellen im Internet insbesondere über die amtlich geeichte Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit bei Pedelecs findet, bitte hier verlinken.
Auch komplette Urteile in diesem Bereich habe ich im Internet noch nicht gefunden.
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iru
Beitrag 21.12.2018, 09:23
Beitrag #49


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Zitat (randy1 @ 21.12.2018, 09:05) *
Dazu müsste auch ein normgerechter Radler definiert werden.
Weil?
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rapit
Beitrag 21.12.2018, 10:06
Beitrag #50


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Zitat (randy1 @ 21.12.2018, 09:05) *
Ein normales Pedelec ist eben kein Kraftfahrzeug.

Genau genommen eben doch. Es "gilt" nur nicht als Kfz, wenn... usw.

@mir: irgendeine Richtlinienänderung war der Grund, dass im oder für unser Verkehrsmysterium jemand die Sache "gutachterlich" (aber nur recht oberflächlich) beleuchtet hat und auch darüber gestolpert ist, dass ja auch die normalen Pedelecs eigentlich Kfz wären, gäbe es die Sonderregelung nicht (die ja erst auf Intervention eines Verkehrsgerichtstages eingeführt wurde).

Und hat dann streng deutsch-dogmatisch darauf hingewiesen, dass es nicht auf die passiv erreichbare Höchstgeschwindigkeit ankomme, sondern auf die, bei der in irgendeiner Weise Motorkraft (mit)wirkt.

An der Stelle endet die Begutachtung. Über den Tellerrand schaut keiner hinaus.

In Deutschland regelt man dann normwütig einfach irgendwas und kümmert sich nicht weiter drum.

Praktikanten haben dann noch ein VZ-Symbol mit einer aberwitzig-schwachsinnigen Definitin für "E-Bikes" in die StVO eingeführt, seither ist das Thema abgehakt.

Irgendwo habe ich in jene Abhandlung, die zu den Änderungen führte, auch mal kurz reingeschaut. Den Kopf geschüttelt. Und schnell aufgehört, den Mist haarklein zu lesen.
Ich weiß aber nicht mehr die Fundstelle.
Vielleicht schickst Du @Georg_g mal eine PN, der hat sich da auch mal mit befasst.

Der kann das auch mit den "maßgeblichen 45 km/h" viel besser nachvollziehen, als ich. Ich finde das Blödsinn. Er richtig. Streng dogmatisch hat er ja recht! Ich sehe da eher das rein praktische Problem. Nur um mal klarzustellen, dass ich hier nicht unseren @Georg angreife, sondern den juristischen Mist.
Vielleicht findest Du ja auch den Faden mit seinen Hinweisen, über die man meine ich auch zu diesen Anhandlungen gelangt. Irgendwie über 3 oder 4 Ecken.


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